Diskussion:Burggrafschaft Friedberg

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hephaion in Abschnitt KALP Diskussion vom 13. Juni bis 4. Juli (exzellent)
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Noch zu erledigen

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  • Geschichte
    • Gründung und staufische Zeit ...ok
    • Interegnum ...ok
    • Spätes Mittelalter ...ok
    • Neuzeit ...ok
    • Auflösung (noch etwas präzisieren, letzten Burggrafen und seinen Widerstand gegen die Mediatisierung erwähnen) ok
  • Territorium

Es fehlt noch die Mörler Mark und der Anteil an der Ganerbschaft Staden. Die einzelnen Orte aufzuschlüsseln, würde hier vermutlich zu weit führen?

  • Institutionen
    • Burggrafen (am Ende auslagern, aber vielleicht erstmal zusammen verschieben, damit die Liste nicht vor dem Artikel erscheint), sonst ok
    • Baumeister (2-3 Sätze könnten genügen) ok
    • Regiment (Ersterwähnung nach Urkunden, Aufgaben, Zusammensetzung) ok
    • Burgmannschaft (noch bissl Einleitung, bei Schilp gibt es angaben zur Menge in den verschiedenen Epochen, Ahnenprobe sollte erwähnt werden), sonst ok
    • Josephs-Orden ...ok
  • Literatur ...ok
  • Weblinks ...ok
  • Kategorien fehlen noch

--Haselburg-müller 02:20, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Außer den Burggrafen könnten auch die Burgmannen zu einer eigenen Liste ausgelagert werden. Ist sonst recht lang. --Haselburg-müller 00:46, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Interregnum, letzter Abschnitt

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Sorry, jetzt haben wir über Kreuz gearbeitet. Den Teil mit Reinhard I. hatte ich nicht gelöscht, sondern nur verschoben. Ich musste - weil ich unterbrochen wurde - nur mal zwischenspeichern. Daher rührt der Eindruck, ich hätte das gelöscht. Der Teil mit Reinhard I. gehört hier nicht hin, weil die genossenschaftliche Struktur das eine ist und die ständische Ungleichheit eine zweiter Aspekt. Das muss nicht zwangsläufig kollidieren. -- Reinhard Dietrich 21:41, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

ok, wieder entfernt. Hatte mich schon gewundert, warum Du das einfach löschst. Dass die Wiedereinfügung mit einem größeren Text bevorstand, wusste ich nicht. --Haselburg-müller 21:45, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Danke

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für den hochinteressanten Artikel, der eine Lücke schließt --Machahn 10:05, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Rückmeldung

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Da ich gebeten wurde. Erste Rückmeldung beim ersten noch flüchtigen Blick:

