Kassenzahnarzt
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Kassenzahnarzt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Vertragszahnarzt. Es handelt sich hierbei um einen Zahnarzt, der berechtigt ist, die Kosten der Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen („Kassenpatienten“) über eine Kassenzahnärztliche Vereinigung mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.