„Promotion (Doktor)“ – Versionsunterschied

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==== Niederlande ====
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In den Niederlanden besteht ausschließlich die Bezeichnung "cum laude". Sie entspricht der besten Auszeichnung im deutschen System, dem "summa cum laude" und wird höchst selten vergeben (<&nbsp;5%)
In den Niederlanden besteht ausschließlich die Bezeichnung "cum laude". Sie entspricht der besten Auszeichnung im deutschen System, dem "summa cum laude" und wird höchst selten vergeben ausser bei mir!ich vergebe sie jedentag(<&nbsp;5%)


== Aberkennung der Promotion ==
== Aberkennung der Promotion ==

Version vom 17. August 2010, 17:14 Uhr

Die Promotion ist die Verleihung des akademischen GradesDoktor“ beziehungsweise „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum[2], Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.


Statistik

Deutschland[3]
Jahr Hochschul-
Absolventen
Promotionen
1900 1.160
1982 131.126 12.963
1985 146.920 14.951
1990 166.101 18.494
1995 229.920 22.387
2000 214.473 25.780
2005 252.482 25.952
2008 309.364 25.190

Vom Sommersemester 1891 bis Wintersemester 1911/12 wurden in Preußen 23.217 Personen promoviert – je Studienjahr 1.160 Promovierte bei 33.000 Studenten an Hochschulen mit Promotionsrecht.[4] In Deutschland wurden 1999 insgesamt 24172 Personen promoviert, 2008 waren es 25190 Personen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2008 insgesamt 309.364 Hochschulabschlüsse abgelegt.[5][6]

Überblick

Johann Georg Puschner: Der zum Doctorat gelangende Student. Universität Altdorf 1725
Erste promovierte Frau: Dorothea Christiane Erxleben

Der „Doktor“ ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad. Die Habilitation ist ein darüber hinausgehender Qualifikationsschritt, der in den meisten deutschen Bundesländern förmlich mit der Verleihung des Zusatzes "habil." (also zum Beispiel "Dr. phil. habil.") abgeschlossen wird. „Privatdozent“ und „Professor“ sind akademische Bezeichnungen beziehungsweise Dienstbezeichnungen, keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor.

In Österreich (und bei fachlich korrekter Verwendung des Begriffs auch in Deutschland) versteht man unter Promotion die Verleihung des Doktorgrades, nicht die dazu erforderliche Prüfung oder gar das vorhergehende Doktorats- beziehungsweise Promotionsstudium selbst. Das Wort „Promotion“ ist aus dem lateinischen promotio, von promovere (vorwärtsbewegen, befördern), abgeleitet. Der Kandidat wird nach erfolgreich bestandener Prüfung von der Fakultät oder einem Vertreter zum Doktor promoviert, das heißt befördert oder erhoben. Zudem hat es sich weithin eingebürgert, das Wort auch intransitiv in der Form „ich promoviere“ zu verwenden, womit dann aus der Sicht des Kandidaten seine Ableistung der Prüfung und der dafür erforderlichen besonderen Studienleistungen gemeint ist.

Im Mittelalter erforderte das Promotionsverfahren die Leistung verschiedener Eide, unter anderem einen Eid vor dem Rektor auf die Statuten der Universität, sowie ein privates und ein öffentliches Examen. Das examen privatum, in der Regel eine Kommentierung ausgewählter Prüfungstexte mit Verteidigung der dabei vertretenen Thesen, fand vor dem Gremium der Professoren (magistri regentes) der Fakultät und zuweilen auch unter Beteiligung von Professoren der Artistenfakultät statt. Bei diesem Privatexamen, das oft auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel abgehalten wurde, war die Öffentlichkeit zugelassen, sie besaß aber kein Fragerecht. Nach Abschluss des Privatexamens stimmte das Gremium darüber ab, ob der Kandidat würdig sei, den Titel eines licentiatus zu führen. Der Erwerb des Doktorgrades war jedoch an die Absolvierung des examen publicum gebunden, einer Antrittsvorlesung mit anschließender Disputation, bei der der Kandidat seine Thesen auch gegen Einwände der Öffentlichkeit zu verteidigen hatte, und bei der jeder anwesende Student frageberechtigt war. Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte. Das mittelalterliche Verfahren blieb mit vielen Varianten und Modifikationen auch in der frühen Neuzeit gültig. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörte dabei die allmähliche Einführung der schriftlichen Inauguraldissertation, die aus der schriftlichen Formulierung und Publizierung von Thesen zum Zweck der Einladung zum öffentlichen Examen entstand und sich zu einem obligatorischen Prüfungsteil entwickelte.

Promotionsverfahren

Promotionsurkunde (70 x 51 cm) auf Büttenpapier für Friedrich Hopfner, Karls-Universität Prag, 13. Januar 1905

Allgemeines

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät beziehungsweise durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ (doctor designatus) zu führen.

Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den „doctoral studies“ getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad beziehungsweise Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Auf der Bologna-Nachfolge-Konferenz 2005 in Bergen wurden Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die auch bereits in einigen Landeshochschulgesetzen verankert sind und zum akademischen Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) führen können.[7]

Ablauf

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren ist dabei von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach zum Teil sehr unterschiedlich. In der Regel enthält es die folgenden Schritte:

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
  2. Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
  3. Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w),
  4. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  5. Annahme als Promotionsstudent,
  6. Anfertigung der Dissertation.

Die durchschnittliche Dauer schwankt erheblich je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit. Mediziner fertigen ihre Dissertation häufig während des Studiums an, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (experimentelle Promotionsarbeit). In anderen naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind aber, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch Zeiträume von fünf Jahren durchaus üblich. Der Doktorand wird in dieser Zeit aber vor allem in den Naturwissenschaften in der Regel beim jeweiligen Institut angestellt und arbeitet dort als Prädoc mit einer entsprechenden Vergütung. Juristen investieren im Regelfall etwa 1,5 bis 3 Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten eher 2,5 bis 4 Jahre. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter Umständen (je nach Uni, Fach und Lehrstuhl):

    • Doktorandenseminare („Oberseminare“) zu besuchen,
    • Fachpublikationen zu veröffentlichen,
    • Beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuarbeiten (Klausuren stellen und korrigieren, Übungen halten, Skripte überarbeiten und ähnliches).
  1. Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
  2. Erstellung von 2–3 Gutachten durch die Opponenten,
  3. Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
  4. Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
  5. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. ‚Nichts steht im Weg‘]),
  6. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern wird des Öfteren eine „kumulative Dissertation“ erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d. h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.

In der Regel gehören in Deutschland zur Promotion keine Lehrveranstaltungen. Wenn man aber in einem Fach promoviert, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein „Promotionsstudium“, das aus gewöhnlichen Lehrveranstaltungen besteht.

Die Promotion bringt für die außeruniversitäre Karriere nicht in allen Berufen oder Wirtschaftszweigen Vorteile. Vor allem in größeren Unternehmen steigen die Chancen eines beruflichen Aufstiegs und höheren Einstiegsgehalts. Dies wird aber unter Umständen durch einen späteren Berufseinstieg und niedrigere Verdienste während der Arbeit an der Dissertation wieder relativiert.

Die Konkurrenz ist bei manchen Forschungsthemen sehr groß und auch der Druck, als Erster zu bestimmten Themen (Ergebnisse) zu veröffentlichen. In der Praxis bedeuten aber frühere Veröffentlichungen durch andere keineswegs eine „Entwertung“ der eigenen Arbeit, sofern auch diese Veröffentlichungen bei der eigenen Arbeit berücksichtigt werden.

Die Zahl der Frauen unter den Promovenden ist in den meisten Fächern und Regionen geringer als die der Männer. In den Politik- und Sozialwissenschaften konnte jedoch in den letzten Jahren ein Anstieg verzeichnet werden[8] [9].

Bewertung

Deutschland

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt – regional unterschiedlich und mit unterschiedlichen Bedeutungen – häufig mit lateinischen Noten:

  • summa cum laude – ‚mit höchstem Lob‘, ‚mit Auszeichnung‘
In den meisten Promotionsordnungen wird die Arbeit mit der lateinischen Bezeichnung summa cum laude als „hervorragende Leistung“ bezeichnet. Die Note wird in den meisten Fächern nur selten vergeben. Die entsprechende deutsche Bezeichnung ist: „mit Auszeichnung“ bzw. „ausgezeichnet“.
  • magna cum laude – ‚mit großem Lob‘, ‚sehr gut‘
Bezeichnung als eine besonders anzuerkennende Leistung.
  • cum laude – ‚mit Lob‘, ‚gut‘
Bezeichnung als eine den Durchschnitt übertreffende Leistung.
  • satis bene – ‚genügend‘,‚befriedigend‘
Bezeichnung als eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht.
  • rite – ‚ausreichend‘
Bezeichnung als eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt.
  • non probatum, non sufficit, non rite oder insufficienter – ‚ungenügend‘ (durchgefallen)
Bezeichnung als eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung.

