Zweiter Weihnachtsfeiertag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Dezember 2015 um 13:47 Uhr durch Centenier (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Alexander2412 (Diskussion) auf die letzte Version von Golgaris Schwinge zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der 26. Dezember ist als Zweiter Weihnachtsfeiertag oder Stephanstag ein gesetzlicher Feiertag in den meisten europäischen Ländern. Er gehört zu den Feiertagen zwischen den Jahren.

Verbreitung

Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie etwa ab dem 8. Jahrhundert eine Oktav, eine einwöchige Festzeit, in der aber die in diese Zeit fallenden bestehenden Heiligenfeste erhalten blieben.[1] Vor der Reformation gab es in den einzelnen deutschen Herrschaften je nach dem jeweiligen Landesfürsten bis zu fünf Weihnachtsfeiertage.

Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in den folgenden europäischen Ländern: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie in Zypern. In Spanien ist er nur in Katalonien und den Balearen[2] ein Feiertag, in Frankreich nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und dem teils deutschsprachigen Moselle. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in Teilen der Schweiz wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist er kein gesetzlicher Feiertag.

Christlicher Feiertag

In den evangelischen Kirchen steht am zweiten Weihnachtsfeiertag nicht mehr die Geburtsgeschichte Jesu im Zentrum, sondern die Fleischwerdung des Wortes nach Johannes. Als Evangelium werden Joh 1,1–5 (6–8) 9–14 LUT, als Epistel Hebr 1,1–3 (4–6) LUT und aus dem Alten Testament Jesaja 11,1–9 LUT gelesen.

In der Liturgie der römisch-katholischen, der altkatholischen, der anglikanischen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Fleischwerdung bereits am ersten Weihnachtsfeiertag in der Heiligen Messe „Am Tage“ gefeiert. Der 26. Dezember wird hingegen als Gedenktag des heiligen Stephanus begangen. Auch in evangelischen Gemeinden in Deutschland wird in manchen Gottesdiensten an Stephanus gedacht, da „das Gedächtnis des Erzmärtyrers Stephanus […] eine längere Tradition als das Weihnachtsfest“ hat.[3]

Weitere Tagesbenennungen

In Großbritannien und mehreren Ländern des Commonwealth nennt man den zweiten Weihnachtsfeiertag Boxing Day. In Irland ist der zweite Weihnachtstag ein gesetzlicher Feiertag und wird auf Englisch St. Stephen’s Day genannt. Auf Irisch heißt er entweder Lá Fhéile Stiofáin (Tag der Stephansfeier) oder Lá an Dreoilín (Tag des Zaunkönigs/Schneekönigs). In Österreich ist der Tag als Stefanitag bekannt, in Deutschland und der Schweiz ist die Bezeichnung Stephanstag gängig.

Einzelnachweise

  1. Philipp Harnoncourt: Weihnachtsoktav. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 10. Herder, Freiburg im Breisgau 2001.
  2. Max Adler: 2. Weihnachtsfeiertag in Spanien – Ein ganz normaler Werktag? Strandgazette, 26. Dezember 2014.
  3. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 416.