Marihuana

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Dieser Artikel behandelt Marihuana, für die Pflanzengattung siehe Hanf, für weiterführende Informationen über die Droge siehe Cannabis als Rauschmittel
Marihuana
Struktur des Marihuana-Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol

Marihuana (umgangssprachlich Gras) bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände[1] und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden.[2] Neben dem Haschisch und dem Haschischöl ist es eine Form von Cannabisdrogen. Der darin enthaltene Hauptwirkstoff ist das Terpenoid Tetrahydrocannabinol (THC).

Anbau, Herstellung, Handel etc. sind in Deutschland und Österreich strafbar.

Inhaltsverzeichnis

Anbau und Konsum

Marihuana lässt sich im Vergleich zu Haschisch leichter pur (also ohne Tabak) rauchen. In vielen Ländern, etwa den USA, ist diese reine Konsumform die allgemein übliche; in Deutschland wird Marihuana aus zwei Gründen meistens mit Tabak vermischt:

  1. da während des Aufkommens des Cannabiskonsums seit den 1960er-Jahren zunächst überwiegend das nicht pur im Joint rauchbare Haschisch verbreitet war – also aus einer Art Tradition heraus - und
  2. da der Großteil des in Deutschland erhältlichen Marihuanas einen recht hohen Wirkstoffgehalt hat und die meisten Marihuanaraucher den puren Konsum als zu intensiv empfinden.

Marihuana wird üblicherweise in Joints geraucht, die mit normalem Zigarettenpapier oder mit speziellem Jointpapier („Longpapers“) gedreht werden, gelegentlich auch in einer Pfeife. Das Rauchen in speziellen Wasserpfeifen, so genannten Bongs, hat, wie bei anderen Cannabisprodukten auch, eine schneller und intensiver einsetzende Wirkung.

Das in Deutschland erhältliche Marihuana wird heute vermutlich größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut (s. u.), seltener aus der Schweiz oder den Niederlanden importiert. Aber auch Freiluftanbau ist in Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in den wärmeren Regionen (Outdoor-Growing). Der ungesetzliche Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehen der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.

Getrocknete Blüten
Jamaikanisches Marihuana

Das Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das so genannte Indoor-Growing (etwa im Growschrank), hat in Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen. Insbesondere regelmäßige Konsumenten können so den Kontakt zum Schwarzmarkt vermeiden und das Entdeckungsrisiko, das beim Freiland-Anbau in hohem Maße gegeben ist, verringern, sofern der Growschrank nach außen hin unauffällig bleibt und mit einer Entlüftungsanlage versehen ist. Die dabei vor allem für die Beleuchtung langfristig aufgewandte Energiemenge ist erheblich, „rechnet“ sich im Vergleich zum Erwerb auf dem Schwarzmarkt (wo man aktuell – 2006 – etwa vier bis zehn Euro pro Gramm zahlt) jedoch durchaus, zumindest sofern nicht die Arbeitszeit mit einberechnet wird, abgesehen davon, dass natürlich stets ein Entdeckungsrisiko bleibt, das mit größerer angebauter Menge auch schwererwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Sowohl der Anbau als auch der Besitz von Marihuana sind in Deutschland strafbar gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selbst wird im Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht erwähnt.

Sorten des Hanfes, die unter 0,3 % THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthalten (Nutzhanf), sind in Deutschland legal anzubauen, wobei es allerdings einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Etymologie

Das Wort marihuana, auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer Indianersprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom Vornamen Maria-Juana ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im spanischen nur selten anzutreffen ist.[3] Oft wird Marihuana auch als Anglizismus „Mary Jane“ bezeichnet. In Jamaika wird Marihuana auch als Ganja, dem indischen Wort für Hanf, bezeichnet[4].

Geschichte

Der älteste Marihuanafund wird auf von vor 2.700 Jahren datiert.[5]. Für die medizinische Nutzung kommt fast ausschließlich die weibliche Blüte der Hanfpflanze für die Nutzung in Frage, da dort am meisten Cannabinoide, die Wirkstoffe, gebilet werden. Die ersten Schriften zur medizinischen Nutzung von Cannabis gehen auf ein zirka 4.700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Ab dem 16. Jahrhundert fand Cannabis Eingang in die Kräuterbücher. Cannabis wurde seit dem ersten Kreuzzug in die Volksmedizin eingeführt und figurierte in vielen Klostermedizinen. Anwendungsbereiche waren rheumatische und bronchiale Erkrankungen, auch wurde Cannabis allgemein als Opiumersatz verschrieben. Im 19. Jahrhundert wurde es ausserdem gegen Migräne, Neuralgie, epilepsie-ähnliche Krämpfe, Schlafstörungen und anderes eingesetzt. Marihuana war, bis es im Jahre 1898 von Aspirin konkurrenziert und schließlich als Heilmittel durch eine breite Palette von neuen, synthetischen Arzneimitteln abgelöst wurde, in Amerika das am häufigsten benutzte Schmerzmittel. Zwischen 1842 und 1900 machten Cannabispräparate dort die Hälfte aller verkauften Medikamente aus (Herer 1993). In Europa und damit grösstenteils auch in der Schweiz waren zwischen 1850 und 1950 über 100 verschiedene Cannabismedikamente erhältlich (Fankhauser 1996). Wegen Dosierungsschwierigkeiten, paradoxe Wirkungen und der Entwicklung synthetischer Medikamente nahmen die Verschreibungen im 20. Jahrhundert ab, bis Cannabis ca. Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit komplett verboten wurde. Heute ist die medizinische Anwendung von Cannabis in vielen Ländern (sogar einigen Bundesstaaten der USA) wieder erlaubt. In Österreich aber ist es immer noch praktisch unmöglich legal an Cannabis als Medikament heranzukommen! [6]

