Diskussion:Richterwahlausschuss

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 84.177.163.116 in Abschnitt Abschnitt Kritik
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Bundesrichter in Deutschland werden nicht auf Lebenszeit ernannt, sondern sie werden gewählt und das nur für eine bestimmte Zeit. In den USA hingegen werden die obersten Richter auf Lebenszeit gewählt.

Hallo Unbekannte/r, habe es geändert. Gruß Kasselklaus 08:31, 10. Mär 2006 (CET)

Toter Link[Quelltext bearbeiten]

Der im Abschnitt „Kritik“ eingebaute Link Entfesselung der dritten Gewalt von Heribert Prantl veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28 ist tot. Bitte überprüfen, da ansonsten nicht nur der Link entfernt werden müsste, sondern dann auch der Beleg für die behauptete Kritik fehlen würde, sodass dann der ganze Abschnitt gelöscht werden müsste. --Thomas Dancker 08:15, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Belege werden immer mal wieder gelöscht, deswegen verschwindet doch die Kritik nicht! Was ein Ansinnen (Sic!!!). Evtl. wäre dieser Link besser: http://www.gewaltenteilung.de/prantl.htm Franz Romer 17:45, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Unabhängigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Kritik" steht folgendes Zitat aus der Süddeutschen: ....In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat..... Ist die Aussage überhaupt korrekt? Zumindest unseren WP-Artikeln zufolge wird z.B. das französische Verfassungsgericht zu je einem Drittel vom Staatspräsidenten, dem Präsidenten der Nationalversammlung und dem Präsidenten des Senats ernannt und der Premierminister ist sogar offiziell Präsident des obersten Verwaltungsgerichts. Der Staatspräsident wird mit Ende seiner Amtszeit automatisch Verfassungsrichter. Stullkowski 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Art. 20 schlägt die Wahl vor (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus), wer gewählt wird, muss auch abgewählt werden können. Franz Romer 17:47, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Äh, bitte? Soll das jetzt eine Antwort auf meine Frage sein? --Stullkowski 17:53, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Um die Frage zu konkretisieren: Sind die Richterwahlausschüsse in anderen Ländern wirklich unabhängiger von der Exekutive, wie es das Zitat behauptet? --Stullkowski 18:01, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Mitglieder[Quelltext bearbeiten]

Findet jemand eine vollständige Liste der Mitglieder des Richterwahlausschusses auf Bundesebene? Hier finden sich nur die vom Bundestag gewählten Mitglieder Michael Grosse-Brömer, Thomas Silberhorn, Günter Krings, Michaela Noll, Franz Josef Jung, Ingo Wellenreuther, Michael Luther,Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Olaf Scholz, Brigitte Zypries, Otto Fricke, Christian Ahrendt, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann und Jerzy Montag. Grüße, --Qaswed (Diskussion) 18:53, 12. Mai 2013 (CEST) Fünf Fragen habe ich:Beantworten

  1. Sehe ich es richtig, dass diese 16 vom Bundestag gewählten Mitglieder immer mit dabei sind, wenn ein Bundesrichter gewählt wird?
  2. Ist es richtig, dass bei der Wahl der Richter für den Bundesgerichtshof die Landesjustizminister, fürs Bundesarbeitsgericht die Landesarbeitsminister und für den Bundesfinanzhof die Landesfinanzminister dabei sind?
  3. Welche Landesminister sind fürs Bundessozialgericht zuständig?
  4. Welche Landesminister sind fürs Bundesverwaltungsgericht zuständig?
  5. Formiert sich ein Richterwahlausschuss nur wenn die Wahl von Bundesrichtern ansteht (bspw. beim Bundesgerichtshof die 16 oben genannten Mitglieder und die 16 Landesjustizminister) und sich nach der Wahl dann wieder auflöst?

Danke im Voraus für die Antworten! Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:07, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt Kritik[Quelltext bearbeiten]

Könnte der Verfasser bitte das Böckenförde-Zitat belegen?

Text ist identisch mit http://encyclopedie-de.snyke.com/articles/richterwahlausschuss.html (nicht signierter Beitrag von 87.178.124.55 (Diskussion) 07:40, 16. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Beleg ist eingefügt. (Dazu ein Hinweis: das muss nicht zwangsläufig der Verfasser machen, das kann jeder tun; s. Hilfe:Seite bearbeiten)
Zu dem Punkt, dass der Text mit dem auf snyke.com identisch ist: Unten auf der Seite steht: "Source: Wikipedia". Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:44, 16. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Vielen Dank!


Die Kritik ist nachvollziehbar. Es sollte die fachliche und! die soziale Kompetenz ausschlaggebend sein. Nach der sozialen Kompetenz fragt aber scheinbar niemand. :-( --84.177.163.116 21:03, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten