Karl Albert von Kamptz

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Karl Albert (Christoph Heinrich) von Kamptz (* 16. September 1769 in Schwerin; † 3. November 1849 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

Karl Albert von Kamptz[1] entstammte dem mecklenburgischen Uradelsgeschlecht von Kamptz und wurde geboren als Sohn des (späteren) Mecklenburg-Strelitzschen Ministers und Geheimerrats- sowie Kammerpräsidenten (Christoph) Albrecht von Kamptz (1741-1816) und dessen Frau Louise Friederike Amalie, geb. von Dorne. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrichs-Universität Bützow und an der Georg-August-Universität Göttingen und absolvierte anschließend ebenso erfolgreich seine Zeit als Assessor. Anschließend ernannte man Kamptz zum Leiter der Schulkommission und berief ihn als Referenten in das Geheime Rats- und Regierungskollegium.

1806 avancierte Kamptz zum stellvertretenden Leiter des Obersten Justizkollegiums in Stuttgart und bereits vier Jahre später holte man ihn an das Kammergericht nach Berlin, wo er als Mitglied des Oberappellationssenats wirkte. Seine Karriere führte Kamptz über das Amt des Leitenden Direktor des Polizeiministeriums (1817) und Ersten Direktors im Justizministerium (1825) bis hin zur Ernennung zum Wirklichen Geheimen Staats- und Justizminister 1832. Neben seinem Amt als Polizeidirektor im Innenministerium wurde er ab 1822 auch Leiter der Unterrichtsabteilung im Kultusministerium.

Bereits 1829 nahm die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften in Erfurt Kamptz als Mitglied auf und berief ihn 1829 zu ihrem Präsidenten. Als solcher wurde Kamptz der Nachfolger von Graf Dorotheus Ludwig von Keller. 1848 legte Kamptz dieses Amt nieder.

Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums ehrte die Stadt Berlin Kamptz mit der Verleihung der Ehrenbürgerwürde.

Zeit seines Lebens war Kamptz sehr konservativ eingestellt und gerade seine politische Meinung brachte ihm in der Presse den Schimpfnamen „Liberalen-Fresser“ ein. Der Schriftsteller E. T. A. Hoffmann karikierte Kamptz in seinem Werk Meister Floh als „Polizeischnüffler Knarrpanti“.

Besonders tat Kamptz sich in der Verfolgung der „jakobinischen“ Umtriebe und Bücherverbrennung auf dem Wartburgfest 1817 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hervor. Neben Metternich war er einer der härtesten Gegner und Verfolger der dort 1816 unter Großherzog Carl August erlassenen Pressefreiheit. Nicht nur in der Literatur, auch in der zeitgenössischen liberalen Presse schlug Kamptz heftiger Widerstand entgegen. So polemisiert 1818 Friedrich Förster in der Zeitschrift Nemesis infolge des Wartburgfestes deutlich gegen Kamptz. Der Stein des Anstoßes ist das von Kamptz in den Jahrbüchern der Preußischen Gesetzgebung publizierte Positionspapier, „Erörterung, wie er es nennt, ‚über die öffentliche –Verbrennung von Druckschriften’.“ Kamptz, der sich offensichtlich durch die öffentliche Verbrennung auch seines Codex Gensd’armerie „persönlich gekränkt“ fühlt, greift in seinem Aufsatz die Veranstaltung auf der Wartburg an und argumentiert (nicht nur juristisch) für eine Verfolgung und Bestrafung solcher Handlungen. Kamptz hält darin „’die theoretischen Staatszimmermeister [für] dem Staate eben so schädlich, als die politischen Professoren den Wissenschaften’“, zitiert ihn Förster, und fordere unter Referenz auf die spanische Inquisition [!], „daß sie [die Verbrennung] für alle, besonders treulosen und schändlichen Verbrechen, z. B. für die Werke öffentlicher Lehrer und Histrionen [sic!] eingeführt werden sollte, welche vom Staat angestellt worden, die jungen Bürger zu treuen Staatsbürgern und brauchbaren Staatsdienern zu bilden, diese Bestimmung aber nicht erfüllen, sondern ihnen schon frühzeitig das Gift ihrer demagogischen Grundsätze einhauchen!“ Diese Worte zielen klar gegen die politischen Professoren in Jena, konkret gegen den „Histrion“ Luden, einer der wichtigsten ‚spiritus rectores’ der Jenaer Urburschenschaft. Neben der polemischen Korrektur von Förster, ‚Histriones’ seien in Rom Schauspieler gewesen, „die in den ältesten Possenspielen der Römer, der Satyra und Mimus, auftraten“ und nicht etwa, wie Kamptz es verwendet, Historiker, kommentiert er die Forderung des Preußen: „das gefällt ihm, Scheiterhaufen erbauen, ketzerische Werke und die Ketzer dazu in die Flammen zu werfen“. Gleichwohl verurteilt Kamptz die Verbrennung „erlaubter“ Schriften als „Iniurien“. Förster erwidert dem Juristen Kamptz: „Der Verfasser scheint weder zu wissen, was Iniurie, noch was grobe Iniurie ist, noch welche Iniurien von Amtswegen bestraft werden, sonst würde er gewiß sogleich die Großherzoglich-Weimarischen Gerichtsbehörden ihres Amtes belehren.“ [2]

In der Berliner Schneiderrevolution von 1830 wurde weniger der König, sondern eher, wie der Historiker Ilja Mieck schreibt, die reaktionäre Clique um Wittgenstein und Kamptz für die Nichteinhaltung der königlichen Verfassungsversprechen verantwortlich gemacht.[3]

Auf Grund verschiedener Indizien halten es Familienforscher für möglich, dass Kamptz der leibliche Vater des Prähistorikers, Archivars und Konservators Georg Christian Friedrich Lisch gewesen ist.[4]

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Sein Name wird in der Literatur in unterschiedlichster Auswahl, Schreibweise und Reihung der Vornamen genannt.
  2. (Quelle für den Abschnitt)  Friedrich Förster: Bemerkungen gegen die angeblich rechtliche Erörterung des Herrn von Kamptz, über die öffentliche Verbrennung von Druckschriften. In: Nemesis. Zeitschrift für Politik und Geschichte. Band 11/3, S. 315–350.
  3. Ilja Mieck: Von der Reformzeit zur Revolution (1806–1847). In: Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Geschichte Berlins, Erster Band. Verlag C.H.Beck, München 1987, S. 528. ISBN 3-406-31591-7.
  4. Vgl. Friedrich Schmidt-Sibeth: Der Geheime Archivrat Dr. Georg Christian Friedrich Lisch und seine erste Ehefrau. In: Mecklenburg 37, S. 4-6. - Ders.: Der Geheime Archivrat Dr. Georg Christian Friedrich Lisch und seine erste Ehefrau. - In: Genealogie 45 (1996) 28, S. 32.