Kumulieren

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Dieser Artikel erläutert die Bedeutung des Kumulierens im Sinne des Wahlrechts, zu anderen Bedeutungen siehe Kumulation.

Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung), auch Stimmenhäufung oder Häufeln, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Bei bestimmten Wahlen kann nicht nur eine Liste (Partei oder Vereinigung) gewählt werden, sondern es können innerhalb dieser Liste auch mehrere (meist zwei oder drei) Stimmen auf die Kandidaten dieser Liste verteilt werden, um zu bestimmen, welche Kandidaten die von der Liste gewonnenen Mandate wahrnehmen sollen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhält, umso höher wird seine Position in der Liste. Dabei können auch mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgegeben werden. Dies ist das Kumulieren im engeren Sinne. Darüber hinaus wird auch das Verteilen von mehreren Stimmen innerhalb einer Liste allgemein als Kumulieren bezeichnet.

Kreuzt der Wähler eine Liste an, ohne seine Stimmen explizit bestimmten Kandidaten dieser Liste zu geben, so werden diese Stimmen auf die ersten Plätze der Liste verteilt. Sind mehr Stimmen als Kandidaten vorhanden, so werden die überzähligen Stimmen wieder auf die ersten Plätze der Liste verteilt. In der Regel existieren aber mehr Kandidaten als Stimmen.

Der Wähler vertraut beim Ankreuzen der Liste auf die von der Partei oder Listenvereinigung selbst bestimmten Reihenfolge in der Liste, da bei Stimmgleichheit diese Reihenfolge maßgebend ist.

Das Verteilen mehrerer Stimmen auf mehrere Listen nennt man Panaschieren.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Schweiz

Kumulieren ist in der Schweiz bei Parlamentswahlen auf allen Ebenen üblich. Dabei dürfen für einen Kandidaten üblicherweise maximal zwei Stimmen abgegeben werden.

[Bearbeiten] Deutschland

Kumulieren bei Wahlen kann man in folgenden Bundesländern:

Bundesland Kommunalwahl Landtagswahl
Baden-Württemberg   Ja Nein Nein
Bayern   Ja Nein Nein
Berlin Nein Nein Nein Nein
Brandenburg   Ja Nein Nein
Bremen Nein Nein Nein Nein
(Bremerhaven) Nein Nein Nein Nein
Hamburg   Ja (Bezirke)   Ja (Bürgerschaft)
Hessen   Ja Nein Nein
Mecklenburg-Vorpommern   Ja Nein Nein
Niedersachsen   Ja Nein Nein
Nordrhein-Westfalen Nein Nein Nein Nein
Rheinland-Pfalz   Ja Nein Nein
Saarland Nein Nein Nein Nein
Sachsen   Ja Nein Nein
Sachsen-Anhalt   Ja Nein Nein
Schleswig-Holstein Nein Nein Nein Nein
Thüringen   Ja Nein Nein

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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