Landratsbezirk Nidda

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Der Landratsbezirk Nidda war ein Landratsbezirk in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Nidda. Er bestand von 1821 bis 1832.

Im Zuge der Justiz- und Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichtsbezirken (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. Der Landratsbezirk Nidda entstand dabei aus:[1]

Im Landratsbezirk Nidda bestanden so umfangreich Hoheitsrechte adeliger Familien fort, die sie auch weiter ausübten. Insofern waren hier die staatlichen Hoheitsrechte eingeschränkt.

Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz, die die nun aufgelösten Ämtern wahrgenommen hatten, wurden auf die ebenfalls neu gegründeten Landgerichte Nidda und Ortenberg übertragen.[1]

Erster Landrat wurde Wilhelm Georg Ludwig Ouvrier (1791–1854), der bis 1827 amtierte.[2]

Weitere Entwicklung

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1823 wechselte Lindheim aus dem Landratsbezirk Vilbel in den Landratsbezirk Nidda.[3]

1830 wurde der seit 1601 und bis dahin geteilte Ort Gelnhaar im Landratsbezirk Nidda vereinigt.[4] Entstanden war das Kuriosum aus der Realteilung eines Kondominats zwischen der Grafschaft Hanau-Münzenberg, deren Rechtsnachfolger hier das Großherzogtum Hessen war, und der Grafschaft Isenburg. Vor 1830 hatte die Isenburger Hälfte zuletzt zum Landratsbezirk Büdingen gehört, die hessische Hälfte bereits zum Landratsbezirk Nidda.

In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[5] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Nidda ging dabei zusammen mit dem Landratsbezirk Schotten in dem neuen Kreis Nidda auf.[6]

  1. Neben dem Staat waren an diesem Kondominat die Fürsten und Grafen von Stollberg und von Isenburg beteiligt.

Einzelnachweise

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  1. a b Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. Wilhelm Georg Ludwig Ouvrier. In: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Bestand S 1. In: Arcinsys.
  3. Lit. B Die neue Eintheilung des Landes in Landraths(- und) Landgerichtsbezirke betreffend vom 5. Juni 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 20, 11. Juli 1823, S. 231f (232).
  4. Verordnung Bekanntmachung, die Einverleibung des seither zu dem Landraths- und Landgerichts-Bezirk Büdingen gehörigen Theils des Orts Gelnhaar zu dem Landrathsbezirke Nidda und dem Landgerichtsbezirke Ortenberg betreffend vom 3. Juli 1830. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 46, 7. August 1830, S. 255.
  5. Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.
  6. Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).