Schuldenbremse
Als Schuldenbremse werden konstitutionelle Selbstbindungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bezeichnet, durch die Staaten ihren Regierungen und Parlamenten einerseits die Möglichkeit nehmen, im Übermaß Verschuldungen einzugehen sowie auch die Verpflichtung auferlegen, eventuell bestehende übermäßige Verschuldungen zurückzufahren. Indirekt wird damit regelmäßigen oder übermäßigen staatlichen Haushaltsdefiziten, die die Hauptursache für übermäßige Staatsverschuldungen sind, entgegengewirkt.
Ausnahmen von der Schuldenbremse werden typischerweise nur für Sonderfälle wie wirtschaftliche Depressionen, Naturkatastrophen und Kriegszustände zugelassen. In manchen Schuldenbremsen ist eine Ausnahme auch durch eine qualifizierte mehrheitliche Zustimmung des Parlaments möglich.
Die konkrete Ausgestaltung von Schuldenbremsen, ihre Sanktionsbewehrung und ihre Wirksamkeit ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich.
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[Bearbeiten] EU-Staaten
Im Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union verpflichten sich die Mitgliedsländer prinzipiell zu einer Neuverschuldung von maximal 3 % des Bruttoinlandsprodukts und einem Schuldenstand von maximal 60 % des Bruttoinlandsprodukts. Allerdings hielten diese Vorgaben nicht alle EU-Mitgliedsstaaten ein.
[Bearbeiten] Bulgarien
Bulgarien gehört zu den europäischen Staaten, die eine Schuldenbremse eingeführt haben. 2010 lagen die Staatsausgaben bei 38 Prozent des BIP, die Staatsverschuldung ist mit 16,2 Prozent des BIP vergleichsweise niedrig. Dennoch hat der Staat nun verfassungsrechtliche Defizitgrenzen ab 2013 verankert.[1] Die jährliche Neuverschuldung darf sich dann maximal auf drei Prozent des BIP belaufen, die jährlichen Staatsausgaben auf 37 Prozent des BIP.
[Bearbeiten] Deutschland
Die Staatsverschuldung in Deutschland betrug am 30. September 2011 gut 2 Billionen Euro,[2]; größter Schuldner mit 60 Prozent ist dabei der Bund, 30 Prozent entfallen auf die Länder, gut sechs Prozent auf die Gemeinden.[3] Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte beliefen sich im Jahr 2009 auf 1.692,2 Milliarden Euro, die staatliche Verschuldung machte ein Jahr später rund 78,8 Prozent des BIP aus.[4]
Angesichts dieser Schuldenlage hat sich die Bundesregierung zur Einführung einer Schuldenbremse entschlossen; 2009 wurde die Schuldenbremse sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit gebilligt. Diese Entscheidung soll dafür sorgen, dass die öffentlichen Haushalte ohne strukturelles Defizit (Länder) bzw. mit sehr geringem strukturellem Defizit (0,35% des BIP, Bund) finanziert sind. Zur Einführung dieser Schuldenbremse war eine Verfassungsänderung nötig: Die Schuldenbremse wurde in Art. 109, Abs. 3 im Grundgesetz festgeschrieben[5]. Inzwischen haben einige Bundesländer die Schuldenbremse in ihre Landesverfassung übernommen, als erstes Bundesland Schleswig-Holstein.
Die Schuldenbremse teilt die Verschuldung in eine strukturelle und eine konjunkturelle Komponente. Die konjunkturelle Komponente soll es bei Konjunkturabschwüngen möglich machen, die Kreditobergrenze zu erhöhen und weitere Schulden aufzunehmen, bei Aufschwüngen sind diese Schulden dann zurückzuführen. Strukturelle Schulden sind den Bundesländern ab 2020 untersagt, der Bund darf ab 2016 noch maximal 0,35% des Bruttoinlandproduktes (BIP) als strukturelle Schulden aufnehmen. Ein Stabilitätsrat soll die Haushalte von Bund und Ländern überwachen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren einleiten. Mitglieder im Stabilitätsrat sind die Finanzminister der Länder, der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister. Abweichungen von diesen Vorgaben sind für den Bund noch bis 2015 zulässig, für die Länder bis Ende 2019.[6] Finanzschwache Länder sollen bis 2019 mit insgesamt 800 Millionen Euro unterstützt werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Ausnahmeklauseln erlauben es dem Bund in Sonder- und Katastrophenfällen, weitere Finanzmittel aufzunehmen[7].
Die Trennung in strukturelle und konjunkturelle Schulden ist umstritten, da erhebliche methodische Probleme bei der Ermittlung der Normalkonjunktur und bei der Berechnung der Budgetsensitivität bestehen.[8] In Zeiten guter Konjunktur muss der Bund zudem hohe Überschüsse erwirtschaften, was aufgrund finanzpolitischer Asymetrien als schwierig angesehen wird.
Sowohl auf Bundesebene wie auch auf Landesebene ist die Schuldenbremse als Mittel zur Schuldenreduzierung umstritten. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind für die Schuldenbremse und sehen in ihr ein wichtiges Instrument, das Staatsdefizit abzubauen. Innerhalb der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gibt es allerdings starke Gruppen von Gegnern der Schuldenbremse. Kritik gibt es bei der SPD vor allem an der Festlegung des Abbaupfades, der sich nicht an der realen Neuverschuldung, sondern an der für den Sommer 2009 angenommenen höheren Neuverschuldung orientiere und damit die Verschuldungsgrenze des Bundes erhöhe. Die SPD brachte daher im Juni 2011 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, das tatsächliche strukturelle Defizit von 2010 als Ausgangsbasis für den Abbaupfad zu verwenden. Diese Änderung an Artikel 115 des Grundgesetzes wurde vom Bundestag allerdings abgelehnt[9]. Die Linke lehnt die Schuldenbremse ab. Die Gewerkschaften und viele Sozialverbände stellen sich ebenfalls gegen die Schuldenbremse - in Hessen haben diese eine Kampagne gegen die Schuldenbremse getragen. Ihre Befürchtung: Durch die Schuldenbremse werde es zu einem weiteren Abbau von Investitionen in Bildung und Wirtschaft kommen[10] – eine Position, die so auch von der Linken getragen wird[11]. In Hessen machte erst eine Volksabstimmung eine Änderung der hessischen Verfassung möglich und sicherte die Einführung der Schuldenbremse in diesem Bundesland. Zustimmung findet die Schuldenbremse bei den Arbeitgeberverbänden.
Neben der zuvor beschriebenen Schuldenbremse für Bund und Länder (Staatsschuldenbremse) existieren im kommunalen Haushaltsrecht der Länder auch Bestimmungen zur Begrenzung der Kommunalschulden (Kommunalschuldenbremsen). Es kann hierbei differenziert werden zwischen Regelungen zur Begrenzung der Aufnahme von Krediten/Investitionskrediten (Investitionskredit-Schuldenbremsen)[12] und Regelungen zur Begrenzung der Kassenkreditaufnahme (Kassenkredit-Schuldenbremsen)[13].
