Arbeitsgericht Hanau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
BW

Das Arbeitsgericht Hanau, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, war eines der ehemals zwölf hessischen Arbeitsgerichte.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1926 wurde das Arbeitsgericht Hanau als Teil des Amtsgerichtes Hanau eingerichtet. Seit 1953 war es ein eigenständiges Gericht, auch wenn das Gerichtsgebäude bis zur Schließung von beiden Gerichten genutzt wurde.

Das Arbeitsgericht Hanau wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, soweit nicht für den nord-östlichen Bereich des bisherigen Gerichtsbezirks Hanau das Arbeitsgericht Fulda zuständig ist.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht hatte seinen Sitz in Hanau. Es war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern.[1]

Ehemalige Nebenstelle in Hanau-Wolfgang

Gebäude und Größe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Arbeitsgericht befand sich im Stadtzentrum; es besaß eine Nebenstelle im Hanauer Stadtteil Wolfgang.

Die Postanschrift des Arbeitsgerichtes lautete: Nussallee 17, 63450 Hanau, die Postanschrift der Nebenstelle lautete: Vor der Pulvermühle 10, 63457 Hanau.

Das Arbeitsgericht Hanau verfügte über vier Kammern.

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Arbeitsgericht Hanau war das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244

Koordinaten: 50° 8′ 8,2″ N, 8° 54′ 39,8″ O