Landesregierung von Baden-Württemberg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg, auch das Kabinett oder der Ministerrat genannt, setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Weitere Mitglieder können Staatssekretäre und ehrenamtliche Staatsräte sein. Die beiden letzteren haben nur dann ein Stimmrecht in der Regierung, wenn der Landtag dies beschließt; ferner darf die Zahl der Staatssekretäre ein Drittel der Ministerzahl nicht überschreiten.[1] Der Ministerpräsident ernennt die weiteren Mitglieder der Regierung sowie einen Stellvertreter,[2] jedoch bedarf die Regierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Landtag.[3] Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten durch konstruktives Misstrauensvotum das Vertrauen entziehen und muss zusätzlich die neue Regierung im Amt bestätigen.[4] Den anderen Regierungsmitgliedern kann der Landtag das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit entziehen.[5] Außer der Bestätigung der Regierung als ganzes muss auch die Geschäftsverteilung durch die Regierung vom Landtag bestätigt werden.[6] Die Regierungsmitglieder können vom Landtag bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Verfassung oder eines Gesetzes vor dem Staatsgerichtshof angeklagt werden.[7]
Neben den Staatssekretären im Sinne der Landesverfassung können seit 1972 dem Ministerpräsidenten und den Ministern ein politischer Staatssekretär beigegeben werden. Diese sind nicht Mitglied der Landesregierung,[8] ihre Amtsbezüge unterscheiden sich aber nicht von den Staatssekretären, die Regierungsmitglieder sind.[9] Die politischen Staatssekretäre werden vom Ministerpräsidenten im Einvernehmen mit dem Minister dem sie beigegeben werden sollen, ernannt;[10] zur Entlassung genügt das Benehmen von Ministerpräsident und Minister.[11] Das Amtsverhältnis endet außerdem, wenn das des Ministerpräsidenten, und damit das der Regierung,[12] oder das des entsprechenden Ministers endet.[13]
In einigen Landesregierungen gab es auch Ministerialdirektoren, die Beamte auf Lebenszeit sind, und denen anstelle ihrer Amtsbezeichnung die Amtsbezeichnung „Staatssekretär“ verliehen wurde (zum Beispiel Manfred Rommel im Finanzministerium 1972–1975[14]). Diese sind nicht Mitglied der Landesregierung und haben daher kein Stimmrecht.
Die Landesregierung als solche, der Ministerpräsident und die Ministerien sind oberste Landesbehörden.[15]
Landesregierung der 16. Wahlperiode (seit 2016)
Die Landesregierung setzt sich seit Mai 2016 wie folgt zusammen:
- Ministerpräsident
- zehn Minister in zehn Ministerien (zehn Fachministerien)
- acht Staatssekretäre
- eine ehrenamtliche Staatsrätin
.
Die Gliederung der Landesregierung (Stand Mai 2016)
Die zehn Ministerien von Baden-Württemberg im Überblick:
- Finanzministerium Baden-Württemberg
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ministerium für Soziales und Integration
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
- Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Personelle Aufgabenverteilung
Namensliste der derzeitigen Kabinettsmitglieder in Baden-Württemberg:
- Winfried Kretschmann MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident und Kirchenbeauftragter der Landesregierung
- Thomas Strobl (CDU), Innenminister, stellvertretender Ministerpräsident und stellvertretender Kirchenbeauftragter der Landesregierung
- Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
- Theresia Bauer MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Edith Sitzmann MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzministerin
- Franz Untersteller MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- Manfred Lucha MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales und Integration
- Nicole Hoffmeister-Kraut MdL (CDU), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Peter Hauk MdL (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Guido Wolf MdL (CDU), Minister der Justiz und für Europa
- Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Verkehr
- Gisela Erler (Bündnis 90/Die Grünen), Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Politische Staatssekretäre
Staatssekretäre ohne Sitz und Stimme (politische Staatssekretäre):
- Klaus-Peter Murawski (Bündnis 90/Die Grünen), als Chef der Staatskanzlei
- Gisela Splett (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretärin im Finanzministerium
- Volker Schebesta (CDU), Staatssekretär im Kultusministerium
- Petra von Olschowski (parteilos), Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Andre Baumann (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Umweltministerium
- Katrin Schütz (CDU), Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium
- Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretärin im Sozialministerium
- Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU), Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum
Einzelnachweise
- ↑ Art. 45 Abs. 2 LV
- ↑ Art. 46 Abs. 2 LV
- ↑ Art. 46 Abs. 3 oder Abs. 4 (nachträglich ernannte Regierungsmitglieder)LV
- ↑ Art. 54 Abs. 1 LV
- ↑ Art. 56 LV
- ↑ Art. 45 Abs. 3 LV
- ↑ Art. 57 LV
- ↑ § 1 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre vom 19. Juli 1972
- ↑ § 5 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
- ↑ § 3 Abs. 1 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
- ↑ § 6 Abs. 2 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
- ↑ Art. 55 Abs. 2 LV
- ↑ § 6 Abs. 1 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
- ↑ Landeskunde Baden-Württemberg, Regierungsmitglieder in der 6. Wahlperiode
- ↑ § 7 Landesverwaltungsgesetz