Wappen Neukaledoniens

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Wappen Neukaledoniens
Wappen der Regierung Neukaledoniens, eine farbige Alternative

Das Wappen Neukaledoniens, einer zu Frankreich gehörigen Inselgruppe im Pazifischen Ozean, ist im heraldischen Sinn kein Wappen, sondern nur ein Hoheitszeichen.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Symbol ist eine rahmenlose Zusammenstellung von Objekten, die in der Region eine in der Tradition begründete Verehrung erfahren haben. Alle Objekte sind in Schwarz ausgeführt. Am markantesten ist die Schale eines Perlbootes. Eine schmale endemische Konifere (Araucaria columnaris) ragt hinter dieser Schale aus zwei Wellen empor. Das heraldisch rechts stehende Symbol stellt einen Speer dar, dessen Spitze nach der Tradition der melanesischen Bevölkerung (Kanak) mit Muscheln geschmückt ist, und wird im Allgemeinen als Hauptbestandteil des Emblems betrachtet.

Symbolik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Nautilus kommt in den Gewässern Neukaledoniens vor. Die unteren Wellen stellen das Meer dar. Die Kiefer wird auch Cook-Kiefer genannt, ist aber eine Araukaria.

Der Speer befindet sich in der Regel auf den Dächern der Häuser der Kanaken. Er kann als eine Art Totem (flèche faîtière) aufgefasst werden. Er ist als Emblem auf der Unabhängigkeitsfahne abgebildet, aber auch auf den offiziellen Flaggen der Nordprovinz und der Loyalitätsinseln wiederzufinden.

Status[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kongress Neukaledoniens ist durch Artikel 5 des verfassungsausführenden Gesetzes (loi organique) Nr. 99–209 vom 19. März 1999 dazu berechtigt, Flagge und Wappen für Neukaledonien zu wählen, hat dies aber bisher nicht getan.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Loi organique no 99-209 du 19 mars 1999 relative à la Nouvelle-Calédonie. Abgerufen am 25. April 2017 (französisch).
    Zitat: La Nouvelle-Calédonie détermine librement les signes identitaires permettant de marquer sa personnalité aux côtés de l'emblème national et des signes de la République.