Zum Inhalt springen

Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bundesarchiv Bild 183-19489-0001, Cottbus, Säuglingsheim 18. März 1955 Foto: Schutt, Erich

Die Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) umfasst die Fremdunterbringung in Heimen in der Zeit von 1947 bis 1990. Sie diente nicht nur fürsorgerischen und pädagogischen Zwecken, sondern wurde von der Staatssicherheit (Stasi) gezielt als Instrument der Disziplinierung und „Zersetzung“ angewandt.[1]

Siehe auch: Jugendhilfe in der DDR

Für die Einrichtung der Heime bildeten die Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die gesetzlichen Grundlagen.[2][3][4] Seit 1951 wurde zwischen den Grundtypen Normal- und Spezialkinderheim unterschieden. Mit der Jugendhilfereform wurden ab April 1965 auch die Jugendwerkhöfe in das bereits seit 1951 bestehende System der Spezialheime eingegliedert.[5] Sie unterstanden dem Ministerium für Volksbildung und seinen nachgeordneten Organen.

Normalheime dienten der Erziehung elternloser und entwicklungsgefährdeter Kinder. Dazu gehörten:

  • Vorschulheime
  • Kinderheime
  • Hilfsschulheime
  • Jugendwohnheime und
  • Jugendwohnheime für Hilfsschulabgänger

Eine Sonderstellung unter den Normalheimen nahmen die Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR ein. Neben elternlosen Kindern wurden auch gesunde Säuglinge und Kleinstkinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr aufgenommen und ständig untergebracht, deren Mütter alleinerziehend waren oder deren Eltern in Schichtsystemen arbeiteten. Diese Einrichtungen wurden ärztlich überwacht und oblagen ab 1951 der Aufsicht der zuständigen Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Land- oder Stadtkreises. Der Ausbau der Dauerheime wurde bis in die späten 1950er Jahre forciert.[6][7][8][9]

Elternlose Kinder oder Sozialwaisen, denen sich keine Adoptionsmöglichkeiten eröffneten, wurden nach Vollendung des 3. Lebensjahres in weiterführende Heime verlegt. In den Jahren von 1959 bis 1961 erreichte die Anzahl der Dauerheimplätze mit ca. 11.000 ihren Höchststand.[10] Diese Entwicklung blieb nicht ungetrübt. Ende der 1950er Jahre wurden starke Vorbehalte von Pädiatern über diese Form der Kleinstkindbetreuung laut, und durch vergleichende Studien untermauert.[11] In der Folgezeit sank bis 1980 die Zahl der Heimkinder kontinuierlich und nahm Ende der 1980er Jahre auf über 4000 gemeldeten Kindern wieder zu.[12] Die Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder wurden im Zuge der deutschen Wiedervereinigung aufgelöst oder in Kinderheime sowie andere soziale Einrichtungen umgewandelt.[13]

Zum System der Spezialheime gehörten:[14]

Das MfS im System der Heimerziehung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatssicherheit (Stasi) nutzte zudem die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime oft im Rahmen sogenannter Zersetzungsmaßnahmen, um gezielt Druck auf die Eltern auszuüben und den Widerstand von Regimekritikern oder Ausreisewilligen psychisch zu brechen.[15] Ein weiteres Ziel war die „Umerziehung“ zur „sozialistischen Persönlichkeit“, insbesondere derer, die als „Asoziale“ eingestuft wurden.[16][17]

In den Heimen der SBZ und in der DDR geschah bis zum Mauerfall im November 1989 viel Unrecht.

Gebäudekomplex des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau

Einweisungen in ein Spezialheim wurden von Seiten der Jugendhilfe unter anderem mit schweren Erziehungsproblemen und Verhaltensstörungen sowie auch durch politisch-ideologisches Fehlverhalten (s. „Erziehung zur Sozialistischen Persönlichkeit“) begründet. Insbesondere vom ehemaligen Jugendwerkhof Torgau sind missbräuchliche Methoden mit dem Ziel der Umerziehung bekannt geworden. Ehemalige Insassen eines Spezial- oder Sonderheims können deshalb Rehabilitierung beantragen und Entschädigungszahlungen erhalten.[18] Seit 1998 wurde die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau eingerichtet. Eine Dauerausstellung in den unteren Räumen der Gedenkstätte zeigt anhand von Dokumenten und Zeitzeugenberichten den Alltag im GJWH. Besichtigt werden können u. a. die Dunkelarrestzellen sowie der ursprüngliche Innenhof und Reste der Außenmauern.

Zum 1. Juli 2012 wurde der Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 errichtet. Aufgrund der hohen Anzahl ehemaliger Heimkinder war der Fonds Anfang 2014 ausgeschöpft und wurde dann mit Mitteln des Bundes und der Länder aufgestockt. Die Laufzeit des Fonds war bis Ende Juni 2017 geplant. Seither wurden nur die bis zum 30. September 2014 gestellten Anträge berücksichtigt. Die Antragsannahme wurde über die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder in der DDR sichergestellt.[19]

Kritik an der Form der Aufarbeitung des Unrechts und der Umsetzung des Heimfonds für die betroffenen ehemaligen Heimkinder äußerte Manfred Kappeler. Er hat sich wissenschaftlich und publizistisch mit dem Schicksal der ehemaligen Heimkinder auseinandergesetzt.[20]

