Diskussion:Artikeldrei

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Änderung zu Artikel 3 und Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe[Quelltext bearbeiten]

Die frühere Formulierung im Artikel: "Auch die Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe, die als vollwertige Alternative das Lebenspartnerschaftsgesetz ersetzen könnte, könnte hiernach rechtlich möglich werden." impliziert, dass die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht bereits jetzt möglich wäre. Dies ist unbelegt. Das BVerfG hat bisher nur (1993) entschieden, dass die gleichgeschlechtliche Ehe mit dem Begriff "Ehe" bislang (so zB auch in Art. 6) nicht gemeint war. Im Gegenteil, eine Anhörung im Bundestag 1998 hat sogar ergeben, dass es verfassungsrechtlich zulässig wäre [1].--Bhuck 10:50, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ja jetzt versteht endlich mal ein Mensch, was dich gestört hat. Aha. Nein, also ich dachte, es solle zum Ausdruck kommen, dass die von der Initiative angestrebte GG-Änderung die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Einführung der gleichg. Ehe erhöhen könnte. Die verfassungsrechtlich-theoretische Möglichkeit einer solchen sollte die ursprüngliche Fassung wohl auch nicht bestreiten. Aber diese juristisch-theoretische Möglichkeit/Zulässigkeit, die - wenn es nach dir gehen soll - im Artikel thematisiert wird, ist auch unverständlicher Unsinn. Was machen wir denn dann jetzt? Ich denke, dass Thema sollte die von der Initiative angestrebte tatsächliche Sitution sein, nicht irgendwelche verfassungstheoretischen Gedankenspielchen. --Susanne und Stefanie 11:04, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Was hättest Du denn für Formulierungsvorschläge anzubieten? Ich verstehe nämlich immer noch nicht, was Du für Probleme mit der (derzeit gesperrten) Version hast.--Bhuck 11:12, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Deine Version - also Auch die rechtliche Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen könnte hiernach eindeutiger werden. impliziert mit dem eindeutiger irgendwie, die gg. Ehe sei jetzt schon mehr oder weniger eindeutig zulässig. Für das Verfassungsgericht mag das vielleicht stimmen, keine Ahnung, aber auf dem Standesamt hilft das ja ziemlich wenig. Und ich glaube nicht, dass es der Initiative artikeldrei um in verfassungstheoretischen Gedankenspielen geht. Ich fand die ursprüngliche Version, auch wenn sie nicht in perfekter Juristensprache abgefasst war, immer noch besser als das unverständliche ... jetzt. Von mir aus hätte es in der alten Version bleiben können, deine Veränderung ist bis jetzt eine Verschlechterung. Susanne und Stefanie 11:28, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das sehe ich ganz anders. Zum einen ist doch klar, dass nicht alles, was verfassungsrechtlich zulässig ist, auch geltendes Recht ist. Fast alle Gesetzentwürfe von fast allen Oppositionsfraktionen sind verfassungsrechtlich zulässig. Es wäre z.B. verfassungsrechtlich zulässig, einen Eingangssteuersatz von 5% zu beschliessen--dennoch wird dies nicht gemacht. Ich nehme an, Du nimmst Anstoß an dem Begriff "rechtliche Zulässigkeit", weil dies in Deinen Augen meint, es wäre jetzt geltendes Recht, was nur nicht umgesetzt wird? Ich bin mit Dir d'accord, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland derzeit nicht rechtlich zugelassen ist, aber es ist wichtig, dass wir nicht mit dem Artikel den Eindruck erwecken würden, der Bundestag könnte nicht schon morgen dies mit einfacher Mehrheit ändern.
Im Gegensatz zu Dir denke ich aber sehr wohl, dass der LSVD mit einer Änderung der Verfassung etwas verfassungstheoretisches erreichen möchte--das liegt ja im Wesen der ganzen Sache! Klar, der LSVD würde auch die Öffnung der Ehe durch Änderung des BGB auch begrüssen, aber das ist nicht Sinn und Ziel einer Kampagne, um das Grundgesetz zu ändern, sondern es ist nur ein Nebeneffekt, dass es jetzt manche Leute gibt, die im Bezug auf einer einfachen BGB-Änderung argumentieren "Das geht nicht, das wäre verfassungswidrig". Auch wenn diese Leute nicht recht haben, ist es für die politische Diskussion und Durchsetzbarkeit einfacher, wenn man diesen Leuten den Wind aus den Segeln nimmt, in dem man ihre Argumentation als offenkundig falsch widerlegen kann, anstatt irgendwelche juristische Experten zu einer Anhörung einladen zu müssen, um den gleichen Punkt zu erreichen.--Bhuck 11:43, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Du schreibst: Ich nehme an, Du nimmst Anstoß an dem Begriff "rechtliche Zulässigkeit", weil dies in Deinen Augen meint, es wäre jetzt geltendes Recht, was nur nicht umgesetzt wird? - Ja, so in etwa, ich finde, es suggeriert beinahe, dass es das bereits gibt, und eventuell nur auf wackeligen Füßen steht, oder so etwas. Stell dir den armen Leser vor, der vom Hintergrund nicht so viel Ahnung hat. Was hältst du von einer Abwandlung meiner Fassung zu:
Die Initiative verspricht sich davon auch, dass die Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe, die als vollwertige Alternative das Lebenspartnerschaftsgesetz ersetzen könnte, hiernach leichter als bisher möglich werden könnte. Das umgeht das Problem vielleicht und der Artikel bleibt bei seinem Thema. Susanne und Stefanie 11:59, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich könnte zwar mit der Version leben, wie Du sie eben vorgeschlagen hast, finde sie aber ein wenig lang, zumal "vollwertige Alternative" etwas wertend klingt, und es unbelegt ist, ob die Initiative die Lebenspartnerschaft mit der gleichgeschlechtlichen Ehe ergänzen oder ersetzen will. Zudem ist das Bild einer Initiative, die vor sich selbst ein Versprechen ablegt, etwas kompliziert. Warum nicht einfach die einfachere Formulierung nehmen: "Auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen könnte hiernach eindeutiger werden."? (Änderungen zur bisherigen Verison kursiv hervorgehoben) Denn das erklärt auch gleichzeitig, warum eine Verfassungsänderung notwendig ist, bzw. welche Erleichterung zur Einführung es mit sich bringen würde. Vielleicht mit diesen beiden Vorschlägen (deinen von 11:59 und meinen von jetzt) haben wir das Spektrum des möglichen Konsenses eingeschränkt auf etwas, wo wir beide tolerieren könnten? In dem Fall wäre es sinnvoll, wenn vielleicht auch andere sich melden würden, wie sie das empfinden.--Bhuck 14:10, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2002 das Abstandsgebot zur Ehe in seinem Grundsatzurteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz verneint. Daher reicht klar eine einfache [Änderung] des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Personenstandsgesetz sowie des Lebenspartnerschaftsgesetz aus, um die Gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland zu ermöglichen. Die Erweiterung des Artikel 3 GG um die sexuelle Identität dient mehr der Klarstellungsfunktion und hat hohe symbolische Bedeutung. Zudem findet sich gleichlautender Schutz auch in der Grundrechtecharta im Vertrag von Lissabon. Gottseidank ist in Artikel 6 Grundgesetz nicht im Wortlaut definiert, dass eine Ehe aus Mann und Frau zu bestehen hat. GLGermann 20:50, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Was heißt das für Dich, wie der Artikeltext formuliert werden soll?--Bhuck 21:49, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Auch die rechtliche Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen könnte hiernach eindeutiger werden. Dieser Satz ist so zwar richtig, aber klar sollte sein, dass eine Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland keiner Grundgesetzänderung bedarf. Ausreichend ist eine Änderung von § 1353 BGB, wie dies der Gesetzentwurf der Grünen aktuell vorsieht.GLGermann 22:28, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hört mal Jungs, seid ihr im falschen Kino, oder ich? Ob zur Einf. einer gg. Ehe das GG geändert werden muss oder nicht, ist vollkommen Wurst. Das braucht ihr zwei nicht zu diskutieren. Jedenfalls nicht für diesem Artikel. Der Punkt, um den es geht, ist doch: Was will die Initiative artikeldrei? Wir sollten uns hier darauf einigen, wie wir die "Argumente" und Zukunftsträume jener Initiative beschreiben - wir sollten hier nicht selbst eine in diesem Rahmen uninteressante verfassungstheoretische Diskussion führen, ob das GG dafür geändert werden muss oder nicht, und ob es hilft oder nicht. Das meiste was ihr hier erzählt, ist also völlig belanglos. Und Benutzer:Bhuck, meine Formulierung mit dem "...verspricht sich davon..." liest du vielleicht nochmal in Ruhe, du scheinst ja nicht einmal den Satz korrekt verstanden zu haben, den ich da geschrieben hatte. Deinem Vorschlag, mit der Ergänzung verfassungs-rechtlich, kann ich so nicht zustimmen. In der Kürze ist es wieder unverständlich und suggeriert dem Leser etwas Falsches. Da müsste mindestens eine erklärende Ergänzung dazu, dass eine Differenz besteht zwischen den Meinungen zur theoretischen, verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einerseits, und praktischen Gesetzen andererseits. Allerdings wird es dann wohl erst recht zu lang und kompliziert. Ich würde ohnehin lieber dichter bei meinem Vorschlag bleiben, den du ja auch halbwegs aktzeptabel findest. Wenn in der alten Fassung das vollwertig stört, könnte man überlegen, ob wir das Wörtchen auch umformulieren oder streichen könnte. Vorschläge dazu? Susanne und Stefanie 11:35, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich stimme zu, dass es darum geht, "Was will die Initiative?" Sie will Art. 3 ergänzen. So viel ist klar. Dann kommt die Frage "Warum will sie das? Hat das etwas mit der gleichgeschlechtlichen Ehe zu tun?" Das sollten wir als nächstes klären. Es könnte sein, dass es nichts mit der Ehe zu tun hat, dann sollte das Thema überhaupt nicht im Artikel angesprochen werden, weder in S&Ss Version noch in meiner. Es könnte aber auch sein, dass es doch was mit der Ehe zu tun hat, und dann wäre die Frage, "Was hat das mit der Ehe zu tun?" Da wäre die erste Möglichkeit "Ohne die Änderung im GG wäre die gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich, also wollen sie die Änderung, um die Öffnung der Ehe zu erreichen." So hatte ich die alten Versionen des Artikels verstanden, und das ist zu verneinen. Oder es könnte die zweite Möglichkeit sein: "Durch die Änderung des GG will die Initiative klar machen, dass die verfassungstheoretische Einwände der Gegner unhaltbar seien." Dann wäre aber der verfassungstheoretische Aspekt angesprochen und sollte im Artikel erwähnt sein. Vielleicht sollten ein paar Belege her, zur Klärung dieser Frage.--Bhuck 15:47, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Belege? Gute Idee. Zuerst wollte ich ja den Hauptautor Benutzer:Holstenbär fragen, ob er weitere Quellen hatte, oder was er sich bei seiner Zusammenfassung gedacht hat. Aber er will wohl nicht weiter daran arbeiten. Ich habe gerade eben nochmal die LSVD-Webseite dieser Initiative angeschaut, wirkte aber in der Frage ziemlich wirr. Im Grunde betrifft das den gesamten Absatz im Artikel zur Argumentation der Initiative, es ist sinnlos, hier darüber zu spekulieren, könnte sein und wäre möglich bringt uns nicht voran. Ich stimme dir zu, falls sich keine Belege dafür finden, sollten wir das besser ersatzlos streichen. Susanne und Stefanie 23:22, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das mit der Frage an Holstenbär war eine gute Idee, auch wenn es leider doch nichts brachte. Was hattest Du bei der LSVD-Webseite gefunden? Ich finde deren Seiten zwar meist nicht wirr, aber wenn man die Suchfunktion dort benutzt, kommt einfach viel zu viel Information, und meist über den Pressespiegel, was nicht unbedingt LSVD-Innensicht wieder gibt. Das mit der Ehe ist jedenfalls keine der 10 Gründe, die auf der artikeldrei.de Homepage angegeben wird, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es trotzdem eine Rolle spielt--was natürlich noch kein Beleg ist. Ersatzlos streichen wäre mir aber auch lieber als die andere Formulierung, die nahelegt, dass die gleichgeschlechtliche Ehe jetzt schon verfassungswidrig wäre.--Bhuck 13:14, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Deine letzte Bearbeitung empfinde ich erneut als unverständlich bzw. die Zusammenfassungszeile als verwirrend. Ich schrieb oben Deinem Vorschlag, mit der Ergänzung verfassungs-rechtlich, kann ich so nicht zustimmen. In der Kürze ist es wieder unverständlich und suggeriert dem Leser etwas Falsches. Dann kurz genau das sofort nach Ablauf des Seitenschutzes, ohne in der Diskussion weiter etwas dazu zu sagen, umzusetzen, mit dem Kommentar Siehe Diskussion ist doch ein Witz. Da wir beide wohl mit der Alternative halbwegs zufrieden wären bzw. darin Konsens haben, das zu streichen bis sich Belege finden, setze ich das jetzt in Bezug auf die Stelle im Artikel um. Susanne und Stefanie 11:10, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kann zwar mit der gestrichenen Version leben, und habe sie entsprechend gesichtet; dennoch meine ich, dass die längere Version besser ist, weil ich schon das Gefühl habe, diese Motivation spielt mit--aber es ist halt momentan unbelegt--ergo die Sichtung. Bezüglich das Thema von CSDs--nicht nur LSVD hat dies zum CSD-Thema gemacht, sondern viele einzelne CSDs haben das auch als Motto genommen--allerdings nicht alle, und vermutlich keine Mehrheit, aber wohl eine Pluralität--habe aber keine nähere Statistik. Deine Version lässt aber den Aspekt weg, dass einzelne CSDs dies ebenfalls zum Thema gemacht, weshalb ich die Version ungesichtet gelassen habe, weil ich da noch Verbesserungsbedarf sehe.--Bhuck 14:09, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Meine Fassung lässt vielleicht einen Aspekt aus, aber die alte Fassung (und die letzte gesichtete Version) der Einleitung war schlicht und einfach falsch. Susanne und Stefanie 18:36, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Deine letzte Ergänzung finde ich okay, wobei sich auch dafür ein Belegchen gut machen würde. Susanne und Stefanie 07:54, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Verhältnis zu §175[Quelltext bearbeiten]

Diese Bearbeitung kann ich wieder mal nicht verstehen. In der alten Reihenfolge fand ich es einfach besser verschachtelt, außen als einleitende und abschließende Klammer die Bezüge zum GG, dazwischen die Auswirkungen bzw. den § 175. In deiner Reihenfolge wechselt das ab. Jetzt endet es mit dem 175 und nicht mit dem GG, das aber eigentlich zum Artikel-Thema gehört. Im Moment finde ich das deutlich schlechter, will aber nicht schon wieder wegen solchem Kram gleich das Revertieren anfangen. Ich lasse es vorläufig so. Aber was störte dich denn am Satzbau? run-on sentence ist mir leider nicht geläufig. Vielleicht bin ich ja auch gerade betriebsblind und bemerke in der vorherigen Version ein fehlendes Wort nicht, oder so etwas, aber mangelhaften Satzbau kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Oder welchen anderen Aspekt übersehe ich, der in deiner Fassung leserfreundlicher ist? Susanne und Stefanie 11:33, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nachdem du das hier seit Tagen ignorierst, aber inzwischen an anderer Stelle deinen Einwand run-on sentence genauer erklärt hast, wiederhole ich es auch hier: Im Deutschen ist das kein Problem, sondern grammatikalisch möglich, siehe Hauptsatzreihe. Ich setze im Artikel wieder die bessere Fassung der Stelle ein. Susanne und Stefanie 18:42, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hatte Deinen Diskussionsbeitrag hier gar nicht gesehen. Die inzwischen aktuellen Versionen haben ohnehin keine Hauptsatzreihe mit Komma, insofern brauchen wir das hier nicht ausdiskutieren. Ich finde es aber logischer, wenn man chronologisch vorgeht...erst mal die Situation des unveränderten Grundgesetzes erklärt, und wie das §175 ermöglicht hat, und dann die Situation eines veränderten Grundgesetzes, mit der Feststellung, dass sowas nicht mehr möglich wäre. Wenn man bei 1957 anfängt, dann von 1994, dann von der Zukunft redet, um dann wieder auf den nicht-geschützten Zustand zurückzuspringen, ist das sehr verwirrend. Daher dieser Edit.--Bhuck 08:33, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn da jetzt keine störende Reihe war, dann war da nie eine - die Formulierung war unverändert. Jetzt versteht man wenigstens deine Absicht, ich sehe das zwar immer noch anders, aber mach nur. Denn eigentlich gehört der Teil zur Argumentation ohnehin grundlegend überarbeitet. (siehe unten) Susanne und Stefanie 16:37, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Hier hatte Stahlfresser dankenswerterweise aus dem störenden Komma einen Punkt gemacht (und auch weitere Änderungen).--Bhuck 20:09, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ist das nach der Überarbeitung nicht Schnee von gestern? Susanne und Stefanie 20:39, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
So lange Du nicht behauptest, dass "da nie eine" störende Reihe war (es ging mir ja auch nicht um die Reihung, sondern um die Punktuation), wie 16:37 am 17. Jul zuletzt geschehen. Da Du aber schriebst, die Formulierung sei unverändert, habe ich Dich auf die für mich wichtige Veränderung hingewiesen. Aber ich denke, das Thema ist ja wirklich jetzt abgefrühstückt.--Bhuck 16:10, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Was ist noch? Susanne und Stefanie 19:40, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nichts mehr, danke der Nachfrage. :-) --Bhuck 15:42, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Argumente für die GG-Änderung[Quelltext bearbeiten]

