Jungfernsprung (Dahn)

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Jungfernsprung

Jungfernsprung aus Südwesten

Höhe 280 m ü. NHN
Lage Pfälzerwald (Rheinland-Pfalz, Deutschland)
Gebirge Wasgau
Koordinaten 49° 9′ 11″ N, 7° 46′ 27″ OKoordinaten: 49° 9′ 11″ N, 7° 46′ 27″ O
Jungfernsprung (Dahn) (Rheinland-Pfalz)
Jungfernsprung (Dahn) (Rheinland-Pfalz)
Gestein Buntsandstein
Normalweg markierter Wanderweg, Teil des Premiumwanderweges Felsenland-Sagenweg
Besonderheiten 70 m hoher Kletterfelsen mit dem Franz-Seiler-Gedächtnisweg

Der Jungfernsprung am Rande der südwestpfälzischen Kleinstadt Dahn ist ein steiler Felsen, der den Ort um etwa 70 m überragt und oben in 280 m ü. NHN eine Art Gipfelkreuz trägt. Der Felsen ist das Wahrzeichen der Stadt und zudem Bestandteil einer alten lokalen Sage.

Geographische Lage und Struktur

Der Jungfernsprung liegt im östlichen Bereich der Stadt. Mit seiner West- und Nordseite tritt er schroff und steil, an der Oberseite leicht treppenartig aus der Schräge der linken Flanke des Tales der Lauter, die hier Wieslauter genannt wird, während die Wohnbebauung von Dahn sich im Südwesten des Felsens zu beiden Seiten von dessen Basis ausbreitet.

Der Felsen gehört zu den zahlreichen Buntsandsteinformationen, die für den Wasgau, der den Südteil des Pfälzerwaldes und den Nordteil der Vogesen umfasst, typisch sind. Weil die Gegend von Dahn besonders reich an solchen Gebilden ist, wird sie auch Dahner Felsenland genannt. Beim Jungfernsprung handelt es sich – wie bei den anderen Felsen der Region – um härteres Gestein, das der Erosion stärker widerstanden hat als das umgebende weichere Material.

Sage vom Jungfernsprung

Die Sage, deren meistverbreitete Version von Heimatschriftsteller August Becker (1857)[1] stammt, berichtet:

Einst ging eine Jungfrau in den Dahner Wald, um Beeren zu pflücken. Weitab von den Häusern trat plötzlich ein Mann aus dem Dickicht. Es war angeblich der Raubritter Hans Trapp von der Burg Berwartstein, der sich anschickte, der Jungfrau die Unschuld zu rauben. Darum raffte sie die Röcke und begab sich auf die Flucht, doch der Unhold kam ihr immer näher. In ihrer Panik achtete die Verfolgte nicht auf den Weg. So stand sie mit einem Mal keuchend auf der vorspringenden Ecke des Felsens und sah tief unten die Häuser des Ortes liegen. Ohne zu überlegen, stürzte sich die Jungfrau in den Abgrund. Und nun geschah das Wunder: Weil ihre Röcke sich aufbauschten und sie langsam nach unten schweben ließen, überstand sie den Sprung völlig unverletzt. An der Stelle, wo ihr Fuß auftraf, sprudelt seither eine Quelle.

Nicht überliefert ist das weitere Schicksal von Jungfrau und Unhold, indessen waren mit dieser Erzählung die Steilheit des Felsens und die Existenz der Quelle für das vormalige Informationsbedürfnis ausreichend erklärt.

Vereinzelt haben Maler sich inspirieren lassen, den dramatischen „Jungfernsprung“ bildlich festzuhalten. Dabei stand offenbar immer die Vorstellung vom Fallschirmspringen Pate, wobei die gebauschten Röcke des Mädchens eine optische Deutung des „Wunders“ ermöglichen und zugleich ein attraktives Malereiobjekt darstellen.

Wanderziel und Kletterfelsen

Der Jungfernsprung ist für Wanderer von der Bergseite her erschlossen, der Zugangsweg ist Teil des Premiumwanderweges Felsenland-Sagenweg.[2] Im Sommer ist der Felsen als Teil des Klettergebiets Südpfalz auch regelmäßiges Ziel von Sportkletterern. Der spektakuläre Franz-Seiler-Gedächtnisweg weist den Schwierigkeitsgrad VII+ (UIAA) auf. Er führt durch die senkrechte Talwand und ist vom Ort her einzusehen.

Literatur

  • August Becker: Die Pfalz und die Pfälzer. 7. Auflage. Plöger Medien, Gräfenhausen 2005, ISBN 978-3-89857-193-7 (topographisch-kulturhistorische Monographie, Nachdruck der 1. Auflage von 1857).
  • Paul Henry Jones: Der Jungfernsprung. In: Sagen & Mythen – Rheinland und Pfalz – Teil 1. Epubli Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-8442-7019-8, S. 21–24.

Einzelnachweise

  1. Westpfalz-Journal: Sagenhafte Felsen – Der Jungfernsprung. Abgerufen am 8. September 2010.
  2. Verbandsgemeinde Dahner Felsenland: Sagenhaft und sehenswert – „Felsenland-Sagenweg“. Abgerufen am 22. Juli 2013.