Ursprünglich sollte die Frist für Rehabilitierungsanträge von Opfern der DDR-Willkür zum 31. Dezember 2019 auslaufen. Davon waren auch ehemalige Heimkinder betroffen, die unter anderem sexuellen Kindesmissbrauch in den Einrichtungen erfahren hatten. Mit dem Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 22. November 2019 wurden diese Fristen jedoch dauerhaft gestrichen.[21] Seitdem können Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung unbefristet gestellt werden.[22]

Im August 2019 wurden der Abschlussbericht des Fonds Heimerziehung und die Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Die Ziele der Ersteller der Fonds waren hoch gesteckt, und die Bundesregierung äußert in ihrem Fazit: „Nicht in jedem Einzelfall sind die Fonds diesen hohen Anforderungen im vollen Umfang gerecht geworden. Aber die breite Zufriedenheit der Betroffenen insgesamt belegt eindrucksvoll, dass sich der finanzielle und immaterielle Aufwand gelohnt hat. Ausschlaggebend für den Erfolg der Fonds war nicht zuletzt die Bereitschaft der Errichter, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen bei der Umsetzung der Fonds neue Wege zu gehen, Lösungsmöglichkeiten auszuprobieren und getroffene Entscheidungen auch zu korrigieren, wenn es im Sinne einer betroffenenfreundlichen Praxis notwendig war. Damit ist es gelungen, auch die übergeordneten Ziele der Fonds zu erreichen und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufarbeitung und Aussöhnung mit einem dunklen Kapitel der neueren deutschen Geschichte zu leisten.“[23]

Finanziert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) wurde für den Zeitraum von 2019 bis 2022 über den TESTIMONY Forschungsverbund weitere Hilfe bei der Bewältigung und Aufarbeitung für Betroffene angeboten, die in der DDR in Heimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren. Ein speziell entwickeltes schreibbasiertes Online-Programm hilft dabei, die Erfahrungen aus dieser Zeit aufzuschreiben, um in Zukunft besser damit umgehen zu können. Das Online-Programm und die Studie werden von der Medical School Berlin durchgeführt und wissenschaftlich ausgewertet. Die Studie soll die Wirksamkeit des Angebots sowie den Nutzen für die Teilnehmenden ermitteln. Darüber hinaus wird eine Übersicht über weiter bestehende Hilfsangebote gegeben.[24]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Friederike Wapler, Karsten Laudien & Christian Sachse, Martin Sack & Ruth Ebbinghaus: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – Expertisen. In: www.agj.de. Abgerufen am 4. Mai 2026.
  2. Befehl der SMAD Nr. 225 vom 26. Juli 1946 und Nr. 156 vom 20. Juli 1947
  3. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde - Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DX / 45051
  4. Mannschatz, E.: Heimerziehung. Berlin 1984
  5. Sachse, Christian: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945-1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011.
  6. "Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" DDR, 1. Oktober 1950
  7. "Verordnung über die Einrichtungen der vorschulischen Erziehung und der Horte", DDR 18. September 1952
  8. Verordnung über Aufgaben und Organisationen der Krippen und Säuglingsheime als Einrichtungen des Gesundheitswesen vom 6. August 1953, Gesetzblatt Nr. 91
  9. Kern, K.: Erläuterungen zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und Rechte der Frau. In: Arbeit und Sozialfürsorge 1954, 8, S. 17ff.
  10. Statistisches Jahrbuch der DDR 1955 - 1989
  11. Zeitschrift für ärztliche Fortbildung in der DDR 1957, 21/22, S. 895 ff. / 1958, 7, S. 307 ff. / 1959, 22, S. 1443 ff. / 1960, 21, S. 1220 ff. u. a. m.
  12. Das Gesundheitswesen der DDR Berlin 1965-1990
  13. Plückhahn, Jens: Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder in der DDR aus dem Blickwinkel der Bindungstheorie. Diplomarbeit FH Potsdam, Potsdam 2012, S. 50ff.; Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde - Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DQ 1/13585; BArch DY 30 / JIV 2 / 3 - 084; BArch DQ 1 / 1374; BArch DC 20 / I / 3 / 417 u. a. m.
  14. Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965. GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368.
  15. Zwischen Fürsorge und Repression - Heimerziehung in der DDR. In: www.landesbeauftragter.de. 20. April 2012, abgerufen am 20. April 2026.
  16. Sibylle Baluschek: Welchen Einfluss hatte die Stasi? In: idw-online.de. 13. Oktober 2013.
  17. Berenike Feldhoff: Eine kritische Analyse des deutschen DDR-Aufarbeitungsprozesses am Beispiel der Heimerziehung in der DDR. In: www.freunde.uni-freiburg.de. 2015, abgerufen am 20. April 2026.
  18. https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/bericht_aufarbeitung_heimerziehung_in_der_ddr.pdf
  19. Informationen zu Leistungen des Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990
  20. Opfer der Heimerziehung: Interview mit Prof. Kappeler. Das Erste 2018
  21. Vgl. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, BGBl. I 2019, S. 1752.
  22. Rehabilitierung von SED-Unrecht: Antragsfristen dauerhaft aufgehoben. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 29. November 2019, abgerufen am 20. April 2026.
  23. Abschlussbericht der Fonds Heimerziehung und Stellungnahme der Bundesregierung (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2023. Suche im Internet Archive ) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)
  24. Schreibbasierte Unterstützung für ehemalige DDR-Heimkinder. www.ddr-heimerfahrung.de