Diskussion:Doktor/Archiv/1

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Dr. rer. nat. in Deutschland

Ich kenne keinen „Dr. rer. nat.”, der Psychologe, Mathematiker oder Informatiker ist. Alle mir bekannten „Dr. rer. nat.” aus Deutschland sind Physiker. Ich kenne einen griechischen Tierarzt, „Dr. rer. nat.”, der in der ehemaligen Sowjetunion promoviert hat.

Benutzer: Meloni 22-Dez-2006

In Deutschland mag das so sein, in Österreich ist "Dr. rer. nat." für Doktorate in Psychologie und Mathematik üblich (wobei bei den Psychlog/inn/en je nach Uni und Ausrichtung der Diss manchmal auch ein "Dr. phil." vergeben werden kann). In Informatik erhält man allerdings den "Dr. techn.".
--Peter Putzer 11:43, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

9.4.2008 Der Dr. rer. nat wird in Deutschland von der naturwissenschaftlich mathematischen Fakultät verliehen. Er wird also an Biologen, Chemiker, Physiker, Materialwissenschaftler, Mineralogen, Biochemiker usw. i.d.R auch an Pharmazeuten und Mathematiker verliehen.

Der Großteil aller Doktoranten der Naturwissenschaften werden in Deutschland zum Dr.rer.nat. promoviert (vgl. Promotionsordnungen der Universitäten. (Anm.: In der ex-UdSSR war es, und ist es, übrigens nicht möglich, einen in Deutschland, als "Dr.rer.nat." führbaren Doktorgrad zu erlangen.) 80.130.126.236 22:01, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Komisch, ich kenne keinen einzigen promovierten Mathematiker, der nicht ein "Dr. rer. nat" ist. Bei den promovierten Informatikern kenne ich von Technischen Universitäten allenthalben noch Doktoringenieure (Dr.-Ing.), ansonsten sind die alle ebenfalls Dr. rer. nat. Welche Doktorgrade haben denn bitte die dir bekannten Psychologen, Mathematiker und Informatiker? Mr.morden 20:06, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

In der Regel sind Mathematiker Naturwissenschaftler und die meisten Mathematiker beispielsweise an den Hochschulen tragen den Grad: Dr. rer.nat. Auch Psychologen tragen auch diesen Grad, obwohl auch viele einen Dr.phil. haben. Orientiert euch einfach an den Profs. Daran könnt ihr am besten erkennen, in welchen Fächern und wie oft mit Dr. rer nat. promoviert wird.--Macri 21:57, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

"Komisch, ich kenne keinen einzigen promovierten Mathematiker, der nicht ein "Dr. rer. nat" ist"

Es gibt auch die -zugegebenerweise seltene- Möglichkeit eines Mathematikers oder Physikers etc. der Dr. phil. nat. ist (Uni Frankfurt)

Ich finde diesen Zusatz "oft auch der Mathematik, Informatik oder Psychologie" sowieso irreführend. Man wird als Mathematiker Doktor der Naturwissenschaften, wenn man Dr. rer nat wird. Ein Doktor der Mathematik wäre ein Dr. math. --Cordian

Bachelor - Diplom

Der Satz "Voraussetzung ist ein abgeschlossenens Studium... ...unter Umständen auch ein Fachhochschulstudium oder Bachelor" ist meiner Meinung nach überarbeitunsbedürftig. Schliesslich ist der Bachelor der neue Standard. Ausserdem ist der Satz ungenau. Was für Umstände? Wie oft passiert so was?Clemenspool 17:22, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ein "Bachelor" ist zwar nach dem sogenannten Bologna-Beschluss Standard, jedoch qualifiziert dieser Abschluss nicht zu einem Promotionsstudium. Wenn ein Bewerber sich für eine Promotion zum Doktor qualifizieren möchte, muss er i.d.R. einen erfolgreichen Master-Abschluss, früher Magister-Abschluss (ggf. mit einer bestimmten Abschlussnote) vorweisen. Es gibt allerdings Ausnahmen: So kann ein bereits ein Begabter mit Bachelor-Abschluss zum Promotionsverfahren zugelassen werden. Ein solcher Fall ist mir allerdings noch nicht bekannt. Für FH-Absolventen wie für Bewerber die ein 6-semestriges Studium mit Staatsexamen vorweisen, gilt, Leistungen im Rahmen eines Promotionsstudiengangs nachzuholen. Auch wenn gerne FH-Profesoren sich mit Univ.Prof. nach dem Bologna-Beschluss ebenbürtig fühlen mögen, bleibt das Promotionsrecht wohl auch in Zukunft bei den Universitäten - und das zu Recht. Der FH-Absolvent hat sehr wenig universitätstaugliches Grundwissen. Das kann ich aus eigener Erfahrung als Lehrbeauftragter und als ehemaliger Vertreter im Fachbereichsrat feststellen.--80.130.232.102 17:14, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Anforderungen

Es sollte nicht nur "Doktorvater" heissen, sondern auch "Doktormutter" - falls dieser doch recht altmodische und informelle Begriff nicht überhaupt als solcher gekennzeichnet werden sollte. (viele Universitäten gehen dazu über, ein Promotionskomitee zu benennen, das die Arbeit betreut). Ich habe mich ja belehren lassen müssen, dass bei Wikipedia immer das generische Maskulinum benutzt wird, und kann das auch zähneknirschend akzeptieren, was Überschriften und "im Großen und Ganzen" betrifft. Es sollte aber dann nicht verwendet werden, wenn es im Text zu falschen oder schiefen Vorstellungen führt. Doktorvater im Übrigen noch nicht einmal das generische Maskulinum für Doktormutter und bei ca. 15% Professorinnen in Deutschland, die junge angehende Wissenschaftler promovieren können, sollte man beides hier nennen. 81.173.168.235 08:25, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Doktorvater ist die althergebrachte Bezeichnung für den betreuenden Professor oder die betreuende Professorin. Weshalb einen althergebrachten Begriff krampfartig umbenennen? Eine Professorin ist doch deswegen nicht weniger wert. Mir geht diese PC tierisch auf den Keks, erinnert mich immer an "Neusprech". Aber meinetwegen kann zur Erläuterung nach der ersten Nennung einer solchen Bezeichnung wie in diesem Fall etwa hinzugesetzt werden "Doktorvater (auch gebräuchlich für weibliche Personen)".

Ich würde Euch empfehlen, sich erstmal zu beruhigen! Davon geht die Welt nicht unter, wenn Wikipedia offenbar das "generische Maskulinum" benutzt. Die Motive sind entscheidend, die wohl nicht eine Benachteiligung von Frauen zum Inhalt hat, sondern eine schnelle ("WIKI") Wissensorientierung. "Professor" kommt aus dem Lateinischen: "profiteor", "profiteri" = "ich bekenne mich öffentlich", "sich öffentlich bekennen", somit ist der Titel Professor durchaus auch auf weibliche Personen übertragbar. Allerdings der Begriff "Doktormutter" ist genauso üblich wie "Doktorvater" - im univ. umgangssprachlichen Bereich. Allerdings musste viel Zeit verstreichen, dass es üblich wurde, auch Frauen zum Professor zu berufen. In den Promotionsordnungen, die ich kenne, ist im allgemeinen von einem Betreuer bzw. Betreuerin (sic!) ggf. zusätzlich von einem Erstreferenten/Erstgutachter und nicht von einem Doktorvater/Doktormutter die Rede. Allerdings gibt es auch in einigen Promotionsordnungen auch Unverständliches. So wird z.B. in §3 Abs. 8 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln die Bedingung aufgestellt, dass innerhalb des Promotionsgesuchs der Bewerber angeben soll, ob er bereits "einen - erfolgreichen oder erfolglosen- Versuch zum Erwerb des Doktortitels einer Philosophischen Fakultät" unternommen hat. Die Bezeichnung Doktortitel ist genauso umgangssprachlich wie die Bezeichnung Doktorvater/Doktormutter, denn der Doktor ist kein Titel, sondern der höchste akademische Grad, den eine Fakultät verleihen kann (vgl. §1 Abs.3 derselben Promotionsordnung). Die Bezeichnung Professor stellt dagegen einen Titel dar. Die moderne Unterscheidung Dekan und Dekanin, die sich jetzt in vielen Promotionsordnungen auffinden lässt, ist zwar tragbar, jedoch wäre es durchaus wünschenswert des Lateinischen mächtig zu sein, wenn der Name mit einer lateinischen Amtsbezeichnung geschmückt werden soll. Ähnlich der Unterscheidung Magister / Magistra könnte auch hier eine Lösung gefunden werden.--Macri 20:32, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Dr. med. univ.

Die Information zum Dr. med. univ. ist unvollständig. Vorschlag: "Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Hier ist folgendes zu beachten: Das Studium der Medizin war in Österreich bis vor einigen Jahren ein vollwertiges Doktoratsstudium. Der Grad Dr. med. univ. war ein Doktorat, welches zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten berechtigte. Mit Wintersemester 2002 wurde das Medizinstudium in Österreich jedoch völlig neu gestaltet. Das alte Doktoratsstudium Medizin kann nicht mehr inskribiert werden. Studienanfänger können nur mehr das neue Diplomstudium Humanmedizin belegen. Auch durch den Abschluss dieses Studiums erwirbt man den Titel Dr. med. univ.; es handelt sich jedoch trotz der Namensgleichheit mit dem alten Doktorat nur um einen Diplomgrad, der nicht zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigt."

Der von Peter Putzer geäußerte Einwand, "Humanmedizin" sei auch nach UniStG ein Diplomstudium gewesen, ist irrelevant. Das Doktoratsstudium Medizin (A201 bzw. N201) wurde 1979 eingeführt, die letzte Revision erfolgte im Jahr 2000. Auf http://www.meduniwien.ac.at/ steht klipp und klar, dass es sich um ein Doktoratsstudium handelt. Das Studium heißt außerdem "Medizin". "Humanmedizin" ist tatsächlich nur ein Diplomstudium; es ist der Name des Studiums N202. Im UniStG wurde die Einführung des Diplomstudiums Humanmedizin beschlossen.

Siehe übrigens auch: Medizinische Universität Wien

Was auf der Website der Medizinischen Universität Wien steht, ist irrelevant. Tatsache ist, daß auch schon das UniStG die Studienrichtung Humanmedizin als Diplomstudium geführt hat. Hierzu ein Ausschnitt aus der Anlage 1 ("Diplomstudien") des UniStG in der am 1. Jänner 1998 gültigen Fassung (aus RIS):
Medizinische Studienrichtungen
(...)
4.3 Humanmedizin: Studiendauer: 12 Semester, Pflichtfamulatur: 24 Wochen, Semesterstunden: 270-300, akademischer Grad: "Doktorin der gesamten Heilkunde" bzw. "Doktor der gesamten Heilkunde", lateinisch "Doctor medicinae universae", abgekürzt "Dr. med. univ.".
(...)
--Peter Putzer 17:05, 17. Aug 2006 (CEST)
PS: Die Verwirrung beruht offenbar darauf, daß die Studienrichtung "N201" noch nach den Vorschriften des AHStG aus dem Jahr 1966 erlassen wurde. Durch die damals recht großzügig bemessenen Übergangsfristen kann es schon sein, daß erst nun tatsächlich ein neuer Studienplan (bzw. nach UG 2002: ein neues Curriculum) erstellt wurde, aber die rechtlichen Rahmebedingungen haben sich nicht erst mit dem UG 2002, sondern bereits mit dem UniStG 1997 geändert.
--Peter Putzer 17:13, 17. Aug 2006 (CEST)
Völlig richtig. Damit hast du bewiesen, dass ich recht habe. Bitte ziehe daraus die Konsequenzen und mach deine "Reversion" rückgängig.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Adokhugi (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 10:08, 18. Aug 2006 (CEST))
Einen Schmarren hast Du bewiesen. Die Rechtslage hat sich schon 1998 geändert, die Unis haben nur geschlafen. Aber zumindest die medizinische Fakultät der Universität Graz (jetzt Medizinische Universität Graz) hat bereits im Wintersemester 2001 (und nicht erst 2002) einen neuen Studienplan eingeführt [1].
Im übrigen stimmt zwar die rechtliche Einordnung des alten AHStG-Studiums ("Rigorosenstudium" bzw. "Doktoratsstudium"), allerdings nicht die daraus gezogenen Schlußfolgerungen. Es handelt sich dabei mitnichten um ein Studium, das "zu selbständigen wissenschaftlichem Arbeiten 'berechtigt'", sondern schlicht um ein Relikt, analog zum Dr. rer. pol. (der bloß ein paar Jahre früher abgeschafft wurde). Wer soll einen auch zum "selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten" "berechtigen"? Der akademische Grad hat allenfalls Anteil daran, wie leicht ich mir mit der Publikation meiner Ergebnisse tue, aber die Forschungsarbeit an sich kann mir ja keiner verbieten. Insofern ist eine gesonderte Ausführung zum Dr. med. univ. überflüssig, wir erläutern ja auch nicht die ehemalige Rechtslage bei Juristen und anderen (aber in einem Artikel über das AHStG wäre so ein Abschnitt natürlich willkommen).
.Peter Putzer 10:08, 18. Aug 2006 (CEST)

Dr. med. und richtiger Doktor

Interessant wäre die Information im Artikel, warum in Deutschland und offenbar auch in Österreich das "Mediziner-Diplom" Doktor heißt und zum Führen eines Dr.-Titels berechtigt, während in allen anderen Studiengängen ein vergleichbarer Abschluss Diplom oder Magister heißt und man für den Doktor meist mehrjährig wissenschftlich forschen muss. --217.110.136.8 15:14, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ein "Mediziner-Diplom" gibt es in Deutschland nicht. Abschluss des Medizinstudiums ist das 3. Staatsexamen. Wie in allen anderen Studiengängen ist zum Führen eines "Dr. med." ein ordentliches Promotionsverfahren notwendig, welches eben mehrere Jahre dauert. --(nicht signierter Beitrag von 84.58.91.21 (Diskussion) 13:11, 10. Feb. 2007 (CET))Beantworten

Die Anmerkung von dem unbekannten Schreiber ist wenig hilfreich und außerdem nicht korrekt. Das es ein Mediziner-Diplom im engeren Sinn des Wortes natürlich nicht gibt, machen wohl die Anführungszeichen klar. In manchen Ländern gibt es ganz nebenbei nur zwei Staatsexamen. Unbeantwortet bleibt die eigentliche Frage. Das Promotionsverfahren ist bei Medizinern deutlich weniger aufwendig und vom Aufwand eben doch eher mit einer Diplomarbeit vergleichbar. Das zeigt die Tatsache, dass fast jeder Mediziner einen Doktor hat. Warum? --Kaffeefan 21:27, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Weil's historisch so gewachsen ist? Ich kenn die Situation in Deutschland zu wenig, aber in .at haben auch die Juristen bis vor wenigen Jahren den Doktorgrad als ersten akademischen Grad (nach Schreiben einer noch nicht einmal "besseren" Diplomarbeit - man konnte auch darauf verzichten, dann war man bloß "Volljurist") verliehen bekommen. Das war halt "immer" schon so und wurde erst im Zuge der zunehmenden Vereinheitlichung des Studien- und Universitätsrechts abgeschafft. Und bzgl. der Humanmedizin hat man sich angesichts der starken Ärztelobby halt nicht drübergetraut, politisch. --Peter Putzer 09:14, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Hier treffen sich wohl die möchte-gern-Doktores. Die Information des unbekannten Schreibers sind natürlich völlig korrekt. Anscheinend weiss der Kaffefan nicht was ein Staatsexamen ist. Die Situation gilt wie oben gesagt für Deutschland. Wie sollen den in "manchen Ländern" (gemeint sind wohl Bundesländer) andere Regeln für ein STAATS-Examen gelten?? Erwähnenswert ist vielleicht, dass es nun eine neue Approbationsordnung für Ärzte mit zwei Staatsexamina gibt. (ÄAppO 2002, Gültig ab 01.10.2003.) Aufgrund der zeitlichen Situation ist es allerdings fraglich, ob es bereits Absolventen gibt, welche eine Promotion abgeschlossen haben. Die eingehende Frage ist auch beantwortet. Man muss nur aufmerksam lesen: Der Doktortitel ist hier nicht als Abschluss oder gar Abschlussprüfung (siehe Staatsexamen) anzusehen, deswegen ist es auch durchaus berechtigt falls der Doktor weniger aufwendig wäre. Aber ist das wirklich der Fall? Der Anteil der promovierten Mediziner ist so hoch, weil es gesellschaftlich erwartet wird, dass ein Arzt auch Doktor ist. Was ist daran so schwer zu verstehen? Was hat das mit "Ärzte-Lobby" zu tun? Wer soll denn dieser "Ärzte-Lobby" angehören? Statt sich auf Stammtisch-Niveau zu begeben, rate ich den frustrierten Doktoranden einfach mal ein Medizinstudium erfolgreich abschließen und schon hilft die "Ärzte-Lobby" bei der Titelbeschaffung. So einfach ist das. --196.1.120.21 11:58, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Aber hallo, fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten? Ich habe die Situation in Österreich beschrieben, damit die geneigten Leserinnen und Leser historisch gesehen durchaus gerechtfertigte Parallelen zu Deutschland ziehen können. Und wer diese Ärzte-Lobby in Österreich umfaßt? Nun ja, die Ärztekammer wäre da sicher an erster Stelle zu nennen... --Peter Putzer 12:44, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Also, ich kenne persönlich mehrere (deutsche) Ärzte, die keinen Doktor-Titel haben. Einige arbeiten ganz "normal" als niedergelassene Ärzte, einer ist bei der Bundeswehr. Dass sie keine Dr.-Arbeit geschrieben haben, hatte meist persönliche Gründe (Familienplanung, Geldmangel, gutes Job-Angebot). Aber es ist schon so, wie beschrieben: die Anforderungen an eine medizinische Dr.-Arbeit sind bei weitem nicht so hoch wie in anderen Fächern (was nichts, aber auch gar nichts über die Vergleichbarkeit der ANforderungen im Studium sagt!!!!). Und es wird einfach gesellschaftlich erwartet, dass ein Arzt auch "Dr." ist. Was sich darin äußert, dass selbst nicht-promovierte Ärzte von allen immer brav mit "Herr Doktor" angeredt werden ... --Thomasmuentzer 10:42, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Noch ein Aspekt zur hier geführten Diskussion: Man beachte die unterschiedlichen Zeiträume, die in den verschiedenen Fächern für die Promotion aufgewendet werden (Daten willkürlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis entommen). Die meisten Mediziner aus meinem Bekanntenkreis (Anzahl 10-15)waren innerhalb eines Jahres mit ihrer Promotion fertig, einige sogar innerhalb eines halben Jahres (Promotion noch während des Studiums). Der Umfang der Arbeiten betrug zwischen 40 und 200 Seiten. Bei den mir bekannten Dres. aus anderen Disziplinen (Natur- und Geisteswissenschaften, Anzahl 20-30) waren 3-6 Jahre Promotionszeit (meist mit einem Seitenumfang von 150 - 400 der Arbeit) eher die Regel als die Ausnahme. Daß sich manche Dr. rer. nat. oder Dr. phil. anhören müssen, "sie seien gar kein richtiger Doktor", mutet angesichts dieser Tatsachen eher polemisch an. Von der Qualität der med. Diss. will ich gar nicht erst reden. Thomas Früchtl --(nicht signierter Beitrag von 89.48.111.54 (Diskussion) 15:19, 30. Mai 2007 (CEST))Beantworten

  1. Was ist dann das hier für einer [2]? Dipl.med. gibts oder gibts nich?
  2. Im Meyers Großes Taschenlexikon (Auflage 1992) habe ich einmal gelesen, dass die Ärzte die einzigen sind, die sich ohne Promotion "Doktor" nennen dürfen, was dann auch Prof. Dr. ..bil Sch... mit seinen ganzen Stationsärzten bereits 1991 jedenfalls schriftlich tat, obwohl die Dissertation erst mit Datum 1993 in der Univ.-Bibliothek stand. Ich nehme einmal an, dass Professore nicht so debil war, dass er schon 2 Jahre in der Zukunft lebte... Dann hätte ich aber gern mal die Lotteltzahlen gewusst von ihm...
  3. Ähnliches zum Thema "junior perfesser": [3] Gibts auch nich Ärzte, die sowas nötich habn?

Wer den Juristen geschichtlich sooo nahe (Scharfrichter#Gesellschaftsstellung) steht, der """darf""" dann wohl so einiges... Verdammte Inzucht! --89.53.2.84 20:01, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Antwort auf die erste Frage (ganz oben erster Beitrag) ist einfach. Der Arzt heißt in Österreich traditionell "Doktor" und für den einfachen Menschen sind diese beiden Bezeichnungen synonym. Darauf hat der Gesetzgeber Rücksicht genommen. Man wollte damit auch vermeiden, daß der Arzt gegenüber dem bloß promovierten Mediziner (der ja kein Arzt ist) "abgewertet" wird, nur weil er keine wissenschaftliche Karriere einschlägt. --84.159.64.174 09:57, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Benutzer:196.1.120.21 "Der Kaffeefan" weiß durchaus was ein Staatsexamen ist. Es ist auch wenig hilfreich, andere Nutzer anzupöbeln, weil sie kritische Fragen stellen. Das einzige was ich an Deinem Beitrag als ernst zu nehmend erachte ist die Tatsache, dass das Medizinstudium ohnehin sehr lange ist. Das ist nach der Antwort von Peter Putzer die in meinen Augen realistischste Vermutung. Aber ich stelle fest: es weiß niemand genau. --Kaffeefan 18:51, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, hier kann ich für ein wenig Aufklärung sorgen, weil ich zufällig jemanden in der Familie habe, der sich mit der internationalen Anerkennung eines "Dr.Med" befassen musste: Der "Dr.med" ist kein echter Doktorgrad, sondern er wird international als ein Mastergrad eingestuft. Äquivalent ist der US-amerikanische MD. Gruß Fibonacci

Ich denke, ein kurzer Abschnitt über die Besonderheiten der medizinischen Promotion im Vergleich zu echten Promotionen (3 bis 5 jährigen) wäre informativ. Ich möchte aber anwesenden Ärzten und Studenten nicht unnötig auf den Schlips treten. Wenn also hier keine Einwände geäussert werden, werde ich in einigen Tagen einen entsprechenden Abschnitt ergänzen. Gruß Fibonacci

Ich denke, alles was relevant ist und sachlich korrekt vorgebracht wird, sollte hier eingang finden. Wenn es Unterschiede gibt, sollten sie genannt werden. --Bartian 19:37, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Promotion mit Bachelorzeugnis

Ist es wirklich möglich? Und was soll ("unter Umständen, ein mit "sehr gut" abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons).") das "Hons" heißen?

Im englischen System gibt es mehrere verschiedene Möglichkeiten nach dem ersten Abschluß (bachelor) fortzufahren. Es gibt neben dem master's degree (meist 2 Jahre) auch oft noch graduate diplomas (meist 1 Jahr) oder eben ein honours (hons.) Program (ebenfalls meist 1 Jahr). So kann man innerhalb eines Jahres von z.B. einem BSc zu einem BSc (Hons) "upgraden" und ist damit befähigt ein Promotionsstudium aufzunehmen. Oftmals schließen sich solche Programme auch gegenseitig ein. Man startet nach z.B. einem BA zu einem graduate diploma und macht dann am Ende des Jahres einfach (und ohne offizielle Verleihung des Grades "graduate diploma") mit dem Rest des Masterstudiengangs - (MA) weiter.
Um zur Frage zurückzukommen: Mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium ist es definitiv möglich zum Promotionsstudium zugelassen zu werden (ich kenne auch ein Beispiel persönlich). Ob dies auch praktisch möglich ist hängt sehr stark von den erbrachten Leistungen und vom Prüfungsausschuß der einzelnen Universität ab. Studenten mit bachelor (Hons) sind in ihrem Heimatland zur Promotion berechtigt und ich sehe keinen Grund, warum sie dann in Deutschland (oder jedem anderen Land) benachteiligt werden sollten. HTH --130.123.225.69 05:54, 22. Mär 2006 (CET)
In der naturwissenschaftlichen Prüfungsordnung der Universität Mainz wird, sofern in dem entsprechenden Fach kein Abschluß (Diplom/Magister) abgelegt wurde, stets die Möglichkeit einer Eingangsarbeit oder einer Eingangsprüfung beschrieben. Ob damit - den Willen des Dr-Vaters vorausgesetzt - jeder promovieren kann sei dahingestellt, aber die (un)Möglichkeit der Anerkennung anderer, außereuropäischer Abschlüsse kann so umgangen werden. Ruru 12:07, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ausland

"Zusätzliche Dokortitel im europäischen Ausland" -- Ausland? Und wo ist das Inland? Wenn mich nicht alles täuscht ist das hier nicht die Wikipedia der Bundesrepublik Deutschland, sondern die deutschsprachige(!) Wikipedia.

--Kbrunner 14:14, 18. Aug 2003 (CEST)

Ein genereller Hinweis, dass das angelsächsische Äquivalent der "Ph.D." ist, schadet aber sicher nicht.
Der (deutsche) Dr. sollte zudem nicht mit dem niederländischen DRS (dokotorandus) verwechselt werden, welcher den normalen Uni-Abschluss (vgl. mit dem Diplom) bezeichnet. Hat hier jemand genauere Kenntnisse? --muns 09:34, 24. Feb 2004 (CET)

Dr. mult.

Ähm, zu der Änderung bzgl. Dr. mult. Inwiefern soll denn das für Heiterkeit sorgen? Zumindest in der Form "Dr. h.c. mult." ist das absolut gebräuchlich.--Toto 19:42, 29. Jun 2004 (CEST)

Und noch zwei Nachfragen (weil es mir erst später aufgefallen ist): Wo ist denn bitte erstens festgelegt, daß das Verschweigen eines Doktorgrades für den Ausweis eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

Zweitens: Wieso kann man nicht mehrfach einen Dr.-Ing. machen. Abgesehen von den schwammigen Vorgaben durch die Hochschul(rahmen)gesetze sind die Bestimmungen für eine Promotion von Universität zu Universität (und von Fakultät zu Fakultät) verschieden, und ich habe noch nie eine Ordnung gesehen, die eine Promotion davon abhängig macht, ob man schon einmal ein Promotionsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. --Toto 19:51, 29. Jun 2004 (CEST)

Warum "Dr. mult." für Heiterkeit sorgt, kann ich nur spekulieren. Ich kann Dir allerdings versichern, dass mir das bisher nur in der Form untergekommen ist. Wer mehrfach promoviert hat und sich nicht lächerlich machen will, gibt seine akademischen Grade so an, z.B. als Dr. Dr. Hans Meier, und bastelt das nicht in einen Multivitaminsaft-Doktor um, der in keiner Urkunde steht. Dass "Dr. mult." für Gelächter sorgt liegt wohl daran, dass dieser Terminus a) total ungewöhnlich ist und b) den Eindruck erweckt, derjenige, der sich in ihn flüchtet, sei überfordert, einen so komplizierten Namensvorspann bis zum bitteren Ende auszusprechen oder zu schreiben, ohne sich zu vertüteln.
Dass das Verschweigen der Promotion im Personalausweis nicht legal ist - ich hab das selber viele Jahre praktiziert - ist mir nicht nur von verschiedenen Seiten zu Ohren gekommen, sondern wurde mir bei meiner letzten Ummeldung (Ausweisänderung) bei der Behörde bestätigt. Allerdings bin ich nur darauf hingewiesen worden, dass ich verpflichtet sei, den Dr. im Ausweis zu tragen, und nicht dafür bestraft worden, dass ich das bisher nicht getan hatte. Ich geh mal davon aus, dass man nicht verpflichtet ist, nach der Promotion wie von der Tarantel gestochen zur Einwohnerbehörde zu rennen, sondern das dass erst bei der nächsten Änderung in die Papiere gehört, und die Einwohnerbehörde hat diesmal bei mir geflissentlich so getan, als sei die Promotion noch sehr frisch, obwohl sie in Wirklichkeit älter war als der bisherige Ausweis.
Dass man einen Dr.-Ing. nicht mehrfach führen kann, hab ich mir seit meiner Promotion so gemerkt. Ich könnte jetzt natürlich viele Stunden Arbeit investieren um eine pedantische Recherche durchzuführen, vielleicht hab ich den damaligen Papierkrieg noch irgendwo abgeheftet, aber dazu habe ich keine Lust. Arbeit für die WP ist gratis. Also lösch ich das jetzt mal, es ist nicht so wichtig, weil es kaum jemanden betrifft.
Henning 00:46, 30. Jun 2004 (CEST)
Die Verwendung von "mult." ist in der Tat bei einer Person, die mehrere Doktortitel durch Promotion erworben hat, ausgesprochen ungewöhlich. Sie ist aber an der Tagesordnung bei Personen, denen mehrere Ehrendoktortitel verliehen worden sind (Dr. h.c. mult). Die Verwendung des "mult." ist in einem solchen Fall die einzige Möglichkeit, ein hässliches "Dr. h.c. h.c." zu vermeiden.
--129.70.34.30 18:44, 16. Jul 2004 (CEST)
Stimme hier vollkommen zu. Johannes Rau hat übrigens auch so einen Titel. In der Traueranzeige der Zeit vom 1. Feb. steht "D. Dr. h.c. mult. Johannes Rau Bundespräsident a.D." (siehe http://www.welt.de/z/pdfarchiv/ Ausland, Seite 6) --gredsc 19:28, 3. Feb 2006 (CET)
Durchaus gebräuchlich ist es aber, wenn man mehr als zwei Doktorgrade hat, nehmen wir als Beispiel drei oder vier davon. Dann habe ich schon gesehen, dass das mit "Dr. Dr. mult. xy" abgekürzt wurde.

Richtige Abkürzungen von akademischen Titeln

Ich frage mich, wie die offiziellen/richtigen Abkürzungen von Titeln sind (bzw. durch welche Verordnungen/Richtlinien diese festgesetzt werden z.B. Wie ist die richtige Abkürzung von Dipl.-Ing.??? Ist diese Schreibweise noch möglich oder muss DI geschrieben werden? z.B. Wird der Doktor-Titel mit Dr oder mit Dr. richtig abgekürzt? Vielen Dank

   Skaldo

Ich sage mal: Wie der akademische Grad richtig zu schreiben ist, steht in der Urkunde, die man von Deiner Uni bekommst oder bekommen hast. In meiner steht sowohl der volle Wortlaut als auch die Abkürzung drin, und die heißt Dipl.-Ing.

Laut Gesetz wird im Personalausweis und Reisepass der Doktor als DR (groß, mit ohne Punkt) geschrieben. Ralf Pfeifer 12:21, 20. Feb 2005 (CET)

Doktor wird – wie alle lateinischen Abkürzungen – mit Punkt abgekürzt. Die Schreibweise in Ausweispapieren muß niemanden interessieren, der nicht für die Bundesdruckerei arbeitet. Für andere Anwendungsfälle ist sie auf jeden Fall kein Vorbild. Auf jeden Fall muß Dipl.-Ing. mit Bindestrich geschrieben werden. – Publius 19:25, 4. Sep 2005 (CEST)
Da Skaldo nach DI gefragt hat, nehme ich an, daß es um österreichisches Recht geht. Hierzu sei auf den Weblink zur Seite des bm:bwk verwiesen, der im Artikel Akademischer Grad zu finden ist.
--Peter Putzer 14:59, 3. Mär 2006 (CET)
Der Hinweis auf das Deppenleerzeichen ist nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Laut meiner Diplomurkunde bin ich "Diplom-Chemiker" und nicht etwa "Diplomchemiker"! Ich mag diese Schreibweise auch nicht - aber was will man machen? Es ist "offiziell".
Bei "Diplom-Chemiker" kann man auch nicht von einem Deppenleerzeichen sprechen. Der Bindestrich ist zwar nicht schön, aber auch nicht falsch. --ChesneyB 14:35, 29. Mär 2006 (CEST)

Im Übrigen mag der Doktor, das Diplom, Magister, der Master, der Bachelor oder was sonst noch alles vergeben werden kann, in Österreich ein Titel sein. In Deutschland sind sie es definitiv nicht. Dazu gibt es ein eigenes Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Danach wird ein Titel vom Bundespräsidenten der BRD verliehen, was bei den akademischen Graden ja nicht der Fall ist.

Promotionsfeier

Nicht dass ich humorlos wäre - aber ist der Absatz über die Promotionsfeier wirklich adäquat? --Philipendula 19:07, 11. Okt 2004 (CEST)

nö, ist er nicht. --Juesch 19:11, 11. Okt 2004 (CEST)
Auf jeden Fall! Er wurde sogar von der Dekanin der Rechtswiss. Fak. der Uni Münster in ihrer Rede auf der Promotionsfeier zitiert.
Die ist aber auch nichts gewöhnt, oder? --Philipendula 18:38, 6. Nov 2004 (CET)
Würde den Abschnitt zur Promotionsfeier auch als reichlich unsachlich und ungenau bewerten. Die Gebräuche unterscheiden sich von Uni zu Uni erheblich -- der Autor dort hat sich offensichtlich geirrt, wenn er/sie annimmt, daß die dort zitierte Art zu Feiern im ganzen deutschen Sprachraum so vorkommen würde. Also bis auf 1-2 Sätze und die Erwähnung des häufig vorkommenden Doktorhuts lieber streichen. --Cstim 15:34, 16. Dez 2004 (CET)
Gerade das Detail mit den angeblichen "nicht ganz jugendfreien Bildern" im Doktorhut find ich schon arg traurig-niveaulos für den akademischen Bereich, von der Verallgemeinerung ganz zu schweigen. Macht's jemand raus? --Moltke 21:27, 19. Feb 2005 (CET)

nö, denn es entspricht den Tatsachen und zeigt, dass junge Doktores Menschen sind, deren Niveau nicht abgehoben ist, sondern vom Boden der menschlichen Existenz bis an die Höhen der aktuellen Front der Wissenschaften reicht und das ist gut so!--217.88.220.133 01:04, 20. Feb 2005 (CET)

Aber müssen wir das ausgerechnet hier, in einer Enzyklopädie zeigen? Ich meine NEIN. Deshalb hab ich's entfernt. Ralf Pfeifer 12:21, 20. Feb 2005 (CET)

richtig so - bisher habe ich nur Doktorhüte gesehen (und ich habe mindestens 40 persönlich begutachten dürfen und keiner hatte frauenverachtendes, pornographisches, oder sexuell Anzügliches drauf. Was ja wohl mit "nicht ganz jugendfrei" in der Regel gemeint ist, gell? 213.196.251.235 08:15, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Wieso braucht es zwei Artikel zum Thema ? Kann man die nicht zusammenführen ? --cwagener 21:46, 18. Mär 2005 (CET)
  • Weil zu der Promotion verschiedene wege gehen kann wie es im Artikel steht: Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Promotion werden auch die Begriffe Dissertation, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt. -- Blauermann
  • Was ist das denn für ein Statement ? Vielleicht erstmal die Frage lesen. --docmo 20:26, 23. Jan 2006 (CET)

höchster akademischer Grad?

Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber gelesen zu haben, dass der Doktor-Titel nicht der höchste akadamische Grad ist. Dieser wird erst mir erfolgreicher Habilitation erreicht?! Weiß jemand da genaueres?

...der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad. Durch Habilitation wird kein akademischer Grad erlangt, sondern eine Lehrbefugniss...80.130.118.245 20:52, 21. Sep 2005 (CEST)
Das ist korrekt. --GS 22:10, 21. Sep 2005 (CEST)

Unterscheidung nach Fakultäten

Kann man das nicht auf eine sep. Seite auslagern. Das ufert ja aus ... --Christoph Wagener 08:33, 14. Nov 2005 (CET)

Finde ich persönlich auch. Außerdem wären im Österreichteil einige Quellenangaben notwendig (Dr. rer. silv. beispielsweise ist mir kein Begriff - möglicherweise stammt der noch aus einer alten Studienordnung nach AHStG, aber da gehört eine Quelle dazu).
--Peter Putzer 11:27, 6. Mär 2006 (CET)

Sprachliche Umgang mit Doktor

Vielmehr wird umgangsprachlich jeder Arzt gleichgesetzt mit Doktor. Man sagt "ich gehe zu einem Doktor" und der Arzt hat gar kein Doktortitel. Deswegen frage ich immer hinterher in welchen Fach ein Doktor hat. Interresant fand ich ein Gespräch mit der Tochter (6 Jahre) eines Kaufmannes: Mein Vater ist kein Doktor. Er hat ein Doktor.

Das heißt es sprachlich korrekt das man kein Doktor werden kann sonder ein Titel bekommt. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Blauermann (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 00:17, 12. Mär 2006 (CET))

Weil Ihre sechsjährige Tochter etwas sagt ist das dann "sprachlich korrekt"? *wonders*
--Peter Putzer 11:27, 6. Mär 2006 (CET)

Nicht Sprachlich Korrekt aber der Sinn wie Kinder die Welt sehen (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Blauermann (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 00:17, 12. Mär 2006 (CET))

Vielleicht meint die Tochter auch, dass der Vater Firmenboss ist und in der Firma einen "Doktor beschäftigt hat" - lässt aber "beschäftigt" aus. --888344

Slowakische Doktorgrade

In der Slowakischen Republik ist ein 3- bis 5-jähriges Doktoratsstudium zur Erlangung des PhD üblich. Die Promotionsstudiengänge umfassen, i.d.R., Lehrveranstaltungen und Examina. Der PhD entspricht etwa der deutschen Habilitation, da er die Lehrberechtigung beinhaltet, ist also deutlich höher als der deutsche "Dr." eingestuft. Äquivalent ist der deutsche Privatdozent und der Dr. habil.

Desweiteren existieren die Hochschuldoktorgrade (PhDr., JUDr., ThDr., RNDr. etc.). Diese können von Hochschulabsolventen mit Magistergrad oder Äquivalent in einem gewöhnlichen Promotionsverfahren gemäß der jeweiligen Promotionsordnung erworben werden. Die Absolventen müssen eine Doktorarbeit schreiben sowie diese in einem Rigorosum, bestehend aus einer Verteidigung und Prüfung in zwei weiteren Fächern, abschließen; sie sind in der Slowakischen Republik als PhDr. führbar und dürfen in Deutschland (gemäß zweier KMK Beschlüsse aus 2000 und 2001) in der Originalform oder als Dr. (ohne Herkunftszusatz) geführt werden, da es sich um ordentliche Promotionsverfahren innerhalb eines EU-Landes gemäß der dort geltenden Promotionsordnung handelt. Nähere Informationen gibt es bspw. in Bayern im Staatsministerium für Wissenschaft (www.stmwfk.bayern.de). Auskunft gibt hier z.B. Herr Radlinger. In NRW gibt Herr Floßdorf vom Ministerium für Innovation Auskunft.

Im Bereich Allgemeinmedizin wird der Grad "Doktor všeobecnej medicíny" (MUDr.) und im Bereich der Veterinärmedizin der Grad "Doktor veterinárnej medicíny" (MVDr.) vergeben. Hier handelt es sich um sog. "Berufsdoktorate", d.h. diese Doktorgrade werden ähnlich wie in Österreich oder den USA mit dem Abschluß des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben und dürfen in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden.


Rufen Sie einfach mal bei den o.g. Ministerien an!!!

Respektlos sind desweiteren die Ausführungen zum MdB Dr. Andreas Scheuer. Sowohl die Passauer Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft haben höchst offiziell bestätigt, dass nach Umsetzung der beiden vielzitierten KMK-Beschlüsse von 2000 und 2001 ins Landesgesetz, der PhDr. in Bayern als Dr. geführt werden darf.

Dem Autor sind viele Fälle auch anderer Bundesländer bekannt, wo die Einwohnermeldeämter (z.T. nach Rücksprache) mit den zuständigen Wissenschaftsministerien, diesen Doktotitel als Dr. in die Auweispapiere eingetragen haben.

Was soll also diese ständige Polemik?

Es wäre sicher sinnvoll, wenn zumindest beide Rechtsansichten im Artikel dargestellt würden und nicht immer gegenseitig gelöscht und überschrieben würden. Deshalb wird hier eindringlich gefordert, den Artikel wieder zu entsperren.

...momentmal. Welche beiden Rechtsansichten? Ich empfehle Ihnen dringlichst das "Deutsch-Slowakische Äquivalenzabkommen" zur Hand zu nehmen. Ausserdem wird weiter oben aus einem brandneuen ministeriellen Dokument zur Führung von akademischen Graden zitiert. Von welchen "vielzitierten KMK-Beschlüsse von 2000 und 2001", die in Landesgesetz überführt werden, sprechen Sie? Zitieren Sie endlich mal Gesetze. 80.130.116.1 10:09, 9. Apr 2006 (CEST)
Zur Ergänzung vielleicht noch mal ein Zitat aus der Anabin-Datenbank (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). Der "PhDr." ist demnach zwar ein "postgraduales Studienabgebot" wird aber eben gerade nicht als Promotion anerkannt; der "Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1998 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung." Näheres unter: http://213.157.12.18/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=35. Ich verstehe ja schon, daß z.B. Herr Scheuer (dessen Examensnote in Bayern anscheinend nicht für eine Promotion ausgereicht hätte: http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000002082) sich gerne einen "Dr." vor den Namen setzen möchte - nur ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. --Toto 11:09, 9. Apr 2006 (CEST)

Der Vollständigkeit halber auch noch die österreichische Situation dazu: Eine Eintragung akademischer Grade in öffentliche Urkunden ist für solche Grade aus EU- und EWR-Ländern sowie aus der Schweiz und vom Heiligen Stuhl vorgesehen. Die Eintragung erfolgt immer in Originalform, aber ohne expliziten Herkunftszusatz. Für Tschechien und die Slowakei heißt das, daß die "kleinen Doktorgrade" als PhDr. usw. eingetragen werden können. Näheres siehe [4]. --Peter Putzer 11:11, 9. Apr 2006 (CEST)


ACHTUNG!!!! Der Autor Toto argumentiert wortwörtlich hier, wie er es schon in diversen Foren versucht hat, mit kränkenden Anschuldigungen und rechtlichen Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten. Desweiteren versucht er offensichtlich, seinen Frust an höchst respektvolle Personen des öffentlichen Lebens (hier MdB Dr. Andreas Scheuer) auszulassen. Ständig verändert er den Artikel über Dr. Scheuer dahingehend, dass er behauptet, die Staatsanwaltschaft würde aktuell gegen ihn wegen falscher Titelführung ermitteln. Dem ist aber nicht so. Die Staatsanwaltschaft Passau hat die Ermittlungen bereits vor Monaten eingestellt. Er darf den PhDr. höchst offiziell ab Sommer 2006 als Dr. führen!!!!

Was soll das alles. Ausleben einer persönlichen Fede???

