Wahlmaschine
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(Gervásio Baptista/ABr)
Eine Wahlmaschine (in Deutschland: Wahlgerät) ist ein technisches Gerät, das zur Erfassung oder Auszählung von Stimmen bei Wahlen eingesetzt wird. Hauptsächlich kommen dabei per Software gesteuerte Wahlcomputer zum Einsatz, die die alten mechanischen Geräte ablösen und dabei den bisherigen Wahlvorgang wesentlich verändern. Es ist umstritten, ob und unter welchen Umständen Wahlcomputer zur Durchführung von korrekten und geheimen Wahlen geeignet sind. Befürworter sind vor allem die Hersteller der Wahlcomputer (z. B. Nedap, Diebold), zu den Kritikern gehören unter anderem der Chaos Computer Club und die niederländische Initiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“.
Die Befürworter versprechen sich davon eine noch geheimere Stimmabgabe, Einsparung von Personal, schnelles Auszählungsergebnis, Vermeidung von Auszählungsfehlern, leichtere Stimmabgabe für Behinderte und die Vermeidung ungewollt ungültiger Stimmen.
Dem stehen vor allem ungelöste technische Sicherheitsprobleme gegenüber. Kritiker von Wahlmaschinen halten daher Manipulationen für möglich und schließen auch Auszählungsfehler aufgrund technischer Fehler nicht aus. Die Wirtschaftlichkeit von Wahlmaschinen wird von ihnen ebenso angezweifelt, wie die Wahrung des Wahlgeheimnisses, welches bei gängigen Geräten durch technische Methoden unterminiert werden kann (z. B. per TEMPEST/Van-Eck-Phreaking). Vor allem ist ohne Aufbewahrung von Stimmzetteln und ohne Möglichkeit einer manuellen Auswertung der Wahlvorgang weder transparent noch nachprüfbar, wodurch eine mögliche Wahlfälschung nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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[Bearbeiten] Typen von Wahlmaschinen
Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Wahlmaschinen:
[Bearbeiten] Mechanische Wahlmaschinen
Weltweit existieren die verschiedensten mechanischen Geräte zur Wahlabwicklung, von z. B. Lochgeräten für Stimmzettel in den USA bis hin zu "richtigen" Wahlgeräten, die Stimmen mechanisch erfassen.
Noch zur Bundestagswahl 2005 waren zwei Varianten mechanischer Wahlgeräte in Deutschland zugelassen. Bei einer Variante wird in der Wahlkabine ein Chip in den Schlitz, der einer bestimmten Partei oder der Stimmenthaltung zugeordnet ist, eingeführt. Dadurch wird ein mechanisches Zählwerk betätigt, das den Zählerstand der gewählten Partei erhöht. Außerdem werden die Chips für jede Partei separat in einem Beutel gesammelt, um eine eventuelle Überprüfung der Wahl zu erleichtern. Nach dem Ende der Wahl werden die einzelnen Zählerstände addiert und mit der Anzahl der abgegebenen Stimmen verglichen.
Eine andere Variante sind Geräte, bei welchen der Wähler einen Knopf bis zu einem bestimmten Widerstandspunkt ziehen muss, um somit seine Stimme abzugeben. Mechanische Geräte werden heute in Deutschland nur noch in wenigen Kommunen genutzt, da sie insbesondere den immer komplizierter werdenden Anforderungen (Hessische Kommunalwahlen mit Kumulieren und Panaschieren) nicht mehr gerecht werden.
[Bearbeiten] Wahlcomputer oder Elektronische Wahlmaschinen
Bei Wahlcomputern handelt es sich um Computer, die mit spezieller Hard- und Software zur Durchführung von Wahlen ausgestattet sind. Weltweit sind die unterschiedlichsten Typen in Gebrauch, die entweder zur Abgabe von Stimmen oder zur automatischen Auszählung von Stimmzetteln über Belegleser dienen.
