Benutzer:Finanzgericht Münster/Finanzgericht Münster

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Finanzgericht Münster

Das Finanzgericht Münster ist ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit und eines der drei Finanzgerichte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die beiden anderen nordrhein-westfälischen Finanzgerichte sind das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Köln.

Gerichtssitz und -gebäude

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Das Gericht hat seinen Sitz in Münster an der Warendorfer Straße 70. Das Gericht grenzt an das Gebäude der ehemaligen Oberfinanz- und Oberzolldirektion Münster an. Nach dem Umzug der Oberfinanzdirektion im Jahr 1966 ist im Nachbargebäude der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW untergebracht.

Aufgaben und örtliche Zuständigkeit

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Das Finanzgericht Münster gewährt Rechtsschutz in Steuer- und Kindergeldsachen. Finanzgerichte sind nicht zuständig für Steuerstrafsachen; darüber entscheiden allein die Strafgerichte. Für Zollsachen ist in Nordrhein-Westfalen allein das Finanzgericht Düsseldorf zuständig.

Der 21.456 km² große Gerichtsbezirk umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Im Gerichtsbezirk leben rund 8,2 Millionen Menschen.[1]

Rechtsprechungstätigkeit

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Verfahrensgrundsätze

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Die Finanzgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte. Sie gewähren Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzbehörden, vor allem der Finanzämter, der Familienkassen und der Hauptzollämter. In den meisten Fällen wendet sich ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuerbescheid eines Finanzamts.

Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Jeder kann seine Rechte selbst wahrnehmen.

In finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht ermittelt also die tatsächlichen Grundlagen (unter Mitwirkung der Prozessbeteiligten) selbst. Dies dient der effektiven Rechtsschutzgewährung: #

Aufbau des Gerichts

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Am Finanzgericht Münster arbeiten knapp über 100 Mitarbeiter, etwa die Hälfte davon als Richterinnen und Richter.

Das Gericht ist in fünfzehn Senate gegliedert, die jeweils aus mindestens drei Berufsrichtern bestehen. Für einzelne Steuerarten bestehen Spezialsenate (etwa Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer).

Urteile werden grundsätzlich in der Besetzung mit drei Berufsrichterinnen/-richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern gefällt (§ 5 Abs. 2 FGO). Einfach gelagerte Fälle können einem Senatsmitglied als Einzelrichterin/-richter übertragen werden (§ 6 FGO).

In der Bundesrepublik gibt es 18 Finanzgerichte. Finanzgerichte sind obere Landesgerichte. Im Gegensatz zu allen anderen Gerichtszweigen in Deutschland ist die Finanzgerichtsbarkeit somit (nur) zweistufig aufgebaut. Den Finanzgerichten ist als weitere Instanz nur der Bundesfinanzhof übergeordnet. Der Bundesfinanzhof ist eine reine Revisionsinstanz. Das Finanzgericht Münster ist daher in seinem Zuständigkeitsbereich die einzige Tatsacheninstanz.

Aktuelle Leitung

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Seit dem 29. August 2018 wird das Gericht von Christian Wolsztynski geleitet.[2] Sein Vorgänger im Amt war Johannes Haferkamp.[3]

Die Präsidenten des Finanzgerichts Münster und ihre Amtszeiten

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Name des Präsidenten Amtszeit
Wilhelm Gantenfort 1.4.1949 bis 30.11.1956
Walter Mitze 1.12.1956 bis 31.8.1960
Otto Reske 1960 bis 31.5.1976
Hans-Werner Verhorst 1976-1985
Hartmut Reim 1986–2001
Thorsten Ehmcke 2001-2008
Johannes Haferkamp 2008-2018
Christian Wolsztynski seit 2018

Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts

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Das Finanzgericht Münster nutzt (als erstes Finanzgericht) den Messenger-Dienst „Twitter“ sowie die beruflichen Netzwerke „Xing“ und „Linkedin“ zur Information über veröffentlichte Entscheidungen, Veranstaltungen und Personalveränderungen. In den Jahren 2019 bzw. 2020 wurden der Podcast „PodcaSTeuerrecht“ und die „Youtube“- Präsenz „Finanzgericht Münster – Rechtsschutz in Steuersachen“ ins Leben gerufen. Daneben wird die Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen, Entscheidungsveröffentlichungen, die Betreuung von Besuchergruppen, eine Homepage mit aktuellen und Hintergrundinformationen, einen Newsletter per E-Mail sowie Publikationen in regionalen Tageszeitungen über die Arbeit des Gerichts informiert.

Das Finanzgericht Münster bietet darüber hinaus Seminarveranstaltungen für Mitglieder der steuerberatenden Berufe und der Finanzverwaltung an und organisiert gemeinsam mit Steuerberaterverbänden, den Steuerberaterkammern, der Finanzverwaltung, der Universität Münster und anderen Institutionen Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen steuerrechtlichen Fragen.

Eine Institution mit der Bezeichnung „Finanzgericht Münster“ wurde bereits im Jahr 1922 eingerichtet. Die sog. Finanzgerichte waren aber nach den Vorgaben der Reichsabgabenordnung keine eigenständigen Gerichte, sondern unselbständige Abteilungen der damaligen Landesfinanzämter. Sie waren auch nicht mit Richtern, sondern mit Finanzbeamten besetzt. Diese waren zwar im Rahmen ihrer Spruchtätigkeit unabhängig. Sie unterstanden aber im Übrigen den Weisungen ihres Vorgesetzten und waren überdies jederzeit abrufbar und versetzbar.

Die Finanzgerichte nach der Reichsabgabenordnung wurden durch Erlass über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 aufgehoben.

Das Gesetz Nr. 36 des Alliierten Kontrollrates vom 15. Oktober 1946 ordnete für die Länder der britischen Besatzungszone die Wiedererrichtung von Finanzgerichten an. Am 1. Februar 1949 trat die Verordnung Nr. 175 der Militärregierung Deutschland – britisches Kontrollgebiet – in Kraft. Als Sitz der Finanzgerichte in Nordrhein-Westfalen wurden Düsseldorf und Münster bestimmt. Mit dem Aufbau des Finanzgerichts Münster wurde Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Gantenfort beauftragt, der ab April 1949 zu dessen erstem Präsidenten ernannt wurde. Gantenfort war bis 1936 Vorsteher des Finanzamts Lüdinghausen gewesen. Aufgrund seiner ablehnenden Haltung zum Nationalsozialismus wurde er 1936 zurückgestuft und an das Finanzamt Magdeburg-Nord versetzt. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war er zunächst Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland und dann Vorsteher des Finanzamts Recklinghausen.

Das Finanzgericht nahm am 1. August 1949 seine Tätigkeit auf. Die erste Sitzung fand am 12. August 1949 statt.

In den ersten Jahren seines Bestehens konnte das Gericht nur über den Eingang zur Oberfinanzdirektion betreten werden; später erhielt das Gericht einen eigenständigen Zugang. Die Verfahren wurden in den ersten Jahren auf Grundlage der (nicht auf selbständige Gerichte zugeschnittenen) Vorschriften der Reichsabgabenordnung geführt, die als vorkonstitutionelles Recht weitergalt. Im Jahr 1965 trat dann die Finanzgerichtsordnung in Kraft. Mit der Finanzgerichtsordnung erhielten die Finanzgerichte den Status als obere Landesgerichte.

Seit 1970 unterliegt das Finanzgericht nicht mehr der Dienstaufsicht des Finanzministeriums, sondern des Justizministeriums. Diese Änderung folgte langjährigen Forderungen aus der Richterschaft, die den Eindruck eine Anbindung der Finanzgerichte an die Finanzverwaltung vermeiden wollte.

Die ersten Jahrzehnte waren von einer zunehmenden Anzahl eingehender Verfahren geprägt, sodass die Zahl der Spruchkörper von anfänglich vier auf zwischenzeitlich 16, heute 15 ausgebaut wurde.

Einzelnachweise

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  1. [ https://www.fg-muenster.nrw.de/aufgaben/gerichtsbezirk/index.php Finanzgericht Münster, Gerichtsbezirk], abgerufen am #
  2. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: NRW-Justiz: Christian Wolsztynski ist der neue Präsident des Finanzgerichts Münster. Abgerufen am 3. November 2018.
  3. JMBl. NRW vom 1. Mai 2018, S. 112, abgerufen am 1. Mai 2018

Munster Kategorie:Gericht (Münster)

Koordinaten: 51° 57′ 50″ N, 7° 38′ 53″ O