Diskussion:Volksgesetzgebung in Berlin

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Über-Blick in Abschnitt für eine Verschiebung des Lemmas
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gehört die Kommunale Ebene hierher?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich stelle hier mal die Frage zur Diskussion, ob die Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene in dem Artikel aufgeführt werden sollten. Das Artikellemma lautet Volksgesetzgebung und auf der kommunalen Ebene werden keine Gesetze beschlossen; in den beiden anderen Artikeln zu Volksgesetzgebung in Hamburg und Bayern wird dies ebenfalls ausgespart. Daher gehört dieser Abschnitt nach meiner Auffassung nicht hierher. Es wäre allerdings auch schade, dieses Bestandteil der Direkten Demokratie gar nicht zu behandeln. Eventuell wäre zu überlegen, hierfür ein eigenes Lemma anzulegen. Grüße Lokiseinchef 14:56, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Könnte man überlegen, bis jetzt ist der Abschnitt aber meiner Meinung noch zu klein. das wäre ein sehr kurzer Artikel. So ganz falsch ist er hier auch nicht da die Berliner Bezirke keine Gemeinden sind (Berlin ist eine Einheitsgemeinde) und der Spielraum der BVV und damit des Bürgerentscheides sehr klein ist. Das Unterscheidet es zb. von Bayern. Wie das in Hamburg ist weiß ich nicht, das es dort fehlt liegt eher daran das da schon länger nicht mehr aufgeräumt wurde. Es gibt sowieso noch keinen Länderspezifischen Artikel "Bürgergesetzgebung (XY)" und wenn es solche Artikel gibt, dann stellt sich die Frage ob die gleichstellung von Bürgergesetzgebung (Bayern) und Bürgergesetzgebung (Berlin) geboten ist. Bin da sehr indifferent. Liebe Grüße StudentG 17:22, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Noch nicht abgegebene Initiativen / Anträge auf Einleitung eines Volksbegehren[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bewusst die noch nicht abgegebenen Anträge von Initiativen und Anträge auf Einleit... rausgelassen, da Sie keinerlei offiziellen Status haben. Ich finde schon das ein gewisser ofizieller Status bei solch einem Artikel gewahrt bleiben sollte. Es sind Absichtserklärungen von den Vereinen. Ob die jemals eingereicht werden weiß man nicht, in der Regel werden die nur abgegeben wenn die über die 20.000 Unterschriften kommen. Deshalb hab ich die Zeile von Rauchfreies Berlin rausgenommen. StudentG 17:42, 28. Nov. 2010 (CET) & StudentG 17:50, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hallo, grundsätzlich fände ich es schön, wenn auch die gescheiterten Volksinitiativen und Anträge Eingang in die Tabellen fänden. Zum Einen verzerrt es die wahren Verhältnisse, wenn nur die erfolgreichen dargestellt werden. Zum Anderen kann man damit aufzeigen, wie die Instrumente der Volksgesetzgebung mit anderen politischen Instrumenten (z.B. dem Petitionsrecht) interagieren. Übrigens muss bereits vor Sammlungsbeginn eine Volksinitiative/Antrag bei den Behörden angezeigt werden (z.B. um sich das Design der Sammellisten genehmigen zu lassen). Aus meiner Sicht ist die Frage aber auch nicht so drängend, dass man das nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch überlegen kann. Gruß Lokiseinchef 10:33, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe grade das Energie-Volksbegehren aufgenommen: Zwar ist noch nicht entschieden, ob das Abgeordnetenhaus den Vorschlag übernimmt oder ob es zum Volksentscheid kommt, aber eines von beiden wird auf jeden Fall passieren, nachdem die Unterschriften-Schwelle für die Einleitung geschafft wurde und der Senat keine rechtlichen Bedenken hatte. Das sollte für eine Erwähnung in diesem Artikel reichen.--Hirnlego (Diskussion) 16:13, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo und danke fürs Einfügen. Ich hab danach die Sortierung und Kleinkram geändert, sowie die Tabelle mal wieder auf den aktuellen Stand gebracht. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 08:23, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Mehr Demokratie beim Wählen[Quelltext bearbeiten]