Die derzeit einzigen in Deutschland zugelassenen Wahlcomputer sind die Geräte des Integralen Wahlsystems (Geräte mit zugehöriger Wahl- und Geräteanwendungssoftware) der Firma Nedap/HSG Wahlsysteme GmbH. „Integrales Wahlsystem“ heißt es deshalb, weil es nicht nur die Durchführung der Wahlhandlung mit Hard- und Software unterstützt, sondern als weltweit einziges Wahlsystem ebenso Software für die Vor- und Nachbereitung einer Wahl beinhaltet. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Software nicht Teil der Bauartzulassung von Wahlcomputern ist und dass sie unter dem Closed Source-Betriebssystem Microsoft Windows läuft.
Die NEDAP-Geräte sehen in abgebautem Zustand wie ein Koffer aus, der sich mit wenigen Handgriffen in eine Wahlkabine verwandelt. Für den Wahlvorstand gibt es eine mit dem Gerät verbundene Bedieneinheit, mit welcher er die Wahl für jeden einzelnen Wähler freigibt. Der Stimmzettel ist auf einer integrierten Bedieneinheit abgebildet und der Wähler kann per Tastendruck seine Stimmen auswählen. Nachdem er dies getan hat, drückt er einen Knopf „Stimmabgabe“. An den Geräten erfolgten bislang (Stand: Juni 2006) ca. 15 Millionen Stimmabgaben in 84 deutschen Städten und Gemeinden bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zu den Anwendern gehören unter anderem Städte wie Köln, Dortmund, Cottbus oder Koblenz.[1] Ein Wahlcomputer kostete 2007 4750 Euro.
Zu den größten Herstellern gehören:
- Nedap (Niederlande, stellt die bisher einzigen Wahlcomputer her, die in Deutschland für Bundestags- und Europawahlen zugelassenen sind.)
- Diebold (USA)
- ES&S (USA)
- Sequoia (USA)
- INDRA (Spanien)
Siehe auch: Digitaler Wahlstift
[Bearbeiten] Internet-Wahl
Hauptartikel: I-Voting
Wahlmaschinen werden grundsätzlich in einem öffentlichen Wahllokal aufgebaut und es besteht nicht die Möglichkeit, von zu Hause aus zu wählen (was an sich kritisch gesehen werden muss, wenn man bedenkt, dass Wahlen öffentlich und frei ablaufen müssen und selbst die Briefwahl eine umstrittene „Ausnahmeregelung“ ist). Des Weiteren werden in Deutschland nur Wahlgeräte zugelassen, die nicht untereinander vernetzt sind, um Angriffe von außen ausschließen zu können. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich um völlig unterschiedliche technische Lösungen handelt.
Trotzdem sind Internetwahlen in den meisten europäischen Ländern noch ein vieldiskutiertes Thema. Die Argumente der Befürworter und Gegner entsprechen größtenteils denen in Deutschland: Bei Internetwahlen erhofft man sich eine höhere Wahlbeteiligung und auf lange Sicht eine Einsparung von Kosten, fürchtet aber andererseits fehlende Transparenz und Sicherheit. Hinzu kommen Konflikte mit Gesetzen und Demokratieverständnis.
In Deutschland wurde beispielsweise das Forschungsprojekt Internetwahlen bzw. das Projekt W.I.E.N. (Wählen in Elektronischen Netzen) insgesamt von 1999 bis 2004 mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Millionen Euro staatlich gefördert, was jedoch nicht zu dem erhofften Ergebnis einer sicheren Internetwahl führte. Die Forschung und Entwicklung von Wahlgeräten wurde in Deutschland nicht staatlich gefördert.
[Bearbeiten] Sicherheit
Es muss strikt unterschieden werden zwischen der rechtlichen Zulässigkeit von Wahlmaschinen (entsprechende Gesetze können auch unsichere Wahlverfahren zulassen, die eventuell den Anforderungen an demokratische Wahlen nicht standhalten) und der technischen Sicherheit der verwendeten Wahlmaschine, d.h. technischen Maßnahmen, die korrektes Funktionieren, Geheimhaltung der Stimmabgabe sowie Manipulationssicherheit sicherstellen.
In einer Wahlmaschine findet die Erfassung und Auszählung der Stimmen nicht länger öffentlich, sondern durch die Wahlmaschine statt. Dadurch wird beides an den Hersteller der Wahlmaschine delegiert. Die Sicherheitsanforderungen unterscheiden sich dabei sicherlich je nach Wichtigkeit der Wahl und damit dem Aufwand, den ein potentieller Angreifer zu investieren bereit ist, um eine Wahl zu manipulieren.
