Friedrich Scharf

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Friedrich (Joachim Ludwig Christian) Scharf (* 25. August 1897 in Penzin; † 31. Dezember 1974 in Kempen) war ein deutscher Jurist und Politiker (NSDAP). In der Zeit des Nationalsozialismus war er Ministerpräsident von Mecklenburg.

Leben und Beruf

Friedrich Scharf wurde am 25. August 1897 als Sohn eines Gehöftserben in Penzin geboren. Nach dem Abitur 1917 am Realgymnasium in Bützow nahm er bis 1918 als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Danach begann er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten in Kiel und ab dem Wintersemester 1919 in Rostock[1], das er 1922 mit dem Referendarexamen beendete. Während des Studiums schloss er sich 1920 der Burschenschaft Redaria Rostock an. Seine Promotion zum Dr. jur. erfolgte 1924 an der Universität Rostock (Dissertationsarbeit: Das Nachvermächtnis nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Anschluss war er bis 1926 als Gerichtsassessor in Rostock, Güstrow und Warin tätig.

Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelte Scharf nach Westdeutschland über und war seit Juni 1945 zunächst als kaufmännischer Angestellter in Krefeld tätig. Von 1952 bis 1968 arbeitete er dort als Rechtsanwalt. Friedrich Scharf starb am 31. Dezember 1974 in Kempen.

Friedrich Scharf war mit Clara Finck verheiratet.

Politik

Scharf stand schon während seines Studiums der Deutschnationalen Volkspartei nahe, für die er bis 1931 politisch aktiv war. 1926 wurde er zum Bürgermeister von Teterow gewählt. Dieses Amt und das Amt des Stadtrichters übte er von 1926 bis 1932 aus. 1931 wechselte er zur NSDAP. 1932 trat er als nationalsozialistischer Kandidat bei der Amtsvertreterwahl im Amt Güstrow an. Die NSDAP gewann die Wahl und Friedrich Scharf wurde Amtshauptmann. Am 13. Juli 1932 wurde er als Innen-, Justiz- und Unterrichtsminister in die von Ministerpräsident Walter Granzow geführte Regierung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin gewählt. Am 5. Juli 1933 übernahm er statt des Unterrichtsministeriums die Leitung des Finanzministeriums. Er gehörte seit dem 10. August 1933 auch der von Ministerpräsident Hans Egon Engell geleiteten Folgeregierung an und war hier ebenfalls Minister für Inneres, Justiz und Finanzen. Nach der Vereinigung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg am 1. Januar 1934 blieb er Mitglied des Kabinetts.

Scharf wurde am 25. Oktober 1934 von Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt mit der Führung der Regierungsgeschäfte beauftragt und zum Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg ernannt. Er übernahm dabei alle Ministerposten im "Mecklenburgischen Staatsministerium". Seit 1943 führte Scharf die Bezeichnung Mecklenburgischer Staatsminister, an Stelle der bisherigen Ministerien trat damit auch formal ein in Fachabteilungen gegliedertes Ministerium. Nach der Besetzung Mecklenburgs durch alliierte Truppen musste er sein Amt im Mai 1945 räumen.

Siehe auch

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Bd. 1, Teilbd. 8, Supplement L–Z. Winter, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8253-6051-1, S. 231.
  • Bernd Kasten: Konflikte zwischen dem Gauleiter Friedrich Hildebrandt und dem Staatsministerium in Mecklenburg 1933–1939. In: Mecklenburgische Jahrbücher Bd. 112 (1997), S. 157-175.
  • Scharf, Friedrich Joachim Ludwig Christian. In: Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg-Vorpommern? Ein Personenlexikon. Edition Temmen, Bremen u. a. 1995, ISBN 3-86108-282-9, S. 373.
  • Helge Bei der Wieden: Die mecklenburgischen Regierungen und Minister. 1918–1952 (= Schriften zur Mecklenburgischen Geschichte, Kultur und Landeskunde. Bd. 1). 2., ergänzte Auflage. Böhlau, Köln u. a. 1978, ISBN 3-412-05578-6, S. 56.

Einzelnachweise

  1. Immatrikulation von Friedrich Scharf im Rostocker Matrikelportal

Weblinks

Literatur über Friedrich Scharf in der Landesbibliographie MV