„Diskriminierung“ – Versionsunterschied

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=== Positive Diskriminierung ===
=== Positive Diskriminierung ===
Unter positiver Diskriminierung (engl. [[w:en:Affirmative action|affirmative action]]) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen [[Nachteil]]en
Unter positiver Diskriminierung (engl. [[w:en:Affirmative action|affirmative action]]) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen [[Nachteil]]en
([[Nachteilsausgleich]]: z.B. [[Quotenregelung]]en für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für [[Afroamerikaner]] in den USA). Diese positive Form der Diskriminierung ist umstritten, da sie mindestens eine [[formal]]e Benachteiligung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfasst und in einem gewissen Sinne die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | Menschenrechte]] in Artikel 2 und Artikel 30 verletzt.
([[Nachteilsausgleich]]: z.B. [[Quotenregelung]]en für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für [[Afroamerikaner]] in den USA). An Hochschulen in den Vereingten Staaten findet Affirmative Action durch das Punktesystem statt: An der Universität von Michigan können Bewerber maximal 150 Punkte erreichen, hiervon jeweils 20 Punkte für "sozio-ökonomische Benachteiligung" und für die Zugehörigkeit zu einer "unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit".<ref>Jochen Leffers: Urteil zur "Affirmartive Action". US-Unis dürfen Minderheiten weiter fördern [http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,254303,00.html]</ref>

Ein anderes Beispiel ist der [[Haushaltstag]], der in der Bundesrepublik Deutschland nur Frauen gewährt wurde. Als Männer gegen diese Diskriminierung erfolgreich klagten, wurde ihnen ebenfalls ein Haushaltstag zugesprochen - Letzterer wurde jedoch wenig später abgeschafft.




== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 24. September 2007, 13:01 Uhr

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Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) bedeutet in der Soziologie eine Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen, meist im Sinne einer Benachteiligung.

Soziale Diskriminierung

Unter einer sozialen Diskriminierung versteht man die Diskriminierung von Menschen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Ausgangspunkt ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von gruppenspezifischen Merkmalen wie

Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe. In Deutschland kann diese Norm einer Mehrheitsgesellschaft etwa durch »weiß, deutsch, männlich, heterosexuell, gesund, leistungsfähig, christlich« umschrieben werden[1]. Gegenstand einer Diskriminierung ist deshalb meist (eine wichtige Ausnahme stellen Frauen und Väter dar) eine gesellschaftliche Minderheit.

Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind[1]:

  • direkte und indirekte Diskriminierung
  • offene und verdeckte Diskriminierung
  • alltägliche und strukturelle Diskriminierung
  • individuelle und institutionelle Diskriminierung
  • unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

Unmittelbare Diskriminierung

Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt beispielsweise vor:

  • wenn eine Mitarbeiterin nach der Aussage ihres Vorgesetzten deshalb nicht befördert wird, weil „man bei Frauen nie wissen könne, ob sie sich nicht bald der Familienplanung widmen“.
  • wenn sich ein Rollstuhlfahrer bei einem Unternehmen bewirbt und nicht eingestellt wird, da der Betrieb aus Kostengründen über keine rollstuhlgeeigneten Rampen verfügt, obwohl dies technisch möglich wäre.

Mittelbare Diskriminierung

Unbewusste, indirekte, verdeckte, strukturelle, institutionelle und mittelbare Diskriminierungen sind im Einzelnen umstritten. Beispiele für mittelbare Diskriminierung sind, wenn eine dunkelhäutige Person nicht angestellt wird, weil sie dunkelhäutig ist, aber sie diesen Umstand nicht direkt erfährt. Die Ablehnungsgründe werden von der Firma als wirtschaftliche oder fachliche Mängel angegeben. Anderes Beispiel: eine Frau wird nicht befördert, weil man ihr aufgrund ihres Geschlechtes die Führungsrolle nicht zutraut. Die Gründe werden von der Geschäftsleitung aber als fachliche Gründe angeben.

Diskriminieren kann aber auch ein Menschenrecht sein. Beispielsweise entspricht es in Deutschland dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit), bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen.

Diskriminierung ist daher immer abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das Gewaltmonopol besitzt.

Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt.

Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt.

