Gleichstellung (Homosexuelle)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. September 2016 um 21:23 Uhr durch LexICon (Diskussion | Beiträge) (Änderung 158086146 von Foreign Species rückgängig gemacht; sry, falscher Knopf). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter der Gleichstellung von Homosexuellen wird das Erreichen der Gleichberechtigung und der faktischen Chancengleichheit von homosexuellen und heterosexuellen Menschen verstanden.

Themen

Bei der Gleichstellung auf Grund der sexuellen Identität kann es sich einerseits um die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare, andererseits aber auch um den Schutz von Einzelpersonen vor Diskriminierungen handeln.

Im Fall der Gleichstellung von Einzelpersonen können dies Maßnahmen gegen Verleumdung oder Mobbing sein, Rechte auf gleichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen (zum Beispiel Lebensversicherungen), oder besonders harte Bestrafung von sog. Hate Crimes (hassmotivierte Verbrechen). Besonders in Berufen, die stark traditionell orientiert sind, und bei denen das Privatleben stärker kontrolliert wird, wie zum Beispiel in den Streitkräften oder der Kirche, können solche Maßnahmen angebracht sein.

In verschiedenen Ländern (Belgien, Kanada, Frankreich, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Argentinien, Südafrika, Dänemark, Uruguay, Brasilien, Vereinigtes Königreich, den Vereinigten Staaten, Neuseeland, Luxemburg, Finnland, Kolumbien und Mexiko) steht die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren offen. In den meisten Fällen sind auch alle Rechte und Pflichten, die mit dieser Institution einhergehen, für gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls erreichbar. Für gleichgeschlechtliche Ehepaare aus Belgien, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Argentinien, Südafrika und Dänemark bleibt es jedoch problematisch, dass ihre Ehen außerhalb dieser Länder nicht immer anerkannt werden.

In den meisten Ländern werden durch die Einführung von Lebenspartnerschaften, Eingetragene Partnerschaft, verschiedene Rechte und Pflichten der Ehe übernommen. In Deutschland ist dies durch das Lebenspartnerschaftsgesetz erreicht worden. In der Schweiz ist dies ebenso durch das Partnerschaftsgesetz und in Österreich durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz umgesetzt worden. In einigen Ländern mit Lebenspartnerschaften ist auch die gemeinschaftliche Adoption möglich.

Siehe auch

Weblinks

  • www.ekd.de – Kirchen stellen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft in Frage
  • www.boell.de – Zur Gleichstellung von Homosexuellen als Wahlkampfthema in den USA (PDF-Datei; 207 kB)