Ausländerbeirat

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Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Die Vorschriften zur Bildung von Ausländerbeiräten und deren Aufgaben und Rechte sind in Deutschland entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung von Bundesländern zu Bundesland unterschiedlich. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung von kommunalen Ausländerbeiräten ist den Gemeinden als konkrete Ausformulierung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über die Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen.

Wahlberechtigt sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem wahlberechtigt sind Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Damit haben EU-Ausländer und ehemalige Ausländer einen größeren Einfluss auf die Verwaltung der Gemeinde, als gebürtige Deutsche, da sie einerseits in den allgemeinen kommunalen Organen, zusätzlich aber auch in den und durch die Ausländerbeiräte vertreten sind und sich somit überproportional an der Meinungsbildung und Beschlussfassung in den Gemeinden beteiligen können.

Im Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI), früher Bundesausländerbeirat, dem Ansprechpartner für die Regierungsorgane auf Bundesebene, sind die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen zusammengeschlossen. Zur Zeit vertritt er ca. 400 Ausländerbeiräte aus allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausländerbeirat nach Bundesland

Bundesland Ausländerbeirat
Baden-Württemberg Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg
Bayern Ausländerbeirat (Bayern)
Berlin Ausländerbeirat (Berlin)
Brandenburg Ausländerbeirat (Brandenburg)
Bremen Ausländerbeirat (Bremen)
Hamburg
(bis Juni 2002 Ausländerbeauftragte)
Hessen agah - Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat
Mecklenburg-Vorpommern Ausländerbeirat (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsen Ausländerbeirat (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalen LAGA NRW (Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW)
Rheinland-Pfalz Ausländerbeirat (Rheinland-Pfalz)
Saarland AGSA - Arbeitsgemeinschaft saarländischer Ausländerbeiräte
Sachsen Ausländerbeirat (Sachsen)
Sachsen-Anhalt Ausländerbeirat (Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein Ausländerbeirat (Schleswig-Holstein)
Thüringen Ausländerbeirat (Thüringen)

[Bearbeiten] Sonderfall EU-Ausländer

Die Bürger der EU haben in den einzelnem Mitgliedsstaaten das aktive und passive Wahlrecht zu den Organen der Gemeinde entsprechend dem geltenden Kommunalwahlrecht. Damit verfügen EU-Ausländer über eine „Doppelrepäsentation“ auf kommunaler Ebene: Sie können über die Kommunalwahlen Einfluss auf die Gemeindegremien nehmen und über die Ausländerbeiräte zusätzlich Einfluss auf die kommunalen Entscheidungen nehmen. Die gilt analog auch für andere Beiräte wie z.B. einen Seniorenbeirat. Aufgrund der lediglich beratenden Funktion der Beiräte wird dies in der Politikwissenschaft nicht kritisch gesehen.[2]

[Bearbeiten] Kontroversen

Kritiker bemängeln, dass es in Ausländerbeiräten oftmals Probleme mit Ausländerextremismus gebe. Kritik an problematischen Listenkandidaten und Vertretern gelte auch denen als Tabu, die rassistische und anti-demokratische Gesinnung selbst ablehnten. So wurde etwa im Januar 2011 berichtet, dass es im Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt am Main (KAV) Vertreter gebe, die den rechtsextremen türkischen Grauen Wölfen angehörten. Auch in Wiesbaden, Wetzlar und Aßlar soll es zur Wahl "Grauer Wölfe" in die Ausländerbeiräte gekommen sein. Erst durch Medienberichte sei man in Hessen auf das Thema aufmerksam geworden[3]. In Essen kam es im Jahr 2010 zu Wahlmanipulationen bei der Wahl des Integrationsrates.[4] Unmittelbar vor der Neuwahl im November 2011 scheiterte eine Resolution gegen die Grauen Wölfe an der Mehrheitsfraktion, welche bei 6% Wahlbeteiligung (2010: 13,6%) Ihr Ergebnis von 31,0% auf 48,4% noch steigern konnte.[5][6][7]

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Gerhard Bennemann, Frank Brodbeck, Uwe Daneke, Rudolf Beinlich, Arnulf Simon, Ernst Meiss, Sven Teschke, Walter Unger, Stefan Zahradnik, Michael Borchmann, Wolfgang Schön, Jürgen Dieter: Kommunalverfassungsrecht Hessen, 1999 – hier: Kommentare zu den §§ 84–88, ISBN 3-8293-0222-3.
  • Michael Plackert: Der Ausländerbeirat – Eine zeitgemäße Form der politischen Partizipation? In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 53. Jg., 2007, ISSN 0342-5592, S. 80–85.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. bundesauslaenderbeirat.de: Mitglieder, Zugriff am 5. Mai 2011
  2. z.B. Joachim Detjen: „Demokratie in der Gemeinde“, Seite 177
  3. Extremismus: Grauer Wolf im Multi-Kulti-Pelz hr-online.de, 18. Januar 2011
  4. Wirbel um Manipulation im Essener Integrationsrat derwesten.de, 16. August 2010
  5. Integrationsrat ist ein Auslaufmodell derwesten.de, 22. November 2001
  6. Ergebnis Wiederholungswahl zum Integrationsrat Essen 2011 essen.de
  7. Ergebnis Wahl zum Integrationsrat in Essen 2010 essen.de
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