Amt Greifenstein

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Das Amt Greifenstein war ein Solmser, Nassau-Weilburger, herzoglich Nassauer und preußisches Amt mit Sitz auf Burg Greifenstein. Das Amt ging im Kreis Braunfels auf.

Das Amt Greifenstein umfasste die Kirchspiele Aßlar, Biskirchen, Cölschhausen, Daubhausen, Dillheim, Greifenstein, Greifental, Dreisbach, Edingen, Ehringshausen, Ulm und Werdorf. Dies waren die Orte Allendorf, Aßlar, Altenstädten, Bechlingen, Berghausen, Biskirchen, Bissenberg, Breitenbach, Cölschhausen, Daubhausen, Dillheim, Greifenstein, Greifenthal, Dreisbach, Edingen, Ehringshausen, Holzhausen, Katzenfurth, Niedergirmes, Niederlemp, Stockhausen, Ulm, und Werdorf.

Das Amt Greifenstein gehörte zum Fürstentum Solms-Braunfels, eines Zweiges des Hauses Solms, das aus einer Erbteilung 1409 hervorgegangen war. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 verlor Solms seine Reichsunmittelbarkeit und das Amt wurde Teil von Nassau-Weilburg. Mit der Gründung des Herzogtums Nassau 1806 wurde auch das Amt Greifenstein Teil des neuen Herzogtums. Es wurde dort der Administrationskommission und 1809 dem Regierungsbezirk Wiesbaden unterstellt.

1816 wurde das Amt im Rahmen eines Gebietstausches an Preußen übergeben.[1] Dort wurde es Teil des neuen Kreises Braunfels.

Standesrechtliches Amt

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Trotz der Mediatisierung 1803 behielten die Fürsten von Solms-Braunfels standesherrliche Rechte im Amt. Organisatorisch wurden diese Rechte im Herzoglich nassauisch Fürstlich Solmsches Amt Greifenstein verwaltet. Der Fürst von Solms-Braunfels behielt das Kirchenpatronat (eingeschränkt durch eine Präsentationspflicht beim Herzog). Auch die Schullehrer wurden auf gleiche Weise durch den Grafen nach Präsentation ernannt. Der Graf behielt das Recht der niederen Gerichtsbarkeit einschließlich der Forstgerichtsbarkeit. Weiterhin blieben die gräflichen Rechte aus Zehnten und vergleichbaren Abgaben bestehen.

Am 30. Oktober 1809 wurde das fürstliche Konsistorium in Braunfels aufgelöst und das herzogliche Konsistorium in Wiesbaden übernahm die Kirchenverwaltung. Am gleichen Tag wurde auch die fürstliche Justizkanzlei aufgelöst.[2]

  • Otto Rudolf Kissel: Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961, S. 139
  • Nassauische Annalen, Bände 9, 1868, S. 313, online

Einzelnachweise

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  1. Staatsverträge vom 31. Mai 1815 und 23. August 1816 VB 1815, S. 97 ff. VB 1816, S. 237.
  2. Harry Müzing, Die Mediatisierung der, ehemaligen reichsunmittelbaren Standesherren und Reichsritter im Herzogtum Nassau, Diss. 1980, S. 100–103.
  3. Staats- und Adreß-Calender des Herzogthums Nassau, 1813, S. 46, online.