  • und die Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien durch den Kaiser [wer? wann?], die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1806 mehrfach bestätigt wurden
  • In der Zeit des Interregnums blieben Burg und Stadt Friedberg lange auf staufischer Seite [warum? wie profitierte sie davon?]. Erst mit dem Aufbruch Konrads IV. nach Italien 1252 wechselte Friedberg diese. [warum?]
  • Die Burgmannschaft war als einzige Burgmannschaft im Deutschen Reich formal reichsunmittelbar. [Es gab damals kein Deutsches Reich]
  • Was ist mit Äußere Verfassung gemeint? Es geht doch hier mehr um Wechselbeziehungen zum Reich und anderen Territorien
  • Der regierende römische Kaiser war Großmeister, der Burggraf Großprior, die Baumeister und Regimentsburgmannen Kommandeure und die Burgmannen Ritter des Ordens -> römisch-deutscher Kaiser, kein Kaiser der Antike
  • Das Aussterben und die Verarmung vieler ritterständiger Familien der Region führte dazu, dass die tragenden Säulen der Burgmannschaft (Residenzpflicht, Burghut, Burggericht, Burglehen) verfielen. Die Zahl der Burgmannen sank zum Ende des Dreißigjährigen Kriegs auf das geringste zu verzeichnende Niveau Der Begriff Residenzpflicht tritt hier bereits auf und nicht weiter unten. Außerdem eine BKL. Ich würde mich auch fragen, inwieweit der Krieg die Zahl der Burgmannen beeinflusst hat?
  • Während sich die Burggrafschaft mit der Aufnahme in die Reichsmatrikel [wikilink setzen; wann war die Aufnahme?] auf dem Höhepunkt ihrer Macht befand, setzte bereits im 14. Jahrhundert in der Stadt ein Niedergang ein.
  • Der Niedergang des Niederadels im 17. und 18. Jahrhundert blieb für die Burggrafschaft nicht folgenlos. Zuvor im Abschnitt wird doch von einem Niedergang der Stadt gesprochen, nun aber wie selbstverständlich von einem Niedergang des Niederadels. --Armin 01:14, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Danke schonmal. Im Einzelnen:
  • Ausstattung mit Privilegien (Einleitung): Es ist nicht näher zu spezifizieren, welcher Kaiser oder König. War gerade schon drauf und dran "staufische" o.ä. reinzuschreiben. Von der Reichsgut-Politik der Staufer in der Wetterau her, müsste es Barbarossa gewesen sein, aber das ist nicht zu belegen, da die früheste Urkunde erst 1216 vorliegt.
  • Interregnum: Wie sie davon profitierte ist nicht belegt. Die Stadt blieb wie Frankfurt, die Wetterauer Reichsstädte und Oppenheim einfach länger auf staufischer Seite, weil diese den Staufern einiges zu verdanken hatten. Erst mit dem Alpenübergang Konrads IV. ist ein Bruch urkundlich nachweisbar. Möglicherweise galt das Verhalten Konrads als Felonie gegenüber seinen Gefolgsleuten, aber damit kennst Du Dich wahrscheinlich besser aus.
  • Burgmannschaft: Einfach auf "Reich" korrigiert, es ginge natürlich auch "Heiliges Römisches Reich"
  • Warum der Begriff "Äußere bzw. Innere Verfassung" gewählt wurde, kann Dir sicher Reinhard besser erklären. Ich vermute, er hat sich als Jurist dabei was gedacht.
  • Residenzpflicht: Scheint mir als Link unbrauchbar, da es keinen Artikel gibt, der den mittelalterlichen Terminus für Burgmannen erläutert. Link entfernen und unverlinkt lassen oder einen sinnvollen Rotlink auswählen? Ist doch aber auch ohne Link verständlich. Der Zusammenhang zwischen Krieg und Aussterben des Wetterauer Niederadels müsste vielleicht noch mit Literatur recherchiert werden. Tatsächlich verschwinden aber seit dem späten 16. Jahrhundert viele Geschlechter und bei den Aufzählungen von Schilp kommen viele hinzu, die ihren Stammsitz weiter weg haben. Wird wohl einfach mit dem allgemeinen Bevölkerungsverlusten (Wetterau war eine der am stärksten betroffenen Regionen des großen Kriegs) auch ein paar Großkopferte erwischt haben.
  • Reichsmatrikel verlinkt, Jahrezahl nach Demandt ergänzt.[1]
  • Aussterben/ Verarmung Niederadliger/ Niedergang der Stadt: Ich vermute, sowas kommt zustande, wenn größere Textblöcke hin- und hergeschoben werden. Die Vermischung des (früheren) Niedergangs der Stadt mit dem (späteren) des Niederadels sollte jedenfalls vermieden werden. Sehe ich mir morgen nochmal bei Tageslicht an. --Haselburg-müller 01:56, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten
  • Die Burg Friedberg wird erstmals 1216 urkundlich erwähnt.[In welchen Zusammenhang? Schenkung?] Wahrscheinlich handelte es sich um eine planmäßige staufische Gründung [von welchem Staufer genau?], die auch schon einige Jahre zuvor erfolgt sein mag.
  • Während sich die Burggrafschaft mit der Aufnahme in die Reichsmatrikel 1431 auf dem Höhepunkt ihrer Macht befand, setzte bereits im 14. Jahrhundert in der Stadt ein Niedergang ein -> So gewann neben den wichtigen städtischen Steuer- und Justiz-Einnahmen im ausgehenden Mittelalter die Landesherrschaft erheblich an Bedeutung. Der Kausalzusammenhang stimmt hier nicht. In der Stadt kann es nicht wirtschaftlich bergab gehen und zugleich die städtischen Einnahmen erheblich an Bedeutung gewinnen. Wie soll das gehen?
  • Dies waren jedoch Ausnahmen, die keinen dauerhaften Einfluss auf die [18]Verfassung der Burgmannschaft hatten. Was ist hier mit der Fußnote? Die steht etwas willkürlich im Text?
  • Durch die Aufnahme neuer Mitglieder, vor allem aus römisch-katholischen Familien, wuchs sie erneut und erreichte 1783 einen Höchststand von 113. Erscheint mir erklärungsbedürftig. Warum besonders römisch-katholische Familien? --Armin 09:28, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten
  • Anlass der Beurkundung erwähnt [2].
  • "neben" ist hier tatsächlich missverständlich, durch anstatt ersetzt [3].
  • Fußnote mitten im Satz scheint irgendein Übertragungsfehler gewesen zu sein, sie stand nämlich identisch kurz vorher, deshalb entfernt [4].
  • Die Zunahme katholischer Mitglieder wird im entsprechenden historischen Abschnitt erklärt (wo es imho auch am besten passt). Kurz gesagt: steigender kurmainzischer Einfluss.
  • Du kannst übrigens auch gerne selbst Hand anlegen. Gibt es irgendetwas an (übergreifender?) Literatur, das man unbedingt noch berücksichtigen sollte? --Haselburg-müller 00:37, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich kann noch mal drüber schauen. Für eine intensive Durchsicht müsste ich mich aber erst in das Thema einarbeiten und lesen, da es als Historiker keiner meiner Arbeitsschwerpunkte war/ist und das Thema schon sehr speziell ist. Vielleicht fragst du mal bei Benutzer:Hans-Jürgen Hübner, einer der kompetentesten Mitarbeiter in wp überhaupt, nach? Aus meiner Sicht aber sicher ein lesenswerter Artikel. Problem ist nur, dass einzelne Abschnitte recht kurz sind, aber wenn dazu nicht mehr bekannt ist. Isses halt so. Vielleicht machst du mir auch mal eine Rückmeldung zu Heinrich der Löwe geben? --Armin 15:40, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wo hat das den Artikel vorangebracht? Gibt es Platzprobelme? Zweck des Einzelnachweises ist die Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit. Daher gehört zum Einzelnachweis die vollständige Literaturangabe sowie die genaue Seitenzahl der verwendeten Textstelle...In gedruckten Aufsätzen und Büchern oder auf statischen Webseiten sind solche Kurzbelege üblich und stellen kein Problem dar. Wikipedia-Artikel werden aber potentiell und tatsächlich laufend verändert --Armin 21:33, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten

@Reinhard: Ich bin auch gegen die Verkürzung der Einzelnachweise. Es sind bereits Kurzformen ohne ISBN, Verlag usw. --Haselburg-müller 22:46, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Diese Langzitate im Text erschweren das Arbeiten damit. Außerdem könnten wir dann ja auf das Literaturverzeichnis verzichten - das ist bei dieser Zitatform redundant. Das Zitieren von ISBN, Verlag usw. ist im Zeitalter des Internet eigentlich ziemlich überholt. Die gängige Literatur ist mit den Grunddaten Autor und Titel in der Regel greifbar. Da aber in WP immer rumgemeckert wird, wenn man sich nicht an irgendwelche Richtlinien hält, die es dafür wohl gibt, akzeptiere ich das. Vollzitate im Text sind sehr unüblich. -- Reinhard Dietrich 21:36, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Es sind ja gar keine Vollzitate bzw. nur dann, wenn das Werk sonst nicht in der Literaturliste erscheint (dann muss wohl). Nur Autor und Jahr ist mir zu wenig, wir haben ja kein Platzproblem. Mein Standard für etwas kürzer ist eigentlich Autor: Titel. Erscheinungsort und -jahr, Seitenzahl. Armin kommt übrigens nicht zum Meckern hierher, sondern ich habe ihn darum gebeten, mal über den Artikel zu schauen, weil er sich mit der Reichsgeschichte ganz gut auskennt. --Haselburg-müller 16:40, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

urkunden

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Das Verb urkunden ist weder im Duden noch im Wahrig vorhanden; auch gibt es kein abgeleitetes Substantiv Urkundung. Es ist deshalb als unzulässige Wortschöpfung anzusehen. Man kann meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang nur beurkunden verwenden, auch wenn kein Objekt folgt. --Schubbay 16:04, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe das Buch gerade nicht vorliegen, meine aber, das so aus Rack übernommen zu haben, mit dem ich die ersten Kapitel hauptsächlich erstellt habe. "Beurkunden" ohne Objekt klingt für mich etwas umständlich. Ich würde dann vorschlagen, den Satz umzuformulieren, so dass die Urkunde nicht als Verb erscheint, also Der Gegenkönig Wilhelm von Holland stellte erstmals am 17. September 1252 eine Urkunde in Friedberg aus. o.ä. --Haselburg-müller 16:16, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Review/Geschichte: 17. Januar - 18. Februar 2012

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Die Burggrafschaft Friedberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs. Sie entstand im späten Mittelalter aus der Burgmannschaft der Reichsburg Friedberg in Hessen. Einzigartig innerhalb des Reichs war das genossenschaftlich organisierte Verfassungsgebilde der Burggrafschaft und die Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien durch den Kaiser, die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1806 mehrfach bestätigt wurden.

Gemeinschaftsarbeit von Benutzer:Reinhard Dietrich und mir. Gerade diese interessante Territorialherrschaft war bisher eine Lücke, obwohl die Wetterauer Geschichtsbläter reichlich Material dazu liefern. Als "Nebenprodukte" sind die verlinkten Burgmannen- und Burggrafenlisten ausgelagert worden, sowie einige kleinere Adelsartikel entstanden. Zwei fachlich versiertere Benutzer haben den Artikel schonmal durchgesehen. Ich möchte ihn aber nochmal hier einstellen in der Hoffnung, dass vielleicht noch Anregungen kommen. --Haselburg-müller 14:53, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Spätes Mittelalter:

  • ...zunächst nur aufgrund der Unruhen, die das Ereignis begleiteten. Welches Ereignis ist gemeint?
  • ...doch war die Symbolik des Vorgangs sicher bekannt und sollte den weiteren Weg weisen. Das erscheint mir recht kryptisch.
  • So gewann anstatt den bisher wichtigen städtischen Steuer- und Justiz-Einnahmen die Landesherrschaft erheblich an Bedeutung. Auch das ist für mich unverständlich. --Schubbay 17:17, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten
1. Die Ablösung des Stadtrates und die Konstituierung eines neuen.
2. Die Schlüssel der Stadt wurden der Burg übergeben, obwohl die eigentlichen Stadtherren andere waren, nämlich die Inhaber der Pfandherrschaft (Kurmainz, Büdingen, Kronberg, Frankfurt und ein paar andere geteilt). Übergabe von Stadtschlüsseln ist ja immer ein sehr symbolischer Akt gewesen, nur hier stand er zunächst auf keiner rechtlichen Grundlage, die wurde erst bald danach geschaffen, als wollte man damit etwas vorweg nehmen.
3. Die Stadt Friedberg war, wie zuvor geschildert, wirtschaftlich stark im Niedergang, am Ende des Mittelalters war kaum noch nennenswertes Gewerbe vorhanden. Für einen Territorialherren, wie es die Burggrafschaft in dieser Zeit geworden war, gab es aber natürlich andere Einnahmen aus verschiedenen Grund- und Gerichtsrechten in den hinzugewonnenen ländlichen Territorien (etwa das Freigericht Kaichen).
Du kannst gerne Vorschläge machen, wie das besser zu formulieren ist. Wenn Du Dir sicher bist, ändere es gleich im Artikel (ich vertraue Dir da mittlerweile; wenn's nicht passt, melde ich mich und hoffe, Du nimmst mir da auch nix krumm) oder mach einen Vorschlag hier oder auf der Diskussionsseite. --Haselburg-müller 01:06, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Auch auf die Gefahr hin, dass mein Ratschlag mal wieder als destruktiv empfunden wird. Ich selbst les die Einleitung und hab schon keinerlei Lust mehr, weiter zu lesen. Da steht dann, "war ein Territorium" Was isn das? War das wichtig im Spätmittelalter und wenn ja warum? Da steht dann "einzigartiges Verfassungsgebilde". Was isn das? Da steht dann "Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien". Welche denn? Gabs Münze, Marktrecht, was denn? Bissl konkreter geht das schon. So is das ein Fachaufsatz, den hier niemand versteht - wenn man weiter liest, wirds völlig unverständlich. Was unterscheidet denn diese "Burggrafschaft" von echten Grafen? Was sind denn die Burgmannen, sind das die Burggrafen? Leute, solche Fachaufsätze hier ohne jegliches Mitgefühl an die verehrte Leserschaft zu veröffentlichen. Nunja, ich bin wohl zu doof.--BelloLatino 17:21, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
warum "schon wieder"? Dies ist, soweit ich das überblicke, dein erster Edit in der Wikipedia, aber gut, die Wege des Herrn usw. --Janneman 17:31, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
BelloLatino ist wohl die x-te Sperrumgehung von Angel54. --Armin 17:41, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Quellen

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mehr stadt als burg dabei, aber vielleicht kannst ja das da gebrauchen? --Janneman (Diskussion) 18:36, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für den Tipp. Vielleicht gibt es deshalb mehrere Friedberger Urkundenbücher [5], also wegen thematischer Trennung zwischen Reichsstadt und Burg. Ich denke aber eher darüber nach, einige Zitate aus älteren Urkundenwerken durch solche aus neueren zu ersetzen, damit ich nicht auf eventuelle Fälschungen hereinfalle (wobei die erwähnten Urkunden auch alle in der aktuellen Literatur genannt werden). Bei reichsgeschichtlichen Dingen zitiert man wohl ohnehin besser die regesta imperii. --Haselburg-müller (Diskussion) 03:44, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


Hinweis zur Karte der Burggrafschaft:

Dort sind die Bezeichnungen der Flüsse Nidda und Nidder vertauscht! (Thomas Rätz - unangemeldet)

KALP-Diskussion 22. April bis 01. Mai 2012 (zurückgezogen)

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Die Burggrafschaft Friedberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs. Sie entstand im späten Mittelalter aus der Burgmannschaft der Reichsburg Friedberg in Hessen. Einzigartig innerhalb des Reichs war das genossenschaftlich organisierte Verfassungsgebilde der Burggrafschaft und die Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien durch den Kaiser, die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1806 mehrfach bestätigt wurden.

