Dienstflagge der Bundesbehörden

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Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) der Bundesrepublik Deutschland

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge) ist eine seit dem 7. Juni 1950 in der durch den Bundespräsidenten erlassenen „Anordnung über die deutschen Flaggen“ (FlaggAO) bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Flagge.

Varianten

Bundesdienstflagge

Dienstflagge des Bundes in Bannerform

Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat, gemäß Abschnitt I. Nr. 3 der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996,[1] die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Bundesadler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden ist gemäß Abschnitt IV Abs. 1 und 2 des Beflaggungserlasses von allen Behörden und Dienststellen des Bundes, sowie von der Deutschen Bundesbank und der Bundesagentur für Arbeit, zu setzen. Die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts setzen die Bundesflagge. Zusätzlich kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, in beiden Fällen die Europaflagge gesetzt werden.

Als Symbol des Bundes wird sie nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden die einfache Bundesflagge.

Bundeswehr

Dienstflagge der Seestreitkräfte

Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland

Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr hat Bundespräsident Theodor Heuss mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders bestimmt. Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes zum Mast.

Auf Kriegsschiffen wird die Dienstflagge der Seestreitkräfte geführt, während die zivil besetzten Hilfsschiffe der Marine die Bundesdienstflagge führen.

Truppenfahne der Bundeswehr

Truppenfahne der Bundeswehr

Nachdem die Bundeswehr bei ihrer Gründung zunächst auf ein Kennzeichen verzichtet hatte, stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke allen „Bataillonen und entsprechenden Verbänden“ am 18. September 1964 die Truppenfahnen der Bundeswehr als „äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung für Volk und Staat“. Am 7. Januar 1965 wurde die erste Truppenfahne, stellvertretend für die gesamte Bundeswehr, an das Wachbataillon des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn durch den Bundespräsidenten übergeben.[2]

An ihren Dienstgebäuden hisst die Bundeswehr die Dienstflagge der Bundesbehörden.

Nutzung als Sargdecke

Die Dienstflagge der Bundesbehörden als Sargdecke auf dem Sarg des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Brigadegenerale des Bundesgrenzschutzes übernahmen die Ehrenwache.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden wird bei Staatsbegräbnissen auch als Sargdecke verwendet.[3]

Das genaue Aussehen ist nicht durch eine Verordnung oder einen Erlass geregelt. Die Dienstflagge soll beim Trauerzeremoniell den Sarg vollständig bedecken, damit (beispielsweise bei einer Aufbahrung auf einem Katafalk) weder der Sarg selbst noch dessen Beschläge zu sehen sind. Häufig misst das besondere Format einer Sargdecke deshalb 220 × 330 cm. Bei dem Auflegen der Sargdecke wird darauf geachtet, dass der schwarze Querstreifen auf Höhe des Kopfes, der rote auf Höhe des Rumpfes und der goldfarbene Querstreifen auf Höhe der Füße des Verstorbenen liegt. Nach der Staatspraxis wird die Bundesdienstflagge auch über den Sarg eines verstorbenen Bundespräsidenten gelegt, und nicht die Standarte.

Bundespostflagge (1950 bis 1994)

Dienstflagge der Deutschen Bundespost, 3:5,

Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.

„Bundeswappenflagge“

Die „Bun­des­wap­pen­flag­ge“ ist keine offizielle Flagge.

Gelegentlich (etwa bei Fans der Fußballnationalmannschaft) sind auch Deutschlandflaggen anzutreffen, die der Bundesdienstflagge sehr ähnlich sehen, allerdings das Bundeswappen anstelle des Bundesschildes enthalten.

Rechtlicher Schutz

Die unbefugte Benutzung von Dienstflaggen des Bundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 124 OWiG). Dies gilt auch für solche Flaggen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, wie die "Bundeswappenflagge". Dadurch soll verhindert werden, dass diese Symbole durch eine missbräuchliche Verwendung entwertet werden. Darüber hinaus soll das Ansehen des Staates geschützt werden. Die Benutzung ist allerdings nicht unbefugt, wenn die zuständige Behörde sie erlaubt hat, oder wenn sie als sozialadäquat anzusehen ist.[4] Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ausgeschlossen ist, dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Verwendung entsteht.[5][6] Das Zeigen einer Dienstflagge durch Fans bei einer Sportveranstaltung ist also keine unbefugte Verwendung nach dieser Vorschrift.[7][8]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, (BGBl. 1996 I S. 1729)
  2. Truppenfahnen für die Bundeswehr auf treff.bundeswehr.de
  3. Bundesdienstflagge als Sargdecke auf den Seiten des Bundesministerium des Innern
  4. Deutscher Bundestag, Drucksache 7/550, S. 355
  5. Bohnert, OWiG, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 5
  6. Kurz, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 124 Rn. 9
  7. Burkiczak, Juristische Rundschau, 2005, S. 50-54 (53)
  8. Laitenberger/Bassier, Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, 5. Auflage 2000, S. 5

Weblinks

Commons: Dienstflagge der Bundesbehörden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien