Sondervermögen des Bundes
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Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden.
Sondervermögen sind:
- Bundeseisenbahnvermögen
- Deutscher Binnenschifffahrtsfond
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Erblastentilgungsfonds
- ERP-Sondervermögen
- Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (seit 2008)
- Investitions- und Tilgungsfonds (seit 2009)
- Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau (2007-2015)
- Versorgungsrücklage des Bundes (VersRücklG Abschnitt 1)
- Versorgungsfond der Bundesagentur für Arbeit
- Versorgungsfonds des Bundes (VersRücklG Abschnitt 2)
- Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, seit 2009)
Ehemalige Sondervermögen:
- Deutsche Bundesbahn (bis 1994, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Reichsbahn (bis 1994, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Bundespost (seit 1989 drei Teilsondervermögen, 1996 aufgelöst)
- Fonds Deutsche Einheit (bis 2004, Verbindlichkeiten in den allgemeinen Bundeshaushalt integriert)

