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[[Datei:Slot Machine Tequila Sunrise.JPG|miniatur|Typischer einarmiger Bandit, hier als Single]]

Ein '''einarmiger Bandit''' ist ein mechanischer oder elektronischer [[Spielautomat|Glücksspielautomat]]. Die Bezeichnung kommt von dem Hebelarm, mit dem nach Einwurf einer [[Münze]] das Spiel gestartet wird.

== Geschichte und Bezeichnungen ==
Der erste aller Geldspielautomaten war die [[Black Cat (Spielautomat)|Black Cat]] der Brüder Caille. Erbaut im Jahr 1889 hatte sie schon den typischen Seitenarm und erhielt als erste die Bezeichnung „einarmiger Bandit“. Später folgte im Jahr 1897 ein Apparat des aus [[Schwaben]] nach [[Kalifornien]] ausgewanderten [[Maschinenbau]]ers [[Charles August Fey]]<ref>Alfried Schmitz: [http://www.planet-wissen.de/laender_leute/usa/las_vegas/einarmiger_bandit.jsp Der Einarmige Bandit] [[Planet Wissen|planet-wissen.de]] 1.Juni 2009 (Abgerufen am 8. April 2012)</ref>.

Der Name ''einarmiger Bandit'' kommt von dem englischen Ausdruck ''one-arm(ed) bandit'' und daher, dass der Automat nur einen Arm (Hebel) hat, aber dem Benutzer wie ein [[Dieb]] oder [[Betrüger]] die Taschen leert, entsprechend der Bedeutung von ''bandit'' in der Umgangssprache. In den USA werden diese Geräte auch ''slot machine'' (= Schlitzapparat), in Australien ''poker machine'' und in Großbritannien ''fruit machine'' (= Früchtemaschine, nach den Symbolen auf den Walzen) genannt. Der erste in Kalifornien aufgestellte Maschinentyp trug nach dem Symbol mit der Höchstgewinnmöglichkeit den Namen ''Liberty bell''.

== Aussehen und Funktion ==
Das Betätigen eines Hebels setzt Walzen mit Symbolen in Bewegung. Ziel ist es, dass die Walzen nach dem Stehenbleiben in bestimmten Positionen die gleichen Symbole anzeigen. Die in Deutschland nur in [[Spielbank|Casinos]] aufgestellten Automaten bieten teilweise sehr hohe Gewinne (Jackpotgewinne von mehreren Millionen Dollar bzw. Euro).
[[Datei:Vegas slots.JPG|miniatur|In Las Vegas wird der ''einarmige Bandit'' auch ''Slot Machine'' (''Schlitzmaschine'') genannt]]
Die traditionellen Geräte mit Walzen und Handhebel werden von modernen Maschinen mit Bildschirmen abgelöst, auf denen die Walzen nur simuliert werden. Diese Bildschirmgeräte haben den Vorteil, dem Spieler bei einigen Geräten die Auswahl zwischen mehreren Spielen oder Spieleinsätzen zu ermöglichen. Neueste Entwicklung sind Geräte, bei denen der Spieler den Wert eines Kredites (kleinste Einheit des Spieleinsatzes) selbst bestimmen kann (Fachbegriff: Multi-Denomination). Je nach Ausführung der Maschine können auch mehrere Gewinnlinien, – bis über 100 –, oder Kredite je Gewinnlinie gespielt werden. Der Wert pro Kredit kann vor allem in US-Casinos sehr hohe Werte erreichen, teilweise sogar bis $1000 pro Kredit. Die entsprechend möglichen Gewinne können dann große Höhen erreichen.
Auf Bildschirmgeräten können auch herkömmliche Kasinospiele wie [[Black Jack]], [[Poker]] und [[Roulette (Glücksspiel)|Roulette]] aufgespielt werden.
Viele einarmige Banditen verfügen über ein Jackpotsystem, bei dem ein vorher festgelegter Prozentsatz des Spieleinsatzes einem Jackpotzähler hinzugefügt wird. Auch können mehrere Geräte an ein gemeinsames Jackpotsystem angeschlossen sein. Dies kann innerhalb eines einzelnen Casinos der Fall sein (LAN Jackpot = local area jackpot) oder über mehrere Casinos hinweg (WAN Jackpot = wide area Jackpot). In den USA ist dies fast ausschließlich auf Casinos innerhalb eines einzelnen Bundesstaates begrenzt, da die gesetzlichen Vorgaben für Casino Automaten sich zwischen den Bundesstaaten sehr unterscheiden.

Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Automaten geschieht entweder durch eingebaute Auszahleinheiten (Fachbegriff „Hopper“) oder durch Handauszahlung des Aufsichtspersonals. Mittlerweile ist diese Art der Auszahlung allerdings fast vollständig verschwunden und durch ein "TiTo" (Ticket in, Ticket out) System ersetzt worden. Hierbei druckt das Gerät nach Drücken der Auszahltaste ein Ticket aus, auf dem der Gewinnbetrag aufgedruckt ist. Dieser Gutschein in der Größe eines US-Dollar, kann anschließend statt einer Banknote für das Spiel an einem anderen Gerät (innerhalb des gleichen Casinos) verwendet werden oder an einem Rückwechselautomat in Bargeld getauscht werden. Handauszahlungen sind in amerikanischen Casinos nur noch bei Gewinnen über $1199,- erforderlich, da ein höherer Gewinn steuerpflichtig ist.

== Hersteller ==
Hersteller dieser Maschinen sind u.&nbsp;a. die Firmen IGT, [[Bally (Flipper)|Bally]] (USA), WMS (USA), [[Atronic]] (Deutschland), [[Aristocrat]] (Australien) und Unidesa (Spanien).

== Suchtgefahr ==
Einarmigen Banditen wird wegen der schnellen Abfolge von Spielen, der Interaktion des Spielers während des Spiels und der Auszahlung von Zwischengewinnen eine besonders hohe [[Spielsucht|Suchtgefahr]] zugeschrieben.<ref>https://www.tagesschau.de/inland/faqgluecksspiele100.html FAQ über Glücksspiele</ref>

== Weblinks ==
{{Commonscat|Slot machines|Einarmige Banditen}}

== Einzelnachweise ==
<references />
<nowiki>
[[Kategorie:Automat]]
[[Kategorie:Glücksspiel]]
</nowiki>






[[Datei:13-02-27-spielbank-wiesbaden-by-RalfR-009.jpg|mini|Automatensaal der [[Spielbank Wiesbaden]] (2013)]]
[[Datei:Spielbank Magdeburg.jpg|mini|Spielbank Magdeburg (2016)]]
[[Datei:Penny arcade1.JPG|mini|Britischer Allwin Penny-Arcade-Automat, Patent von 1915]]
[[Datei:Spielautomat Rotamint 1960.jpg|mini|Spielautomat Rotamint (deutsches Geldspielgerät), Baujahr 1952]]
Ein '''Spielautomat''' ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das nach Münzeinwurf einen Spielverlauf bietet, der durch [[Zufall]] und/oder Betätigungen des Mitspielers oder der Mitspieler bestimmt wird.

== Begriffsbedeutung ==
Mit dem Begriff ''Spielautomaten'' werden in Deutschland meist ''Geldspielgeräte'' im Sinne des {{§|33c|gewo|juris}} der [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]] (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und [[Spielhalle]]n aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:

* [[Einarmiger Bandit|Einarmige Banditen]], wie sie mit deutlich höheren Einsatzmöglichkeiten und Gewinnchancen in [[Spielbank|Spielcasinos]] betrieben werden.
* Unterhaltungsautomaten ''ohne'' Geldgewinnmöglichkeit wie
** [[Flipperautomat]]en,
** [[Arcade-Automat]]en
** [[Spielhalle#Mechanische Spiele|mechanische Automaten]]
* Eine Kombination von [[Verkaufsautomat]] und [[Glücksspiel]] sind [[Spielzeugautomat]]en.

Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als [[Vergnügungsteuer (Deutschland)|Vergnügungs-]] und [[Umsatzsteuer (Deutschland)|Umsatzsteuer]] erhält.

In [[Spielbank]]en wird das Automatenspiel zur Abgrenzung von den Glücksspielen [[Roulette]] und [[Black Jack]] oft als ''kleines Spiel'' bezeichnet.<ref>Spielbanken Bayern: [http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySpielBO?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Spielbankordnung] (Stand April 2013; PDF)</ref>

== Gesetzliche Regelung in Deutschland ==
Zum [[Verbraucherschutz]] und zur Eindämmung des [[Pathologisches Spielen|pathologischen Spiels]] (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte und deren Aufstellung umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die in der [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]], der [[Spielverordnung]] sowie in Ländergesetzen geregelt sind.

