Diskussion:Hochstapler

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Bei Literatur fällt mir doch das Buch Kleider machen Leute ein. Eingetragen habe ich es erstmal nicht, weil ich es kaum kenne und auch aus dem Wikipedia-Artikel nicht eindeutig hervorgeht, inwieweit es sich da um Hochstapelei dreht. Vielleicht kann jemand, der die Novelle besser kennt, das bewerten und evtl eintragen. Dead-Eye 10:23, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sonja Veelen: Hochstapler. Wie sie uns täuschen. Eine soziologische Analyse. Tectum, 2012, ISBN 978-3-8288-2932-9. (offenbar Nebenprodukt ihres Dissertationsprojektes)

Editwar "Strafbarkeit"[Quelltext bearbeiten]

Sorry, aber die IP hat recht. Beleg ist das Strafgesetzbuch, und darin kommt der Begriff Hochstapelei nicht vor. Das kann per se nicht belegt werden, wenn, dann müsste das Gegenteil belegt werden. Wenn Du es also mit der Forderung nach Quellen ernst meinst, dann lies aber auch die einzig relevante Quelle, nämlich das Strafgesetzbuch.

Man könnte natürlich auch schlicht den gesunden Menschenverstand anwenden: Wenn ich z.B. behaupte, ich hätte 25cm, dann ist das Hochstapelei, aber sicher nicht stafbar. -- Dr. Nachtigaller 13:15, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

das mag sein, die IP beschreibt nur mit anderen worten was schon im artikel steht. das tut zum einen nicht not und verbessert den artikel nicht. zum anderen und unabhaengig davon: wenn der begriff im strafrechtlichen sinne nicht existiert, dann soll er/sie das belegen oder es wird entfernt. die pflicht zu belegen liegt bei dem, der die aenderungen im artikel haben will. uebrigens ist der satz "Hochstapelei als solche ist nicht strafbar" schlichtweg falsch. zum ersten ist sie es in bestimmten faellen sehr wohl und zum anderen gilt das nicht vor fuer vor kurzem geaenderte gesetze, ob nun nur in D oder auch im ausland. ganz so allgemein kann man das also nicht schreiben. gruesse -- ☠κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 13:18, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
die vorherige formulierung "Strafrechtlich geahndet werden kann die Hochstapelei als ****" war da um einiges eindeutiger. -- ☠κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 13:20, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist, mit Verlaub, völliger Quatsch, was Du hier erzählst. Zunächst mal, wenn die Änderung nicht notgetan hätte, weil beide Fassungen gleichwertig wären, dann hätte ein Revert erstrecht nicht notgetan. Was sie aber nicht sind. Denn Hochstapelei als solche ist kein Straftatbestand. Da ist die Formulierung der IP um einiges eindeutiger. Somit hat schlicht die IP Recht und Du eben nicht. Da gibt es nichts dran zu deuteln. Deine Reverts fußen auf purer Rechthaberei. Oder kannst Du beweisen, dass es einen entsprechenden Straftatbestand gibt? Da bin ich aber echt mal gespannt. --Björn 13:23, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
ok lassen wir mal WP:Q aussen vor, da hat die IP recht. hochstapelei in der form des betruges oder aller anderen angefuehrten dinge ist sehr wohl strafbar. der satz "Hochstapelei als solche ist nicht strafbar" ist vll in seiner aussage eindeutiger aber trotzdem falsch. das ist eine verallgemeinerung die unsinn ist. -- ☠κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 13:27, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein. Das ist absolut korrekt. Es ist als solches nicht strafbar. Unsinn ist, was Du hier erzählst. --Björn 13:29, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
zum ersten: rede vernuenftig mit mir und unterlass die unterstellungen, dass ich unsinn erzaehle! so kannst du von mir aus mit deinesgleichen reden, nicht mit mir. zum zweiten: was ist an der formulierung "Strafrechtlich geahndet werden kann die Hochstapelei als ****" falsch? was ist an dem satz "Hochstapelei als solche ist nicht strafbar" richtig bzw. eindeutiger? ein hochstapler der jemanden z.b. betruegt macht sich strafbar, damit ist diese form der hochstapelei strafrechtlich relevant. die allgemeine aussage, sie waere es nicht, ist falsch, das ist ein fakt. wenn jemand formuliert, dass hochstapelei in der form xy strafbar ist, dann ist das weit eindeutiger und richtiger als die aktuelle formulierung. da wir beide aber wahrscheinlich eh nicht weiterkommen, so wie ich dich einschaetze, ist eine DM wahrscheinlich der sinnvollere weg. gruesse -- ☠κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 13:37, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Da bin ich aber echt froh, nicht „Deinesgleichen“ zu sein. Unsinn bleibt natürlich trotzdem Unsinn, ob Du nun meinst, hier persönlich werden zu müssen oder nicht. --Björn 14:06, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
(per 3M) "Strafrechtlich gehandet werden kann die Hochstapelei als ****" ist insofern falsch, da dann ja nicht die Hochstapelei geahndet wird, sondern das ****. Insofern ist die Herstellung einer inhaltlichen Verbindung zwischen Hochstapelei und strafrechtlicher Verfolgung pure Irreführung. Genauso kannst Du auch sagen "Dunkelhaarige können als Bankräuber strafrechtlich verfolgt werden", wobei wohl eine Verbindung von Haarfarbe zu Strafrecht auch eher unwahrscheinlich ist. --Krawi Disk Bew. 13:44, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
3M: Fullack zu Krawi. Die derzeitige Darstellung im Artikel ist richtig, nachvollziehbar und weder sprachlich noch inhaltlich verwirrend. "Strafrechtlich gehandet werden kann die Hochstapelei als ****" deutet eine juristische Verwendung des Begriffs an, die es offenbar nicht gibt. -- Cymothoa Reden? 13:50, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hochstapelei als solche ist nicht strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen --TJ.MD Wir wissen, dass wir nichts wissen.RM 13:55, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das kommt aufs Gleiche raus. Hochstapelei ist nunmal nicht strafbar. Strafbar ist Betrug, etc. Welche Aussage hat der Satz "Dunkelhaarige sind nicht strafrechtlich zu verfolgen. Unter gewissen Voraussetungen jedoch..." --Krawi Disk Bew. 13:58, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