Ein anderer Konflikt besteht etwa zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule. Hingegen ist die gesetzliche Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Abgabe von Alkohol eine weitestgehend akzeptierte Form staatlicher Diskriminierung.

Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,

[...] wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können. [2]

Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.

Beispiele

  • Vergünstigungen für Vollzeitbeschäftigte, wenn Teilzeitbeschäftige mehrheitlich Frauen sind.
  • Sprachtest in einem Bewerbungsverfahren, obwohl spezifische Sprachkenntnisse für die Tätigkeit nicht erforderlich sind.
  • Schalter in öffentlichen Gebäuden, die für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind.

Altersdiskriminierung ist eine Diskriminierung auf Grund des Lebensalters. Sie ist in vielen anderen Ländern verboten. Die Altersdiskriminierung zeigt sich zum Beispiel darin, dass in der Bundesrepublik Deutschland in 41% der Betriebe niemand beschäftigt wird, der älter als 50 Jahre ist. (Quelle: Altenbericht, nach "Sächsische Zeitung" vom 31. August 2005, S.2). Seit in Kraft treten des AGG - allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz - Bundes-Justiz-Ministerium ist dies jedoch per Gesetz verboten und kann z. B. für den Arbeitgeber empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Diskriminierung Behinderter (Behindertenfeindlichkeit) findet heute zumeist im Bereich des freien Zugangs von Behinderten zu Dienstleistungen statt: Verweigerung des Zutritts zu Restaurants oder Weigerung eines Versicherers, einem Behinderten Versicherungsschutz anzubieten. Dies kann bei den Betroffenen oftmals zu schwerwiegenden Nachteilen führen, beispielsweise wenn ein Behinderter zusätzlich einen Unfall erleidet und wegen seiner Behinderung nicht adäquat versichert ist, weil ihn die Versicherung abgelehnt hat.

Es gab in der Geschichte mehrere „große“ Diskriminierungen, wie zum Beispiel die dem Genozid an Juden vorausgegangenen Gesetze und Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes oder der Rassismus gegenüber schwarzen Menschen in der ehemaligen Sklavenhaltergesellschaft der USA und dem ehemaligen Apartheidsregime in Südafrika.

Diskriminierende Sprache

Typische Merkmale diskriminierenden Sprachgebrauchs sind:

  • Betonung von Unterschieden
  • Stereotypisierung
  • abfällige und aufgezwungene Bezeichnungen

Einen feinen semantischen Unterschied macht es, ob man von „Behinderten“ spricht oder von „Menschen mit Behinderungen“.

Auf den verletzenden Charakter diskriminierender Begriffe und Sprachweisen, wie das rassistisch und kolonialistisch geprägte Wort Neger, macht Susan Arndt aufmerksam.[3] Viktor Klemperer verweist darauf, dass Wörter wie "Arsen wirken" können.[4] Neben diesen semiologischen Wirkungen von Sprache wird auf das Problem der Ideologie verwiesen: Rassismus verschwindet nicht allein dadurch, dass mit „euphemistischen“ oder mit neutralen Begriffen versucht wird, dieselben diskriminierenden Gedanken zu äußern.[3]

Dem Versuch einer als nicht-diskriminierend aufgefassten Sprachverwendung wird – von Gegnern dieser Bestrebungen – die Verhaltensweise einer Political Correctness zugeschrieben. Nach Ansicht der Vertreter dieser Sprachverwendung trägt die PC nichts zur Sache bei, sondern entstellt das Anliegen einer antidiskriminierenden Sprachkritik.

Strukturelle Diskriminierung

Strukturelle Diskriminierung ist die Diskriminierung gesellschaftlicher Teilgruppen, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft immanent begründet liegen. Sie ist zu unterscheiden von der institutionellen Diskriminierung

Institutionelle Diskriminierung

Institutionelle Diskriminierung versteht Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse. Mit dem Wort institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln stattfinden. Dieses findet statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen.

