Karl Albert von Kamptz

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C.A. von Kamptz, Kupferstich von Meno Haas (1830)

Karl Albert von Kamptz, auch Carl Albert von Kamptz (* 16. September 1769 in Schwerin; † 3. November 1849 in Berlin; vollständiger Name: Karl Albert Christoph Heinrich von Kamptz) war ein deutscher Richter und preußischer Justizminister.

Leben

Kamptz´ Eltern waren der spätere Mecklenburg-Strelitzsche Minister Albrecht von Kamptz (1741–1816) und dessen Frau Louise Friederike Amalie geb. von Dorne. Ab Oktober 1787 studierte er Rechtswissenschaft, zunächst an der Friedrichs-Universität Bützow[1], dann von 1788 bis 1790 an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach dem Vorbereitungsdienst als Assessor ernannte man ihn zum Leiter der Schulkommission und Referenten im Geheimen Rats- und Regierungskollegium in Neustrelitz. 1794 nahm er seinen Abschied aus dem Staatsdienst. Auf dem mecklenburgischen Landtag am 19. November 1798 wurde er von der Ritterschaft zum ordentlichen Assessor des Hof- und Landgerichts in Güstrow gewählt; dazu wurde er am 27. Februar 1802 von der Schwedisch-pommerschen Ritterschaft zum Assessor am Wismarer Tribunal bestimmt. Am 2. September 1804 präsentierte ihn der preußische Hof, unter Ernennung zum Kammerherrn, zu dem Kurbrandenburg zustehenden Assessorat am Reichskammergericht in Wetzlar. Am 27. März 1805 erfolgte nach bestandener Prüfung die Ernennung zum Mitglied des höchsten Gerichtshofs des Alten Reichs - die letzte Ernennung überhaupt eines Mitglieds vor der Aufhebung des Reichskammergerichts 1806 im Zuge der Auflösung der deutschen Reichsverfassung.

Eine Berufung zum Vizepräsidenten des württembergischen Obersten Justizkollegiums in Stuttgart schlug er aus. Er blieb bis 1809 als Pensionär in Wetzlar und beteiligte sich an den Abwicklungsgeschäften des Gerichts. Dazu gehörte für ihn auch eine heftig und öffentlich geführte Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Prokurator Philipp Jacob von Gülich, der ihn mecklenburgische Dienst übernommen worden war. 1809 kehrte er nach Neustrelitz zurück; ihm Jahr darauf geleitete er als preußischer Kammerherr die Leiche der Königin Luise nach Preußen und fand hier 1811 eine Anstellung am Berliner Kammergericht, wo er als Mitglied des Oberappellationssenats wirkte. Seine weitere Karriere führte Kamptz über das Amt des Leitenden Direktor des Polizeiministeriums (1817) und Ersten Direktors im Justizministerium (1825) bis hin zur Ernennung zum Wirklichen Geheimen Staats- und Justizminister 1832. Neben seinem Amt als Polizeidirektor im Innenministerium wurde er ab 1822 auch Leiter der Unterrichtsabteilung im Kultusministerium. 1829 nahm die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt Kamptz als Mitglied auf und wählte ihn 1829 zu ihrem Präsidenten. Als solcher wurde Kamptz der Nachfolger von Graf Dorotheus Ludwig von Keller. 1848 legte Kamptz dieses Amt nieder. Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums ehrte die Stadt Berlin Kamptz mit der Verleihung der Ehrenbürgerwürde.

Zeitlebens war Kamptz sehr konservativ eingestellt, was ihm in der Presse den Schimpfnamen „Liberalen-Fresser“ einbrachte. Der Schriftsteller E. T. A. Hoffmann karikierte Kamptz in seinem Werk Meister Floh als „Polizeischnüffler Knarrpanti“. Besonders tat Kamptz sich in der Verfolgung der „jakobinischen“ Umtriebe und der Bücherverbrennung beim Wartburgfest 1817 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hervor. Neben Klemens Wenzel Lothar von Metternich war er einer der härtesten Gegner und Verfolger der dort 1816 unter Großherzog Carl August erlassenen Pressefreiheit. Nicht nur in der Literatur, sondern auch in der zeitgenössischen liberalen Presse schlug Kamptz heftiger Widerstand entgegen. So polemisiert 1818 Friedrich Förster in der Zeitschrift Nemesis infolge des Wartburgfestes deutlich gegen Kamptz. Der Stein des Anstoßes ist das von Kamptz in den Jahrbüchern der Preußischen Gesetzgebung publizierte Positionspapier, „Erörterung, wie er es nennt, ‚über die öffentliche –Verbrennung von Druckschriften’.“ Kamptz, der sich offensichtlich durch die öffentliche Verbrennung auch seines Codex Gensd’armerie „persönlich gekränkt“ fühlt, greift in seinem Aufsatz die Veranstaltung auf der Wartburg an und argumentiert (nicht nur juristisch) für eine Verfolgung und Bestrafung solcher Handlungen. Kamptz hält darin „die theoretischen Staatszimmermeister [für] dem Staate eben so schädlich, als die politischen Professoren den Wissenschaften“, zitiert ihn Förster, und fordere unter Referenz auf die spanische Inquisition [!], „daß sie [die Verbrennung] für alle, besonders treulosen und schändlichen Verbrechen, z. B. für die Werke öffentlicher Lehrer und Histrionen [sic!] eingeführt werden sollte, welche vom Staat angestellt worden, die jungen Bürger zu treuen Staatsbürgern und brauchbaren Staatsdienern zu bilden, diese Bestimmung aber nicht erfüllen, sondern ihnen schon frühzeitig das Gift ihrer demagogischen Grundsätze einhauchen!“ Diese Worte zielen klar gegen die politischen Professoren in Jena, konkret gegen den „Histrion“ Luden, einer der wichtigsten ‚spiritus rectores’ der Jenaer Urburschenschaft. Neben der polemischen Korrektur von Förster, ‚Histriones’ seien in Rom Schauspieler gewesen, „die in den ältesten Possenspielen der Römer, der Satyra und Mimus, auftraten“ und nicht etwa, wie Kamptz es verwendet, Historiker, kommentiert er die Forderung des Preußen: „das gefällt ihm, Scheiterhaufen erbauen, ketzerische Werke und die Ketzer dazu in die Flammen zu werfen“. Gleichwohl verurteilt Kamptz die Verbrennung „erlaubter“ Schriften als „Iniurien“. Förster erwidert dem Juristen Kamptz: „Der Verfasser scheint weder zu wissen, was Iniurie, noch was grobe Iniurie ist, noch welche Iniurien von Amtswegen bestraft werden, sonst würde er gewiß sogleich die Großherzoglich-Weimarischen Gerichtsbehörden ihres Amtes belehren.“ [2]

In der Berliner Schneiderrevolution von 1830 wurde weniger der König, sondern eher, wie der Historiker Ilja Mieck schreibt, die reaktionäre Clique um Wittgenstein und Kamptz für die Nichteinhaltung der königlichen Verfassungsversprechen verantwortlich gemacht.[3]

Er hatte am 30. Dezember 1802 in Prützen Hedwig Susanna Luzia, geb. von Bülow (* 25. Mai 1783; † 13. August 1847), geheiratet, eine Tochter des Drosten Friedrich Christian von Bülow auf Prützen, Hägerfelde, Mühlengeez und Critzow, und der Hedwig Heilwig, geb. von Behr auf Nustrow. Das Paar hatte vier Kinder: Hedwig Louise Friderika Albertine (1803–1868), verheiratet mit Wilhelm von Bonin (Verwaltungsbeamter); Friedrich Albert Carl Anton (1805–1833), Heilwig Maria Sophia Florina (1806–1807) und (Albert) Ludwig (Florus Hans) (1810–1884).

Auf Grund verschiedener Indizien halten es Familienforscher für möglich, dass Kamptz der leibliche Vater des Prähistorikers, Archivars und Konservators Georg Christian Friedrich Lisch gewesen ist.[4] Im Jahr 1838 wurde von Kamptz zum Mitglied der Leopoldina gewählt.[5]

Schriften

  • Versuch einer Topographie der Großherzoglichen Residenzstadt Neustrelitz. 1. Auflage: Neubrandenburg 1792. 2., vermehrte Auflage: Neustrelitz/Neubrandenburg 1833.[6]

Ehrungen

Literatur

Weblinks

Commons: Karl Albert von Kamptz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Eintrag im Rostocker Matrikelportal
  2. (Quelle für den Abschnitt) Friedrich Förster: Bemerkungen gegen die angeblich rechtliche Erörterung des Herrn von Kamptz, über die öffentliche Verbrennung von Druckschriften. In: Nemesis. Zeitschrift für Politik und Geschichte. Band 11/3, S. 315–350.
  3. Ilja Mieck: Von der Reformzeit zur Revolution (1806–1847). In: Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Geschichte Berlins, Erster Band. Verlag C.H.Beck, München 1987, S. 528. ISBN 3-406-31591-7.
  4. Vgl. Friedrich Schmidt-Sibeth: Der Geheime Archivrat Dr. Georg Christian Friedrich Lisch und seine erste Ehefrau. In: Mecklenburg 37, S. 4-6; auch in: Genealogie 45 (1996) 28, S. 32.
  5. Mitgliedseintrag von Karl Albertus Christoph von Kamptz bei der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, abgerufen am 18. März 2016.
  6. Kommentierter Nachdruck in: Neue Schriftenreihe des Karbe-Wagner-Archivs Neustrelitz, Bd. 6. Thomas Helms Verlag, Schwerin 2008. S. 8–62.