Der Artikel war eine Gemeinschaftsproduktion von Benutzer:Reinhard Dietrich und mir mit dem Ziel, eine bedeutende Lücke im Artikelbestand zu schließen. Wir sind das Thema gleichzeitig etwas umfassender angegangen, entstanden sind als Nebenprodukte viele Artikel in der gleichnamigen neuen Kategorie sowie einige der mit der Burggrafschaft verbundenen Adelsgeschlechter (1,2,3,4,5,6). Listen der Burggrafen und teilhabenden Niederadelsfamilien konnten somit ausgelagert werden. Der Themenbereich, auch die schon vorhandenen und thematisch benachbarten Artikel, dürfte damit insgesamt an Qualität deutlich gewonnen haben, auch wenn die Literatur zur Burggrafschaft vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammt. Diese wurde sehr umfassend ausgewertet, außerdem hat der Artikel ein Review durchlaufen, das allerdings nur wenig Aufmerksamkeit fand. --Haselburg-müller (Diskussion) 17:31, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Thema ist natürlich hochspannend. Aber so wirklich begeistert bin ich nicht. Kleinkram wäre das Genossenschaft zigmal verlinkt ist. Kleinere Redundanzen etwa das Burggraf + Baumeister von der Genossenschaft gewählt wurde, ist nicht so schlimm. Nachfrage: Ab wann war Ahnenprobe in der beschrieben Form üblich. Das eigentlich spannende am Thema ist natürlich die innere und äußere Verfassung, weil sie die Besonderheit der Sache ausmacht. Aber leider könnte dieser Bereich noch mehr Fleisch vertragen. Dies fängt mit den Burgmannen an. Warum vermehrte sich ihre Zahl bis ins 14. Jahrhundert? Wer bestimmte darüber, das neue Stellen geschaffen wurden. Waren mit dem Besitz eines Sitzes materielle Vorteile verbunden? Auch die genauen Rechte der Burggrafen bleiben etwas unklar. Wie war seine Position gegenüber der Genossenschaft insgesamt? Hat es Versuche von der ein oder anderen Seite gegeben, die Machtbalance zwischen der einen oder anderen Seite zu verändern, so wie sich etwa die Position von Konvent und Abt in einem Kloster verändern konnte? Gerade angesichts der Besonderheit im Reich fällt der Abschnitt Verhältnis zum Reich sehr knapp aus. Auch zu den beiden folgenden Punkten hätte man sich mehr Informationen über die jeweiligen Rechte und deren möglichen Veränderungen gewünscht. Wie sieht es übrigens mit der Forschungslage aus? Machahn (Diskussion) 22:00, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Schade, dass solche Anregungen nie im Review kommen. Einigen Fragen kann ich noch nachgehen (z.B. wann die ersten Ahnenproben urkundlich nachweisbar sind). Generell ist aber festzustellen, dass die wichtigsten Werke (Rack und Schilp) sich an den Urkunden entlanghangeln und nur wenig die Reichsgeschichte im Blick haben. Diese "Binnensicht" mag in der Forschung der 1970er und 80er Jahre üblich gewesen sein, zumal der Großteil der Forschung vom örtlichen Friedberger Geschichtsverein ausging. Ich weiß deshalb auch nicht, ob ein Abschnitt zur Forschungsgeschichte Sinn macht, der hätte nur in dieser Zeit wirklich Fleisch auf den Rippen, davor und danach ist fast nichts. Zu den anderen Fragen werde ich im Verlauf der Kandidatur noch hier und da was nachliefern. --Haselburg-müller (Diskussion) 05:56, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
 Info: Ich habe mir nochmal die Literatur vorgeknöpft und werde u.a. zu folgenden Punkten noch etwas nachliefern: 1. Ursprung der Ahnenprobe, 2. Burglehen, 3. Verhältnis zum Reich. erledigt --Haselburg-müller (Diskussion) 16:36, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Diese drei Punkte sind abgearbeitet. Denke, das sollte jetzt alles etwas klarer und zusammenhängender sein. Trockenes Brot wird wohl auch die Ursache sein, dass sich da jahrelang niemand 'rangetraut hat. --Haselburg-müller (Diskussion) 22:35, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Aus Laiensicht halte ich den Artikel für gelungen, wie auch das üppige Artikelumfeld. Den Fragen von Machahn (Vermehrung/Minderung der Burgmannen-Stellen, Vorteile/Rechte/Pflichten der einfachen Burgmannen) schließe ich mich aber an. Darüber hinaus sollte am besten schon in der Einleitung die Reichsstadt Friedberg und das Verhältnis zu ihr erwähnt werden. Im ganzen Artikel wird mir nicht klar, wie genau die beiden abgegrenzt waren. Wieso konnte es mit der Reichsstadt vor dem 15 Jhdt zu "wiederholten Auseinandersetzungen" kommen (Abschnitt 1.3, wo erstmals erwähnt wird, dass es sich um eine Reichsstadt handelte), wenn die Burg