Nutzung und Verbot

Deutschland

Bis in die 1920er-Jahre wurde Hanf (Marihuana) in Deutschland als Genussmittel konsumiert oder gegen viele Leiden als Medizin verschrieben. Die Rauchmischung war als Knaster bekannt. In der medizinischen Anwendung wurde vor allem Cannabistinktur oder Haschisch genutzt.

Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnet Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und auf das Drängen der Türkei und Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt.

Indien, das auch als einziges eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, wiedersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit auf zu nehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen von Kokain (Merck) und Heroin (Bayer).[7] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet, welches bis 1972 als Grundlage der deutschen Drogenpolitik galt.

USA

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Unenzyklopädischer Stil. --Drahreg·01RM 18:20, 10. Mai 2009 (CEST)


Bis 1937 wurde in den USA Hanf für eine Vielzahl von Produkten wie Seile, Öle, oder Tuch verwendet. Zudem wurde es auch zu Arzneimitteln verarbeitet.

Harry J. Anslinger startete 1930 zusammen mit dem Verleger William Randolph Hearst, dem auch die Paper Manufacturing Company und mehrere Zeitungen der Yellow Press gehörten, eine landesweite Kampagne gegen die als mordende Droge dargestellte Pflanze, die nun „Marihuana“ statt „Hemp“ (Hanf) genannt wurde.[8]

Anslinger wechselte dafür aus dem diplomatischen Dienst auf den schlechter bezahlten Posten eines Commissioners im "Bureau of Narcotics". Eingesetzt vom damaligen Finanzminister Andrew Mellon. Anslinger war der angeheirateter Neffe. Andrew Mellon war damals auch der Bankie und größter Geldgeber von DuPont und William Randolph Hearst. Die Kampagne wurde mit einem Sonderetat von 100.000 Dollar gestartet, bereitgestellt vom Finanzminister Mellon, in einer Zeit, in der die USA sich in einer Rezessionsphase befanden. Mit dem Geld sollte bewiesen werden, dass Marihuana eine totbringende Droge sei und verboten gehöre. Diese Darstellung, wurde durch den damals herrschenden Rassismus unterstützt; zu dieser Zeit wurden vornehmlich Mexikaner, Farbige und Latinos mit der Droge in Zusammenhang gebracht.[9] Hearst druckte in seiner Boulevardpresse die Berichte und Anslinger benutze diese als Quellen.[10]

Im Herbst 1937 endete der Feldzug gegen den Hanf erfolgreich mit dem Marihuana Tax Act von 1937. Dieses Steuergesetz wurde am 1. September 1937 von Präsident Roosevelt unterzeichnet. Darin wird Marihuana erstmals gesetzlich definiert und die Art der Besteuerung festgelegt. Zur selben Zeit patentierte DuPont seine Kunstfasern (bekanntes Produkt ist Nylon)[11][12], sein Verfahren zur Herstellung von Plastik, sowie ein Verfahren zur Papierherstellung aus Holzzellmasse. Damit besaß DuPont mit diesen Produkten ein Weltmonopol.

Marihuana Tax Act von 1937

Der Begriff "Marihuana" meint alle Bestandteile der Pflanze Cannabis Sativa L., ob sie wächst oder nicht, oder auch die Saat, das extrahierte Harz aus jeglichem Teil der Pflanze, jeden Bestandteil, jegliches Produkt, Salze, Derivate Mixturen oder Aufbereitungen einer solchen Pflanze, ihrer Saat oder des Harzes, er beinhaltet hingegen nicht (Steuerlich ): die vollentwickelten Pflanzenstängel, Fasern, die aus diesen Stängeln gewonnen werden, Öle oder Kuchen, die aus den Saaten oder einem anderen Bestandteil solch einer Pflanze gemacht werden, Bereitungen, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen von solchen ausgewachsenen Stängeln (außer das Harz, was daraus bereitet wird), Fasern, Öl oder Kuchen, oder die sterilisierten Saaten einer solchen Pflanze, welche unfähig zur Keimung sind.[13] Die Steuer betrug nun 1 Dollar pro Unze, bzw. 100 Dollar, bei unregistrierten Händlern. Die Strafe bei Nichteinhaltung ging von 2000$ Geldstrafe bis fünf Jahre Haft.

Die Hanfbauern produzierten nun illegal, was wiederum ein generelles, mit hohen Strafen verbundenes, totales Verbot zufolge hatte.

Interessanterweise werden angeklagte Marihuanahändler in den USA noch immer zusätzlich der Steuerhinterziehung angeklagt. Auf Ebay sind Marihuanasteuermarken erhältlich, die dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken sollen. Allerdings werden diese aus verständlichen Gründen kaum genutzt.[14]

Bulletin Nr. 404

Im Bulletin (Nr. 404) stand, dass mit neuen Maschinen aus einem Hektar Hanf dieselbe Papiermenge hergestellt werden kann, wie aus 4.1 Hektar Wald und das, im Gegensatz zur Holzbewirtschaftung, jedes Jahr. Voraussetzung für diese extreme Produktivitätssteigerung in der Papierherstellung ist eine neue Methode, meldete das Department of Agriculture. Das Neue an der Technik war, dass sie das Papier nicht aus den Fasern gewann, sondern aus dem Abfall, der nach der Gewinnung der Fasern übrig blieb. Außerdem wurden zur Herstellung des Hanfpapiers fünfmal weniger Chemikalien benötigt, als bei der üblichen Papierproduktion aus Holz.[15]Da es aber noch keine Maschine dafür gab, blieb das Bulletin (Nr. 404) noch unbeachtet. Mitte 1937 meldete jedoch die Zeitung Popular Mechanics, dass diese Maschinen erfunden und einsatzbereit waren. So gab es jetzt eine Maschine zum zuvor sehr arbeitsaufwenigen Strippen. Der Popular Mechanics bescheinigte dem Hanf nun einen glänzende Zukunft. Zwei Monate nach dieser Erfindung wurde Hanf verboten.

American Medical Association

Die American Medical Association (AMA), natürlicher Gegner eines gesetzlichen Verbot, erfuhr erst zwei Tage vor der Anhörung davon, dass es sich bei der mordenden Droge Marihuana um die Agrar- und Heilpflanze Hanf handelte. Der AMA war es in der kurzen Zeit vor der Verabschiedung nicht mehr möglich, gegen das Gesetz zu opponieren. Als die Kommission in einer Debatte fragte, ob die AMA zu dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes befragt wurde, erklärten Abgeordneter Vinson einfach, dass sie deren Einverständnis hätten. [16]

Abgrenzung zu Cannabis

Die Begriffe Cannabis und Marihuana werden oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile)[17] erwähnt wird. Das führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von „Marihuanapflanzen“ gesprochen wird. Im Gesetzestext ist Marihuana für alle Teile jeder zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze verankert.

Recht

Hauptartikel: Rechtliche Aspekte von Cannabis

Da die Abgrenzung zu Cannabis im Rechtssystem nicht klar definiert ist, werden beide Substanzen in der Regel gleich behandelt.

Hersteller

In den Niederlanden gibt es professionelle, staatlich lizenzierte und kontrollierte Hersteller. Einer davon ist die Firma Bedrocan[18]. Sie stellen drei verschieden Marihuanasorten her.

In Deutschland wird der Hauptwirkstoff THC sowie weitere Cannabinoide zur medizinischen Verwendung unter anderem von THCpharm hergestellt.[19]

Verbreitung

Es ist nicht bekannt, wieviele Personen in Deutschland Produkte mit hohem THC-Gehalt konsumieren. Die Drogenbeauftragte veröffentlicht zwar Zahlen zur Steigerung bzw. Verminderung der sogenannten Prävalenzwerte (wieviele Prozente der befragten Gruppe in welchen Zeitraum etwas konsumiert hat) - allerdings keine totalen Zahlen.[20]

Siehe auch

Portal
 Portal: Drogen/Cannabis – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Drogen/Cannabis

Weblinks

Commons Commons: Marijuana – Bilder, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Marihuana und Haschisch bei Encarta, abgerufen am 15. November 2008
  2. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Cannabis im Lexikon der Biochemie, abgerufen am 15. November 2008
  3. Oxford English Dictionary
  4. Report der jamaikanischen Nationalkommission (engl.)
  5. Hanf Journal, 5.12.2008, Ältester Cannabisfund
  6. Cannabislegal.de: Cannabis als Medizin
  7. League of Nations 1925; Records of the Second Opium conference, Volume I, Plenary Meetings, S. 132-135
  8. William Randolph Hearst
  9. http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,E7FBFFB9B13D0654E0340003BA5E0905,,,,,,,,,,,,,,,.html
  10. http://reefermadnessmuseum.org/
  11. Wallace Hume Carothers
  12. Lexikon der Gewebe (ISBN 3871508934)
  13. Marihuana Tax Act von 1937
  14. Hanf Museum Berlin: Marihuana Steuermarken
  15. Herer The Emperor Wears No Clothes(ISBN 0-9524560-0-1)http://jackherer.com/chapter03.html
  16. http://www.druglibrary.org/SCHAFFER/Library/studies/vlr/vlr4.htm
  17. Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes
  18. http://www.bedrocan.nl/
  19. http://www.thc-pharm.de
  20. Kommentar des Deutscher Hanf Verband zur Kriminalstatistik

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