Diskussion:Praxisgebühr

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:2028:746:7B01:5E51:4FFF:FE57:AFA8 in Abschnitt Unklare Aussage über Fälligkeit pro Erst-Bedarf je Quartal
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Praxisgebühr“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Behandlungsklassen[Quelltext bearbeiten]

"Aus den zwei „Behandlungsklassen“, vier Quartalen pro Jahr und zehn Euro pro Behandlungsklasse, Quartal und Person sind also maximal 80 Euro pro Jahr und Person zu bezahlen, vorausgesetzt der Patient besucht nicht mehrere Ärzte pro Quartal ohne Überweisung." Einen Absatz darüber werden vier Behandlungsklassen aufgezählt. Was ist denn nun korrekt, sind es 4 oder nur 2? 217.83.17.100 22:36, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe den Textbaustein "Bearbeiten" hinzugefügt. So kann es keinesfalls bleiben. Auf der Seite http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/fragen_antworten/praxisgebuehr/list_praxisgebuehr.html?param=gl werden diese Behandlungsklassen so imho nicht erwähnt. Im Gegenteil scheint eine Überweisung - bis auf beim Zahnarzt und Notarzt - eine Praxisgebühr zu verhindern.--Ingo0808 03:59, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Warum ist das "Sammeln der Quittungen" sinnvoll? Kann man die Gebühr steuerlich absetzen?

die Antwort steht im Artikel unter "Zuzahlungsgrenze und Belastungsobergrenzen" StephanPsy 14:45, 14. Jun 2006 (CEST)


Fragen zum Thema : Wenn ein Patient vom Hausarzt eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus hat, er im Krankenhaus aber nicht aufgenommen wird sondern ambulant bleibt , muß er dann trotzdem im KH noch einmal die Gebühr bezahlen ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden.

Wenn eine Patientin im KH mit akuten Bauchschmerzen untersucht wird. Es wird eine gynäkologisches Problem festgestellt und der Patientin wird geraten, sich beim Gynäkologen untersuchen zu lassen. Muß die Patientin im KH die Gebühr bezahlen ? ==> Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Muß sie beim Gynäkologen nocheinmal die Gebühr bezahlen ? Darf das KH eine Überweisung zum Gynäkologen ausstellen oder muß die Patientin erst wieder zurück zum Hausarzt ?

Wenn ein Patient mit einer Überweisung des Hausarztes ins Krankenhaus kommt, das Krankenhaus hat aber keine kassenärztliche Zulassung für die Fragestellung. Der Patientin wird als Notfall untersucht und mit einem Notfallschein bei der Kasse abgerechnet. Muß dann hier die Gebühr eingezogen werden oder nicht ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Benutzer:rho


Die Gebühr sollte besser "Kassengebühr" heißen. Der "Notarzt" wird die Gebühr erneut bzw. erstmalig kassieren, da eine Überweisung vom Arzt bzw. dem Hausarzt in der Regel nicht möglich sein wird.(Benutzer: Anatol)

Hat der Patient eine Quittung dabei, wird der Notarzt nicht kassieren. Gerade ältere Leute führen so etwas ja häufig mit sich (Matthias Zimmermann).

Ich sage nur: "Willkommen im (A)-Sozialstaat"! Toll, wie die Politiker es geschafft haben, den Begriff Reform ins Gegenteil umzukehren. Die Lobbyisten haben halt gefüllte Geldtaschen - da kann man als Volksverräter ähm Volksvertreter schonmal die Ideale aus den Augen verlieren. Soviel zum Thema "Soziale Marktwirtschaft" und "Demokratie"... TG

Also ich finde die Praxisgebühr geht in die richtige Richtung. Denkt doch mal nach, die Ausgaben für die Gesundheit steigen in jedem Jahr. Was sollen die Kassen also machen. Sie haben zwei möglichkeiten: 1.Geldsparen - sehr sinnvoll ist aber natürlich irgendwann einmal erschöpft. 2. Mehreinnahmen - D.h. die Beitragsätze steigen noch mehr. Nur das dann der Arbeitgeber auch mit zahlen muss. Und da die Lohnnebenkosten eh schon zu hoch sind, ist das kontraproduktiv für die Wirtschaft. Ergo müssen wir Versicherte mehr zahlen, ist doch logisch. Und nun kann sich der Gesetzgeber überlegen wie er das macht. Er könnte den Fehler machen und die Kassen mit Steuergelder füllen und damit wieder neue Defizite schaffen. Oder er beteiligt jeden Patienten an den einzelnen Arztkosten. Ich fände es ja sinnvoller wenn jeder Arzt den Patienten eine Rechnung schickt und dieser dann diese an seine Kasse weitergibt.

In Schweden klappt die Gebühr seit Jahren wunderbar. Es werden halt Anreize geschaffen, nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt zu rennen, damit mehr Geld für die wirklich kranken bleibt.
Die Skandinavier haben ja auch staatliche Gesundheitssysteme und kein Versicherungssystem. Das Problem ist, daß bei uns viel Geld für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet wird und wurde.
Es wird von der Mitte nach Unten umverteilt, und eine Menge potentieller Beitragszahler bleiben aussen vor, wie Beamte, Selbständige etc.
Der Risikostrukturausgleich in der GKV ist ein Witz, hier stopfen die Versicherten Löcher in der Sozialversicherung die aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufzufüllen wären

Rabauz 14:37, 14. Jan 2004 (CET)


Was ist eigentlich ein Hausarzt? Habe ich nie verstanden. Darf man den frei wählen? Oder ist das ein anderes Wort für Allgemeinmediziner? 82.82.126.4 23:53, 1. Feb 2004 (CET)

Kein Wunder, daß du noch nie davon gehört hast. Sowas gibt es nämlich nicht. Das ist so eine verschwurbelte Vorstellung - und damit auch ein Begriff - aus dem Politiker-Funktionärs-Jargon; eine veraltete Wahrnehmung der Realität, wie z.B. auch der Begriff und die damit verbundene Vorstellung "Hauptstadt". Damit sind wohl die "einfachen" praktischen Ärzte gemeint, im Unterschied zum Facharzt. Blöderweise hat man aber genau diese praktischen Ärzte, d.h. Ärzte ohne Facharztweiterbildung, schon vor Jahren abgeschafft. Heute ist der "Hausarzt" des 19. Jahrhunderts auch "Facharzt für Allgemeinmedizin", weil er sonst gar keine Kassenzulassung bekommt. Den "Hausarzt" sieht man häufig noch in alten Filmen; Western zum Beispiel oder Heimatfilme aus den Fünfzigern). Das ist meistens ein älterer, gesetzter Herr mit der typischen Arzttasche (die heute auch kein Arzt mehr benutzt), der Arzt, Ratgeber und Seelentröster gleichzeitig ist und die gesamte Familie, vom Großvater bis zum Enkelkind über Jahrzehnte hinweg betreut. Und wenn der gute alte Mann mal nicht mehr weiterweiß, dann schickt er seinen Patienten zum Spezialisten "in die Stadt". Daß die Zeit mittlerweile weitergegangen ist und diese heimelige ganzheitliche Betreuung schon seit Jahrzehnten überholt ist, haben die da oben noch nicht gemerkt. Oder sie haben es gemerkt und benutzen das, um uns ihre "Reform" schmackhaft zu machen. Ich weiß auch nicht was schlimmer ist. :-( --Anathema 13:07, 2. Feb 2004 (CET)
Wenn du mal im Fernsehen die Serie "Der Landarzt" gesehen hast, oder auch "Praxis Bülowbogen", dann weißt du ungefähr was ein Hausarzt ist. Festgelegt ist das aber nirgendwo, das ist nur so ein Gefühl. Das Gegenteil zum Hausarzt ist der Chirurg, der immer sofort operiert. ;-) --Anathema 13:12, 2. Feb 2004 (CET)

Zu diesem "richtiger: Kassengebühr" - das stammt von den KVen. IMO wäre richtig: Zuzahlung für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung. -- JensMueller 10:30, 3. Apr 2004 (CEST)

So - bitte Beleg für "Kassennotopfer". Wer nennt das wo so? -- JensMueller 04:21, 11. Jul 2004 (CEST)
Ich bin für die Streichung des "Kassennotopfers", auch aus diesem Artikel (und diversen anderen). Ein bisschen Humor schadet der Wikipedia nicht, aber "Kassennotopfer" ist kein guter Witz. Eine Kassennot kann ich nicht erkennen, vgl. die publizierten Gehälter einiger Krankenkassenvorstände. --RainerSti 07:12, 11. Jul 2004 (CEST)
Scheiß IP-Terroristen :-( JensMueller 00:48, 8. Sep 2004 (CEST)

Hallo, Benutzer:Stern, Du hast unter ZIELE eingefügt: Ein wichtiges Ziel ist die Schaffung finanzieller Anreize, den Arzt nicht aufzusuchen. Hierdurch sollen Kosten gespart werden. Die höhere Hemmschwelle für Krankschreibungen soll damit einerseits das Blaumachen eindämmen und dadurch der gesamten Volkswirtschaft zugute kommen, andererseits insbesondere die Gesundheitskassen entlasten. Die Hemmschwelle für Krankschreibungen hat mMn nichts mit der Praxisgebühr zu tun. Die Krankschreibungen sind schon vor der Einführung dieser Gebühr auf ein historisches Tief gesunken. Grund ist wohl die Furcht vieler Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Die Krankenkassen werden dadurch allerdings nicht sonderlich entlastet, denn die Lohnfortzahlung trägt bei den meisten Arbeitnehmern zunächst (6 Wochen lang) der Arbeitgeber. Mein Vorschlag für diesen ganzen Absatz ist:

Ziele der Praxisgebühr sind:

  • Finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro jährlich;
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit: bei Bagatellkrankheiten soll nicht gleich der Arzt aufgesucht werden;
  • Reduzierung der "Selbstüberweisungen": die Versicherten sollen Fachärzte möglichst nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufsuchen.

Gruß, --RainerSti 08:08, 5. Jul 2004 (CEST)


Bei einer Telefonbefragung von 3000 GKV-Versicherten im Mai 2004 haben 80 % angegeben, dass sie wegen der Praxisgebühr eine Überweisung verlangen würden, statt direkt zum Facharzt zu gehen. Acht Prozent der Versicherten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro verzichteten wegen der Gebühr auf einen Arztbesuch oder verschoben ihn. Bei den Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkomen unter 1.000 Euro waren es dagegen 19 Prozent. (Deutsches Ärzteblatt vom 2.7.2004) --RainerSti 12:55, 5. Jul 2004 (CEST)


Liest das hier überhaupt jemand? Zur Praxisgebürh wollte ich nur sagen, dass ich keine gesetzliche Grundlage für Trennung der Erhebung von der vierteljährlichen Gebühr sehe. SGB V § 28 Abs. 2: "Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer." SGB V § 51 S. 2: "Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben." Das sind die beiden Vorschriften, die zur Einziehung der Praxisgebühr ermächtigen. Wo bitte schön steht dort geschrieben, dass man für eine ärztliche und eine zahnärztliche Behandlung jeweils 10 EUR bezahlen muss? Nirgends! Jetzt fragt man sich natürlich, was dann das ganze soll und einem die Krankenkasse sagen, man soll die 10 EUR beim Zahnarzt extra begeleichen. Mit scheint es so, als wäre das nur auf das unterschiedliche Abrechnungssystem bei Ärzten und Zahnärtzen zurückzuführen, denn nur deshalb macht es Sinn die 10 EUR getrennt zu verlangen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber dennoch nicht.

Frag doch mal bei der Patientenbeauftragten an und poste die Antwort. Oder besser: Guck mal in die Gesetzesmaterialien, vielleicht steht da ja schon, was der Gesetzgeber denn nun gemeint hat. JensMueller 00:48, 8. Sep 2004 (CEST)

Krankenstand[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Stern, du schreibst gleich hinter der ersten Definition: Sie trug dazu bei, dass der Krankenstand in Deutschland erheblich sank, indem Moral Hazards vermieden wurden. Das ist eine Sei mutig, aber nicht konsensfähige oder gar belegbare Behauptung. Ob nicht viel mehr die Angst vor Kündigung die Krankschreibungen senkt, und das schon seit mehreren Jahren, also schon lange vor der Einführung der Gebühr? Moral Hazards werden durch die Praxisgebühr nicht vermieden, sondern bestenfalls bei einer (und nicht mal der stärksten) Gruppe der Beteiligten reduziert. Ob das die negativen Folgen aufwiegt, ist im Augenblick noch Ansichtssache. P.S. In Gesundheitssystem hast Du eine sinnähnliche Einfügung gemacht. Ich habe momentan nicht die Zeit, auch darauf zu antworten, deshalb nur kurz an dieser Stelle: ein kostenloses Gesundheitssystem gibt es meines Wissens nirgendwo. Gruß, --RainerSti 12:23, 14. Dez 2004 (CET)

Das sehe ich genauso. Ich habe den strittigen Satz daher gelöscht. --Forevermore 11:18, 27. Dez 2004 (CET)

Besonderheiten u. Erfahrungen[Quelltext bearbeiten]

ich habe den längeren Exkurs über Bürokratie und Alternativmedizin entfernt, dass hat nun wirklich nix in einem enzyklopädischen Artikel über die Praxisgebühr zu suchen, selbst wenn ich die Praxisgebühr persönlich u.a. auch wg der Bürokratie ablehne und alternativen Heilansätzen nahe stehe StephanPsy 10:21, 8. Apr 2005 (CEST)

hier zur Dokumentation der gelöschte Text:


Der bürokratische Aufwand steigt weiter, immer weniger Behandlungszeit verbleibt.

Der bürokratische Aufwand wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter ansteigen, so dass noch weniger Geld für die Therapie des Einzelnen verbleibt. Das System wird noch ineffektiver und damit werden die Beiträge mittelfristig weiter steigen oder die Qualität weiter sinken müssen (Budgetierung). Eine Privatisierung und damit Abschaffung der gesetzlichen (Zwangs-)Versicherung mit einer Grundversorgung (z.B. derzeitiges Versorgungsniveau) für alle könnte eine Lösung darstellen und damit das derzeitige überalterte Sachleistungssystem ablösen, das übrigens auf die Krankenversicherung von 1883(!) zurückgeht. Diese wurde dereinst von Bismarck eingeführt, um eine sozialistische Revolte zu verhindern. Die Kassengebühr kann durch die Wahl der Kostenerstattung entfallen. Der Einzelne wird hier zum Privatpatienten. Nebenbei entscheidet dann der Patient über die Therapieform und nicht der Staat mit seinen immer stärker budgetierten Sachleistungen.

Dies ist jedoch nur ein Gedanke, der nicht richtig sein muß, weil er im Denkmodell des alten Systems verbleibt. Zudem sind viele Pat. weder zur Vorfinanzierung der Arztrechnungen in der Lage, noch in der Lage das komplizierte System der Versicherungsleistungen zu überblicken. Eine wirkliche Alternative wäre die zusätzliche Anwendung der viel preiswerteren (und nebenwirkungsfreien) alternativen Medizin (Heilkunde, Homöopathie, klassische chinesische Medizin u.a.), wie sie vereinzeilt auch schon angewandt wird. Die meisten Schulmediziner denken in "Oganmodellen" und behandeln den Pat. nicht als organismische Einheit (aber :das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile). Die Gefährlichkeit einiger schulmedizinischer Anwendungen zeigt sich mittlerweile z.B. auch in der Resistenz von Keimen gegenüber Antibiotika, in der parallelen Zunahme von Pilzerkrankungen (also Folge der Antibiotikabehandlungen) und der Hilflosigkeit bei der Behandlung von Allergien und Autoimmunerkrankungen (letztendliche eine oganismische Systemerkrankung). Das gesamte Gesundheitswesen und die Gesundheit des Einzelnen werden solange ein Problem bleiben, solange Gesundheit auf ein Organ reduziert wird und der Mensch nicht als komplexes Ganzes wahrgenommen wird - dies verlangt jedoch eine neue komplexere gesellschaftliche Denkeinstellung.

Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Gliederung momentan etwas unübersichtlich. Könnte ein Fachkundiger hier nicht 2, 3 oder 4 Hauptüberschriften einbauen, unter denen sich die übrigen Unterüberschriften zusammenfassen lassen? Stern 09:53, 1. Mär 2006 (CET)

Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (z.B beim Augenarzt) werden von den Krankenkassen heute nicht mehr bezahlt. Der Arzt rechnet diese, wie bei Privatkassenpatienten, direkt mit den Patienten ab. Frage: Hat er auch in diesem Fall das Recht/die Pflicht zur Erhebung der Praxisgebühr ?

Nein, wenn jemand als Privatpatient kommt, darf keine Gebühr erhoben werden, da dies nur für Kassenpatienten gilt.--HolgerB 18:18, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Link bei Zitat[Quelltext bearbeiten]

Der Link beim Zitat von Frau Schmidt stimmt nicht. Die Seite - so heißt es - sei veraltet. Ich bitte um Korrektur. Dankeschön!

Antwort an unbekannt: Zitat ist bereits entfernt. -- Diwas 18:31, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Arme sterben früher - Praxisgebühr schreckt ab[Quelltext bearbeiten]

Wie kann man die Informationen in dieser Newsmeldung [1] (siehe unten) in den Artikel einbauen ohne das dies als URV gewertet wird?

Arme Menschen sterben in Deutschland Studien zufolge früher und gehen seltener zum Arzt. Die Lebenserwartung zwischen dem ärmsten und dem reichsten Viertel der Bevölkerung weiche bei Männern um 14 Jahre voneinander ab.
Bei Frauen handele es sich um 8 Jahre, berichtete der Vorsitzende des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland, Gerhard Trabert, in Mainz von den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen.
"Eigenleistungen, Zuzahlungen und zusätzliche Hürden im Gesundheitssystem werden wahrscheinlich dazu führen, dass der Abstand noch größer wird", sagte der Obdachlosen-Arzt. Schon heute gingen einer EU-Studie zufolge arme Menschen seit Einführung der Praxisgebühr trotz Beschwerden seltener zum Arzt.
Dies gelte auch für Kinder, für die keine Praxisgebühr anfällt. Alleine die Anfahrt zum Arzt sei für die Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe oft nicht zu bezahlen, schilderte Trabert. Kinder aus solchen Familien litten auch besonders häufig unter mangelhafter Ernährung. "0,55 Euro für ein Frühstück und jeweils 0,98 Euro für Mittag- und Abendessen - von dem Geld kann man sich nicht ausgewogen ernähren", sagte Trabert. Er forderte deshalb für arme Menschen höhere Regelsätze für Essen, kostenlose Schulspeisungen sowie die Befreiung von Eigenleistungen im Gesundheitssystem.
Leider kann ich zur Studie keine Quelle finden. --87.189.99.104 01:24, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das gehört m.E. nicht in diesen Artikel, wenn schon dann unter Gesundheitssystem oder so. Es stimmt schon, dass ärmere eine kürzere Lebenserwartung haben, aber der direkte Bezug zwischen Praxisgebühr und Lebenserwartung ist arg konstruiert. Da spielen ganz andere Sachen mit rein, v.a. Ernährung und Lebensführung. --Klaus 11:03, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Folgen der Praxisgebühr[Quelltext bearbeiten]

Es wird ein Rückgang der Patientenzahlen bei den verschiedenen Facharztgruppen gemeldet. Woher kommen diese Zahlen? Es wird gesprochen über: "Die Studie lässt allerdings offen,..." Welche Studie? Ein Referenz wird nicht gegeben.

Hab die Quelle (die allerdings die Studie auch nur referiert) wieder rein. Irgendjemand hatte den Link rausgenommen. --Klaus 21:06, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mahnung und Inkasso[Quelltext bearbeiten]

Den Absatz finde ich so nicht korrekt. Ich arbeite in einem Krankenhaus und habe bei Einführung der Praxisgebühr ein Programm zur verwaltungstechnischen Abwicklung erstellt. Vorher habe ich mich natürlich ausführlich über diese Thematik informiert. Schlage nun folgen Text für den Absatz vor:

-TEXT ANFANG-

Ein Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn die Praxisgebühr nicht bezahlt wird, es sei denn, es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor.

Kann die Praxisgebühr nicht sofort beim Arztbesuch kassiert werden, hat die Praxis zwei Möglichkeiten die Patienten zur Zahlung aufzufordern:

1.) Ist der Patient wach und ansprechbar, kann er einen Beleg unterschreiben, wonach er sich verpflichtet die Praxisgebühr innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen zu überweisen.

2.) Wird, aus welchen Gründen auch immer, der Patient nicht gleich vor Ort zur Zahlung aufgefordert, muss ihm die Praxis eine schriftliche Zahlungsaufforderung senden. Auch hier wird er aufgefordert, die Gebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.

Lässt der Patient die Frist verstreichen, wird das Mahnverfahren von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeleitet. Bewegt auch dieses den Patienten nicht zur Zahlung, muss die Kassenärztliche Vereinigung versuchen, das Geld gerichtlich einzutreiben. Juristische Besonderheit: Die KV hat kein Rechtsverhältnis mit dem Patienten, die Mahnungen bleiben möglicherweise unwirksam. Zahlt der Patient auch danach nicht, übernimmt die Krankenkasse den Einzug der Gebühr, notfalls durch ein Inkassounternehmen.