Streitfall Wehrpflicht

In einigen Ländern wie z.B. auch Deutschland, in denen die Gleichberechtigung von Mann und Frau Verfassungsrang hat, wird diese durch eine „allgemeine Wehrpflicht“, die allerdings nur für Männer gilt, eingeschränkt. Während darüber Einigkeit herrscht, dass die Wehrpflicht „ein tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers ist“ (Roman Herzog) und mit einer entsprechenden Benachteiligung junger Männer verbunden ist, herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Wehrpflicht auch als Diskriminierung zu werten ist. Diese ist per Definition nicht gegeben, wenn die Beschränkung nur auf Männer sachlich geboten ist. Mit der vermehrten Aussetzung der Wehrpflicht in anderen Ländern, der zunehmenden Verwirklichung der Gleichberechtigung und dem vollständigen, aber freiwilligen Zugang von Frauen zu allen Bereichen der Bundeswehr gewann diese Frage aber immer mehr an Gewicht und wurde auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Innerhalb der gesellschaftlichen und politischen Diskussion wird der Diskriminierungsvorwurf unter anderem von Sozialkritikern und Befürwortern von Freiwilligen- und Berufsarmeen erhoben.

Ursachen

Sozialpsychologische Erklärungsansätze

Streben nach einer positiven sozialen Identität

Die Theorie der sozialen Identität von Tajfel und Turner beschreibt stattfindende psychologische Prozesse, durch die ein Individuum seine soziale Identität gewinnt. Die soziale Identität umfasst den Teil des Selbstkonzepts, der aus der Identifikation mit einer oder mehreren Gruppen resultiert, also die aus Gruppenzugehörigkeiten resultierenden Vorstellungen, wer oder was man ist. Die soziale Identität resultiert jedoch nicht allein aus der Identifikation mit einer oder mehrerer Gruppen, sondern auch aus der Bewertung dieser Gruppen infolge des Vergleichs mit anderen Gruppen. Die Diskriminierung kann dann durch das Bedürfnis nach einer positiven sozialen Identität bedingt werden. Um eine positive soziale Identität zu erreichen:

  • vergleicht man sich auf Vergleichsdimensionen, bei denen die Mitglieder der Eigengruppe besser abschneiden, als die der Fremdgruppe
  • werden die Mitglieder der Eigengruppe hinsichtlich relevanter Vergleichsmerkmale tendenziell positiver wahrgenommen als die der Fremdgruppe.

Die tendenziell positivere Wahrnehmung kann durch eine selektive Informationsverarbeitung zustande kommen: Man schenkt Informationen, die die Eigengruppe positiv, und solchen, die die Fremdgruppe negativ darstellen, besonders viel Aufmerksamkeit (selektive Wahrnehmung), verarbeitet sie tiefer, speichert sie dementsprechend besser und erreicht dadurch eine bessere Abrufbarkeit dieser Informationen aus dem Gedächtnis.

Im Sinne der Verfügbarkeitsheuristik nach Tversky und Kahneman überschätzt man dann positive Eigenschaften der Eigengruppe und negative der Fremdgruppe aufgrund der besseren Verfügbarkeit entsprechender Informationen. Es wirken also mannigfaltige motivationale und kognitive Prozesse zusammen, die zu einer negativeren Wahrnehmung der Fremdgruppe führen. Neben den genannten dürften noch eine Vielzahl weiterer psychologischer Prozesse an dem Zustandekommen von Diskriminierung beteiligt sein, z.B. die im Folgenden kurz angesprochenen Vorurteile gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen, etwa anderer ethnischer Gruppen.

Ethnische Vorurteile

Bereits vorhandene Vorurteile haben wohl auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Deren Ausmaß hängt von den verschiedensten Ursachen ab, um nur einige zu nennen: Familiäre Sozialisation, Cliquensozialisation, Ausmaß an Kontakten mit Ausländern, Alter, Bildungsgrad, Geschlecht, Autoritarismusneigung, Dominanzorientierung, Nationalstolz, soziale relative Deprivation, Intergruppenangst.

Das Ausmaß an Kontakten mit Ausländern verdient eine besondere Betrachtung, da dies auch einer der Interventionsansätze betrifft um ethnische Vorurteile abzubauen. Z.B. Rolf van Dick und Kollegen (2001, 2004), aber auch andere konnten zeigen, dass Vorurteile gegenüber Ausländern negativ korrelieren mit dem Ausmaß an Kontakterfahrungen. Einfacher ausgedrückt: Je mehr Kontakte man mit Ausländern hat, z.B. im Freundeskreis, desto geringer ist tendenziell das Ausmaß an Vorurteilen. Mithilfe von Pfadanalysen konnten van Dick und Kollegen zeigen, dass der Einfluss der Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen stärker ist als der Einfluss von Vorurteilen auf die Anzahl der Kontakte. Dies deutet darauf hin, dass es hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine kausale Wirkrichtung von den Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen gibt.

Diese empirischen Erkenntnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem Prinzip der Dekategorisierung durch Personalisierung nach Brewer und Miller (1984). Durch direkte Kontakte bewegen sich die Selbstkategorisierungsprozesse von der Gruppenebene hinab auf die personale Ebene, weshalb die entsprechende Person nicht mehr als gleichförmiges und austauschbares Gruppenmitglied gesehen wird, sondern als unverwechselbares Individuum mit einzigartigen Merkmalen. Vorurteile können auf diese Weise widerlegt werden und sollten demnach auch abnehmen.

Maßnahmen zur Überwindung von Diskriminierung

Integration

Eine mögliche Maßnahme gegen Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:

  • Integrationsklassen für behinderte Kinder an "normalen" Schulen.
  • Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
  • Anlegen von behindertengerechten Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m.
  • Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
  • Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.

Positive Diskriminierung

Unter positiver Diskriminierung (engl. affirmative action) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen (Nachteilsausgleich: z.B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Afroamerikaner in den USA). An Hochschulen in den Vereingten Staaten findet Affirmative Action durch das Punktesystem statt: An der Universität von Michigan können Bewerber maximal 150 Punkte erreichen, hiervon jeweils 20 Punkte für "sozio-ökonomische Benachteiligung" und für die Zugehörigkeit zu einer "unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit".[5]

Siehe auch

Quellen

  1. a b vgl. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA-NRW), http://www.ida-nrw.de/Diskriminierung/html/fdiskriminierung.htm
  2. EU-Initiative „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“, http://www.stop-discrimination.info/1219.0.html
  3. a b Susan Arndt: Kolonialismus, Rassismus und Sprache. Kritische Betrachtungen der deutschen Afrikaterminologie. Bundeszentrale für politische Bildung
  4. FAZ Kulturkalender [1]
  5. Jochen Leffers: Urteil zur "Affirmartive Action". US-Unis dürfen Minderheiten weiter fördern [2]

Literatur

  • H. Arkes, P. Tetlock: Attributions of Implicit Prejudice, or "Would Jesse Jackson ‘Fail’ the Implicit Association Test?". Psychological Inquiry, Vol.15. 2004 No.4, 257-278.
  • Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände); Verlag Orell Füssli, Zürich. ISBN 3-280-02691-1 und ISBN 3-280-05081-2
  • Peter A. Berger, Heike Kahlert (Hrsg.): Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert Weinheim und München 2005 ISBN 3-7799-1583-9
  • M.B. Brewer, N. Miller (Hrsg.): Beyond the contact hypothesis: Theoretical perspectives on desegregation. In: Groups in contact: The psychology of desegregation. Academic Press, New York 1984.
  • Mechthild Gomolla: Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft. Strategien gegen Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz. Waxmann Verlag, Münster 2005, ISBN3-8309-1520-9
  • Ulrike Hormel und Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. Strategien zur Überwindung struktureller, institutioneller und interaktioneller Diskriminierung. VS-Verlag, Wiesbaden 2004. 2. Auflage Berlin 2004 (Bundeszentrale für politische Bildung)
  • H. Tajfel, J.C. Turner: The social identity theory of intergroup behavior. In: S. Worchel und W.G. Austin (Hrsg.): Psychology of intergroup relations. Nelson-Hall Publishers, Chicago 1986
  • U. Wagner, R. van Dick & A. Zick: Sozialpsychologische Analysen und Erklärungen von Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. In: Zeitschrift für Sozialpsychologie. 32, 2001, 59-79.
  • Heike Weinbach: Social Justice statt Kultur der Kälte. Alternativen zur Diskriminierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dietz Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-320-02911-8 ISBN 978-3-320-02911-1 [3]
  • Christian Müller: Rechtsprobleme eines Anti-Diskriminierungsgesetzes. Unter Berücksichtigung bereits bestehender nationaler und internationaler Normen.Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003, ISBN-10: 3830011210 ISBN-13: 978-3830011217

Weblinks