Verbannung

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Eine Verbannung (vgl. Bann) ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der dem oder der Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder seine oder ihre Freizügigkeit beschränkt. Häufig bleibt der oder die Verbannte auch innerhalb des Herrschafts- oder Einflussbereichs derjenigen, die die Verbannung ausgesprochen haben (bspw. in einer Strafkolonie oder abgelegenen Gegend des Landes). In der Geschichte praktizierten verschiedene Mächte wie Russland bzw. die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich die Verbannung von Delinquenten besonders auch zum Zwecke der Kolonisierung abgelegener oder weit entfernter Gebiete (Sibirien, Australien, Französisch-Guyana). (Lit.: Jakob, Schulz-Weidner)

Bekannte Beispiele

Literatur

  • Wolfgang Althof: Sträflingsinseln: Schauplätze der Verbannung. Mittler, Hamburg / Berlin / Bonn 2005, ISBN 3-8132-0843-5.
  • Hermann Schreiber: Liebe, Macht, Verbannung - Frauenschicksale im Zarenreich: Frauenschicksale am Zarenhof. Katz, Gernsbach 2009, ISBN 978-3-938047-45-3.
  • Ernst Gerhard Jacob, Willy Schulz-Weidner: Kolonien. In: Staatslexikon. (Vierter Band). Verlag Herder, Freiburg 1959, S. 1130–1137.

Weblinks

Wiktionary: Verbannung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen