Marihuana

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt Marihuana, für die Pflanzengattung siehe Hanf, für weiterführende Informationen über die Droge siehe Cannabis als Rauschmittel
Marihuana
Struktur des Marihuana-Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol

Marihuana (umgangssprachlich Gras) bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände[1] und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden.[2] Neben dem Haschisch und dem Haschischöl ist es eine Form von Cannabisdrogen. Der darin enthaltene Hauptwirkstoff ist das Terpenoid Tetrahydrocannabinol (THC).

In Deutschland sind laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar bzw. genehmigungspflichtig[3].

Sorten des Hanf, die für die kommerzielle Nutzung abseits der Verwendung als Rauschmittel angebaut werden, bezeichnet man als Nutzhanf. Dabei handelt es sich vor allem um Sorten von Cannabis sativa (Nutzhanf) und dessen Kulturform Cannabis sativa var. sativa, die unter 0,3 % THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthalten und nicht wie bei Marihuana um Cannabis sativa var. indica. Auch deren Anbau aber ist nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Siehe Rechtliche Aspekte von Cannabis

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die ersten Schriften zur medizinischen Nutzung von Cannabis, für die aufgrund der hohen Menge der darin enthaltenen Cannabinoide fast ausschließlich die weibliche Blüten der Hanfpflanze verwendet werden, gehen auf ein zirka 4.700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Der älteste Marihuanafund datiert auf die Zeit um 700 v. Chr. und war eine Grabbeigabe.[4] Cannabis wurde seit dem ersten Kreuzzug (1096–1099) in die Volksmedizin eingeführt und figurierte in vielen Klostermedizinen. Anwendungsbereiche waren rheumatische und bronchiale Erkrankungen, auch wurde Cannabis allgemein als Opiumersatz verschrieben. Ab dem 16. Jahrhundert fand Cannabis Eingang in die Kräuterbücher. Im 19. Jahrhundert wurde es außerdem gegen Migräne, Neuralgie, epilepsie-ähnliche Krämpfe, Schlafstörungen und anderes eingesetzt. Marihuana war, bis es im Jahre 1898 von Aspirin bedrängt und schließlich als Heilmittel durch eine breite Palette neuer, synthetischer Arzneimittel abgelöst wurde, in Amerika das am häufigsten benutzte Schmerzmittel. Zwischen 1842 und 1900 machten Cannabispräparate dort die Hälfte aller verkauften Medikamente aus (Herer 1993). In Europa und damit größtenteils auch in der Schweiz waren zwischen 1850 und 1950 über 100 verschiedene Cannabismedikamente erhältlich (Fankhauser 1996). Wegen Dosierungsschwierigkeiten, paradoxen Wirkungen und der Entwicklung synthetischer Medikamente nahmen die Verschreibungen im 20. Jahrhundert ab, bis Cannabis ca. Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit komplett verboten wurde. Heute ist die medizinische Anwendung von Cannabis in vielen Ländern wieder erlaubt. In Österreich aber ist es immer noch praktisch unmöglich legal an Cannabis als Medikament heranzukommen. [5]

Begriffsgeschichte

Das Wort marihuana, auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer Indianersprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom Vornamen Maria-Juana ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im spanischen nur selten anzutreffen ist.[6] Oft wird Marihuana auch als Anglizismus „Mary Jane“ bezeichnet. In Jamaika wird Marihuana auch als Ganja, dem indischen Wort für Hanf, bezeichnet[7].

Die Begriffe Cannabis und Marihuana werden jedoch oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber in Deutschland unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile)[8] erwähnt wird. Das führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von „Marihuanapflanzen“ gesprochen wird. Im Gesetzestext ist Marihuana für alle Teile jeder zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze verankert.

Anbau und Konsum

Es ist nicht bekannt, wieviele Personen in Deutschland Produkte mit hohem THC-Gehalt konsumieren. Die Drogenbeauftragte veröffentlicht zwar Zahlen zur Steigerung bzw. Verminderung der sogenannten Prävalenzwerte (wieviele Prozente der befragten Gruppe in welchen Zeitraum etwas konsumiert hat) - allerdings keine totalen Zahlen.[9]

Marihuana lässt sich im Vergleich zu Haschisch leichter pur (also ohne Tabak) rauchen. In vielen Ländern, etwa den USA, ist diese reine Konsumform die allgemein übliche; in Deutschland wird Marihuana meistens mit Tabak vermischt.

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Marihuana wird üblicherweise in Joints geraucht, die mit normalem Zigarettenpapier oder mit speziellem Jointpapier („Longpapers“) gedreht werden, gelegentlich auch in einer Pfeife. Das Rauchen in speziellen Wasserpfeifen, so genannten Bongs, hat, wie bei anderen Cannabisprodukten auch, eine schneller und intensiver einsetzende Wirkung.

Das in Deutschland erhältliche Marihuana wird heute vermutlich größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut (s. u.), seltener aus der Schweiz oder den Niederlanden importiert. Aber auch Freiluftanbau ist in Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in wärmeren Regionen (Outdoor-Growing). Der ungesetzliche Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehens der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.

Getrocknete Blüten
Jamaikanisches Marihuana

Das Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das so genannte Indoor-Growing (etwa im Growschrank), hat in Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen. Insbesondere regelmäßige Konsumenten können so den Kontakt zum Schwarzmarkt vermeiden und das Entdeckungsrisiko, das beim Freiland-Anbau in hohem Maße gegeben ist, verringern, sofern der Growschrank nach außen hin unauffällig bleibt und mit einer Entlüftungsanlage versehen ist. Die dabei vor allem für die Beleuchtung langfristig aufgewandte Energiemenge ist erheblich, „rechnet“ sich im Vergleich zum Erwerb auf dem Schwarzmarkt (wo man aktuell – 2006 – etwa vier bis zehn Euro pro Gramm zahlt) jedoch durchaus, zumindest sofern nicht die Arbeitszeit mit einberechnet wird, abgesehen davon, dass natürlich stets ein Entdeckungsrisiko bleibt, das mit größerer angebauter Menge auch schwererwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.


Zur Verwendung siehe auch
Hauptartikel: Cannabis als Arzneimittel
Hauptartikel: Cannabis als Rauschmittel

Rechtslage

Hauptartikel: Rechtliche Aspekte von Cannabis

Deutschland

Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf das Drängen der Türkei und Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt.

Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck) und Heroin (Bayer).[10] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet.

Anbau, Besitz und Weitergabe von Pflanzen oder Pflanzenteilen sind in Deutschland strafbar gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selbst wird im Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht erwähnt.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es professionelle, staatlich lizenzierte und kontrollierte Marihuana-Hersteller.

USA

Harry J. Anslinger startete 1930 zusammen mit dem Verleger William Randolph Hearst eine landesweite Kampagne gegen die als mordende Droge dargestellte Pflanze, die nun „Marihuana“ statt „Hemp“ (Hanf) genannt wurde. Anslinger wechselte dafür aus dem diplomatischen Dienst auf den Posten eines Commissioners im "Bureau of Narcotics", eingesetzt vom damaligen Finanzminister Andrew Mellon, dessen angeheirateter Neffe Anslinger war.

Andrew Mellon war damals auch Bankier und größter Geldgeber von DuPont und William Randolph Hearst, dem die Paper Manufacturing Company und mehrere Zeitungen der Yellow Press gehörten. Der Finanzminister Andre Melown stellte für die Kampagne 100.000 Dollar zu Verfügung, in einer Zeit, in der die USA sich in einer Rezessionsphase befanden. Es sollte bewiesen werden, dass Marihuana eine tödliche, zu verbietende Droge sei. Kritiker sagen, diese Darstellung wurde durch den damals herrschenden Rassismus unterstützt; zu dieser Zeit wurden vornehmlich Mexikaner, Farbige und Latinos mit der Droge in Zusammenhang gebracht.[11] Hearst druckte in seiner Boulevardpresse die Berichte und Anslinger benutzte diese als Quellen.[12]

Im Herbst 1937 endete der Feldzug gegen den Hanf erfolgreich mit dem Marihuana Tax Act von 1937. Dieses Steuergesetz wurde am 1. September 1937 von Präsident Roosevelt unterzeichnet. Darin wird Marihuana erstmals gesetzlich definiert und die Art der Besteuerung festgelegt.

Der Begriff "Marihuana" meint danach alle Bestandteile der Pflanze Cannabis sativa, ob sie wächst oder nicht, oder auch die Saat, das extrahierte Harz aus jeglichem Teil der Pflanze, jeden Bestandteil, jegliches Produkt, Salze, Derivate Mixturen oder Aufbereitungen einer solchen Pflanze, ihrer Saat oder des Harzes, er beinhaltet hingegen nicht (Steuerlich ): die vollentwickelten Pflanzenstängel, Fasern, die aus diesen Stängeln gewonnen werden, Öle oder Kuchen, die aus den Saaten oder einem anderen Bestandteil solch einer Pflanze gemacht werden, Bereitungen, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen von solchen ausgewachsenen Stängeln (außer dem Harz, das daraus bereitet wird), Fasern, Öl oder Kuchen, oder die sterilisierten Saaten einer solchen Pflanze, welche unfähig zur Keimung sind.[13] Die Steuer betrug nun 1 Dollar pro Unze, bzw. 100 Dollar bei unregistrierten Händlern. Die Strafe bei Nichteinhaltung ging von 2000$ Geldstrafe bis fünf Jahre Haft. Die Hanfbauern produzierten nun illegal, was wiederum ein generelles, mit hohen Strafen verbundenes, totales Verbot zufolge hatte. Heutzutage werden angeklagte Marihuanahändler in den USA noch immer zusätzlich der Steuerhinterziehung angeklagt. Auf Ebay sind Marihuanasteuermarken erhältlich, die dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken sollen. Allerdings werden diese kaum genutzt.[14]

Die American Medical Association (AMA), natürlicher Gegner eines gesetzlichen Verbots, erfuhr erst zwei Tage vor der Anhörung davon, dass es sich bei der mordenden Droge Marihuana um Hanf handelte. Der AMA war es in der kurzen Zeit vor der Verabschiedung nicht mehr möglich, gegen das Gesetz zu opponieren. Als die Kommission in einer Debatte fragte, ob die AMA zu dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes befragt wurde, erklärte der Abgeordnete Vinson einfach, dass sie deren Einverständnis hätten. [15]

Siehe auch

Portal Portal: Drogen/Cannabis – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Drogen/Cannabis

Weblinks

Commons Commons: Marijuana – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Marihuana und Haschisch bei Encarta, abgerufen am 15. November 2008
  2. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Cannabis im Lexikon der Biochemie, abgerufen am 15. November 2008
  3. § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
  4. Der weltweit älteste Marihuanafund ist eine Grabbeigabe. Meldung in Shortnews.de vom 30. November 2008
  5. Cannabislegal.de: Cannabis als Medizin
  6. Oxford English Dictionary
  7. Report der jamaikanischen Nationalkommission (engl.)
  8. Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)
  9. Kommentar des Deutscher Hanf Verband zur Kriminalstatistik
  10. League of Nations 1925; Records of the Second Opium conference, Volume I, Plenary Meetings, S. 132-135
  11. http://www.planet-wissen.de/natur_technik/pflanzen/hanf/harry_anslinger.jsp
  12. http://reefermadnessmuseum.org/
  13. Marihuana Tax Act von 1937
  14. Hanf Museum Berlin: Marihuana Steuermarken
  15. http://www.druglibrary.org/SCHAFFER/Library/studies/vlr/vlr4.htm
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