Türkische Gemeinde in Deutschland

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Die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD; türkisch Almanya Türk Toplumu) mit Sitz in Berlin-Kreuzberg ist eine Interessenvertretung türkischstämmiger Deutscher und in Deutschland lebender Türken gegenüber staatlichen Instanzen und zur Information der Öffentlichkeit.[1] Sie wurde am 2. Dezember 1995 in Hamburg gegründet.[2]

Die pluralistisch ausgelegte TGD hat sich den freiheitlichen, demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet und will „unabhängig von der politischen und religiösen Überzeugung unterschiedliche Vereine von konservativer, liberaler, sozialdemokratischer und religiöser Orientierung, von Arbeitern und Akademikern bis zu Selbständigen und Unternehmensverbänden“ erfassen. Von Kritikern wurde der TGD eine Nähe zum türkischen Nationalstaat vorgeworfen.[3] Der eingetragene Verein ist eine „bundesweite Dachorganisation von juristischen Personen“. Auf Bundes- und Landesebene sowie in Berufs- und Fachverbänden vertritt die TGD insgesamt rund 200 Einzelvereine. 21 Mitglieder aus den Landesverbänden bilden den Bundesvorstand.

2006/2007 erhielt die TGD im Zusammenhang mit der Bildungsoffensive „Bildung für die Zukunft“ zur Erhöhung der Bildungschancen türkischstämmiger Kinder in Deutschland in deutschen wie türkischen Medien höhere Aufmerksamkeit.

Vorsitz

Die Bundesvorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland waren:

Kontroverse um Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern

Die Türkische Gemeinde in Deutschland protestierte 2010 gegen den mit dem Deutschen Fernsehpreis als beste Dokumentation 2010 ausgezeichneten deutschen Dokumentarfilm Aghet – Ein Völkermord, der den Völkermord an den Armeniern anhand von Zeitzeugenaussagen und historischen Dokumenten beschreibt.[4] Der damalige ARD-Vorsitzende, Peter Boudgoust, wies in einer öffentlichen Stellungnahme darauf hin, dass die Kritik der TGD an der Darstellung keineswegs von allen Türken geteilt werde, wie die Solidaritätsdemonstration von mehr als 200.000 Menschen in Istanbul nach der Ermordung des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink im Jahr 2007 gezeigt habe. Die internationale Geschichtswissenschaft sähe den Genozid an den Armeniern als erwiesen an. Der Genozid an den Armeniern hätte zur Entwicklung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 geführt.[5]

Die am 2. Juni 2016 vom Bundestag verabschiedete Resolution zur Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern wurde von der TGD als „Politshow“ kritisiert. Laut dem TGD-Bundesvorsitzenden Gökay Sofuoglu werde die Bundestagsresolution zum Völkermord von 80 % der in Deutschland lebenden Türken abgelehnt.[6][7][8]

Ziele der TGD

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Kritik des Vorsitzenden Kenan Kolat an der Regierung Erdoğan

Im Juli 2013 kritisierte der damalige Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat das gewaltsame Vorgehen der türkischen Regierung gegenüber den Demonstranten bei den Protesten in der Türkei 2013 und forderte einen Aufschub der Beitrittsverhandlungen der Republik Türkei mit der Europäischen Union.[10] Das Verhalten des türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan im Zuge der Proteste der Bevölkerung gegen ihn bezeichnete Kolat als „faschistoid“ und „Willkür-Politik“. Faschistoid sei die Durchsetzung Erdoğans eigener Interessen mit Gewalt.[11]

Auch im Rahmen der Debatte um eine Resolution des Deutschen Bundestages zum Genozid an den Armeniern im Frühsommer 2016 äußerte sich der Verband kritisch zu Aussagen des türkischen Staatspräsidenten. Erdoğan hatte türkischstämmige Mitglieder des Deutschen Bundestages in die Nähe von in der Türkei operierenden, terroristischen Organisation gerückt und einen Bluttest zum Beweis ihrer türkischen Abstammung gefordert. Der Vorsitzende der TGD, Gökay Sofuoglu distanzierte sich scharf von solchen Äußerungen. Er bezeichnete die Äußerungen als ,,deplaziert" und betonte. dass die Definition von ,,Leuten nach ihrem Blut 1945 aufgehört hat".[12]

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum gemeinsamen Sportunterricht

Im September 2013 begrüßte der Bundesvorsitzende Kenan Kolat das Burkini-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als „weise“. Kolat sagte unter anderem: „Ich finde, das Gericht hat einen hinnehmbaren Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag gefunden.“ Es sei wichtig, dass muslimische Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Dazu gehöre auch der Schwimm- und Sportunterricht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann.[13]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Türkische Gemeinde in Deutschland: Über uns Abgerufen am 27. Mai 2012
  2. Türkische Gemeinde in Deutschland: Faktenblatt (PDF; 432 kB) Abgerufen am 27. Mai 2012
  3. Heinemann/Schobert/Wahjudi: Handbuch Antirassismus, Essen 2002, S. 96
  4. "Afete" karşı tepki seli Hürriyet, 14. April 2010. Abgerufen am 14. August 2011
  5. AGHET - Stellungnahme des Vorsitzenden der ARD zur Kritik von türkischer Seite
  6. Nach der Armenien-Resolution: Türkische Gemeinden suchen das Gespräch. Der Tagesspiegel. 12. Juni 2016. Abgerufen am 9. Juli 2016
  7. Türkische Gemeinde kritisiert "Politshow" im Bundestag. Die Zeit. 2. Juni 2016. Abgerufen am 10. Juli 2016
  8. Streit auf Rücken der Deutschtürken. Die Welt. 9. Juni 2016. Abgerufen am 11. Juli 2016
  9. Deutscher Engagementpreis Abgerufen am 17. August 2011
  10. Kenan Kolat fordert Aufschub der Verhandlungen. Stern.de, abgerufen am 2. Juli 2013
  11. Kolat geißelt Erdoğan als "faschistoid" Die Welt, 3. Juni 2013, abgerufen am 2. Juli 2013
  12. Merkel stellt sich vor türkischstämmige Abgeordnete. In: Welt Online. 6. Juni 2016 (welt.de [abgerufen am 6. Juni 2016]).
  13. spiegel.de: Schwimmunterricht: Türkische Gemeinde begrüßt Burkini-Urteil