Thüringer Ministerpräsident
Der Thüringer Ministerpräsident ist der Vorsitzende der Thüringer Landesregierung. Amtsinhaber ist seit dem 5. Dezember 2014 Bodo Ramelow.
Rechtliche Grundlagen
Wahl
Gemäß Art. 70 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der Ministerpräsident vom Thüringer Landtag in geheimer Wahl und ohne Aussprache gewählt; erreicht nach zwei Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit, gilt derjenige als gewählt, der in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Nach Amtsantritt leisten der Ministerpräsident und die Minister vor dem Landtag einen Amtseid. Die Eidesformel ist in Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung festgeschrieben:
- „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Der Amtseid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.
Aufgaben und Pflichten
Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister und bestimmt einen Minister zu seinem Stellvertreter (Art. 70 Abs. 4). Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist für diese gegenüber dem Landtag verantwortlich (Art. 76 Abs. 1). Er sitzt der Landesregierung vor und leitet deren Geschäfte (Art. 76 Abs. 3), vertritt das Land nach außen (Art. 77 Abs. 1), ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes (Art. 78 Abs. 1) und übt das Begnadigungsrecht aus (Art. 78 Abs. 3).
Rücktritt, Abwahl, Erledigung des Amtes
Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten (Art. 75 Abs. 1); jedoch sind der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers auszuführen (Art. 75 Abs. 3).
Die Amtszeit aller Mitglieder der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, einem gescheiterten Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten im Landtag oder „mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten“ (Art. 75 Abs. 2). Auf Antrag einer Fraktion oder eines Fünftels der Abgeordneten kann der Landtag dem Ministerpräsidenten gemäß Artikel 76 der Verfassung das Misstrauen aussprechen, jedoch nur dadurch, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (konstruktives Misstrauensvotum).
Historische Vorläufer
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurde 1920 das Land Thüringen gegründet. Die 1921 verabschiedete Verfassung des Landes Thüringen kannte keinen Ministerpräsidenten; stattdessen eine Landesregierung, die als Kollektivorgan vom Landtag gewählt wurde und aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählte. Dieser wurde in der Regel als Leitender Staatsminister bezeichnet, diese Amtsbezeichnung kommt jedoch im Verfassungstext nicht vor.[1]
Sowjetische Besatzungszone und DDR
Das Land Thüringen wurde 1945 durch die amerikanische Besatzungsmacht wieder hergestellt. Als Regierungspräsidenten setzen die Amerikaner den Sozialdemokraten Hermann Brill ein. Gemäß den interalliierten Vereinbarungen räumten die Amerikaner Thüringen und das Land wurde zum 1. Juli 1945 Teil der Sowjetischen Besatzungszone. Die Sowjets ersetzten Brill (der nach mehreren Verhaftungen in den Westen flüchtete und später Staatskanzleichef in Hessen wurde) durch Rudolf Paul (SED). Bei den halbfreien Landtagswahlen in der SBZ 1946 wurde die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD hervorgegangen SED stärkste Partei und Paul wurde zum Regierungspräsidenten (Ministerpräsidenten) gewählt. Am 1. September 1947 flüchtete aber auch er nach der fortschreitenden Stalinisierung in der sowjetischen Besatzungszone über Berlin-West in die amerikanische Besatzungszone, seines Amtes wurde er offiziell am 9. Oktober 1947 enthoben und durch Werner Eggerath ersetzt. Da die Landtagswahlen in der DDR 1950 als Scheinwahlen durchgeführt wurden, blieb dieser bis zur Abschaffung der Länder in der DDR 1952 im Amt.
Amtsinhaber seit 1990
Nr. | Bild | Name (Lebensdaten) | Partei | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Kabinette | Thüringer Landtage | |
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1 | Josef Duchač
(* 1938) |
CDU | 8. November 1990 | 23. Januar 1992 | I | 1. | ||
2 | Bernhard Vogel
(* 1932) |
CDU | 5. Februar 1992 | 5. Juni 2003 | I, II, III | 1., 2., 3. | ||
3 | Dieter Althaus
(* 1958) |
CDU | 5. Juni 2003 | 30. Oktober 2009 (ab 3. September 2009 geschäftsführend) |
I, II | 3., 4. | ||
4 | Christine Lieberknecht
(* 1958) |
CDU | 30. Oktober 2009 | 5. Dezember 2014 (ab 14. Oktober 2014 geschäftsführend) |
I | 5. | ||
5 | Bodo Ramelow
(* 1956) |
Die Linke | 5. Dezember 2014 | (im Amt) | I | 6. |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verfassung des Landes Thüringen vom 11. März 1921 auf verfassungen.de; abgerufen am 11. November 2015.