Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin

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Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin
UNESCO-Welterbe UNESCO-Welterbe-Emblem

Schloss Sanssouci
Vertragsstaat(en): Deutschland Deutschland
Typ: Kultur
Kriterien: i,ii.iv
Referenz-Nr.: 532 C
UNESCO-Region: [[Liste des UNESCO-Welterbes#Europa|Europa]]
Geschichte der Einschreibung
Einschreibung: 1990  (Sitzung 12. Dezember 1990)
Erweiterung: 1992 und 1999

Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe. Die Eintragung der Potsdamer Schlösser und Gärten in die UNESCO-Welterbeliste hatte die Deutsche Demokratische Republik am 29. September 1989 beantragt. Die Bundesrepublik Deutschland ihrerseits schlug am 14. Juni 1990 den Teil der Havellandschaft mit den Schloss- und Gartenanlagen in Glienicke sowie die Pfaueninsel zur Eintragung vor. Grundlage für die Aufnahme waren die Antragsunterlagen und die dazu abgegebenen Stellungnahmen von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) vom April 1990 für Potsdam und vom Oktober 1990 für Berlin. Die Welterbestätte wurde zweimal erweitert. 1992 kamen das Schloss und der Park Sacrow mit der Heilandskirche hinzu. 1999 wurden als weitere Areale integriert: die Lindenallee westlich des Neuen Palais, die ehemalige Gärtnerlehranstalt sowie der ehemalige Kaiserbahnhof und dessen Umgebung, das Schloss und der Park Lindstedt mit umgebender Niederung, die Dorflage Bornstedt mit Kirche und Friedhof, der Voltaireweg als Verbindungsweg zwischen Park Sanssouci und Neuem Garten, die Allee nach Sanssouci als Eingangsbereich des Parks Sanssouci, die Kolonie Alexandrowka mit ihrem Kapellenberg, das Belvedere auf dem Pfingstberg mit Pomonatempel, die Villa Henkel mit Garten, das Mirbachwäldchen als Verbindung zwischen Pfingstberg und Neuem Garten, der Garten der Villa Alexander sowie das Gelände an der Sternwarte in Babelsberg. Insgesamt umfasst die UNESCO-Welterbestätte 2.064 ha.[1]

Siehe auch

Einzelnachweis

  1. UNESCO-Welterbe, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Weblinks