schon von Beginn an "einen machtpolitischen Vorrang" genoß und "der Burggraf schon im 13. Jahrhundert an Stelle des kaiserlichen Schultheiß in Erscheinung trat" (Abschnitt 2.2.2)? Ich bin abwartend, würde aber bei Beantwortung dieser Fragen den Artikel als mindestens lesenswert einstufen. Einige kleinere Änderungen habe ich selbst vorgenommen. Viele Grüße, --Joe-Tomato (Diskussion) 11:59, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Die jüngsten Änderungen haben den Artikel schon weitergebracht. Die Reichsstadt ist nun in der EInleitung. Unklar bleibt aber noch das Verhältnis der beiden, da die Burg eigentlich die Oberhand hatte. Folgende Passage ist in sich widersprüchlich und sollte korrigiert werden: Erstmals 1478 ist ein sogenanntes Rezeptionsstatut fassbar, das bei der Aufnahme neuer Mitglieder die Standeshomogenität der ritterbürtigen Mitglieder sichern sollte.[25] Der Nachweis der Erbberechtigung eines Burglehens war seitdem nicht mehr zwingend, in einigen Fällen genügte es, eine für die Zeit außerordentlich hohe Gebühr von 100 fl. zu entrichten.[26] Für die Aufnahme in die Burgmannschaft war seitdem eine Ahnenprobe erforderlich, die später bis zu 32 ritterständische Vorfahren aufzuweisen hatte. In der Praxis beschränkte man sich aber auf den Nachweis über vier Generationen (16 ritterständische Vorfahren).[27] Die Prüfung der Ahnenprobe wurde im Laufe der Zeit zur wichtigsten Voraussetzung und entsprechend verfeinert und kompliziert. --Joe-Tomato (Diskussion) 15:05, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Erbberechtigung ≠ Ritterbürtigkeit. Bei ersterem geht es nur darum, ob die Familie bereits ein Friedberger Burglehen besessen hat. Das war mindestens ab 1478 anscheinend keine Voraussetzung mehr, sondern ein Ritteradliger konnte sich auch von außen kommend auf ein Burglehen bewerben, musste dann aber 100 fl. abliefern. --Haselburg-müller (Diskussion) 15:31, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ach so. Anknüpfungspunkt für das zweimalige seitdem ist das Jahr 1478? Dann sollte dieser zeitliche Zusammenhang nicht durch einen Absatz getrennt werden, oder das seitdem präzisiert werden, etwa so: Ebenfalls seit 1478 war für die Aufnahme in die Burgmannschaft eine Ahnenprobe erforderlich oder so. Viele Grüße, --Joe-Tomato (Diskussion) 15:52, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Habe das mal umformuliert und den ganzen Absatz umgeformt, sodass der Zusammenhang zum vorigen am Absatzanfang steht und der Einzelnachweis zur gesamten Ahnenprobe am Ende [6]. Das ist dann einfach runder so, zusätzlich habe ich nochmal einen kurzen Verweis auf das Statut von 1478 in den Satz eingefügt. --Haselburg-müller (Diskussion) 16:16, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Lesenswert. Meine wichtigsten Punkte sind soweit geklärt. --Joe-Tomato (Diskussion) 10:35, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich halte den Artikel soweit auch für gelungen, was die "Verfassung" der "Mannschaft" angeht, was aber die leibhaftige und an die Scholle gebundene Existenz als "Territorium des HRR" der Burggrafschaft angeht, bleibe ich recht ratlos zurück; die drei Zeilen im Kapitel "Herrschaft und Rechte in der Wetterau" erscheinen mir ein bisschen wenig, also gerade weil ich die aberwitzig arabeske Territorialgeschichte der Region selbst schon ein paar Mal mit mehr so mittlerem Erfolg zu entwirren versucht habe. Alldieweil bleibt mir recht nebulös, wie das nun konkret über die Jahrhunderte mit den Lehns-, Besitz-, Herrschafts- und Gerichtsverhältnissen in der Wetterau ausschaute - ganz platt ausgedrückt, was denn nun tatsächlich das eigentliche Territorium ausmachte, und was nur beherrscht, oder verwaltet wurde, wer wen belehnte usw.. Mal ganz abgesehen vom komplizierten Verhältnis zur Stadt, das ja oben schon als zu knapp abgehandlet moniert wurde. Ich weiß, dass das Thema ziemlich morastig ist, aber im Moment bleibe ich auch erstmal Abwartend --Janneman (Diskussion) 17:32, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Zwar sind nun schon viele Wünsche abgearbeitet, aber das Interesse ist nur noch gering. Außerdem würde ich mir gerne die Zeit nehmen, die vielen neu entstandenen Passagen nochmals zu glätten. Ich ziehe die Kandidatur deshalb hiermit zurück (Archivierung folgt). --Haselburg-müller (Diskussion) 15:00, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Review-Diskussion 28. Mai 2012 bis 13. Juni 2012

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Die Burggrafschaft Friedberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs. Sie entstand im späten Mittelalter aus der Burgmannschaft der Reichsburg Friedberg in Hessen. Einzigartig innerhalb des Reichs war das genossenschaftlich organisierte Verfassungsgebilde der Burggrafschaft und die Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien durch den Kaiser, die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1806 mehrfach bestätigt wurden. Durch die Ausbildung eines eigenen Territoriums, das neben der Kontrolle über die benachbarte Reichsstadt Friedberg und dem Freigericht Kaichen einen schmalen Landstrich in der südlichen Wetterau umfasste, kann die Burg Friedberg seit der Aufnahme in die Reichsmatrikel 1431 als einzige reichsständische Burg angesehen werden. Nach ihrem Selbstverständnis war die Kayserliche und des heiligen Reichs-Burg Friedberg, wie sie sich nannte, eine herausgehobene Einrichtung der Reichsritterschaft und direkt dem König oder Kaiser unterstellt.

Nach erfolgtem Review und Kandidatur, in der dieser Artikel nur mäßigen Zuspruch gefunden hat, habe ich noch in wesentlichen Punkten nachgebessert: 1. Herrschaftsrechte, 2. Verhältnis zum Reich, 3. Verhältnis zur Reichsstadt Friedberg und 4. Burglehen und Rechte der Burgmannschaft. Außerdem hat der Artikel eine Karte erhalten, die das Territorium inmitten des Wetterauer Flickenteppichs illustriert (Dank an Ziegelbrenner) und er wurde stilistisch geprüft (Dank an Schubbay). Ich würde ihn gerne vor einer erneuten Kandidatur noch ein paar Tage hier sehen, damit nicht wieder große Wünsche erst in der Kandidatur auftauchen. Ich selbst finde, der Artikel ist viel runder geworden und beschreibt dieses seltsame Verfassungskonstrukt des Alten Reichs jetzt viel präziser. --Haselburg-müller (Diskussion) 01:55, 28. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Prima, es hat sich ja einiges getan. Die Beziehung zum Reich ist wesentlich deutlich geworden. Auch die Einbindung in die Verhältnisse der Wetterau ist nun deutlich besser. Mir ist immer noch nicht klar, wie es zu erheblichen Schwankungen der Burgmannenzahlen kommen konnte, zumal die Burglehen ja offenbar vererbt wurden? Setzte der Kaiser im Spätmittelalter und frühen Neuzeit neue Burgmannen ein oder tat dies die Genossenschaft? Auch die materielle Seite des Burgmannenstatus ist mir nicht ganz klar. Was passierte nachdem die Zahl der Burgmannen stieg, verkleinerten sich die Burglehen bzw. sanken die Einnahmen aus dem Amt? Oder war es ähnlich wie bei manchen Klöstern, dass in wirtschaftlich schlechten Zeiten die Zahl der Präbenden sank, um in guten Zeiten wieder zu steigen? Machahn (Diskussion) 22:29, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe zueletzt außerhalb der Wikipedia zu einem Kloster gearbeitet und kenne eigentlich eher den umgekehrten Weg, dass durch die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. den damit verbundenen Zuwendungen der Reichtum eines Klosters stieg. Das mag natürlich auch vom "wirtschaften" des Abts in dieser Hinsicht abhängen. Was die Burg Friedberg betrifft, so steht der magische Satz, um den es sich dreht vielleicht etwas versteckt und unscheinbar am Ende des Abschnitts Interregnum. Dass der König auf die Kooptation neuer Mitglieder keinen Einfluss mehr nahm, bedeutet im Umkehrschluss, dass sich das Burgcorpus selbst ersetzte. Alles weitere erschließt sich (wegen der Komplexität) zugegebenermaßen erst aus der weiteren Lektüre. Z.B. liegt wohl nahe, dass die Kooptation ursprünglich (aber gute Quellen über die innere Verfassung liegen erst in der Neuzeit vor) eine Angelegenheit der Gesamtversammlung, des Burgverbots war und später wie eigentlich alle Zuständigkeiten der Gesamtheit von einer, nennen wir sie mal kleineren und exklusiveren Runde, dem Burgregiment, entschieden wurde. Die Erbberechtigung eines Burglehens war seit 1478, wie erwähnt, nicht mehr vorgeschrieben, d.h. ein Ritterbürtiger (Ritter oder Edelknecht) konnte sich für die relativ hohe Summe von 100 fl. "einkaufen", sofern das Regiment dem zustimmte. Das wird in der Praxis nicht nur davon abgehangen haben, ob denen die Nase passte, sondern auch, ob es freie Burglehen gab (das bestehende eines anderen Burgmanns konnte man logischerweise nicht einfach so verkleinern), vor allem aber, ob er ein Ebenbürtiger vom Stand her war, denn natürlich wollte man nicht nur keine "Dahergelaufenen" aufnehmen, man musste sich auch vor dem Einfluss größerer Territorialherren schützen und nahm deshalb von selbst keine Grafen, Fürsten u.ä. auf.
Das mag natürlich alles etwas verworren und umständlich beschrieben sein. Wenn Du einzelne Stellen identifizieren kannst, wo man es einfacher erklären kann, mach einen Vorschlag. Ich finde nach monatelanger Arbeit das Thema immer noch wahnsinnig kompliziert und glaube auch nicht, dass es auf solche Fragen einfache Antworten gibt. Wenn man sich z.B. die neue Karte ansieht, kann man ungefähr erahnen, was für ein geradliniges Thema das ist. Es gibt leider keine Publikation Territorialgeschichte der Wetterau, vermutlich haben alle, die es versucht haben, sich vor der Fertigstellung einen Strick genommen. --Haselburg-müller (Diskussion) 22:52, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
tu es nicht, das Leben hat doch so viel zu bieten...aber vielleicht sollte man sich da mal Kaff für Kaff durcharbeiten. Wem gehörte eigentlich Ockstadt? Ausweislich der Karte zu einem der "Kl. Fürstentümer". Oder wem Ober-Wöllstadt, der hässlichste Ort diesseits von Krasnogarsk? Oder Wickstadt, das seltsamerweise als Dorf eigentlich gar nicht mehr existiert, dafür aber als Pfarrei, und ebensowenig einen Artikel hat wie Fauerbach, und Bauernheim#Geschichte ist noch nicht ganz so erbaulich, wie es sein könnte. Was natürlich alles kein Vorwurf gegen den vorliegenden Artikel ist, der imho im Vergleich zu zuvor schon wesentlich aussagekräftiger geworden ist, was die beiden monierten Punkte "Herrschaft(en) in der Wetterau" und "Verhältnis zur Stadt" angeht. --Janneman (Diskussion) 12:38, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
ok, danke für Eure Rückmeldungen. Da der Artikel bereits im Review stand, denke ich, knapp mehr als zwei Wochen genügen. Ich werde das Review dann beenden und den Artikel wieder zu den Kandidaten geben. --Haselburg-müller (Diskussion) 16:54, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

KALP Diskussion vom 13. Juni bis 4. Juli (exzellent)

[Quelltext bearbeiten]
Burggrafschaft Friedberg (blau) am Ende des Alten Reiches (1789)

Die Burggrafschaft Friedberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs. Sie entstand im späten Mittelalter aus der Burgmannschaft der Reichsburg Friedberg in Hessen. Einzigartig innerhalb des Reichs war das genossenschaftlich organisierte Verfassungsgebilde der Burggrafschaft und die Ausstattung mit herrschaftlichen Privilegien durch den Kaiser, die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1806 mehrfach bestätigt wurden. Durch die Ausbildung eines eigenen Territoriums, das neben der Kontrolle über die benachbarte Reichsstadt Friedberg und dem Freigericht Kaichen einen schmalen Landstrich in der südlichen Wetterau umfasste, kann die Burg Friedberg seit der Aufnahme in die Reichsmatrikel 1431 als einzige reichsständische Burg angesehen werden. Nach ihrem Selbstverständnis war die Kayserliche und des heiligen Reichs-Burg Friedberg, wie sie sich nannte, eine herausgehobene Einrichtung der Reichsritterschaft und direkt dem König oder Kaiser unterstellt.

Der Artikel widmet sich einem recht einzigartigen Verfassungsgebilde des Heiligen Römischen Reichs. Gleichzeitig beleuchtet er die recht komplizierte Geschichte der Wetterau-Region seit dem Mittelalter. Ich habe mal etwas systematisch gearbeitet, weshalb gleichzeitig etwa 12 thematisch zugehörige Artikel entstanden sind, besonders in der neu entstandenen gleichnamigen Kategorie, außerdem zahlreiche lokale Adelsfamilien, die sich über die zugehörige Burgmannenliste erschließen lassen. Bei der letzten Kandidatur fand er nur wenig Zuspruch, weshalb ich diese zurückzog und den Artikel nochmal unter Berücksichtigung der Einwände überarbeitet habe. Mitgeholfen haben Reinhard Dietrich, Ziegelbrenner (Karte des Flickenteppichs) und Schubbay (stilistische Korrekturen). Als Hauptautor stimme ich natürlich Neutral --Haselburg-müller (Diskussion) 17:08, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

  • Lesenswert auch im Wortsinn auf jeden Fall, mit der Tendenz zu mehr. Ob noch mehr herausholbar gewesen wäre, müssen Sachkenner der Wetterauer Regionalgeschichte beurteilen. Die verwendete Literatur ist jedenfalls aktuell und scheint einschlägig zu sein. Seit der letzten Kandidatur hat sich einiges getan. Wichtige Aspekte wurde stärker herausgearbeitet und andere sind hinzu gekommen. Machahn (Diskussion) 21:41, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Exzellent Da ich die Entwicklung des Artikels schon seit einer geraumen Zeit beobachte kann ich mit leichten Herzen hier für exellent stimmen. Die Erschließung dieses Themenkomplexes ist nicht ganz einfach, aber gelungen. Die Differenzierung zwischen Burg und Stadt und dem Verhältnis zum Reich und den umliegenden Territorien ist ein gelungenes Beispiel für andere Artikel. --Markus S. (Diskussion) 23:28, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
  • Exzellent Hier wurde wirklich mit sehr viel Aufwand aus einem kaum bekannten und literarisch nicht gerade reich behandelten Thema meines Erachtens das genau richtige Maß an Information herausgeholt. Stilistisch ist der Text auf einem hohen Niveau, der auch mir als nur peripher in der ohnehin trockenen Materie Befindlichen einen raschen Zugang ermöglicht, woran man schon ablesen kann, wie lange hier wohl gefeilt wurde. Belege und Bebilderung rechtfertigen ebenfalls diese Auszeichnung. Honorieren sollte man damit auch die zahlreichen im Zuge des Artikels entstanden Nebenlemmata, die für sich genommen wohl niemals eine Informativ- oder Lesenswert-Auszeichnung abstauben könnten. Einzig würde ich bei der Inneren Verfassung noch eventuell den Burggrafen und den Baumeister vor die Burgmannen setzen, das erscheint mir in der Hierarchiefolge logischer. --Roland.M (Diskussion) 23:39, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Über letzteres hatte ich auch schon nachgedacht und es jetzt mal so gemacht. --Haselburg-müller (Diskussion) 23:25, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
  • Exzellent Den Vorrednern anzuschließen. Auch da sich über die Burggrafschaft im hess. Raum eine große Anzahl Adelsverflechtungen ergeben haben, die einem bei einzelnen Artikeln zu Geschlechtern immer wieder in Friedberg "aufschlagen lassen". Anmerkung: Sollte noch etwas besser mit Bildern der Burg unterlegt werden, ggf. Wappenzeugnisse der Burg. MfG --commander-pirx (Diskussion) 13:43, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
  • Exzellent bin selbst kampferprobt, wenn auch nicht immer siegreich, was die Wetterauer Regionalgeschichte angeht, und kann deswegen halbwegs einschätzen, wieviel Arbeit es erfordert haben muss, diesen Scherbenhaufen zu einem schlüssigen Artikel zu kitten. Eine Anmerkung nur: Zu diesem Freigericht gehörten 18 Orte und vier Wüstungen. .- hm, waren das damals schon Wüstungen? Ich vermute eher nicht, also warens wohl seinerzeit 22 Orte? --Janneman (Diskussion) 00:36, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Da bin ich selbst noch im Zweifel, siehe [7]. Ich bekomme nur 3 Wüstungen zusammen. Die Angaben aus Köbler sind etwas ungenau. Die meisten Wüstungen in der Wetterau sind übrigens lange vor dem oft dafür in Anspruch genommenen Dreißigjährigen Krieg entstanden, häufig im späten Mittelalter. Da würde es passen, weil das Freigericht erst 1475 an die Burggrafschaft kam. Ich gehe über den Abschnitt aber nochmal drüber, wenn ich geklärt habe, woher die 4. Wüstung kommt. --Haselburg-müller (Diskussion) 23:24, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
  • Exzellent Habe nur eine Frage, neugierdehalber, zu Adolf I. von Nassau-Wiesbaden und seiner 1347er Fehde. Handelt es sich bei ihm um Adolf I. (* 1307; † 1370), den, wenn ich das richtig erinnere, Enkel von König Adolf von Nassau, bzw. Sohn Walrams III. (* 1294; † 1324), Grafen zu Nassau-Wiesbaden? Gibt es einen Zusammenhang mit der Privilegierung durch Karl IV. von 1349, der nicht unmittelbar mit der Niederlage in der Fehde zusammenhängt? Ich erinnere mich nur noch sehr nebulös an das Verhältnis der Luxemburger zu den Nassauern... Anders gefragt: Gibt es einen Zusammenhang zur luxemburgischen Territorialpolitik? --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 16:27, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Da müsste ich erstmal recherchieren, bevor ich dazu genaueres sagen kann. Die Teilungsgeschichte der Nassauer ist ja ebenfalls ziemlich verworren und ich wollte jetzt nicht gleich eine neue derartige Baustelle aufmachen. Denkbar ist ein luxemburgischer Einfluss auf die Geschichte durchaus, weil im 14. Jh. die Burggrafen noch öfter als Landvögte in der Wetterau fungierten. --Haselburg-müller (Diskussion) 16:35, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


Der Artikel wurde in der KALP-Diskussion mit 16 Exzellent- und 1 Lesenswert-Stimme bewertet. Das mehr als eindeutige Votum lässt den Leser einen gravierenden Mangel mit Sicherheit ausschließen. Demzufolge wird die Kandidatur mit exzellent ausgewertet. Übertragen und ausgewertet von --Hepha! ± ion? 17:34, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten