Bundesministerium für Inneres
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde | ||
Hauptsitz | Wien | ||
Behördenleitung | Maria Fekter, Bundesministerin für Inneres | ||
Website | www.bmi.gv.at |
Das österreichische Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz und insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig. Leiter des Ministeriums ist der Bundesminister für Inneres.
Bundesminister
In der derzeit amtierenden Bundesregierung ist Maria Fekter (ÖVP) Bundesministerin für Inneres. Als solche ist sie unter anderem auch Vorgesetzte der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Bundeskriminalamts, die alle der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des Bundesministeriums für Inneres) unterstehen.
Kompetenzen
Das BMI ist zuständig für das Sicherheitswesen, die Staatsgrenzen und die Organisation des Dienstbetriebes der Bundespolizei. Personenstandsangelegenheiten, etwa das Namensrecht, soweit diese nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind) gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie Staatsbürgerschaft und Heimatrecht.
Das BMI ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verantwortlich und organisiert die innere Verwaltung in den Ländern. Außerdem regelt es Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen. Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, sind ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des BMI, wie auch der Katastrophenschutz, der Zivildienst und alle Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Organisation
Das BMI ist in Sektionen, Abteilungen und Referate gegliedert:
- Bundesminister
- Kabinett des Bundesministers
- Sektion I: Ressourcen
- Sektion II: Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
- Abteilung II/1: Organisation und Dienstbetrieb
- Abteilung II/2: Einsatzangelegenheiten (u. a. Exekutivdienst, Verkehrsdienst)
- Abteilung II/3: Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
- Abteilung II/4: Zivilschutz, Krisen- Katastrophenschutzmanagement (u. a. Zivilschutz, Bundeswarnzentrale und Alarmvorsorge)
- Abteilung II/5: Sicherheitsakademie
- Abteilung II/6: Chefärztlicher Dienst
- Abteilung II/7: Flugpolizei
- Einsatz und Krisenkoordinationscenter
- Einsatzkommando Cobra
- Zentrum für Sportangelegenheiten
- Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
- Bundeskriminalamt
- Sektion III: Legistik
- Abteilung III/1: Legistik
- Abteilung III/2: Rechts- und sonstige Verwaltungsangelegenheiten (Datenschutz)
- Abteilung III/3: Sicherheitsverwaltung (Passwesen)
- Abteilung III/4: Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen
- Abteilung III/5: Asyl und Betreuung (u. a. auch Menschenrechtsbeirat; Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS) - nur noch bis 30. Juni 2008 )
- Abteilung III/6: Wahlangelegenheiten
- Abteilung III/7: Zivildienst
- Büro des Menschenrechtsbeirates
- Sektion IV: Service und Kontrolle
- Abteilung IV/1: Technik
- Abteilung IV/2: KIT-Applikationen und Services
- Abteilung IV/3: Bau- und Liegenschaften
- Abteilung IV/4: Wirtschaft
- Abteilung IV/5: IR Interne Revision
- Abteilung IV/6: Interne Angelegenheiten
- Abteilung IV/7: Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge
- Abteilung IV/8: KIT-Infrastruktur und -Betrieb
Unter Bundesminister Strasser wurde die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A: Bundespolizei, Gruppe B: Gendarmeriezentralkommando, Gruppe C: Staatspolizeilicher Dienst, Gruppe D: Kriminalpolizeilicher Dienst, Gruppe E: Administrativpolizeilicher Dienst und Gruppe F: Planung und Schulung) zugunsten der dargestellten Gliederung in Abteilungen geändert.
Historische Entwicklung
Die Vorgängerinstitutionen des BMI hießen von 1918–1919 Staatsamt des Inneren, nach einer Fusion mit dem Unterrichtsministerium bis 1920 Staatsamt für Inneres und Unterricht. Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes änderte sich die Bezeichnung in Bundesministerium für Inneres und Unterricht. 1923 wurde das Ministerium in das Bundeskanzleramt eingegliedert, wo es bis 1938 verblieb. Seit 1945 hat die heutige Bezeichnung Bundesministerium für Inneres Bestand.