[Bearbeiten] Frankreich
Frankreich scheiterte bei den Bemühungen, eine Schuldenbremse einzuführen. Dabei hatte sich gerade Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy zusammen mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel für die EU-weite Einführung von Defizitgrenzen stark gemacht. Im eigenen Land verhinderte allerdings der überraschende Erfolg der Sozialistischen Partei bei den Senatswahlen im September 2011 die Festlegung dieser Defizitgrenzen. Im Gegensatz zu Sarkozys konservativer Partei lehnen die Sozialisten die Schuldenbremse ab. Mit einer Mehrheit im Senat kann sie die Einführung der Schuldenbremse blockieren. Selbst wenn Sarkozy im Jahr 2012 als Staatspräsident wiedergewählt werden sollte, sind damit die Chancen auf Einführung einer Defizitgrenze gering.[14]
[Bearbeiten] Italien
Italiens Staatsverschuldung lag 2010 bei 119 Prozent des BIP - und damit 59 Prozentpunkte über den in der Eurozone zwischenstaatlich vereinbarten 60 Prozent, also fast doppelt so hoch wie vereinbart. 1,9 Billionen Euro Schulden hat das Land 2011. Am 8. September 2011 beschloss daher die Regierung unter Silvio Berlusconi eine Schuldenbremse, welche 2014 in Kraft treten soll.[15] In einem zweiten Sparpaket sollen 54,2 Milliarden Defizite abgebaut werden; ein erstes Sparpaket in Höhe von 48 Milliarden Euro war bereits im Juli 2011 verabschiedet worden. Mit diesen Maßnahmen möchte die italienische Regierung bis 2013 von einem Haushaltsdefizit zunächst zu einem ausgeglichenen Haushalt gelangen[16]. Zur Reduzierung der italienischen Staatsschulden auf das vereinbarte Niveau ist jedoch ein positiver Haushaltsüberschuss notwendig.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich hat der Staatsschuldenausschuss bereits 2005 eine Studie vorgelegt, in der Möglichkeiten der Einführung einer Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild erwogen wurden. In der allgemeinen politischen Diskussion wurde dieser Studie jedoch keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Erst in der Folge der europäischen Finanzkrise und der Gefahr des Verlustes des AAA-Ratings hat die Bundesregierung den Vorschlag gemacht eine Schuldenbremse in einer Verfassungsbestimmung einzuführen. Da dafür die Stimmen zumindest einer Oppositionspartei notwendig waren, wurden diesbezügliche Gespräche geführt, jedoch konnte weder das BZÖ, welches Sanktionsmechanismen gefordert hatte, noch die Grünen, die eine Vermögenssteuer wollten, gewonnen werden der Regierungsvorlage zuzustimmen. Damit wurde die Schuldenbremse am 7. Dezember 2011 im Nationalrat mit einfacher Mehrheit im Bundeshaushaltsgesetz beschlossen.
Das strukturelle Defizit des Bundes soll danach ab 2017 grundsätzlich 0,35 Prozent nicht übersteigen. Es darf kurzfristig höchstens um 1,25 Prozent des BIP überzogen werden, wenn ein Rückführungsplan vorliegt. (Ausnahme: Naturkatastrophen und "Notsituationen")
[Bearbeiten] Polen
Die polnische Verfassung von 1997 begrenzt die Schuldenaufnahme auf 3/5 des BIP gem. Art 216 IV polnische Verfassung.[17] Um diese konstitutionelle Grenze zu wahren, ist es allgemeiner Konsens, dass die Regierung ab einer Verschuldung von 55 Prozent dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu treffen die Verschuldung zu begrenzen und abzubauen.
[Bearbeiten] Spanien
In Spanien trat die Verfassungsänderung zur Schuldenbremse im September 2011 in Kraft. Damit kam die spanische Regierung unter Zapatero den Forderungen von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Präsidenten Sarkozy nach, verbindliche Defizite und Verschuldungsgrenzen verfassungsmäßig festzuschreiben. Im August hatte Zapatero die Schuldenbremse per "Blitzreform" auf den Weg gebracht. Das Abgeordnetenhaus stimmte mit einer deutlichen Mehrheit von 316 der 350 möglichen Stimmen für das Gesetz.[18]. Die spanische Regierung möchte mit der Verfassungsänderung die Staatsverschuldung in Höhe von 60,1 Prozent des BIP (2010) in den Griff bekommen.
[Bearbeiten] Schweiz
Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2001 ist im Dezember 2001 die Schuldenbremse in der Schweiz in Kraft getreten. Durch diese Verfassungsregelung wird der Bund verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten (Artikel 126 Abs. 1 Schweizer Bundesverfassung), Überschreitungen sind durch die Bundesversammlung zu beschließen (Abs. 3) und in den Folgejahren zu kompensieren (Abs. 4). Damit hat sich die Schweiz als erstes Land für eine konstitutionell verankerte Schuldenbremse entschieden.
