Stabskapitän

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Der Stabskapitän, bei der Kavallerie auch Stabsrittmeister, ist ein historischer militärischer Dienstgrad, der im preußischen und russischen Heer verwendet wurde. Er lag zwischen dem Premierleutnant (später Oberleutnant) und dem Hauptmann/Rittmeister. Eine andere Bezeichnung war Kapitänleutnant (Capitain-Lieutenant). Er vertrat den eigentlichen Hauptmann und Kompaniechef häufig in dessen Abwesenheit.

Das konnte allerdings auch dauerhaft sein, wenn dieser meist adlige Hauptmann z. B. gar kein „Interesse“ an der Kompanieführung hatte - aber aus Prestige- und Statusgründen auf den Dienstgrad „Hauptmann“ und das Tragen der Uniform im Rahmen der Kompaniewirtschaft angewiesen war.

In den deutschen Armeen des 18. Jahrhunderts waren der Oberst und die übrigen Stabsoffiziere eines Regiments meist jeweils Inhaber einer Kompanie innerhalb des Regiments und bezogen neben ihrem Dienstgrundgehalt die damals bedeutenden Einkünfte der Inhaberstellung, während diejenigen Offiziere, die die Kompanie tatsächlich führten, den Titel Stabskapitän innehatten und ein vergleichsweise sehr geringes Einkommen hatten. Aus diesem Gegensatz entwickelte sich später der Gehaltsunterschied der Hauptleute erster und zweiter Klasse.

Kaiserlich Russische Armee [Bearbeiten]

Im russischen Heer war der Stabskapitän ein Dienstgrad zwischen dem Hauptmann und dem Leutnant.

Deutscher Seegrenzschutz [Bearbeiten]

Im von 1951 bis 1956 bestehenden Seegrenzschutz der damaligen Bundesrepublik Deutschland gab es den Dienstgrad „Stabskapitän im BGS“, der dem Korvettenkapitän entsprach.

Literatur [Bearbeiten]

  • N. Ogarkow u. a.: Sowetskaja wojennaja enziklopedija: „Taschkent“ - Jatscheika strelkowaja. Wojenisdat, Moskau 1978, S. 536. (russisch)