Friesische Freiheit

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Upstalsboom, älteste bekannte Ansicht von C. B. Meyer (1790)

Die Friesische Freiheit (friesisch Fryske frijheid) ist ein den Friesen angeblich von Karl dem Großen verliehenes Recht, keinen Herren außer dem Kaiser über sich zu haben. Die friesische Sage berichtet von Liber Friso (= freier Friese) und seinen Weggefährten, die im 9. Jahrhundert siegreich aus Italien ins Land am Meer zurückkehrten. In Rom hätten die Friesen vollkommen und unerwartet für ihren König Karl die Römer besiegt. Der König sei begeistert gewesen, belohnte und beschenkte seine tapferen friesischen Krieger mit dem höchsten Gut: Freiheit.

Die moderne Geschichtsforschung schreibt die „Friesische Freiheit“ heute Karl dem Dicken zu, danach verliehen im Jahre 885 infolge des Sieges über die Normannen. Aus den Erfordernissen des Deichbaus und der Verteidigung gegen fremde Mächte organisierten sich die Friesen im Mittelalter genossenschaftlich in autonomen Landesgemeinden. Während des Hochmittelalters begannen die Friesen, ihre „Freiheit“ aktiv gegen auswärtige Fürsten zu verteidigen. Vertreter der Landesgemeinden trafen sich nahe Aurich auf dem Upstalsboom.

Definition

Herrschaft und Wehrbau nahmen in Ostfriesland eine grundlegend andere Entwicklung als anderswo in Mitteleuropa. So konnte sich weder ein flächendeckendes Herrschaftssystem etablieren noch wurden vor dem 15. Jahrhundert die gegenständlichen Attribute von Ritterschaft und Adel akzeptiert. Der Begriff der Freiheit bezog sich deshalb sowohl auf den Wegfall der Heerfolge als auch auf das Fehlen eines Feudalsystems.[1]

Geschichte

Ursprung

Als um 800 die skandinavischen Wikinger das noch unter der Herrschaft der Karolinger stehende Friesland erstmals angriffen, wurden die Friesen vom Militärdienst auf fremden Territorien freigestellt, um sich gegen die heidnischen Wikinger verteidigen zu können. Mit dem Sieg in der Schlacht bei Norditi im Jahr 884 gelang zwar tatsächlich die dauerhafte Vertreibung der Wikinger aus Ostfriesland, diese blieben aber eine stete Bedrohung. Über Jahrhunderte, während in Europa die Feudalherren regierten, konnten sich in Friesland keine adeligen Strukturen durchsetzen. Nach außen hin vertreten wurde diese „Freiheit“ von Redjeven, aus der Schicht der Großbauern „gewählten“ bzw. ausgewählten Vertretern der autonomen Landesgemeinden. Ursprünglich waren die Redjeven ausschließlich Richter, sog. Asega, die von den Grundherren eingesetzt wurden.[2]

Blütezeit

Die Seelande etwa um 1300
Lage des Upstalsbooms im Herzen Ostfrieslands zur Zeit der Häuptlinge

Zur Blütezeit um das Jahr 1300 umfasste das Reich der „Freien friesischen Länder“ 27 Landesgemeinden vom Nordwesten der Niederlande über Ostfriesland bis ins Land Wursten nördlich von Bremerhaven. Die Landesgemeinden schlossen sich zu den „Sieben Seelanden“ zusammen. Ihre Abgesandten trafen sich zu Pfingsten am Upstalsboom in Rahe bei Aurich, einem Versammlungsort auf einem Hügel. Zwei Vertreter, von jeder Landesgemeinde gewählt, traten dort als „Seeländische Richter“ auf. Von diesen Vertretern kann man annehmen, dass sie aus führenden Familien kamen, denn das aktive und passive Wahlrecht war an den Grundbesitz gebunden. Das bedeutet, dass zwar die Entscheidungen von jeweils zwei Abgesandten getragen, die Versammlung am Upstalsboom sich aber aus der Gesamtheit der Begleitung der „Richter“ zusammensetzte. Damit war der Upstalsboom zwar nicht die Versammlungsstätte aller „freien Friesen“, aber zumindest ein Ort der Begegnung einflussreicher Mitglieder der Landesgemeinden.

„Der Stamm ist nach außen frei, keinem anderen Herrn unterworfen. Für die Freiheit gehen sie in den Tod und wählen lieber den Tod, als dass sie sich mit dem Joch der Knechtschaft belasten ließen. Daher haben sie die militärischen Würden abgeschafft und dulden nicht, dass einige unter ihnen sich mit einem militärischen Rang hervorheben. Sie unterstehen jedoch Richtern, die sie jährlich aus der Mitte wählen, die das Staatswesen unter ihnen ordnen und regeln …“. Diese Einschätzung des englischen Franziskaners Bartholomaeus Anglicus stammt aus der Zeit um 1240.

Verhandlungen, vor allem politischer Natur, brauchen eine gewisse Zeit. Für die Ausfertigung von Verträgen benötigt man zudem eine leistungsfähige, schreibende Institution. Diese könnten wir im benachbarten Kloster Ihlow sehen, in dem die Ergebnisse der Verhandlungen in Verträge gefasst und auch das Siegel aufbewahrt werden konnte. Eine Übernachtungsmöglichkeit könnte das Kloster bei längerer Verhandlungsdauer ebenso geboten haben.

Aus dem „sagenhaften“ Auftrag Karls, der die Friesen nach der Einnahme Roms mit der Freiheit belohnt haben soll und sie zugleich mit Pflichten belegte, spricht genossenschaftliche Praxis. Die Freistellung von der Heeresfolge außerhalb Frieslands wird mit der gemeinsamen Abwehr von Feinden und des Wassers begründet. Als Gemeinschaftsaufgabe forderte sie alle, Männer, Frauen, Kinder, Alte und Kranke. Im gemeinsamen Kampf gegen die drohende See zerflossen immer wieder die Standesunterschiede. Reich und Arm, Herr und Knecht mussten zusammenstehen – jeder hatte bei diesem Kampf gleiche Rechte und Pflichten. Der bekannteste Grundsatz des Deichrechts war: „De nich will dieken, mutt wieken“ („Diejenigen, die [ihr Land] nicht eindeichen wollen, müssen weichen“).

Denkmal des „Hartwarder Friesen“, 1914 in Rodenkirchen (Stadland) zur Erinnerung an den 400. Jahrestag der Schlacht an der Hartwarder Landwehr aufgestellt

Niedergang

Im Verlauf des 14. Jahrhunderts zerfiel die Redjeven-Verfassung zusehends, und weitere Ereignisse wie etwa der Ausbruch der Pest und große Sturmflutkatastrophen sorgten für weitere Destabilisierung der Verhältnisse. Diese Situation machten sich dann einige einflussreiche Familien zu Nutze und schufen ein Herrschaftssystem, in dem sie als „Häuptlinge“ (hovedlinge) die Macht über mehr oder weniger weite Gebiete an sich rissen. Dabei etablierten sie aber weiterhin kein Feudalsystem, wie es im übrigen Europa zu finden war, sondern eher ein Gefolgschaftssystem, das älteren Herrschaftsformen germanischer Kulturen im Norden ähnelte, indem die Bewohner der jeweiligen Machtbereiche zwar dem Häuptling verschiedentlich verpflichtet waren, im Übrigen aber ihre Freiheit behielten und sich auch anderweitig niederlassen konnten.

Indem 1498 der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Maximilian I. Herzog Albrecht von Sachsen im Tausch für ein Darlehen von 300.000 Gulden mit den gesamten Frieslanden (inklusive Dithmarschen) belehnte, wurde deutlich, dass dem Gegenmodell zu der im Binnenland südlich der Nordsee üblichen Herrschaftsform ein Ende bereitet werden sollte. Mit der tatsächlichen Eroberung friesischer Gebiete durch Territorialfürsten bzw. deren Umwandlung in Feudalstaaten begann für die Frieslande eine Periode politischer Zersplitterung und Abhängigkeit. In der westlichen Wesermarsch wurde 1514 der Widerstand der Butjadinger und Stadlander Friesen in der Schlacht an der Hartwarder Landwehr durch Graf Johann V. von Oldenburg und die welfischen Herzöge Heinrich den Älteren von Braunschweig, Heinrich den Mittleren von Lüneburg und Erich von Calenberg gebrochen.[3] Im Land Wursten übernahm der Erzbischof von Bremen 1525 die Herrschaft.[4] Spezifisch friesische Gebräuche blieben in den lokalen und regionalen Rechtsordnungen der von Friesen bewohnten Gebiete noch jahrhundertelang bestehen.

Bewertungen

Gerd Steinwascher, Leiter des Staatsarchivs Oldenburg, bezweifelt, dass das Ende der Friesischen Freiheit in den von den Grafen von Oldenburg eroberten friesischen Gebieten den dort lebenden Friesen nachhaltig geschadet habe. Die Friesische Freiheit sei insofern ein „Mythos“, als „einige wenige reiche Bauernfamilien keinen adligen Herrn über sich dulden mussten – und sich deshalb selbst aufführen konnten wie kleine Adlige. […] Den meisten ging es unter den Oldenburgern nicht schlechter.“[5]

Literatur

  • Volker Gabriel: Rechts- und Gerichtswesen im Lande Wursten vom Ausgang des Mittelalters bis ins 17. Jahrhundert. Hamburg 2004, (online (PDF; 1,3 MB); Hamburg, Universität, Dissertation, 2004).
  • Hajo van Lengen (Hrsg.): Die Friesische Freiheit des Mittelalters – Leben und Legende. Ostfriesische Landschaft, Aurich 2003, ISBN 3-932206-30-4.
  • Monika van Lengen: Eala frya Fresena. Die friesische Freiheit im Mittelalter. Ostfriesische Landschaft, Aurich 2003, ISBN 3-932206-33-9.
  • Carsten Roll: Vom ‚asega’ zum ‚redjeven’. Zur Verfassungsgeschichte Frieslands im Mittelalter. In: Concilium Medii Aevi. Jg. 13, 2010, S. 187–221, (online (PDF; 395,42 KB)).
  • Heinrich Schmidt: Politische Geschichte Ostfrieslands (= Ostfriesland im Schutze des Deiches. 5). Rautenberg u. a., Leer 1975.
  • Heinrich Schmidt: Ostfriesland und Oldenburg. Gesammelte Beiträge zur norddeutschen Landesgeschichte. Ostfriesische Landschaft, Aurich 2008, ISBN 978-3-940601-04-9.

Einzelnachweise

  1. Sonja König, Vincent T. van Vilsteren, Evert Kramer: Von Häuptlingen und Burgen. = Over hoofdelingen en kasteien. In: Jan F. Kegler (Red.): Land der Entdeckungen. Die Archäologie des friesischen Küstenraums. = Land van ontdekkingen. Ostfriesische Landschaft, Aurich 2013, ISBN 978-3-940601-16-2, S. 283–295.
  2. Heinrich Schmidt: Politische Geschichte Ostfrieslands. 1975, S. 22 ff.
  3. Freilichtspektakel Stadland e.V.: Das Friesendenkmal (Memento vom 20. März 2014 im Internet Archive)
  4. Hajo van Lengen: Siedlungsgebiet der Friesen im nordwestlichen Niedersachsen mit den heutigen Verwaltungsgrenzen. Gutachten 2011, S. 16
  5. Henning Bielefeld: Vortrag - Die Friesische Freiheit ist nur ein Mythos. Gerd Steinwascher ordnet Schlacht bei Hartwarden in Zusammenhänge ein. Nordwestzeitung, 16. Januar 2014