Das war laut http://bb.mehr-demokratie.de/uebersicht-volksbegehren.html keine Initiative, sondern ein Antrag auf ein Volksbegehren. Habe es da hingeschoben StudentG 17:42, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Sehe gerade gab auch eine Initiative, die hatte aber nicht genug Unterschrifen. Ist das dann Überhaupt eine Initiative? StudentG 17:55, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hallo, es war beides. Ein Teil wurde als Initiative gesammelt, weil Verfassungsänderungen enthalten waren und hier die Quoren nicht zu schaffen gewesen wären. Dieser Teil wurde schließlich als Petition eingereicht. Ein anderer Teil wurde als Antrag gesammelt. Dort wurden die notwendigen Unterschriften erreicht, allerdings wurde dann das eigentliche Volksbegehren nicht mehr durchgeführt. Grüße Lokiseinchef 09:59, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja hab es auch gesehen, würde aber trotzdem dafür plädieren es rauszulassen, da es schlussendlich eine Pedition und keine Initiative war, da sie ja nicht auf 20.000 Unterschriften gekommen sind. So politisch interessant es auch ist. Den Antrag auf ein Volksbegehren habe ich eingefügt. StudentG 10:34, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Verschieben von Bildern[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde gerne das Bild Volksgesetzgebungsverfahern DE BE.png auf Volksgesetzgebungsverfahren DE BE.png aus naheliegenden Grund verschieben, aber mit allen vordateien und es nicht einfach neu machen. Kann das jemand machen, oder hier erklären wie es geht? Grüße StudentG 10:37, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Tabellen umstellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde die Seitenzuordnungen der Tabellen in den Abschnitten Volksbegehren und Volksentscheid umstellen. Also jedem Begehren eine waagerechte Zeile geben, Begehrensname auf der senkrechten Achse und die Kategorien (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen etc.pp.) oben auf der waagerechten Achse anordnen. Schon jetzt brauchen die Tabellen viel Platz und wenn in ziemlich genau 10 Wochen der nächste Volksentscheid "Unser Wasser" hinzukommt wird das langsam eng werden. Zudem möchte ich anregen, die Aufschlüsselung nach Bezirken ganz weg zu lassen. Für den Artikel genügen nach meinem Dafürhalten die Gesamtberliner Zahlen. Grundsätzlich wäre es auch schön, wenn zu jedem Volksentscheid der in diesem Artikel kurz angerissen wird auch ein ausführliches, eigenes Lemma angelegt wird. Dort kann man dann auch gerne die Zahlen in voller Pracht nach Bezirken aufgliedern und ausführlicher interpretieren. Grüße Lokiseinchef 17:31, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich plädiere sehr dafür die Aufteilung nach Bezirken beizubehalten. Dies ist für die politische Bildung äußerst wichtig da die Unterschiedlichkeit Zustimmung in den einzelnen Bezirken bei den bisherien Volksgesetzgebungen besonders eklatant war. Vieles hing auch mit der West/Ost Teilung zusammen. Diesen Unterschied sollte man nicht wegmachen. Denn gerade diese gegensätze kennzeichen unsere Stadt und machen sie zu dem was sie ist. Des Weiteren ist besonders bei der Volksgesetzgebung generell die Nachvollziehbarkeit der Konkurrenz von lokalen und Stadtweiten Interessen zu sehen. Stell dir vor es gäbe ein Volksbegehren zur wiederaufnahme des Bahnhof zoo. Warum sollte das jemand in Köpenick interessieren. Oder die Flugrouten. Hier ist es sehr relevant wie die Zustimmung in Reinickendorf/Pankow sind im Gegensatz zu Zehlendorf. Dieses einfach aus lösbaren Platzproblemen wegzulassen und am Ende aus dem Artikel ein Artikel light zu machen würde ich sehr schade finden. Schau mal in jeden (guten) Artikel von Schweizer Volksentscheiden, dort ist immer eine Tabelle und eine Karte mit der Zustimmung in den Kantonen. Gut dort gibt es auch Kantonsquoren etc. Aber zurück zu Berlin: In Berlin (West) wäre der Flughafen THF offen geblieben, Pro Reli hätte eine Mehrheit aber nicht Genug wähler gehabt. Das kann man doch nicht alles wegschmeißen. Und auch die Zustimmung aller Volksentscheide auf einen Blich sollten hier möglich sein Wenn nicht hier, wo dann? Die Zustimmungstabellen zu den einzelnen Volksenscheiden auf die einzelen Subartikel zu verbannnen ist keine Lösung. den diese zahlen sind einfach nur abgeschrieben von www.wahlen-berlin.de
Zur Lösung des Platzproblems gibt es folgende Lösungsansätze:
  • Linkssbündig unter den Abschnit "Volksentscheid", finde ich eigentlich die beste Lösung.
  • Löschen der Nein Zeile, da zwar interessant aber irrelevant. Ja Stimmen müssen über 50%. Theoretisch wäre ein Volksentscheid auch durchgefallen wenn 30% Nein und 35% Ungültig wären. Die Ungültig Spalte habe ich aus selben Grund Weggelassen
  • Löschen der Zeile Wahlbeteiligung, interessant aber ebenfalls irrelevant. Wichtig sind nur Ja(SB) und Ja (T)
  • Die Tabelle mit den Begehren lässt sich ebenfalls noch sehr komprimieren, ich habe bisher darauf legedlich verzichtet, weil es noch nicht nötig war/ ich als noch nicht nötig ansah.
Aber wie gesagt am besten fände ich wenn man diese -letztendlich die Zentralsten Informationen diesen Artikel umfassenden- Tabelle linkssbündig machen würde
Grüße StudentG 18:46, 2. Dez. 2010 (CET) & StudentG 19:22, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Kompakter könnte man die Tabelle auch machen wenn man die einzelnen Ergebnisse und die Namen separieren könnte. Ich bin da leider kein Tabellenspezialist. Sähe so aus, nur die Sortierung zerschießt das alles
Bisher durchgeführte Volksentscheide
Nr Bezirk THF Pro Reli
WB Ja(SB) Ja(T) Nein(T) WB Ja(SB) Ja(T) Nein(T)
1 Mitte 30,9 % 18,0 % 58,4 % 41,4 % 24,3 % 10,9 % 44,8 % 55,0 %
2 Friedrichshain-Kreuzberg 30,6 % 12,0 % 39,2 % 60,5 % 26,2 % 06,7 % 25,8 % 74,0 %
3 Pankow 28,3 % 09,6 % 34,0 % 65,8 % 27,9 % 08,0 % 28,7 % 71,2 %
4 Charlottenburg-Wilmersdorf 43,2 % 31,0 % 71,6 % 28,2 % 34,3 % 20,7 % 60,3 % 39,6 %
5 Spandau 36,4 % 27,6 % 75,8 % 24,0 % 28,1 % 19,4 % 69,2 % 30,7 %
6 Steglitz-Zehlendorf 50,8 % 37,5 % 73,8 % 26,0 % 41,4 % 27,4 % 66,3 % 33,5 %
7 Tempelhof-Schöneberg 47,1 % 33,0 % 70,1 % 29,7 % 33,6 % 20,5 % 60,9 % 38,9 %
8 Neukölln 41,7 % 30,9 % 74,1 % 25,7 % 26,5 % 16,4 % 61,8 % 37,9 %
9 Treptow-Köpenick 33,2 % 14,7 % 44,3 % 55,5 % 27,7 % 07,2 % 26,1 % 73,7 %
10 Marzahn-Hellersdorf 23,1 % 07,7 % 33,4 % 66,3 % 21,6 % 04,9 % 22,8 % 77,0 %
11 Lichtenberg 24,8 % 07,6 % 30,4 % 69,4 % 23,2 % 05,0 % 21,3 % 78,5 %
12 Reinickendorf 43,3 % 33,3 % 77,0 % 22,8 % 33,2 % 22,9 % 69,1 % 30,7 %
13 Berlin insgesamt 36,1 % 21,7 % 60,1 % 30,7 % 29,2 % 14,1 % 48,4 % 51,4 %
WB: Wahlbeteiligung, Ja(SB): Zustimmungsanteil der Wahlberechtigten,Ja(T): Zustimmungsanteil der Teilnehmer,
Nein(T): Ablehnungsanteil der Teilnehmer, Farben der Bezirksnummern: ehem. West-, ehem. Ost-, West/Ost Fusionsbezirk
vieleicht bekommst du das ja hin
Grüße StudentG 19:41, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Außerdem stellt sich dann die Frage warum man zu abgelehnten Initiativen etwas schreiben sollte. Dann wird dieser Artikel aber sehr kurz und würde eigentlich nur das Verfahren erklären.StudentG 22:35, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Hallo, puh, viele Fragen. Zu den "Nein"-Stimmen und "ungültigen": ich fände es glaube ich schade wenn die rausfallen, gehört doch irgendwie zum Ergebnisbild dazu. Zu der Bezirksaufschlüsselung: Du hast schon Recht, gerade in Berlin sind die Differenzen zwischen den Bezirken wichtig. Eine spontane Idee ohne zu wissen ob das geht... könnte man die Aufschlüsselung nach Bezirken zum Ausklappen machen? Ich stelle mir vor, Achsen tauschen, links steht der Name des Begehren und dahinter die Gesamtergebnisse. Wenn ich mag, kann ich direkt unter einem Begehren weitere Spalten nach unten aufklappen und bekomme die Ergebnisse nach Bezirken aufgegliedert. So wären alle Infos en detail verfügbar, ohne dass die Tabelle den unbedarften Betrachter direkt mit Zahlen erschlägt. Wenn ich heute abend dazu komme, kann ich ja mal versuchen eine solche Tabelle zu erstellen und hier reinzusetzen. Gruß Lokiseinchef 09:16, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Das wäre natürlich genial, eine Breite, aber kurze Tabelle (nur eine Berlin Zeile) die linksgebündelt ist und alle Details zu Berlin zeugt. Und dann in alle Bezirke ausklappbar ist. Klingt aber sehr kompliziert, in Excel könnte ich das, aber hier??
PS die Ungültigen hab ich ja schon weggelassen Gruß StudentG 19:08, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten
So, habe mal kurz recherchiert. Also eine solche Tabellenformatierung/Vorlage scheint es noch nicht zu geben. Ich habe nun eine Anfrage in der Vorlagenwerkstat eingestellt. Mal sehen was dabei herumkommt. Gruß Lokiseinchef 20:01, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe wegen den aufklappbaren Tabellen mal in der Vorlagenwerkstatt nachgefragt. Prinzipiell wäre so etwas möglich, allerdings müsste dafür in der common.js für die ganze deutsche Wikipedia gecodet werden... Also ich kann das nicht und ich glaube auch nicht, dass das demnächst getan wird. Also müssen wir uns eine andere Lösung für die Tabellen ausdenken. Mein Vorschlag wäre: jeweils eine Tabelle mit den Gesamtberliner Angaben zu Volksbegehren/Volksentscheiden im jeweiligen Überblicksabschnitt des Instruments, sowie eine detaillierte Tabelle mit nach Bezirken aufgeschlüsselten Ergebnissen im Detailabschnitt einer Initiative (also bei "Wasser", "Tempelhof" etc.). Grüße Lokiseinchef 12:58, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Auflistung von Volksgesetzgebungsverfahren; mögliches Kriterium für Auswahl[Quelltext bearbeiten]

Hallo, als mögliches Kriterium für die Auswahl bisheriger Volksgesetzgebungsverfahren würde ich folgendes vorschlagen:

  • Alle Begehren die es bis zum Volksentscheid geschafft haben
  • alle Begehren (auch Anträge) die materiell übernommen wurden

Das hieße für den jetzigen Bestand des Abschnitts, das Rauchervolksbegehren kommt raus (weil beim Antrag gescheitert, keine Konsequenz erfolgt) und das Kita-Volksbegehren kommt rein (weil nach erfolgreichem Antrag in kompromissverhandlungen mit dem Senat in weiten Teilen übernommen). Klingt der Vorschlag sinnvoll? Gruß Lokiseinchef 18:42, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Mich wundert der plötzliche Stimmungsumschwung :-) du wolltest ja sogar Initiativen und Begehren reinnehmen die es noch nicht einmal geschafft haben bescheidene 20.000 Stimmen "zusammenzukratzen". Ich würde für die Wiedereinführung der Abschnitte plädieren. Einerseits um zu zeigen das nicht jeder Antrag durchkommt. Und vor allem damit sich der Leser nicht ärgert das er zwar die einzelnen Volksbegehrensanträge in der Tabelle findet, aber dann im WWW recherchieren muss worum es eigentlich geht. Aber die Abschnitte sollten kurz gehalten sein. Mit immerhin MINDESTENS 20.000 Unterschriften welche ja schon gewisse Kriterien erfüllen müssen sind Sie schon Relevant um hier in diesem Artikel einen winzigen Abschnitt zu bekommen. Wenn 20.000 Unterschriften bzw. 66.000 bei den Rauchern nicht reichen für einen abschnitt, dann müssten eigentlich auch die ganzen Bürgerbegehrensanträge raus. In letzter Konsiquenz würde dein Vorschlag ja sogar reichen das eine Begehren das 170.000 Unterstützer bekommen hat (so 1.000 zu wenig) hier mit keinem Wort außerhalb einer Tabellenspalte erwähnt wird.
Die Übernahme als ein so relevantes Kriterium herauszustellen halte ich schon deshalb für falsch weil es ja auch von der jeweiligen Regierung abhängt was übernommen wird. Gerade ein Volksgesetzgebung-Artikel, sollte diesesem nicht so viel Gewicht verleihen.
Das jeder Volksentscheid einen eigenen Artikel bekommen sollte stimmt, alles nur eine Frage der Arbeit. Am besten dann auch mit eigener Verweisleiste, so wie bei den Bayrischen Volksbegehren. Gerade deshalb sollten die anderen hier wenigstens kurz umrissen werden. Wenn nicht hier, wo dann?
Will das jetzt erstmal ausdiskutieren, deshalb mach ich die Einträge nicht "Eigenmächtig" wieder rein.
Liebe Grüße StudentG 19:04, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Hallo, wenn ich so drüber nachdenke.... Du hast völlig Recht. Wenn sich Verfahren in der Tabelle finden, aber nicht mehr in der Kurzbeschreibungen, ist das für Leser eigentlich nur ärgerlich. Zu den wichtigeren Volksbegehren sollte es perspektivisch dann ohnehin zusätzlich eigenständige Lemma (wie bei ProReli) geben. Ich hab die gelöschten Abschnitte wieder reingesetzt. Gruß Lokiseinchef 08:47, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Unterüberschrifen für einzelne Volksgesetzgebungen[Quelltext bearbeiten]

Hier würde ich lieber eine Gebräuchliche Kurzform nehmen statt den offiziellen Titel. Die sind oft sehr lang, voller politischer Werbung und so eigentlich kein Begriff. Der vollständige Titel steht ja in jedem Artikel nochmal in kursivschrift. So muss man sich zwar die Arbeit machen sich einen Namen auszudenken oder den passensten zu erfahren, das ist es aber wert. Darüber Hinaus ist der so ähnlich mit dem in der Tabelle. Und in die können wir auf gar keinen Fall den langen Namen schreiben, dann bekommen wir Platzprobleme Liebe Grüße StudentG 19:10, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe die Titel wieder zurück geändert. Auch hier hast du eigentlich Recht, der offizielle Titel ist zu lang und steht ja bereits im Text. So richtig glücklich bin ich mit den jetzigen Titeln aber auch nicht. Am Besten wäre es wohl, die "Straßenbezeichnungen" der Volksbegehren zu nehmen, also Raucher-Volksbegehren, Wasser-Volksbegehren, Kita-Volksbegehren und so weiter. Weiß nur gerade nicht ob das nicht vielleicht etwas zur verkürzt ist. Was macht man dann auch mit Weltkulturerbe Tempelhof? Tempelhof-II-Volksbegehren? (ernstgemeinte Idee). Grüße Lokiseinchef 09:00, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Detailabschnitt Bürgerbegehren[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich möchte vorschlagen, in den Detailabschnitt nicht alle Bürgerbegehren aufzunehmen. In einer Übersichtstabelle in diesem Abschnitt erscheint es mir sinnvoll. Im Detailabschnitt würde ich aber aus Übersichtsgründen darauf verzichten. Meines Wissens nach, gab es bislang (seit 2006) bereits 24 Bürgerbegehren in Berlin. Wenn diese Entwicklung (ca. 5 Begehren pro Jahr) so weiter geht, ist der Artikel sehr schnell auf 50 und mehr Begehren angewachsen - das wird einfach nur noch unübersichtlich. Im Detailabschnitt erscheint es mir daher sinnvoller, nur Begehren aufzuführen, die eine besondere oder herausragende Bedeutung haben (erstes Begehren, erfolgreichstes Begehren, etc. pp.). Grüße Lokiseinchef 15:22, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich würde nur Bürgerentscheide aufnehmen. Und um ehrlich zu sein waren die 4 die da stehen alle die ich gefunden habe. Da man zur Beantragung eines Bürgerbegehrens nur eine materielle Prüfung und keine Anzahl/Quote an Unterschriften benötigt kann das natürlich nicht hier rein. "Dann könnte ja jeder kommen:-)" Aber wenn ca. 160.411 - 274.380 Wahlberechtigte einen Brief bekommen haben, dann ist das denke ich mal hier einen Abschnitt wert. Also wenn hier jemand auf die Idee kommen sollte sein am besten noch laufendes Burgerbegehren zu promoten muss das natürlich weg. Oder hab ich etwas falsch verstanden? Lieben Gruß --StudentG 13:56, 7. Jan. 2011 (CET) & --StudentG 13:59, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Sind sogar noch mehr Stimmberechtigte, da EU-Ausländer ja mitwählen dürfen. StudentG 14:02, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Eine Beschränkung auf Bürgerentscheide im Detailabschnitt ist ein guter Vorschlag. Nach kurzer Recherche in der Bürgerbegehrensdatenbank komme ich dann auf 9 Verfahren in Berlin. Die Zahl ist ja gleich schon wesentlich überschaubarer. Dann lass uns die doch als nächstes einarbeiten. In einer noch zu erstellenden Übersichtstabelle für die Bürgerbegehren könnte man ja eine Spalte einfügen, welches Ergebnis das Begehren hatte. Dann sind auch solche Begehren erkennbar, bei denen der Entscheid entfiel, weil der Vorschlag von der BVV übernommen wurde (Beispiel: Schul- und Kitaessen in FK). Gruß Lokiseinchef 15:23, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Übersichtlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Häufung nicht rechtsbündiger gigantisch breiter und nicht Sortierbarer Tabellen hat ein besorgniserregendes Maß erreicht. Der Textist ja jetzt nur ein miniabsatz bevor eine Bildschirmfüllende Tabelle folgt. Auch liegt der Fokus der Tabellen leider nicht auf den Daten die mit Tabellen gut dargestellt werden können: nähmlich Zahlen (Insbesondere bei Sortierbarkeit ist der Informationsgehalt noch höher). Liebe Grüße. --StudentG 15:47, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ja, so richtig glücklich bin ich mit der Tabellenanordnung auch nicht. Ich hatte sie auch probeweise mal rechtsbündig gesetzt, aber dann läuft der Text links "langsamer" und die zugehörige Infotabelle kommt erst deutlich später. Da sich die Idee mit den ausklappbaren Tabellen wohl zerschlagen hat (müssten extra programmiert werden, nicht behindertengerecht, verstößt gegen Richtlinien), fällt mir noch ein, die Tabellen einfach alle zusammen in einem eigenen Abschnitt an das Ende des Artikels zu verschieben. Dann stören sie den Lesefluss nicht, die Info bleibt aber erhalten. Die Sache mit der Sortierbarkeit finde ich offen gesagt nur für die Abstimmungsergebnisse von Volksentscheiden wirklich interessant (deswegen habe ich diese Tabelle auch noch nicht geändert). Bei allen anderen Instrumenten ist es ja eher unwichtig, weil es sowieso nur um geschafft oder nicht geschafft geht, bzw. bei Bürgerbegehren Zahlen aus unterschiedlichen Bezirken kaum sinnvolle Vergleichsmöglichkeiten bieten... oder wir machen zwölf Tabellen – für jeden Bezirk eine... kleiner Scherz ;) Liebe Grüße Lokiseinchef 22:33, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hallo, ich habe gerade alle Tabellen in einen eigenen Abschnitt verschoben. Schau Dir das mal an, wenn Du es für Unfug hälst, zögere nicht mit dem revert. beste Grüße Lokiseinchef 21:51, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ob der Text "langsamer läuft" hängt von zwei Faktoren ab: Den Einstellungen des Lesers. So können wir sicher keine Rücksicht auf Leute nehmen die 640x480 Pixel haben - dann könnte man gar keine Bilder mehr an den Rand machen etc. UND von der breite der Tabellen. Wenn man die neuen Breiten Tabellen rechtsbündig macht dann laufen die Texte natürlich langsamer. Ich plädiere dafür die Tabellen sehr Kompakt zu halten, wie ich sie mal reingestellt habe. Wie man Tabellen kompakter machen kann hab ich an dem einen Beispiel gezeigt, wobei man diese sicher noch kompakter machen kann. So kann man den Text lesen und die zugehörigen Tabellen finden. Auch sollte man differenzieren zwischen der Relevanz einer "Volksabstimmungs"-Tabelle und einer "Beantragung zu Bürgerbegehren"-Tabelle. (deren Relevanz naja; schau mal einfach was du selbst drüber mal hier an dieser Stelle geschrieben hast) Liebe Grüße.--StudentG 13:33, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Also gegen eine graphische Umgestaltung der Tabellen habe ich nichts einzuwenden. Ich weiß, Du hast da viel Arbeit reingesteckt, ich hab das - mit vielleicht etwas übertriebenem Eifer - umgeworfen, sry dafür. Der einzige Punkt der mir wirklich wichtig wäre, ist die Inhalte der Tabellen zu erhalten. So weit ich das überblicken kann, sind nun tatsächlich alle direktdemokratischen Verfahren die es in Berlin gab erfasst und aufgenommen. Ich fände es schade, das erneut auf eine Auswahl zu reduzieren. Ein anderer Gedanke der mir gerade kommt, ist den "vollständige-Auflistung aller-Verfahren"-Tabellenabschnitt am Ende des Artikels zu belassen und im Fließtext weiter oben sortierbare Tabellen zu den Entscheiden einzufügen, die einen direkten Vergleich der Abstimmungen (nach Bezirken, Beteiligung etc. pp.) ermöglichen. Was meinst du? liebe Grüße Lokiseinchef 14:08, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Was hältst du von Tabellen die man ausklappen kann; Die können in eingeklappten Zustand leider nur eine Überschrift haben, wie bei den Technischen Daten von Autos. Vergleiche VW_Golf_VI#Technische DatenLiebe Grüße--StudentG 11:42, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Die Idee finde ich gut. Dann könnte man sich auch die ganzen Unterkapitel sparen und nur einen Abschnitt "4. Tabellarische Übersicht aller bisherigen direktdemokratischen Verfahren" belassen. Grüße Lokiseinchef 12:06, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hallo, ich habe das jetzt mal gemacht und finde es ist besser so. beste Grüße Lokiseinchef 00:22, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Volksentscheid Wasser[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist teilweise falsch. Außerdem ist kaum ein Satz mit einer belastbaren Quelle versehen. Die einzigen beiden Quellen beziehen sich darauf, dass sich der Berliner Wassertisch 2007 formiert hat 2008 angefangen hat, Unterschriften zu sammeln. --ImmanuelAlpha 02:13, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt die unbelegten Passagen gelöscht. --ImmanuelAlpha 02:30, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe Deine Änderung reverted. Bitte verbessern nicht löschen. Was ist falsch? Für welche Aussage genau fehlen Belege? Die Kosten von 1,6 Millionen sind in diesem Abschnitt vollkommen irrelevant, weil sie nicht spezifisch für dieses Volksbegehren anfallen, sondern die Durchführung eines Volksentscheids eben generell so viel kostet. Und zuletzt: Es ist nur sehr eingeschränkt sinnvoll, einen kostenpflichtigen Online-Artikel als Beleg zu verlinken. Lokiseinchef 08:05, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Welche Belege genau fehlen, siehst Du, wenn Du den Absatz liest und ihn daraufhin überprüfst – es fehlt jeglicher Beleg. Und jetzt wiederhole ich mich: Es sind ausschließlich jene Textstellen belegt, dessen Interessen derjenige vertritt, der den Abschnitt geschrieben hat, was eindeutig gegen WP:Neutraler Standpunkt verstößt. Falsch an diesem Absatz ist gleich der erste Satz. Inhaltlich ist noch viel mehr nicht richtig, was man merkt, wenn man Belege sucht und registriert, dass es diese gar nicht gibt. Toll! Fakten ausdenken kann ich auch. Aber solange es keine seriösen und belastbaren Belege dafür gibt, wie z. B. die Gewinnverteilung bei der BWB geregelt ist, bleibt es Spekulation – mehr nicht. Und genau deshalb gibt es ja morgen die Abstimmung darüber :-) Falls der Autor des Absatzes besser informiert ist, soll er uns doch bitte mit seinen Quellen daran teilhaben lassen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Du meine Änderungen revertet hast. Ich finde 1,6 Millionen Euro Steuergelder nicht "völlig irrelevant". Du etwa? Wer sagt denn, dass ein Volksentscheid generell so viel kostet? Das stimmt nicht. Die Kosten errechnen sich die durch die Anzahl der versendeten Wahlbenachrichtigungen (2,47 Mio.) (Porto, Druckkosten), der Anzahl der zu betreibenden Wahllokale (in diesem Fall 1176) und der Anzahl der Wahlhelfer (10.000). Ich würde behaupten, dass ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Dass mit dem kostenpflichtigen Online-Beleg tut mir leid, keine Absicht. Aber das "kostenpflichtige" Angebot der Berliner Morgenpost Online kostet nichts, wenn man den Artikel über Google ansteuert. Besten Gruß, --ImmanuelAlpha 02:57, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe keine Lust hier einen Edit-War zu starten, aber der Hinweis "es fehlt jeglicher Beleg" ist einfach zu dünn. Wenn Du ein Problem mit dem Absatz in der derzeitigen Form hast, setze einen Überarbeiten-Baustein und schreibe dort oder hier im Diskussionsbereich, für welche Aussagen Du genau einen Beleg haben möchtest. Im Übrigen ist mit schon klar, wie sich die Kosten für einen Volksentscheid berechnen. Da sich die Zahl der Abstimmungsberechtigten in jüngster Zeit aber nicht gravierend verändert hat, ist für mich immer noch nicht ersichtlich, was Deine Kostenangabe mit speziell diesem Volksentscheid zu tun haben soll. Die Volksentscheide Tempelhof und ProReli wurden vom Landeswahlleiter in der exakt selben Weise organisiert und haben dementsprechend in etwa gleich viel gekostet. Wenn, dann gehört diese Angabe in den Abschnitt "Generelles zu den Verfahren". Weiterhin ist es ja schön, dass ich den Artikel für umsonst über Google finden kann, aber wenn du einen Beleg anführst, dann gib Dir bitte soviel Mühe den Link selber zu überprüfen. Nochmal: ich habe kein Problem damit, dass Du Kritik an diesem Abschnitt übst, aber tue das bitte in konstruktiver Form. Verbessern, nicht löschen. Gruß Lokiseinchef 04:18, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Lieber Lokiseinchef, ich gehe jetzt nicht auf Deinen letzten Diskussionsbeitrag an, sondern wollte mitteilen, dass ich den Abschnitt zum Abstimmungsergebnis etwas umformuliert habe, weil ich ihn so verständlicher und logischer finde. Und da Du ja nicht auf Einzelnachweise stehst, habe ich mir erlaubt, einen einzufügen. Bis bald, mit Grüßen, --ImmanuelAlpha 14:02, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Lieber ImmanuelAlpha, ich bin glücklich. Beste Grüße Lokiseinchef 00:28, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Graphik zu Bürgerbegehren übarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo StudentG, du hast doch die beiden Graphiken für den Artikel erstellt. Vor etwa einer Woche ist in Berlin bei Bürgerentscheiden das 15%-Beteiligungsquorum durch ein 10%-Zustimmungsquorum ersetzt worden. Den Text habe ich entsprechend angepasst, kannst Du Dir noch die zugehörige Graphik vornehmen? Danke und Gruß Lokiseinchef 10:30, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo, ich hab die Grafik geändert. ABER du solltest noch die Quelle liefern, ich habe da keine Grfunden, auch kein neuen Gesetzestext. Und das Bezirksverwaltungsgesetz das hier als Quelle angegeben ist sagt auch nichts neues, ein neues habe ich auch nicht gefunden.--StudentG 11:39, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hallo, kann sein, dass das einfach noch nicht online gestellt wurde. Ich habs aber auf dem Schirm und werd es dann aktualisieren. beste Grüße Lokiseinchef 00:26, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hallo nochmal. Habe gerade recherchiert und nach längerem Suchen die entsprechende Drucksache beim Abgeordnetenhaus gefunden. Baue die Quelle morgen dann ein. jetzt aber gute Nacht :) beste Grüße Lokiseinchef 00:56, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Artikel verschieben[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich möchte hier nochmal explizit eine Artikelverschiebung vorschlagen. Die Frage wurde bereits kurz diskutiert, aber das war zu einem wesentlichen früheren Zeitpunkt der Artikelerstellung.
Ich möchte also vorschlagen den Artikel nach Direkte Demokratie in Berlin zu verschieben. Zu den Gründen:

  • das Lemma Volksgesetzgebung ist streng genommen falsch, da der Artikel auch die kommunale Ebene umfasst. Kommunen haben in Deutschland aber keine Gesetzgebungkompetenz.
  • das Lemma Direkte Demokratie in Berlin lehnt sich an bereits gängige Lemmata an (bspw. Politik in Berlin) und beschreibt den Inhalt des Artikels korrekt
  • das Lemma Volksgesetzgebung ist kaum allgemeiner Sprachgebrauch, direkte Demokratie ist dafür der üblicherweise verwendete Ausdruck

Konsequenzen eines Umzugs wären:

  • es gibt zwei weitere Artikel (Hamburg und Bayern) die dann auch entsprechend verschoben werden müssten
  • es gibt eine sehr schöne Navigationsleiste die entsprechend verschoben und angepasst werden müsste

Mögliche Konsequenzen eines Verzichts auf den Artikelumzug wären:
a) Beibehaltung eines sachlich falschen Lemmas, oder
b) Auslagerung der kommunalen Ebene in einen eigenen Artikel

Ich freue mich über Eure Rückmeldungen, beste Grüße Lokiseinchef 21:23, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Wenn alles Verschoben wird habe ich damit kein Problem. --StudentG 11:13, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Wobei sich natürlich die Frage stellt wo dann Bürgergesetzgebung (Bayern) hingehören würde. Aber im Moment schaut es nicht so aus das die Kollegen aus den Flächenländern da hinterher sind. Insofern dürfte sich die Frage nicht so bald stellen. Wenn dem irgendwann der Fall sein sollte kann man dieses Lemma ja trennen und in der Navileiste dann 3 Abschnitte machen. Also
1) Instrumente
2) Volksgesetzgebung (Länder)
3) Bürgergesetzgebung (Länder)
--StudentG 11:20, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Habe auf der Diskussionsseite der Navigationsleiste einen entsprechenden Vorschlag zur Verschiebung eingestellt. Für Bayern und Hamburg mache ich das gleich noch. beste Grüße Lokiseinchef 23:29, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Bei der Diskussion im Bayern-Artikel hat sich die Idee ergeben, für jedes Bundesland einen Überblicksartikel (bspw. Direkte Demokratie in Berlin) zu erstellen und dazu jeweils einen Unterartikel Volksgesetzgebung in Berlin und Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin. Im Überblicksartikel könnten relativ straff die jeweiligen Instrumente aufgezählt und erklärt werden, die Unterartikel könnten die detaillierteren Verfahrensinfos und Übersichten der tatsächlichen Verfahren enthalten. Ich halte diese Idee für sehr gut, weil man damit zum einen die Vermengung von Äpfeln und Birnen umgeht und zugleich das Überblicksproblem in den Griff bekommt. Für den Berliner Artikel ergäbe sich dann natürlich einiges an Umbau- und Verschiebearbeit, aber ich hätte trotzdem Lust darauf das so anzugehen. beste Grüße Lokiseinchef 21:36, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe diesen Artikel nun verschoben. Demnächst werde ich Teile des Artikelinhalts auslagern in die zwei neu zu schaffenden Artikel Direkte Demokratie in Berlin und Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin. beste Grüße Lokiseinchef 08:40, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe alle Inhalte bezüglich der Direkten Demokratie in den Bezirken nun in einen eigenen Artikel Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin ausgelagert. Ich mache mich jetzt daran die entsprechenden Abschnitte in diesem Artikel zu löschen und geeignete Kreuzverlinkungen einzufügen. beste Grüße Lokiseinchef 13:44, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

OK man kann aus der engl. Wiki das nicht rüberkopieren, schade, weil da gibt es tabellen zum ausklappen, mit sichtbarer legende. Der übersichtlichkeit habler gelöscht --StudentG 21:45, 23. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Spendentransparenz[Quelltext bearbeiten]

Ist der Abschnitt so wirklich korrekt? Nach meinen Recherchen im Netz stellt sich der Sachverhalt anders dar. Laut Abstimmungsgesetz §40b müssen Spenden ab einer Höhe von 50.000 € (nicht 5000 €) angezeigt werden. Das Gesetz wurde zuletzt am 20. Februar 2008, also vor dem Tempelhof-Volksentscheid, geändert. Es hat nach dem Volksentscheid eine öffentliche Diskussion über die Höhe anzuzeigender Einzelspenden gegeben (z.B. [1], [2] und [3]), von einer daraufhin erfolgten Gesetzesänderung findet sich (finde ich ;-)) auf dem Berliner Landesserver jedoch nichts. Wenn es tatsächlich Belege für die Version im Artikel gibt, bitte ich, die anzugeben. Ansonsten werde ich den Abschnitt demnächst im hier skizzierten Sinne ändern. -- lley 18:45, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, meines Wissens nach, gab es zu der Frage der Spendentransparenz in Berlin eine Gesetzesänderung, gerade aufgrund des massiven und intransparenten Spendenaufkommens beim Volksbegehren Tempelhof. Einen Beleg kann ich dafür aber auch nicht direkt anführen. Ich werde nächste Woche dazu recherchieren und dann den Artikel entsprechend anpassen. beste Grüße Lokiseinchef 00:58, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo, es hat etwas gedauert, aber ich habe mich schlau gemacht. Es gab eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes am 1. Juli 2010, seitdem gilt die Offenlegungspflicht ab 5000 Euro. Zuvor galt die besagte Pflicht erst ab 50.000 Euro. Ich habe diese Informationen in den Text eingearbeitet und falsche Angabe zum angeblichen Fehlen einer Offenlegung entfernt. beste Grüße Lokiseinchef 09:08, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Dann gib doch bitte einen Beleg im Artikel an, denn wie ich oben bereits geschrieben habe: Auf berlin.de findet sich nach wie vor die Version des Gesetzes mit 50.000 Euro, die im Artikel ja auch verlinkt ist. -- lley 09:45, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Bin nach etwas Suche auf der Seite der Landeswahlleiterin fündig geworden. Dort werden alle Rechtsgrundlagen schön sortiert aufgezählt. Das vollkommen chaotische Berlin.de scheint ja nicht mal mit der Aktualisierung der Dokumente nachzukommen... ist ja jetzt auch schon fast genau ein Jahr her (kopfschüttel). beste Grüße Lokiseinchef 18:00, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo, danke fürs genaue Lesen, du hast natürlich Recht! Der kleine aber feine Unterschied zwischen Einzelspenden und kumulierten Spenden von Einzelnen sollte nicht fehlen. Habe den Abschnitt wortgleich auch in Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin angepasst. beste Grüße Lokiseinchef 13:27, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

„unechtes Scheitern“[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Ergebnis des Volksentscheids wird im Artikel die Kategorie „unechtes Scheitern“ eingeführt. Ich halte diesen Begriff für mißverständlich. Er suggeriert, daß der Entscheid irgendwie doch so ein bißchen angenommen und nicht so ganz gescheitert sei. Das ist natürlich falsch. Die Berliner Verfassung regelt eindeutig, unter welchen Bedingungen ein Volksentscheid angenommen ist. Das Ergebnis „so ein bißchen angenommen“ oder nur „unecht gescheitert“ sieht die Verfassung nicht vor. Ich plädiere deshalb dafür, diesen Begriff aus dem Text (im Abschnitt „Offenhaltung des Flughafens Tempelhof“) zu entfernen und unten in der tabellarische Übersicht nur zwischen „angenommen“ und „gescheitert“ zu unterscheiden. --Rotkraut 14:44, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, der Ausdruck "unechtes Scheitern" ist in der Fachliteratur verbreitet und auch sinnvoll. Er ermöglicht es, Initiativen die tatsächlich von einer Mehrheit abgelehnt wurden (in Berlin bspw. ProReli) von Initiativen die lediglich am Quorum gescheitert sind (Tempelhof) zu unterscheiden. Auch wenn es für die gesetzgeberischen Konsequenzen egal ist, woran ein Begehren gescheitert ist, ist es doch zum Beispiel für den politischen Diskurs ein wichtiger Unterschied. Dieses Mehr an Analyse was der Begriff bietet, würde ich nicht über Bord werfen wollen, nur weil die Berliner Verfassung des Ausdruck nicht kennt. Lokiseinchef 08:49, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Und genau diese Unterscheidung ist sachlich falsch! Denn man kann das Ergbnis einer Abstimmung nicht von den Regeln abstrahieren, unter denen dieses Ergebnis zustande gekommen ist. Diese Regeln legen eben fest, daß für den Erfolg eines Volksentscheides die Mehrheit der Teilnehmer und mindestens 25% der Stimmberechtigten zustimmen müssen. Dabei ist in der Praxis das 25%-Quorum die größere Hürde und damit das entscheidende Kriterium. Dadurch sind „Nein“-Stimmen bei den Abstimmungen de-facto bedeutungslos. In der Tat hätte es den Ausgang keines der bisherigen Berliner Volksentscheide geändert, wenn alle „Nein“-Stimmer einfach zuhause geblieben wären. Zuhausebleiben wird unter diesen Bedingungen faktisch als „Nein“-Stimme gezählt. Das wissen natürlich auch die Berliner Bürgerinnen und Bürger. Daher ist davon auszugehen, daß bei den Abstimmungen einige Gegner der jeweiligen Vorlage ganz bewußt diese bequemere Variante der „Nein“-Stimme wählen. Wieviele das jeweils sind, und wie die Mehrheitsverhältnisse wären, wenn diese Gegner ebenfalls an der Abstimmung teilgenommen hätten, das kann niemand wissen. Deshalb ist die durch den Begriff „unechtes Scheitern“ suggerierte Interpretation, im Grunde sei die Mehrheit der Berliner für die Vorlage gewesen, schlicht falsch. Unter den gegebenen Regeln können die Abstimmungen diese Frage garnicht beantworten. Das einzige, was sich aus dem Ergebnis der Abstimmung zu Tempelhof belegen läßt, ist daß die Zustimmung zur Vorlage nicht groß genug war, um die für den Erfolg notwendige Zahl von 609509 „Ja“-Stimmen zu mobilisieren und daß der Volksentscheid damit gescheitert ist. Und zwar ganz in echt. --Rotkraut 21:18, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich kann die Erregung offen gesagt gerade nicht ganz nachvollziehen. Niemand bezweifelt ja, dass ein Volksentscheid der am Quorum gescheitert ist, nicht trotzdem gescheitert ist. Wenn Du meinst, der Ausdruck "unecht gescheitert" träfe irgendeine Aussage zum hypothetischen Abstimmungsverhalten der Nichtabstimmenden, ist das schlicht ein Missverständnis. Alles was gemacht wird, ist eine Unterscheidung zwischen Begehren die tatsächlich durch eine Mehrheit von Nein-Stimmen gescheitert sind, und denjenigen die keine dem Quorum genügende Mehrheit an Ja-Stimmen bekommen haben. Die Nichtabstimmenden und deren vermutete Mehrheitsmeinung ist hierfür völlig irrelevant. Nochmal: der Ausdruck "unecht gescheitert" ist in der Demokratieforschung seit langem verbreitet und etabliert... Da geht es nicht um Wertung sondern um Analyse. Wenn es Quoren gibt und diese sowohl das Abstimmungsverhalten beeinflussen (wie du sagst und was ich auch glaube) als auch über die (Nicht-)Wirksamkeit von abgegebenen Stimmen entscheiden, ist es sinnvoll dies sichtbar zu machen. beste Grüße Lokiseinchef 22:32, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:09, 23. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Volksbegehren “Berlin2030 klimaneutral”[Quelltext bearbeiten]

Sicherlich noch zu früh für eine Erwähnung in der Wikipedia, aber nachfolgend zur Info ein paar Links:

--Mobil-Sockenpuppe (Diskussion) 06:45, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Doch doch, das kann da schon rein. In der leider nicht mehr aktuellen Tabelle passt es in den Abschnitt Anträge auf ein Volksbegehren. Für eine ausführlichere Erwähnung im Text ist es tatsächlich noch zu früh. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 15:16, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Lokiseinchef, danke für Deine Antwort. Ich schau mal, wann ich dazu komme. --Mobil-Sockenpuppe (Diskussion) 06:41, 5. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Habe es eingefügt --Mobil-Sockenpuppe (Diskussion) 06:12, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

"kann archiviert" werden mache ich mal weg

weiß gerade nicht warum hier einiges, wie die Signatur, neuer Abschnitt etc. defekt ist - ob es an "kann archiviert" werden am Ende liegt oder an meinem Rechner...

https://www.berlin2030.org/

https://klimaneustart.berlin/

Berlin 2030 klimaneutral
https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/volksbegehren-berlin-2030-klimaneutral/artikel.1223704.php

Volksbegehren über ein klimaneutrales Berlin ab 2030
https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/volksbegehren-berlin-2030-klimaneutral/allgemeine-informationen/artikel.1223734.php

Geplanter Volksentscheid
Initiative "Berlin 2030 klimaneutral" meldet deutlich mehr Unterschriften als nötig
Di 15.11.22 | 15:15 Uhr
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/berlin-2030-klimaneutral-volksbegehren-ausreichend-unterschriften.html

Rund 175.000 gültige Unterschriften benötigt
Initiative rechnet mit knappem Ausgang für Volksbegehren "Berlin 2030 klimaneutral"
So 13.11.22 | 16:05 Uhr
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/berlin-2030-klimaneutral-volksbegehren-unterschriften.html

mit Bezahlschranke:
Volksentscheid schafft wohl letzte Hürde
Das Bürgerbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ wird wahrscheinlich parallel zur Nachwahl zur Abstimmung stehen.
Dafür hat die Initiative 261.968 Unterschriften gesammelt.
Von Robert Ide
https://checkpoint.tagesspiegel.de/langmeldung/7fKlvfIhlR4cz7j5bWluBu

(nicht signierter Beitrag von Über-Blick (Diskussion | Beiträge) 17:14, 23. Jan. 2023 (CET))Beantworten

Bearbeitungstools gerade defekt als Ersatz für die Signatur Gruß Benutzer:Über-Blick

(ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Über-Blick (Diskussion | Beiträge) 17:19, 23. Jan. 2023 (CET))Beantworten

was im Lemma bisher fehlt, u.a. die missachteten Volksentscheide[Quelltext bearbeiten]

Volksbegehren und Volksentscheid
https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid/volksbegehren-und-volksentscheid/artikel.24015.php


Mediaspree in Friedrichshain-Kreuzberg: Hochhaus-Bau am Spreeufer dürfte es eigentlich gar nicht geben
13.07.2018 | 06:56 Uhr
Neben der East Side Gallery an der Spree ragt weithin sichtbar der 14-geschossige Wohnturm Living Levels empor,
daneben entsteht ein 130 Meter langer Hotel- und Wohnriegel des Investors Trockland.
Weitere Hochhäuser sind entweder in Bau oder geplant.
Dabei dürfte es die Projekte eigentlich gar nicht geben, wenn es nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid „Spreeufer für alle“ von 2008 geht.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mediaspree-in-friedrichshain-kreuzberg-hochhaus-bau-am-spreeufer-duerfte-es-eigentlich-gar-nicht-geben-li.50032


Volksentscheide in Berlin:
Die direkte Demokratie kostet Millionen
Für Volks- und Bürgerentscheide gab das Land Berlin in den vergangenen zehn Jahren mehr als 13 Millionen Euro aus.
Wenn Abstimmungen mit Wahlen zusammengelegt werden, lässt sich aber viel Geld sparen.
Von Ulrich Zawatka-Gerlach
11.01.2015, 10:18 Uhr
https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-direkte-demokratie-kostet-millionen-5447620.html


Bürgerentscheid erfolgreich: Mediaspree ist Ufer los
Beim Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" haben 87 Prozent gegen die Bebauungspläne im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gestimmt.
Bezirk und Senat wollten Ergebnis akzeptieren.
13. 7. 2008, 02:00 Uhr
Gereon Asmuth Ressortleiter taz-Regie
https://taz.de/Buergerentscheid-erfolgreich/!5179058/

--Über-Blick (Diskussion) 17:29, 23. Jan. 2023 (CET)Beantworten

für eine Verschiebung des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

der Titel "Volksgesetzgebung in Berlin" dieses Lemmas,
ist angesichts der Fakten, der Realität,
dem Umgang der jeweils Herrschenden mit den erfolgreichen Volksentscheiden,
wie bspw. dem zur Spreeuferbebauung oder dem zu Deutsche Wohnen & Co. enteignen postfaktisch

denn auf die Volksentscheide folgten keine entsprechende Gesetze sondern die Missachtung der Ergebnisse --Über-Blick (Diskussion) 18:17, 23. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, ich sehe Deine Änderungen an diesem Lemma/Artikel unglücklicherweise jetzt erst. Leider ist das der Stil, den man auf der Wikipedia bitte nicht fährt. Es ist völlig ok, sich für Lemmaverschiebung einzusetzen, aber bitte nachdem ausreichend Zeit für eine Diskussion gegeben wurde. Eine Stunde zwischen Diskussionsseiteneintrag und Lemmaverschiebung ist definitiv nicht ausreichend. Zumindest bei einem erkennbar ausgebauten Artikel. Ich halte die Verschiebung ausdrücklich nicht für sinnvoll. Zu den Gründen: 1. "Volksgesetzgebung" ist der etablierte und einfache Ausdruck für die unmittelbare Gesetzgebung. "Volksbegehren und Volksentscheid" sind nur zwei Instrumente. Beim Parlament heißt das ja auch "Gesetzgebung" und nicht "Gesetzesinitiative und Bundesratsinitiative". Am Computer heißt es "Eingabegeräte" und nicht "Keyboard und Mouse". Das neue Lemma ist sprachlicher Unsinn. 2. Es gibt mehr als nur die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid, als da noch die Volksinitiative, der Antrag auf das Volksbegehren sowie das obligatorische Verfassungsreferendum wären. Alles Instrumente der Volksgesetzgebung in Berlin. 3. Du hast die Volksgesetzgebung in Berlin einfach nicht verstanden. Wie ich Dir hier bereits beschrieben habe, müssen direktdemokratische Verfahren in Berlin nicht zwingend zu einem Gesetz führen. Sie sind dann unverbindlich, wie es auch ein Entschließungsantrag des Parlaments ist. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es keine verbindlichen Volksentscheide in Berlin gäbe. 4. Den Frust über den regelmäßig zweifelhaften Umgang einiger Parteien in Berlin mit der direkten Demokratie kann ich individuell gut nachvollziehen. Es ist jedoch auch im laufenden Wahlkampf kein Grund, sich diesen Frust durch halbgare Wikipedia-Überarbeitungen von der Seele zu schreiben. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 22:47, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe die Verschiebung soeben rückgängig gemacht und bitte ausdrücklich darum, keinen Edit-War zu starten, sondern stattdessen hier die Diskussion zu suchen. ich arbeite mich jetzt schrittweise durch Deine zahlreichen Änderungen. Sofern ich weitere Änderungen rückgängig mache, gebe ich hier eine kurze inhaltliche Begründung. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 22:59, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Erster Hinweis: Der Verweis auf "MediaSpree versenken" geht an der Sache vorbei. Es handelte sich um ein Bürgerbegehren in F-Hain, also direkte Demokratie auf Bezirksebene. In den Bezirken werden keine Gesetze beschlossen, dementsprechend hat die bezirkliche direkte Demokratie auch nichts mit Gesetzgebung zu tun, weder durch das Volk noch durch gewählte Vertretungen. Ist einfach ein unpassendes Beispiel. --Lokiseinchef (Diskussion) 23:01, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Zweiter Hinweis: Ich habe den von Dir eingefügtenn Link zum Tagesspiegel-Artikel in den Weblinks zu den Presse-Einzelnachweisen verschoben. Da passt er gut hin, nämlich als Nachweis an der kritik zu den Verfahrenskosten. Den Link zum Mopo-Artikel von 2008(!) habe ich mal entfernt. Da liegen bereits mehrere Gesetzesreformen dazwischen, der Artikel ist gut für alten Fisch. Lokiseinchef (Diskussion) 23:15, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Dritter Hinweis: Ich habe den Verweis auf den Mopo-Artikel im Einleitungsteil entfernt. Der bezog sich auf die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, das hat wie gesagt nichts mit Volksgesetzgebung zu tun. --Lokiseinchef (Diskussion) 23:19, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten

in dem Lemma wird in der Zusammenfassung und im Text nun wieder behauptet, dass durch Volksentscheide "unmittelbar" an der Gesetzgebung des Landes mitwirken kann

welches Gesetz ist in der Geschichte Berlin bisher "unmittelbar" durch Volksentscheide eingeführt worden und wo steht, dass das überhaupt möglich wäre

in Bayern werden die Gesetze nach einem Volksentscheid übernommen in Berlin nicht

du hast mit dem Titel und der Änderung der Zusammenfassung wieder eine Zustand hergestellt, der in dieser Pauschalität mit den Fakten und der Realität nicht übereinstimmt.

--Über-Blick (Diskussion) 11:31, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Das ist keine Behauptung, das Stimmvolk IST unmittelbarer Gesetzgeber durch die Direkte Demokratie. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Abstimmung stehende Vorlage tatsächlich einen Gesetzentwurf enthält. In diesem Fall entscheidet das Stimmvolk unmittelbar und verbindlich über die Annahme oder die Ablehnung des zur Abstimmung gestellten Gesetzes, exakt so, wie es auch das Agbeordnetenhaus täte. Wird hingegen kein Gesetz zur Abstimmung gestellt, kann das Stimmvolk exakt genauso wie das Abgeordnetenhaus hierzu lediglich eine Entschließung fassen. Diese hat einen empfehlenden Charakter und fordert die Exekutive (den Senat) freundlich auf, etwas zu tun oder zu unterlassen. Der Senat kann sich danach richten oder es sein lassen. In manchen deutschen Bundesländern dürfen nur Gesetzentwürfe zur Abstimmung im Volksentscheid gestellt werden, in Berlin ist das halt etwas offener gestaltet. Du wolltest Beispiele wissen: a) Offenhaltung des Flughafens Tempelhof hatte nur empfehlenden Charakter, weil über den Betrieb eines Flughafens die Exekutive (Senat) und nicht die Legislative (Abgeordnetenhaus) entscheidet; b) Nicht-Bebauung des Tempelhofer Feld war eine verbindliche Entscheidung, da dem Begehren ein Gesetz zugrunde lag; c) die Ablehnung des Begehrens ProReli im Volksentscheid war verbindlich, weil es einen Gesetzentwurf gab, den die Mehrheit der Abstimmenden ablehnte; d) die Änderung der Landesverfassung 2006 war zulässig, weil im zwingend anzusetzenden Verfassungsreferendum (obligatorisches Referendum) die Mehrheit der Abstimmenden dem Änderungsvorschlag des Abgeordnetenhaus seinen Zustimmung erteilt hat. Zuletzt noch der Hinweis: Bitte nicht die bezirkliche ("kommunale") Ebene und die Landesebene (Gesamt-Berlin) miteinander vermischen. Bürgerbegehren und Volksbegehren sind zwei paar Schuhe. Erstens werden in den Bezirken generell keine Gesetze beschlossen und zweitens darf in der Einheitsgemeinde Berlin der Senat unter bestimmten Bedingungen Angelegenheiten an sich ziehen, wodurch die bezirkliche Entscheidungskompetenz (sei es ein Beschluss der BVV oder ein Bürgerentscheid durch das bezirkliche Stimmvolk) ausgehebelt wird. So, ich hoffe, ich habe Deine Missverständnisse jetzt nachhaltig beseitigt und wäre Dir extrem dankbar, wenn Du künftige Lemmaänderungen etwas besser abstimmst. Danke Dir, beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:50, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten
und bitte einfach mal die Verfassung des Landes Berlin lesen, genauer Artikel 63. Zitat aus (1) "Ein Gesetz oder ein sonstiger Beschluss nach Artikel 62 Abs. 1 ist durch Volksentscheid angenommen, wenn eine Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens ein Viertel der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten zustimmt." Ich verstehe nicht, was es da rumzudeuteln gäbe. https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/verfassung/artikel.41525.php --Lokiseinchef (Diskussion) 13:53, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Danke für deine Ausführungen
habe wieder viel dazugelernt bezüglich
etc.
es bleibt meine Kritik an den irreführenden, weil unzureichenden Formulierungen
in den Zusammenfassungen der Lemmata zu den Komplexen
eine bessere Übersichtlichkeit
eine bessere Strukturierung könnte nicht schaden
u.a. wäre eine Abgrenzung zu Bürgerentscheiden in der Zusammenfassung sinnvoll
ich werden nun erstmal die Kategorie:Volksgesetzgebung erstellen
Gruß --Über-Blick (Diskussion) 05:16, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo, ich quetsche meine Antworten mal dazwischen. Ja, anscheinend ist es für das Verständnis hilfreich, zu Beginn der Artikel "Volksgesetzgebung ..." einmal klar zu sagen, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nicht dazu gehören. Ich habe in den von Dir verlinkten Artikel die Einleitungen entsprechend überarbeitet, danke für die Anregung. Eine Kategorie:Volksgesetzgebung kann ich mir auch sinnvoll vorstellen. Vielleicht - als Anregung - sollte es die Kategorie:Volksgesetzgebung in Deutschland sein, die wiederum eine Unterkategorie von Kategorie:Direkte Demokratie in Deutschland wäre. Als ich vor über 10 Jahren mit der Überarbeitung all der direktdemokratischen Artikel in der Wikipedia anfing, habe ich zunächst viel zeit investieren (müssen) um die Lemma in verschiedene Länderartikel aufzutrennen. Letztlich ist die direkte Demokratie in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr unterschiedlich ausgeprägt. Da zudem die Bezeichnungen teils unterschiedlich verwendet werden, ist eine solche Lemmaaufteilung in einer deutschprachigen Wikipedia meines Erachtens sehr sinnvoll. Das wäre dann auch bei den Kategorien zu berücksichtigen. Soweit meine Gedanken an dieser Stelle. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 11:52, 4. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ansonsten ist die Wiedergabe des Komplexes zum Umgang mit dem Volksentscheid der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen in diesem Lemma bemerkenswert.
Nur der Link zur Initiative und ansonsten kaum Infos zum Volksentscheid selbst und dem Umgang damit im Anschluss des Erfolgs.

und unten in der ausklappbaren Tabelle, die ich jetzt erst entdeckt habe, fehlt er ganz

--Über-Blick (Diskussion) 05:42, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ja, das ist richtig. Da es ja auch nicht so oft erfolgreiche Volksentscheide gibt, dürfte das gerne ausgebaut werden. Die Tabelle ist insgesamt einfach nicht mehr auf Stand. Ich hatte irgendwann keine Zeit mehr mich zu kümmern, feel free to keep up the work. Da diese Tabellen etwas frickelig sein können, würde ich Dir ggf. empfehlen, eine Unterseite in Deinem eigenen Benutzerbereich anzulegen und den Tabellen-Code dahin zu kopieren und zu bearbeiten. Dann kannst Du Dich ungestörrt austoben und erst das fertige Ergebnis wieder in den Artikel zurückkopieren. Nur als Idee, falls Du Dich da reinstürzen möchtest. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 11:58, 4. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Zitat: "die einige Jahre vorher in der Regierungsverantwortung eines von der SPD und Der Linken gebildeten Senats unter Klaus Wowereit privatisiert worden waren."
unkonkreter geht es kaum

--Über-Blick (Diskussion) 05:45, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ja, zudem auch ungenau. Eigentlich geht es ja um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Punkt. Ob die anno-tobak mal vom Senat (oder auch dem Bund!) privatisiert wurden, ist doch für die Forderung völlig unerheblich. Es würde genauso Unternehmen betreffen, deren Bestand niemals in öffentlicher Hand war. Kann also eigentlich ganz raus, geht an der Sache vorbei. Insgesamt sollte die Beschreibung aber nicht zu lang werden, schließlich gibt es einen "Hauptartikel" zum Volksbegehren, da kann man sich in aller Länge ausbreiten. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 12:01, 4. Feb. 2023 (CET)Beantworten
"Hauptartikel" zum Volksbegehren ?
es gibt einen zur Ini in dem es auch um das Volksbegehren geht - das ist ein Zwitter-Lemma aber kein "Hauptartikel" zum Volksbegehren --Über-Blick (Diskussion) 16:45, 9. Feb. 2023 (CET)Beantworten