Konrad Stangl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2016 um 15:43 Uhr durch Miltrak (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Konrad Stangl (* 18. September 1913 in Heidenheim; † Oktober 1993) war ein deutscher Jurist, Offizier, zuletzt Generalleutnant der Bundeswehr, und Pilot.

Leben

Stangl wurde 1913 als Sohn eines Juristen geboren. Nach dem Abitur 1933 an einem humanistischen Gymnasium in Würzburg begann er zunächst ein Studium der Philosophie, Psychologie und Medizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Außerdem gehörte er der katholischen Jugendbewegung Bund Neudeutschland (ND) an. 1934 trat er als Offizieranwärter in das 21. (Bayerisches) Infanterie-Regiment der Reichswehr in Nürnberg ein. 1935 wurde er Fähnrich der Luftwaffe der Wehrmacht. Es folgte die Ausbildung zum Piloten. Er war u. a. Staffelkapitän und besuchte die Luftkriegsakademie Berlin-Gatow. Zuletzt war er Generalstabsoffizier (Major).

Nach dem Zweiten Weltkrieg studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. 1949 legte er das Referendarexamen ab. 1951 wurde er bei Franz Tibor Hollós[1] an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg mit der Dissertation Das Elternrecht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Dr. jur. promoviert. 1952 legte er die große juristische Staatsprüfung ab. Von 1953 bis 1955 war er Justitiar im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden, 1955/56 wechselte er in das Bundesministerium des Innern (BMI) nach Bonn.

Im Jahre 1956 trat er als Oberstleutnant in die neuaufgestellte Bundeswehr ein. Er war Referent und Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Bonn. Von 1961 bis 1963 war er als Brigadegeneral Kommandeur der Offizierschule der Luftwaffe (OSLw) in München-Neubiberg und danach Kommandeur der 1. Luftwaffendivision in Fürstenfeldbruck. 1964 erfolgte die Beförderung zum Generalmajor. 1968 wurde er zum Befehlshaber im Wehrbereich (WBK) VI für Süddeutschland in München ernannt. 1969 wurde er Generalleutnant und Leiter der Personalabteilung im BMVg in Bonn.

Nach seinem Ruhestand wurde er Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes.

Stangl, katholisch, war verheiratet.

Auszeichnungen

Literatur

Einzelnachweise

  1. Konrad Stangl: Das Elternrecht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dissertation, Universität Würzburg, 1951, S. 3.