[Bearbeiten] Kritik
Die Hauptkritik an einer Schuldenbremse ist, dass eine Staatsverschuldung zur Sicherung von Vollbeschäftigung nicht nur in kurzfristiger, sondern auch in langfristiger Sicht notwendig sein kann. Eine Schuldenbremse erzwinge unter solchen Umständen dauerhafte Unterbeschäftigung und Stagnation. Umgekehrt könnten auch dauerhafte Überschüsse der Staatseinnahmen über die Staatsausgaben unter anderen Konstellationen erforderlich sein. Deshalb müsse sich die Finanzpolitik an den jeweiligen wirtschaftlichen Erfordernissen orientieren.[19][20]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Heinz-Josef Bontrup: Der diskreditierte Staat. Alternativen zur Staatsverschuldung und zu Schuldenbremsen. Reihe: Ökonomisches Alphabetisierungsprogramm. PAD Pädagogische Arbeitsstelle Dortmund, Bergkamen 2012, ISBN 978-3-88515-238-5[21]
[Bearbeiten] Weblinks
- Staatsverschuldung der EU und einzelner Mitgliedsstaaten (Eurostats)
- CEP Studie: Anforderungen an die Sanierung der Euro-Staaten (PDF)
- bundesregierung.de: Die Schuldenbremse - für die Zukunft unserer Kinder (Flash)
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ http://www.wirtschaftsblatt.at/home/international/osteuropa/auch-bulgarien-zieht-die-schuldenbremse-459506/index.do
- ↑ Statistisches Bundesamt
- ↑ http://www.schulden-bremse.de/service/statistiken/staatsverschuldung/
- ↑ Bundesregierung - Schuldenbremse Flash-Demonstration
- ↑ ebd.
- ↑ Bundesfinanzministerium: Schuldenbremse Glossar
- ↑ https://economics.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/economics/Keynes/paper_hausner_simon.pdf (PDF)
- ↑ Thomas Fricke in der Financial Times Deutschland
- ↑ http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34944111_kw26_de_artikel115_gg/index.html
- ↑ http://www.fr-online.de/wirtschaft/hessen-gewerkschaften-gegen-schuldenbremse,1472780,4635404.html
- ↑ http://www.die-linke.de/nc/die_linke/nachrichten/detail/artikel/schuldenbremse-ist-wachstumsbremse/
- ↑ http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-doppische-investitionskredit-schuldenbremse.html, 29.3.2011
- ↑ http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-kassenkredit-schuldenbremsen-in-der-kommunalen-doppik.html, 7.3.2011
- ↑ http://www.ftd.de/politik/europa/:pleite-bei-senatswahl-sarkozy-kann-schuldenbremse-abschreiben/60109109.html
- ↑ Handelsblatt: „Kabinett in Rom beschließt Schuldenbremse“, Ausgabe Nr. 175 vom 9./10. September 2011, S. 24
- ↑ http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/europa/schuldenbremse-italien-zieht-nach
- ↑ Art. 216 IV, Abschnitt 10 der polnischen Verfassung .
- ↑ http://www.handelsblatt.com/politik/international/spanien-fuehrt-schuldenbremse-ein/4569426.html
- ↑ http://k.web.umkc.edu/keltons/Papers/501/functional%20finance.pdf
- ↑ http://epub.ub.uni-muenchen.de/2143/1/schlicht-public-debt-13-RP.pdf
- ↑ Im Wesentlichen: seine ablehnenden Ausführungen bei der Anhörung für die Landtage der Länder NRW und Niedersachsen zur Frage, ob die "Schuldenbremse" in die Landesverfassungen eingetragen werden soll oder nicht. Ausführliche Literatur