Verwundetenabzeichen

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Das Verwundetenabzeichen war eine deutsche militärische Auszeichnung, die erstmals 1918 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet wurde.

Verwundetenabzeichen (1918)

Verwundetenabzeichen (1918) für Heer- und Kolonialtruppen, Ausführung in Schwarz

Wilhelm II. stiftete am 3. März 1918 ein Verwundetenabzeichen für Angehörige des Deutschen Heeres (einschließlich Flieger-, Luftschiffer- und Ballontruppen) als Auszeichnung für Verletzungen im Ersten Weltkrieg. Es konnte seit dem 8. Juli desselben Jahres auch an Angehörige der Kolonialtruppen in den deutschen Kolonien verliehen werden.

Die Verleihungsbestimmungen besagten u.a.: Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.

Das Abzeichen wurde in drei Stufen verliehen:

  • in Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung)
  • in Silber (für drei- und viermalige Verwundung)
  • in Gold (für fünf- und mehrmalige Verwundung)

Marineverwundetenabzeichen

Für die Angehörigen der Kaiserlichen Marine hatte Wilhelm II. am 24. Juni 1918 ein in seiner äußeren Form abweichendes Marineverwundetenabzeichen gestiftet. Auch hier wurde die drei Stufen Schwarz, Silber und Gold bei der Verleihung angewandt. Die Auszeichnung wurde ausschließlich bei Verwundung in Seegefechten verliehen. Angehörige der Marine, die ab 1939 im Heeresdienst eine Verwundung erlitten, war der Umtausch in das Verwundetenabzeichen (1939) befohlen.

Marineverwundetenabzeichen
in Schwarz in Mattweiß in Mattgelb

Verwundetenabzeichen für Spanienkämpfer

Das Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf wurde am 22. Mai 1939 durch Adolf Hitler gestiftet. Es zeichnete jene Soldaten aus, die im Spanischen Bürgerkrieg (1936–1939) als Angehörige der Legion Condor auf Seiten der Falangisten General Francos gekämpft hatten und bei ihrem Einsatz oder in spanischen Gewässern verletzt worden waren. Bei ein- oder zweimaliger Verwundung wurde es in Schwarz, bei drei- oder mehrmaliger Verwundung in Silber verliehen. Insgesamt kamen 182 schwarze und ein silbernes Verwundetenabzeichen zur Verleihung. Eine goldene Verleihung hat es dagegen nicht gegeben. Es ist dennoch zu erwähnen, dass das Verwundetenabzeichen der „1. Form“ in der Goldstufe noch bis an das Jahr 1940 verliehen worden ist, weil das inzwischen gestiftete Verwundetenabzeichen (1939) noch nicht in ausreichender Menge verfügbar war, insbesondere im und nach dem Polenfeldzug.

Verwundetenabzeichen für Spanienkämpfer
in Schwarz in Silber in Gold

Verwundetenabzeichen (1939)

Das Verwundetenabzeichen (1939) wurde am 1. September 1939 gestiftet. Es zeichnete jene Soldaten aus, die im Zweiten Weltkrieg durch Feindeinwirkung, unverschuldet durch eigene Kampfmittel oder schwere Erfrierungen bei Kampfhandlungen verletzt wurden. Für ein- und zweimalige Verwundung wurde es in Schwarz, für drei- und viermalige Verwundung in Silber und für mehr als vier Verwundungen in Gold verliehen. Bei schweren Verletzungen konnte ggf. auch eine Stufe übersprungen werden. Verwundungen im Ersten Weltkrieg, in den Revolutionswirren 1918/19 sowie den Grenzschutzkämpfen (Schlesien 1918–21, Kärnten 1918/19), im Spanischen Bürgerkrieg und dem Attentat vom 20. Juli 1944 konnten bei der Bestimmung der jeweiligen Stufe angerechnet werden. Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite – zumeist auf der Brusttasche – versetzt unterhalb der Kriegsauszeichnungen, aber oberhalb der Ehrenzeichen der NSDAP und der unterschiedlichen anerkannten Sportabzeichen angebracht.

Verwundetenabzeichen (1939)
in Schwarz in Silber in Gold

Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944

Das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944 wurde im August 1944 von Adolf Hitler gestiftet und an alle Personen verliehen, welche beim Attentat vom 20. Juli 1944 Verletzungen erlitten oder getötet wurden. Die massiv aus Silber gefertigte Auszeichnung ähnelt dem Verwundetenabzeichen von 1939. Unter dem Stahlhelm ist jedoch zusätzlich die zweizeilige Inschrift 20. JULI 1944 zu lesen sowie das Faksimile von Hitlers Autogramm.

Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944
in Schwarz in Silber in Gold

Verleihungsliste

Das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944 wurde am 2. September 1944 in einer offiziellen Zeremonie an 24 Personen verliehen. Hitler nahm die Auszeichnung an, trug sie aber nie.[1]

Vorname, Name Dienstgrad Anmerkungen Bild
Wilhelm Keitel Generalfeldmarschall Verleihung in Silber
Alfred Jodl Generaloberst Verleihung in ?
Günther Korten Generaloberst Verleihung in Gold posthum (seinen Verletzungen zwei Tage später erlegen)
Walter Buhle General der Infanterie Verleihung in Schwarz
Walter Warlimont General der Artillerie Verleihung in ?
Karl-Heinrich Bodenschatz General der Flieger Verleihung in Gold
Rudolf Schmundt Generalleutnant Verleihung in Gold posthum (seinen Verletzungen am 1. Oktober 1944 erlegen)
Adolf Heusinger Generalleutnant Verleihung in Schwarz
Hermann Fegelein SS-Gruppenführer Verleihung in ?
Walter Scherff Generalmajor Verleihung in ?
Hans-Erich Voss Konteradmiral Verleihung in Schwarz
Karl-Jesko von Puttkamer Konteradmiral Verleihung in Schwarz
Nicolaus von Below Oberst Verleihung in ?
Heinz Brandt Oberst Verleihung in Gold posthum (seinen Verletzungen am folgenden Tag erlegen)
Heinz Assmann Kapitän zur See Verleihung in ?
Heinz Waizenegger Oberstleutnant Verleihung in ?
Heinrich Borgmann Oberstleutnant Verleihung in ?
Ernst John von Freyend Major Verleihung in ?
Herbert Büchs Major Verleihung in ?
Otto Günsche SS-Sturmbannführer Verleihung in ?
Franz von Sonnleithner Ministerialrat Verleihung in ?
Heinrich Berger Stenograf Verleihung in Gold posthum (seinen Verletzungen am 20. Juli erlegen)
Fritz-Ernst Hagen Stenograf Verleihung in ?
Walter Hewel Staatssekretär Verleihung in ?

Tragevorschriften nach 1945

Ebenso wie nach dem Ersten Weltkrieg kann auch nach 1945 die Trageberechtigung für das Verwundetenabzeichen gem. § 13 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über kriegsbedingte Verwundungen oder Beschädigungen entsprechend den Bestimmungen über die Kriegsopferversorgung. Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 darf die Auszeichnung nur ohne Hakenkreuz getragen werden.

Davon ausgenommen sind das Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf sowie das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944, die beide in keinerlei Form in Deutschland getragen werden dürfen.

Verwundetenabzeichen in der 57er Version
Datei:57er VWA Silber.jpg
in Schwarz in Silber in Gold

Siehe auch

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Deutsche Auszeichnungen - Eine Geschichte der Ehrenzeichen und Medaillen, Erinnerungs- und Verdienstabzeichen des. Deutschen Reiches, der deutschen Staaten sowie staatlicher Dienststellen, Organisationen, Verb. usw. vom 18. - 20. Jahrhundert. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Gesellschaft für Wissenschaftliche Ordenskunde e. V Band 2: Deutsches Reich. 1871–1945. Die Ordens-Sammlung, Berlin 1971.
  • Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4: Württemberg II – Deutsches Reich. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2, S. 2228–2229.

Einzelnachweise

  1. Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4: Württemberg II – Deutsches Reich. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-001396-2, S. 2228–2229.