Katastralgemeinde

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Der Begriff Katastralgemeinden stammt aus der Österreich-ungarischen Monarchie, wo Verwaltungseinheiten damit bezeichnet wurden, die im Franziszeischen Kataster als gemeinsam benannte Einheiten geführt werden. In der gleichen Bedeutung wird er noch heute sowohl in Österreich als auch teilweise noch in den Nachfolgestaaten der Monarchie verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geltungsbereich

Die Bezeichnung Katastralgemeinde oder dem entsprechenden Begriff in der jeweiligen Landessprache wird auch heute in den Nachfolgestaaten größtenteils für solche Einheiten aus dem Grenzkataster verwendet.

In folgenden Ländern wird der Begriff auch heute verwendet:

Das Wort kommt von Kataster. Wie der Kataster selbst stammen die Katastralgemeinden aus der Zeit Kaiser Franz I. zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

In Deutschland entspricht die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) der Katastralgemeinde.

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Katastralgemeinde und Grundbuch

In Österreich wird die Katastralgemeinde heute im Vermessungsgesetz (VermG) geregelt. Dort wird sie folgendermaßen definiert:

Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind

§ 7 VermG

Katastralgemeinden entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen örtlichen Grundbuchs. Damit ist die Katastralgemeinde die kleinste bundesrechtliche Verwaltungseinheit (abgesehen von Wahlsprengeln). Das räumliche Gebiet (die Bestandteile an Grund und Boden) der Katastralgemeinden sind nurmehr eine Eigentumsgliederung: Grundbuchskörper mit Grundstücken, Benutzungsart und Benutzungsabschnitten (Parzellen). Entsprechend der Regelung, dass es in Österreich kein gemeindefreies Gebiet gibt, gehört auch jede Fläche des Staatsgebiets in Österreich einer Katastralgemeinde an.

Den Begriff gibt es seit der Gründung der Grundbücher in Österreich im Jahr 1770 (in Salzburg ab 1805). Dabei wurde für jede damalige Gemeinde ein Grundbuch (Hauptbuch) angelegt. Zur gleichen Zeit wurden in Österreich auch die Hausnummern eingeführt. Gutsgebiete waren häufig als eigene Katastralgemeinden zusammengefasst. War ursprünglich, also im Jahr 1770, eine Gemeinde mit einer Katastralgemeinde ident, kann heute eine Gemeinde durch die verschiedenen Gemeindereformen und Zusammenlegungen im Laufe der Jahrhunderte aus mehreren Katastralgemeinden bestehen.

[Bearbeiten] Zusammenhang mit den politischen Gemeinden

Die Grenzen der Katastralgemeinden und politischen Gemeinden dürfen sich per Gesetz nicht überschneiden, sodass weder ein Grundstück noch eine Katastralgemeinde in die Verwaltungshoheit zweier Gemeinden fallen kann.[1]

Katastralgemeinden können bei Gebietsänderungen zeitweise auch in verschiedenen Gemeinden liegen, da die Gliederung der Katastralgemeinden durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erfolgt, die von Gemeinden jedoch durch den jeweiligen Landtag, und die erforderlichen Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander erfolgen. Das Nachziehen der Grenzen oder eines Namens der Katastralgemeinde ist im § 7 des Vermessungsgesetzes vorgesehen. Demnach kann das BEV nach Anhörung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts diese Änderungen durchführen.

[Bearbeiten] Katastralgemeinde und Ort(schaft)

Nicht zu verwechseln mit den Katastralgemeinden sind die Ortschaften oder Orte, ursprünglich eine Ansammlung von Häusern, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst wurden. Da diese heute meist durch Hausnummern und Straßennamen ersetzt wurden, kann die Zusammenfassung auch nach anderen Gesichtspunkten, wie etwa räumliche Trennung, erfolgen. Die Begründung einer Ortschaft – immer als Siedlungsraum – kann eine Katastralgemeinde sein, ist es aber nicht zwingend: In einer Katastralgemeinde können auch mehrere Ortschaften liegen, oder sie umfassen nur Weiler/Rotten (bis 10 Häuser), Einöden (bis 3 Wohnstätten), Einzelhäuser, ehemalige Gutshöfe bzw. bestehen aus unbesiedelten Flurstücken.

Auch im Falle, dass eine Ortschaft mit einer Katastralgemeinde identisch ist, kommt es oft vor, dass die beiden Namen unterschiedlich geschrieben werden. Während die ursprüngliche, in den Grundbüchern definierte Schreibweise der Katastralgemeinde meist erhalten blieb, wurden die Ortsnamen oft an neue Rechtschreibregeln angepasst, beispielsweise in Ortsnamen mit dem Wort Weiß wie Weissenbach (Katastralgemeinde) und Weißenbach (Ortschaft). Auch bei Gebmanns in der Katastralgemeinde Göbmanns im Bezirk Korneuburg oder bei Schwaighof in der Katastralgemeinde Schweighof im Bezirk Hartberg liegt diese Anpassung vor. Umgekehrt heißt aber die KG der Gemeinde Oetz aber Ötz. Auch Namenserweiterungen der Gemeinde (unterscheidende Zusätze) haben die KG-Bezeichnungen oft nicht mitgemacht.

Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden, am 1. Jänner 2004 noch 7846, mit 1. Jänner 2008 aber 17.368 Ortschaften.

[Bearbeiten] Katastralgemeindenummer

Die 5-stellige Katastralgemeindenummer (KGNR) identifiziert eindeutig eine Katastralgemeinde. Sie wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) vergeben.[2]

Sie untergliedert sich in:

1.-2. Stelle: Vermessungsbezirk:[3] deckt sich häufig mit dem Umfang des politischen Bezirkes, umfasste früher mehrere Gerichtsbezirke (EvidenzG 1883)[4]; entspricht heute weitgehend, aber nicht exakt den Katastraloperaten der 41 Vermessungsämter bzw. der 10 zusätzlichen Dienststellen[5]
3. Stelle: Gerichtsbezirk (Laufnummer für das Bezirksgericht, das als Katastergericht in einem Teil der Vermessungsbezirks zuständig ist)
4.-5. Stelle: Katastralgemeinde (Laufnummer nach Verm.Bez.)
In Angaben entfällt manchmal führender «0»

[Bearbeiten] Zugang

Die Übersicht über die Katastralgemeinden kann jederzeit auf jedem Gemeindeamt durch Einsicht in das Grundbuch gewonnen werden.

Es wurde in den letzten Jahren die Digitale Katastralmappe (DKM) und die Grundstücksdatenbank (GDB) erstellt, die gegen Gebühr jederman zugänglich sind. Außerdem bieten inzwischen einige der Länder-GIS (kostenfrei zugänglich über das Portal geoland.at) sowohl die Ansicht wie die Suchabfrage nach Aspekten des Katastern an.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Katastralgemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Österreich:

Datenquellen:

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Katastralgemeinden. In: HELP.gv.at. Bundeskanzleramt, 2. April 2010, abgerufen am 1. August 2010.
  2. § 2aVorlage:§/Wartung/RIS2-Suche (2) Z 5 Vermessungsgestz (VermG); § 1Vorlage:§/Wartung/RIS2-Suche AdrRegV (1) zu Z 5; vergl. Statistik Austria (Hrsg.): Handbuch Adress-GWR-online. Teil C Anhang 2 Merkmalskatalog Version 1, 1. September 2004, Adresse von Grundstücken, 8 Katastralgemeindenummer KgNr KATGEMNR, S. 2 Sp. Beschreibung.
  3. vergl. Grenzen der Vermessungsbezirke Österreichs. In: GIS-Steiermark: Datenkatalog / Suchergebnis / Details: Metadatensatz - Details. Land Steiermark, abgerufen am 18. August 2010.
  4. Karl Lego: Geschichte des Österreichischen Grundkatasters. Wien 1968
  5. Vermessungsämter. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
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