-TEXT ENDE-

Es gibt Fälle, wo der Patient unverschuldet nicht in der Lage ist, die Praxisgebühr sofort vor Ort zu entrichten. Hier darf ihm eine Zahlungsfrist von 10 Tagen eingeräumt werden. Er muss lediglich durch die Praxis zur Zahlung aufgefordert werden. Von Mahnung spricht man erst, wenn diese Frist abgelaufen ist.

Die Mahnkosten sollten vor erst nicht in den Artikel, ungelegtes Ei, es gibt noch keine rechtlichen Grundlagen.

Ist es so okay, oder irgendwelche Einwände ??? Viele Grüße, --Reinhoff 18:46, 25. Jan. 2008 (CET) Beantworten

Okay, also keine Einwände, --Reinhoff

Definition Praxisgebühr[Quelltext bearbeiten]

Die Definition ist schlichtweg falsch.

1. Die Gebühr kann den Kassen nicht zu Gute kommen, da kein Geldfluss vorhanden ist.

2. Was mach die Kasse damit, wenn sie weniger zahlen müsste? Versäuft der Vorstand das Ganze (kommt den Kassen zu Gute) oder geht das Geld in das Gesamtbudget der Versicherten ein?

3. Nur wenig vom gesamten Text schaut auf den Versicherten bzw. den Zahler. Der Text ist besonders auf Ärzte und deren Probleme ausgerichtet (Wortwahl).

4. Der Patient darf sich ständig mit jammernden Ärzten auseinandersetzen. Obwohl er vor Ort ein Teil bezahlen muss und somit direkt den Arzt bezahlt. Es wäre interessant, wenn ein Verkäufer im Supermarkt sich so beschweren würde!

5. Vielleicht findet man gemeinsam einen sinnvollen Text.

6. Tut mir leid, dass ich anonym bin, aber ich bin hier auf Arbeit und Passwörter und fremde Rechner ;-(

GN

zu 1) Den Geldfluss gibt es schon, nur sieht ihn der Patient nicht. Der Arzt zieht die Gebühr für die Krankenkassen ein, so dass in dem Moment, in dem die Arzthelferin den Schein in der Hand hat, die Krankenkasse einen Anspruch an den Arzt erwirbt. Die Krankenkassen verrechnen diesen Anspruch dann mit den Honoraransprüchen des Arztes für seine Leistungen. Das Geld kommt also nicht dem Arzt zugute. Die Ärzte jammern über das Verfahren, weil sie sich als "Inkassobüro" mißbraucht sehen (eigentlich müssten ja die ArzthelferInnen jammern...) und wohl auch, weil sie fürchteten, dass die Praxisgebühr zahlende Patienten abschrecken könnte. Allerdings ist es nicht unüblich, dass Unternehmer das Inkassobüro des Staates spielen. Jeder Unternehmer zieht beispielsweise von seinen Kunden für das Finanzamt die Mehrwertsteuer ein. Das hat einfach den Vorteil, dass man nicht noch eine staatliche Verwaltungsbehörde extra für den Einzug der Praxisgebühr einrichten muss (dann würden wieder alle über die Bürokratie jammern...). --Klaus 10:33, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Antwort von GN: also ein sogenannter negativer Geldfluß. Wenn der Gesetzgeber ein anderes Verfahren hätte haben wollen, hätten die Lohnnebenkosten erhöht werden können. Gerade habe ich ausgerechnet, vorausgesetzt die Arzthelferin verdient 1400 im Monat und der Vorgang dauert 5 min. - kostet der Einzug 8 ct. Verrechnet mit den Zinsen könnte da ein Guthaben herauskommen. Die Infrastruktur für Geld ist vorhanden - iGeL!

Und natürlich kommt das Geld dem Arzt zugute oder werden 10 Euro zusätzlich abgezogen? Mitgehangen mitgefangen. Der Patient profitiert vom Arzt und der Arzt von den Zahlungen der Versicherten und natürlich von den 10 Euro!

Es gibt nur einen der jammern darf --> der Patient. Den nicht nur das er krank ist -> er muß dafür auch noch extra bezahlen. Wenn er gesund wäre, hätte er 10 Euro mehr. -- GN

-- DH Das Geld kommt natürlich nicht dem Arzt zu Gute!!! Er bekommt es ja von seinem Honorar abgezogen, da er ja bereits 10€ vom Patienten erhalten hat. Die Kasse hätte sonst sein gesamtes Honorar überweisen müssen und spart so 10€. Nutznießer dieser Zahlung ist alleine die Kasse. (nicht signierter Beitrag von 80.153.76.125 (Diskussion) 16:41, 26. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Neutralität des Abschnitts "Kassierung"[Quelltext bearbeiten]

Beim Lesen des Abschnitts "Kassierung" hatte ich das Gefühl, dass dieser nicht vollständig neutral formuliert ist. Die Formulierung "Ärgerlich und mit zusätzlichem Aufwand verbunden..." habe ich in "Mit zusätzlichem Aufwand verbunden..." geändert.

Der Abschnitt liest sich, als sei er mit der Frustration von jemandem geschrieben, für die oder den die Kassierung der Praxisgebühr lästig ist.

Wie seht Ihr das?

Ich will da nicht weiter dran arbeiten, weil ich die exakten Abläufe in den Praxen nicht kenne.--BerlinX 00:06, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Abkürzungen absolut uneindeutig[Quelltext bearbeiten]

Es werden hier nicht definierte Abkürzungen verwendet, die dann noch nicht einmal eindeutig sind. Mal steht "KV" füer Krankenversicherung, mal offenbar für kassenärztliche Vereinigung. Schliesslich taucht noch die groteske Konstruktion "KVen" auf. Sicher ist das nicht das Schlimmste an diesem Artikel, aber Abschnitt "Mahnung und Inkasso" wird dadurch unverständlich. Ich weiss nicht, was da jeweils gemeint ist, deswegen rufe ich jemanden mit Sachkenntnis auf, die Definitionen in Klammern hinter dem ersten Auftauchen des Begriffes einzufuehren, wie es ueblich ist.--88.152.1.26 20:05, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt. Es steht jetzt überall (wo es hingehört) konseqent GKV (diese Abkürzung ist im allerersten Satz erklärt). Die Abkürzung KV habe ich überall durch die ausgeschriebene Form Kassenärtzliche Vereinigung ersetzt.--ILA-boy 13:42, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Danke, ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet. 88.152.1.26 20:46, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hausarztmodell[Quelltext bearbeiten]

Ihr seid nicht aktuell: Nach einem Urteil des BSG wurde das Hausarztmodell abgeschafft. --- 84.138.106.191 08:31, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Korrekt! Ich nehms raus! --Neckarauer 22:08, 4. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ist aber längst wieder drin. -- Diwas 18:31, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Praxisgebühr beim Arztwechsel[Quelltext bearbeiten]

Zur Musterrechnung, die erläutert, dass man als Patient pro Quartal maximal 30 Euro zu zahlen habe: Will man den Arzt wechseln, z.B. aus Unzufriedenheit oder um eine zweite Meinung einzuholen, wird die Praxisgebühr wohl auch beim zweiten Arzt fällig, eine Überweisung kann man in diesem Fall nämlich nicht bekommen, weil ein Facharzt nicht an einen anderen Arzt der gleichen Fachrichtung überweisen darf. Vordergründig wirkt das sicher kostendämpfend, weil mancher Patient die zusätzliche Ausgabe scheuen wird, es stellt sich aber die Frage, ob in der Gesamtrechnung nicht höhere Kosten anfallen, weil der Behandlungserfolg vermutlich zumindest zum Teil davon abhängt, ob der Patient Vertrauen zum behandelnden Arzt hat.

Notfallgebühr[Quelltext bearbeiten]

Hallo, die Notfallgebühr wird ja auch erhoben und ist ein gegenstück zur praxisgebühr, wo findet man denn dazu was?

Antwort an unbekannt: Was soll das sein? Meinst du das was die Apotheken kassieren dürfen wenn sie Apothekennotdienst haben? Was hat das denn hiermit zu tun? -- Diwas 18:31, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Sinnloser Querverweis[Quelltext bearbeiten]

Unter der Überschrift Folgen der Praxisgebühr ganz unten verweist der Begriff Fallzahl auf einen Test aus der Backindustrie... kann mir kaum vorstellen dass das beabsichtigt ist. Bitte um Überprüfung.

Antwort an unbekannt: Hab ich entfernt, der Begriff erklärt sich selbst als Zahl der Fälle.-- Diwas 18:31, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Praxisgebühren bim Rezept abholung[Quelltext bearbeiten]

ich musste wieder mal ein neues rezept für die Medikamenten abholen...und na klar waren wieder die 10 euro praxisgebühr fällig. ( kein wunder wenn ich immer nur ein rezept für 3 monate bekomme ) als ich in der apotheke war, sagte diese mir dort aber das ist nicht ok und ich sollte mal bei der kasse anrufen.....wisst ihr wie das sol läuft? ich meine ich muss die dann ja immer in jeden quartal zahlen...kann ja nicht ok sein, oder? (nicht signierter Beitrag von 87.189.193.113 (Diskussion | Beiträge) 07:13, 10. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ich versuche, immer am Anfang des Quartals ein Rezept und am Ende noch mal eins. Bei 100 Stück pro Packung und einer Tablette am Tag reicht das dann, dass man im darauffolgenden Quartal nicht zum Arzt muss = 20 € Praxisgebühr pro Jahr gespart. 40 € Praxisgebühr + Zuzahlung und noch vollen Krankenkassenbeitrag, ohne dass man sonst den Arzt bräuchte, ist m.E. eine Unverschämtheit.---Belitrix 12:39, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ambulanzgebühr (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Die sollte einen eigenen Artikel bekommen und hier nurmehr unter "Siehe auch" erwähnt werden, da sie nicht wirklich Ähnlichkeit zur Praxisgebühr hat: sie wurde nicht bei Artzbesuchen, sondern ausschließlich bei Besuchen in Spitalsambulanzen erhoben und zwar für alle Fachbereiche. --MrBurns 08:43, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es für die Praxisgebühr eine Verjährungsfrist gibt!! Oder habe ich diese überlesen? In den §§ 28, 61 SGB V habe ich leider nichts gefunden.

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 213.23.70.178 (Diskussion) 16:16, 2. Jul 2010 (CEST))

Vorgehensweise[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Arztbesuche seit Einführung der Praxisgebühr vermieden, aber mittlerweile gibt es einiges was sich nicht mehr aufschieben lässt. Als ich das letzte Mal bei Ärzten war, ist wohl einiges durcheinander gelaufen, weshalb ich dann in einem einzigen Quartal insgesamt 50 Euro Praxisgebühr zahlen musste. Deshalb wüsste ich gerne, ob ich richtig verstanden habe, dass man am Anfang eines Quartals immer erst zum Hausarzt gehen sollte, auch wenn klar ist, dass er bei den Erkrankungen selber nichts tun kann, und sich dort Überweisungen für alle Ärzte geben lässt, die man im Laufe des Quartals besuchen will? Also man macht einen Termin beim Hausarzt um sich mit Überweisungen zu versorgen? Oder braucht man keinen Termin und kann einfach dorthin gehen und sich Überweisungen abholen? Oder kann man das vielleicht sogar telefonisch machen und sich die Überweisungen per Post schicken lassen? Ich bin nämlich in meiner Mobilität eingeschränkt und würde gerne vermeiden, extra zum Hausarzt zu fahren, nur um mir da eine Überweisung zu besorgen. Wenn ich das richtig verstehe, gilt so eine Überweisung auch nur für ein Quartal, also sollte man erst den Termin beim Facharzt machen, damit man sicher ist, dass man überhaupt einen Termin im laufenden Quartal bekommt, und sich dann die Überweisung besorgen. Alternativ käme es aber wohl aufs Gleiche raus, wenn ich pro Quartal nur einen Arzttermin mache, dann könnte man auch ganz auf die Überweisungen verzichten? --188.109.187.67 19:57, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wie heißt es so schön: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker! Daher empfehle ich doch mal den Besuch beim Hausarzt, der kann die Fragen sicher alle beantworten. Oder: Anruf bei der Krankenkasse!--GKepler 20:31, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Aber es müsste doch eine offizielle Regelung geben. Oder ist das von Arzt zu Arzt und Kasse zu Kasse unterschiedlich? --188.109.187.67 21:37, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Wie sagt Radio Eriwan: im Prinzip ja! ...von Arzt zu Arzt eventuell (Hausarzt, Facharzt, kassenärztlicher Notdienst, und manchmal von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wiese fragst Du nicht Deinen Arzt oder Deine Krankenkasse?--GKepler 15:16, 31. Okt. 2010 (CET)Beantworten
Man kann sich m.W. beim ersten Arzt, zu dem man im Quartal geht, Überweisungen für alle weiteren Ärzte geben lassen, auch vom Spezialisten zum Hausarzt. Man muss also keinen unnötigen Besuch beim Hausarzt einschieben, nur um alle Überweisungen zu bekommen. --Roentgenium111 16:46, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ist so richtig. Wenn man aber die Idee des Hausarztes als allgemeiner Berater und 'gatekeeper' Ernst nimmt, sollte man die Überweisungen von ihm holen, da dann auch die Chance besteht, daß alle Facharztberichte (die in Konsequenz der Überweisung theoretisch an jede korrekt abgerechnete Leistung gekoppelt sind) beim Hausarzt zusammentreffen und er dann auch seine beratende Funktion bei weiteren Fragen/Untersuchungsotwendigkeiten/Anfragen von Ämtern usw. erfüllen kann.--GKepler 15:03, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Kosten eines Arztbesuches?[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit der Praxisgebühr fände ich es interessant zu wissen, wie viel ein einzelner Arztbesuch (z.B. beim Hausarzt) die Krankenkasse durchschnittlich kostet. Mehr oder weniger als 10 Euro? --Roentgenium111 16:48, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

In Westfalen/Lippe: 30,84 Euro beim Hausarzt pro Quartal. Das ist quasi ein Flatrate für 3 Monate - egal wie oft Du hingehst, es bleibt bei dem Betrag. Auch wenn Blut abgenommen, ein EKG gemacht wird, er Dich 3-4-5... x untersucht, Du insgesamt 3 Stunden in seinem Sprechzimmer sitzt, weil Du entsprechend zeitaufwendige Gesundheitsprobleme hast ("...alle Gespräche, Erörterungen, Beratungen, Spritzen, Infusionen, Blutabnahmen, Verbände und fast alle anderen "kleinen Sonderleistungen..."). Zusatzvergütungen fallen an für Impfleistungen, bei chronisch kranken Patienten, einigen technischen Untersuchungen wie Ultraschall, Belastungs-EKG u.a.. Der Orthopäde, der Augenarzt, der HNO-Arzt bekommen noch weniger (deutlich unter 30 Euro). Der Hausarzt in Niedersachen erhält für die gleiche Leistung über 40 Euro (für jedes Bundesland gelten andere Zahlen!)--GKepler 15:17, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Anreiz, kurz davor nochmal zum Arzt zu gehen - Beispielfall[Quelltext bearbeiten]

Ich muss vielleicht nicht alles, was ich weiß auch in den Artikel reinschreiben, aber wer mag, kann den Sachverhalt gerne ausarbeiten. Das ist nämlich völlig korrekt, was das folgende Beispiel belegt: Frauen, welche die "Pille" nehmen, sind schon vom Arzt angeraunzt worden, wenn die Pille zu Ende ging, "also kommen Sie, die muss doch noch eine ganze Zeit reichen". Natürlich hätte sie noch länger gereicht; aber die Patientin wollte per Rezept eine neue Pille ordern bevor das neue Quartal anbricht und sie wieder 10 Euro hätte neu zahlen müssen. Demnach ist das mit dem Anreiz richtig. Jetzt frage ich die Wikipedianer: wäre es dieser "Pillenfall" wert, in den Artikel als Beispiel aufgenommen zu werden? Schaden würde es nicht, aber schlüssig bin ich mir auch nicht. -andy 77.190.44.67 13:26, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Zahn-Bonusheft[Quelltext bearbeiten]

neue? Version
neue? Version

Das alte sollte mal jemand in ordentlicher Bild- oder Grafikqualität bereitstellen. Eine andere, neuere(?) Ausführung hab ich grade hochgeladen. --Itu (Diskussion) 02:19, 22. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist ein Design-Bonusheft, das käuflich erworben werden muss und nicht das (kostenlose) Original-Bonusheft. --Partynia RM 12:40, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Folgen der Praxisgebühr[Quelltext bearbeiten]

Mehr überfälle, weil mehr Bargeld (+ meist schlecht gesichert). --Gast990k (Diskussion) 12:00, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Wenns brauchbare Quellen dafür gibt, kann sowas natürlich im Artikel stehen, selbsterklärend ist es aber nicht, weil die Summen die die Praxisgebühr ausmacht sind nicht so enorm bei 10€ pro Patient (ich würde schätzen fast immer im dreistelligen Bereich, wenn das Geld täglich zur Bank gebracht wird) und es ist keineswegs klar, dass die Menge signifikant ist im Vergleich zu dem, was die Privatpatienten an Bargeld dort lassen. Die Quellen die du genannt hast sind jedenfalls reine Vermutungen und außer beim dritten Link, der zu einem Dokument führt das sehr vage ist, Einzelfälle. Um sowas zu belegen bräuchte man wohl tatsächlich Statistiken. --MrBurns (Diskussion) 17:40, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Vermehrte Einbrüche als Folge der Praxisgebühr?[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, dass es aufgrund der Praxisgebühr bzw. der durch die Gebühreneinnahmen vorhandenen Bargeldmengen in Arztpraxen zu vermehrten Einbrüchen gekommen sei, mag einem zwar in den Sinn kommen, dass die Behauptung wahr ist, bedarf aber eines Belegs. Selbsterklärend ist die Behauptung nicht. Auch Einzelbeispiele belegen die Behauptung nicht. Die von dem Autor nachgeliegeferten Belege sind deshalb nicht geeignet, zumal gerade in den angegebenen Quellen der Polizei andere Wertgegenstände genannt werden, die Diebe zu einem Einbruch motivieren würden. Es müsste belegt werden, dass das Vorhandensein der Praxisgebühr zu einer signifikanten Erhöhung der Einbruchzahlen in Arztpraxen geführt hat. --Arpinium (Diskussion) 22:01, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Im Rechtswesen nennt man das: Es wird widerleglich vermutet. Evidente Fakten müssen dann mit einem Gegenbeweis (!) widerlegt werden. Und den bleibst Du schuldig. Wenn nach Einführung der Praxisgebühr die Einbrüche in Arzt- und Zahnarztpraxen signifikant gestiegen sind, was durch Dutzende von Zeitungsartikeln, Aufklärungsveranstaltungen durch Polizeidienststellen, Merkblätter der Landeskriminalämter und Fachartikeln in Fachzeitschriften bekämpft wird, (ca. 440.000 Ergebnisse bei Google), dann ist die Ursache evident. Ist ja auch logisch, wenn zuvor so viel wie kein Bargeldverkehr in Praxen stattgefunden hat. Dass bei der Gelegenheit auch noch andere Dinge dem Einbruchdiebstahl zum Opfer gefallen sind, ist eine Nebenerscheinung, aber nicht die Hauptursache. -- Aber nachdem die Praxisgebühr so tot ist, wie es töter nicht mehr geht, könnte man dieses Lemma eher einem SLA zuführen, weil es in Kürze niemanden mehr interessieren wird. Und wenn Du damit Deine Seelenruhe hast, dann bastle daran weiter. Mir ist die Zeit für Rechthabereien zu schade. --Partynia RM 22:55, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich fühle mich dir wegen deiner Sorge um meine Seelenruhe wegen deiner Toleranz für meine Rechthaberei sehr verbunden --Arpinium (Diskussion) 23:07, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Unklare Aussage über Fälligkeit pro Erst-Bedarf je Quartal[Quelltext bearbeiten]

Der Satz »Die Regelung, dass die Gebühr nur einmal pro Quartal anfiel, wurde erst am 1. Juli 2004 eingeführt.« lässt in Verbindung mit der aktuellen Präambel (Stand: 2016-03-10 21:26:00) den Rückschluss zu, dass die Praxisgebühr (unter Bedingung der Selbsteinweisung inkl. Hausarzt-Besuch) von Jahresbeginn (2004) bis zum Stichtag je Praxisbesuch fällig wurde. Ist das korrekt? Wenn ja, dann bitte explizit erwähnen. Wenn nicht, dann bitte ich um Klarstellung, seit wann die ursprüngliche Regelung erstmals inkraft trat und wann entsprechende Änderungen mit welchen Auswirkungen inkraft traten. (Dieser Kommentar darf gerne nach Abschluss entsprechender Klarstellungen des Artikels, jedoch spätestens nach dem 2016-09-01 aus der Kommentarseite entfernt werden.) -- 2A02:2028:746:7B01:5E51:4FFF:FE57:AFA8 21:38, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten