Diskussion:Jürgen Pföhler

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Rolle beim Ahrhochwasser[Quelltext bearbeiten]

Der Kommunalpolitiker Pföhler erreichte durch sein Handeln beim Ahrhochwasser bundesweit Bekanntheit. Seine Rolle bei der Bevölkerungswarnung wird kritisiert. Das muss auch prominent in den Artikel. Dazu liegen etliche Medienquellen vor. Viele Grüße --Katastrophenfall (Diskussion) 15:50, 31. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

"er hat einen Kind." der andere satz ist nicht viel besser. --snotty diskussnot 17:16, 31. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Nicht meckern, sondern machen! Jeder, der einen so offenkundigen Rechtschreibfehler sieht, hat auch die Möglichkeit, ihn entfernen, und dann ist er nicht mehr der Rede wert. Besagter Fehler entstand wohl bei einer Änderung von „Sohn“ zu „Kind“, vermutlich aus vermeintlichen Mangel an Belegen.[1] Die von Dir gelöschten, vermutlich unliebsamen kritischen Passagen litten hingegen keineswegs an diesem Mangel,[2] und die Relevanz ist ja wohl auch offensichtlich.[3] Wie aber besagten Satz verbessern? Belege sind dafür durchaus vorhanden. Pföhler selbst gab zu Protokoll, er habe „einen Sohn“.[4]. Also sollten doch auch wir lieber „Sohn“ schreiben und nicht „Kind“. Okay? --Tosi F (Diskussion) 11:43, 3. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Landrat Pföhler war nicht allein verantwortlich. Auch Landes-Innenminister Roger Lewent war für Gefahrenabwehr und auch für Katatasstrophenschutz zuständig. Außerdem haben nicht nur das Land und das Landratsamt, sondern auch die Gemeinden nicht genug Lehren aus dem Ahr-Hochwasser von 2016 gezogen. Ferner hat der aus Bayern stammende CSU-Politiker Bundesinnenminister Seehofer sich stets gegen einen effektiven bundesweit zentral finanzierten und zentral organisierten und zentral kommandierten Katastrophenschutz gestellt, weil Bayern großen Wert auf seine Eigenständigkeit legte und deswegen darauf pochte der Katatstrophenschutz müsse Ländersache bleiben, obwohl der Katastrophenschutz damit nicht wirklich ernst und wichtig genug genommen wurde und viel zu schwach blieb. Insgesamt haben sich wenig Politiker damit befasst, weil die Politiker alle weniger Sorge um die Menschen hatten, sondern mehr Sorgen hatten womöglich als Spaßbremsen zu gelten. Solche Haltungen waren la leider auch zu Beginn der Corona-Krise zu erkennen, und scheinen weit verbreitet zu sein. Die Lokalpolitiker betreiben außerdem meist bloße Kirchturmpolitik, und sind eher an neuen Baugebieten und an Wirtschaftsförderung interiessiert, als an Bevölkerungsschutz. Pföhler zum (alleinigen) Sündenbock machen zu wollen wäre also verfehlt. Wie auch sonst so oft ist auch hier nicht ein einzelner bestimmter Mensch (Sündenbock) schuld, sondern es sind die allgemeinen Gewohnheiten in der Politik und die Strukturen schuld am unbefriedigenden Krisenmanagement.--2003:E7:7F13:9501:49FA:F342:24D1:6663 20:01, 3. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

In der Wikipedia ist es durchaus nicht unüblich, daß ein Lemma betitelt „Jürgen Pföhler“ sich fast ausschließlich nur mit Jürgen Pföhler befaßt und sonst eigentlich niemandem. Verdienste und Verfehlungen der anderen von Dir genannten Herren und Institutionen sind bitte in den dies betreffenden anderen Lemmata nachzulesen. Es ist also keineswegs der Fall, daß wir hier die von Dir erwähnte Jahrtausende alte Tradition pflegen, Sündenböcke mit alleinigen Schuldzuweisungen zu beladen und dann zum allgemeinen Ergötzen in die morgenländische Wüste zu schicken. Wir konzentrieren uns hier allein auf jene eine Person, lediglich weil es im Text nur um eben jene eine Person geht. Sobald die derzeit laufenden Ermittlungen entlastende Tatsachen ergeben haben werden – wovon wir bis zum Erweis des Gegenteils fest ausgehen wollen – und die entsprechenden Ergebnisse bekannt sind (und sich gegebenenfalls auch Deine Einschätzung durch belegte Fakten erhärtet), wird im Lemma natürlich im gebührenden Umfang darüber zu berichten sein, soweit es Jürgen Pföhler betrifft. Der für eine Enzyklopädie so wichtige Objektive Standpunkt erfordert gleichwohl, daß wir im Lemma nicht nur von Schönwetterperioden des Lebens berichten, sondern auch von Unwettern, wenn immer sie sich ereignet haben und von enzyklopädischer Relevanz sind. Relevante Kritik kann man nicht einfach nach eigenem Gutdünken weglassen. Ich bitte also um Geduld; wir werden uns bemühen, das Aktuelle Ereignis weiter stets so abzubilden, daß auch gute Nachrichten nicht unter den Tisch fallen. Eigener Meinungen und persönlicher Wertungen müssen wir alle uns indes enthalten, und auch hier auf dieser Diskussionsseite kann und soll es nicht darum gehen, die Sache selbst zu erörtern. Dafür gibt es anderenorts im Internet viele akkurate Diskussionsforen, die sich über jede qualifizierte persönliche Einschätzung freuen und entsprechend gern mit anderen verhandeln. Hier auf dieser Diskussionsseite bitte nur konkrete Verbesserungen der Darstellung diskutieren. Danke! --Tosi F (Diskussion) 15:59, 4. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Sicher gilt das Sprichwort "Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind." Letztlich ist die Frage: Wer hat die Kompetenz, den Knopf für die Sirenen zu drücken? Handelt er dabei autonom, oder ist er dabei weisungsgebunden? Verantwortung zu tragen kann auch mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen verbunden sein, und nicht nur mit Konsequenzen bei der nächsten Wahl. -- 2001:4DD5:4643:0:296F:F7D0:2DD4:D922 13:13, 6. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Meldung https://www.t-online.de/nachrichten/id_90581036/staatsanwaltschaft-koblenz-ermittelt-gegen-landrat-von-ahrweiler.html--Buchbibliothek (I like [[Stilfser Joch]]) (Diskussion) 11:27, 6. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia ist kein Newsticker, und in einen biografischen Artikel gehören keine Ausschweifungen, wer wann wo was und wie viele Opfer und warum. Deswegen habe ich die Textmenge auf ein verhältnismäßiges Maß zurückgeführt. --Mme Mimimi (Diskussion) 02:44, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

3M[Quelltext bearbeiten]

  • Hallo Mme Mimimi. Natürlich kann und soll Wikipdia kein Newsticker sein, in welchem schnelle Meldungen von geringer Relevanz gespeichert werden. Aber Wikipdia ist erst Recht kein Platz für Editwars, und ich bitte Dich, die Führung solcher künftig zu unterlassen.