i hate bearbeitungskinliktions ;)) also hier jetzt: was ihr sagt stimmt wohl auch irgendwie. richtiger waere "Strafrechtlich geahndet wird Hochstapelei in Form von ****". warum ich meine, dass der satz "Hochstapelei als solche ist nicht strafbar" irrefuehrend ist: es beschreibt nur einen aktuellen, zeitlichen zustand und diesen auch nur im deutschen strafrecht. vor einigen jahren lautetete das z.b. beim heiratsschwindel im strafgesetzbuch noch ganz anders. ganz zu schweigen von den vorgaengern unseres aktuellen strafrechts. der satz ist gerade fuer solche bsp. zu allgemein. -- ☠κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 14:01, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dann arbeite das genau und belegt ein (wo gilt/galt wie/wann/unter welchen Umständen was). Aber der jetzigen Version, die die Situation in D korrekt darstellt die Möglichkeit der grundsätzlichen Strafbarkeit hinzuzufügen ohne belegt zu klären wo/wie/warum das zutrifft wäre eben nicht hilfreich. -- Cymothoa Reden? 15:02, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

3m: Hochstapelei ist in Deutschland nicht strafbar. Unter Verwendung von Hochstapelei kann aber einer der folgenden Straftatbestände erfüllt werden: --TJ.MD Fasse Dich kurz.RM 14:24, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

@Knörz: Du wirfst andauernd zwei Dinge durcheinander. Das ist der beste Beweis, dass die jetzige klare Formulierung nötig ist.
Die Hochstapelei als solche, also rein die Tatsache, dass ich z.B. erzähle, ich sei Flugkapitän oder ich hätte einen soooo grossen Fisch gefangen oder ich sei mit der Blondine dort hinten auch schon im Bett gewesen, ist nicht strafbar, und ich kenne kein Strafrecht, wo das strafbar wäre. (Sonst müsstest Du jeden Abend kneipenweise Leute verhaften.) Strafbar wird es erst, wenn ich die Hochstapelei für etwas illegales benutze (z.B. für einen Heiratsschwindel) oder wenn die Form der Hochstapelei strafbar ist (z.B. Urkundenfälschung). Auch in diesen Fällen ist aber nicht die Hochstapelei strafbar, sondern der damit einhergehende Strafatbestand. Daher ist die vorherige Formulierung ("Strafrechtlich geahndet werden kann die Hochstapelei…") nicht nur weniger klar, sondern sogar falsch. --Dr. Nachtigaller 15:13, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist Hochstapelei "als solche" nicht strafbar. Konkludenter Beweis: Täglich editieren in der Wikipedia selbst ernannte "Fachleute" ohne jede strafrechtliche Sanktionierung ! :-) --217.9.63.72 15:41, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Weitere Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Die NZZ [1] hat einen schönen Artikel mit zehn Kurzportraits, unter anderem von

-- Ayacop 08:56, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Uri Geller wäre ein Musterbeispiel. Der behauptet ja seit Jahrzehnten übersinnliche Kräfte zu haben und verdient sein Geld damit. (nicht signierter Beitrag von 178.7.187.173 (Diskussion) 22:57, 19. Apr. 2015 (CEST))[Beantworten]

falsche Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Jürgen Harksen war nichts als ein gewöhnlicher Anlagebetrüger. Das Wort Hochstapler wäre hier ein Euphemismus.

Winfried Bornemann kann man keine Hochstapelei vorwerfen, da er sich nie ernsthaft als jemand anderes ausgegeben hat.
Ich nehm beide heraus.--Mideal (Diskussion) 13:14, 8. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Claus Dieter Wielowski ...[Quelltext bearbeiten]

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Siehe Artikel des Bremer Autors:

"Und tatsächlich: Als Titelhändler blieb Claus Dieter Wielowski juristisch bislang weitgehend ungeschoren. In Wuppertal wurde das Betrugsverfahren gegen ihn aus formalen Gründen eingestellt." (Qelle: http://www.zeit.de/2012/20/B-Titelkauf/seite-5).

Faktisch gibt es keinen Bezug zu Claus Dieter Wielowski, der die Nennung als Beispiel rechtfertigt..... Ich bitte langjährige Wikipedia Autoren dieses intensiv zu prüfen! (nicht signierter Beitrag von BlackFighter296 (Diskussion | Beiträge) 16:11, 15. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Ohne Wertung des Sachverhalts: Deine Sichtungsanfrage hier nehme ich erstmal raus. Das Thema sollte hier erst einmal abschließend diskutiert werden. Gruß, SDI Fragen? 11:03, 20. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

@SDI Dankeschön. Prinzipiell gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und die gesamte im Internet zu findende Berichterstattung geht auf den Bremer Journalisten Egmont R. Koch zurück. Der im Artikel benannte und Herr Koch.... Und selbst wenn diesen Artikeln Glaube geschenkt werden würde, wäre das nicht der Tatberstand der "Hochstapelei", sondern des Betrugs. Ich bitte um weitere Meinungen und Prüfungen im Zusammenhang dieser Diskussion, da kein Mensch gerne zu unrecht in einem Artikel als Hochstapler da stehen möchte. Diesbezgl. fällt es auch auf Familie und Kinder zurück bei einem so "einmaligen" Namen. Siehe Google-Suche nach dem Nachnamen, dort liegt der Wiki-Eintrag ganz weit oben.(BlackFighter296 Diskussion 11:47, 20. Aug. 2012 (CEST))[Beantworten]

Ich habe gerade mal die angegebene Quelle geprüft, das ist ein ziemlich umfangreiches Essay von Die Zeit, scheint entweder gut recherchiert oder täuscht dies hervorragend vor, da enthalte ich mich der Aussage. Ich gebe dir aber insofern recht, dass das hier bei Hochstapler nichts zu suchen hat. Es ist ja sogar eine Weiterleitung auf "Hochstapler" eingerichtet, wenn man über Wielowski in WP sucht. Allerdings ist der Herr sicherlich nicht relevant für einen eigenen Artikel. Somit wäre ich für die Löschung des Abschnittes, zusätzlich auch für Löschung der Weiterleitung. Gruß, SDI Fragen? 13:12, 20. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Einschätzung teile ich. Ich finde in solchen Artikeln sollte durchaus kritisch geprüft werden, da es ggf. auch zu Persönlichkeitsrechtverletzungen der jeweiligen Personen kommen kann. Für den Fall das sich andere langjährige Autoren gegen eine Löschung aussprechen sollten, würde ich zumindest einen entsprechenden Vermerk mit "zweifelhaft" o.ä. einfügen.(BlackFighter296 Diskussion 13:49, 20. Aug. 2012 (CEST))[Beantworten]

Artikel ist gesichtet und Weiterleitung wurde per SLA durch einen Admin gelöscht. Gruß, SDI Fragen? 14:34, 20. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die Mühe!(BlackFighter296 Diskussion 14:38, 20. Aug. 2012 (CEST)) Ich finde die Diskussion sehr interessant, vor allem weil der Autor des Artikels per anonymer IP sich hier in der Diskussion einschaltet und das einen Tag nach Admin-Entnahme des Artikels. Ich schlage vor, dass der Name Wielowski bis auf weitere - rechtliche - Klärungen aus der Wikipedia rausgehalten wird.(MichSoft - Fragen an mich? 19:10, 22. Aug. 2012 (CEST))[Beantworten]

Ich möchte hier nur klarstellen, dass ich nie mit Herrn Wielowski irgendein Vertragsverhältnis hatte. Ich habe als Journalist recherchiert und meine Recherchen in der ZEIT veröffentlicht. Herr Wielowski ist auch nie gegen den ZEIT-Artikel juristisch vorgegangen. Egmont R. Koch (nicht signierter Beitrag von 95.33.65.172 (Diskussion) 18:05, 22. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Hallo, mag alles sein, das wurde durch mich auch nicht bestätigt bzw. vermutet. Hier wurde einfach aufgrund der Faktenlage die gemäß WP:BIO unpassende Zuordnung einer Person als Hochstapler korrigiert. Inwieweit und ob die o.g. Vorwürfe tatsächlich zutreffen, interessiert mich persönlich überhaupt nicht. In WP wird nur etabliertes und nachgewiesenes quellenbasiert veröffentlicht. Eine Zuordnung zu Hochstapler von Herrn Wielowski passt nicht dazu. Sofern ein prüfbares Urteil vorhanden wäre, könnte das evtl. unter Betrug als Beispiel dienen. Obwohl ich auch hier bezweifele, dass die geschichte des Herrn für Wikipedia relevant genug ist. Gruß, SDI Fragen? 21:34, 22. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Darum geht es mir nicht. Es geht darum, dass hier mit Begriffen wie "Schmutzkampagne" und der unwahren und frei erfundenen Behauptung "...standen in einem Geschäftsverhältnis, welches zur Unzufriedenheit des benannten Journalisten gelöst wurde" ein falscher Eindruck erweckt wird. Deshalb bitte löschen. Egmont R. Koch

Hochstapelei als Folge einer Persönlichkeitsstörung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel berücksichtigt nicht die Hochstapelei aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung, denn es gibt daher 2 Grundformen der Hochstapelei. Ich habe das in der Einleitung mal erwähnt. Man sollte hier mehr draus machen und auch Beispiele nennen. Hochstapelei zielt nicht immer auf Betrug. Bevor ich hier Zeit investiere, warte ich aber mal ab, was die anderen so meinen... :-) unbekannter Nutzer

Wenn jemand in einer Psychose Wahnvorstellungen hat, oder ein Manischer totalen Käse redet würde ich die Folgen dessen nicht als Hochstapelei bezeichnen. Der Begriff Hochstapelei impliziert für mich Vorsatz -- und der ist ja nicht gegeben. Ich fände es sinnvoller derartige Vorfälle in den Artikeln zu den betreffenden psychischen Krankheiten zu erwähnen. (nicht signierter Beitrag von 178.7.187.173 (Diskussion) 22:57, 19. Apr. 2015 (CEST))[Beantworten]
Ich wollte Blender nachlesen und kam, bzw. musste ich, hierher zu Hochstapler. Hier wird aber nur dem Rechtlichen Achtung gezollt. Ein klassischer Blender, ist doch vor allem einer psychologischen Untersuchung wert. Ein Beispiel: In unserer Tageszeitung war ein Bericht über einen Mann, der sich nun selbständig gemacht habe. Er berichtete über seinen Werdegang, dass er nun in Finanzanlagen berate. Er sei eine Art moderner Robin Hood und Helfe dem Kleinen Mann, nicht nur Bonzen sollten Finanzberater haben. Er fabulierte von den Schwierigkeiten mit den Ämtern um die entsprechenden Erlaubnisse zu erhalten. Eine Recherche meinerseits ergab dann, dass der Mann lediglich als "Tippgeber" gemeldet war. Er also ein kleines Zubrötchen von vielleicht 15 € erhält, wenn er einer Versicherung einen Kunden meldet. Ein Blender also. Aber so ein Verhalten, ist doch pathologisch … Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 08:50, 17. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

m.E. ist die hochstapelei ein fortwährende angelegenheit, im einzelfall aber nur eine schlichte lüge=unwahrheit.--217.255.154.236 11:52, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

interessant auch der aspekt vorsatz bzw. krankhafte "überhöhte" selbsteinschätzung.--217.255.154.236 12:53, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

ist, gelinde gesagt, beschissen.
Zumindest ab der 2. Hälfte.
Nicht schön.
Nicht besonders sachlich.
Und sehr schwammig.

Tolles Motto als allgemeinste Form der Definition.
Klingt vielleicht cool,
ist bestimmt kacke.

das kommt vielleicht intelligent rüber, ist aber nichtssagend,
und darüber hinaus!!
einer Enzyklopädie nicht würdig!

ich war zu lange auf den guten Seiten der Wikipedia...
abgesehen von Streitthemen .. der geisteswissenschaftliche Teil ist ein Horror! (nicht signierter Beitrag von 80.133.131.219 (Diskussion) 03:32, 24. Sep. 2016 (CEST))[Beantworten]

von den üblichen Konventionen abweichende Lemma Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

es gibt wikipedia Mitarbeiter, die behaupten eine derartige Lemma Bezeichnung seien unerwünscht

siehe hier in den Beiträgen

es müßte demnach Hochstapelei heißen mit einer Weiterleitung von Hochstapler also die derzeitige Varianten genau umgekehrt

ähnliche Lemmatas gibt es nicht oder nur als Weiterleitungen:

--Über-Blick (Diskussion) 23:41, 4. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Dazu müsste erst der Artikel geändert werden. Er bezieht sich - zumindest in der Einleitung - auf den Hochstapler, nicht die Hochstapelei. Ohne Konsens erfolgte Verschiebung rückgängig gemacht. --Georg Hügler (Diskussion) 06:57, 5. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
@Georg Hügler - stimmt die Einleitung und der Absatz Etymologie muß umgeschrieben werden. Hat du Lust und Zeit dazu ?

Ansonsten wäre es nett von dir jenseits der Konsens Floskel zu erfahren was du zu der von mir angeführten Begrüdnung für die Verschiebung zu sagen hast.

Gruß --Über-Blick (Diskussion) 00:17, 6. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Deine Verschiebung war unnötig. Auch der Scharlatan braucht nicht auf "Scharlatanerie", der Lehrer nicht auf "Lehrerei" und der Buchhändler nicht auf "Buchhandel" verschoben zu werden. --Georg Hügler (Diskussion) 06:53, 6. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
angesichts dessen das Lehrer und Buchhändler sachliche Berufsbezeichnungen sind ist festzustellen, daß eine logisch, stringente Argumentation etwas Anderes ist

Bei den Anderen von mir oben aufgeführten Begrifflichkeiten, ebenso beim dem von dir angeführten Lemmata, geht es um aus gesamtgesellschaftlicher Sicht umstrittene und kritisierte Aktivitäten. Von daher wurde in Anbetracht des zwar logisch unmöglichen aber trotzdem hier zelebrierten Objektivitätsfetisch, bei all den Lemmata, die Form der Aktivität und nicht die der Personen gewählt

soweit ich weiß geht es hier in der wikipedia um einheitliche Standarts und nicht um Beleibigkeit

da deine Antwort keine in irgendeiner Weise weiterführende Argumente enthält, werd ich jetzt mal nach 3. Meinungen fragen.

--Über-Blick (Diskussion) 00:13, 7. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

3.Meinung angefragt[Quelltext bearbeiten]

"Falsche Opferidentitäten im Netz"[Quelltext bearbeiten]

Ein besonderer Aspekt, auf den ich hinweisen will. Fällt das denn unter Hochstapler / Hochstapelei? Wenn nicht, wohin gehört es dann? Fake ist ja wirklich viel zu allgemein.

--

Quelle Selbstauskunft: Falsche Opferidentitäten im Netz. // Social Media. Lüge als Lebensmodell: Hochstapler gab es schon immer. Jetzt flog eine Bloggerin als Fake auf, die angeblich im Rollstuhl saß. Im Internet ist das Erfinden marginalisierter Identitäten aus einem ganz bestimmten Grund verlockend (freitag.de) --2003:C6:DF24:18EC:3939:20FE:82A7:AEA5 11:10, 12. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine Lücke im Artikel. Derzeit ist Binjamin Wilkomirski, der ebenfalls eine Opferbiografie erfunden hat, in der Kategorie:Hochstapler, deren Definition sich auf diesen Artikel stützt. Hier ist aber bisher nur vom Vortäuschen einer gesellschaftlich höheren Position die Rede. Gibt es eine Quelle, mit der sich belegen lässt, dass auch das Erfinden von Opferbiografien unter Hochstapelei fällt? Das sollte unbedingt ergänzt werden. --ChickSR (Diskussion) 13:32, 3. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
@Georg Hügler, du bist hier aktiv, kannst du evtl. etwas dazu beitragen? --ChickSR (Diskussion) 13:33, 3. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das Wort "Hochstapler" legt "das Vortäuschen eines höheren gesellschaftlichen Rangs nahe" (aus der Einleitung). Beim Wilkomirski-Syndrom werden jüdische Opferbiografien erfunden. Jemand mag ferner eine Bettler-, Bösewicht- oder Bauer-Biografie erfinden. Geschieht dies aus einer psychischen Erkrankung heraus zum Selbstzweck, so ist die keine Hochstapelei. Sollte aber die Anerkennung eines erstrebten gesellschaftlichen Status oder Gewinnstreben das absichtliche Ziel sein, dann gehört auch das Tief- oder Sonstwiestapeln zum Hochstapeln. Wilkomirski wurde als Hochstapler eingeschätzt, weil er strategisch vorging (Buchveröffentlichung, Vortragsredner). Eine solche Absicht sollte als Kriterium in der Definition der Einleitung ergänzt werden. Letztlich gilt: Hochstapler ist, wer von den Medien und der Allgemeinheit für einen solchen gehalten wird. Ob speziell eine Opferbiografie oder sonst eine Biografie erfunden wird, ist für die Definition als Hochstapler unerheblich. -- Bertramz (Diskussion) 15:55, 3. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das wäre ein Argument, das man auch in der Disk bei Fabian Wolff vorbringen könnte. --ChickSR (Diskussion) 16:27, 3. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]