Die aktuelle Fassung der [[Spielverordnung]] ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.<ref>Verkündung der Siebten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 12. Dezember 2014, {{BGBl|2014n I S. 2003}}</ref> Mit dieser [[Novelle (Recht)|Novelle]] wurden einige Details einer umfassenden Reform durch die Sechste Novelle korrigiert, die einen Monat zuvor in Kraft getreten war.<ref name="bgbl6">Verkündung der Sechsten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 10. November 2014, {{BGBl|2014n I S. 1678}}</ref>

Mit der Sechsten Novellierung soll der Jugend- und Spielerschutz bei Geldspielgeräten insbesondere durch eine Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten verbessert werden. Die entsprechend verschärften Anforderungen gelten jedoch in wesentlichen Teilen nur für neu zugelassene Spielautomaten oder treten erst nach einer Übergangsfrist in Kraft. Insgesamt ergeben sich damit im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen:
* Eine Aufstellung von Geldspielgeräten ist nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt, wobei die Maximalanzahl 3 (2 ab 10. November 2019) bzw. 12 pro Aufstellort beträgt. Der Aufstellungsort bedarf einer [[Geeignetheitsbestätigung]].
* In Spielhallen ist ein Alkoholausschank nicht erlaubt.
* Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Spielen an Automaten untersagt (für Spielhallen besteht darüber hinaus gemäß [[Jugendschutzgesetz (Deutschland)|Jugendschutzgesetz]] ein Zutrittsverbot).
* Geregelt sind Höchstgewinn, -einsatz und das Zeitintervall dazwischen (Dauer eines „Spiels“): zulässig sind z.&nbsp;B. in 5 Sekunden 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
* Der Verlust pro Stunde, d.&nbsp;h. der die Gewinne übersteigende Einsatz, ist begrenzt auf höchstens 80 € (60 € für neu zugelassene Spielautomaten).
* Der Gewinn pro Stunde darf nach Abzug der Einsätze nicht höher sein als 500 € (400 € für neu zugelassene Spielautomaten).
* Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 33 € (20 € für neu zugelassene Spielautomaten).
* Die Obergrenzen für Einsatz, Gewinn und Verlust pro Zeiteinheit werden durch eine Kontrolleinrichtung gewährleistet.
* Die die Automaten betreffenden Parameter werden durch die [[Physikalisch-Technische Bundesanstalt]] (PTB) im Rahmen einer [[Bauartzulassung]] auf Basis einer Technischen Richtlinie geprüft.<ref name="ptb_tr">[http://www.ptb.de/spielgeraete Spielgeräte-Portal der PTB]</ref>
* Geldspielgeräte müssen alle 2 Jahre durch einen [[Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige|vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen]] oder einer von der PTB dafür zugelassenen Stelle, wie derzeit z.&nbsp;B. dem [[TÜV Rheinland]], überprüft werden. Neu zugelassene Geldspielgeräte dürfen nur noch maximal vier Jahre betrieben werden.

Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik und Spiel nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation des Spielautomaten und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten<ref>Johann Heyszl, Florian Thiel: ''Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit.'' In: ''Datenschutz und Datensicherheit.'' Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, [[doi:10.1007/s11623-015-0402-z]].</ref> sowie das so genannte Punktespiel.<ref name="eu_not">[http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2014&num=289 Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU]</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13 ''Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013'']</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13%28B%29 ''Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013'']</ref> Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen gehen im Wesentlichen auf den [[Bundesrat (Deutschland)#Verordnungen und Verwaltungsvorschriften|Maßgabebeschluss des Bundesrats]] zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714712.pdf#page=51 ''Bundestagsdrucksache 17/14712'', Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013]</ref> erst nach über 16 Monaten und einer erneuten [[Notifizierungspflicht|Notifizierung]] bei der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] in Kraft zu setzen.<ref name="eu_not" /> Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten<ref>Notifzierungsnachricht [http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2015&num=68 2015/68/D]</ref> [[Technische Richtlinie|Technischen Richtlinie]] der PTB geregelt.<ref>[http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_8/8.5_metrologische_informationstechnik/8.54/Richtlinien_Merkblaetter_PDF/2015-0068-D.pdf ''Technische Richtlinie für Geldspielgeräte'', Version 5.0 vom 27. Januar 2015]</ref>

Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“<ref>''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 1.</ref> zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos [[Einarmiger Bandit|Slot Machines]], bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €<ref>[[Gerhard Meyer (Psychologe)|Gerhard Meyer]], Meinolf Bachmann: ''Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten.'' 2017, ISBN 978-3-662-54838-7, [[doi:10.1007/978-3-662-54839-4]], [http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/9783662548387-c1.pdf?SGWID=0-0-45-1618759-p181063786 S. 20.]; 50 € Höchsteinsatz werden genannt in: ''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf#page=14 Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 10.</ref> und Gewinne von 50.000 € möglich sind.<ref>[http://www.vdai.de/spielerschutz.pdf#page=5 Informationsblatt „Spielerschutz“] (PDF; 676&nbsp;kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e.&nbsp;V. (VDAI)</ref> Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.<ref>Uwe Schneider: [http://www.bild.de/regional/leipzig/kika/prozessauftakt-kika-erfurt-18243852.bild.html ''Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht''], Bild-Online, 6. Juni 2011.</ref><ref>Eike Kellermann: {{Webarchiv | url=http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Casino-Erfurt-Da-ist-Gefahr-im-Verzug;art83467,1779482 | wayback=20111017054911 | text=''Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“.''}} In: ''Südthüringer Zeitung.'' 15. Oktober 2011.</ref> Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum [[Glücksspielstaatsvertrag|Glücksspieländerungsstaatsvertrag]] (GlüÄndStV) beschlossen. Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,<ref>[http://www.vdai.de/regelwerke/GlueStV/berlin/SpielhG%20Lesefassung#page=3 Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016), § 6, Abs. 1] </ref> [[Sperrstunde]]n, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,<ref>Bernd J. Hartmann: ''Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz.'' In: ''Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.'' 7. Jahrgang, 2013, S. 489–532. [http://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/LKRZ_2013/Aufsatz_LKRZ_13_12.pdf (online)]</ref> ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.<ref>[http://www.vdai.de/frames.htm#glstv.htm Übersicht ''Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen''], Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)</ref> Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.<ref>Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: ''Spielstättenschwund 2017.'' In: ''Games & business.'' Juni 2014, S. 36. {{ISSN|1619-0564}}</ref><ref>''Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels.'' In: ''Automatenmarkt.'' Juli 2014, S. 20–21. {{ISSN|0005-1039}} [http://www.automatenmarkt.de/fileadmin/PDF_Heft/Artikel/2014/2014-07/02_SUMMIT_2014/20_21_S_Perspekt.pdf (online)]</ref> Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 begonnen wurde, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.<ref>[http://www.morgenpost.de/berlin/article208121821/Haelfte-der-Spielhallen-in-Berlin-muss-schliessen.html ''Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen.''] In: ''Berliner Morgenpost.'' 25. August 2016.</ref> In Niedersachsen werden die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines [[Losverfahren|Losentscheids]] verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.<ref>[http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/763918/52-von-87-spielhallen-in-osnabruck-mussen-schliessen ''Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen.''] In: ''Delmenhorster Kreisblatt.'' 24. August 2016.</ref> Einige Bundesländer haben im Rahmen von Übergangsregelungen längere Fristen für Bestandsspielhallen gesetzt. So wird in Rheinland-Pfalz erst zum 1. Juli 2021 die Genehmigung von 342 Spielhallen erlöschen, was beispielsweise im Fall der Stadt Trier 32 der 34 bisherigen Spielhallen betrifft.<ref>[https://www.volksfreund.de/region/wirtschaft/trier-32-von-34-spielhallen-muessen-schliessen_aid-7121994 ''Rheinland-Pfalz entzieht 342 Spielhallen die Konzession''], [[Trierischer Volksfreund]], 30. Januar 2018.</ref>

[[Datei:Geldspielgeräte-1995-2011.svg|mini|Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland 1995–2016]]
Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2016 insgesamt 264.000 Geräte. In den 20 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 245.000 (im Jahr 1995) und 183.000 (im Jahr 2005). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten,<ref>Hans-Günther Vieweg: ''Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2016 und Ausblick 2017.'' [[ifo Institut für Wirtschaftsforschung|ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München]], S. 15 [http://www.vdai.de/ima2017/ifo-wirtschaftsstudie-dt.pdf#page=19 (online)]</ref> die seit 2006 nach § 6a der novellierten Spielverordnung nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinnes, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als sechs Freispielen boten.

Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen [[Steuer]]n ([[Umsatzsteuer]] und [[Ertragssteuer]]) außerhalb von [[Bayern]] der ([[Gemeinde|kommunalen]]) [[Vergnügungsteuer (Deutschland)|Vergnügungssteuer]]. Zum Zweck von deren Erhebung müssen sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst werden.

== Geschichte ==
Die ersten Glücksspielautomaten entstanden gegen Ende der 1880er Jahre.<ref>Nic Costa: ''Automatic Pleasures, The history of coin machine.'' London 1988, S. 37.</ref>
Besondere Bekanntheit erlangte das Gerät Liberty Bell von [[Charles August Fey]], welches er 1899 in [[San Francisco]] erfand. Diese [[Einarmiger Bandit|Slot machine]] war die erste mit einem 3-Walzen-Spielsystem. Aufgrund der fehlenden [[Patent]]anmeldung dieser Erfindung geriet das System zum Allgemeingut der Glücksspielbranche.<ref>Für die ganze Geschichte rund um Charlie Fey und die Liberty Bell siehe: Marshall Fey: ''Slot machines, a pictorial history of the first 100 years.'' Reno 1989, S. 37–43.</ref>
Vor der Etablierung dieses Systems produzierten viele Hersteller Stand-Slots, die nach dem Rouletteprinzip funktionierten und bei denen auf eine Farbe gesetzt werden musste, bevor man die Roulettescheibe meist mit einem Hebel in Bewegung versetzte.

Im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]] sowie in der [[Weimarer Republik]] war das Glücksspiel an Automaten strengstens verboten. Erlaubt jedoch war das Spiel mit der Geschicklichkeit. Aus dieser Zeit sind etliche Spielsysteme erhalten, die den Spielenden auffordern in den unterschiedlichsten Formen seine Geschicklichkeit am Automaten unter Beweis zu stellen.<ref>{{webarchiv|url=http://www.deutsches-automatenmuseum.de/de/sammlung/geschicklichkeit|wayback=20170629125408 |text=''Geschicklichkeit'', Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann)}}</ref>

Geldspiel ist ein speziell deutscher Begriff. Er bezeichnet lediglich die Spielautomaten, die in Deutschland nach 1951 durch die PTB als solche zugelassen worden sind und demnach strikte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen.<ref>{{webarchiv|url=http://www.deutsches-automatenmuseum.de/de/sammlung/geldspiel|wayback=20160317072836|text=''Glücks- und Geldspiel'', Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann)}}</ref>

[[Datei:Merkur B.jpg|mini|Merkur B (1977), das erste Geldspielgerät der [[Gauselmann-Gruppe]]]]
Die heute im deutschsprachigen Raum am häufigsten anzutreffenden Geldspielgeräte sind Merkur-Automaten (produziert von der [[Gauselmann-Gruppe]]) sowie Novoline- und Novostar-Automaten von [[Novomatic]].<ref>{{Internetquelle |url=http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/betrug-beim-gluecksspiel-gluecksspielautomaten-sollen-manipuliert-sein/12969016.html |titel=Betrug beim Glücksspiel?: Glücksspielautomaten sollen manipuliert sein |werk=www.wiwo.de |zugriff=2016-05-30}}</ref>

Im Jahr 1990 wurden die ersten [[Online-Casino]]s veröffentlicht und bieten seitdem auch [[Online-Spielautomat]]en an.

== Hersteller ==
* [[Gauselmann-Gruppe]] (Merkur)
* [[Löwen Entertainment|NSM-Löwen]], ein Unternehmen des [[Novomatic]]-Konzerns
* [[Schmidt-Gruppe (Spielautomaten)|Schmidt-Gruppe]] (Bally Wulff)

== Weblinks ==
{{Commonscat|Gambling machines|Spielautomaten}}
{{Wiktionary}}
* [http://www.deutsches-automatenmuseum.de/ deutsches-automatenmuseum.de: Sammlung Gauselmann]
* [http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/gluecksspielautomat-check-clip prosieben.de: Galileo-Reportage über Glücksspiele]

== Einzelnachweise ==
<references />

<nowiki>
[[Kategorie:Glücksspiel]]
[[Kategorie:Selbstbedienungsautomat]]
</nowiki>















Version vom 16. Mai 2018, 08:36 Uhr

Typischer einarmiger Bandit, hier als Single

Ein einarmiger Bandit ist ein mechanischer oder elektronischer Glücksspielautomat. Die Bezeichnung kommt von dem Hebelarm, mit dem nach Einwurf einer Münze das Spiel gestartet wird.

Geschichte und Bezeichnungen

Der erste aller Geldspielautomaten war die Black Cat der Brüder Caille. Erbaut im Jahr 1889 hatte sie schon den typischen Seitenarm und erhielt als erste die Bezeichnung „einarmiger Bandit“. Später folgte im Jahr 1897 ein Apparat des aus Schwaben nach Kalifornien ausgewanderten Maschinenbauers Charles August Fey[1].

Der Name einarmiger Bandit kommt von dem englischen Ausdruck one-arm(ed) bandit und daher, dass der Automat nur einen Arm (Hebel) hat, aber dem Benutzer wie ein Dieb oder Betrüger die Taschen leert, entsprechend der Bedeutung von bandit in der Umgangssprache. In den USA werden diese Geräte auch slot machine (= Schlitzapparat), in Australien poker machine und in Großbritannien fruit machine (= Früchtemaschine, nach den Symbolen auf den Walzen) genannt. Der erste in Kalifornien aufgestellte Maschinentyp trug nach dem Symbol mit der Höchstgewinnmöglichkeit den Namen Liberty bell.

Aussehen und Funktion

Das Betätigen eines Hebels setzt Walzen mit Symbolen in Bewegung. Ziel ist es, dass die Walzen nach dem Stehenbleiben in bestimmten Positionen die gleichen Symbole anzeigen. Die in Deutschland nur in Casinos aufgestellten Automaten bieten teilweise sehr hohe Gewinne (Jackpotgewinne von mehreren Millionen Dollar bzw. Euro).

In Las Vegas wird der einarmige Bandit auch Slot Machine (Schlitzmaschine) genannt

Die traditionellen Geräte mit Walzen und Handhebel werden von modernen Maschinen mit Bildschirmen abgelöst, auf denen die Walzen nur simuliert werden. Diese Bildschirmgeräte haben den Vorteil, dem Spieler bei einigen Geräten die Auswahl zwischen mehreren Spielen oder Spieleinsätzen zu ermöglichen. Neueste Entwicklung sind Geräte, bei denen der Spieler den Wert eines Kredites (kleinste Einheit des Spieleinsatzes) selbst bestimmen kann (Fachbegriff: Multi-Denomination). Je nach Ausführung der Maschine können auch mehrere Gewinnlinien, – bis über 100 –, oder Kredite je Gewinnlinie gespielt werden. Der Wert pro Kredit kann vor allem in US-Casinos sehr hohe Werte erreichen, teilweise sogar bis $1000 pro Kredit. Die entsprechend möglichen Gewinne können dann große Höhen erreichen. Auf Bildschirmgeräten können auch herkömmliche Kasinospiele wie Black Jack, Poker und Roulette aufgespielt werden. Viele einarmige Banditen verfügen über ein Jackpotsystem, bei dem ein vorher festgelegter Prozentsatz des Spieleinsatzes einem Jackpotzähler hinzugefügt wird. Auch können mehrere Geräte an ein gemeinsames Jackpotsystem angeschlossen sein. Dies kann innerhalb eines einzelnen Casinos der Fall sein (LAN Jackpot = local area jackpot) oder über mehrere Casinos hinweg (WAN Jackpot = wide area Jackpot). In den USA ist dies fast ausschließlich auf Casinos innerhalb eines einzelnen Bundesstaates begrenzt, da die gesetzlichen Vorgaben für Casino Automaten sich zwischen den Bundesstaaten sehr unterscheiden.

Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Automaten geschieht entweder durch eingebaute Auszahleinheiten (Fachbegriff „Hopper“) oder durch Handauszahlung des Aufsichtspersonals. Mittlerweile ist diese Art der Auszahlung allerdings fast vollständig verschwunden und durch ein "TiTo" (Ticket in, Ticket out) System ersetzt worden. Hierbei druckt das Gerät nach Drücken der Auszahltaste ein Ticket aus, auf dem der Gewinnbetrag aufgedruckt ist. Dieser Gutschein in der Größe eines US-Dollar, kann anschließend statt einer Banknote für das Spiel an einem anderen Gerät (innerhalb des gleichen Casinos) verwendet werden oder an einem Rückwechselautomat in Bargeld getauscht werden. Handauszahlungen sind in amerikanischen Casinos nur noch bei Gewinnen über $1199,- erforderlich, da ein höherer Gewinn steuerpflichtig ist.

Hersteller

Hersteller dieser Maschinen sind u. a. die Firmen IGT, Bally (USA), WMS (USA), Atronic (Deutschland), Aristocrat (Australien) und Unidesa (Spanien).

Suchtgefahr

Einarmigen Banditen wird wegen der schnellen Abfolge von Spielen, der Interaktion des Spielers während des Spiels und der Auszahlung von Zwischengewinnen eine besonders hohe Suchtgefahr zugeschrieben.[2]

Commons: Einarmige Banditen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Alfried Schmitz: Der Einarmige Bandit planet-wissen.de 1.Juni 2009 (Abgerufen am 8. April 2012)
  2. https://www.tagesschau.de/inland/faqgluecksspiele100.html FAQ über Glücksspiele

[[Kategorie:Automat]] [[Kategorie:Glücksspiel]]




Automatensaal der Spielbank Wiesbaden (2013)
Spielbank Magdeburg (2016)
Britischer Allwin Penny-Arcade-Automat, Patent von 1915
Spielautomat Rotamint (deutsches Geldspielgerät), Baujahr 1952

Ein Spielautomat ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das nach Münzeinwurf einen Spielverlauf bietet, der durch Zufall und/oder Betätigungen des Mitspielers oder der Mitspieler bestimmt wird.

Begriffsbedeutung

Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:

Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs- und Umsatzsteuer erhält.

In Spielbanken wird das Automatenspiel zur Abgrenzung von den Glücksspielen Roulette und Black Jack oft als kleines Spiel bezeichnet.[1]

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung des pathologischen Spiels (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte und deren Aufstellung umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung sowie in Ländergesetzen geregelt sind.

Die aktuelle Fassung der Spielverordnung ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.[2] Mit dieser Novelle wurden einige Details einer umfassenden Reform durch die Sechste Novelle korrigiert, die einen Monat zuvor in Kraft getreten war.[3]

Mit der Sechsten Novellierung soll der Jugend- und Spielerschutz bei Geldspielgeräten insbesondere durch eine Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten verbessert werden. Die entsprechend verschärften Anforderungen gelten jedoch in wesentlichen Teilen nur für neu zugelassene Spielautomaten oder treten erst nach einer Übergangsfrist in Kraft. Insgesamt ergeben sich damit im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen:

  • Eine Aufstellung von Geldspielgeräten ist nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt, wobei die Maximalanzahl 3 (2 ab 10. November 2019) bzw. 12 pro Aufstellort beträgt. Der Aufstellungsort bedarf einer Geeignetheitsbestätigung.
  • In Spielhallen ist ein Alkoholausschank nicht erlaubt.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Spielen an Automaten untersagt (für Spielhallen besteht darüber hinaus gemäß Jugendschutzgesetz ein Zutrittsverbot).
  • Geregelt sind Höchstgewinn, -einsatz und das Zeitintervall dazwischen (Dauer eines „Spiels“): zulässig sind z. B. in 5 Sekunden 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
  • Der Verlust pro Stunde, d. h. der die Gewinne übersteigende Einsatz, ist begrenzt auf höchstens 80 € (60 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Der Gewinn pro Stunde darf nach Abzug der Einsätze nicht höher sein als 500 € (400 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 33 € (20 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Die Obergrenzen für Einsatz, Gewinn und Verlust pro Zeiteinheit werden durch eine Kontrolleinrichtung gewährleistet.
  • Die die Automaten betreffenden Parameter werden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen einer Bauartzulassung auf Basis einer Technischen Richtlinie geprüft.[4]
  • Geldspielgeräte müssen alle 2 Jahre durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer von der PTB dafür zugelassenen Stelle, wie derzeit z. B. dem TÜV Rheinland, überprüft werden. Neu zugelassene Geldspielgeräte dürfen nur noch maximal vier Jahre betrieben werden.

Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik und Spiel nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation des Spielautomaten und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten[5] sowie das so genannte Punktespiel.[6][7][8] Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen gehen im Wesentlichen auf den Maßgabebeschluss des Bundesrats zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die Bundesregierung in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme[9] erst nach über 16 Monaten und einer erneuten Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft zu setzen.[6] Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten[10] Technischen Richtlinie der PTB geregelt.[11]

Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“[12] zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos Slot Machines, bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €[13] und Gewinne von 50.000 € möglich sind.[14] Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.[15][16] Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beschlossen. Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,[17] Sperrstunden, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,[18] ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.[19] Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.[20][21] Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 begonnen wurde, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.[22] In Niedersachsen werden die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines Losentscheids verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.[23] Einige Bundesländer haben im Rahmen von Übergangsregelungen längere Fristen für Bestandsspielhallen gesetzt. So wird in Rheinland-Pfalz erst zum 1. Juli 2021 die Genehmigung von 342 Spielhallen erlöschen, was beispielsweise im Fall der Stadt Trier 32 der 34 bisherigen Spielhallen betrifft.[24]

Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland 1995–2016

Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2016 insgesamt 264.000 Geräte. In den 20 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 245.000 (im Jahr 1995) und 183.000 (im Jahr 2005). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten,[25] die seit 2006 nach § 6a der novellierten Spielverordnung nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinnes, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als sechs Freispielen boten.

Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen Steuern (Umsatzsteuer und Ertragssteuer) außerhalb von Bayern der (kommunalen) Vergnügungssteuer. Zum Zweck von deren Erhebung müssen sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst werden.

Geschichte

Die ersten Glücksspielautomaten entstanden gegen Ende der 1880er Jahre.[26] Besondere Bekanntheit erlangte das Gerät Liberty Bell von Charles August Fey, welches er 1899 in San Francisco erfand. Diese Slot machine war die erste mit einem 3-Walzen-Spielsystem. Aufgrund der fehlenden Patentanmeldung dieser Erfindung geriet das System zum Allgemeingut der Glücksspielbranche.[27] Vor der Etablierung dieses Systems produzierten viele Hersteller Stand-Slots, die nach dem Rouletteprinzip funktionierten und bei denen auf eine Farbe gesetzt werden musste, bevor man die Roulettescheibe meist mit einem Hebel in Bewegung versetzte.

Im Deutschen Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik war das Glücksspiel an Automaten strengstens verboten. Erlaubt jedoch war das Spiel mit der Geschicklichkeit. Aus dieser Zeit sind etliche Spielsysteme erhalten, die den Spielenden auffordern in den unterschiedlichsten Formen seine Geschicklichkeit am Automaten unter Beweis zu stellen.[28]

Geldspiel ist ein speziell deutscher Begriff. Er bezeichnet lediglich die Spielautomaten, die in Deutschland nach 1951 durch die PTB als solche zugelassen worden sind und demnach strikte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen.[29]

Merkur B (1977), das erste Geldspielgerät der Gauselmann-Gruppe

Die heute im deutschsprachigen Raum am häufigsten anzutreffenden Geldspielgeräte sind Merkur-Automaten (produziert von der Gauselmann-Gruppe) sowie Novoline- und Novostar-Automaten von Novomatic.[30]

Im Jahr 1990 wurden die ersten Online-Casinos veröffentlicht und bieten seitdem auch Online-Spielautomaten an.

Hersteller

Commons: Spielautomaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Lefschetz/Spielwiese – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Spielbanken Bayern: Spielbankordnung (Stand April 2013; PDF)
  2. Verkündung der Siebten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 12. Dezember 2014, BGBl. I S. 2003
  3. Verkündung der Sechsten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 10. November 2014, BGBl. I S. 1678
  4. Spielgeräte-Portal der PTB
  5. Johann Heyszl, Florian Thiel: Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit. In: Datenschutz und Datensicherheit. Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, doi:10.1007/s11623-015-0402-z.
  6. a b Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU
  7. Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013
  8. Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013
  9. Bundestagsdrucksache 17/14712, Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013
  10. Notifzierungsnachricht 2015/68/D
  11. Technische Richtlinie für Geldspielgeräte, Version 5.0 vom 27. Januar 2015
  12. Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 1.
  13. Gerhard Meyer, Meinolf Bachmann: Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. 2017, ISBN 978-3-662-54838-7, doi:10.1007/978-3-662-54839-4, S. 20.; 50 € Höchsteinsatz werden genannt in: Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 10.
  14. Informationsblatt „Spielerschutz“ (PDF; 676 kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)
  15. Uwe Schneider: Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht, Bild-Online, 6. Juni 2011.
  16. Eike Kellermann: Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“. (Memento vom 17. Oktober 2011 im Internet Archive) In: Südthüringer Zeitung. 15. Oktober 2011.
  17. Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016), § 6, Abs. 1
  18. Bernd J. Hartmann: Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz. In: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. 7. Jahrgang, 2013, S. 489–532. (online)
  19. Übersicht Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen, Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
  20. Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: Spielstättenschwund 2017. In: Games & business. Juni 2014, S. 36. ISSN 1619-0564
  21. Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels. In: Automatenmarkt. Juli 2014, S. 20–21. ISSN 0005-1039 (online)
  22. Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen. In: Berliner Morgenpost. 25. August 2016.
  23. Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen. In: Delmenhorster Kreisblatt. 24. August 2016.
  24. Rheinland-Pfalz entzieht 342 Spielhallen die Konzession, Trierischer Volksfreund, 30. Januar 2018.
  25. Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2016 und Ausblick 2017. ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 15 (online)
  26. Nic Costa: Automatic Pleasures, The history of coin machine. London 1988, S. 37.
  27. Für die ganze Geschichte rund um Charlie Fey und die Liberty Bell siehe: Marshall Fey: Slot machines, a pictorial history of the first 100 years. Reno 1989, S. 37–43.
  28. Geschicklichkeit, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann) (Memento vom 29. Juni 2017 im Internet Archive)
  29. Glücks- und Geldspiel, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann) (Memento vom 17. März 2016 im Internet Archive)
  30. Betrug beim Glücksspiel?: Glücksspielautomaten sollen manipuliert sein. In: www.wiwo.de. Abgerufen am 30. Mai 2016.

[[Kategorie:Glücksspiel]] [[Kategorie:Selbstbedienungsautomat]]











Literatur zum Ziegenproblem

Selvin, Steve (February 1975), "A problem in probability (letter to the editor)", American Statistician 29 (1): 67 JSTOR

Selvin, Steve (August 1975), "On the Monty Hall problem (letter to the editor)", American Statistician 29 (3): 134 online excerpt, JSTOR

vos Savant, Marilyn (1990–1991). "Game Show Problem", retrieved from [1] Dec. 16, 2012.

vos Savant, Marilyn (9 September 1990a). "Ask Marilyn". Parade Magazine: 16.

vos Savant, Marilyn (1990b). "Ask Marilyn" column, Parade Magazine p. 25 (2 December 1990).

vos Savant, Marilyn (1991a). "Ask Marilyn" column, Parade Magazine p. 12 (17 February 1991).

vos Savant, Marilyn (1991b). "Ask Marilyn" column, Parade Magazine p. 26 (7 July 1991).

vos Savant, Marilyn (1991c). "Marilyn vos Savant's reply (letters to the editor)", American Statistician 45(4): 347 (November 1991), JSTOR

vos Savant, Marilyn (2006). "Ask Marilyn" column, Parade Magazine p. 6 (26 November 2006).


Sonstige Literatur