[Bearbeiten] Sicherheit von in Deutschland und den Niederlanden eingesetzter Wahlcomputern
Die Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“[2] und der Chaos Computer Club (CCC) haben am 5. Oktober 2006 im niederländischen Fernsehen demonstriert, dass Wahlcomputer der Firma Nedap sehr leicht manipulierbar sind, ohne dass die Manipulation für einen Wahlleiter oder Wähler nachvollziehbar wäre. [3][4][5][6] Die dabei verwendete Maschine vom Type ES3B unterscheidet sich von den in Deutschland eingesetzten Typen ESD1 und ESD2 nur in Kleinigkeiten, die hauptsächlich auf die unterschiedlichen Wahlsysteme zurückzuführen sind. [7][8] In einem ausführlichen Bericht über ihre Untersuchung schildern die Gruppen weitere Sicherheitsmängel: [9]
- Die Schlösser an allen Wahlmaschinen lassen sich mit den gleichen Schlüsseln öffnen, die es auch für einen Euro zu kaufen gibt.
- Das Administrationspasswort („GEHEIM“) der Verwaltungssoftware war im Klartext im Binärcode enthalten.
- Ein Man-In-The-Middle-Angriff zwischen Tastatur, Display und dem Stimmenspeicher wäre möglich. Eine Versiegelung der Geräte, wie sie bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus durchgeführt wurde, könnte diesen Angriff erschweren, doch die Qualität der verwendeten Plomben wird kritisiert. Außerdem verhindert die Versiegelung nicht den möglichen Austausch des Stimmmoduls.
Die PTB hatte die Prüfung für die Wahlgeräte in Deutschland durchgeführt. Die PTB hält eine Manipulation der Wahlen für grundsätzlich möglich. Allerdings müsste ein Angreifer Fachkenntnis und sehr viel kriminelle Energie mitbringen. [10] Zumindest die kriminelle Energie ist durch den Wahlfälschungsskandal von Dachau und die Vorgänge um die Nominierung des SPD-Bürgermeisterkandidaten 2007 in Hamburg sowie andere Fälle schon bewiesen worden. In den USA sind Fälle bekannt geworden, in denen möglicherweise Wahlen durch die Gestaltung von Wahlzetteln für mechanische Wahlmaschinen sowie Softwaremanipulationen manipuliert wurden.
Der Vertrieb der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Geräte der Firma Nedap, HSG Wahlsysteme GmbH, äußert sich zu der Manipulationssicherheit ihrer Wahlmaschinen in mehreren Pressemitteilungen. [11][12]
Ausdrucke auf Papier, wie sie zur Zeit in einigen Gegenden üblich sind, stellen keine Erhöhung der Sicherheit gegen Fälschung dar, weil ihr Inhalt bei Vorliegen einer gefälschten Funktion nichts mit der Ausgabe des Auszählergebnisses zu tun haben muss und außerdem nur in Ausnahmefällen zur Kontrolle ausgewertet werden wird.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme könnten parallele Testwahlen mit am Wahltag zufällig ausgewählten Wahlcomputern gemacht werden. Diesen Test könnte man dadurch umgehen, dass die gehackte Software Stimmen erst dann manipuliert wenn:
- einer der Wahlfälscher eine bestimmte Tastenkombination gedrückt hat oder auf andere Art ein Signal von außen gegeben hat. Die niederländischen SDU Wahlcomputer haben z.B. ein GPRS-Modem eingebaut.
- über mehrere Stunden gleichmäßig Stimmen abgegeben wurden. Die Manipulation wäre mit einer kurzen Testwahl nicht zu entdecken.
Mitglieder des CCC und niederländische Computerexperten haben Praxistests an Wahlcomputern in deutschen Wahllokalen durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Möglichkeiten entdeckt, das Wahlergebnis sowohl nach Belieben zu manipulieren als auch das Wahlverhalten eines Wählers 'abzuhören'. Über diese Sicherheitsmängel wurde im Mai 2007 ein ausführliches Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellt. [13] [14] [15][16]
[Bearbeiten] Zertifizierung von Wahlmaschinen
In den USA gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage für dem Einsatz von Wahlgeräten, sondern jeder Bundesstaat hat eine eigene Regelung. In Deutschland wird jeder neu zuzulassende Gerätetyp einem zentralen Prüfverfahren gemäß der Bundeswahlgeräteverordnung (durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt) unterzogen, bevor das Bundesministerium des Innern gegebenenfalls eine Zulassung für dessen Einsatz zu bestimmten Wahlen erteilt. Eine Prüfung der Einzelgeräte findet jedoch nicht statt, solange der Hersteller die Baugleichheit mit einem bereits geprüften Typ zusichert. Kritiker halten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besser für die Prüfung von programmierten Wahlcomputern geeignet als die PTB.
[Bearbeiten] Beispiele für Probleme mit Wahlmaschinen
- Bei der Präsidentschaftswahl 2000 gewann George W. Bush durch knappe Mehrheit der Stimmen in Florida, obwohl das dort per Wahlcomputer ermittelte Ergebnis bis zuletzt umstritten blieb (siehe: Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2000 und George W. Bush).
- Bei den Kongresswahlen am 7. November 2006 in den USA kam es zu einem Debakel wegen Wahlmaschinen. [17][18]
- Italien soll in der Regierungszeit von Romano Prodi im November 2006 alle Wahlcomputer-Projekte gestoppt haben aufgrund von Fälschungsvorwürfen bei den Parlamentswahlen im April 2006. [19]
- Aufgrund vieler Probleme mit Wahlmaschinen entfernt der Bundesstaat Florida, ursprünglich ein Vorreiter bei Wahlmaschinen, alle Wahlmaschinen bei Wahlen.[20] Das Parlament verabschiedete am 3. Mai 2007 ein Gesetz, das den Einsatz von Papier-Stimmzetteln vorschreibt, um eine Neuauszählung der Stimmen zu ermöglichen, wie die 118 Abgeordneten ihren einstimmigen Entscheid begründeten.
[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte
Es ist wichtig, zwischen Wahlgeräten und Internetwahlen zu unterscheiden. Für Internetwahlen gibt es derzeit (Stand: Juni 2006) keine rechtliche Grundlage in Deutschland, wohingegen die Stimmabgabe an Wahlgeräten in § 35 Bundeswahlgesetz geregelt ist. Weitere relevante Gesetze, insbesondere zu den Anforderungen an das Gerät im Vorfeld der Zulassung sind:
- Bundeswahlgesetz (BWG) vom 23. Juli 1994 (BGBl. I S. 1288, 1594), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
- Bundeswahlordnung (BWO) vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 495), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
- Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert am 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412)
- Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459), geändert am 20. April 1999 (BGBl. IS. 749) mit Anlage 1: Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
Kritiker merken an, dass, obwohl die Stimmenzählung bei den in Deutschland eingesetzten Wahlcomputern nicht nachvollziehbar ist, in der Wahlniederschrift folgendes steht: „Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.“[21] Jeder Wahlhelfer, der dies unterschreibt, würde damit ein falsches Zeugnis ablegen.
[Bearbeiten] Rechtlich-technische Aspekte
Kriterien, denen das Wahlgerät laut Bundeswahlgeräteverordnung entsprechen muss, sind:[22]
- Korrekte Durchführung des Wahlprozesses
- Sichere Speicherung der abgegebenen Stimmen
- Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Richtige Zählung der Stimmen
- Bedienbarkeit der Geräte
- Sichere und langlebige Konstruktion
- Sicherheit bei Störungen
- Unempfindlichkeit gegen mechanische, klimatische und elektromagnetische Umgebungseinflüsse
Diese und weitergehende Kriterien werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft, bevor ein Wahlgerät die Zulassung durch das Bundesministerium des Innern erlangen kann.
Eine Kontrollmöglichkeit derart zugelassener Wahlmaschinen für den Wähler besteht zur Zeit nicht, da eine Veröffentlichung der vollständigen Prüfprotokolle und zugehörige Unterlagen bislang unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse des Maschinenherstellers verweigert wird.
Kritiker vermissen bei den Kriterien die Nachvollziehbarkeit des Wahlprozesses, wie er bei einer Urnenwahl mit öffentlicher Stimmauszählung gegeben ist. Da die in Deutschland zugelassenen Nedap-Geräte ohne einen Papierausdruck arbeiten, hat niemand eine Kontrolle darüber, ob die Stimmen, wie vom Wähler beabsichtigt, gespeichert werden. Der unter anderem bei den Hamburger Kommunalwahlen benutze Digitaler Wahlstift hat durch die benutzten Stimmzettel die gleiche Nachvollziehbarkeit wie eine normale Wahl.
Allerdings sollte hier rechtlich geregelt werden, dass im Falle einer Differenz zwischen dem Ergebnis von Computer und Stimmzettelauszählung letzteres das verbindliche Wahlergebnis ist. Bei einer Wahl in Belgien wurde bei einer achtprozentigen Differenz die Computerzählung zum endgültigen Wahlergebnis erklärt.[23]
Weiterhin wird oft kritisiert, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch seinen IT-Schwerpunkt deutlich besser für die Prüfung von Wahlcomputern geeignet wäre als die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
[Bearbeiten] Gerichtliche Verfahren/Petitionen
Wegen der Bedenken um die Manipulationssicherheit, der Wahrung des Wahlgeheimnisses und der fehlenden Öffentlichkeit bei Wahlen mit den in Deutschland verwendeten Wahlmaschinen gibt es derzeit mehrere Verfahren:
- Gegen die Verwendung von Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 gab es einige Einsprüche, die der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 zurückwies.[24] Gegen den Beschluss des Bundestages wurden Mitte Februar 2007 Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben.[25]
- Auch gegen die Benutzung von Wahlcomputern bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus wurde ein Wahleinspruch eingelegt.[26] Die Ernennung des Oberbürgermeisters wurde um acht Tage auf den 28. November 2006 verschoben, der Einspruch wurde aber zurückgewiesen.
- Vom 17. Oktober 2006 bis 28. November 2006 lief auch eine Bundestagspetition zur Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz, die mehr als 45.000 Unterstützer erhielt.[27][28][29]
- Juni 2007 - In einem umfassenden Bericht für das Bundesverfassungsgericht hat der Chaos Computer Club Wahlcomputer der Firma NEDAP getestet. Die veröffentlichte Analyse widerlegt die vom Bundesinnenministerium und dem Hersteller aufgestellten Behauptungen über die Sicherheit des Systems. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Angriffe gezeigt, die in der Praxis eine einfache und nicht entdeckbare Wahlfälschung ermöglichen.
- November 2007: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt zur o.g. Petition von 2006: In einem für die Demokratie so essentiellen Bereich wie der Durchführung von Wahlen ist es nach Auffassung des Ausschusses von enormer Wichtigkeit, keine Irritationen oder Zweifel aufkommen zu lassen \[...\] Die durch die Wahlgeräte erlangten Vorteile im Wahlverfahren stehen daher nach Sicht des Ausschusses in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch sie jederzeit drohenden Nachteil. Wenig später beschließt der Bundestag später auf Empfehlung des Petitionsausschusses, die Petition gegen Wahlcomputer der Bundesregierung als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zur Kenntnis zu geben.[30]
- Januar 2008: Mit Hilfe des CCC reichte eine hessische Wählerin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, um die Verwendung von Wahlmaschinen der Firma NEDAP bei der Landtagswahl in Hessen 2008 untersagen zu lassen.[31][32] Am 23. Januar lehnte der Staatsgerichtshof diesen Antrag ab, da eine vorverlegte Wahlprüfung in einem laufenden Wahlverfahren unzulässig sei.[33]
[Bearbeiten] Wirtschaftliche Aspekte
Durch ein Auskunftsbegehren nach dem niederländischen Informationsfreiheitsgesetz konnte die niederländische Gruppe Wirvertrouwenstemcomputersniet („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“) im Juli 2006 Unterlagen zur Umstellung von Wahlurnen auf Wahlcomputer in Amsterdam veröffentlichen. Laut dem Papier stiegen dadurch die Kosten pro Wahl von 1,6 Millionen auf 2,7 Millionen Euro.[34]
[Bearbeiten] Zitate
„Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich alleine manipulationssicher ist.“
– Herbert Schulze Geiping: Geschäftsführer HSG Wahlsysteme GmbH / Nedap Deutschland[35]
„Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich.“
– CCC: Fazit zur Wahl in Cottbus, bei der 74 Nedap-Wahlmaschinen eingesetzt wurden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Übersicht über den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland
- ↑ „Wij vertrouwen stemcomputers niet“
- ↑ heise.de: Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer
- ↑ golem.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
- ↑ heise.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern - Nedap wehrt Vorwürfe ab
- ↑ spiegel.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
- ↑ Beschreibung der Nedap ESD1 und ESD2 vom CCC
- ↑ Untersuchung (S.4) der niederländischen Prüfbehörde TNO
- ↑ Nedap/Groenendaal ES3B voting computer a security analysis
- ↑ Interview mit Dieter Richter, c't Computermagazin, 2006 Behörde hält Manipulationen für möglich
- ↑ Pressemitteilung HSG-Wahlsysteme GmbH, 31. Mai 2006
- ↑ Niederländer hacken Wahlgerät
- ↑ spiegel.de: Manipulationsmöglichkeit: Hacker knacken deutsche Wahlcomputer
- ↑ heise.de: Gutachten bestätigt Manipulierbarkeit von Wahlcomputern
- ↑ golem.de: CCC: Wahlcomputer sind prinzipiell unsicher: Hacker-Club legt Bericht für das Bundesverfassungsgericht vor
- ↑ spiegel.de: manipulierter Wahl-Autormat: Chaos-Club hackt Demokratie
- ↑ heise.de: Erneut Wahlmaschinen-Debakel in den USA
- ↑ heise.de: Wahlcomputer in Florida unterschlagen jede achte Stimme
- ↑ Meldung von heise online vom 30.11.2006 19:24 Italien stoppt Wahlcomputer-Projekte
- ↑ heise.de: Wahlmaschinen: Florida rudert zurück
- ↑ BGBl I vom 23. April 1999, S.760, Absatz 5.6
- ↑ Bundeswahlgeräteverordnung
- ↑ ael.be: Electronic Voting Paper Audit Trail
- ↑ ulrichwiesner.de:Wahlcomputer und öffentliche Kontrolle
- ↑ Verfassungsklage gegen Wahlcomputer (Heise Hintergrund, 21. Februar 2007)
- ↑ Misstrauen gegen Wahlgeräte: Wahleinspruch in Cottbus
- ↑ itc.napier.ac.uk:Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
- ↑ itc.napier.ac.uk:Wegen technischer Probleme notwendige inhaltsgleiche Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
- ↑ CCC Informationen zur Anti Wahlmaschinen Petition
- ↑ c't 26/2007, S. 81.
- ↑ CCC will Wahlcomputer in Hessen verbieten lassen
- ↑ Hessens Innenministerium zweifelt nicht an Wahlcomputern
- ↑ heise online: Hessische Kommunen dürfen Nedap-Wahlgeräte am Sonntag einsetzen
- ↑ Heise-Meldung
- ↑ Niederländer hacken Wahlgerät
- Richard Sietmann: Vertrauensfrage. Grundlegende Bedenken gegen elektronische Wahlsysteme. In: c't 26/2007, ISSN 0724-8679, S. 80-82.
[Bearbeiten] Weblinks
-
Commons: Wahlmaschine – Bilder, Videos und Audiodateien
- Das Wahlcomputer-Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht (PDF-Datei; 2,4 MB)
- Umfangreicher Übersichtsartikel beim Chaos Computer Club zu Wahlmaschinen
- Kampagne gegen Wahlcomputer (Chaos Computer Club)
- Links zum Thema Elektronische Wahlen im Open Directory Project
- HSG Wahlsysteme GmbH
- Wahleinspruch gegen die Verwendung von Wahlcomputern
- Chaosradio-Sendung zum Thema Wahlcomputer, vom: 27. September 2006, 22:00 Uhr CR117
- Schach dem E-Voting (c't 22/2006, S. 52)
- ARD: Wahlsoftware-Firma wollte Staat unter Druck setzen
- Untersuchung der Universität Princeton zur Manipulierbarkeit von Wahlmaschinen
- Petition gegen Wahlmaschinen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

