Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Mindestlaufzeit von Löschprüfungsverfahren

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Chaddy in Abschnitt MB archiviert
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Vordiskussionen[Quelltext bearbeiten]

Wurde das vorher schon mal irgendwo vorgeschlagen oder diskutiert? --DWI (Diskussion) 14:38, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Denke auch, dass das zunächst einmal auf Wikipedia Diskussion:Löschprüfung diskutiert werden sollte. Außerdem ist eine Löschprüfung ja ausdrücklich keine Löschdiskussion II. Über eine Mindestlaufzeit kann man nachdenken, 7 Tage scheinen mir aber zu lang zu sein. Wie soll verhindert werden, dass nicht jede Löschdiskussion nach einer Entscheidung sofort in die 2. Runde geht? --Zinnmann d 15:02, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Eine Löschprüfung ist keine zweite Runde der Löschdiskussion, da in dieser eine Überprüfung der Korrektheit der Adminentscheidung - nicht eine Relevanzbewertung - vorgenommen wird. Eine Möglichkeit zur Abstimmung für andere Zeitspannen wäre sinnhaft. --Liberaler Humanist „Denn jemand muss da sein, der nicht nur vernichtet“ 23:01, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Bis 2010 war es noch schlimmer: Ein LP-Antrag musste gar nicht administrativ abgearbeitet werden; wenn kein Admin eine explizite Entscheidung fällte, wurde der Antrag drei Tage nach dem letzten Beitrag archiviert, womit er als erledigt galt - Entscheidung durch "Admin Archivbot". Ich habe dann vorgeschlagen, dass es immer eine ausdrückliche administrative Entscheidung geben muss, was nach kurzer Diskussion und Strawpoll, also ohne "grosses" Meinungsbild, so umgesetzt wurde. Ich denke, auch eine Mindestfrist könnte man auf diesem einfachen Weg einführen (ich wäre nicht dagegen, aber wie wäre es mit 3 Tagen?), oder ist die Meinungsbilditis so schlimm geworden? ;-) Gestumblindi 02:42, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Im Archiv von WP:LP findet sich Wikipedia_Diskussion:Löschprüfung/2015#Laufzeit_einer_LP. Daraus kann man die Contra-Argumente übernehmen.--Karsten11 (Diskussion) 08:30, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Benutzer:Emergency_Doc weist dort auf zwei Punkt hin. Der erste ist, dass in manchen LPs der Sachverhalt offensichtlich ist. Das ist auch bei manchen Löschdiskussionen der Fall, dennoch wird dort die Mindestlaufzeit eingehalten. Der zweite Punkt des genannten Nutzers ist, dass eine Mindestlaufzeit die LPs nicht beschleuningen würde. Eine zu langsame Laufzeit ist nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, dass manche LPs so schnell erledigt werden, dass keine hinreichende Beteiligungsmöglichkeit gegeben ist. Wenn diese Beteiligungsmöglichkeit nicht sichergestellt ist kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle relevanten Sachverhalte vorgebracht wurden. --Liberaler Humanist „Denn jemand muss da sein, der nicht nur vernichtet“ 14:49, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Bei Löschdiskussionen ist bei eindeutigen Fällen immer LAE oder SLA möglich. Analoges Vorgehen müsste auch bei einer definierten Mindestlaufzeit von Löschprüfungen in der LP weiterhin möglich sein. Will sagen: Es kommen ja z.B. gerne mal Dinge vor wie ein LP-Antrag auf ein an sich sinnvolles Lemma, dessen Inhalt aber gelöscht wurde, weil es sich um reinen Unsinn handelte, oder sonstige Missverständnisse. Gestumblindi 22:14, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Zeitraum[Quelltext bearbeiten]

Bei WP:AP haben wir eine Mindestdauer von 24 Stunden. Für das Ziel einer Beteiligung der Betroffenen reicht das imho aus.--Karsten11 (Diskussion) 08:32, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

24 Stunden sind etwas kurz, würden aber zumindest erlauben, dass Benutzer, die einmal pro Tag aktiv sind am Verfahren teilnehmen können. --Liberaler Humanist „Denn jemand muss da sein, der nicht nur vernichtet“ 14:50, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
24 Stunden sind komplett ausreichend um einen Abarbeitungsfehler nachzuweisen und um nichts anderes geht es in der LP. Leider soll imho mit diesem MB die Möglichkeitkeit erweitert werden die LP in eine LD 2.0 auszuweiten. Dem sollte gleich von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden. In einer wie geplanten Änderung oder Ergänzung sehe ich daher weder eine Notwendigkeit, noch einen praktischen Nutzen. --Label5 (L5) 14:31, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ankündigung Verschiebung nach eingeschlafene Meinungsbilder[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussion für diese MB ist seit mehr als einem Monat eingeschlafen. Wenn die Diskussion nicht innerhalb einer Woche erneut aufgenommen wird, verschiebe ich das MB nach eingeschlafen. --Neozoon (Diskussion) 23:38, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

verschoben wie angekündigt --Neozoon (Diskussion) 22:37, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Da scheint so einiges eingeschlafen zu sein: Wikipedia_Diskussion:Löschprüfung/2016#Meinungsbild_Mindestlaufzeit_von_L.C3.B6schpr.C3.BCfungsverfahren --Manorainjan (Diskussion) 19:45, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kontra?[Quelltext bearbeiten]

  • "Auch offensichtliche Trollanträge können nicht vorzeitig erledigt werden."

Dabei wäre zu klären, was offensichtlich bedeutet und was ein Trollantrag ist, beides sehr subjektiv und was der Nachteil dabei wäre? Mir ist nichts von all dem offensichtlich. --Manorainjan (Diskussion) 19:43, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

MB archiviert[Quelltext bearbeiten]

Nachdem an diesem MB-Entwurf schon seit langer Zeit nicht mehr gearbeitet wurde und er somit offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt wird, habe ich ihn dorthin archiviert. -- Chaddy · DDÜP 01:05, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten