Krankenhaus-Buchführungsverordnung
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern |
Kurztitel: | Krankenhaus-Buchführungsverordnung |
Abkürzung: | KHBV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 16 KHG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Bilanzrecht |
Fundstellennachweis: | 2126-9-6 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 10. April 1978 (BGBl. I S. 473) |
Inkrafttreten am: | 15. April 1978 |
Neubekanntmachung vom: | 24. März 1987 (BGBl. I S. 1045) |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 VO vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076, 3081) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2017 (Art. 3 VO vom 21. Dezember 2016) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) regelt seit 1978 die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern unabhängig ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des HGB ist und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Sie entstand auf Grund des § 16 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhaus-Pflegesätze – Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Die Verordnung gilt nicht für Krankenhäuser auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz keine Anwendung findet, beispielsweise für Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, für Polizeikrankenhäuser, für Bundeswehrkrankenhäuser, für Krankenhäuser der Träger der allgemeinen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und ihrer Vereinigungen.
Außerdem gilt die Verordnung nicht für Krankenhäuser die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nicht gefördert werden. Beispielsweise Krankenhäuser die nach § 67 der Abgabenordnung (AO) in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen und als Zweckbetrieb mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen (§ 7 KHEntgG, § 10 BPflV) und kein höheres Entgelt berechnet werden.
Die KHBV regelt bestimmte Vorgehensweisen (in Abweichung zur steuerrechtlichen Rechnungslegung) zur Neutralisierung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge im Krankenhaus, die durch gewährte Fördermittel entstehen könnten. Auch der Kontenrahmen wird durch die KHBV festgelegt.
Buchführung und Jahresabschluss
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]So erfolgt die Buchführung nach der doppelten Buchführung sowie nach den Regeln der §§ 238 und 239 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Der Jahresabschluss muss bis zum 30. April eines Kalenderjahres aufgestellt werden.
Bilanzgliederung nach Anlage 1 KHBV in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gliederung erfolgt als gesonderter Ausweis von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie Ausgleichs- und Rechnungsabgrenzungsposten.
Aktivseite (Mittelverwendung) | Passivseite (Mittelherkunft) |
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____________________________ Bilanzsumme |
Kosten- und Leistungsrechnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem KHBV ist auch eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt. Hierzu gibt es einen speziellen Kostenstellenrahmenplan zur KLR. Kleine Krankenhäuser mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung können von der Pflicht eine KLR zu führen von der Landesbehörde befreit werden.
Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 bis 8), hier ohne Unterkonten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
- 02 frei
- 03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 05 Bauten auf fremden Grundstücken
- 06 Technische Anlagen
- 07 Einrichtungen und Ausstattungen
- 08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
- 09 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 10 Vorräte
- 11 Geleistete Anzahlungen (soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
- 12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- 13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
- 14 Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
- 16 Sonstige Vermögensgegenstände
- 17 Rechnungsabgrenzung
- 18 Ausgleichsposten nach dem KHG
- 19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 20 Eigenkapital
- 21 Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
- 22 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
- 23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
- 24 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
- 25 frei
- 26 frei
- 27 Pensionsrückstellungen
- 28 Andere Rückstellungen
- 29 frei
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 30 frei
- 31 frei
- 32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- 33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
- 34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
- 36 Erhaltene Anzahlungen
- 37 Sonstige Verbindlichkeiten
- 38 Rechnungsabgrenzung
- 39 Passive latente Steuern
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 40 Erlöse aus Krankenhausleistungen
- 41 Erlöse aus Wahlleistungen
- 42 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
- 43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
- 44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
- 45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
- 46 Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
- 47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
- 48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
- 49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Kontenklasse 5: Andere Erträge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 50 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
- 51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- 52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
- 53 frei
- 54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
- 55 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
- 56 frei
- 57 Sonstige Erträge
- 58 Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
- 59 Übrige Erträge (Periodenfremde Erträge, Spenden und ähnliche Zuwendungen)
Kontenklasse 6: Aufwendungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 60 Löhne und Gehälter
- 61 Gesetzliche Sozialabgaben
- 62 Aufwendungen für Altersversorgung
- 63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
- 64 Sonstige Personalaufwendungen
- 65 Lebensmittel und bezogene Leistungen
- 66 Medizinischer Bedarf
- 67 Wasser, Energie, Brennstoffe
- 68 Wirtschaftsbedarf
- 69 Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
- 71 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)
- 72 Instandhaltung
- 73 Steuern, Abgaben, Versicherungen
- 74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- 75 Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
- 76 Abschreibungen
- 77 Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
- 78 Sonstige Aufwendungen
- 79 Übrige Aufwendungen (Periodenfremde Aufwendungen, Spenden und ähnliche Aufwendungen)
Kontenklasse 8
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 80 frei
- 81 frei
- 82 frei
- 83 frei
- 84 frei
- 85 Eröffnungs- und Abschlußkonten
- 86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
- 87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
- 88 Kalkulatorische Kosten
- 89 frei
Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Kontenklasse 9), hier ohne Unterkonten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 90 Gemeinsame Kostenstellen
- 91 Versorgungseinrichtungen
- 92 Medizinische Institutionen
- 93 bis 95 Pflegefachbereiche – Normalpflege
- 96 Pflegefachbereiche – abweichende Pflegeintensität
- 97 Sonstige Einrichtungen
- 98 Ausgliederungen
- 99 frei