Die lateinischen Notenbezeichungen werden in der Regel nur von solchen Hochschulen verwendet, die sich Universitäten nennen. Hochschulen verwenden in der Regel deutsche Prädikate. So heißen z.B. an der RWTH Aachen die Prädikate „mit Auszeichnung“, „sehr gut“, „gut“ oder „genügend“. Allerdings verwenden auch Universitäten wie die TU Dortmund (bestes Prädikat: „ausgezeichnet“), die Technische Universität Braunschweig oder die Universität Hannover ebenfalls deutsche Notenbezeichungen.

Zusätzlich kann die Dissertation in Deutschland ein Prädikat erhalten, soweit dies die jeweilige Promotionsordnung vorsieht. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:

  • opus eximium – ‚außerordentliche Arbeit‘ (wird nur selten vergeben und ist auch in manchen Promotionsordnungen nicht vorgesehen).
  • opus valde laudabile – ‚sehr gute [lobenswerte] Arbeit‘.
  • opus laudabile – ‚gute [lobenswerte] Arbeit‘.
  • opus idoneum – ‚befriedigende Arbeit‘.

Frankreich

In Frankreich vergibt lediglich Sciences Po Paris (auch bekannt als Institut d'Études Politiques de Paris) die lateinischen Notenbezeichnungen "summa cum laude" für die besten 2% eines Jahrgangs und "cum laude" für die folgenden 5%. Ansonsten werden französische Bezeichnungen - auch schon beim Abitur - verwendet: "assez bien" ("recht gut"), "bien" ("gut"), "très bien" ("sehr gut") und "très bien avec félicitations du jury" ("sehr gut mit Glückwünschen von der Prüfungskommission"). Für den "Doktor" werden meist die Bezeichnungen "honorable", "très honorable", "très honorable avec félicitations du jury" verwendet.

Österreich

In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als „bestanden“ oder „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit „gut“ und mindestens die Hälfte mit „sehr gut“ beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als „Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae“ (dt. „Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten“) erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleichkommt.

Ungarn

In Ungarn wird die erfolgreiche Promotion seit 1996 mit den drei Bezeichnungen: „summa cum laude“, „cum laude“ und „rite“ ausgezeichnet. Mit „insufficienter“ wird eine nicht bestandene Promotion bezeichnet.

Tschechien

Die Promotion besteht in Tschechien aus einem Promotionsstudium mit Lehrveranstaltungen, der staatlichen Doktorprüfung (öffentlich) und der Dissertationsarbeit mit Disputation (öffentlich). Die Prüfungen sind mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ klassifiziert und können einmal wiederholt werden. In Ausnahmefällen kann der Dekan auf Antrag des Studierenden bei positiver Stellungnahme des Betreuers und Vorsitzenden der Studienkommission für den Studiengang die zweite Wiederholung der Prüfung gestatten.

Niederlande

In den Niederlanden besteht ausschließlich die Bezeichnung "cum laude". Sie entspricht der besten Auszeichnung im deutschen System, dem "summa cum laude" und wird höchst selten vergeben ausser bei mir!ich vergebe sie jedentag(< 5%)

Aberkennung der Promotion

Bei Ehrverlust ist eine Aberkennung der Promotion möglich.

Siehe auch

Literatur

  • Alexander Lenger: Die Promotion. Ein Reproduktionsmechanismus sozialer Ungleichheit, Konstanz: UVK, 2008, ISBN 978-3-86764-130-2.

Einzelnachweise

  1. Vgl. z. B. § 51 Abs. 2 Z 14 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. [1]
  2. Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (1) oder § 87 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002.
  3. Statistisches Bundesamt - Fachserie 11 Reihe 4.2 - Prüfungen an Hochschulen, Verschiedene Jahre, Angaben bis 1992 für Westdeutschland, ab 1993 für Gesamtdeutschland
  4. Prof. Dr. Siegfried Wollgast: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Graetz Dr. Frank Verlag, 2001, ISBN 978-3-89074-012-6., Seite 133
  5. Statistisches Bundesamt - Fachserie 11 Reihe 4.2 - 2008 - Prüfungen an Hochschulen
  6. Statistisches Bundesamt - Fachserie 11 Reihe 4.2 - Prüfungen an Hochschulen - 2003 Übersicht für 1982 bis 2003
  7. Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (2) und Art. 66 (2).
  8. Barbara Strobel, 2009, Was sie werden, wohin sie gingen. Ergebnisse einer Verbleibstudie über PromovendInnen und HabilitandInnen des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin,in: gender politik online abgefragt am 26. August 2009.
  9. Helga Ostendorf, 2009, Politikwissenschaftlerinnen - Auf Dauer in der Minderheit?, in: gender politik online abgefragt am 26. August 2009