Verwaltung
Die Verwaltung ist eine weisungsgebundene Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens (Administration). Den institutionellen Rahmen einer Verwaltung bildet in der Regel eine Behörde. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen. Die Wissenschaft, welche sich interdisziplinär mit der Verwaltung auseinandersetzt, ist die Verwaltungswissenschaft.
Soziologisches
Der kulturelle Stil einer Verwaltung hängt von ihrer Spitze und im weiteren Sinne vom jeweiligen Staat und dessen Gesellschaft ab. So hatten und haben die Höfe von Monarchien (wenn es Erbmonarchien sind) oft Erbämter. Kirchliche Verwaltungen setzten oft die Priesterweihe voraus. Der Eintritt in die Verwaltung des chinesischen Kaiserreiches war nur nach schwierigen (auch literarischen und kalligraphischen) Prüfungen möglich. Während der Aufklärung (z. B. in Frankreich, im Rheinland, in Bayern, Preußen und Württemberg) wurden eigene Stile der „rationalen“ Verwaltung geschaffen. Diktaturen bevorzugen Verwaltungen mit weitgehenden Kontrollaufgaben („Kaderverwaltung“) zum Machterhalt und gefügigem Personal.
Fachverwaltungen – etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung – setzen stets auch speziell geschultes Personal (Sachbearbeiter) voraus.
Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist als Administrative Teil der ausführenden Gewalt (Exekutive). Jede Tätigkeit des Staates oder anderer Träger öffentlicher Gewalt, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, fällt in den Bereich der Exekutive (so die bis heute gültige Negativdefinition nach Otto Mayer). Im engeren Sinne wird unter öffentlicher Verwaltung jedes administrative Handeln (Verwaltungshandeln) verstanden, das dem Vollzug von Vorschriften dient (etwa Behörden). Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn.
Öffentliche Verwaltung ist eine Tätigkeit zur Planung und Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Vollzug der Entscheidungen der demokratischen Willensbildung durch Parteien, Wahlen, Parlamente und Regierungen. Verwaltung ist ein unerlässlicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates (Konstitutionalismus). Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tätigkeit an Recht und Gesetz gebunden. Hauptproblem für erfolgreiches Verwaltungshandeln ist die Vielzahl an Zielen, die Verwaltungshandeln gleichzeitig erfüllen soll. Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenüber, wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz, die nicht durch die Verwaltung, sondern nur durch politische Entscheidungen bearbeitbar sind.
Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und den Vollzugsordnungen für den Funkdienst (VO-Funk) verantwortlich ist.
Verwaltung der Gebietskörperschaften und Grundstücke
Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung, die Umfang und Kompetenz der Gebietskörperschaften umfasst. Daneben ist die Verwaltung von Grund und Boden als privates, rechtspersönliches oder öffentliches Eigentum im Kataster und Grundbuch geregelt.
Die Vorschriften für eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentümer, den Gesetzgeber und anderen Vertragspartnern (Hausmeister, Müllabfuhr, Wartungsunternehmen usw.) vorgegeben.
Immobilienverwaltung
Mietobjekte
Die Hausverwaltung ist zumeist eine Firma, die Verwaltungsaufgaben wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kontakt zu Mietern, Service und Erhaltung einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers ausführt.
Wohnungseigentum
Die Wohnungseigentumsverwaltung ist zum einen eine Aufgabe (die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums), zum anderen ein Organ (eine natürliche Person), welches die vorgenannte Aufgabe erfüllt. Sie unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz und besorgt sämtliche zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, die aber nur das gemeinschaftliche Eigentum umfassen dürfen. Darunter fallen z. B. Abschluss von Versicherungsverträgen, Wartungsverträge, Energieeinkauf und Besorgung von Hausmeisterpersonal. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung werden zudem ein jährlicher Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung erstellt und zumindest einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen.
Gewerbliche Objekte
Ab einer bestimmten Komplexität werden Gewerbeimmobilien nicht mehr durch Hausverwaltungen betreut, sondern durch ein Facilitymanagement, worunter die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen verstanden wird (engl.: facilities). Dieser Begriff ist durch Aufnahme in die DIN EN 15221-1 auch zur Verwendung im Deutschen genormt. Das Facilitymanagement umfasst die professionelle Abwicklung von technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Aufgaben, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern dieses unterstützen.
Datenverwaltung
Die Datenverwaltung (engl. data management) hat insbesondere bei Einsatz von Mikroprozessoren und Mikrocontrollern außerordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung.
DDR-Verwaltung
In der DDR gab es auf Ressort-Ebene die Verwaltung und die Hauptverwaltung im Sinne einer ansonsten in Deutschland üblichen Stabsabteilung oder Hauptabteilung. Die Namensgebung leitete sich von den russischen Übersetzungen „управление“ (uprawlenie) für „Verwaltung“ bzw. „главное управление“ (glawnoe uprawlenie) für „Hauptverwaltung“ ab.
Nationale Volksarmee
Bei der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR gab es militärische Verwaltungen im Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Verwaltung war eine der Stabsabteilung oder Hauptabteilung Rüstung im BMVg bzw. dem Chief oder Main Directorate der NATO vergleichbare Führungs- oder Leitungsebene und wurde durch einen Berufssoldaten der Dienstgradgruppe der Generale, in der Regel Generalmajor oder Generalleutnant/Konteradmiral oder Vizeadmiral, geführt.
Zudem gab es speziell im MfNV die Politische Hauptverwaltung, die von einem Generaloberst bzw. Admiral geführt wurde. In den Kommandos der drei Teilstreitkräfte gab es jeweils eine eigenständige Politische Verwaltung, die von einem Generalleutnant / Vizeadmiral geführt wurde.
Ministerium für Staatssicherheit
Im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gab es die Hauptabteilung oder Linie in der Spitzen-Organisationsstruktur auf Ressort-Ebene.
Siehe auch
- Administration
- Handlungsformen der Verwaltung
- Polizeiliches Handeln
- Verwaltungskooperation
- Verwaltungsrecht
- Bachelor of Public Administration (BPA)
- Master of Public Administration (MPA)
- Bachelor of Business Administration (BBA)
- Master of Business Administration (MBA)
Literatur
- Bogumil/Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14415-4
- Renate Mayntz: Soziologie der öffentlichen Verwaltung. 4. Aufl., 1997, ISBN 3-8252-0765-X
- Gunnar Folke Schuppert: Verwaltungswissenschaft. Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6763-6
- Hans-Ulrich Derlien/Doris Böhme/Markus Heindl: Bürokratietheorie. Einführung in eine Theorie der Verwaltung. Wiesbaden 2011, ISBN 3-5311-7816-4
Weblinks
- Literatur zur Verwaltung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Online-Verwaltungslexikon
- Weitere Informationen zum Thema Verwaltung auf www.bund.de ( vom 11. März 2007 im Internet Archive)