    Zur Sache: wie sich Herr Pföhler bislang zu den Vorwürfen geäußert hat, halte ich in beiden Aussagen für aktuell sehr relevant. Deswegen hielte ich es für einen Fehler, die entsprechenden Textpassagen wie von Dir vorgeschlagen aus dem Lemma zu entfernen,[5] zumal es sich um Aktuelles Ereignis handelt. Da wir wohl nicht ohne Hilfe Dritter zum friedlichen Konsens kommen, bitte ich um die Dritte Meinung: (Verlautbarungen) entfernen oder beibehalten? --Tosi F (Diskussion) 08:16, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das finde ich dreist. Wer einen Inhalt haben will, muss begründen. Meine Kürzung habe ich hier begründet. Nochmal: Was nicht Pföhler persönlich betrifft, hat hier nichts zu suchen, und im jetzigen Stadium ist das ihn Betreffende knapp zu halten. Der Abschnitt ist schlimmste Newstickerei, der Artikel ist in schwere Schieflage geraten. --Mme Mimimi (Diskussion) 10:01, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Deinen großen Unmut nehme ich zur Kenntnis. Ich bitte zur Ruhe zu kommen und danach auch gegebenenfalls die von mir formulierte Fragestellung zu lesen. Zum Übrigen, daß die Darstellung eines aktuellen Ereignises wie dieses bei Zeiten auch einmal auf das dann Wesentliche eingedampft werden wird, sollte wohl Konsens sein und soll auch von mir nicht in Abrede gestellt werden. Die dann zu zitierenden Sekundärquellen müssen noch geschrieben werden – im Inhalt abhängig davon, welche der jetzt schon bekannten Fakten relevant bleiben und wohin sich die Sache noch einwicklen wird… Kommen wir diesbezüglich überein? --Tosi F (Diskussion) 11:28, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Mut oder Unmut – verzichte auf persönliche Bewertungen.
So lange der Artikel auf der Hauptseite steht, sind Rettungsversuche Zeitverschwendung. Selbst wenn wir eine gemeinsam akzeptierte Version fänden, würde jeder „Ich habe auch etwas gelesen“-Friedjof sich nicht hindern lassen, Nachrichtenschnipsel als unverzichtbar nach Twitter-Manier selbst auch noch verbreiten zu wollen. --Mme Mimimi (Diskussion) 15:12, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
  • 3M Es würde aktuell ausreichen, die Geschehnisse im Tal kurz zusammenzufassen, dann zu schreiben, dass die Staatsanwaltschaft am 2. August vor Ermittlungen eingeleitet hat und seit dem 6. August in einem offenen Verfahren auch gegen ihn persönlich ermittelt und dann noch darstellen, was er bisher zu den Vorwürfen gesagt hat. Alles andere bläht den Artikel zu sehr auf, insbesondere werden ja einfach unzählige Einzelmeinungen nur aneinandergereiht – ein abschließendes Bild wird sich aber nicht jetzt, sondern erst in ein paar Monaten ergeben, frühestens. Godihrdt (Diskussion) 10:22, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
  • 3M Also wortwörtlich denke ich muss da nichts rein und bei welchen Medien er Aussagen tätigt ist ebenfalls irrelevant. Wir sind hier keine Werbefläche für Journalisten. Der Teil kann also ordentlich gekürzt werden. Sowas wie "Er verwies darauf das die Verantwortung für die Alarmierung der Bevölkerung bei der technische Einsatzleitung lag." reicht für den ersten Teil. Der zweite macht derzeit keinen Sinn (was auch an den Quellen und der Aussage von den Personen liegen kann). Also würd ich das erst mal draussen lassen, aber sicher nicht wörtlich zitieren.--Maphry (Diskussion) 08:33, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Nach BK: Hab die Details nicht ganz genau verfolgt: Generell: Größere Änderungen auf Disk vorbesprechen, wenn möglich mit Formulierungsvorschlag. Das ist meine Erfahrung nach 2 Wochen Baerbock-Disk und hat dort weitergeholfen, wenn auch teilweise mühselig. Wir schaffen das hier...). Grüße--Buchbibliothek (I like [[Stilfser Joch]]) (Diskussion) 08:39, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Es steht zu erwarten, dass die juristische Aufarbeitung der Ereignisse noch weitere - je nach enzyklopädischem Standpunkt - berichtenswerte Ereignisse generieren wird. Und da hierbei evtl. auch andere Personen betroffen sein werden -bzw. schon sind -, zumindest in Argumentationen (RPf-Ministerpräsident, technische Einsatzleitung, ein weiterer Beschuldigter), macht es vermutlich mehr Sinn, dieses alles im Abschnitt #Strafrechtliche Aufarbeitung des Hochwasser-Artikels zu beschreiben. Und dann kann es hier wirklich noch mal knapper werden als aktuell, konsequent auf das Nötigste zur Person Jürgen Pföhler. --Coyote III (Diskussion) 16:43, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Entsprechende Inhalte sind auch im Abschnitt #Kritik des Hochwasser-Artikels schon enthalten bzw. können evtl. ergänzt werden. --Coyote III (Diskussion) 16:51, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Strafrechtlich ist nur eine Sache, da es offenbar auch zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag kommt ([6]). Sollte er da zentrale Rolle spielen, wird man wohl nicht umher kommen es auch hier ausführlicher darzustellen.--Maphry (Diskussion) 17:01, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Danke für die bislang eingegangenen Diskussionsbeiträge. Auch wenn zur eigentlichen Frage im speziellen eher wenig gesagt wurde, ging es natürlich mit um den Abschnitt im allgemeinen, und wir nähern langsam uns einem Meinungsbild. Bitte noch weitere Wortmeldungen!
Ich denke schon, daß wir hier ohne EW zum Konsens kommen könnten. Ich habe ja auch nichts gegen eine sinnvolle Straffung des Textes. Meinetwegen auch schon jetzt. Doch wozu haben wir hier eigentlich die Diskussionsseite, wenn nebenan im Lemma schon Fakten geschaffen werden…? Die vorherige Absprache vor Bearbeitungen und die Diskussion darüber ist keine „Zeitverschwendung“, wie jemand hier schrieb; das ist schlicht unsere Umgangsform. Wie dem auch sei. Ich will jetzt nicht meckern und den gar zu flinken Überarbeitern vorwerfen, sich ihrerseits „dreist“ verhalten zu haben, sondern lieber es selbst besser machen. Einer muß ja anfangen. Also stelle ich hier nun summarisch zur Diskussion, was in der derzeitigen Darstellung wohl noch fehlt; ein paar relevante Fakten, die bei den jüngsten Bearbeitungen unter den Tisch gefallen sind, müssen wohl – im Sinne der doch anszustrebenden ausgewogenen Darstellung – wieder reingenommen werden. Jedenfalls relevant ist der Umfang der von dem Hochwasserunglück verursachten Schäden im Kreis Ahrweiler. Erst dadurch zeigt sich dessen politische Tragweite, die über den Kreis Ahrweiler weit hinaus geht, nicht nur bis zur Mündung in den Rhein. (Wenn es nur um einen überfluteten Stall mit drei jämmerlich ertrunkenen Kühen ginge, wäre Herr Pföhler sicherlich nicht seit Tagen schon Thema eines bundesweit geführten Diskurses über Verantwortung und Verantwortlichkeit von Landräten…) Für unbedingt relevant halte ich auch, die bisherigen Stellungnahmen von Landrat Jürgen Pföhler zusammenfassend knapp aber vollständig abzubilden. (Notabene, das ist die Ausgangsfrage der Dritten Meinung!) Das gehört doch zur Vervollständigung des Bildes. Einverstanden gleichwohl: die wörtliche Rede ist dabei entbehrlich. – Für unbedingt notwendig erachte ich schließlich auch den verschütt gegangen Hinweis, daß es sich um ein Laufendes Ereignis handelt. Hat jemand was degegen, wenn wir dies noch mit ins Lemma einbringen? --Tosi F (Diskussion) 22:50, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Es geht hier nicht um einzelne Tote sondern um über Hundert Tote. Z.B. waren 12 davon Bewohner eines Heims für geistig Behinderte in Sinzig, die hätten nur ins obere Stockwerk gebracht werden müssen. Sinzig liegt nahe der Ahrmündung, Stunden vorher war Schuld (Ahr) am Oberlauf schon überflutet und ganze Häuser wurden mitgerissen. Wer sich als Leser des Artikels Pföhler genauer wissen möchte um welche Dimension es genau geht müsste es im Hochwasserartikel mühsam suchen. Wahrscheinlich möchte man hier nicht mal drin haben, dass Herr Pföhler nach Gesetzt des Landes eindeutig die Person ist die den Katastrophenfall ausgerufen muss bzw. kann. Er hat diese Kernaufgabe, aber an einem Mitarbeiter abgegeben obwohl dies nicht vorgesehen ist im Gesetzt des Landes.--Falkmart (Diskussion) 23:41, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch nicht unsere Entscheidung. Gerade wenn wie hier die Unschuldsvermutung zu beachten ist, sollten wir doch mal abwarten, dass das entsprechend von der Presse aufgearbeitet wird, dann stellen wir es im Artikel dar. Aber Gesetzesexegese betreiben wir hier doch wohl eher nicht, oder? Meine Meinung ist auch, dass er nicht sagen kann, „ich hatte das doch delegiert und damit nix zu tun“, weil er für mich als Landrat weiter der oberste Verantwortliche bleibt, das haben wir hier aber nicht zu bewerten. Das hat nix mit reinwaschen oder vertuschen zu tun, aber die Aufarbeitung führt die StA Koblenz durch, nicht Wikipedia. --Godihrdt (Diskussion) 12:30, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
„Die vorherige Absprache vor Bearbeitungen und die Diskussion darüber ist keine „Zeitverschwendung“, wie jemand hier schrieb; das ist schlicht unsere Umgangsform.“ – Na, du hast deine letzte Änderung jetzt auch nicht hier vorher zur Diskussion gestellt, finde ich auch nicht schlimm, nur kannst du es dann nicht von anderen einfordern 😉 --Godihrdt (Diskussion) 12:32, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ausführlicher beschreiben bedeutet lediglich, dass man darstellt, dass
  • er Thema im eventuellen U-Ausschuss ist,
  • welche Rolle er da spielt,
  • zu welchem Fazit der Ausschuss dann gekommen ist.
Das klingt jetzt nicht nach zig Sätzen, zumal ein U-Ausschuss ihm auch keine Verantwortung zuschieben kann. Die strafrechtliche Seite beurteilen die Gerichte, die moralische die Meinung in den Medien. --Godihrdt (Diskussion) 12:34, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Godihrdt sagte gerade: „Na, du hast deine letzte Änderung jetzt auch nicht hier vorher zur Diskussion gestellt.“ Ähm ja. Stimmt. Da hast Du formal recht, Godihrdt. (Entschuldigung!) Ich hatte es nur inhaltlich zur Diskussion gestellt, und über Nacht sacken lassen, nicht aber den dann letztlich verwendeten Wortlaut vorgestellt. --Tosi F (Diskussion) 13:33, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
War nicht böse gemeint, wollte eher klar machen, dass es aus meiner Sicht reicht, hier die groben Linien zu besprechen, dann mutig zu sein und andere korrigieren dann – das „System Wiki“ ist ja genau so gedacht. --Godihrdt (Diskussion) 14:02, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
So soll es ja sein; Diskussion hier zur Verbesserung der Darstellung. Danke für den Hinweis! --Tosi F (Diskussion) 15:23, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

„Ein MP3 als EN?“[Quelltext bearbeiten]

Präziser frug soeben in seiner Bearbeitung:[7]ein MP3 als EN ?“. Das bezieht sich offenkundig auf den derzeitigen EN 14, mit Link zum Bericht von Jessica Pfeiffer im Deutschlandfunk am 6. August 2021.[8] Zum Zeitpunkt, als dieser leider nur als Audio verfügbare EN reingenommen wurde, gab es außer Wiedergaben der Agentur von dpa sonst noch gar keine zitierfähige Quelle. Das dürfte sich spätestens in den nächsten Tagen geändert haben, und dann ist jener EN auch sicherlich nicht mehr „vom Feinsten“. Ich schlage vor, wir lassen ihn so lange noch drin, und sobald eine reputable und frei zugängliche Sekundärquelle zur Sache einen guten Übersichtsartikel anbietet, fliegt jener EN raus. --Tosi F (Diskussion) 15:23, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Warum nicht eine Hörfunksendung? DLF ist nicht minder reputabel als der Spiegel oder General-Anzeiger, aber sicherlich eher als Focus oder Rhein-Zeitung. Ich habe die Datei in archive.org archiviert, so dass sie noch lange verfügbar ist. -- Dietrich (Diskussion) 12:36, 9. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Tatsächlich ist der einzige Umstand, der zu solchen Überlgungen führt, die Abwesenheit eines Transskriptes vor dem Hintergrund, daß die meisten Inhalte der Wikipedia schriftlich vorliegen, sofern es sich nicht um Bilder handelt. Der verlinkte Beitrag ist gleichwohl von hoher journalistischer Qualität, zweifelsohne auch „vom Feinsten“, und die hohe Reputation der Deutschlandfunks sollte wohl außer Zweifel stehen. Wer es schriftlich haben will, kann das Sendemanuskript beim Sender anfordern. Erfahrungsgemäß ist das dort kein Problem. Aus urheberrechtlichen Gründen wäre eine Veröffentlichung des Textes hier in der Wikipedia aber nicht zulässig. --Tosi F (Diskussion) 18:46, 9. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Mitglied des CDU-Kreisvorstandes?[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz im Abschnitt Politik gibt mir Rätsel auf:

Gleichzeitig ist er Mitglied des CDU-Kreisvorstandes, der CDU-Kreistagsfraktion…

Einserseits soll „Landrat Dr. Jürgen Pföhler“ an oder vor dem 8. Oktober 2018 „als Mitglied und im Namen des Kreisvorstandes“ (offensichtlich Ahrweiler) „und des Ortsverbandes der CDU bei seiner Laudatio die treuen Dienste“ eines CDU-Migliedes gewürdigt haben.[9] Andererseits hatte aber besagter CDU-Kreisverband Ahrweiler am 20. November 2017 die Neuwahl seines Vorstandes vermeldet, in welchem Herr Pföhler jedoch namentlich nicht erwähnt ist.[10] Habe ich etwas falsch verstanden oder einen Umstand übersehen? --Tosi F (Diskussion) 12:29, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Website des CDU-Kreisverbandes[11] liefert eindeutige Informationen. Einzelnachweise sind jetzt eingepflegt im vorgenannten Abschnitt.
Frage beantwortet! --Tosi F (Diskussion) 11:10, 3. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Häufig werden (bestimmte) Mandatsträger kooptiert, so dass sie sich nicht zur Wahl stellen müssen. Ich vermute, das ist hier ggf. auch gegeben. Für die Bildung des Vorstands hat es den Vorteil, dass weitere Personen ganz normal in den Vorstand gewählt werden können, weil die Mandatsträger die Plätze nicht besetzen. Durch die Satzungen sind häufig die normalen Plätze im Vorstand zahlenmäßig begrenzt. --Paintdog (Diskussion) 00:20, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das leuchtet ein. Danke für die Auskunft! --Tosi F (Diskussion) 01:55, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Geborenes Mitglied. --Mme Mimimi (Diskussion) 02:00, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Wahl zum Landrat[Quelltext bearbeiten]

Kann es sein, dass er 2015 noch einmal gewählt worden ist?? :-) Wäre vielleicht der Ergänzung wert. --87.245.31.104 08:06, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ja mit Beleg sollte das noch rein, damit die berufliche Laufbahn vollständig beschrieben ist. Herr Pföhler wird uns und die Medien/Öffentlichkeit noch eine Weile beschäftigen. Ich bitte auch nochmals dabei zu beachten, dass Wikipedia kein Newsticker ist. Natürlich Artikel immer aktualisieren, aber nicht zu ausschweifend. (siehe auch: ist eine Meldung von zeitlich überdauernder RelevanZ?) Gruß--Buchbibliothek (I like [[Stilfser Joch]]) (Diskussion) 08:08, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Da hast du absolut recht, ich denke, sollte ein Urteil gesprochen werden, wird sich der Absatz darauf beschränken lassen, dass ein Verfahren geführt wurde, wie es ausgegangen ist, und wenn es mit einem Urteil geendet hat, was zu diesem Urteil geführt hat. Und ansonsten, dass ihm kein strafrechtliches Verhalten oder keine Fehler vorzuwerfen sind. Ich halte die aktuelle Version aber durchaus für ausgewogen. --Godihrdt (Diskussion) 09:46, 7. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Beantragte Versetzung in den Ruhestand[Quelltext bearbeiten]

Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb von sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (§ 26 Absatz 1 Satz 1 f. Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 44 Absatz 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz). Der Landrat ist allerdings (Wahl-)Beamter auf Zeit, nicht auf Lebenszeit. Vermutlich gelten die Vorschriften entsprechend, aber ohne eindeutige Rechtsgrundlage möchte ich nichts einfügen. Sonst bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.--Lexberlin (Diskussion) 13:34, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Artikelfremde Ausführungen[Quelltext bearbeiten]

Was hat es eigentlich mit einer Person zu tun, wer ihr nach einer Neuwahl oder sonst nachfolgt? Dies gehört doch zu der Institution, nämlich dem Landkreis, um den es hier aber nicht geht. Das ist allerdings leider keine Besonderheit dieses Artikels, sondern eine eingerissene Praxis, die dem Motto folgt, dass man vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt. Als ob es Zeilenhonorar gäbe. Gelegentlich muss ich mich darüber aufregen.--Lexberlin (Diskussion) 23:13, 24. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Na ja, in diesem Falle ist es schon von Interesse für den Leser und mithin von Relevanz für das Lemma, wie jene doch dramatische Geschichte, die zum jähen Amtszeitende des Landrats geführt hat, letztlich ausgegangen ist - nicht nur juristisch, sondern eben auch politisch. Vor dem Hintergrund, daß das Amt seit Jahrzehnten sicher von Kandidaten seiner Partei gestellt worden war, kann man das nun vorliegende Wahlergebnis doch jedenfalls mit einem Erdrutsch vergleichen. Deswegen halte ich es nicht für eine Verschwendung, dafür jetzt etwas mehr als eine Zeile zu verwenden. Ich fände weder Aufregung angemessen noch hielte ich es für richtig, den betreffenden Satz zu entfernen. Gleichwohl brauchen die Ausführungen es auch keineswegs noch weiter ins Detail gehen; alles weitere wird der Leser natürlich im Lemma des Amtsnachfolgers lesen können.--Tosi F (Diskussion) 18:12, 16. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Der Vorgang ist sicher einschneidend, aber insoweit m. E. auf der Seite des Landkreises darzustellen. Etwa: "Von ... bis ... wurden alle Landräte von der CDU mit ihrer absoluten Mehrheit im Kreistag bestimmt. Danach konnte ihr Landrat Pföhler dreimal die Direktwahl gewinnen. Bei der Neuwahl 2022 konnte sich ihr Kandidat ... nicht durchsetzen, was mit dem Verhalten seines Vorgängers beim Ahrhochwasser in Verbindung gebracht wurde." (Natürlich vorausgesetzt, dass sich hierfür eine zitierfähige Quelle finden lässt). Wenn man sich für politische Entwicklungen in einer Gebietseinheit interessiert, wird man doch gewöhnlich zuerst bei dieser Gebietseinheit schauen und sich nicht von Vorgänger zu Nachfolger durchhangeln. --Lexberlin (Diskussion) 22:27, 16. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Verhalten in der Katastrophennacht[Quelltext bearbeiten]

Hierzu gibt es neue Literatur [12]. Lohnt sich zu lesen und gehört imho für den Artikel ausgewertet, denn offenbar steht jetzt eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Raum, da er auf multiple Weise seine Pflicht verletzt haben soll. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 00:18, 21. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Die der Landesregierung von Rheinland-Pfalz unterstehende Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Jürgen Pföhler eingestellt, und zwar nach § 170 Strafprozessordnung. Also sagt die Staatsanwaltschaft Koblenz, es gäbe gegen gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler jetzt keinen hinreichenden Tatverdacht mehr, und eine Anklage bei Gericht werde voraussichtlich nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung von ihm führen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz argumentiert wohl in erster Linie damit, das Ahr-Hochwasser und dessen Ausmaß seien ein einmaliges Ereignis und völlig unvorhersehbar gewesen. Siehe dazu etwa: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ahrtal-ermittlungen-eingestellt-100.html Über die Ahrhochwasser von 1804 und 1910 liegen der Staatsanwaltschaft Koblenz offenbar wohl keine Kenntnisse vor, und wohl auch keine Kenntnisse über die 1910 bis 1922 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen, die damals erwogen wurden, um künftigen Hochwasserschäden vorzubeugen, für die das Geld dann aber 1923 zweckentfremdet und für eine Autorennstrecke verwandt wurde. 1910 bis 1922 hat man die Gefahren also vorhergesehen, 1923 hat man dann, weil man eine Autorennstrecke fördern wollte, die Gefahren verdrängt oder tabuisiert. Für das, was 1923 geschehen ist, kann Jürgen Pföhler natürlich keine Schuld tragen, er war damals ja noch gar nicht geboren. Ob aber das Ahr-Hochwasser von 2016 nicht vielleicht hätte an das Ahr-Hochwasser von 1910 und an die Gefahren erinnern müssen, diese Frage scheint sich die Staatsanwaltschaft Koblenz wohl nicht getsellt zu haben, aber wenn man diese Frage bejahren würde, dann hätte das Ahr-Hochwasser von 2016 nicht nur Herrn Pföhler alarmieren müssen, sondern noch sehr viele andere Beamte und Politiker (nicht nur von der CDU, sondern verschiedener Parteizugehörigkeit). Und ganz generell genießen Gefahrerforschungsmaßnahmen und Gefahren-Prävention und Katasstrophenschutz in fast allen Ländern der Welt nur wenig Beliebtheit bei Politikern, weil Geld das für solche Maßnahmen ausgegeben wird, dann woanders fehlt, und dann Wählerstimmen kostet, weil die Mehrheit der Wähler solche auf die Zukunft gerichteten Investitionen ihren Politikern nicht honorieren, sondern bloß bzw. erst dann wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist gibt es großes Interesse und Geschrei, vorher herrscht meist Ignoranz. --2003:E7:7F3E:DB01:D8DF:942A:CF56:AC52 16:01, 18. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine relevante Anmerkung, dake dafür, die in den Artikel übernommen werden sollte, besonders dass es versäumt wurde, in einem gefährdeten Gebiet vorsorgliche Schutzmaßnahmen einzuleiten. Heftige Niederschläge nehmen seit einiger Zeit als Folge des Klimawandels zu. Dr, Pföhler versäumte es, entsprechend zu handeln. Nun verzehrt er eine fette Pension. --Ontologix (Diskussion) 13:16, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel beleuchtet das Nichtwirken bei der Flut unzureichend. Z.B. fehlt, dass der Herr die Einsatzleitung einfach delegiert hatte und sich nicht um die Leitung kümmerte bzw. gar nicht bei der Einsatzleitung war.--Falkmart (Diskussion) 15:42, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]