Der uninformierte Leser gewinnt, würde er sich nur anhand dieses Artikels orientieren, den Eindruck, es handele sich bei der von artikeldrei angestrebten GG-Änderung um einen ausschließlich symbolische Handlung ohne praktische Bedeutung. Leider haben die Differenzen um die richtige Formulierung bezüglich der gleichgeschlechtlichen Ehe dazu geführt, dass auch die einzigaufgeführte, in der Praxis spürbare Auswirkung einer GG-Änderung unter den Tisch gefallen ist. Ein Verweis auf §175 ist nun wirklich keine Argmentationshilfe, den gibts ja nunmal nicht mehr. Soll der Artikel ein Bestandrecht haben, dann muss er transportieren warum eine Änderung mehr als nur ein symbolischer Akt ist. Eine Grundgesetzänderung bringt doch mehr als nur nur rechtliche Klarheit ob diese oder jene Gesetzänderung in Bezug auf beispielsweise GgEhe, Adoptionsrecht usw. grundsätzlich verfassungsgemäß wäre. Hier ist es ja dann immer noch dem Gesetzgeber überlassen ob er solche Änderungen beschließt. Vielmehr ist es doch so, dass jegliche Gesetzgebung, Verordnung, nunmehr nicht verfassungsgemäß wäre oder ist, wenn diese die vollständige Gleichstellung nicht berücksichtigen würde. Deshalb gingen -mE- auch beide Formulierungen zur gleichgeschlechtlichen Ehe, um die solange gerungen wurde, am Kern der Sache vorbei. Es ist nicht die Frage, ob die Artikel 3-Änderung, verfassungsrechtliche Klarheit bzw. Unangreifbarkeit von Gesetzesvorhaben bewirkt, das ist wie oben o.g. eigentlich jetzt schon so, sondern es geht darum, dass dann eine vollständige Gleichstellung auch -aber nicht nur- in dieser Frage nicht mehr zu verhindern wäre. Stahlfresser 13:59, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Der Teil zur Argumentation ist bisher immer schwach gewesen. Auch in dieser Löschdiskussion hatte jemand (80.133.151.11) moniert, der Teil zum 175 und verfassungsrechtlichen Auswirkungen sei Eigeninterpretation. Aber ohne den Satz dazu bleibt nur noch das mit den Behinderten übrig. Susanne und Stefanie 16:44, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Richtig und die IP hat vollkommen recht. Die selbe Hilflosigkeit, die sich im Beitrag der IP in der LD ausdrückt hatte ich auch als ich den Arrtikel erstmals las. Zuvor hatte ich mich mit der Aktion "artikeldrei" offen gestanden nicht besonders beschäftigt. Alles was ich aber lesen durfte sowohl im Artikel und in den Quellen inklusive der WebPage zum artikeldrei.de (man schaue sich nur mal die dort aufgeführten 10 Argumente an! Bei Wikipedia würde man RK schreien) ist nicht so dass ich anschließend gewusst hätte, wie ich jemanden anders überzeugen sollte, dass die Änderung des Artikel 3 notwendig ist. Aber, der Löschantrag ist Blödsinn, nur dass wir uns da nicht missverstehen; man sollte die Sache aber noch mal von Grund auf neu anpacken. Stahlfresser 18:01, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe den Teil zur Argumentation erweitert und den Text etwas umsortiert. Ein Abschnitt Kritik wäre wohl imSinne der Ausgewogenheit auch angebracht. Stahlfresser 19:44, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich stehe nur gerade etwas auf den Schlauch mit der Unterstützerin Christine Hohmann-Dennhardt. Entschuldige, aber woher stammt die Info? Auf der artikeldrei-Webseite finde ich die nicht. Oder soll das bedeuten, generelle Unterstützerin einer GG-Änderung, und nicht der Inititive artikeldrei? Susanne und Stefanie 20:43, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Selbst gefunden [2]. Da wird sie aber nur unter Stimmen zum GG genannt, das ist wohl etwas anderes, bedeutet wohl mehr, dass sich die Initiave der Argumentation der Frau Hohmann-usw. anschließt. Susanne und Stefanie 20:49, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich weiss nicht ob wir das selbe meinen: Ich bezog mich auf Einzelnachweis 2, Kongressbericht der Grünen: [3] Da spricht sie sich sehr deutlich für eine Änderung von Artikel 3 aus. Stahlfresser 11:35, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, genau. Dort spricht sie allgemein zu dem Thema Erweiterung des Art.3, ein Thema, dass es bei den Bündnis-Grünen seit mind. 1994 gibt. Aber wo steht in der Quelle, dass die Frau wirklich, so wie es jetzt groß im Artikel steht, Unterstützerin bzw. Unterzeichnerin der Initiative des LSVD ist??? Vgl. [4] Susanne und Stefanie 19:34, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Hier stehts [5]: trags nach wenn du magst. Aber, ich denke eigentlich gehts auch aus der vorhandenen Quelle schon hervor dass sie zu den Unterstützern zählt. Eine Konkretisierung kann nichts schaden :-) Stahlfresser 19:50, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Aber das verstehe ich auch etwas anders. Dort zitiert die Initiative des LSVD nur die Frau bzw. ihre Rede auf dem Grünen-Kongress (passt ja auch zum Thema). Mehr ist das aber nicht. Wie ich oben sagte, das bedeutet nur dass sich die Initiave der Argumentation der Frau Hohmann-usw. anschließt - Aber es bedeutet nicht, dass sich umgekehrt die Frau der Initiative angeschlossen hätte. Nur Name-dropping. Susanne und Stefanie 19:59, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Mag sein. Sie wird sich auch nicht ausdrücklich so äussern, um sich nicht dem Verdacht der kritiklosen Parteilichkeit auszusetzen. Es reicht, wenn sie sich auf diese klare, unmißverständliche Weise zum Artikel 3 äussert. Würde sie sich nicht als Unterstützerin sehen, hätte sie Ihrer Erwähnung auf der artikeldrei Seite wohl widersprochen. Stahlfresser 22:15, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Zwischenfrage: Wann wurde die Initiative vom LSVD ins Leben gerufen? Mich macht nämlich etwas stutzig, dass Bsirske sich im Mai als einer der Erstunterzeichner bezeichnet und recht frisch klingt. Ich frage mich, ob es die Initiative im März überhaupt schon gab, als der Redebeitrag der Frau Richterin entstanden ist. Denn ich sehe das anders: Zum Beispiel wollten die Bündnis90/Grünen schon 1994 genau dieselbe Erweiterung des Art.3. Jetzt mal hypothetisch betrachtet: Wenn die B90/Grünen heute neutral & stumm zum Thema wären, könnte man sie dann jetzt wegen ihres 15 Jahre alten Engagements rückwirkend zu "Unterstützern" der Initiative 2009 erklären..? Denn du sagts ja in dem Fall der Frau Richterin: Es reicht, wenn sie sich auf diese klare, unmißverständliche Weise zum Artikel 3 äussert. Sorry, aber das halte ich für Unfug. Ich sehe da immer noch zwei unabhängige "Unterstützungen": Einmal die Unterstützung einer GG-Änderung an sich (eine größere und ältere gesellschaftliche Bewegung), zum anderen die LSVD-Kampagne (relativ neu gegründet). Ich sehe die Initiative auf diesen älteren Zug aufspringen, und daher finde ich es falsch, wenn der Artikel suggeriert, diese ganze GG-Änderungsidee sei komplett auf dem Mist des LSVD gewachsen bzw. so als ob jeder, der jemals Pro GG-Änderung war, schon immer ein LSVD-Unterstützer war. Der Verein will sich offensichtlich nur möglichst wichtig präsentieren. Ist (auf deren Webseiten) ihr gutes Recht, aber im Wikipedia-Artikel sollte das etwas genauer und weniger auf Eindruck-Schinden hin dargestellt werden. Und somit sollte im WP-Artikel wirklich nur offiziell als Unterstützer/Unterzeichner der Initiative genannte als solche erwähnen, und sich nicht das Name-dropping des LSVD zueigen machen. Und zu deinem Schlusswort: Würde sie sich nicht als Unterstützerin sehen, hätte sie (...) wohl widersprochen.. Da fällt mir nichts mehr zu ein. Also die reine Spekulation soll, nur weil sie unwidersprochen ist, solange als offiziell im WP-Artikel stehen. Du scherzt? Susanne und Stefanie 10:55, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich rück mal zurück, sonst haben wir bald keinen Platz mehr;-) Die erwähnten Personen unterstützen eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kampagne. Wenn du dies entsprechend ändern willst, habe ich da kein Problem mit, es würde die Sache präzisieren. Das die genannten Personen Unterstützer einer Änderung des GG im Sinne der Kampagne sind, -und etwas anderes steht auch nicht auf der artikeldrei-Webseite- ist nicht zu bestreiten. Stahlfresser 11:34, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich würde bei einer Änderung etwas weiter gehen wollen. Ich sehe da wirklich Name-dropping, den Versuch möglichst viele Prominente möglichst nah zu rücken. Das würde ich im Artikel nicht gut finden und lieber die namentliche Erwähnung von Frau Hohmann-Dennhardt und Herrn Kolat komplett rauslassen und das eine Zitat von ihr gleich mit. Die Argumentation, also der "Sachteil", ist ja in Ordnung, und Frau Zypries habe ich zwar bisher auch noch nirgends als Unterzeichnerin bzw. Unterstützerin belegt gefunden, aber die redet ja bei dem Interview in der Süddeutschen wenigstens über die aktuelle LSVD-Initiative, und klingt zumindest dort ziemlich wohlwollend. Aber die anderen Namen (und das eine Zitat) haben im Artikel nichts verloren. Susanne und Stefanie 12:34, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, sehe ich ganz anders. Frau Hohmann-Dennhardt und Herrn Kola äussern sich positiv im Sinne der Änderung des Artikel 3. Die Zitate wegzulassen, worin ich keine Sinn sehe, würde sofort die Kritik hervorbringen, des sei alles POV. Der Sachteil wäre dann auch nicht mehr durch Quellen belegt. Welche kompetentere Aussage zum Sinn eine GG Änderung will man denn finden, als die einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts? Ich glaube du verwechselst die Initative zur GG-Änderung mit der Befürwortung der Initiatoren einer solchen Änderung. Das muss -zugegeben- nichts miteinander zu tun haben. Es ist aber legitim, wenn sich die Inititoren auf kompetente Politiker (immerhin ist Zybris nicht nur Justizministerin sondern selber auch Juristin) und Richter berufen, auch wenn diese mit dem LSVD unmittelbar nicht zu tun haben. Und es ist sachlich richtig, wenn wir es in dem Artikel in Form von Zitaten tun um es zu belegen, welche sachlichen Argumente es gibt und das es kompetente Leute sind, die diese vorbringen Stahlfresser 13:21, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, nicht jeder der Pro GG-Änderung ist, sollte automatisch als Unterstützer der LSVD-Initiative gelten oder so dargestellt werden. Und ich glaube das geht ohne Verstümmelung, sonst hätte ich es nicht vor. Es geht auch nur um das Hohmann-Dennhardt-Zitat, nur eins, ansonsten geht es nur um die Namen. Ich hatte gestern schon so was in der Vorschau, wollte es dann aber doch erst mit dir besprechen, weil es recht umfangreich war. Und als Beleg für einen versachlichten Teil könnte man durchaus weiterhin die Stimmen zum GG-Unterseite nehmen (denn dort ist alles gekürzt wiedergegeben und weiterverlinkt, wenn ich es jetzt richtig sehe), ich würde in dem Entfernen des Name-Droppings gerade ein Neutralisieren sehen. Ich sehe das so: Die Initiative schließt sich einer Argumentation an, okay - die Argumentation kommt in den Artikel, das effektheischende Name-Dropping bleibt außen vor. Susanne und Stefanie 14:15, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das Hohmann-Dennhardt-Zitat, als Äusserung der kompetentesten Befürworterin einer GG-Änderung ist unverzichtbar. Siehe Oben. Warum sollen wir dem Leser, um heraus zubekommen, wer, was, wie gesagt hat, zumuten sich durch Unterseiten von artikeldrei zu klicken? Das gehört dann schon hier rein. Da können wir doch sonst gleich eine kommentarlose Linksammlung hier reinstellen. Das die mit dem LSVD unmittelbar nichts zu tun haben, dass kann man von mir aus gerne so formulieren, aber auf wesentliche Zitate zu verzichten wäre töricht. Effektheischerisch ist das nicht, sondern nur umfangreiche Information des Lesers, denn sie hat sich ja nunmal entsprechend geäussert! Wenn du den Artikel neutralisieren willst, dann füge einen Abschnitt Kritik ein, wie ich bereits vorschlug. Das dient der Sache -mE- mehr. Stahlfresser 14:52, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist alles sehr kompliziert argumentiert--ich glaube, es kommt stark auf die Formulierung im Artikel an. Auf der Ebene, wie es hier diskutiert wurde, leuchtet mir ein, dass Hohmann-Dennhardt inhaltlich zu einer GG-Änderung befürwortend positioniert ist, aber organisatorisch der Initiative nicht beigetreten ist. Ich glaube, die Initiative wurde am 17. Mai 2009 ins Leben gerufen, aber ich könnte mich da irren (habe mein E-mail Ordner nicht durchschaut, um danach zu recherchieren, aber die Pressemitteilungen vom LSVD sind auch bei lsvd.de zu finden). Ob das dann die Löschung ihrer Zitate rechtfertigen soll? Nicht unbedingt. Vielleicht editiert ihr mal ein bisschen hin und her, damit wir verschiedene konkrete Variationen als Entwürfe mal diskutieren können?--Bhuck 15:42, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe dann mal eine Vorschlagsversion fabriziert. Schaut bitte drüber. Stahlfresser: Du hast zum zweiten Mal von einem evtl. Absatz Kritik gesprochen. Hast du etwas dementsprechendes gehört/gelesen? Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass sich irgend jemand kritisch mit der aktuellen Initiative auseinandergesetzt hätte, ich habe allerdings bisher nicht wirklich nach so ewas gesucht. Und falls du das anders meinst, ich weiß nicht, inwieweit generelle Kritik an der GG-Änderung hierher gehört. Bhuck: Das mit dem 17. Mai ist interessant. Meinst du, du findest das genaue Datum noch wieder? Und noch eine Frage an euch alte Hasen: Diese Löschdiskussion ist doch jetzt vorbei, oder nicht? Also ich hatte da etwas von einer Woche gelesen. Ist das dann jetzt vom Tisch, wenn der Artikel die Woche "überlebt" hat, und es grob geschätzt 8 zu 4 für Behalten steht? Susanne und Stefanie 08:57, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, leider ist es nicht so. Wenn viele für Behalten stimmen, dann bedeutet es nicht, dass der Artikel auch behalten wird, da es eine Adminentscheidung ist. Ob dies bei Löschanträgen auch gut so ist darüber mag man philosophieren. Gelegentlich traue ich einem Admin, bei aller Kritik die immer wieder geäussert wird, da bessere Entscheidungen zu, da es sich in der Regel ja um Benutzer handelt die schon länger dabei sind, und wissen worauf es ankommt. Ich denke ein Admin der diesen Artikel weglöscht, der macht sich sehr unglaubwürdig, deswegen bin ich da ganz Optimist.
Zum Thema zurück. Deine Frage bezüglich des Abschnitt Kritik zeigt mir das ein Teil unserer Diskrepanzen wie der Artikel aussehen soll, wohl aus einem Zielkonflikt resultiert. Mir geht es mehr darum darzustellen warum Änderung nach Meinung der Initatoren erfolgen soll, welche Argumente es für/gegen eine Änderung gibt. Mir geht es auch um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Änderung des GG. Ich sehe die Aufgabe nicht in der Darstellung der Initative. Deshalb bin ich beim "Name Dropping" hier auch eher schmerzfrei, weil ich die Namen nicht auf die Initative beziehe. Ich möchte, dass der Leser sich eine Meinung bilden kann. Dabei sollte auch nicht zu kurz kommen, dass es unabhängig von den "Lagern" auch Stimmen gibt die die Änderung für überflüssig bzw. überzogen halten. Ich selber habe mir meine Meinung erst in der Beschäftigung mit dem Thema gebildet und bin, obwohl zunächst skeptisch, inzwischen ein Befürworter einer Änderung. Im Interesse eines guten Artikels darf mein eigener Standpunkt aber nicht durchschimmern, Ich wehre mich nur deshalb gegen Entfernung der Zitate, weil diese die Für-Argumente darstellen ohne dass der Leser unnötig durch Quellensammlungen und Unterseiten wühlen muss. Ich hab mir gerade deinen Entwurf angeschaut. Grundsätzlich kann ich damit leben, dass nicht alle Grundaussagen in Zitatform eingestellt werden, obwohl ich es nach wie vor übersichtlicher finde. Es muss dann aber im Text klar bleiben aus "welcher Ecke" eine Argumentation kommt, damit der flüchtigere Leser, und den müssen wir im Auge behalten, nicht pauschal Für- oder ev. Gegenargumente als "Lagerdenken" einordet und in die Schubladen steckt. Ich werde deinen Entwurf heute Abend mal überdenken und überarbeiten. Kenan Kolat will übrigens nicht nur darüber hinaus etwas. sondern er spricht sich ausdrücklich für die Aufnahme der sexuellen Identität aus. Wobei für mich unklar ist ob die "sexuelle Identität" im "Schutz von Minderheiten im Sinne eines Gruppenrechts" dann nicht sowieso beeinhaltet wäre. Da wir das aber nicht beurteilen können, sollte das dann schon vollständig rein. Stahlfresser 11:22, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ein "alter Hase" bin übrigens nicht, soviel hab ich dann doch noch nicht gemacht. Es sei denn du beziehst das auf das biologische Alter eines "Endvierziges" :-(Stahlfresser 11:22, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab deine Vorschläge fast vollständig übernommen. Hohmann-Zitat, brauchen wir nicht unbedingt, denke ich. Sie ist ja auch nur eine - wenn auch einer der kompetentesten - Befürworterin der Änderung. Hier äussert sie sich jedoch nicht zu den juristischen Feinheiten und Auswirkung, das kann sie als aktive Verfassungsrichterin ja auch deshalb nicht weil sie sonst ggf. befangen wäre, sondern nur allgemein, dass es wünschenswert wäre wegen der Diskriminierung usw. Da reicht die Quelle allemal. Bei Kolat bin ich nicht der Meinung das wir auf seine namentliche Nennung verzichten sollten. Der Leser muss wissen aus welcher "Ecke" eine Argumentation kommt und dann weiss er das Kolat ja auch für seine Klienten arbeitet, und dass die Änderung ja für ihn bestenfalls Schritt 1 darstellt. Mit anderen Worten: er ist eben kein klassischer Befürworter der Initative sondern ein "Mitreisender". Nicht, dass ich das ehrenrührig finde, aber es kann dann auch jeder sehen, der sehen will... Stahlfresser 19:57, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Zielkonflikt? Nur leicht. Ich wäre zufrieden, wenn der Teil zur Argumentation nicht ausufert. Meiner Ansicht nach reicht es aus, wenn einige Kernargumente genannt und so weit erläutert werden, dass der Leser sie verstehen kann. Es wäre falsch, dass so langzuziehen, bis es dem Leser endlich plausibel erscheinen muss. Kein Vorwurf, nur eine Beschreibung dessen, wo ich nicht hin will. Ist natürlich eine fließende Grenze, zwischen neutraler Darstellung dessen, was sich die Initiatoren dabei denken, und dem zu vermeidenden Übergang dazu, dass der Artikel selbst argumentiert (und damit für die Iniative wirbt). Und es sollte auch ein Artikel zur Initiative artikeldrei bleiben, und nicht einer zur Geschichte des Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes werden. Im Moment finde ich es schon reichlich lang und fänd es gut, wenn sich dieser Argumentations-Absatz noch etwas straffen ließe. Noch zu direkten, praktischen Fragen: Kolat-Nennung ist vielleicht okay, aber es muss eine andere Formulierung verwendet werden: Die Initiave zitiert (oder bezieht sich auf) Kenan Kolat, usw., o.ä., sonst suggeriert es eine direktere Beziehung. Es sollte damit klarer deutlich werden, dass er aus einer anderen Ecke kommt, wie du ja selbst sagst. Oder schlicht und einfach diese zwei Sätze rauswerfen, ich sehe darin auch kein so zentrales Argument, dass es unverzichtbar wäre. Und meinen Vorschlag den Zypries-Teil in den ersten Absatz reinzuziehen fandest du nicht gut? Ich finde es zerstückelt das alles unnötig, denn der sachliche rote Faden geht ziemlich gerade durch, ich sehe keinen Sinn darin, dass in momentan drei Absätze zu verteilen, das Zitat war kursiv genug vom Rest abgesetzt. Aber ist im Prinzip nur ne Schönheitsfrage. Susanne und Stefanie 20:34, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Kolat möchte ich schon gerne behalten. Es ließe sich im weiteren Ausbau des Artikels -sofern er denn bleibt- eine Vertiefung der Thematik einbauen, denn mit seinem Wunsch auf zusätzliche Aufnahme der "Minderheiten im Sinne eines Gruppenrechts" ist auch eine der Gegenpositionen gut darstellbar. Die Kritiker argumentieren, dass man dass GG nicht aufblähen solle, in dem man diese oder jene Gruppe häufig diskriminierter Menschen noch ausdrücklich in Artikel 3 erwähnt. Warum sie dies vor 15 Jahren, als die Diskr.verbot der Behinderten in das GG eingeschrieben wurden nicht bemerkt haben, darauf kann ich mir gar keinen Reim machen ;-) Ihrer Logik folgend müsste man die Behinderten dann ja wieder rausnehmen. Deine Positionierung des Zybris Zitates war besser. Ich hatte das übersehen. Ich schieb den Absatz "Artikel 6 + gleichgeschlechtliche Ehe" mitsamt dem Lückenhaft-Baustein unter das Zybris Zitat, dann wird der Zusammenhang hergestellt. Der ganze Absatz muss ja noch mal überarbeitet werden. So ohne Belege : wer sagt was, Argument/Gegenargument muss er am Ende wohl raus. (siehe unten) Vielleicht schaust du mal nach ob du im Netz was findest, ich hab in den nächsten Tage nicht so viel Zeit.
Ich meine nicht das der Argumente-Teil zu lang ist. Es geht auch nicht darum bewusst FÜR darzustellen, aber es bringt die Sache mit sich, dass in erster Linie FÜR dargestellt werden muss, damit auch verstanden werden kann, was dass Ganze soll. Die Sache wird ja organisiert, weil die Initatoren eine Meinung zu dem Thema haben, ich denke die Meinung sollte man dann auch neutral als Meinung formuliert so darstellen. Wo es ins Ungleichgewicht zu rutschen droht kann man ja eine Gegenposition einbringen. Ich denke der Artikel ist jetzt aber vorzeigbar, wenn auch noch verbesserungswürdig, vielleicht warten wir erst mal ab, was der LA bringt. Stahlfresser 17:57, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Zu den Kritikern bin ich immer noch skeptisch. Ich fürchte, ich wiederhole mich. Nicht jeder, der gegen eine Art.3-Erweiterung ist, ist dadurch ein Kritiker der LSVD-Initiative artikeldrei. Erst recht nicht jeder, der ganz allgemein gegen Erweiterungen des GG ist. Die müssen nicht erwähnt werden, um Neutralität herzustellen bzw. sie dürfen nicht als Kritiker erwähnt werden, wenn Ignorieren der LSVD-Initiative die richtige Beschreibung ihrer Einstellung wäre. Sonst sähe es nach mehr Beachtung aus, als tatsächlich vorhanden ist. Falls sich niemand kritisch-ablehnend mit der Initiative selbst auseinandersetzt, müssen wir notfalls auch "auf einem Bein stehend" neutral schreiben. Und das würde ich eben darüber realisieren, die Argumentation nur zu skizzieren, gerade verständlich machen worum es geht, aber dann nicht anfangen in einen Tonfall oder eine Ausführlichkleit zu verfallen, die suggeriert, dass die Argumente wirklich gut und überzeugend sind (und damit den Artikel selbst das Argumentieren anfangen zu lassen). Wenn wir das vermeiden, sollte es auch kein Problem sein, wenn es eine einseitige Pro-Argumentation ist. Susanne und Stefanie 12:40, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das sehe ich anders. Zum einen wird die Initative sehr wohl beachtet und kritisch begleitet, von "ignorieren" kann da sicher keine Rede sein. Zum anderen sehe ich die Argumentation in der Ausführlichkeit für Mindestnotwendig an. "Argumentation nur skizzieren", also bitte, das kann ja wohl nicht Sinn eines Artikels sein. Ein Artikel soll umfassend infomieren und jeder darf sich selbst eine Meinung bilden. Im übrigen haben wir von der FÜR-Argumentation ohnehin schon nur die wichtigsten Punkte herausgegriffen. Auf der Webside artikeldrei des LSVD sind 10 FÜR-Punkte aufgeführt, von denen einige -mE- völlig irrelvant sind. Ein "Tonfallproblem" hat der Artikel sicher nicht, ich sperre mich aber auch nicht gegen Verbesserungen wenn du die findest. Wir schreiben hier nur hin, wer was sagt, ganz sachlich, wo hörst du da einen "Tonfall"?
Ich verstehe einige Sätze von dir nicht.
Ein Kritiker der LSVD-Initative artikeldrei ist ev. kein Kritiker einer GG-Änderung? (ich dachte darum gehts...) Oder meinst du er ist kein Kritiker des LSVD.
Deine Änderung Nach Auffassung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) spricht für eine Änderung hab ich noch mal umformuliert. Hier wird suggeriert, der LSVD stünde alleine mit seiner Befürwortung. Die Initative hat aber ein breite Unterstützerbasis über die Schwul-Lesbische Gruppe hinaus. (nicht signierter Beitrag von stahlfresser (Diskussion | Beiträge) 16:24, 24. Jul. 2009)
Nein, das war wohl missverständlich. So weit liegen wir nicht auseinander. Ich sehe (und sah) das "Tonfall-Problem" (noch) nicht als akutes Problem an. Aber deine zuletzt geäußerten Ausbaupläne klangen für mich so, als drohe es unter Umständen bald. Was du jetzt zuletzt geschrieben hast - wichtigste Punkte der Argumentation herausgreifen, nicht jeden Pfurz der Webseite zitieren - klang dagegen anders, besser. Ungefähr so etwas meinte ich auch nur mit "Skizzieren der Argumenation" - sollte ein Gegensatz zu einem eventuellen, noch nicht vorhandenen, aber zu vermeidenden, gummibärchen-bunten Ausmalen der Argumentation sein. Und meine Meinung zu einem evtl. Kritik-Teil ist so unverständlich? Allgemeine Kritik zum Thema sollte (wie es bisher ist) draußen bleiben. Wenn noch ein Absatz Kritik, Kritische Stimmen, o.ä. hineinkommen soll, dann nur Kritk mit direktem Bezug auf die Initiatve des LSVD, d.h. mit Nennung derselben. Susanne und Stefanie 09:20, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Baustein zur laut Artikel umstrittenen Auswirkung einer eventuellen Grundgesetzänderung eingefügt. Erstens: Es wird dann die Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes zum Ist-Zustand vor jedweder Änderung referiert. Zweitens: Wenn die Auswirkungen umstritten sein sollten: Inwiefern? Wer behauptet Auswirkung X, wer Auswirkung Y? So ist das im besten Fall lückenhaft (wenn nicht freischwurbelige Theoriefindung).--Kriddl Plauderecke 12:02, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist richtig. Ich habe mit dem Baustein im Grunde auch schon gerechnet und insgeheim gehofft, es würde sich an dieser Stelle jemand mit dem Artikel befassen, der juristische Kennisse hat. Frau Hohmann, wird auf die Frage zum Einfluss der Änderung von Artikel 3 einsilbig und verweist auf das Urteil zu Artikel 6. Frau Zybris ist verweist ausdrücklich darauf, im Urteil zu Artikel 6 sei festgestellt worden, es dürfe keine Benachteidigung anderer Formen von Lebenspartnerschaften geben. Ich interpretiere das so, dass ihrer Meinung nach diese Änderung von Artikel 3 diesbezüglich unnötig ist, da es eigentlich bereits im Urteil zu Artikel 6 inhaltlich so erfasst worden ist. Ich weiss nicht ob man das so darstellen kann, oder ob es dann erst recht Theoriefindung wäre. Stahlfresser 12:22, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
War das nicht eine Vertiefung der Zypries-Argumentation, ein eigener Hinweis auf Gegenargumente bzw. der Komplexität der Sache? So hatte ich das verstanden und hätte es eher nach vorne gezogen, hinter das Zypries-Zitat. Susanne und Stefanie 20:41, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich auch schon drüber nachgedacht, ob es so besser wäre. Dann würde sich, der Lückenhaft-Baustein wohl erledigen, denn eigentlich sind die Quellen ja da. Wenn man es über einen zusätzliche Beleg noch vertiefen könnte wäre es noch besser. Stahlfresser 09:16, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Falls das eine Vertiefung von Zypries Argumentation ist, dann gäbe es erstens noch das Argument um das BVerfG-Urteil zu schreiben und es fehlt noch immer die Gegenposition. Das es so im Urteil stehe ist in der Tat mit Blick auf das Homosexuellen-Urteil aus den 1950ern TF.--Kriddl Plauderecke 15:59, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

TF? Ich bin kein Jurist, ich fürchte, ich kann da im Detail nicht ganz folgen.
<reinquetsch Begin>
TF=Theoriefindung
<reinquetsch End> Stahlfresser 16:24, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hatte das auf das Zypries-Interview bezogen verstanden. Du hast den Einzelnachweis aus der alten Fassung dazu überschrieben, vorher stand dort auch ein Link auf das Zypries-Interview (Sirko Salka, Andreas Hergeth: Letzte Lücken schließen – Gespräche mit Brigitte Zypries. In: Siegessäule 6/2009, Beilage Pride Extra. Siegessäule, S. 12. Abgerufen am 19. Juli 2009. (PDF)). Dort heißt es:
  • (Frage) Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich beim Thema Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ausdrücklich darauf berufen, dass das Grundgesetz Ehe und Familien, nicht aber andere Lebensformen unter besonderen Schutz stellt. Ist das ein Grund, warum sich die Union so gegen eine Verfassungsänderung sträubt?
  • (Zypries) Das kann schon sein. Jedem, der so denkt, empfehle ich aber erst einmal einen Blick in die Entscheidung. Zugegeben: Das Gericht versteht unter Ehe nur eine Gemeinschaft von Mann und Frau. Es hat aber auch klargestellt, dass der besondere Schutz der Ehe gerade nicht bedeutet, dass andere Lebensformen benachteiligt werden sollen. Die Politik ist nicht verpflichtet, gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich „auf Abstand“ zu halten und mit geringeren Rechten auszustatten als die Ehe. Weder die Verfassung noch das Gericht haben etwas dagegen, wenn Ehe und Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden.
Susanne und Stefanie 12:45, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich denke ein Stein des Anstoßes für den Lückenhaft-Baustein ist die Formulierung "ist umstritten" Da brauchen wir Pro und Contra. Haben wir im Moment nicht. Ob eine Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes Einfluss auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften hat, ist unklar. Ich setze es mal so ein. Zybris sagt im Grunde nichts dazu, sondern nur dazu, es gebe durch Artikel 6 kein Abstandgebot. Ob der Gesetzgeber dann gezwungen wäre, bei Änderung von Artikel 3, diese vollkommen gleichzustellen, dazu äussert sie sich nicht. Ein bischen drum-herum-geschwurbelt finde ich, andererseits ist ihr die Frage ja auch nicht ausdrücklich gestellt worden. Ich glaube also das Zitat belegt nur, dass sie der Ansicht ist, Artikel 6 steht hierbei nicht im Widerspruch zu Artikel 3 sofern der geändert werden sollte, und dass nichts dagegen späche es auch ohne GG_Änderung zu tun.
@Kriddl: Ich weiss nicht ob man es besser so formulieren sollte: Artikel 3 steht nach Ansicht von Zybris nicht im Widerspruch zu... und ob sich der Baustein dann erledigt hat. Stahlfresser 16:24, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab es mal so formuliert, den Baustein aber noch dringelassen. Stahlfresser 16:49, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe das Gefühl, hier wird gegen ein Argument argumentiert, was noch nie jemand argumentiert hätte. Vor Stahlfressers Ergänzung eben war ich völlig perplex, was das überhaupt soll. Jetzt ist es mir ein bisschen klarer, aber trotzdem, bevor man das Gegenargument bringt, müsste man wissen, wer überhaupt behauptet, es gäbe einen Widerspruch zwischen Art 3 neu und Art 6? Ich würde vorschlagen, wir kürzen den Abschnitt, und werfen den ganzen Absatz da raus. Oder alternativ, wir machen es so: "Die Argumente von XY, es gäbe einen Widerspruch, werden von den Befürwortern mit Hinweis auf einer Aussage der Justizministerin zurückgewiesen (ref)."--Bhuck 17:01, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab das Ganze verkürzt und dann falsch durchgemischt. Es ging darum, das Abstandgebot in Artikel 6 gem. Verfassungsgericht keine Begründung für die Ungleichbehandlung der gl.geschl. Partnerschaft liefert. Eine Erweiterung von Artikel 3 würde ein Gleichbehandlung wegen des Diskriminierungsverbotes dann erfordern, und dieses wäre dann nicht ein Widerspruch zu Artikel 6. (als nicht Artikel 3 (neu) selber, sondern -als Folge davon- die vollkommene Gleichstellung steht nicht im Widerspruch zu Artikel 6) Eine Änderung des GG würde also ein "Muss" bewirken bzw. eine Klarstellung erreichen, womit wir wieder bei deiner Formulierung wären. Wahrscheinlich ist es besser wir lassen es raus oder verkürzen es so, dass wir auf noch auf sicherem Boden bleiben. Ich schmeiss meine Zufügung von (16:49, 24. Jul. 2009) jetzt ganz raus. Stahlfresser 19:20, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, ob der Aspekt schon aufgetaucht ist, weil ich nicht alles gelesen hab. Das BVerfG definiert die Ehe als Beziehung zwischen Mann und Frau, die freiwillig und auf Dauer geschlossen und vom Staat durch hoheitlichen Akt anerkannt wird. Der Punkt ist, Ehe kann nach dieser Definition nur zwischen Mann und Frau sein, deshalb kann eine homosexuelle Ehe, keine Ehe im Sinne des Grundgesetzes sein. Deshalb können sich Ehe und homosexuelle "Ehe" auch gar nicht in die Quere kommen. Verfassungswidrig wäre dagegen eine Lebenspartnerschaft, die zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann, sozusagen Ehe light. Eine Änderung von Artikel 3 hat nur beschränkte Auswirkung auf Art. 6. Auch muss man berücksichtigen das Artikel 6 Ehe und Famlie im gleichen Atemzug nennt. Nach traditioneller Lesart soll das eine auf sich bezogene Einheit darstellen. Die Ehe als Grundlage der Familie und die Familie als Folge der Ehe. --Hendrik J. 00:08, 25. Jul. 2009 (CEST) Außerdem wird auch nicht die Ehe wie sie jetzt im BGB geregelt ist verfassungwidrig durch eine Änderung von Art. 3, denn wenn eine von der Verfassung vorgegebene Differenzierung gegeben ist, fehlt es an der Ungleichbehandlung von wesentlich gleichen. Die verfassungsvorgebene Diffenzierung sorgt dann dafür das es am wesentlich Gleichen fehlt. Außerdem ist Art. 6 auch eine Institutsgarantie, d.h. die wesentlichen Grundzüge, der Ehe, so wie sie das BVerfG versteht dürfen gar nicht angetastet werden ohne das die Neuregelung verfassungswidrig wäre.Beantworten

Ich hätte es zwar auch nicht falsch gefunden, die Vertiefung (das Eingehen auf bekannte Gegenargumente) von Frau Zypries mit zu zitieren, aber bevor es zu Unklarheiten kommt, ist die Streichung der Stelle wohl die bessere Lösung. Susanne und Stefanie 09:21, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Im Grunde gefällt es mir jetzt ganz gut so. Wir haben jetzt zwei sauber getrennt Abschnitte. Argumentation der Initative/Argumentation der Befürworter. Dann kann man auch mit deinem ausdrücklichen Bezug auf den LSVD im Absatz "Argumente der Initative" den du wieder hergestellt hast, leben. Das Zybris Zitat ist, für sich alleine, ohne fundierten Kommentar was das Zitat mit Artikel 3 zu tun hat, nicht brauchbar. Den haben wir aber nicht. Ich sehe inzwischen auch ein, dass es dann besser ist wir lassen das Zitat raus. Stahlfresser 09:52, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Bei Bedarf kann ich durchaus mal in meinen Lehrbürchern und Unterlagen kramen um genauer darzustellen wie Artikel 3 III geprüft wird und was dadurch verboeten wird. Allerdings ist klar das Artikel 3 kein absulutes Verbot einer Anknüpfung an die in Absatz III genannten Merkmale enthält. Beispiele: Schwangerschaftsschutz, kann nur Frauen betreffen ist deshalb keine Bevorzugung oder Benachteiligung, weil es an der Vergleichsgruppe fehlt. Wehrdienst, an sich Ungleichbehandlung von Männern wegen des Geschlechts, aber in Art. 12 a von der Verfassung vorgegebene Differnzierung. --Hendrik J. 10:19, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Wozu? Thema des Artikels ist die Aktion des LSVD. Wir müssen das nicht selbst weiter bis zu Ende überlegen. Ich glaube, das was du vorhast, ist doch im Grunde dasselbe, was oben als TF (Theoriefindung) bezeichnet wurde. Susanne und Stefanie 10:48, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nicht so flott. Wenn es sauber mit externen Quellen belegt wäre, so wäre es keine Theoriefindung. Es wäre schon interessant und im Thema, wenn die Auswirkung eine Artikel 3 Änderung auf das glg.geschl. Lebenspartnerschaften, auch und ev. in Zusammenhang mit Artikel 6 im Artikel eingebunden wären. Bisher scheiterte dies ja nicht daran, dass wir es nicht im Artikel haben wollten, sondern daran, dass wir es nicht sauber formulieren und belegen konnten.
Selbstverständlich, und so glaube meinst du es auch, nutzt es nichts wenn wir was wissen oder glauben zu wissen und es als Kommentar in den Artikel einbringen. Aber so meint es Hendrik J. sicher auch nicht. Stahlfresser 11:32, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Noch mal umsortiert[Quelltext bearbeiten]

Ok, ich bin etwas vorgepresscht. (mein gott wie schreibt man vorgepresscht!) Ich dachte es wäre ausreichend klar, Hohmann als Unterstützerin einer GG-Änderung zu bezeichnen. Das die mit dem LSVD nichts zu tun hat, das muss klar aus dem Text hervorgehen, da waren wir uns ja einig. Aber die gar nicht namentlich zu benennen ist auch nicht sinnvoll. Ich hab die jetzt zum Medienecho bzw. Befürworter gepackt. Da gehört die ja auch hin. Stahlfresser 21:28, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Möchte mich zwar nicht für die von dir ausgeschriebene Stelle bewerben... *g*, aber: einfach ein 's' weglassen, vorpreschen. Ich erinnere mich an einen anderen Konsens, nämlich gerade nicht das komplette Name-Dropping der LSVD-Webseite hier zu wiederholen. Ich dachte, da seien wir uns einig gewesen. Und es ist ja bezeichnend, dass es dir beim Schreiben zum zweiten (!) Mal passiert ist, dass Frau Hohmenn-Dennhardt fälschlicherweise zur Unterstützerin der LSVD-Initiative mutiert ist. Diese vom LSVD sicher gewünschte und begrüßte Falsch-Suggestion sollte der Artikel weiträumig umgehen. Einen Mehrwert hat die Namenserwähnung nicht. Vorher war viel besser, ich revertiere fürs Erste wieder. Wir sollten deine Ergänzung erst hier ausdiskutieren. Susanne und Stefanie 09:36, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin mir nicht sicher, ob Stahlfresser sich darauf eingelassen hatte, dass der Artikel nur über die LSVD-Initiative sein soll. Ich glaube, er geht noch davon aus, dass der Artikel eher ganz allgemein die Befürwortung einer entsprechenden Ergänzung des GGs beschreibt. Und dies unterstützt die Richterin. Von daher denke ich, man sollte vorher klar werden, ob der Artikel die konkrete Initiative (also das organisatorische in den Vordergrund) beschreibt, oder den allgemeinen Ergänzungswunsch (also das inhaltliche in den Vordergrund). Bei der Entscheidung dieser Frage bin ich eher Agnostiker und schaue Euch nur zu.--Bhuck 10:29, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Wie richtig bemerkt wäre der Artikel, dies kam ja bereits in der Löschdiskussion zum Ausdruck, nur von geringer Relevanz, wenn es ausschließlich um eine isolierte Inititive des LSVD ginge. Ziel des Artikels muss sein darzustellen, mit welcher Begründung eine GG-Änderung angestrebt wird. Der Quellennachweis beruht auf einem Zitat von Hohmann-Dennhardt, warum soll sie dann nicht auch da stehen? Es wäre, sei mir bitte nicht böse, schön wenn du meine Änderungen auch sorgfältig lesen würdest. Ich schrieb, ist eine Unterstützerin "der GG-Änderung" nicht "der Initative". Ich habe es bewusst so formuliert, weil ich deine Vorbehalte gegen die vermeintliche "Inanspruchnahme" von Prominenten der bzw. für die Initative ja kenne.
Die von mir ausgeschriebene Stelle ist möglicherweise schon länger unbesetzt. Auf jeden Fall scheint sich niemand mehr so recht um die Sache kümmern. Wenn er überhaupt noch im Laden sein sollte, dann scheint das Management wohl nicht so sein Ding zu sein. Na ja, die Blüm'chen und Vögel'chen sind ihm gut gelungen. Bezüglich deiner Eignung bin ich mir aber unsicher. Stahlfresser 12:10, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht, der Artikel sollte bei seinem Thema bleiben, und das ist die Initiative artikeldrei und nicht die allgemeine Geschichte der Bestrebungen zur Grundgesetzänderung. Dafür gäbe es sicher passendere Artikel zur Rechtsgeschichte, muss ich nochmal suchen gehen. Um das hier vernünftig, also mit klar verständlicher Unterscheidung und zeitlicher Einordnung der Abläufe herauszuarbeiten, würde es wahrscheinlich den Rahmen sprengen. Auf jeden Fall aber in keinem vernünftigen Verhältnis zum Rest des Artikels stehen. Aber ich bin gespannt auf Formulierungsvorschäge. Allerdings verstehe ich nicht, warum du dich so an den Namen klammerst und ihn unbedingt unterbringen willst. Und auf welche Beiträge in der Löschdiskussion beziehst du dich? Susanne und Stefanie 15:08, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Umgekehrt könnte ich fragen, was dich an dem Namen so stört, dass Hohmann-Dennhardt neben Zybris die fachlich Gebildeste ist, wohl nicht -hoffe ich-. Ich habe Hohmann-Dennhardt jetzt in die Liste der Befürworter gepackt, wie alle anderen auch. Dies passt mir nicht, da ich eine der wichtigsten Befürworter ungern in die Reihe der Sonstigen, wie Magrid Ilner, Dirk Bach usw. aufgenommen sehe, aber es ist sachlich richtig und man sollte damit leben können. Sie gar nicht zu erwähne wer schon fast eine Herabsetzung eine derart kompetenten Frau. Stahlfresser 20:03, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
"und nicht die allgemeine Geschichte der Bestrebungen zur Grundgesetzänderung. Dafür gäbe es sicher passendere Artikel zur Rechtsgeschichte" Hab jetzt nicht alles mitbekommen und weis nicht ganz wie "allgemein" zu deuten ist. Was hinein kann: Minimal Minderheitenschutz und Weltanschauungsschutz im GG, wenn es dem Vergleich dient. Geschichte, Initiativen, frühere Stimmen zur GG-Änderung bezüglich sexueller Orientierung sind hier gut aufgehoben. Denn das ist ja ein Hintergrund zur Initiative, der historische Werdegang bis es jetzt zu dieser Initiative kam. Und das Thema wurde ja schon mehrere Jahre immer wieder angesprochen, vorgeschlagen, gefordert. In anderen Artikel zu Rechtsgeschichte (wobei mir jetzt auch keine passenden einfallen) kann das sicher nur sehr rudimentär angeschnitten werden. --Franz (Fg68at) 04:31, 29. Jul. 2009 (CEST) Man könnte auch einen eigenen Artikel machen, aber zwei werden sich ziehmlich sicher nicht halten und ein gscheiter allgemeiner Name fällt mir nicht ein. --Franz (Fg68at) 04:39, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Und Hohmann-Dennhardt sollte auf jeden Fall rein. Sie ist fachlich kompetent und hat schon heuer im Vorfeld zur Thematik gesprochen. [6] (März 2009 ist nicht so lange her) Am ehesten vielleicht als fachliche Meinung zum Thema. --Franz (Fg68at) 04:39, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Genau um den LINK (ref [4]: [7]) wird hier gekämpft. Dass er in den Text gehört ist wohl inzwischen unstrittig. Hier geht es in erster Linie um "Formatierungsfragen" Mir wäre es als Zitat [8] am liebsten gewesen, schon allein deshalb weil es dem Text mehr Struktur gibt. Dies ist dann aber angeblich "Name Dropping". Wenn "Name Dropping" vorläge, dann aber sicher nicht bei Hohmann-Dennhardt, wohl eher bei der "Prominentenliste". Bei Hohmann-Dennhardt steht doch wohl unbestreitbar die Kompetenz im Vordergrund. Zwei Artikel halten sich nicht. Da bin ich mir auch sicher. ("Kann man doch einbauen" u.ä. Sätze) Die von dir vorgeschlagenen Erweiterungen sind sinnvoll. Dabei wären wir aber dann auch wieder beim Zielkonflikt. Während S&S die Initative im "organisatorischen Sinne" im Vordergrund sieht und dann darauf verzichten kann, beispielsweise, auf Geschichte, früherer Bestrebungen und auch kritische Stimmen, zur GG-Änderung, einzugehen, empfinde ich es als zu kurz gegriffen. Die Sache ist ja keine neue Erfindung des LSVD, soweit ich es beurteilen kann, deshalb wäre es gut noch etwas mehr Substanz hineinzubringen. In Sachen Recht und Auswirkung, da war Konsens, dass dies zumindest rudimentär angesprochen werden sollte (glgeschl.Lebenspartnerschaften) Wir nun aber schon 2 mal auf die Nase gefallen und haben es wieder aus dem Artikel raus nehmen müssen, was auch daran liegen mag, dass sich Nichtjuristen hier auf dünnes Eis begeben. Stahlfresser 07:23, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Die letzten Bearbeitungen betrachte ich fast allesamt als Verschlechterung des Artikels. Ich sehe keinen Sinn darin: 1.) Den Unterschied zwischen Unterstützern der Initiative und Befürwortern einen Art.3-Erweiterung zu verwischen (siehe meine Ausführungen oben dazu) 2.) Den ehemaligen Abschnitt Argumentation seiner Überschrift und all seiner Belege zu berauben (Das BVerfGE-Urteil von 57 ist kein Beleg dafür, dass die Initiative so argumentiert. 3.) Jetzt nicht nur zum dritten Mal Hohmann-Dennhardt, sondern auch Kolat zum Unterstützer der Initiative zu machen. Beides ist falsch, beide werden nur (passiv) von der Initiative zitiert. Einen Beleg für etwas anderes habe ich jedenfalls noch nicht gesehen. 4.) Die Beschreibung der Unterstützer aufzublähen. Das einleitende zahlreichen Prominenten aus der bundesdeutschen Politik, Kultur und Gesellschaft und die folgenden Namen unten haben gereicht, im nächsten Satz "Auch religiöse und ethnische Repräsentanten, ..." ist überflüssig, da Kenan Kolat ohnhin nicht in die Reihe gehört und "Auch zwei religiöse Repräsentanten..." halte ich für völlig überflüssig, das ist keine nennenswerte Gruppe unter den Unterstützern. Auch der Rest ("Gewerkschaftler, Journalisten und Fernsehstars") ist nur Aufblähung. Eigentlich wollte ich das erst ausdiskutieren und nicht andauernd hin und her revertieren. Aber so kann ich das nicht im Artikel stehen lassen.
Gegen einen vernünftig aufbereiteten Teil zu Historischer Werdegang der Art.3-Änderungsbestrebungen o.ä. hätte ich nichts Prinzipelles einzuwenden, aber das muss dann doch (wenn nicht einen eigenen Artikel, dann aber) wenigstens einen abgetrennten Absatz bekommen. Und spätestens dann wäre es dringend, das Gründungsdatum der Initiave zu recherchieren und im Artikel zu ergänzen, damit das nicht weiter im chronologisch-luftleeren Raum hängt. Dann könnte man in dem Absatz zur Argumentation der Initiative Bezug auf die Vergangenheit nehmen, also erklären, dass die Initiative artikeldrei ihre Argumente aus der Geschichte dieser Debatte sammelt. Dann wäre zum Beispiel klar, dass sich der LSVD hinter die Frau Richterin stellt und nicht die Richterin hinter den LSVD – und das ist mir wichtig. Im Rahmen dieses historischen Hintergrunds könnte Hohmann-Dennhardt sinnvoll Erwähnung finden, klar. Das wäre möglich, schrieb ich oben schon: Aber ich fürchte dabei, dass der Geschichtsteil relativ zum Rest unverhältnismäßig lang wird bzw. der Artikel sein Thema verässt und abschweift. Denn die Initiative ist ja nur eine kleine und bis jetzt noch verhälnismäßig unwichtige Aktion im Rahmen der Gesamtgeschichte. Deswegen meine Idee, dass das alternativ in einem eigenen Artikel gut aufgehoben sein könnte: Wobei Franz schon recht hatte, der Titel wäre schwierig zu formulieren Geschichte der Bestrebungen zur Ergänzung von Artikel 3 des deutschen GG um die sexuelle Identität??? Oder Kurz und knapp LGBT im GG?? Susanne und Stefanie 12:24, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Zu 1) Hab ich jetzt noch mal deutlicher herausgearbeitet. Unterstützer der GG und Initiative getrennt.
Zu 2) Ist, teilweise richtig.
Zu 3) Kolat gehört so in den Abschnitt wie Bhuck den jetzt eingefügt hat. So wie es jetzt ist, stützt es gerade deine Intension und nicht so wie es vorher war.
Zu 4) Richterin ist nun klar als Unterstützerin einer GG gekennzeichnet und nicht als Unterstützerin der Initative.
Zu 5) der nicht in deinem Punkteplan existiert. Teamarbeit besteht aus manchmal unangenehmen Kompromissen. Von allen. Bitte um gleichlautende Buchung. Stahlfresser 19:49, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
das als Teilrevert zu bezeichnen ist gewagt.--Bhuck 16:38, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
"Teilrevert" ist wirklich gewagt, da fühle ich mich ein wenig verarscht. Stahlfresser 19:38, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Na ja, ein Voll-Revert war es nicht. Dass es das meiste war, habe ich hier auf der Diskussionsseite erklärt. Gibt es ein spezielles Wort für 80%-Reverts? Zu den letzten Edits und anderen Diskussionsbeiträgen fehlt mir gerade die Zeit. Melde mich aber wahrscheinlich noch dazu. Susanne und Stefanie 20:42, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Deswegen wählte ich den Begriff "gewagt" und nicht den Begriff "gelogen", denn letzterer Begriff wäre in der Tat unwahr.--Bhuck 16:56, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ja schön. Und "verarschen" war als Lob gemeint?
Muss ich nochmal erklären, warum ich neulich etwas hektisch revertiert habe (vor dem Bhuck verlinkten Edit)? Es fing damit an, dass eine Falschinformation, die ich zuvor entfernt hatte, erneut in den Artikel hineingeschrieben wurde. Danach kamen mir die weiteren Versuche, den Namen in verschiedenen Formulierungen im Artikel unterzubringen, so vor, als ob hier Benutzer:Stahlfresser versuchte, den Namen von Hohmann-Dennhardt mit der Brechstange in den Artikel zu drücken. Als es dann zwischendurch zum dritten Mal komplett falsch in den Artikel geschrieben wurde – da kam ich mir verarscht vor... und nicht nur ein bisschen. Und mir dann hier auf der Diskussionsseite dumm zu kommen... Ach, labert doch, was ihr wollt. Aber "Teamwork" (Punkt 5 bei Stahlfresser) wird unter den Umständen wohl komplizierter. Und dann achte ich demnächst etwas genauer auf eure Zusammenfassungs- und Quellen-Zeilen, ob da auch immer alles korrekt genug ist.
Zur Artikel selbst: Habe die jüngsten Änderungen erstmal sacken lassen und heute nochmal in Ruhe gelesen. Mir ist zumindest bis jetzt nichts gravierendes (im Sinne von falschen Infos) aufgefallen. Ich bedaure, dass niemand etwas zu meinem Vorschlag gesagt hat, die Vorgeschichte vernünftig im Artikel einzubinden und somit die Vorläufer in der Debatte, deren Argumente der LSVD aufgreift und zitiert, deutlicher von denen zu trennen, die sich der Initiave selbst anschließen. Das hätte ich informativer gefunden, als – so wie es jetzt ist – alles zu einem Brei zu verquirlen. Zudem halte ich die Überschrift "Rezeption" für Quatsch, die Vorläufer in der Debatte haben da dann nichts verloren. Fazit im Moment: Ich bin immer noch unzufrieden mit der Entwicklung, eine deutlichere Gliederung des Artikels wäre mir lieber gewesen (nicht nur für den Leser, sondern auch im Sinne einer potentiellen, späteren Erweiterbarkeit des Textes). Aber wenn ihr beiden das nicht einmal der Rede wert findet (hier in der Diskussion sagt ihr nichts zu meinem Vorschlag), sondern stur an der Brei-Version festhaltet – was soll ich da tun? Susanne und Stefanie 11:43, 1. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Zuerst einmal zum "Brei" und zum, wie du meinst, sturen Festhalten an der Verfassungsrichterin. Eben wegen des Vermeidens von Brei" steht die da. Warum soll sich der Leser in Quellenstudium begeben nur um einen wesentliche Namen zu finde.? Das nenn ich: Textbrei. Und, du wirst doch wohl kaum bestreiten, dass sie eine Befürworterin der GG-Änderung ist. Dies steht da jetzt deutlich, damit solltest du zufrieden sein, denn das war ja wohl dir auch wichtig (und es ist auch OK so) Übrigens bist du selber auch ein wenig schuld daran, dass es ein weiteres Mal nicht so drin stand wie du es wünscht. Du hast dir die Version [9] möglicherweise nicht mehr richtig durchgelesen. Insbesondere war Initativbefürworter und Befürworter der GG-Änderung schon stärker getrennt. Bitte noch mal ohne Emotionen lesen! Hättest du wenigstens auf diese Version zurückrevertiert und sei es nur als Diskussionsgrundlage, dann hätte ich auf Punkt 5 meiner Liste verzichten können. So in der Radikalmethode rückzusetzen ohne eigenen Vorschlag, das empfinde ich aber nicht als konstruktives Arbeiten.
Du hättest hier
Zu den Befürwortern gehört neben der Justizministerin Brigitte Zypries[3] auch die aktive Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt.[4]
nur einen eine Halbsatz einfügen müssen:
Zu den Befürwortern der Änderung von Artikel 3 des GG usw.
Ich wollte es, glaub es oder nicht, so auch schreiben, es ist mir dann aber wohl durchgegangen. Für mich war es auch dennoch nicht falsch wie es war, weil ich die Unterstützer der "Initative des LSVD" und die Unterstützer im "Sinne der Initiative" nicht zu trennen vermag, das ist mir etwas zu spitzfindig.
Wenn du dir die Entwicklung des Artikels anschaust, dann wirst du zugeben müssen, dass ein grosser Teil deiner Vorschläge umgesetzt wurden, obwohl ich an der ein oder anderen Stelle nicht von einer Verbesserung überzeugt war. Da die Änderungen den Artikel aber auch nicht verschlechtert und stellenweise auch durchaus verbessert hat, kann man (ich zumindest) damit leben. Und bitte, es macht für mich keinen Sinn über Erweiterungen nachzudenken, wenn bei der Grundlage eines Artikel schon kein Konsens erzielt werden kann. Ausserdem ist es eine wenig demotivierend, wenn an einer Erweiterung durch uns gearbeitet würde, mit dem Hintergrund es könnte - eben ohne eigenen Vorschlag -über den man dann diskutieren könnte von dir "gewegt" werden. Da denke, da bist du auch jetzt auch mal gefragt! Mach doch mal einen Textvorschlag zu der Erweiterung.
Ich denke der Artikel hat jetzt keine sachlichen Ungänzen mehr. Mit der Form des Artikels, seiner Gliederung bin ich auch etwas unzufrieden. Die Überschrift Rezeption ist mir alleine schon deshalb unbehaglich, weil ich in einem Wörterbuch nachschauen müsste, um heraus zubekommen was es konkret bedeutet und wahrscheinlich längere Zeit bräuchte, es in einen Zusammenhang mit dem Text im Absatz zu bringen. Stahlfresser 14:01, 1. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Gesetzentwürfe von Linkspartei, SPD und Grünen im Bundestag[Quelltext bearbeiten]

Nach Bündnis 90/Die Grünen (17/88) und der SPD (17/254) hat nun die Linksfraktion einen Gesetzentwurf (17/472) im Bundestag vorgelegt, der das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz (Art. 3) einfügen möchte. 188.118.132.244 21:47, 26. Jan. 2010 (CET)Beantworten

aktueller Status[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand etwas zum aktuellen Status der Initiative beitragen? Holstenbär 01:22, 28. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Entsprechend der Petitionenseite des Bundestags ist zumindest die Petition derzeit „in der parlamentarischen Prüfung“. --Martin Zeise 06:48, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Nach wie vor nicht gut[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Beschreibung zu Artikeldrei freundlich, die Hintergründe, insbesondere, die EU Grundrechtecharta und anderes in der UN fehen, muss es denn unbedingt eine GG Änderung geben ?

Martin 05:01, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten


Ergänzung, ich finde nach wie vor, dass der Artikel zu einseitig ist, dass hat hier nichts mit CDU Parteitagen zu tun aber es sollten auch Kritik hier vorkommen, denn es gibt dazu genügend Kritik, ich bin der Meinung, dass siollten wir hier ausdisktuieren und einige wichtige Punkte von mir mit aufnehmen.

Martin 08:49, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten

Vollschutz + Kopie der QS-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Hier die Kopie aus WP:QS:

Belege fehlen, Neuigkeiten nicht mit aufgenommen, außerdem spracheliche Mängel --Mgrasek100 (Disk?)B

Bitte auch im Bezug zur Völkerrechtsklausel beziffern, die ich neu eingefügt habe.

Habe den Baustein wieder entfernt. Sprachliche Mängel und fehlende Belege entstehen ausschließlich durch die Ergänzungen des Antragstellers im Bereich Kritik.[10] Es ist schon witzig die Neutralität des Artikels durch kritiklastige, teilweise unbelegte und darüber hinaus stilistisch mangelhafte Ergänzungen zu gefährden, und dann genau diese Mängel als Grund für eine QS an zu melden. Wo beim Urtext Belege fehlen sollen, sit darüber hinaus nicht ersichtlich. Resume: Bitte kein Bausteindropping ThomasStahlfresser 08:21, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Volle Zustimmung. Ich wollte den eingefügten Abschnitt auch entfernen, aber Benutzer:Stahlfresser war schneller. Ich habe die angegegeben Quellen geprüft: Sie haben absolut nichts von dem eingefügten Kritikabschnitt belegt, von der sprachlich-stilistischen Verschlechterung mal ganz abgesehen. --Tröte 08:36, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Wieso soll das nicht belegt sein ?
Sind Resolutionen von der UN Vollversammlungen oder EU Grundrechtecharta nicht Beleg genug dafür ?
Ich habe Urteile genannt und das Zweikammersystem in Deutschland erwähnt, sowie auf die Völkerrechtsklausel in Art. 25 aufmerksam gemacht, ich denke mehr kann man da doch garnicht mehr als Beleg anführen !
Wikipedia soll doch neutral sein, wieso werden hier Artikel, die schon mal zur Löschung vorgeschlagen wurden, weil sie offensichtlich schlecht waren, so geschützt ?
Übrigens ich bin selber schwul und kein CDU Wähler aber deshalb muss ich nicht hier jede Aktion schützen, die sich mit dem Thema Schwulsein und Lesbischsein" beschäftigt...
Wenn Artikel offenbar nicht begründet weren und man hier eine Verfassungsänderung fordert, die garnicht nötig ist, sollte die Wikipedia diese Art Werbung nicht noch extra fördern oder zumindest, so wie ich es angedacht habe, auch mal eine Kritik der Aktion mit einbauen.
Über die sprachlichen Mängel rede ich garnicht, die können ja andere, wenn sie es denn möchten ausbauen, es sollten aber zumindest die wichtigsten Alernativen mit eingebaut werden, denn sonst gerät der Leser in den Eindruck, als sei ganz Deutschland, die Union und Teile der FDP in einer Form schwulenfeindlich, was einfach nicht den Tatsachen entspricht !
mfg Mgrasek100
Schon der erste Satz: Nach Ansicht großer Teile der Union ist so eine Verfassungsänderung nicht nötig, da sie die Verfassung nur unnötig aufblasen würde ist mit einem Einzelnachweis belegt, der genau das nicht tut: Belegen, was in dem Satz steht. In dem verlinkten Artikel steht davon so nichts drin, das ist Deine Privatinterpretation. Sehr bitter stößt auch folgende Einlassung auf: Zu guter letzt sagt auch die Aktion " Artikeldrei" selber, dass alleine durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die neuere großzügigere Auslegung des EGMR hier die sexuelle Identiät mit erfasst ist. Das klingt, als würden die Macher der Aktion regelrecht zurückrudern. Ist ja nicht so wichtig, auf europäischer Ebene steht's ja schon. Folgt man dem Link, ist dort aber völlig ohne Wertung oder Einlenken oder irgendwas, einfach nur rein informativ, die europäische Gesetzgebung genannt. Das geht so überhaupt nicht. Du suggerierst damit Dinge, die hinten und vorne nicht stimmen. Das ist nicht enzyklopädisch, sondern bestenfalls Manipulation und Meinungsmache. --Tröte 09:25, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Derzeit von mir für eine Woche vollgeschützt. Bitte auf der Diskussionsseite des Artikels klären. --Howwi Daham · MP 09:36, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ende der Kopie von QS. --Howwi Daham · MP 09:41, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

SO hier mein letzter Beitrag zu dem Thema auf der anderen Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Qualitätssicherung/23._Dezember_2011#Artikeldrei

Martin 09:59, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten


Zitat von Queer: " In der Debatte begründeten die Vertreter der beiden schwarz-gelb regierten Bundesländer Niedersachen und Hessen ihre Ablehnung. Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen liege ihm zwar "am Herzen", meinte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), die Erweiterung des Grundgesetzes sei jedoch nicht nötig. Homosexuelle seien bereits jetzt vor Diskriminierung geschützt...."


Der Artikel suggeriert jetzt hier und zwar ohne nachprüfbare Fakten, dass quasi Homosexuelle ne Art Vogelfreiheit haben, was definitiv so nicht stimmt, dass GG ist zwar die Oberverfassung bzw. war sie für den Bereich der Homosexualiät und der einfachen Gesetzgebung aber sie wurde zumindest für den Bereich der sexuellen Orientierung von der "EU Verfassung" abgelöst und das sind nachprüfbare Fakten ! Es ist also sehr wohl so, dass die Aussage des damalogen Herrn Hahn in Hessen richtig ist, man sollte das zumindest hier mit aufführen, denn Wikipedia ist meiner Meinung nicht der verlängerte Arm privater Organisationen !

Ein Anwalt bei FEA hat sich damit mal befasst "Zu Art. 21 der Charta lässt sich sagen, dass tatsächlich ein höheres Schutzniveau ergeben könnte, wenn die Homosexuellen nicht unter Art. 3 Abs. 1 GG subsummiert würde. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (nach einer europäischen Richtlinie) und dem LPartG kommt Deutschland diesem Grundsatz aber nach. "

Quelle.: http://www.frag-einen-anwalt.de/Hebelt-die-EU-Grundrechtecharta-das-GG-aus-__f76376.html

Es gibt auch genug andere neutrale Quellen dazu, in Artikel 51 Anwendungsbereich (1) Diese Charta gilt für die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritäts- prinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union. Dem- entsprechend achten sie die Rechte, halten sie sich an die Grundsätze und fördern sie deren Anwendung gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten. (2) Diese Charta begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben."


steht, dass das EU Recht ist, dass GG hat damit nichts zu tun !

Also Antidiskriminierung ist ein Politikfeld der EU, dass GG hat dort überhaupt keinen Vorrang mehr, selbst wenn die EU mal schwule diskriminieren würde, könnte das GG daran nichts ändern, denn der EuGH ist vorgeschaltet und bestimmt das und nimmt als Grundlage die Charta und nicht das GG !

Quelle.: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschluss-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-schraenkt-eigene-kompetenzen-ein-11029159.html Martin 09:59, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten

Martin: Zunächst möchte ich dich bitten, der Lesbarkeit wegen, dich in die entsprechenden Autorenseiten einzulesen. Deine Beiträge sind schlecht formatiert, oft nicht signiert. Deine Beiträge sind deshalb schwer lesbar.
Bitte lese dich in die Diskussion hier ein. Wie du dann erkennen wirst, ist um den Artikel, mit der mutmaßlichen Socke eines gesperrten Benutzers, lange gerungen worden. Auch deshalb darfst du getrost davon ausgehen, dass jede einzelne Zeile "über belegt" ist. Dies besagt nicht, dass der Artikel perfekt ist, es steht jedoch alles Wesentliche drin. Eine derart einseitige Betrachtung, wie du sie eingebracht hast, gefährdet das mühsam gewonnene Gleichgewicht und ist deshalb zu entfernen. Die von dir eingebrachten Meinungen zu Ungunsten der Artikeldrei-Änderung entsprechen deiner Meinung, deine Meinung ist hier bei der WP aber ohne Belang. Hättest du eine Kritik an der Kritik, ebenfalls in den Absatz "Kritik" eingefügt (und die gibt es genug) wäre es immer noch gerade Diskussionsfähig gewesen; so aber war es inakzeptabel. Im Übrigen ist der Fisch, nach Ablehnung der Änderung, im Moment auch gegessen. ThomasStahlfresser 10:21, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Es wird aber nur eine Meinung dort zugelassen, die dann noch falsch ist.
Wenn ich ein Gegenargument bringe, wird das gleich abgetan.
Ich klinke mich aber zu dem Thema jetzt aus, ich merke, dass es keinen Sinn hat und wenn mal irgendjemand doch Lust hat diesen "Artikel" hier grundlegend zu überarbeiten, würde es mich freuen.

Martin 10:47, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten

Gut. So macht es in der Tat wenig Sinn. Dein Artikel zur Völkerrechtsklausel, ist ebenfalls POV gespickt, und nur in sofern hier ein Thema, als dass du eine Verknüpfung zu artikeldrei herstellst die nicht richtig ist. Du behauptest, im Grunde sei alles schon in der deutschen Völkerrechtsklausel Art. 25 geregelt und ein zusätzlicher Schutz unnötig, da dies Recht unantastbar sei. Dies hätte ich dann gerne belegt: Wo steht es im Völkerrecht, dass ein grundsätzlicher Diskrminierungsschutz z.B. am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Identität besteht, und wo steht dies in der Resolution? Siehe Artikel Erklärungen und Resolutionen der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität: Da steht lediglich: "staatliche Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität [ist untersagt]" Von Antidiskriminierungsgesetzen, in denen sich ein Staat explizit verpflichten muß jegliche Form der Diskriminierung, ggf. auch verfassungsrechtlich zu unterbinden, steht dort nichts. Dort steht nur, dass es keine staatliche Diskriminierung und Vefolgung geben darf. Das ist ein gewaltiger Unterschied und zeigt, dass du das Begehren der der artikeldrei-Befürworter nicht verstanden hast. ThomasStahlfresser 11:36, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ergänzung: Außerdem widersprichst du dir im Völkerrechtsklausel-Artikel: "Vielfach wird irrtümlich angenommen, dass das Deutsche Grundgesetz unter dem Völkerrecht stehe. Art. 25 setzt das Völkerrecht allerdings nur über das Bundesrecht, was bedeutet, dass sich einfache Gesetzgebung daran halten muss, solange im Grundgesetz nichts anderes bestimmt ist." Wenn du also behauptest, kein Problem, ist eh geregelt, dann ist dies so nicht richtig: Das Bundesrecht muß sich nur daran halten, wenn im GG "nichts anderes bestimmt ist" Im GG steht aber nichts: Folglich ist das Bundesrecht -nach deiner eigenen Meinung- entsprechend einer Diskriminierung abänderbar. Falls du nicht Jurist sein solltest, wo von ich ausgehe, wäre es eventuell besser eine FachmännIN einzuschalten, da wir uns hier auf recht dünnes Eis begebenThomasStahlfresser 11:50, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe all das belegt, was du da schreibst und ich habe keine Lust mich hier rumzustreiten, du wirst einfach alles durcheinander und sorry du verstehst die Materie einfach nicht...
Im übrigen sind die Dinge, die du behauptest garnicht wahr und ich habe das auch so niemals formuliert, dass sind alles deine freien Annahmen...
Wieso du denkst, dass ich kein Jurist bin, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft..
Vielleiht bin ich ja sogar Rechtsanwalt, dass werde ich dir aber nicht auf die Nase binden, in einem freien Portal und das geht auch niemanden was an, du kannst aber sicher sein, dass ich mich damit auskenne, sonst würde ich garantiert nicht solche Artikel schreiben...
Und was meine Rechtschreibung angeht, die besagt null, man sollte nicht immer nur auf die Rechtschreibung schauen, ich könnte ja auch ein Ausländer oder ein Aussiedler sein ?
Jedenfalls sind deine Vorverurteilungen und deine seltsamen Annahmen ganz typisch, du widerlegst mit keinem Satz meine Sätze und willst dich hier nur mal schön abreagieren, sorry aber das ist unter meinem Niveau und dafür verschwende ich sicher nicht meine Zeit Martin 15:31, 23. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten
Du hast Belege gebracht, das stimmt. Leider keine Brauchbaren. Wenn du doch so sicher bist recht zu haben, warum gehst du auf keinen meiner Kritikpunkte oben ein? Auf der WP sind Fakten gefragt. Benutzer die eine Meinung haben gibt es hier genug. ThomasStahlfresser 16:27, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe Fakten genannt und bin auch auf deine Kritikpunkte eingegangen und wie du richtig erkannt hast, habe ich auch Quellen genannt, ich habe sogar allgemeinverbindlich und allgemein gültige Quellen genommen.
Deine obigen Fragen zielen auf das ab, was ich berücksichtigt habe, es ist nicht meine Schuld, wenn du das nicht verstehst oder nicht verstehen willst, ich könnte dich z.b auch fragen, was dich befähigt, dich hier zu äußern, wenn Wikipedia wert auf Neutralität und vielleicht auch Fachwissen legt, dann sollte das hier nicht behindert werden, dass heisst, es wäre besser, wenn so ein Thema nicht von der Mehrheit der USER hier nach deren "Bauchgefühl" beurteilt wird, sondern wenn sich hier mal ein USER äußerst, der entweder Anwalt oder vielleicht zumindest Jurist ist bzw. sich mit dem Völkerrecht auch aus beruflicher Sicht in irgendeiner Form auskennt, solange das hier nicht stattfindet, kann ich dir sicher noch hunderte Quellen nennen, denn ich habe das GEfühl, dass du hier eine vorgestanzte Meinung hast, von der du nicht abgehst, du denkst offenbar, dass alle Macht irgendwie vom Grundgesetz ausgeht und das deshalb der Artikeldrei so wichtig sei, dabei ist das nicht so, man könnte sich jetzt vielleicht noch darüber streiten, ob man vielleicht schreibt, dass es noch zusätzliche allgemein anerkannte völkerrechtliche Schutzklauseln für Homosexuelle gibt usw...
Ich finde auch nicht unbedingt, dass du da so neutral bist als Person, deine Themen befassen sich fast nur mit Homosexualität und andere sexuellen "Neigungen" auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte, auch viele andere, die hier dazu was schreiben, haben glaube ich Themen besetzt, die sich mit sexuellen Neigungen und Krankheiten wie Pädophilie usw auseinandersetzen...
Nun ja, ich will mich nicht mir dir streiten, ich wünsche dir trotz allem noch ein glückliches und gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr, alles Gute und möge Gott dein Herz erhellen mfg Martin 07:32, 24. Dez. 2011 (CET)MartinBeantworten
"deine Themen befassen sich fast nur mit Homosexualität und andere sexuellen "Neigungen" Das kann ich eher nicht bestätigen. ThomasStahlfresser 13:48, 24. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Die Kritik der Themeneingeschränktheit gegenüber Thomas ist völlig daneben. Geh dich schämen.
Derzeit glaube ich nicht an dein juristisches Verständnis und als Rechtsanwalt liefest du wegen anderer Tätigkeit hier in WP wahrscheinlich Gefahr ein standesrechtliches Verfahren heraufzubeschwören. (Nichts besonders ehrenrühriges, nur nicht unbedingt mit dem Stand als Rechtsanwalt vereinbar.)
Ich habe jetzt zwei Abfragen gemacht: Völkerrechtsklausel (Homosexualität OR Gleichgeschlechtlich OR "sexuelle Orientierung" OR "sexuellen Orientierung" OR "sexuellen Identität" OR "sexuelle identität" OR "sexuelle Ausrichtung" OR "sexuellen Ausrichtung") und allgemeiner Völkerrechtsklausel Diskriminierung. Dabei finden sich nur deine Einträge, Martin, und bei letzterem ein Buch [11], welches mich auch nicht gerade überzeugt, dass die juristischen Texte in der von dir ausgelegten Weise anzuwenden sind. Das riecht nach WP:TF, da anscheinend noch niemand anderer auf diese Art argumentiert hat. Wenn ich nach etwas anderem suchen soll, dann sage es bitte.
Ich lese gerade Graupners Kommentar zu Artikel drei. Darin wird geschildert wie UNO und Unionsrecht eingreift. [12] Die UNO-Sachen sind noch relativ zahnlos. Die EU-Sachen sind etwas wirkungsvoller, zukünftige Mitgliedsstaaten müssen zB Homosexualität straffrei stellen. Aber: Unionsrecht deckt nicht alles ab und die Grundrechtscharta ist für den Einzelfall ebenfalls zahnlos! Ausserhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts bleibt das Verbot von Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung daher im Belieben der Verfassungsrichter. & Aber auch im Anwendungsbereich des Unionsrechts ist das Diskriminierungsverbot unvollständig, weil der diesbezügliche innerstaatliche individuelle Rechtsschutz gegenüber Verletzungen des Grundgesetzes zurückbleibt. Das Bundesverfassungsgericht urteilt nur über Verstöße gegen das Grundgesetz, nicht aber über Verletzungen des Unionsrechts, auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auch der Beschwerdeweg zum Gerichtshof der Europäischen Union bleibt Diskriminierungsopfern versperrt, denn dieser kann nicht von Einzelpersonen angerufen werden sondern (ausser in wenigen Ausnahmefällen) grundsätzlich nur von innerstaatlichen Gerichten, Organen der Union und Mitgliedstaaten. Diskriminierungsopfer (auf Grund sexueller Orientierung) haben daher — trotz des ausdrücklichen Verbots der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung — auch im Anwendungsbereich des Unionsrechts kein der Verfassungsbeschwerde vergleichbares individuelles Beschwerderecht. --Franz (Fg68at) 23:43, 25. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hier fehlt die grundlegende Auseinandersetzung mit Europäischen und Deutschem Verfassungsrecht, ist die Aktion sinnvoll  ? WO genau bringt sie was ??[Quelltext bearbeiten]

SIehe die Stellungnahme auch hier

hier (nicht signierter Beitrag von 93.233.61.202 (Diskussion) 20:31, 29. Jan. 2012 (CET)) Beantworten