Lutz Reinstrom

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Lutz Reinstrom (* 29. März 1948 in Saßnitz) wurde 1992 in Hamburg als „Säurefassmörder“ bekannt. Er befindet sich seit 17. September 1991 ununterbrochen in Haft und wurde am 22. Mai 1996 vom Landgericht Hamburg wegen Mordes an zwei Frauen, versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen erpresserischen Menschenraubes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er verbüßt diese Strafe in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt höchster Sicherheitsstufe.

Die Taten

Der sadomasochistisch veranlagte Kürschner hatte 1983 auf dem Grundstück seines Reihenhauses am Dompfaffenweg in Hamburg-Rahlstedt einen unterirdischen „Atombunker“ errichtet. In diesen verschleppte er am 12. März 1986, nachdem er ihr u. a. Geld und Schmuck im Gesamtwert von etwa 40.000 D-Mark weggenommen hatte, die 61 Jahre alte Hildegard K., die Ehefrau seines Lehrherrn, des Kürschnermeisters Kurt K. Er fesselte und quälte die Frau, bevor er sie nach einer Woche tötete und zerstückelte.

Am 5. Oktober 1988 sperrte Reinstrom Annegret B. (31) in das Verlies. Er räumte ihre Konten leer, folterte und missbrauchte sie sexuell und hielt ihre Marter auf Tonbändern und Fotos fest, bis er auch sie nach etwa vier Wochen tötete und zerstückelte.

Außerhalb des Kellers führte Reinstrom das Leben eines unbescholtenen und leutseligen Familienvaters. Der Polizei von Annegret B.s Mutter als ein Bekannter ihrer Tochter und möglicher Hinweisgeber bezeichnet, wurde Reinstrom zwar befragt, verstand es jedoch, den Polizeibeamten, den er aus dem Schwimmverein persönlich kannte, zu überzeugen, dass er von nichts wisse, so dass weitere Ermittlungen unterblieben. Vermutlich war Annegret B. zu diesem Zeitpunkt noch am Leben. Reinstrom hatte seine Opfer gezwungen, Abschiedsbriefe und -postkarten an die Verwandtschaft zu schreiben, die nach und nach vom Ausland aus abgesandt wurden: sie wollten ein neues Leben im Ausland beginnen und keinen Kontakt mehr. Nachträglich wurde erkannt, dass die Opfer in einigen der Karten Hilferufe versteckt hatten.

Am 6. September 1991 entführte Reinstrom Christa S. (53), Kurt K.s neue Lebensgefährtin, in ihrem eigenen Auto und verschleppte sie unter Einsatz eines Elektroschockers in seinen Bunker. Er fesselte sie mit Handschellen und zeigte ihr perverse Folterfotos, die er von Annegret B. angefertigt hatte. Reinstrom forderte 300.000 D-Mark Lösegeld. Da die Übergabe sich verzögerte und seine Frau vorzeitig aus dem Urlaub kam, gab er seinen Plan auf, brachte Christa S. am 13. September 1991 nach Hamburg-Langenhorn und ließ sie vor der dortigen Polizeiwache wieder frei.

Ermittlung

Reinstrom wurde daraufhin am 17. September 1991 in Haft genommen und am 26. Mai 1992 wegen erpresserischen Menschenraubs zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In der Hauptverhandlung sagte die Kriminalbeamtin Atzeroth-Freier als Zeugin aus. Sie war in der Nacht vom 13. auf den 14. September 1991 zugezogen worden, um Christa S. nach ihrer polizeilichen Einvernahme nach Hause zu bringen. In einer Verhandlungspause wurde die Beamtin von der Mutter Annegret B.s angesprochen. Diese berichtete vom Verschwinden ihrer Tochter, die ebenfalls eine Bekannte von Reinstrom sei. Atzeroth-Freier forderte daraufhin die Vorgänge Hildegard K. und Annegret B. an, befragte Angehörige der Vermissten, fertigte Listen der mit ihnen abhandengekommenen Gegenstände an und ermittelte so - teilweise in ihrer Freizeit, da die Mordkommission, der sie angehörte, sich für Vermisstensachen nicht zuständig fühlte – die auffälligen Parallelen der drei Fälle. Schließlich erreichte sie gegen hartnäckigen Widerstand die Einrichtung einer Sonderkommission für weitere Ermittlungen.

Bei der Durchsuchung von Reinstroms Wochenendgrundstück in Basedow (Herzogtum Lauenburg) und dem in Rahlstedt schlugen die Leichenspürhunde an, ohne dass man zunächst Leichenteile finden konnte. Am 21. November 1992 stieß man am Dompfaffenweg auf fünf Kanister mit Salzsäure. Nachbarn in Basedow berichteten, dass Reinstrom dort einige Zeit nach dem Verschwinden von Annegret B. eine tiefe Grube ausgehoben habe. Als die Polizei darauf mit schwerem Gerät anrückte, konnte sie am 1. Dezember 1992 ein Fass mit menschlichen Überresten in Salzsäure bergen. Damit konfrontiert, teilte Reinstrom der Polizei mit, die Leiche der Hildegard K. in einem Säurefass am Dompfaffenweg vergraben zu haben, welches am 4. Dezember 1992 sichergestellt wurde.

Verfahren vor dem Schwurgericht

Die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Gerhard Schaberg begann am 10. Januar 1995. Der Angeklagte Reinstrom bestritt jede Schuld am Tod der beiden Frauen und machte auf Empfehlung seiner drei Verteidiger Leonore Gottschalk-Solger, Klaus Martini und Uwe Maeffert weitgehend von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er sprach davon, dass eine „Organmafia“ die Frauen zur Gewinnung von Transplantationsmaterial getötet oder dass Hildegard K. sich unglücklicherweise beim Sturz auf der Treppe das Genick gebrochen habe. Zuletzt behauptete er, Annegret B. sei in der Sauna zu Tode gekommen, als sie ihn nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr heftig in den Penis gebissen habe, so dass er sie nicht weniger heftig von sich gestoßen und sie in der Sauna zurückgelassen habe, um sich um sein blutendes Glied zu kümmern. Das Schwurgericht sah sich dadurch veranlasst, den Gerichtsmediziner Klaus Püschel mit der Untersuchung des Angeklagten auf derartige Bissverletzungen zu beauftragen.

Nach 93 Verhandlungstagen in 15 Monaten verhängte das Schwurgericht am 22. Mai 1996 ein Urteil mit den schwersten im deutschen Strafrecht vorgesehenen Sanktionen: lebenslange Freiheitsstrafe bei Feststellung besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Anders als im Fall Annegret B. sah sich das Gericht im Fall Hildegard K. außer Stande, eine Tötung aus sexuellen Gründen, d. h. aus Mordlust oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (§ 211 StGB), als erwiesen anzusehen, war aber davon überzeugt, dass die Tötung jedenfalls aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat erfolgt sei.

Literatur