Bitte unbedingt den Artikel wieder frei schalten und objektivieren!!!! -- 2006-04-09 14:30:26 85.176.58.155

@Anonymus, Ich möchte Ihnen sehr ans Herz legen endlich das Deutsch-slowakische Abkommen, was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (http://www.ifos.de/anabin/dokumente/Slowakei.pdf) zu lesen. Für unsere Diskussion ist Artikel 6 ausschlaggebend. Ausserdem habe ich gestern aus einer Quelle des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig Holstein zitiert, der user Toto aus einer Quelle der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Ihre Angriffe auf user Toto sind, aus meiner Sicht, völlig unhaltbar. Der einzige der seit Tagen versucht die Wirklichkeit zu verzerren sind Sie. Geben Sie Ihre Quellen für das eingestellte Scheuerverfahren und seine "höchst offizielle" Erlaubnis, seinen Abschluss "doktor filozofie" "ab Sommer 2006" in Deutschland als Dr. führen zu können an. HausBräu 16:00, 9. Apr 2006 (CEST)
  • Die gesamte Lage der europäischen Abschlüsse ist derzeit unklar. Die jeweiligen zuständigen Kultus- oder Wissenschaftsministerien sind derzeit sehr verunsichert, eine einheitliche Linie in den Anerkennungsverfahren existiert zwar über die Beschlüsse des KMK, werden aber "dank" der föderalen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland verschieden bewertet und umgesetzt. Dies ist ein (leider) der Fakt und wird sich hoffentlich mit der flächendeckenden Umsetzung der Deklarationen von Bologna/ Bergen klären. Die Widersprüchlichkeit spiegelt sich nicht nur in dieser Diskussion wieder, sondern auch in den Anerkennungsverfahren in Deutschland, bsp. [5] (Fall Scheuer). Aber solange gesetzliche Regelungen gelten, sind dies die hier in Deutschland grundlegenden juristischen Dokumente für eine Anerkennung. -- Christoph Wagener 16:45, 9. Apr 2006 (CEST)
Deine Ausführung bekommt stellenweise meine Zustimmung, allerdings ist die Anerkennung eines PhDr als Dr. kein Föderalismusproblem. Ein PhDr entspricht keiner Promotionsleistung, die den wissenschaftlichen Kriterien nachkommt, sowohl für eine tschechische Promotion, als eine deutsche, was sich aus der Definition des Grades "doktor filozofie" ergibt: "Vorgeschrieben ist die Anfertigung einer (kürzeren) schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer "Rigorosen Prüfung".[...] Mit dem Hochschulgesetz von 1980 war für Studenten mit ausgezeichneten Studienleistungen auch das Ablegen der "Rigorosen Prüfung" nicht mehr obligatorisch; in diesen Fällen wurde der Doktorgrad zugleich mit dem Hochschuldiplom zuerkannt. Die "kleinen Hochschuldoktorgrade" waren insofern als Kompensation für die seinerzeit fehlenden Grade beim ersten Hochschulabschluss anzusehen. Das Hochschulgesetz von 1996 fordert das Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung, deren Bestandteil die Verteidigung einer "Rigorosen Arbeit" sein soll. Der Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1996 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Absolventen eines Hochschulstudiums, denen aufgrund der Regelungen des Hochschulgesetzes Nr.172/1990 ein Magistergrad verliehen worden war, können durch Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung in dem Fachgebiet des Hochschulstudiums den entsprechenden Hochschuldoktorgrad erwerben." (Quelle: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 15.03.2006). Auch aus den beiden KMK-Beschlüssen aus 14.04.2000 und 21.09.2001 geht nicht hervor, man könne nach Umsetzung in Landesrecht, "kleine Doktorgrad", anstatt in der verliehenen Form, als Dr. führen. 80.130.72.18 09:16, 10. Apr 2006 (CEST)


  • Mein Gott, das wird ja immer bizarrer hier. Daher kurz mal ein paar Klarstellungen. Erstens: Ich habe mich bislang in keinem einzigen Forum zu Doktorgraden oder zu Herrn Scheuer geäußert. Daß andere Leute ganz ähnliche Thesen vertreten, sollte für einen vernünftigen Menschen Anlaß sein, mal darüber nachzudenken, ob diese Thesen vielleicht einfach wahr sind, und nicht etwa, wilde Verschwörungstheorien zu verbreiten. Zweitens: An einer "Fede" gegen Scheuer habe ich erst recht kein Interesse; auf den Artikel Andreas Scheuer bin ich überhaupt erst aufmerksam geworden, weil sich unser Anonymus über "Respektlosigkeit" gegenüber Herrn Scheuer, MdB (!) beschwert hat, und da wird einem halt sofort klar, woher das massive Engagement in puncto Anerkennung "kleiner Doktorgrade" kommt. Und gefrustet bin ich übrigens auch nicht: Im Gegensatz zu unserem hochgeschätzten Nachwuchspolitiker habe ich nämlich eine richtige Promotionsurkunde einer deutschen Universität im Hause. --Toto 08:44, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Und nochmals in Kürze: Es gibt derzeit wohl die Diskrepanz der Anerkennung rsp. Nicht- Anerkennung des "kleinen" Doktorgrades sowie die Anerkennung im (aktuellen) Fall des MdB Scheuer in Bayern. Das ist die Krux - und wird uns derzeit nicht weiterhelfen. Wir drehen uns im Kreise. P.S.: @Toto: Dr. sind wir doch alle ... ;-)) -- Christoph Wagener 09:32, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Hallo zusammen. Das ist ja recht skuril hier. Deshalb habe ich eben mal beim Herrn Radlinger vom bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft angerufen, um mal zu überprüfen, ob da was dran ist, was Anonymus schreibt. Und tatsächlich bestätigte er mir, dass der PhDr. ab Sommer 2006 in Bayern als Dr. führbar ist, da die beiden KMK-Beschlüsse vom 14.04.2000 und 21.09.2001 dann in bayrisches Landesgesetz überführt werden. Natürlich habe ich nachgehakt und auf das Äquivalenzabkommen und die anabin-Bewertung hingewiesen. Er schilderte mir, dass einzig und allein entscheidend für die Führung eines EU-Doktortitels als Dr. in Bayern ist, dass der Doktortitel bei einer anerkannten Universität nach dortigen Promotionsrecht erworben wurde. Die wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu einer deutschen Promotion muss dabei aber nicht gegeben sein. Er verwies darauf, dass es auch in Deutschland große wissenschaftliche Unterschiede bei der Promotion zwischen den unterschiedlichen Fakultäten der verschiedenen Universitäten gibt, bspw. ist eine Promotion eines Mediziners wohl kaum vergleichbar mit der eines Physikers und Volkswirtes (Anm. des Verfassers: Häufig nichteinmal mit der Diplomarbeit eines Physikers oder Volkswirtes). Bayern jedenfalls, so schilderte er weiter, wird sich nicht daran beteiligen, Hochschulausbildung anderer EU-Staaten oder auch anderer Bundesländer Deutschlands zu kritisieren und als "minderwertig" darzustellen. Seines Wissens ist Bayern eines der letzten Bundesländer, die die beiden KMK-Beschlüse in Landesrecht überführen.
...dann sollten wir bis "Sommer 2006" abwarten, bis wir dies in der Novellierung des BayHSchG nachlesen können, da es heute nicht geht. Seltsamerweise kann man in der ex-CSSR allerdings die "non scientific degrees" nicht als Dr. führen. Auch ist mir, entgegen der Äußerung von user 84.143.164.47 bzw. des Herrn Radlingers, kein Bundesland bekannt in dem dies ginge. Als Anmerkung: Ein irrtümlicher Passeintrag durch die Meldebehörden ist keine Führungsgenehmigung! HausBräu 16:06, 10. Apr 2006 (CEST)
Das neue Hochschulgesetz für Bayern kann man als Entwurf durchaus schon nachlesen: [6]. Das einzige, was dort zur Anerkennung ausländischer Grade zu finden ist, steht in Art. 68: "Ein ausländischer akademischer Grad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule oder anderen Stelle, die zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist, auf Grund eines tatsächlich absolvierten und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Institution genehmigungsfrei geführt werden". Und weiter: "Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gehen den Regelungen in den Abs. 1 bis 3 vor. Soweit letztere gegenüber den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen im Einzelfall günstigere Regelungen enthalten, sind diese anzuwenden." Wieso sich aus all dem das Recht ergeben sollte, einen "PhDr." bei uns als "Dr." zu führen (wovon auch Herr PhDr. Andreas Scheuer, M.A., MdB auszugehen scheint: [7]), kann ich nicht erkennen. --Toto 17:06, 10. Apr 2006 (CEST)
Scheuer gibt im Lebenslauf, auf seiner offiziellen [8] homepage, an 2004 zum "philosophiae doctoris" promoviert zu haben, führt jedoch den "kleinen Doktorgrad" PhDr.. Das durch solch eine offensichtliche Täuschung Missverständnisse entstehen können ist klar, da, wie wir durch die Vorgänge der letzten Tage langsam wissen sollten, der PhD der wissenschaftliche Doktorgrad der ex-CSSR ist. 80.130.126.113 17:22, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Warum stellt dann die Staatsanwaltschaft Passau die Vorermittlungen wegen falscher Titelführung überhaupt ein? Offensichtlich, weil sie erkennt, dass ab Sommer 2006 der PhDr. problemlos als Dr. in Bayern zu führen ist.
Der Inhalt, der von Toto angegebene Quelle [9]), ist ja recht seltsam. Wäre gegen Sch. ein Ermittlungsverfahren eingestellt, so hätte eines eröffnet werden müssen. Da Sch. MdB ist hätte der Bundestag seine Parlamentariarimmunität aufheben müssen. Ich gehe eher davon aus, dass das zuständige Ministerium Sch. zur Unterlassung durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel, kein Strafverfahren, aufgefordert hat seinen Abschluss in der formalrechtlichen Form zu führen. 80.130.120.142 20:50, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Etwas zum Nachlesen über die "MWK Baden-Württemberg: Führung im Ausland erworbener akademischer Grade ... " [10]. Dort ist auf Seite 7 geregelt: "Berufsdoktorate, d.h. Doktorgrade, die mit Abschluss des Studiums ohne wissenschaftliches Promotionsverfahren verliehen werden, können nicht in der Form „Dr.“ geführt werden. Hierfür gelten die oben genannten Grundsätze der Gradführung in der verliehenen landessprachlichen Originalform. Beispiele: Doktorgrad aus der Slowakei: doktor mediciny, abgekürzt: MUDr. (Doktor der Medizin); Doktorgrad aus Ungarn: doctor medicinae,abgekürzt: dr. med. (Doktor der Medizin); Doktorgrad aus Italien: Dottore di laurea en medicina, abgekürzt: dott. (Doktor der Medizin). -- Christoph Wagener 16:16, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Genau, Berufdoktorate!!! Das sind lediglich die medizinischen Doktorgrade MUDr. und MVDr.!!! Auch in Baden-Württemberg ist demzufolge die Führung der Hochschuldoktorate PhDr., JUDr. etc. als Dr. (ohne Herkunftszusatz) problemlos möchlich. Es sind halt KEINE Berufsdoktorate!
schade, dass Sie Christoph Wageners angegebene Quelle, insbesondere die Seite 6 (KMK und Äquivalenzabkommen stehen über Landesrecht) und Seite 7 (Doktorgrade, die aufgrund eines wissenschaftlichen Promotionsverfahrens (hier wird sogar der tschechische PhD. genannt)), nicht gelesen haben. 80.130.120.142 21:02, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Ob der Titel als „Dr.“ geführt werden darf, hängt einzig und allein davon ab, ob der Titel wissenschaftlich erlangt worden ist. Wer beurteilt das? Der EuGH hat hier durch Urteil vom 31. März 1993 (NVwZ 1993, 661, Tz 38; vgl. auch Urteil vom 12.11.97 NVwZ 1998, 520 und BVerwGE 105, 336) entschieden: die verleihende Universität!

Jeder, der einen JUDr. bzw. PHDr. erlangt hat, weiß, dass diese Doktortitelerlangung nicht ohne Dissertation und Rigorosum/Disputation möglich ist. Sonst hätte ja jeder slowakische Hochschulabsolvent einen Doktortitel, was eben nicht der Fall ist. Anders verhält es sich mit Berufsdoktoraten: diese werden automatisch im medizinischen Bereich mit dem letzten Staats-Examen ohne rigoroses Verfahren als Studienabschluss verliehen und sind einem Magistergrad gleichgestellt. Insoweit sind die Ausführungen bei ANABIN falsch bzw. irreführend. Dort wird Bezug genommen auf ein Hochschulgesetz aus 1996 und nicht auf das jetzt gültige aus 2001. Übrigens: Österreich, als an ANABIN beteiligtes Land, führt in seinem Abkommen mit der Slowakei den PhDr. explizit in der „Doktorebene“ auf!

Moment! Erstens, wo finde ich einen Hinweis, daß Österreich bei ANABIN beteiligt ist? Auf [anabin.de] steht im Impressum nur das Sekretariat der deutschen Kultusministerkonferenz. Weiters finde ich im österreichischen Rechtsinformationssystem RIS kein bilaterales Abkommen mit der Slowakei. In den von mir bereits früher verlinkten Anerkennungsrichtliniendes österreichischen Bildungsministeriums findet sich der PhDr. mit den anderen "kleinen" Doktorgraden in der Ebene 2/3, die zwischen der Ebene der Magister-/Diplomstudien (Ebene 2) und den echten Doktoraten (Ebene 3) steht. Zum Vergleich: die diversen postsekundären Master-Abschlüsse (MBA, MAS usw.), die nach Besuch von Universitätslehrgängen verliehen werden, werden ebenfalls in Ebene 2/3 eingeordnet.
--Peter Putzer 21:33, 11. Apr 2006 (CEST)
Stimmt nicht!!! Zitat www.anabin.de (dann "über anabin"): "Die Datenbank anabin ist im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs entwickelt worden."
Österreich – Slowakei: Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich vom 26.04.2002
§ 7: Klassifizierung des slowakischen PhDr., JUDr., RNDr. etc. als akademischen Hochschulgrad der dritten Ebene (äquivalent zur österreichischen Promotion!!!!).
Noch Fragen?
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.171.191.29 (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 14:40, 15. Apr 2006 (CEST))
Stimmt alles, und auch wieder nicht. Ich habe nicht behauptet, daß anabin.de definitiv nichts mit dem bm:bwk zu tun hätte, nur daß ich im Impressum und sonst unmittelbar sichtbar keinen Hinweis darauf gefunden habe. Wieweit die Inhalte oder nur die Datenbank gemeinsam entwickelt wurden (von Wartung und Betrieb steht da sowieso nichts), höhere Relevanz für die österreichische Rechtslage haben entsprechende Erläße und Verordnungen des Ministeriums. Da wiederum sind die zitierten Anerkennungs- bzw. Eintragungsrichtlinien neuer als das Memorandum of Understanding (wenn ich auch die Stellung in der Normenhierarchie bei letzterem nicht wirklich einordnen kann - wie verbindlich sind diese "Empfehlungen"?). Jedenfalls: die im Memorandum of Understanding verwendete Bezeichnung "Ebene 3" heißt nicht, daß alle angeführten Grade äquivalent zur österreichischen Promotion zu werten sind. Denn im Text heißt es explizit auch, daß die diversen Lehrgangs-Mastergrade in Österreich ebenfalls auf der "Ebene 3" angesiedelt seien. Oder soll etwa behauptet werden, diese seien ebenfalls äquivalent zu einer ordentlichen Promotion? Ich ziehe vielmehr den Schluß daraus, daß das Memorandum of Understanding alle Abschlüsse die (im Regelfall) einen Abschluß der "Ebene 2" (also Diplom/Magister) voraussetzen, als "Ebene 3" wertet - ein klarer terminologischer Unterschied zu den früher zitierten Eintragungsrichtlinien, die zwischen eigenständiger wissenschaftlicher Forschung (Doktorat, Ebene 3) und anderen Postgraduate-Studien (Ebene 2/3) unterscheiden.
--Peter Putzer 14:59, 15. Apr 2006 (CEST)
...die EuGH-Urteile v. 1993 und 1997 beziehen sich aber nicht auf die EU-Neulinge Tschechien u. Slowakei. Das slowakische Wirtschaftsministerium hat die Grade PhDr., JUDr. etc. als "academic degrees", den PhD. als "academic scientific degree" (s.a.w.o) klassiert, weshalb man, selbst im Herkunftsland, den PhDr. nicht als Dr. führen kann. HausBräu 21:41, 11. Apr 2006 (CEST)
  • Natürlich sind die EuGH-Urteile v. 1993 und 1997 auch für neue Beitrittsländer gültig.
Wie leitet man die Einstufung eines PhDr., o.ä., als tertiären Abschluss als Gleichwertigkeit zu einer deutschen Promotion ab. Von 1980 bis 1996 musste man keine Prüfung ablegen, die Abschlüsse wurden mit Beendigung des Studiums vergeben. Seit 1996 ist die Anfertigung einer kürzeren schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer mündlichen Prüfung obligatorisch. Diese Grade stehen nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit, weshalb das slowakische Wissenschaftsministerium diese Abschlüsse als "unwissenschaftlich" klassiert. 80.130.111.83 21:52, 14. Apr 2006 (CEST)
  • Soll das im Rückschluss etwa bedeuten, dass sämtliche deutsche Diplomarbeiten unwissenschaftlich sind? Vielmehr sind einige davon deutlich wissenschaftlicher als deutsche Promotionen (bspw. im Bereich der Humanmedizin)!
Nein, das steht auch nicht zur Debatte. Es wird unterschieden zwischen "academic degree" (PhDr. etc.) und "academic scientific degree" (PhD. und ArtD.). Die "academic degrees" sind einem Magistergrad verwandt und werden in verliehener Form vor dem Namen geführt. Die "academic scientific degrees" sind die slowakischen Doktorgrade, die in verliehener Form nach dem Namen geführt oder als Dr. vor dem Namen. Andere Führungsvarianten sind, sowohl i.d. Slowakei, als auch in Deutschland nicht möglich. 80.130.82.56 20:49, 16. Apr 2006 (CEST)
Daß eine normale Examensarbeit (Diplom, Magister ...) u.U. wissenschaftlich interessanter sein kann als manch eine Dissertation, ist schon richtig, aber generell ist es in der BRD eben so, daß man mit einem Examen lediglich nachweist, daß man sich in seiner Wissenschaft auskennt, daß man wissenschaftliche Ergebnisse anwenden kann usw., und erst mit der Promotion, daß man selbständig Wissenschaft betreiben kann. Was also ein "Dr." bescheinigen soll, ist daß jemand die Wissenschaft in irgendeiner Weise wirklich vorangebracht hat. Daß manche Dissertationen diesem (in jeder Promotionsordnung deutscher Universitäten nachzulesenden) Standard nicht wirklich entsprechen und daß umgekehrt einige Diplomarbeiten sich auf "Promotionsniveau" bewegen, steht auf einem anderen Blatt. --Toto 10:20, 17. Apr 2006 (CEST)

Herr Radlinger hat (zu Recht) mitgeteilt, dass es bei der FÜHRUNG eines Doktortitels in Deutschland nicht auf die GLEICHWERTIGKEIT ankommt. Dies wird auch vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg bestätigt (siehe "Führung im Ausland erworbener akademischer Grade").

Entscheidend sind vielmehr die in den KMK Beschlüssen vom 14.4.2000 und 21.9.2001 genannten Voraussetzungen (dort ist "Gleichwertigkeit" nicht aufgeführt). Hat ein KMK-Länderbeschluss günstigere Regelungen als ein Äkquivalenzabkommen (das ist hier der Fall), dann haben die (beiden) KMK-Beschlüsse gemäß dem Gesetzesentwurf aus Bayern (in Bayern !) Vorrang. Das gleiche gilt bereits in einer Reihe anderer Bundesländer, d.h. entsprechende Regelungen wurden dort bereits in Gesetzesform überführt. Die PhDr-Absolventen können sich auch dort problemlos auf die Gesetzeslage berufen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Herrn Scheuer übrigens ein Vorprüfungsverfahren eingeleitet, welches aber in Hinblick auf die kommende Gesetzeslage in Bayern eingestellt wurde. Anabin ist leider nicht aktuell bzw. veraltet. Die (in der Zwischenzeit) geltende Gesetztesgrundlage in der Slowakei ist Gesetz Nr. 131 / 2002 für höhere Bildug vom 21. Februar 2002.Aus diesem Gesetz ist zu entnehmen, dass es sich beim PhDr. nicht um ein Berufsdoktorat handelt (da zusätzliche Prüfungsleistungen zu erbringen sind) und es bei der Erstellung der Doktorarbeit sehr wohl auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten ankommt. Damit sind die Voraussetzungen der KMK Beschlüsse zur Führung der auf Basis dieser Gesetzeslage erlangten PhDr-Doktorgrade als Dr erfüllt. Das mag bei den PhDr-Studien, die noch nicht auf dieser Gesetzesgrundlage (d.h. früher) erfolgt sind, anders sein.

Genau! Warum wird also im offiziellen Artikel die Unwahrheit verbreitet? Wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, dann sollten wohl wenigstens beide dort veröffentlicht werden. Momentan ist es absolute Zensur im Artikel!!!

Der Lemmaabschnitt gibt die derzeitige Lage in Deutschland objektiv wieder. Ausschlaggebend ist das, mittlerweile zigfach zitierte, Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und der Tschechei (PhDr=PhDr und PhD=Dr). Um das Niveau eines "doktor filozofie" einem akademischen Promotionsverfahren einmal gegenüberzustellen kann ich berichten, dass das ganze Verfahren, für einen Deutschen, in zehn Monaten durchlaufen werden kann, ohne Immatrikulation in der Tschechei und nur 2 Präsenztermine, nämlich dem Unterschreiben des Promotionsvertrages und Ablegen des Rigorosums. Verbunden mit erheblichen Kosten; deutsche Promotionsberater vermitteln tschechische Doktorväter zwischen 5000 und 20000 Euro. Vielleicht ist darin die Vehemenz derer begründet, die seit Wochen versuchen die Situation in Deutschland und auch Österreich verfälscht darzustellen.

Eben nicht!!! Der Lemmaabschnitt ist absolut einseitig und berücksichtigt nicht andere Rechtsauffassungen, wie bspw. des Herrn Radlinger vom bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft. Objektive Darstellung verpflichtet mindestens zur Aufnahme beider Rechtsauffassungen!

Oh mein Gott, angebliche Aussage irgendeines Ministerialbeamten, der Ihnen irgendeine Auskunft gegeben haben will bzw. dessen Auskunft Sie vom "Hören Sagen" kennen bringt doch keine Rechtssicherheit bzw. wäre eine, im Lemma erwähnenswerte, andere Rechtsauffassung. Sie müssen mit verifizierbaren Quellen kommen. 80.130.121.214 10:07, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hier eine Quelle, in der der nun öfters zitierte Herr Radlinger die Führung des PhDr als Dr. als Strafttatsbestand formuliert (im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Scheuer, wg. Titelmissbrauch): "Johann Radlinger vom Bayerischen Bildungsministerium, im Referat für Studienprüfungswesen Experte für Osteuropa, kennt diesen schnellen Abschluss, den es nur in Tschechien und der Slowakei gibt und erklärt: „Zuhause im Wohnzimmer darf er sich mit diesem Abschluss gerne als Doktor bezeichnen. Sobald es öffentlich geschieht, liegt ein Straftatbestand vor. Mit einem tschechischen PhDr darf man sich in Bayern nicht Dr. nennen“. Der in Tschechien erworbene Titel dürfe nur so geführt werden, wie er in der verliehenen Urkunde angegeben ist: „Doktor filozofie“ oder „PhDr.“ (Quelle: medienDENK Büro Bayern; Lokales Passau) -- 2006-05-08 13:19:08 80.130.122.216
  • Alles schön und gut. Einzig gelten die rechtlich vereinbarten Dokumente dazu. Äusserungen von Beamten in diesem Zusammenhang sind als Meinungsäusserung zu sehen und daher nicht rechtsgültiger Natur. -- 217.246.228.106 14:24, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen,

falls ich noch anfügen darf: die zitierte Aussage von Herrn Radlinger stimmt zwar (sie war seine erste); sie stammt von Ende 2005. Er hat sie aber sehr schnell revidiert. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat anschließend in einer offiziellen Presseerklärung erklärt, dass der PhDr in den meisten deutschen Bundesländern bereits als Dr. geführt werden darf und dies auch ab Mitte 2006 (nach Umsetzung der KMK Beschlüsse in Bayern) in Bayern der Fall sein wird. Aus diesem Grund hat auch die Staatsanwaltschaft in Passau das Vorprüfungsverfachrften eingestellt.

Wenn man mal den Bayerischen Gesetzesentwürfe durchliest sowie die schon gültigen Landesgesetze in den anderen Bundenländern, kommt man übrgens auch zur Erkenntnis, dass das Äkquivalenzabkommen nur dort vorgeht (lt. Landesgesetz), wo es begünstigt.

Und dass Bildung Ländersache ist und nicht Bundesangelegenheit, wissen wir (hoffentlich) woh alle. Also Leute, die Sache ist durch. Wer's nicht glaubt, ruft einfach bei der Staatsanwaltschaft Passau an.

Und deshalb ist es umso wichtiger, dass die Darstellung im Lemmaabschnitt endlich korrigiert wird! Der dortige Inhalt ist Schnee von gestern!!!

In keinem einzigen deutschen Bundesland kann man den Grad eines "doktor filozofie", der im Ursprungsland keinem Doktorgrad entspricht, als Dr. führen. Eine solche Führung sieht keine Hochschulgesetzgebung vor. An meinen Vorschreiber. Sie lügen. Es gibt keine "offizielle Presserklärung" des bay. Wissenschaftsministeriums, die aussagt, der Grad "doktor filozofie" könne "...in den meisten deutschen Bundesländern bereits als Dr. geführt werden...". 80.130.74.128 09:42, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Die offiziellen Presseerklärungen des Bayerischen Wissenschaftsministeriums sind unter: http://www.stmwfk.bayern.de/suche.asp zugänglich und durchsuchbar. Zum "PhDr." findet sich dort überhaupt nichts. --Toto 10:36, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Es tut mir fast schon leid, Ihnen auch den letzten Funken Hoffnung nehmen zu müssen, dass der PhDr. doch nicht als Dr. führbar sei. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn man jahrelang unter großen Entbehrungen in Deutschland promoviert hat und dann feststellt, dass man in der Slowakei oder Tschechien einen in Deutschland anerkannten und als Dr. führbaren Doktortitel viel schneller hätte erwerben können. Nun zum Sachverhalt: Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat durch seine Pressesprecherin Frau Angelika Kraus der "PNP (Passauer Neueste Presse) Ende 2005 mitgeteilt, dass der PhDr. in den meisten Bundesländern bereits als "Dr." führbar ist und dass dies nach Umsetzung der KMK-Beschlüsse in Bayern in 2006 dort ebenfalls der Fall sein wird. Dies ist in der PNP von jedermann nachlesbar. Der in einem Vorprüfungsverfahren ermittelnde Passauer Oberstaatsanwalt Joachim Peuker hat das Vorprüfungsverfahren gegen Andreas Scheuer eingestellt. Es wurde also nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund ist eben die nun kurzfristig anstehende Gesetzesänderung in Bayern (Umsetzung der KMK-Beschlüsse), die in der Zwischenzeit in den meisten Bundesländern schon lange geltende Gesetzesgrundlage ist. Was wollen Sie noch hören ? Wie gesagt, die Sache ist "durch"; und zwar komplett, so dass es zumindest unter dem Gesichtspunkt einer vernünftigen Diskussion keinen Sinn mehr macht, sich weiter dagegen zu streuben. Das müssten Sie so langsam doch auch einsehen.


          Jau, das kann ich mal hier und heute klar bestätigen. Ich hab's mir vom Saarländischen Wissenschaftsministerium schriftlich 
          geben lassen. Da ist ja wohl alles in Butter. Gut, oder nicht ? Und wenn nicht mal der Staatsanwalt Einwände hat, wer soll 
          dann welche haben ?

Selbst Anabin bestätigt seit Mai 2006: Das Hochschulgesetz Nr. 131/2002 fordert für das Ablegen der rigorosen Prüfung und die Verteidigung der rigorosen Arbeit die Befähigung zur selbständigen Aneignung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis und die Fähigkeit zur schöpferischen Anwendung dieser erworbenen Kenntnisse in der Praxis.

Bitte den Artikel endlich objektivieren. Der PhDr. ist in Deutschland als Dr. zu führen!!!

Es ist schon beeindruckend, wie hier die Fakten verdreht werden. Der Einfachheit halber zitiere ich mal den kompletten einschlägigen Abschnitt zum "PhDr." aus der Anabin-DB und hebe mal die einschlägigen Stichwörter hervor: "Das Hochschulgesetz Nr. 131/2002 fordert für das Ablegen der rigorosen Prüfung und die Verteidigung der rigorosen Arbeit die Befähigung zur selbständigen Aneignung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis und die Fähigkeit zur schöpferischen Anwendung dieser erworbenen Kenntnisse in der Praxis. Wissenschaftliche Forschung und selbständige schöpferische Tätigkeit auf dem Gebiet von Wissenschaft oder Technik wird erst im Zusammenhang mit dem Erwerb des PhD. nach einem regulär 3-jährigen Doktorandenstudium vorausgesetzt." Und für einen "Dr." ist halt gerade die eigenständige wissenschaftliche Arbeit nötig. --Toto 08:44, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich gehe davon aus, dass hier ein sog. "Promotionsberater", der tschechische Schnellst"promotionen" vermittelt und durch die Scheueraffäre mächtig ins Taumeln geraten ist, da plötzlich die wahre Bedeutung eines "doktor filozofie" einer breiteren Leserschaft eröffnet wurde, nämlich das Führen in verliehener Form und keinesfalls als Doktor, seine Felle wegschwimmen sieht. Er postet keinerlei Beweise nur verunsichernde Vermutungen und sogar Lügen. In der Einleitung eines seiner letzten postings wird auch seine Motivation klar, es geht für ihn, bei einem Promotionsverfahren, nicht um "Wissen schaffen", sondern um das Führen zweier Buchstaben vor dem Namen (Zitat: ...Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn man jahrelang unter großen Entbehrungen in Deutschland promoviert hat und dann feststellt, dass man in der Slowakei oder Tschechien einen in Deutschland anerkannten und als Dr. führbaren Doktortitel viel schneller hätte erwerben können....). Hier wird fahrlässige Desinformation betrieben und der einzige Grund, der mir plausibel erscheint ist, dass hier jemand Geld verdienen möchte. Was kann man nun tun? 80.130.98.246 09:31, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Wie wäre es damit, zum Beispiel die (für Sie sicherlich bittere Realität mal zur Kenntnis zu nehmen ? Ausser Anabin (einer reinen Gutachterstelle) ist Ihnen wohl nichts Besseres eingefallen. Tatsächlich sind SIE nämlich derjenige, der ohne Quellen arbeitet: ICH hatte Ihnen ja nachprüfbare Quellen genannt:

-Artikel in der PNP -Name des Staatsanwalts -Name der Pressesprecherin des Bayerischen Wissenschaftsministeriums -Sie können ja auch mal im Abgeordnetenbüro von Herrn Scheuer (MdB)anrufen

Reicht das an Quellen ? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jedenfalls sind die Anforderungen der KMK Beschlüsse durch den PhDr. voll erfüllt. Sonst hätte es nämlich ein Gerichtsverfahren gegeben. Es hat aber keines gegeben, da die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Sachverhalts das Verfahren eingestellt hat. Und wo es keinen Kläger gibt, wird es auch niemals einen Richter geben. Ist doch irgendwie klar, oder ? Vor diesem Hintergrund war der Fall Andreas Scheuer ein richtiger Glücksfall für die "PhDr.-Inhaber", da er nämlich die letzte Sicherheit gebracht hat, dass der PhDr als Dr abgekürzt werden kann (in Ergänzung der entsprechenden gleichlautenden Bestätigungen verschiedener Wissenschaftsministerien). Bei dieser Sachlage führen Sie hier einen letzten Endkampf eines Verzweifelten, ohne zu merken, dass die Schlacht schon vorbei ist.


Erst einmal: Sie hatten sich doch auf Anabin berufen, und dort ist der "PhDr." nach wie vor unter "Postgraduale Studienangebote" und eben nicht unter "Promotionen" aufgeführt. Zudem ist Anabin eben nicht eine "reine Gutachterstelle" (was immer das heißen mag), sondern wird von der KMK-Konferenz (deren Beschlüsse ja angeblich das Führen eines "PhDr." als "Dr." erlauben sollen) geführt, und auch das Bayerische Wissenschaftsministerium verweist in Sachen Führung ausländischer Grade explizit auf Anabin (http://www.stmwfk.bayern.de/hochschule/grade.html). - Warum schließlich die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, darüber können wir alle nur spekulieren - in jedem Fall bedeutet eine Einstellung nicht automatisch, daß keine Straftat vorgelegen hätte. --Toto 09:05, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Korrekt. Herr Scheuer kürzt den Titel übrigens auch nicht mehr als "Dr." ab ([11]), ([12]). Er hat den Fehler eingesehen. Eine solche Abkürzung als "Blendung" zu bezeichnen, scheint laut der eindeutigen Festlegung von Anabin durchaus angemessen ([13]). Da er das korrigiert hat, ist eine Aufhebung der Immunität jedoch unverhältnismäßig. --GS 09:29, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Scheuer ist durch die Passauer Staatsanwaltschaft zur Unterlassung durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel aufgefordert worden den in Prag erlangten Abschluss eine "doktor filozofie" in der formalrechtlichen Form, nämlich als PhDr, zu führen. Da Sch. einsichtig war musste gegen ihn, als Abgeordneten, kein Strafverfahren eingeleitet werden. 80.130.92.137 10:47, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Vielleicht ist es die erbärmliche Qualität mancher Beiträge, die diese Diskussion so langweilig macht. Der letzte Beitrag ist mal wieder einfach erfunden worden. Wenn das nicht so wäre, wäre nämlich eine Quelle genannt - die es aber nicht gibt. Es gibt sie deshalb nicht, weil der Sachverhalt (Achtung: MIT QUELLE) tatsächlich nämlich so ist:

QUELLE: Passauer Neue Presse vom 20. 02. 2006 Ressort Lokalteil Passau-Stadt

MdB ANDREAS SCHEUER DARF DEN DOKTORTITEL FÜHREN:

"Das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Parlamentarier und Passauer Stadtrat wegen unbefugter Titelführung wurde eingestellt. "Die Angelegenheit ist für mich erledigt." Damit endet die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten PhDr. Andreas Scheuer. Er kommentiere damit - so der CSU-Politiker gestern zur PNP - ein letztes Mal die Sache mit seinem Doktor-Titel, die dem als Shooting-Star gefeierten Jungparlamentarier letztes Jahr eine Negativmeldung in der Bild-Zeitung eingebracht hatte. Am Samstag hat Scheuer Post von der Staatsanwaltschaft Passau bekommen. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass das "Ermittlungsverfahren wegen unbefugter Titelführung" mit Verfügung vom 14. Februar eingestellt worden sei. Mit der Einstellung sind keinerlei Auflagen und Weisungen verbunden. Grundlage für das Führen des an der Karlsuniversität Prag verliehenen Titels ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom September 2001. Demnach können Hochschulgrade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden. Die Titelinhaber können anstelle der im Herkunftsland üblichen Abkürzung auch die "Abkürzung ,Dr.' ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung" verwenden. In Bayern wird der Beschluss mit Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes Mitte 2006 umgesetzt. In vielen Bundesländern ist dies längst geschehen. Bis Bayern nachgezogen hat, wird Andreas Scheuer noch den Titel "PhDr" führen".

Noch Fragen ?

Allerdings, die Zeitungsmeldung, die hier vor Wochen schon gepostet wurde, ist keine seriöse Quelle. Sie ist fehlerhaft und schlecht recherchiert. Wäre gegen Sch. ein Ermittungsverfahren eingestellt worden, so hätte eines eröffnet werden müssen. Dies ist aber nie geschehen, seine Immunität ist nicht aufgehoben worden. Sch. ist durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel aufgefordert worden den in Prag erlangten Abschluss eines "doktor filozofie" in der formalrichtigen Form, nämlich als PhDr, zu führen. Der PNP-Redakteur bezieht sich auf die Angaben in Sch. Lebenslauf [14], in dem Sch., selbst heute noch, angibt zum "philosophiae doctoris", also einem PhD, der tatsächlich als Dr., nach Novellierung des bay. Hochschulgesetztes führbar wäre, promoviert zu haben. 80.130.92.137 12:58, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Richtig, Quellen sind Anabin, Kultusministerkonferenz und Landesministerien. Unterschieden wird zwischen Berufsdoktoraten und "kleinen Doktorgraden". Letztere enthalten kein Promotionsverfahren, sondern eine "rigorose Prüfung" ([15]). Scheuer hat also nicht, wie er schreibt promoviert (eigentlich heisst es: "wurde promoviert"), sondern er hat eine rigorose Prüfung absolviert, die zu einem kleinen Doktorgrad führte. Der kleine Doktorgrad entspricht bei uns einem Magister. Gruß --GS 14:31, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Also der letzte Beitag ist ja jetzt wirklich völlig abstrus. Nur weil der Verfasser der Broschüre des WiMi in Schleswig-Hostein (als einziges WiMi in Deutschland) noch eine weitere Abstufung eingeführt hat (die sich weder in den KMK Beschlüssen noch in deren Gesetzesumsetzung in Schleswig-Holstein selbst wiederfindet !! - bitte mal einfach nachlesen) muß man diesen Unsinn ja nicht glabuen. Da gibt es ja zig Gegenbeispiele (siehe z.B. Broschüre des WiMi Baden-Württemberg). Und dass es sich beim PhDr um ein wissenschaftliches Promotionsverfahren handelt (Voraussetzung in den KMK-Beschlüssen), wird von den verleihenden, staatlich anerkannten Universitäten (ebenfalls eine Voraussetzung der KMK-Beschlüsse) ja bestätigt. Und nur die verleihende Universität ist für diese Fragestellung maßgeblich lt. zweier Urteile des EuGH. Hinzu kommt, dass -mal wieder- ohne Quellenangabe behauptet wird, gegen A. Scheuer seien verwaltungsrechtliche Zwangsmittel erlassen worden.


Ja, das Einzige, was stimmt, ist, dass gegen Andreas Scheuer nie ein "Ermittlungsverfahren" eingeleitet wurde, weil die Sache bereits nach dem Prüfverfahren eingestellt worden ist. Da hat der Vor-Vorverfasser sogar Recht.


   Ich hätte da auch noch eine Quelle von Ende Dez. 2005:

Mediendenk liegt mittlerweile eine E-Mail von Dr. Christoph Parchmann, Pressesprecher des Wissenschaftsinisteriums vor, die den Titelmissbrauch bestätigt: „Wie in den meisten anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland bereits gegenwärtig, wird auch in Bayern mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes (voraussichtlich 06/2006) der Träger eines Doktor filozofie der angefragten Art diesen mit der Titelbezeichnung „Dr.“ führen können. In der Zwischenzeit ist ein Zusatz „Ph“ noch erforderlich.“


Ich verfolge die Diskussionen schon seit geraumer Zeit mit gewissem Interesse. Als Leser drängt sich Einem in der Tat der Eindruck auf, dass die PhDr.-Hasser sehr häufig mit Behauptungen agieren, aber keine Quellen vorweisen können. Sonst wäre sicherlich schon die Quelle für die Behauptung genannt worden, dass es verwaltungsrechtliche Zwangsmittel gegen Andreas Scheuer gegeben habe. Wir warten bis jetzt auf die Quellenangabe. Wohl vergebens.....


Also ich finde auch, dass die hier veröffentlichten Pressemeldungen doch ein klares Bild zugunsten des PhDr abgeben, dass der PhDr. -wie in anderen Bundesländern auch- nach der Umsetzung der KMK Beschlüsse auch in Bayern als Dr. geführt werden kann. Den endgültigen Beweis wird uns Herr Scheuer selbst liefern, wenn er sich nach der Gesetzesänderung wieder Dr. nennt.

Trotz allem sollte endlich der Artikel obejktiviert werden, da der PhDr. ja inzwischen tatsächlich als Dr. geführt werden darf.

_________

Die Artikeldarstellung, dass "kleine Doktorgrade" aus der ehemaligen CSSR nicht als Dr. führbar sind ist richtig. Diese Abschlüsse sind, sowohl im Vergabeland, also Tschechien und Slowakei, als auch im deutschsprachigen Ausland, nicht als Dr. führbar; wohlaber in der vergebenen Form, z.B. "doktor filozofie", abgekürzt als PHDr. Ausserdem kann man nicht zu diesem Abschlusstyp "promovieren". Die Aussage, man ist zu einem "PHDr" promoviert worden ist falsch und irrführend.

Auch die, in dieser Diskussion oft erwähnten, KMK-Beschlüsse sehen solch eine Führung nicht vor. Dieser Irrglaube wird von windigen "Promotions"vermittlern verbreitet. Sollten Sie einen akademischausgebildeten Slowaken bzw. Tschechen kennen, so befragen Sie ihn nach diesem Abschlusstyp.


Langweilen Sie uns nicht mit Ihrer Privatmeinung. Wenn Sie hier noch ernstgenommen werden wollen, legen Sie Beweise / Quellen für Ihre Behauptungen vor.


Nun ist die, in dieser Diskussion, gebetsmühlenartigwiederholte Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts (mit Umsetzung der zwei uminösen KMK-Beschlüsse), die angeblich zur Führung eines magisteräquivalenten slowakischen bzw. tschechischen "kleinen Doktorgrad" als Dr. legitimiert, seit einer Woche in Kraft. Nun kann der angeblich "blamierte Blender" Scheuer endlich die zwei Buchstaben vor den Namen stellen. LOL

Übrigens, auch ein, durch einen unwissenden Urkundenbeamten, irrtümlich eingetrager "kleiner Doktorgrad" in die Ausweisdokument würde nicht zur Führung als Dr. legitimieren.

gähn..., also dass es auf die Eintragung in die Ausweisdokumente nicht ankommt, wissen wir ja wohl alle. Ich glaube, über dieses Niveau waren wir in der Diskussion doch schon raus, oder ? Wie bei allem, kommt es auf die Gesetzeslage und ggf. die entsprechenden Rechtsauslegungen an. Wie die Gesetze sind, kann man ja wohl nachlesen. So z.B., dass seit 1. Juni die KMK-Beschlüsse auch in Bayern umgesetzt sind. Wie die Staatsanwaltschaft die Gesetze auslegt, ist ja in dieser Diskussion auch eindeutig nachgewiesen worden (und zwar durch nachprüfbare Quellen); nämlich dass der PhDr. jetzt auch in Bayern als Dr. geführt werden kann. Wenn jemand andere Quellen hat, dann möge er sie doch bitte hier mal zum besten geben. Aber angesichts der zahlreichen hier zitierten Medienberichte, dass der PhDr in Deutschland ein Dr ist, macht es doch gar keinen Sinn mehr, ständig seine unbewiesene Privatmeinung zu posten, dass dies doch nicht stimme. Oder kann nicht sein, was nicht sein darf ?

Wie die Novelle des Bay. Hochschulgesetzes, den Inhaber eines slowakischen "doktor filozofie" zum Führen eines Dr. berechtigt ist mir absolut unverständlich. In der Novellierung wird klar formuliert, dass die, auf Bundesebene getroffenen Äquivalenzabkommen, Landesrecht vorgehen, was heisst, das in Bayern das Äquivalenzabkommen zwischen der Slowakei und Deutschland gilt, woraus hervorgeht, dass die "kleinen Doktorgrade" in der Originalform, ohne Herkunftsbezeichnung führbar sind.HausBräu 11:31, 8. Jun 2006 (CEST)


Also dieser Beitrag schlägt ja jetzt echt dem Fass den Boden aus. Der Verfasser zeigt hier echte Schwächen im Verstehen von Gesetzestexten. Daher hier der genaue Gestzeswortlaut mit Verständnishilfen: "Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (=Äquivalenzabkommen) und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (= KMK-Beschlüsse) gehen den Regelungen in den Abs. 1-3 vor. Soweit letztere (d.h. die KMK-Beschlüsse) gegenüber den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen (=Äquivalenzabkommen) im Einzelfall günstigere Regelungen enthalten, sind diese anzuwenden." Damit ist doch völlig klar, dass die (günstigeren Regelungen der) KMK-Beschlüsse anzuwenden sind. Mein Tipp: der Verfasser des vorhergehenden Artikels sollte lieber keine Zeit oder Mühe auf eine Promotion verwenden geschweige denn überhaupt darüber nachdenken.

Anonymus, Ihren Argumentationsstil empfinde ich, mir gegenüber, als beleidigend. Die KMK-Beschlüsse v. 21.9.2001 beziehen sich auf "...wissenschaftliche Promotionsverfahren...". Die Graduierung zu einem sog. "kleinen Doktorgrad" ist weder ein Promotionsverfahren, noch wissenschaftlich, da es "...ohne wissenschaftliche Forschung und selbständige schöpferische Tätigkeit..." erlangt wird. Somit kann ein "kleiner Doktorgrad" auch nach der Novelle des Bay. Hochschulgesetzes nicht als Dr. geführt werden, wohl aber ein tschechisch bzw. slowakischer PhD als Dr..HausBräu 18:36, 8. Jun 2006 (CEST)

Wie Sie aus den hier veröffentlichten Stellungnahmen der bayerischen Staatsanwaltschaft und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums ersehen können (die Berichte können in den Archiven nachgelesen werden), kann ein PhDr sehr wohl als Dr. abgekürzt werden. Damit ist doch alles gesagt.Seien Sie doch so nett, Ihre anderweitige Behauptung zu belegen.

Wir drehen uns hier im Kreis!!! Es ist doch nun langsam wirklich bewiesen, dass der PhDr. in Deutschland als Dr. führbar ist. Ich selbst habe ihn problemlos in meine Ausweisdokumente eintragen lassen können. Und das, obwohl die Sachbearbeiterin im Bürgeramt Rücksprache mit dem zuständigen Wissenschaftsministerium gehalten hat. Des weiteren ist wohl nicht nur jedem PhDr.-Promovierten bekannt, dass es sich hierbei nicht um einen Magisterstudiengang, sondern um eine ordentliche Promotion mit Dissertation, Verteidigung und rigorosen Prüfungen in zwei weiteren Fächern handelt. Mein Examen an der Universität (Dipl.-Kfm.) in Deutschland war dagegen eine Lachnummer! Außerdem war díeser Abschluss (Magisteräquivalent) Zulassungsvoraussetzung für die Promotion in der Slowakei. Warum sollte ein bereits absolvierter Studienabschluss der 2. Studienstufe an einer deutschen Universität zwingende Voraussetzung für einen weiteren Abschluss der 2. Studienstufe sein?

Sowohl im Haupttitel als auch hier in der Einleitung finden sich haarsträubende Fehler und Ungenauigkeiten zu den slowakischen Doktorgraden. Hinweise auf die Gesetzeslage werden leider immer wieder gelöscht.

Noch einmal ein Versuch (Quelle: Eurodice):

The higher education institutions award the following academic degrees to their graduates:

  1. in Magister's study, the degree of "magister" (Mgr.); in artistic branches of study, the degree of "magister umenia" (Mgr. art.);
  2. in Engineer's study, the degree of "in žinier" (Ing.) in technical, pedological and economic branches of study; the degree of "in žinier architekt" (Ing. arch.) in the branches of architecture and town planning;
  3. in Doctor's study, the degree of "doktor všeobecného lekárstva" (MUDr.), "doktor zubného lekárstva" (MDDr.) in medical branches of study; and the degree of "doktor veterinárskej medicíny" (MVDr.) in veterinary branches of study

The graduates of Magister's study (Mgr.) who completed the examina rigorosa a part of which is the defence of a thesis, are awarded the diploma, showing the branch of study completed and the academic degree:

   * in the field of natural sciences "doktor prírodných vied" (RNDr.)
   * in the field of pharmacy "doktor farmácie" (PharmDr.)
   * in the humanities and art disciplines "doktor filozofie" (PhDr.)
   * in the fields of law and security with juridical concentration "doktor práv" (JUDr.)
   * in teacher training with branches of education and sports "doktor pedagogiky" (PaedDr.)
   * in theological fields of study except of catholic theology "doktor teológie" (ThDr.).

Certification - Ph.D Study

The Ph.D. study is finished by the defence of a dissertation thesis after completing dissertation examination.

The graduates of the Ph.D. study are issued diplomas showing the name of the higher education institution, faculty, study field and study programme; in case the PhD study took place in the external educational institution, also the name of the latter. The graduates of Ph.D. study are awarded the academic degree of "doctor" ("philosophiae doctor") abbr. Ph.D. and in artistic PhD study programmes the academic degree of "doctor of art" ("artis doctor") abbr. ArtD. After the initial comprehensive part of PhD study the PhD graduates in the field of Catholic Theology are awarded the academic degree of "licenciát teológie" (abbr. ThLic.). The graduates of PhD study in these areas are also awarded the academic degree of "doctor teológie" (abbr. ThDr.).

______ Zur Führung in Deutschland gibt es nun einmal eine unterschiedliche Anwendung der inzwischen angeglichenen Hochschulgesetze in den einzelnen Bundesländern. Ob sich die Ansicht durchsetzt, die sog. kleinen Doktorgrade seien nicht als "Dr." zu führen, erscheint zweifelhaft, weil dies voraussetzen würde, dass das Gesetz zwischen Berufsdoktoraten, Doktorgraden mit gleichwertigem wissenschaftlichen Promotionsverfahren und nicht gleichwertigem wissenschaftlichen Promotionsverfahren unterscheidet - was eben gerade nicht der Fall ist. Dass die "kleinen" Doktorgrade eine nicht wissenschaftliche schriftliche Arbeit voraussetzen, wird wohl nicht ernsthaft vertreten. Das wäre auch kaum mit dem in allen Bundesländern geltenden Äquivalenzabkommen vereinbar. Denn dort ist in Art. 4 festgeschrieben, dass die Anerkennung oder Ergänzung der schriftlichen "Rigorosen Arbeit" für die Dissertation in Deutschland den Universitäten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Promotionsordnungen übertragen wird.


Leider (mal wieder) falsch: Weder im Gesetz noch in den KMK-Beschlüssen steht, dass Gleichwertigkeit zwischen dem deutschen und dem ausländischen Abschluss gegeben sein muß. Wie somit leicht nachprüfbar, ist Gleichwertigkeit kein Kriterium.

Und wenn Sie sich wenigstens mal ein bißchen Mühe geben und in den neuen Hochschulgesetzen der Länder nachlesen würden, dann würden auch Sie feststellen, dass in fast allen Ländern die KMK-Beschlüsse den Äquivalenzabkommen vorgehen, dass die Äquivalenzabkommen also gar keine Rolle mehr spielen.

- Diese Zuschrift mißversteht den vorstehenden Diskussionsbeitrag. Dort steht:"... was eben gerade nicht der Fall ist". Im Übrigen habe ich keine Lust, hier lange Ausführungen zur Rangfolge von Gesetzen pp. (Äquivalenzabkommen, Landeshochschul- oder - wissenschaftsgesetze, KMK-Beschlüsse) zu machen. KMK-Beschlüsse sind - wohl auch für juristische Laien offensichtlich - keine Gesetze. Entscheidend wird sein, wie die inzwischen wohl angeglichenen Landesgesetze angewandt werden - letztlich nach gerichtlicher Prüfung.


Also in Berlin ist die Führung z.B. des PhDr. als "Dr." kein Problem:

http://www.science.berlin.de/cgi-bin/frames.pl?http://www.science.berlin.de/2_hochschulen/inhalt/4_studium/7_abschluesse/11_faq.htm

Die Aussage stimmt nicht. In Berlin ist eine Führung eines ausländischen EU-Grades nur in dem im Ursprungsland vergebenen Wortlaut statthaft. PhDr bleibt auch in Berlin PhDr. HausBräu 09:33, 16. Sep 2006 (CEST)


Laut eines neuen KMK-Beschlusses vom 05.07.2007 ist nun Rechtssicherheit bzgl. der Führung des PhDr. als Dr. ohne Zusatz geschaffen worden. Demnach ist dieser Doktortitel als Dr. in Deutschland legal führbar, wenn die Immatrikulation zum Promotionsstudium vor dem 01.09.2007 erfolgt ist. Alle Absolventen, die nach dem 01.09.2007 immatrikuliert wurden, müssen nach erfolgter Promotion den Doktortitel in der Originalform PhDr. führen. Dies bestätigte auf Anfrage auch Herr Radlinger vom Bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft.

Laut der KMK-Webseite existiert kein Beschluss mit diesem Datum. Satire-an. Dies bestätigte mir auch meine Oma auf Anfrage, sie hat den Beschluss auch nicht finden können. Satire-aus. Das andauernde Geschwätz von nicht nachvollziehbaren Quellen ist unerträglich und sowieso zutiefst unwissenschaftlich. --85.178.228.64 12:07, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Die Aussage, dass der PhDr. und die anderen Grade dieser Stufe als "Dr." geführt werden dürfen, wenn das Verfahren vor dem 01.09.2007 aufgenommen wurde, ist absolut korrekt: http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/hs_uni_studium_Grade_Informationsblatt.pdf --Whoisit2008 18:53, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Doktorgrade außerhalb des deutschsprachigen Raums ausgliedern

Langsam wird das Hin und Her bei den osteuropäischen Doktorgraden ein wenig nervig. Ich fände es sinnvoll, im Artikel Doktor nur die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz darzustellen und den Rest in einem neuen Artikel Ausländische Doktorgrade und ihre Anerkennung (o.ä.) zu behandeln. Das würde den ansonsten unproblematischen Artikel ein wenig von den Kontroversen entlasten. Irgendwelche Meinungen zu dem Vorschlag? --Toto 08:49, 3. Apr 2006 (CEST)

Finde den Vorschlag gut, dann wird der Artikel auch wieder ein bißchen übersichtlicher.
--Peter Putzer 09:24, 3. Apr 2006 (CEST)
Finde ich inkonsequent; bin dagegen. Die Beschreibung für andere Länder besteht schon sehr lange innerhalb des Lemma. Nur weil ein Einziger, seit kurzem, die gesetzlichen Regelungen über die Anerkennung slowakischer Doktorgrade in Deutschland, immer wieder, fälschlich ändert sollte man die Beschreibung ausländischer Doktorgrade nicht ausgliedern, da dies die Änderungsmotivation des entsprechenden users wohl kaum beeinflussen würde, das Problem nur verlagern würde.80.130.121.125 09:45, 3. Apr 2006 (CEST)

Einverstanden - Ausländische Doktorgrade und ihre Anerkennung im deutschsprachigen Raum --Dr. Steller 10:50, 3. Apr 2006 (CEST)

  • Halte es für wichtig, einen gesamten Überblick zu bieten. Sicherlich kann ein eigenes Lemma für "ausländische" Doktorgrade angelegt werden. Dann muss aber überlegt werden, ob dieses Lemma europäische und nicht europ. Grade enthält. Daher bin ich eher für ein Lemma EU-Grade und einen für Restwelt. Wenn überhaupt. -- Christoph Wagener 12:00, 3. Apr 2006 (CEST)


Der Gesamtüberblick sollte unbedingt gewahrt werden. Es geht doch eigentlich nur, um die kürzlich aufgetretenen, Probleme mit den haltlosen Änderungen der Definition und der Führung in Deutschland von Doktorgrade bzw. "Pseudodoktorgraden" ("PhDr" ist Magisteräquivalent) aus der ehemaligen Tschecheslowakei. Die Gesetzeslage in Deutschland ist, von Christoph Wagener, unter "Slowakische Doktorgrade" (s.o.) deutlich dargestellt worden. -- 2006-04-03 11:43:49 80.130.87.228

OK, habe mich heute an einen Admin gewandt, und der Artikel ist inzwischen halbgesperrt, also nur noch für angemeldete Benutzer zugänglich. Auch eine Lösung :). --Toto 14:41, 8. Apr 2006 (CEST)

Das Thema nicht-deutscher Doktorgrade und deren Wiki-Eingliederung ist ja nun schon heftig diskutiert worden. Hat sich an dieser 'Baustelle' nun schon etwas getan? Tatsächlich hab nicht wirklich die Möglichkeiten daran konstruktiv mitzuwirken. Konkret ist mir ein Tekn. Dr. untergekommen. Mit etwas Phantasie für Sprachen bin ich dann in der schwedischen Wiki (siehe Link) fündig geworden. Nochmal anders gefragt: Ist geplant für solche Titel eine Referenzliste zu erstellen? Sodass man bei der Suche danach nicht mehr auf einer Auswahl von Persönlichkeiten landet, die den gleichen Titel tragen. --Bohniges 13:29, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ungarn

Ich gehe davon aus, daß Dr. Steller sich mit der Rechtslage in Ungarn auskennt, allerdings scheinen mir an diesem Abschnitt mehrere Dinge unklar bzw. nicht ganz schlüssig. Für die Führung in Deutschland ist die Rechtslage in Ungarn irrelevant, ein "soll" läßt sich sicher nicht ableiten. Generell kann ich mir kaum vorstellen, daß mit der Promotion alle Ausweise ihre Gültigkeit verlieren (jedenfalls nicht unmittelbar), auch wenn es schon sein kann, daß nach ungarischem Recht der Grad nachgetragen werden muß. Allerdings habe ich für diesen Umstand (nämlich daß der Doktorgrad Teil des Familiennamens wird) keinerlei Belegstelle in deutscher oder englischer Sprache außerhalb dieses Eintrags gefunden. Auch der unter [16] zu findende Text von Doktoratsurkunden impliziert meiner Ansicht nach, daß der Grad "dr." vor dem Familiennamen geführt werden kann, nicht muß. Kann jemand die Situation aufklären? --Peter Putzer 12:13, 9. Apr 2006 (CEST)

Nach meinen Promotion sollte ich - wegen meinen Namensänderung - meinen ungarischen Personalausweis, mein Führerschein, und auch mein Grundbuch (!) wechseln. Jetzt in Bayern niemand versteht, daß ich als ungarische Staatsangehörige (z.B. bei der gemeinsamen /deutsch-ungarischen/ Rentenversicherung und Steuereklärung) nicht Steller, sondern dr. Steller bin. Deshalb schreiben die ungarische Behörde immer Briefe, daß "niemand in Ungarn unter diesen Namen und Registrationsnummer lebt".
Ich kann über diesen speziellen Gesetz nur diese sagen. Aber das ist mir schon ziemlich langweilig, immer diese Bürokratie erklären. Wäre endlich gut, was für eine EU-Gesetz darüber (und nicht über die Apfelgröße) haben... --Dr. Steller 12:31, 9. Apr 2006 (CEST)
Es tut mir leid, aber die zitirte Seite ist nicht offiziell. Das ist nur die "AMERICAN HIGHER EDUCATION INFORMATION CENTER" - und nicht als Universitätsfach anerkannt. Übrigens es ist voll mit Fehlern: z.B. "színház- és filmművészeti főiskola (college of theatre and film studies)" - seit 1993 gibt in Ungarn keine "Színház- és filmművészeti főiskola" mehr. Aber es gibt Universität - aber das ist kein "college". (Das ist immer so: die reiche Leute kamen aus Amerika in Ungarn ohne Kenntnisse und Fertigkeiten zurück, und schreiben Dummheiten.)
Offizielle Seite ist hier - aber leider auf ungarisch. (Weitere: Europass Österreich, EUROPASS). --Dr. Steller 12:51, 9. Apr 2006 (CEST)
Ihre Kritik an der genannten Seite kann ich nachvollziehen, was die Aktualität anlangt, da mag es sein, daß die nicht mehr gegeben ist. Allerdings verstehe ich nicht, wie Sie auf das genannte "American Higher Education Information Center" kommen, ich finde unter dem Link nur die OSEAS (OverSeas Educational AdviserS). Jedenfalls scheint die Website durchaus [www.u-szeged.hu einer Universität] zu gehören. Die Relevanz der diversen EuroPass-Seiten erschließt sich mir übrigens leider auch nicht. Was hat der "europäische Lebenslauf" bzw. auch das Diploma Supplement mit der hier diskutierten Frage des ungarischen Namensrechts zu tun?
--Peter Putzer 09:53, 12. Apr 2006 (CEST)
Inwiefern ergibt sich, aus der zitierten Quelle, dass nach Erwerb eines wissenschaftlichen Doktorates der Familienname ungültig wird? Zur Belegung interessant, wäre das entsprechende ungarische Gesetz. 80.130.75.228 08:17, 12. Apr 2006 (CEST)
Auch für mich war neu: schon ab 2005 alle können entscheiden, möchten sie den Doktortitel benutzen, oder nicht. Wenn möchten, dann müssen sie obligatorisch in allen offiziellen Dokumenten benutzen, wenn nicht möchten, dann sie dürfen nicht mehr in den off. Dokumenten benutzen. Als ich mein Doktorat gemacht habe, für uns im 1995 war noch obligatorisch.
Das ist ganz genau so, wie z.B. das "y", der ehemalige Adelstitel in den alten Namen, oder Namensübersetzungen. Meine Name mit "i" ist auch ungültig - nur mit "y" darf ich benutzen. --Dr. Steller 08:47, 12. Apr 2006 (CEST)
Nichts für ungut, aber eine Übersetzung in eine weiter verbreitete Sprache wäre halt nett. Wie heißt das zuständige Gesetz? Dann könnte man versuchen, eine solche Übersetzung aufzutreiben. Beispielsweise finden sich unter [17] (genauer: [18]) einige der möglicherweise relevanten Gesetze in englischer bzw. deutscher Übersetzung. Leider fehlt genau der "Higher Education Act" von 1993 (er ist zwar verlinkt, die LInks führen aber ins Leere). Oder ist der namensrechtliche Aspekt ohnehin woanders geregelt?
--Peter Putzer 09:46, 12. Apr 2006 (CEST)

Das ist das Problem, daß die Namensänderungen dem Innen-, und die Promotion dem Kultusministerium gehören. Und bisher ist leider kein Synkron. --Dr. Steller 13:24, 12. Apr 2006 (CEST)

die Argumentationen und gebrachten Quellen von Dr. Steller sind für mich unverständlich, nicht unbedingt sprachlich, und kontextlos. Meine Essenz daraus wäre, es stimmt nicht, d.h. es besteht keine gesetzliche Grundlage zu solch einer Aussage bzw. eine entsprechende Gesetzgebung besteht seit 2005 nicht mehr. 80.130.87.127 20:50, 12. Apr 2006 (CEST)
  • Vielleicht gibt keine synkronisierte Gesetzgebung mehr, aber die Leute mit ihren Familiennamen leben noch. 8-)
  • Aber ich verstehe schon, warum ein Missverständnis liegt ein. Ich muss hier nicht argumentieren, weil ich ganz genau weiss (zusammen mit ung. 120 Millionen EU-Bürgern), wie es geht. Nur die Bundesdeutschen müssen verstehen, dass in Europa auch solche EU-Länder sind, die altes und neues System paralell haben. Deshalb ist diese Zitat "according to the 100 section (5) of the Act LXXX of 1993 on higher education, the title of doctor (PhD) is due to him/her and he/she is eligible to use the denotation of "Dr" with his/her family name" - kein Gesetz über die Familiennamen! Über die Namensänderungen entscheidet das Innenministerium, welches - Gott sei Dank - nicht mehr mit der Wissenschaft zu tun. Und diese Text ist nicht obligatorisch, etwas ähnliches dürfen die Unis schreiben. Z.B. in meinen "Diploma Promotionis" steht: "et declaravimus potestate e lege nobis data concedentes ei ab hoc die ius titulo doctoris (PhD) utendi" (2003). Ganz genau diese steht in meinem alten "Testinonium" legitimo modo: "facultate Nobis competendi dantes et concedentes Ei ius titulo doctoris universitatis utendi" (1995). Also, in der Uni stimmt die Möglichkeit zu der Namensänderung - aber was war DANN? Sofort im 1995 habe ich einen offiziellen Brief von der Uni bekommen, dass sie ins Innenministerium meine veränderte Daten weitergesendet hat. Ich habe mich erst nach vier Monaten am Standesamt gemeldet, weil ich keine Zeit hatte - und ich habe wegen die vier Monate (max. drei Monate darf man warten) fast Straf bekommen.
  • Das ist auch so z.B. bei der Eheschließung in Deutschland. Deutsche Eheschließungen sind in viele Ländern (auch in Ungarn) nicht anerkannt - die deutsche Heiratsurkunde ist nur ein Vorschlag (auch wie die Promotionen) für das ungarischen Innenministerium. Akzeptiert - oder nicht: das Innenministerium wird entscheiden. Z.B. wir sollten noch einmal in Ungarn heiraten, weil das Ministerium meine neue Namensänderung (dr. Steller) nicht akzeptierte.
  • Also, zusammenfassend: ich will hier nicht argumentieren, weil ich schon auch als Hochschullehrerin immer alles max. zwei Mal erklärte. Wer versteht, versteht, wer nicht - es tut mir Leid, durchfällt. --Dr. Steller 15:04, 13. Apr 2006 (CEST)
Was Sie als Hochschullehrerin wo wie gehandhabt haben, ist hier irrelevant. Ihre Behauptung sollten Sie mit Quellen stützen (mir persönlich würde sogar ein ungarischer Gesetzestitel reichen, ich kann damit zwar direkt nichts anfangen, aber zumindest ein Hinweis für Recherchen wäre damit geliefert). Höchst verwunderlich finde ich nebenbei den Hinweis auf "deutsche Eheschließungen". Es mag zwar sein, daß es hier Unterschiede in der Anerkennung ausländischer Eheschließungen gibt (wohl eher nicht innerhalb der EU, da bin ich mir ziemlich sicher), aber dabei handelt es sich sicher nicht um ein spezifisch deutsches Phänomen. Oder auch direkt gefragt: Welches Charakteristikum des deutschen Eherechts verhindert "in vielen Ländern", daß solche Ehen anerkannt werden? *wonders*
--Peter Putzer 19:07, 14. Apr 2006 (CEST)

Abkürzung "Dr." im Englischen

Der Satz "Die englische Sprache setzt hierbei keinen Punkt hinter den Dr; die Schreibweise ist also dann Dr Vorname Nachname" ist nur für britisches Englisch richtig, nicht für amerikanisches. Die Situation ist hier wie bei "Mr.", siehe [19]. Siehe auch [20]. Deshalb schreibt man besser "Während im amerikanischen Englisch wie im Deutschen ein Punkt nach der Abkürzung "Dr" verwendet wird, wird dieser im britischen Englisch meist weggelassen". Die zwei Verweise auf irgendwelche britischen Uni-Seiten können dann auch entfallen. --192.100.124.218 18:08, 10. Jul 2006 (CEST)

Inhaltlich korrekt, ich würde aber den typographischen Hinweis komplett weglassen. Scheint mir ziemlich irrelevant für das Lemma zu sein. 83.65.240.237 12:50, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Österreich: Dr. med. univ.

Im Artikel steht: "Im Bereich Allgemeinmedizin wird der Grad „Dr. med. univ.“ und im Bereich der Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben." Das ist Unsinn. Was hat die Promotion (Verleihung des akademischen Grades) mit der fachlichen Ausrichtung (Allgemeinmedizin) zu tun? Nichts! Ich schlage deswegen folgende Änderung vor: "In der Studienrichtung Humanmedizin ..." Oder: "An der medizinischen Fakultät ...". Da der Artikel gesperrt ist, richtet sich mein Vorschlag wohl an Administratoren. Ob die das lesen? --84.159.50.249 10:58, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Woran stoßen Sie sich jetzt genau?
--Peter Putzer 08:13, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Daß der akademische Grad nicht "im Bereich Allgemeinmedizin" vergeben wird. --84.159.66.141 00:00, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Naja, die Formulierung war etwas holprig, aber es war klar, was damit gemeint war - im Gegensatz zu Ihrem Posting, wenn mir diese Anmerkung erlaubt sei. Hab's ausgebessert, übrigens ganz ohne, daß ich Administrator wäre.
--Peter Putzer 10:53, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist auch nicht richtig, daß der akademische Grad in Österreich "ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben" wird. Er wird entweder durch eine Dissertation oder eine Wahlfachausbildung erworben. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. (Wie konntest du den Artikel ändern? Er ist doch gesperrt!) --84.159.33.12 23:15, 4. Jul. 2007 (CEST) 23:14, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ohne Zusätzliche Promotionsleistung zum (Grund-)Studium. Dr. med. univ. ist der Diplomgrad in Humanmedizin, Dr. med. dent. der in Zahnmedizin. Die "Dissertation" der Mediziner ist eine Diplomarbeit (Ausnahme: das medizinische Doktoratsstudium zum Dr. med. univ. et. scient. med.). Der Artikel ist in dieser Hinsicht korrekt. Bzgl. Änderungen am Artikel: Gesperrt ist er nur für IPs, nicht für angemeldete Benutzerinnen und Benutzer.
--Peter Putzer 23:46, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn die Promotion aufgrund einer Diplomarbeit oder einer Wahlfachausbildung erfolgt, wie kann der akademische Grad dann "ohne zusätzliche Promotionsleistung (zum Grundstudium)" erworben sein? --84.159.64.174 09:37, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich muß meine Einwände insofern korrigieren, als sie sich nur auf das Studium der Medizin (A201) beziehen und nicht auf das Studium der Humanmedizin. Wenn es - wie oben erwähnt - zwei verschiedene Studienrichtungen gab bzw. gibt und demzufolge auch zwei unterschiedlich zu bewertende akademische Grade gleichen Namens, dann sollte man dies unbedingt im Artikel erwähnen! Sonst bietet dieser Artikel mehr Des- als Information. - In den Neuzigerjahren galt der akademische Grad übrigens als amtlich zu führender Bestandteil des Familiennamens. Hat sich das inzwischen geändert? Gegebenenfalls wäre ein Quellenhinweis hilfreich, damit man diese Aussage im Artikel bewerten kann. Danke. --84.159.64.174 13:15, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Auch nach den Bestimmungen des AHStG iVm dem Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 über die Studienrichtung Medizin wurde der akademische Grad Dr. med. univ. als erster und einziger Grad für die Studienrichtung Medizin vergeben. Eine über dieses Erststudium hinausgehende Promotionsleistung war nicht vorgesehen, die vertiefende Ausbildung in einem der drei Prüfungsfächer, in einem anderen Fach oder die Abfassung einer "Dissertation" bildete einen integralen Teil des Studiums. Was sich (außer natürlich Details der verschiedenen Studienpläne) geändert hat, ist die Bezeichnung des Studiums ("Studienrichtung Medizin" vs. "Diplomstudium Humanmedizin") und die Abspaltung der Zahnmedizin. Das war's aber auch schon.
Bzgl. der angeblichen Verpflichtung, den akademischen Grad als Teil des Familiennamens zu führen: Diese Information war und ist falsch. Der Versuch eines Gegenbeweises darf gerne angetreten werden.
--Peter Putzer 14:48, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verstehe ich nicht, warum das [21] gelöscht wurde. Ich wurde doch selbst mit einer Wahlfachausbildung promoviert. Wie kann das falsch sein? Und was soll das bedeuten: "die postulierte Unterscheidung der Voraussetzungen gibt es nicht wirklich" (aus der Löschbegründung)? --91.19.142.244 18:58, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Salutomed behauptete, daß ein qualitativer Unterschied zwischen der alten Studienrichtung Medizin (AHStG) und der neuen Studienrichtung Humanmedizin (UniStG/UG 2002) bestünde, insbesondere bzgl. des Status des abschließenden Akademischen Grades als "Berufsdoktorat". Dem ist nicht so.
--Peter Putzer 23:53, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Angloamerikanischer Raum

Der Absatz ist vollkommed unzureichend. Großbritannien fehlt, ebenso wurde der Zusatz gelöscht das die korrekte britische Schreibweise Dr ohne Punkt ist und kein Tippfehler ist. Es wäre wirklich sinnvoller nicht deutschsprachige Doktortitel woanders hinzuverlegen. Ebenso steht DPhil nun unter Nordamerika. Meines Wissens nach ist DPhil eine Ausdrucksweise extrem alter britischer Universitäten, Oxford, Glasgow usw. Eine Suche nach DPhil site:.edu zeigt das Dphils auch in Amerika Ihren Titel meist von britischen Universitäten haben (DPhil Oxon usw.). z.B. http://www.garrett.northwestern.edu/content.asp?C=1080&instructorid=136237 http://www.biblical.edu/pages/discover/faculty-directory.htm http://www.slu.edu/colleges/AS/ENG/faculty/weliver.html http://www.mcw.edu/display/router.asp?docid=17107 http://www.tlg.uci.edu/~gabby/directory/ukthesis.html

Da es keine amtliche britische Rechtschreibung gibt, ist "die korrekte britische Schreibweise" auch nicht festlegbar. Zwar gibt es einen Trend im britischen Sprachgebrauch, Punktuation stark zu reduzieren (besonders in Kontraktionen wie Doctor/Dr, Saint/St, ...), eine allgemeingültige Vorschrift jedoch nicht. Typographische Detailbetrachtungen sind in diesem Artikel wohl wenig relevant. Pepekupfer 23:03, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


"Note carefully the use of full stops in these abbreviations. British usage favours omitting the full stop in abbreviations which include the first and last letters of a single word, such as Mr, Mrs, Ms, Dr and St; American usage prefers (A) Mr., Mrs., Ms., Dr. and St., with full stops. Most other abbreviated titles, however, require a full stop, as shown above." http://www.informatics.sussex.ac.uk/department/docs/punctuation/node28.html

Punkt ist, daß das britische System willy nilly mit dem amerikanischen zusammengewürfelt wurde. Die zwei Beispiele sind erst mal der Anfang. Unterschiede im viva usw. Wenn man anfängt den DPhil zu erwähnen geht man entweder voll in die Breite oder lässt es einfach weg oder schiebt es auf eine neue Seite. Momentan ist der Absatz meiner Meinung nach ein zusammengekürztes Chaos. Attenbüro 03:42, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Da stimme ich zu, das muss überarbeitet werden. Nur, bitteschön, welche Punkte bei welchen Abkürzungen wo "favoured" sind, ist wohl das aller-unwichtigste Problem auf einer Seite zum Thema "Doktor". Pepekupfer 05:55, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Klar, war nur ein Beispiel mit dem mich die Leute immer nerven. Attenbüro 05:29, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dres. für Einzelperson?

Nach Überlegungen in der Auskunft, ob Dres. auch für eine einzelne Person mit mehreren Titel angewandt wird, ergaben sich die Beispiele

Ich würde ja vermuten, dass das die moderne Form von „h.c. mult.“ ist, aber so weit wage ich mich nicht vor. --Wolli 12:47, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Gemeint ist es sicher so, aber ich halt's erst einmal für eine falsche Verwendung durch Einzelnpersonen (Professoren hin oder her). Lassen wir das ganze "h.c." usw. einmal fort, was bleibt? Doctores Schmidt - mein Latein ist zwar rostig, aber für mich müssen das zwei Doktoren sein, die zufälligerweise Schmidt heißen (analog zu Gebrüder Schmidt).
--Peter Putzer 16:56, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Dem Grunde nach gebe ich Dir Recht, aber schau Dir die Links an – da zweifle ich nicht wirklich an der Korrektheit. Und kann nicht "Doctores" heißen, dass ich halt zweimal Doktor bin?? --Wolli 19:05, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Meinem Sprachverständnis nach nicht.
--Peter Putzer 10:31, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
[22] meint es ebenfalls anders und zitiert (angeblich) den Duden: Ist eine Person Inhaber mehrerer Doktortitel, führt man diese ohne Komma hintereinander vor dem Namen auf: Frau Dr. phil. Dr. med. Helga Berner. Bei mehr als drei Titeln kann man sich mit Dr. mult. (= doctor multiplex "mehrfacher Doktor") helfen. In diesem Falle darf man nicht Dres. verwenden.
--Peter Putzer 10:39, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Was P. P. hinsichtlich der Bedeutung von "Dres." anführt, steht so schon recht lange sinngemäß im Duden; allerdings gibt's natürlich keine Verpflichtung, immer alles vollständig anzuführen. --888344

Voraussetzung für einen Beruf

Für die Stelle als Leiter einer Wissenschaftlichen Bibliothek wird in D-A-CH fast durchgängig ein Doktortitel vorausgesetzt. Sollte das rein? --Dijonsenf 16:39, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Na ich hab meine Zweifel, wie durchgängig das ist. Als Beispiel sei die kürzlich erfolgte Ausschreibung der Bibliotheksdirektorstelle der Uni Klagenfurt genannt [23]. An Qualifikationen werden genannt:
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Abgeschlossene Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst (Grundausbildung für den Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst - Verw.Gr.A oder eine gleichwertige Qualifikation)
  • Erfahrung im Management einer wissenschaftlichen Bibliothek
  • Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming
  • Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich des Einsatzes elektronischer Medien sowohl im Verwaltungs-, im Dienstleistungs- und einschlägigen Produktbereich
  • Erfahrung in der Personalführung
  • Kenntnis der Aufgaben und Ziele der Universität
  • Kenntnis universitärer Organisationsstrukturen
Von einem Doktorgrad ist hier nicht die Rede.
--Peter Putzer 09:08, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Falsches nicht rein nehmen! --888344

Situation in Ungarn

Eine frühere Mitarbeiterin der Andrássy Universität hat mir mal klargemacht, dass es in Ungarn zwei verschiedene Dr. gibt:

  • den "kleinen" Doktor (dr.) der bereits nach dem Diplom erreicht wird, und
  • den "großen" Doktor (Dr.) der nach einer Promotionsarbeit verliehen wird.

so steht es, wenn ich es richtig gelesen habe, nicht im Artikel. Gibt es zu meiner Erkenntnis Hinweise?? --Pelz 00:01, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ja, das ist korrekt. Nachzulesen z. B. bei Anabin. Die Bezeichnung "kleiner" Doktor wird wohl im jeweiligen Land aber nicht verwendet. Bei Berufsdoktoraten ist die Sache klar. Aber bei ("kleinen") Promotionsverfahren, die zwar über das Diplom hinausgehen, aber in Deutschland nicht als wissenschaftliche Promotion anerkannt werden, ist die Nicht-Anerkennung wohl etwas umstritten, Betroffene bezeichnen dies teilweise als "tendenziös" (ob zu recht oder nicht ist eine andere Frage). Letzteres trifft auf Länder wie Tschechien und die Slowakei zu, bei Ungarn kann ich das nicht sagen. --Bartian 11:34, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Norwegen

Ich schlage eine Aenderung des Textes fuer die skandinavischen Doktograde vor. Ueber das daenische und schwedische System weiss ich nicht viel. Es ist richtig, dass in Norwegen 3 Jahre vorgesehen sind. dieser Zeitrahmen kann allerdings nur von den wenigsten Doktoranden eingehalten werden, normal sind 3.5 bis 4 Jahre. Der Kursanteil wurde im Zuge der Umstellung von den norwegischen Graden (dr. scient. etc) auf den PhD auf ein halbes Jahr reduziert. Ueblicherweise werden 3 Publikationen in internationalen Zeitschriften erwartet, haeufig sind es aber auch 4 oder 5, die zusammen die Arbeit bilden. Somit ist der norwegische PhD meiner Einschaetzung nach einem deutschen Dr. rer. nat. mindestens ebenbuertig, und zumindest erheblich aufwaendiger als eine "ausführliche Diplomarbeit". Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Unabhaengigkeit der Gutachter sehr streng sind, und die Arbeit in der Regel ausschliesslich von externen Wissenschaftlern (haeufig aus dem Ausland) bewertet wird. 11. Dez. 2006

ab ins archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wirtschaftswissenschaften

Da fehlen noch die Wirtschaftswissenschaften. In Ö ist das "Dr. rer. soc. oec.", was ist es in D? Dr. rer. pol.?

Die meisten Unis in D vergeben den Dr. rer. pol., insbesondere ältere Unis. Die im Zuge der 70er Jahre entstandenen "neuen" Unis wollten häufig bewußt mit Traditionen brechen und die Wirtschaftswissenschaften dabei herausheben aus den politischen Wissenschaften (i.S.v. eigene Disziplin, nicht von höherwertig). So vergibt z.B. die 1973 gegründete Uni Bremen den Dr. rer. oec. An diesen Unis wurden dann oftmals auch die Fakultät zum Fachbereich oder der Dekan zum Fachbereichssprecher. Inzwischen gibt es aber einen Trend, einige traditionelle Bezeichnungen wieder einzuführen. An der Uni Hamburg gab es eine Kommission zur Umstrukturierung der Uni. Da gab es dann den Vorschlag, die traditionelle Fakultäten als "School of" zu bezeichnen (weil das ja soooo viel internationaler klingt, ähem.). Allerdings meinte ein Kommissionsmitglied, er könne sich keine "School of Germanistik" an der Hamburger Uni vorstellen. :-)) Das zeigte die Absurdität des Ganzen.
Meistens wird der Dr. rer. pol. vergeben. Die Uni Kiel vergibt jedoch den Dr. sc. pol. (Doctor scientiarum politicarum). Hierbei handelt es sich nicht um einen von der DDR übernommenen Titel.
Gibt es weitere Beispiele für eine Dr. sc. xxx., der von westdeutschen Universitäten vergeben wird? --muns 09:34, 24. Feb 2004 (CET)
Dr. sc. agr. (U Hohenheim, U Kiel) sowie Dr. scientiae musicae (HfM Hamburg), siehe Hochschulkompass der HRK. (David Haardt)

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dr.-Inf.?

Seit wann gibts denn einen Dr.-Inf.? Meiner Meinung nach gar nicht. --soLaRiS tHe SuN 10:16, 5. Nov 2004 (CEST)

Habe den Dr. Inf. entfernt, den gibt es nämlich wirklich nicht!

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Medizin-Dissertationen

Wo ist der Beleg für die Behauptung, dass nur Mediziner "statistisch dominierte Arbeiten abgeben" dürfen? Also: wo steht das geschrieben, bzw. was genau sind "statistisch dominierte Arbeiten"?

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Begriff Titel

Der Artikel beinhaltet einen Widerspruch. Kann den jemand aufklaeren?

Zitat: "(der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel")."

zwei Saetze weiter heisst es aber:

"Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer Titel ..."

Da stimmt doch was nicht!

Du hast Recht. In der BRD ist der Doktor tatsächlich kein Titel, da er nicht gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom Bundespräsidenten vergeben wird, sondern von den Unis. Dass es zwei- oder dreimal im Text als Titel bezeichnet wird wäre dann a) eine "Schlampigkeit" oder b) von Usern aus anderen Ländern (z.B. Österreich) geschrieben, wo die Situation anders sein mag.
Nope, auch in Österreich sind akademische Grade keine Titel. Aber dieser Umstand ist halt weder in Deutschland noch Österreich allen Menschen bekannt.
--Peter Putzer 22:53, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Eine Frage: Was heißt denn rerum eigentlich?

--Tobias Schmidbauer Antwort: lat. rerum (Gen. Pl. f.) = der Dinge, der Sachen. --Stefan 15:53, 11. Aug 2005 (CEST)

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Unterscheidung nach Fakultäten - Liste akademischer Grade

Den Abkürzungen habe ich noch ein paar hinzugefügt. Ich bin aber auch auf die Seite Liste akademischer Grade (Deutschland) gestossen. Könnte man diese nicht vervollständigen und hierdurch die Liste auf dieser Seite ersetzen?
Wer kennt für D. Sc. die genaue Bezeichnung und Verwendung? --Xeroxx 05:16, 30. Jan 2006 (CET)

archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hons

"oder einen Bachelor (Hons). " Wer oder was ist "Hons" bitte ? --888344

Danke --888344

ab ins archiv --Cholo Aleman 10:08, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Dr. Titel aus Tschechien

Hallo ich habe eine Frage, ich habe Doktor Titel in CZ gemacht, jetzt ich mochte hier in deutschland eine Praxis aufmachen (HNO) diese Frage jetzt, ob mein Titel von CZ anerkannt wird? endschuldigen für mein schlechte deutsche sprachkenntnise!

danke gruß Oldřich Karásek

Österreich

Meines Wissens nach ist in Österreich der akadem. Grad (Mag. ebenso wie Dipl.-Ing. oder Dr.) durchaus offizieller Teil des Namens. Re Eintrag in Ausweispapiere etc. siehe Beitrag oben.

Dr. rer. com.: Dieser wurde bis zum Auslaufen der alten Studienordnung (ebenso Dkfm., unterscheide aber in Deutschland: Dipl.-Kfm.) verliehen und wurde dann durch den Dr. rer. soc. oec. ersetzt.

In .at ist der akademische Grad kein Teil des Namens, kann aber in Ausweise eingetragen werden. Siehe auch die Diskussion zu akademischer Grad.
--Peter Putzer 11:17, 6. Mär 2006 (CET)


Schweiz

Die ETH Zürich verleiht den Dr sc.ETH.. Wie sieht das denn mit der ETH Lausanne aus? Weiss jemand, ob ein Dr. aus der Schweiz in der BRD den selben regularien unterliegt wie ein Dr aus den anderen EU-Ländern? Oder kann ein schweizer Dr. nur mit Herkunftszusatz geführt werden?

Arzneikunde = Pharmazie bitte einfach mal mit dem entsprechenden Artikel verlinken !

Dr.sc.ETH ist eine rel. neue Erfindung, bis in jüngste Gegenwart verlieh die ETH in Zürich den Titel Dr.sc.techn., erst jetzt erfolgte (letztes Jahr?) die Umstellung auf Dr.sc.ETH. Dies ist problematisch, weil wenigstens im deutschsprachigen Raum ein Doktortitel keinen direkten Bezug zur Hochschulge hergestellt hat. Nach dem Dr. folgt immer die Abkürzung der lateinischen Spezifizierung der Promotion (Fakultät oder an der ETH eben sc.techn.). Wer versucht Dr.sc.ETH auszuschreiben, wird entweder ins Stocken oder ins Lachen geraten. Weshalb die ETH sich zur Änderung genötigt sah, ist schleierhaft, gerüchterweise heisst es, Dr.sc.techn. "klinge nach DDR". Ob die ETH Lausanne auch so einen Wechsel vorzogen hat (dann Dr.sc. EPFL??) ist mir unbekannt.

Auf jeden Fall ist der neue Titel der ETH bei der alten Garde eher unbeliebt und die Mehrheit derer, die noch in den letzten Jahren die Wahlmöglichkeit hatte, hat sich für Dr.sc.techn. entschieden.

Ein Schweizer Doktortitel kann in D ohne Herkunftszusatz geführt werden, also Dr.phil. etc. Ob neuerdings an der ETH Promovierte ihr "Dr.sc.ETH" auch in Deutschland so angeben, ist mir unbekannt.

Was bedeutet ?

  Dr.sc.med.

silvestirum - forstwissenschaft - ist wohl ein dreher, muss silvestrium heißen. wer korrigiert?

Osteuropa

Euch scheint nicht aufgefallen zu sein, dass Tschechien, wie auch Oesterreich in Mitteleuropa liegen.

Architektur

Ich sehe auf dieser Seite nichts über einen Doktortitel in Architektur.

Holland

In Holland bekommen nicht nur Studienabgänger der Geisteswissenschaften den Titel drs., sondern alle mit einem Universitätsabschluss, ausser die zwei genannte Ausnahmen (mr. und ir.) Ich habe leider keine Quelle, aber bin selber Holländer und war mal selbst ein drs. in der Naturwissenschaften. Übrigens ist es vielleicht nett noch zu schreiben, dass so bald man den Doktor-Titel erwerbt, man den drs. verliert (was bei mr. und ir. nicht der Fall ist).

Doctor philosophiae naturalis

Dieser Abschluß ist meines Erachtens ein Äquivalent zum Dr. rer. nat. Die im Artikel aufgeführte Erklärung ist meines Erachtens irreführend, denn nur die Uni Frankfurt verleiht diesen Titel verleiht und zwar als Doktor der Naturwissenschaften.

Habe den Entsprechenden zusatz "(geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt)" entfernt, da dies wirklich irreführend ist. Cordian

Dr. Sc. Inf

Guten Tag,

An der Universität Fribourg, Schweiz, kann man mit dem Titel Dr. Sc. Inf (Doctor Scientificarum Informaticarum) promovieren. Könnten Sie dies bitte noch in den Artikel Einfügen?

Freundliche Grüsse,

Michael Kaufmann

Doktor der Humanbiologie

Hier sind beide "Doktor der Humanbiologie":

  1. Dr. rer. biol. hum. (rerum biologiae humanae habilitatus): Doktor der Humanbiologie

...

  1. Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie

Was ist da der Unterschied?

æ

Äh... was soll das => æ <= in den Titeln? Im Lateinischen gab es diesen Buchstaben nicht (einfach ae). Kann das irgendwo belegt werden? Gruss --Grey Geezer 16:42, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Version von 14:34, 1. Jul 2005 Benutzer 80.134.245.122

Die Nummer schreibt:

  • "Es gibt jedoch auch sogenannte "Direktpromotionsstudiengänge", bei denen die Promotion ohne vorherigen Abschluß eines anderen Examens möglich ist." und
  • "In Einzelfällen ist auch eine "kumulative" Promotion auf der Basis mehrerer Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird."

Wer kann hier was zum Wahrheitsgehalt beitragen ? Klingt alles ein bisschen nach Wunschdenken ? --docmo 7. Jul 2005 20:28 (CEST)

die kumulative Promotion, sprich: statt einer Dissertation werden zahlreiche, begutachtete Veröffentlichungen zu einem Forschungsthema als Dissertation anerkannt, gibt es tatsächlich. Ich habe die Möglichkeit schon in Promotionsordnungen gelesen. Zur Direktpromotion kann ich allerdings nix sagen.


archiv Cholo Aleman 15:32, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

sprachlicher Gebrauch

Ich weiss nicht, wo man es einbauen könnte - aber der Doktorgrad wird wie ein nullter Vorname benutzt, nicht wie ein Zusatz zum Familiennamen. Also nicht Paul Franz Dr. Schulze oder Paul Dr. Franz Schulze, sondern nur Dr. Paul Franz Schulze oder Dr. Schulze - wenn echte Vornamen fehlen. --888344

Das scheint mir ein recht triviales Faktum zu sein. Es ist ein Namenszusatz, und eine Person trägt klarerweise nicht nur ihren Familiennamen. Wozu also eine Erwähnung? Im übrigen gilt dies für alle (deutschsprachigen) akademischen Grade und die meisten Titel - als Ausnahme fällt mir nur der "Kardinal" ein, der gehört AFAIK vor den Familiennamen. --Peter Putzer 17:20, 21. Apr 2006 (CEST)

Der Auffasssung, dass dies eine triviale Ergänzung wäre, trete ich bei; allerdings finden sich in der wikipedia sehr viele Trivialitäten. --888344

Liedchen

Listiges Liedchen, besonders für Informatik-Dr-Anwärter. Muss nicht auf die Seite, aber nett isses trotzdem: http://www.monzy.com/intro/drama_lyrics.html 84.129.61.108 16:12, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Deutschland - "Sonstige Doktorgrade"

Sind die dort unter 7.1.1 genannten anderweitigen Bezeichnungen wirklich Doktorgrade? M.E. handelt es sich um weitere Bezeichnungen, die aber doch gerade keine akademischen Grade sind, oder? Mein Vorschlag: "Sonstige Bezeichnungen", "Sinnverwandte Abkürzungen" o.ä. --Sebastian V 12:26, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

rerum naturalium - rerum naturae

hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Studentischer_Grad wird es rerum naturae genannt, hier rerum naturalium - was ist richtig?

naturalium, wurde in beiden Artikel geändert --FlammingoMoin 18:26, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Mehrere Varianten können richtig sein, das liegt doch am Verleih(er). --888344

Im Vorsatz

"Der Anteil der Promovierten an der deutschen Gesamtbevölkerung beträgt etwa 1,3 Prozent. [...] Im Jahr 2003 betrug der Anteil promovierter Mediziner [...] alleine über ein Drittel der in jenem Jahr Promovierten."
Woher stammen eigentlich diese Zahlenangaben? -- Viscount 23:02, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Darf man sich schriftlich "Doktor" nennen?

Man darf sich offensichtlich schriftlich nicht Dr. nennen. Gilt das auch für "Doktor" (Zum Beispiel "Doktor Mälzebub"? Und was ist mit nichtexistenten Doktortiteln, wie "Dr. idiot. nat." oder so? Kommitanz 19:00, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

1,3 % der Bevölkerung ?

1,3% der deutschen Bevölkerung sollen promoviert sein? Das klingt IMHO irgendwie hoch. Quelle? Sonst erstmal rausnehmen? -- F0m3 03:48, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ehrendoktor ev. theol.

Da steht: D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Müsste das nicht "Dr. (ehrenhalber)" heißen? --80.145.215.164 12:29, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Italienischer "dottore" und Dr.

Laut italienischem Artikel "dottore" und der "accademia della crusca" (http://www.accademiadellacrusca.it/faq/faq_risp.php?id=3939&ctg_id=44) ist es korrekt, den Titel "dottore", der in Italien mit der "Laurea" (Diplom) verliehen wird, mit Dr. abzukürzen. Deshalb könnte der Kommentar zur südtiroler Nutzung des Titels hinfällig sein, auch wenn dieser Titel außerhalb Italiens offensichtlich irreführend ist. Mit diesem Problem haben aber generell alle italienischen Doktoranden und PhD zu kämpfen - schon bei der offiziellen Einschreibung ins Doktoratsstudium (PhD) steht - wörtlich übersetzt - "Der Herr Doktor XY hat sich in ein Doktoratsstudium eingeschrieben". --217.77.80.29 17:46, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Dr. med. in Deutschland

Es wäre drigend erforderlich zu erwähnen, dass der dr.med. in der BRD vom Umfang i.d.R. unterhalb von Diplomarbeiten wie beispielsweise in der Biologie, Psychologie oder den Ingeneurswissenschaften liegt und im angloamerikanischen Raum nicht mit den Dr.rer.nat oder Dr.phil äquivalenten PHD gleichgestellt wird. In diesem Sinne sollte der Dr.med. nicht in Zusammenhang bzw. auf gleicher Ebene mit anderen Doktoraten betrachtet werden. Für den Leser wird so der fälschliche Eintrug erweckt, es handele sich beim Dr.med. um eine wissenschaftliche Qualifikation.Ich bin übrigens selbst Mediziner und kann sagen, dass es innerhalb Ärzteschaft einige Personen gibt, die langjährige Promotionen gemacht haben und sich über Kollegen mit "Scheinpromotionen" ärgern. Diese sichtweise kommt auch in der Einführung des Dr.nat.med (z.B. in Aachen, Köln)zum Ausdruck, der bei normalen (mind. 3 jährigen) Promotionsverfahren verliehen wird. Die Angegriffenheit einiger Mediziner bei der Richtistellung der Bedeutung des Dr.med. ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal jeder die möglichkeit hätte einen PHD zu machen, und damit seine wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren. (nicht signierter Beitrag von 77.190.123.62 (Diskussion) 11:55, 4. Okt. 2008)

das mag ja alles richtig sein, bitte dazu 1-2 Quellen in Fachzeitschriften anführen - dann könnte man es guten Gewissens einbauen. Cholo Aleman 11:02, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Sorry for this (international) reaction in English; I indeed agree with the point that is being made here. As a physician with a MD and PhD degree currently working (but not employed) in Germany, this discrepancy with the rest of the world is difficult to explain. I too see various German colleagues struggle to understand the international (Bologna) titles used outside Germany, while the persistant German use of non-international comparable and compliant titles developed into a indifference towards German academic titles. Perhaps the best would be that Germany, as in other countries with which Germany has frequent and intensive contacts, adapts to a generally accepted and recognised system. The Bologna and Anglo-Saxon system would be a good choice here for obvious reasons. 14:54, 12. Jan. 2009
Write this to the German parliament or Angela D. Merkel. --888344
zu 77. ...: Meines Wissens stellt aus Sicht der KMK und der Gesetzgeber in Deutschland die Promotion keinen berufsqualifizierenden Abschluss dar; insofern spielt es keine Rolle, dass man in manchen Bereichen relativ leicht promovieren kann: ein Vorteil für die Visitenkarte.- Die Promotion soll belegen, dass der Betroffene einmal im Leben in der Lage gewesen ist, selbständig etwas wissenschaftlich zu erforschen; dies kann eine Kleinigkeit oder etwas Aufwändiges gewesen sein. Mir sind auch ausserhalb der Medizin Doktoren bekannt, die in ihrem Gebiet erstaunliche Wissenslücken haben. All dies macht gar nichts, wenn man die Promotion als das ansieht, was sie sein soll: siehe oben. Wenn jemand den Artikel so verbessert, dass der Glorienschein, der dem Wert einer Promotion in Deutschland im Allgemeinen anhaftet, blasser wird, unterstütze ich ihn gern. Aus meiner Sicht ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man Fachrichtungen angibt, in denen man ohne Promotion kaum Berufschancen hat oder früher hatte und andere, in denen der "Dr." weniger wichtig ist; auch habe ich keine Bedenken darauf hinzuweisen, dass man in manchen Disziplinen leichter als in anderen promovieren kann. Ein Katalog könnte aber nur subjektiv sein. Mir ist bekannt, dass es im deutschen Medizinstudium weiterhin üblich ist, eine Doktorarbeit vor dem Staatsexamen fertigzustellen. --888344

Zuordnung Fach-Fakultät

Hätte jemand was dagegen, wenn ich im Kapitel "Unterscheidung nach Fächern" am Anfang Folgendes ergänzen würde:
Da der Doktortitel von der Fakultät vergeben wird und nicht vom einzelnen Fach (Beispiel: Physik), hängt die Benennung davon ab, welcher Fakultät das Fach an der jeweiligen Universität zugeordnet ist (Beispiel: mal Naturwissenschaften, mal Philosophie), denn das kann historisch verschieden gewachsen sein.
--PeterFrankfurt 02:29, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das mag in Deutschland stimmen, ist aber in Österreich und möglicherweise in anderen Ländern nicht so.
--Peter Putzer 19:01, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Na ja, indirekt wird es ja schon beim Eintrag zu Dr. phil. erwähnt. Dann könnte man es evtl. auch vorneweg anmerken. --PeterFrankfurt 23:02, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Skandinavien

Sorry for using English, I can read German, but not write it very well.

The section on Scandinavia [24] is a little misleading.

The Habilitation has never existed in Scandinavia per se. However, the doctoral degree has both in Denmark, Norway and Sweden been a substantially higher degree than a German doctorate, and may be compared to the Habilitation. But the degrees have always been known as doctoral degrees. It's hence incorrect to simply state that the Habilitation exist in Denmark (and not Norway/Sweden) - as the situation in all the Scandinavian countries is roughly the same.

The recent situation is that a new degree, ph.d. (PhD), has been introduced both in Denmark and Norway, and in Denmark this degree is officially considered a lower degree than the traditional doctorates. In Norway this is de facto also the situation. The traditional doctoral degrees of Denmark and Norway are quite identical because the countries share much of their academic history. Both Denmark and Norway used to have a degree called Licentiate (not to be confused with the German Licentiate - a Scandinavian Licentiate had first studied for about six years to obtain a Candidate's degree and then written a dissertion at least comparable to a German doctorate, often more).

It's important to note that such names as Licentiate, Magister and Doctor are generally used for higher degrees in Scandinavia than in Germany (generally one level higher). Petedk 07:34, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

As far as Sweden is concerned, the "docent" degree is comparable with the Habilitation. Being docent is a requirement for being appointed supervisor of Ph.D. students. The requirements for acquiring a "docent" degree are a doktor degree, additional independent research activities and teaching experience.--Andif1 21:24, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Baustein Deutschlandlastig

Der Baustein Deutschlandlastig ist unbegreiflich, immerhin werden erwähnt: Österreich, Schweiz, Nordamerika, Australien, Italien, Niederlande etc. etc. bis Ungarn - ich hatte es mal rausgenommen (20-30 Prozent aller Bausteine sind veraltet, lohnt sich durchzusehen) aber ein Kollege hat es wieder reingesetzt. Andere Meinungen? Cholo Aleman 06:10, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nein, bitte drin lassen. Der ganze allgemeine Teil beschreibt die Situation in .de (das beginnt bei der Einteilung des tertiären Bildungssektors und der Zulassungsvoraussetzungen und endet dann bei Dingen wie der in Deutschland offenbar gegebenen "Publikationspflicht").
--Peter Putzer 09:33, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Unterschied h.c. und E.h.

Gibt es einen Unterschied zwischen dieses beiden Ehrendoktoren? Einige Leuten nennen sich Dr.h.c.Dr.E.h. Mustermann --Flaschenhals4 15:58, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich denke, dass ist wie mit den Noten bzw. Prädikaten, die man für eine erfolgreich abgeschlossene Promotion erhält: die einen Universitäten vergeben lateinische, die anderen deutsche Noten. Grundsätzlich dürfte zwischen e.h. und h.c. bzgl. des Ehrendoktergrads keine Unterschiede bestehen. Macri 10:33, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zensur durch Primus von Quack

Es wird darauf hingewiesen, das Primus von Quauack auf dieser Seite Zensur ausübt.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: pep 21:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

doctoris

Was soll der Hinweis in der Einleitung bringen? Ich werd das wegen mangelnder Relevanz wieder revertieren. Es gibt sicher noch eine ganze Reihe weiterer flektierter Formen in Verwendung, die werden wir nicht alle auflisten. --Peter Putzer 16:26, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: pep 21:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Dr. h.c. mult. in Österreich

Ist das tatsächlich gebräuchlich? Wär mir noch nie untergekommen (im Gegensatz zu DDr. udgl.). --Peter Putzer 16:29, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

In Österreich ist in Sachen Titel alles möglich. --Gustav Broennimann 08:39, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
In Österreich ist in Sachen Titel viel möglich, aber nicht alles. --pep 09:26, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hast ja Recht aber was in Österreich mit Titeln angestellt wird ist schon rekordverdächtig. --Gustav Broennimann 14:18, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

"Dr. h.c. mult." ist im Gegensatz zum "Dr. mult." in ÖSterreich sehr wohl zu finden. Habe ich schon öfters in Festschriften und Nachrufen gelesen (z.B. bei Prof. Wilburg - Uni Graz) --Christianus 17:35, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bitte um Quellen. Ich bezweifle ja nicht, daß eine gelegentliche Verwendung vorkommt (insbesondere wenn es sich z.B. um Personen aus .de handelt. Aber gebräuchlich? --pep 17:59, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Debatte um den Dr. med.

Ich vermisse in diesem Artikel einen Hinweis auf die heftige Debatte um den Dr. med. Zur Erinnerung: Der Wissenschaftsrat hat nun endlich dringend empfohlen, dass sich da etwas ändert, insbesondere werden moniert der Beginn (und meist auch Abschluss) des Promotionsverfahrens während des Studiums und die meist niedrige Qualität der Dissertationen (mit der Folge der exorbitant hohen Promotionsquoten). Die Replik des medizinischen Fakultätentages ist eher mau:

http://www.forschung-und-lehre.de/cms/index.php?menu_id=6&nur_dieser_inhalt_id=3466

Besteht eine Chance, diese Debatte hier aufzunehmen oder wird die Medizinerlobby einen edit war beginnen? Ich habe keine Lust, da viel Arbeit hineinzustecken und erst danach herauszufinden, dass alles für die Katz' war. -- AlexanderHartmann 19:34, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Sei mutig! --Gnom 20:21, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Danke. Ich befürchte nur, dass mir als Anfänger noch diverse Kenntnisse ungeschriebener Regeln und Machtverhältnisse fehlen, um einfach mal "mutig" zu sein und eine derart kritische (m.E. aber dringend notwendige) Artikelergänzung vorzunehmen. --AlexanderHartmann 20:56, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Dann bleibt dir die Alternative, einen konkreten Vorschlag hier auf der Diskussionsseite zu unterbreiten - dazu ist sie da. Ich denke, dass einer grundsätzlichen Erwähnung der Problematik nichts entgegensteht - vielleicht nicht in der Schärfe, in der ich deine Meinung zum Thema schon einmal gelesen habe ;-) --Gnom 21:26, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hehe, selbstverständlich werde ich das ganz ohne jede Schärfe, eben "wikipedia-kompatibel", einpflegen. --AlexanderHartmann 23:16, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe die Sonderolle des Dr.med. mal eingefügt. Die Nichtgleichwertigkeit ist ja jedem bekannt, wichtig wäre es vielleicht noch ein paar Zitationen einzufügen. (nicht signierter Beitrag von 137.248.41.149 (Diskussion | Beiträge) 12:44, 11. Nov. 2009 (CET)) Beantworten


Eine medizinische Doktorarbeit pauschal als "unterem Niveau der Diplom- und Masterarbeiten" zeinzuordnen ist unredlich. Wie bei anderen Fakultäten auch, gibt es auch in der Medizin eine weite Bandbreite zwischen den Doktorarbeiten. Es reicht von, in der Tat weniger Aufwendigen (gibt es auch in allen anderen Fachgebieten), bis hin zu Arbeiten die in renomierten Zeitschriften wie Science und Nature ihre Veröffentlichung finden, mit mehreren Jahren experimenteller Vorrausgang. Diese pauschalierung ist weder je durch den Wissenschaftsrat in dieser Form vertreten worden, noch in dem besagten Artikel aus "Forschung und Lehre". Auch medizinische Doktorarbeiten müsssen selbstverständlich wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Wissenschaft weiterentwickeln. Dies ist durch die Promotionsordnungen der Universitäten gewährleistet. Weder die Seitenzahl, noch die Dauer des Promotionsvorganges sind ein Indiz für die Qualität der Arbeit. Eine ganze Reihe der Dissertationen in Naturwissenschaften die 3 Jahre oder länger angedauert haben, sind schlicht und einfach durch den Einsatz des Doktoranden in Dissertationsfremden Bereichen zustande gekommen. Stichwort Messknecht.

Somit ist das ein alter Vorurteil und hat in einem Sachlichen Wikipediaartikel nichts zu suchen. (nicht signierter Beitrag von 84.58.137.198 (Diskussion | Beiträge) 07:33, 24. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Du hast Recht, aber dein Diskussionbeitrag hier hatte in der Form im Artikel nichts zu suchen.--Biologos 13:32, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Bitte, IP 84.58.137.198, in der von dir gerade wieder versuchten Form gehört das nicht in eine Enzyklopädie. Ein Text wie der von dir geschriebene würde (ergänzt mit Belegen) eventuell in ein Unterkapitel mit dem Titel "Debatte über den deutschen Dr. med." oder ähnlich (im Unterkapitel Deutschland) passen. Da könnte man dann die Position des Wissenschaftsrats und die der Mediziner, die sich als "Doktoren zweiter Klasse" verunglimpft fühlen, gegenüberstellen. Aber auch dort sollten subjektive und unbelegte Bewertungen ("berücksichtigt nicht ausreichend", "vermag das Argument nicht zu überzeugen", "Kenner wissen") unterbleiben.--Biologos 17:15, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Dr.techn. / Österreich

In Österreich ist die korrekte Schreibweise OHNE Abstand zwischen Dr. und was auch immer ... (nicht signierter Beitrag von 85.181.153.250 (Diskussion | Beiträge) 11:07, 30. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Bitte mit "~~~~" unterschreiben. Ansonsten ist das erst einmal eine quellenlose Behauptung. Selbst wenn in einem von tausenden Verleihungsbescheiden eine Schreibweise ohne Leerzeichen gewählt wurde, heißt das nicht, daß das die "korrekte" Variante wäre. Die Anlage 2 zum UniStG verwendet das Leerzeichen [25]. Es handelt sich zwar grundsätzlich um eine typographische und keine juristische Frage, aber wenn, dann ist diese Anlage weitaus relevanter als ein individueller Bescheid. --pep. 12:30, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Es steht auch so im Studienplan: http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/Files/dek3001/studien/doktorat_auslaufend/Studienplan%20auslaufend%20Dr.pdf (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion | Beiträge) 14:36, 3. Dez. 2009 (CET)) Beantworten
OK, aber der ist a) nicht österreichweit maßgeblich (die Anlage 1 des UniStG schon) und enthält b) dermaßen viele typographische Fehler und Inkonsistenzen, daß er als Quelle für diese Frage wertlos ist. --pep. 15:36, 3. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Bedeutung von "Dres."

Ich wurde zum Doktor-Artikel geleitet als ich nach einer Erklärung für die Abkürzung "Dres." suchte, die ich hier fand: http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/papier.html Wie's unter http://de.wikipedia.org/wiki/Doktor#Sonstige_Doktorgrade erklärt wird (mehrere Personen), passts aber nicht. Ich würde nun eher vermuten, dass "Dres." gleichbedeutend mit "Dr. mult." ist. Kann das jemand bestätigen (und ggf ändern)? --Necki 19:50, 17. Dez. 2009 (CET)

Natürlich ist dort "Dr. h.c. mult." gemeint, aber die verlinkte Verwendung ist falsch. --pep. 20:13, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Dres. heisst Doctores, also mehrere Doktoren (z.B. bei Gemeinschaftspraxen), nicht mehrere Doktortitel. Für letzteres verwendet man mult. --GS 20:21, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die praktische Verwendung ist da nicht so eindeutig http://www.google.de/search?rls=de&q=%22dres.%22&num=30&lr=lang_de - wer entscheidet? --Necki 20:52, 17. Dez. 2009 (CET)
Die Bezeichnung "Dres." wird imho meist nur verwendet, wenn mehrere Personen gleichen Nachnamens angsprochen werden, die alle promoviert haben. Also z.B. bei Eheleute, Vater und Sohn, Brüder etc.. So z.B. "Dres. Meier" wenn Frau Dr. Meier und Herr Dr. Meier gemeint sind. --Pelz 23:05, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die letzte Behauptung ist eindeutig falsch, weil es zumindest einige (mir bekannte) Praxisschilder gibt, wo die Ärzte nach dem Muster "Dres. A. Meier, B. Müller und C. Schmidt" aufgeführt werden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist diese Form aber nicht zulässig, wenn einer der genannten den Titel nicht führen darf. Dann muß z.B. "Dr. A. Meier, B. Müller und Dr. C. Schmidt" geschrieben werden. Die betroffenen Praxen stellen dann (wegen der Optik) idR einen Arzt mit Titel an den Anfang (dann fällt das nicht so auf, daß ein Titel "fehlt"). --PhChAK 14:55, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Genau, so eine Arztpraxis habe ich auch letztens gesehen, in Hamburg. (Die in HH schreiben "Centrum" auch mit C.) --PeterFrankfurt 01:52, 13. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Führerschein/Reisepass?

Wie wird z.B. Dipl.-Ing. Dr. techn. korrekt in einen Führerschein oder Reisepass eingetragen? (Bezieht sich auf Schreibweise) oder wird lediglich Dr. DR. DR usw. eingetragen? (nicht signierter Beitrag von 91.114.80.98 (Diskussion | Beiträge) 13:13, 31. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ausprobieren? Hängt vermutlich vom entsprechenden Beamten ab. Sofern genug Platz am Ausweis ist, sollte aber auch eine Doppelform kein Problem sein. Auf meinem (Scheckkarten-)Führerschein steht z.B. "DIPL.-ING.", den Reisepaß hab ich grad nicht bei der Hand. --pep. 14:44, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Da im §4 PaßG und im §1 PAuswG eindeutig (und abschließend bzw. vollständig) aufgelistet ist, welche Angaben aufgenommen werden dürfen und das Feld dort laut Gesetz "Doktorgrad" (nicht "akad. Grad") heißt, wäre m.E. ein "Dipl." oder "Prof." in diesem Feld wohl eindeutig ein Rechtsbruch. Allerdings sagen die beiden Gesetze nichts über Angaben in einem Führerschein aus, dort scheint es also möglich zu sein. Da ich meinen FS vor dem Dipl. gemacht habe (und noch immer den echten "Lappen" verwende) steht es dort nicht drin. Im Paß/Perso hatte ich mal beantragt, es bei der sowieso alle 10 Jahre erfolgenden Neuerstellung aufzunehmen und bin dabei auf PaßG/PAuswG verwiesen worden -> Ablehnung, das ist aber schon wieder einige Jahre her - insofern wäre ich interessiert, wenn eine andere Behörde der Aufnahme des Dipl. zustimmen würde.
Die Aufnahme des Dr.-Titels erfolgt im Paß/Perso nur deswegen, weil die Personen, die den Titel schon vor den 70er Jahren in ihrem Ausweis stehen hatten, einen Bestandsschutz haben. Zumindest damals war der "Dr." nach herrschender Meinung eindeutig Namensbestandteil und wurde im Feld "Nachname" (vor dem Nachnamen) mit eingetragen. Durch die Einführung der EDV im Paß- und Perso-Wesen konnte der Titel nicht länger in das Feld "Nachname" mit aufgenommen werden, weil sonst alle Träger unter "Dr." einsortiert würden statt unter dem Nachnamen, daher mußte ein gesondertes Feld eingeführt werden. "Dipl.", "Prof." und andere Titel bzw. Grade (außer "Dr." und die bis 1919 erworbenen Adelstitel) waren nach meiner Kenntnis nie als Namensbestanteile anerkannt.
Unabhängig von der heute möglicherweise herrschenden Auffassung in der "Jurisdiktion" ist für viele Träger des (echten - also nicht h.c./e.h.) Dr.-Titels (außerhalb der Medizin) das Weglassen bei der Anrede eine schwere Beleidigung. --PhChAK 15:23, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Dir ist klar, daß wir hier vermutlich von Österreich (Dr. techn.) reden und daß hierzulande die Rechtslage eine völlig andere ist? --pep. 15:28, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Neeee, hab ich doch glatt völlig übersehen, daß das kein (ehemaliger) DDR-Titel (da gabs doch auch was mit "tech" - oder ?), sondern ein österreichischer Titel sein soll. Ich hätte *Ironie* einfach vermutet, daß es in Österreich keine Beschränkungen bei der Eintragung von Titeln in Ausweise gibt weil insbesondere akademische Titel dort ja für manche als "überlebenswichtig" gelten */Ironie* und daß sich solche Fragen daher nur im überbürokratisierten Deutschland stellen ...
In Sachen Führerschein ist es aber trotzdem interesant, weil der (zumindest neuerdings) ja EU-weit genormt ist und somit für die Scheckkartenform D=A gelten müßte ... oder ?? --PhChAK 17:06, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Tatsächlich kann man in .at alle Arten von akademischen Graden in öffentliche Urkunden eintragen lassen (nicht nur, aber natürlich auch in Ausweise). Der Führerschein schaut jetzt wohl überall ähnlich aus, so lang man keinen sehr buchstabenreichen Doppelnamen hat sollt sich's aber auch mit beliebigen akademischen Graden (halt in abgekürzter Form, also ohne "techn.", "rer. soc. oec." udgl.) ausgehen. --pep. 17:39, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"rerum silvestrium"?

"Doctor rerum silvaticarum" ist gut belegt, z.B. an der TU Dresden. Eine Google-Suche nach "Doctor rerum silvestrium" findet hingegen keine Seite einer deutschen Universität. Gibt es diese Form wirklich? Wenn ja, wo? --Toto 09:10, 26. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

nie gehört. Finchen171 23:08, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Häufigkeit der Doktortitel in DE

Hat dazu jemand eine Quellenangabe? (nicht signierter Beitrag von 88.69.127.5 (Diskussion | Beiträge) 11:28, 6. Jul 2009 (CEST))

--> eine aktuelle Übersicht gibt es hier. die Daten basieren auf den aktuellsten ISA-Daten der Uni Düsseeldorf. das 95% der Chemiker ihren abschluss mit einer promotion machen, ist übrigens quatsch. vergleiche hier! Finchen171 23:03, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Lückenhaft

Das französische Systeme ist gar nicht erklärt (These de troisieme cycle/these d etat). Es fehlt eine Erklärung des angelsächsischen D.Sc.--Claude J 10:17, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

It's a wiki :-) --pep. 11:39, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Meine Detailkenntnisse des französischen Systems reichen dazu nicht (zumal sich das dort auch in letzter Zeit änderte) und auch die französische Wiki ist da leider mangelhaft.--Claude J 12:03, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Doktorand

Ich habe noch nie gesehen, dass sich ein Doktorand als "Drs. XY" vorstellt, sei es auf ein Webseite oder Visitenkarte. "Dr. des." ist mir bekannt, aber "Drs." klingt etwas nach Wikipedia-Erfindung. Gruß (nicht signierter Beitrag von 88.65.61.75 (Diskussion | Beiträge) 08:46, 4. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Ich schätze, dass weder "Drs." noch "Dr. des." wirklich als "Doktorgrade" bezeichnet werden können. Das sind doch keine akademischen Grade? Momentan werden sie beide unter "andere Doktorgrade" aufgeführt.--Biologos 13:20, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten
"Dr. des." ist, wie der Artikel ganz richtig sagt, ein echter Doktorgrad, der an einigen Universitäten verliehen wird. "Drs." kenne ich nur aus den Niederlanden: dort entspricht ein "drs." (klein geschrieben!) in etwa einem Magister oder einem Diplom. Auf jeden Fall ist der Absatz irreführend. Selbst wenn es in Deutschland üblich, wäre einen Doktoranden "Drs." zu nennen, kann es sich ja nicht um einen Doktorgrad handeln. -- Toto 13:43, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten

"Drs." ist der Plural von Dr.. Kann etwa auf dem Klingelschild von einem Zahnarztehepaar stehen, die beide promoviert sind. Beispiel: Drs. Er und Sie Nachname. Gruß Finchen171 23:07, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Quatsch. Dr. des. wird nicht "an einigen Universitäten verliehen". Das ist einfach eine Art Vorstufe, wenn die Diss. noch nicht publiziert ist, aber alle anderen Leistungen erbracht wurden.--Mentz 19:20, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Dr. med./Ph.D.

Bezüglich der Bemerkung zur Äquivalenzeinschätzung des Europäischen Forschungsrates ist anzumerken, dass in vielen europäischen Ländern der "Dr. med./M.D." ein professioneller Doktorgrad ist, wie in den USA und Kanada, z.B. in Österreich, Italien, Frankreich, Ungarn, Tschechien, etc. Ausnahmen sind z.B. Deutschland und Grossbritannien, wo es sich prinzipiell um Forschungsdoktorate handelt. In den ERC-Dokumenten heisst es: "For medical doctors, an MD will not be accepted by itself as equivalent to a PhD award. The ERC Scientific Council has decided to accept as eligible applications from medical doctors who have concluded both basic studies (MD) and a research doctorate or clinical specialty training." Entsprechend werden die Bewerberqualifikationen individuell überprüft. Die Feststellung im Artikeltext ist entsprechend derzeit unvollständig und sollte angepasst werden, da der "Dr. med." einfach dem Studienabschluss gleichgesetzt wird, was in Deutschland nicht zutrifft. -- 78.113.60.168 01:48, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dadurch ist ein wenig die Aussage des Abschnitts durcheinander geraten. Eigentlich ging es ja um die Tatsache, dass der Dr. med. im Vergleich zu anderen mal einfach gesprochen ein Witz ist und eben einer Diplomarbeit ähnelt. Das ist angesichts des Beginns an dieser "Dissertation" als auch an der Länge ausgeführt. Jetzt wird plötzlich ein internationaler Vergleich aufgemacht, der eine gänzlich andere Frage behandelt und bei dem am Ende sogar der Eindruck entstehen könnte, der ziemlich wertlose Dr. med. sei von seinen Anforderungen her äquivalent mit einem Dr. phil. oder Dr. rer. nat. Das ist natürlich nicht der Fall. Mal sehen wie sich das ändern lässt.--Mentz 19:17, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Zweifelhaft

scheint mir: "Im Gegensatz zu den akademischen Graden wie Diplom oder Magister kann der verliehene Doktorgrad ... entzogen werden". Ich denke, dass alle akademischen grade entzogen werden können. Es müsste ein Beleg dafür erbracht werden, dass ein Diplomgrad nicht entzogen werden kann, um die jetzige Formulierung zu halten. --888344 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 888344 (Diskussion | Beiträge) 16:07, 12. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

Ja, das stimmt, auch andere akademische Grade können entzogen werden. Das regelt z.B. in Baden-Württemberg § 35 (7) LHG. Auch suggeriert die Formulierung "im Gegensatz zu den akademischen Graden wie […]", dass "Doktorgrade" etwas anderes als akademische Grade seien. Das mag in manchem anderen Land so sein, in Deutschland aber nicht. Grüße --Bartian 21:25, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so, danke Bartian. --888344 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 888344 (Diskussion | Beiträge) 09:35, 13. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

es fehlt

ein Hinweis darauf, ob mehrere Personen zusammen mit einer Gemeinschaftsarbeit promovieren können. --888344 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 888344 (Diskussion | Beiträge) 09:42, 13. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

Es fehlt überhaupt mehr. Sehr viele (fast alles eigentlich), was derzeit im Hauptteil steht, gehört unter "Deutschland" verschoben. In .at sind die Regelungen zum Teil gänzlich andere (z.B. gibt es keine Publikationspflicht, sondern nur eine Ablieferungspflicht an die Nationalbibliothek).
--Peter Putzer 11:43, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aberkannte Doktortitel (Deutschland)

Wo kann ich da mehr Information drüber finden? Gibt es bereits irgendwo eine Liste Aberkannte Doktortitel (Deutschland) o.ä.? --77.10.167.231 23:58, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Da hat offenbar schon mal jemand das Lemma nicht verstanden: "Doktor-Titel" gibt es nicht, es ist ein "Doktor-Grad"! --85.179.208.0 11:53, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Könnte ein Schweizer in München sein. In der Schweiz sagt man Doktortitel. --Gustav Broennimann 18:09, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Auch in Deutschland wird der Doktorgrad als Doktortitel bezeichnet im Volksmund. Dafür muss man kein Schweizer sein. --217.235.189.18 08:58, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Artikel zu Doktorgraden

aus der Auskuft

Bei Doktor#DDR steht: Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert Wo ist da was mit einer # markiert? --92.75.22.247 15:08, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Frag das bitte in der Artikeldiskussion. --Zulu55 15:48, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Dr. (UA)

Leider konnte ich in der Auflistung den Titel Dr. (UA) nicht finden. Mir ist er bei einem Arzt aufgefallen. Weiß jemand mehr und kann das erklären und eventuell ergänzen?--80.133.174.210 10:16, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist wahrscheinlich die Abkürzung für die ausländische Universität, von der der Doktor ausgegeben wurde. Ich habe sowas schön öfters gesichtet, aber bisher nicht mit Abkürzung. Siehe auch http://www.uni-goettingen.de/de/51124.html. Ich kenne es bspw. als "Dr. medic. Max Muster (University of XYZ) --Cdp xe 15:26, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Mehrere Doktorgrade in Pesonenstandsurkunden

Es könnte ganz wertvoll sein zu wissen, ob in Deutschland auch mehrere Doktorgrade, wie sie beispielsweise zumeist bei Kiefernorthopäden auftreten, in der Form "DR DR" in die Personenstandsurkunden eingetragen werden. Darüber findet sich weder in den Kommentaren zum PersAuswG noch im PaßG ein einziger Hinweis. Gleiches gilt für das WWW. Legt man die Grundintention der genannten Gesetze zu Grunde, d.h. die Eintragung des Namenszusatzes "DR" soll zu einer vermehrten Identifikation von Individuen beitragen, so müßte der zweite und ev. dritte Doktorgrad gleichergestalt eingetragen werden. Denn ein "Dr. Müller" läßt sich von einem "Dr. Dr. Müller" auf jeden Fall leichter differenzieren. -- Diokletian 11:26, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

mult. = multipel oder multiplex

Wo für steht die Abkürzung mult.? Im Artikel wird multipel und multiplex genannt. Die beiden Begriffe sind wohl gleichbedeutend, aber es gibt sicher eine genaue Definition dafür. -- Chjb 10:26, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Dr.-Ing. vs. Dr.-Ing

Immer wieder wird von Dr.-Ing.-Traegern zu bedenken gegeben, dass die korrekte (aber stets ignorierte) Fassung Dr.-Ing (ohne . nach dem Ing!) lautet. Wo kann ich belege fuer oder gegen diese Behauptung finden, um diesen Umstand in den Artikel aufzunehmen? Jemand Ideen? --137.193.212.12 18:15, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

An der Uni Karlsruhe erlangt man den Dr.-Ing.. Siehe z. B. Promotionsordnung Maschinenbau: http://www.mach.kit.edu/download/Promotionsordnung_Fakultaet_fuer_Maschinenbau_Aug2007.pdf --Allegoriowitsch 11:57, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Dr rer nat

Ist bei "Dr rer nat" in "Unterscheidung nach Fächern" nicht Physik gemeint anstatt Psychologie?

98.163.102.200 23:40, 13. Nov. 2011 (CET) ThomasBeantworten

Die Physik zählt meistens schon zu den Naturwissenschaften (in z. B. Hamburg machen die Physiker allerdings einen Dr. phil.), ich kann mir gut vorstellen, dass die Psychologen auch irgendwo im Lande einen Dr. rer. nat. vergeben, es gibt auf dem Gebiet eben nichts, was es nicht gibt. --PeterFrankfurt 02:49, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Voraussetzungen für Funktionsstellen

Meine Ergänzung wurde ohne Angabe von Gründen zurückgesetzt (diff), wäre aber informativ. --77.4.53.167 22:03, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich hab deine Ergänzungen nicht revertiert, aber der Grund könnte einfach der gewesen sein, dass sie nicht nicht richtig waren. Wär doch ein guter Grund, oder?--Allegoriowitsch 22:30, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten
das wäre ein guter Grund, nun weiß ich ihn. Soweit ich aus dem Studium von Stellenausschreibung weiß ich aber, dass die Aussagen korrekt sind (Ausnahmen möge es geben). Im Falle des Generalvikars in Deutschland (katholische Kirche)steht es im dortigen Artikel. --77.4.53.167 23:51, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Wie immer auf diesem Gebiet: "richtig" und "falsch" kann räumlich sehr variieren. Anforderungen, die an einem Ort unabdingbar sind, werden an anderen Orten womöglich wesentlich elastischer gehandhabt. In der Schweiz ist ja alles von Kanton zu Kanton verschieden, in D aber sogar von Hochschule zu Hochschule, womöglich auch innerhalb eines Bundeslandes. --PeterFrankfurt 01:12, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Genauso ist es: Die Praxis variiert. In deutschen Hochschulen - etwa Fachhochschulen - gibt es jede Menge nicht promovierter Professoren. In Musik- und Kunsthochschulen, auch das sind Hochschulen, u.v.a. sind sie die Mehrheit. Das Studium von Personallisten der Hochschulen ist ergiebiger als das von Stellenausschreibungen. Beim Generalvikar ist als Voraussetzung auch der gleichwertige Lic. theol. möglich.--Allegoriowitsch 10:59, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Grad <-> Titel

Wieso verwenden alle Medien eigentlich die Bezeichnung DoktorTITEL? Ist das nicht grundlegend falsch, da ein Doktor einfach kein Titel ist? --91.4.251.197 11:51, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Richtig, es wird einfach falsch verwendet, weil der Mensch sich sehnt,zu einer höher gestellten Person aufzuschauen (Graf, Freiherr, etc.) da es in Deutschland nun mal keinen offiziellen Adel mehr gibt, muss der Doktor "Ersatz" spielen. (nicht signierter Beitrag von 93.219.51.54 (Diskussion) 16:20, 9. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Btw.: Auch hier im Artikel ist des Öfteren von "Titel" die Rede. 93.206.249.182 19:38, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Link zur russischen WP

Die Interwikis verbinden momentan zum Artikel Доктор наук, der aber der deutschen Habilitation entspricht, meines erachtens ist die korrekte Entsprechung der Кандидат наук, wurde das schon mal diskutiert ? --Hagen Graebner 21:58, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Geschichtliches

Ich vermisse im Bereich Geschichtliches Hinweise, wann z.B. die bezeichnung Dr. rer. nat. entstanden ist, wenn jemand was dazu weiss, waere es schoen das zu ergaenzen. (nicht signierter Beitrag von 130.83.2.27 (Diskussion | Beiträge) 13:35, 19. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Angabe des Promotionsfachs in Nordamerika / DPhil

wobei das Promotionsfach angegeben werden kann, zum Beispiel „Doctor of Philosophy in Chemistry“ (Abk.: Ph. D. in Chemistry bzw. Ph. D.).

... habe ich gelöscht. Man kann natürlich immer grammatisch richtig ein Fach hinter irgendeinen Uniabschluß setzen... aber das hat nichts mit "Nordamerika" oder dem Thema "Doktor" zu tun. Grundsätzlich wird der "Ph.D." in Nordamerika ohne Angabe des Promotionsfachs benutzt... andernfalls bitte Beleg hinzufügen.

Und: Gibt es tatsächlich in Nordamerika Unis, die einen "DPhil" vergeben? Welche? Falls wir keine finden, sollte der Hinweis gelöscht werden. Auch die englische Wikipedia spricht immerhin nur außerhalb Nordamerikas (natürlich England, aber auch Neuseeland) von "DPhil"s. --Ibn Battuta 01:44, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Verteilung von Doctores bei unseren Abgeordneten

kuktihrda: spreadsheets.google.com: %: FDP 24,7; CDU/CSU 22,4; DIE LINKE 17,1 ; SPD 14,4; GRÜNE 13,2- jedeR denke, was erSIE will.--Hungchaka 16:36, 7. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Entzug des Doktorgrads?

Woher kommt diese Behauptung? Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Träger für die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen der Doktorgrad noch verliehen worden wäre. -- Terranic 23:31, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unterscheidung von wörtlicher Übersetzung und Erklärung

In den Listen "Unterscheidung nach Fächern" ist in manchen Fällen zwischen der wörtlichen Übersetzung des lateinischen Grades und der Erläuterung zu unterscheiden. Dies gilt insbesondere für Dr. phil., was für doctor philosophiae steht; die wörtliche Übersetzung davon lautet zwar "Doktor der Philosophie", dies ist aber insofern irreführend, als dieser Grad außer im Fach Philosophie in einer größeren Anzahl von weiteren Studienfächern vergeben wird. Es ist zu berücksichtigen, dass erstens das Fach Philosophie in früheren Jahrhunderten viel mehr umfasst hat als heute; so war eine Zeitlang die Naturwissenschaft ein Teilgebiet der Philosophie. Zweitens meint Dr. phil. oftmals "Doktor der Philosophischen Fakultät", welche aber viel mehr Fächer umfasst als die Philosophie. Es wäre darum sinnvoll, die Übersetzung "Doktor der Philosophie" in Klammern zu setzen, da es sich nicht um die eigentliche Erklärung der Bedeutung handelt; es ist eher ein Hinweis zur Etymologie. Ebenso ist "Doktor der Philosophie in den Künsten" für Dr. phil. in art. (vgl. http://www.hfbk-hamburg.de/de/studium/studiengaenge/studium-promotion/) lediglich eine wörtliche Übersetzung und keine Erläuterung. Z.B. ist ein Kunsthistoriker ja kein Kunst-Philosoph. -- 95.157.37.119 18:22, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Doktorgrade in Frankreich

Im Aufsatz fehlen jegliche Hinweise auf die Verleihung des Doktortitels (und die übliche Praxis dazu) etwa in Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland sowie den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, einigen weiteren Ländern in Europa. Auch Südafrika, alle Länder in Südamerika, in den arabischen Staaten und v. a. in Asien (China, Indien, Japan, Korea) sind bisher nicht berücksichtigt. Könnte jemand dazu etwas beisteuern? Ist es möglich, dass es diesen Titel etwa in Frankreich und Spanien gar nicht oder nur eingeschränkt gibt? Wohl nicht, denn Französisch kennt das Wort "le docteur", aber eher für Mediziner. --Zbrnajsem 17:24, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Frankreich hatte ich schon mal vor über einem Jahr "angemahnt" (archiv 2, sept. 2010), die haben besonderes System. Vielleicht sollte man Lückenhaft Baustein setzen. Es gibt hier auch weitere Artikel wie Promotion (Doktor), die natürlich teilweise überschneiden, dort sind aber bei Frankreich nur Bewertungsskalen erwähnt.--Claude J 19:01, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich konnte nicht umhin, als auf Ihre Seite zu schauen. Da war ich aber platt. Mich hat Wikipedia (auch en:wiki, cz:wiki) seit Anfang 2011 viel Zeit gekostet, aber die "Ausbeute" ist im Vergleich mit Ihnen, Kollege Claude J, sehr mager. Wie schaffen Sie das, wenn ich fragen darf? Außerdem finde ich interessant, was Sie über den "Bereich Oper" geschrieben haben, dass Sie "erwartet hätten, dass der besser ausgebaut wäre". Dieser Bereich interessiert mich nämlich auch, aber bis jetzt kam ich nur zu einigen Ergänzungen auf cz:wiki. --Zbrnajsem 13:19, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ein vergessener Doktor

Die Doktoren einer der grundlegenden Wissenschaften wurde in der Auflistung vergessen, nämlich die der Physik. --176.198.96.167 02:38, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Nö, mein Doktor lautet beispielsweise Dr. rer. nat. und nicht etwa Dr. phys. Und in Hamburg bekommt man dafür einen Dr. phil., das variiert also von Uni zu Uni, je nachdem, zu welcher Fakultät das Fach (hier Physik) jeweils gehört. Und die Fakultät ist es, die den Titel verleiht, nicht das Fach selbst. Das steht im Prinzip auch schon im Artikel. --PeterFrankfurt (Diskussion) 03:54, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten

USA, Kanada / Vergleich mit Europa

Die relative Geltung von Abschlüssen zwischen amerikanischen und europäischen Unis sollten bitte sehr gut belegt werden. Es kommt so rüber als wäre in den USA alles eine Stufe besser und überhaupt gäbe es in Europa nur Einheitsbrei und in den USA einige Top-Unis. Ich habe in der Zusammenarbeit mit amerikanischen Unternehmen, Forschungslaboren und Uni diese spezielle Unterscheidung nicht kennen gelernt. -- 93.135.55.135 08:49, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Der Einwand ist sicherlich nicht ganz unbegründet. Im Artikel sowie unter den Artikeln des Bachelor/Master-Systems wird aber wiederholte Male die relative Bedeutung von Studienabschlüssen außerhalb der EU/EWR bzw. des Geltungsbereichs des Bologna-Abkommens erwähnt. --Bahrmatt (Diskussion) 07:43, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Dr. med. (I)

Ich würde gerne wissen, was das (I) nach dem Titel Dr. med. bedeutet. (nicht signierter Beitrag von 62.91.66.197 (Diskussion) 12:47, 10. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Ich wüsste nicht was das (I) bedeuten sollte. Wahrscheinlich gehört dieses Zeichen nicht mehr zum Doktorgrad an sich, sondern ist irgendeine Ergänzung. --Bahrmatt (Diskussion) 09:18, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Nach kurzem Googlen: Das (I) ist ein Herkunftsangabe, in diesem Fall für einen in Italien erworbenen Doktorgrad. Vgl. [26]. --pep. (Diskussion) 11:09, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
ok. Vielen Dank für die Information! Wenn man das (I) als Buchstaben "I" ansieht, leuchtet das tatsächlich ein. --Bahrmatt (Diskussion) 11:13, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ohne Punkt?

Im Artikel steht:

"Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt)/Dr. h. c. bzw. Dr. E. h. eingetragen wird."

Ist das so? Wäre zumindest etwas schräg, wenn gerade in einem amtlichen Dokument eine Abkürzung unüblicherweise ohne Punkt verwendet würde ... Habe eben in einen gültigen Perso geschaut, und dort ist "DR." mit Punkt eingetragen.

Btw, der Absatz enthält noch eine Verneinung, die ich gerade nicht verstehe:

"Das deutsche Personalausweisgesetz und das Passgesetz (§ 1 und § 4) behandeln den Doktorgrad nicht als Namenszusatz, da hierfür keine spezifische Regelung notwendig wäre."

Wie ist das gemeint? Das deutsche PAG/PG behandeln den Doktorgrad nicht als Namenszusatz, da hierfür eine unspezifische Regelung notwendig wäre? Aber warum?

--Gms (Diskussion) 21:16, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe inzwischen meine Perso-Stichprobe um 1 erhöht - in einem anderen Perso ist tatsächlich "DR" ohne Punkt eingetragen ...
--Gms (Diskussion) 14:22, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Also im neuen (Kreditkarten-großen) Personalausweis steht bei mir ebenso wie im neuen Reisepass (beide 04/2012 ausgestellt) der Doktor als "DR.", also mit großem "R" und mit Punkt. --62.220.2.102 21:23, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe es nun (21:40 Uhr) in "mit oder ohne Punkt" geändert, da es offensichtlich beide Möglichkeiten (also auch noch ohne Punkt) gibt.--62.220.2.102 21:41, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe mich bei offizieller Seite erkundigt: Der Punkt muss dazu - wird aber entweder nicht konsequent so gemacht - oder nur bei den Persos vor 2009?! --62.220.2.102 18:39, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Siehe PassVerwVors. §4.1.3: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/PassVwV.pdf?_blob=publicationFile
Du meinst vermutlich: nur bei den Persos vor 2009 ohne Punkt - Könnte stimmen, mein Perso ist von 2007, mein Pass von 2006, beide ohne Punkt; die PassVerwVors von 2009. (Wobei die PassVerwVors nicht für den Perso gelten dürfte.) -- Joerg 130 (Diskussion) 22:49, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Debora Weber-Wulff

Absatz "Plagiate": "So forderte Debora Weber-Wulff, den Doktor nicht mehr als Namensbestandteil zuzulassen, da er nur im wissenschaftlichen Zusammenhang von Bedeutung ist, nicht im wirtschaftlichen oder privaten Umfeld" Nichts gegen diese Dame, aber inwiefern ist es für diesen Artikel von Belang, was sie fordert? Ich fordere auch so einiges, habe es aber noch in keinen Lexikon eingetragen... --193.246.92.244 17:07, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Naja, die Dame ist von Beruf Professorin und eine der aktivsten Plagiatjägerinnen. Insofern ist das, was sie zu sagen, nicht ganz unerheblich. --Hansbaer (Diskussion) 21:27, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Jedoch ist der Vorschlag (wenn er wirklich so gemacht wurde) sinnlos, da - wie im Artikel richtig dargestellt - der Doktorgrad auch derzeit kein Namensbestandteil ist. Das sollte sie aber wissen, möglicherweise lautet ihre Forderung anders als hier geschildert. -- Joerg 130 (Diskussion) 18:26, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Wenn ich in meinen Personalausweis gucke, dann steht da ganz eindeutig unter "Nachname" "DR BACKHAUSEN", wenn das DR kein Namensbestandteil ist, dann ist der Personalausweis ziemlich schlecht aufgebaut, woher soll ich denn wissen, dass das kein Namensbestandteil ist, wenn es doch unter Nachname steht, genau so wie dort ein "von" oder ein "zu" stehen würde??? ;-) --Juliabackhausen (Diskussion) 21:17, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Auch in meinem Personalausweis steht an der Stelle ein "DR". Ich teile Deine Auffassung, dass der Personalausweis (in dieser speziellen Hinsicht) ziemlich schlecht aufgebaut ist. Natürlich provoziert das ein Missverständnis. Der Satz "Nach ... ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens ..." aus dem Artikel trifft aber durchaus zu. Ich weiss, dass selbst promovierte Juristen darüber irren, habe aber vor längerer Zeit anderweitig zu dieser Frage recherchiert. Google fand auf Anhieb [27] (Dort Teil II, Satz 2 mit Verweis auf BVerwGE 5, 291 ff; BGHZ 38, 380 ff; ähnlich KG, NJW 1965, 254 ff.). Und da Frau Debora Weber-Wulff sich offensichtlich intensiv mit Promotionsrecht befasst hat, gehe ich davon aus, dass sie das auch weiss. -- Joerg 130 (Diskussion) 21:51, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Also, wie ich inzwischen gelernt habe. Der Dr.-Grad kann, muss aber nicht im Personalausweis eingetragen werden. Ich habe am 9.11.12 im Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung gefordert, dass der Dr.-Grad nicht mehr im Pass eingetragen werden kann. Meine Stellungnahme für den Öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Qualität wissenschaftlicher Arbeiten“ trägt die Nummer A-Drs. 17(18)211 a. --WiseWoman (Diskussion) 01:23, 6. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das Datum ist vertippt, richtig: 9.11.11. Die Drucksache findet sich unter [28] -- Joerg 130 (Diskussion) 14:45, 6. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Direktpromotion

Im Artikel fehlt ein Hinweis auf die sogenannte Direktpromotion, die es anscheinend immer noch gibt (laut Google). Das wurde gerade bei Schavan erwaehnt (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/doktorarbeit-von-schavan-wolfgang-loewer-fordert-verjaehungsfrist-a-832006.html) Weiss jemand da Genaueres dazu? Ich hatte vorher noch nie davon gehoert.

Ich war auch verwundert, fand aber dazu jetzt http://www.philfak.uni-kiel.de/fakultas/Pruefungsamt/PDF/Informationen_Direktpromotion.pdf . Demnach gab es sie an der Philosophischen Fakultät der Uni Kiel unter engen Voraussetzungen bis zum Ende des WS 2009/2010. Ähnliches würde ich auch für andere Promotionsordnungen erwarten -- Joerg 130 (Diskussion) 09:24, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Es fehlt auch ein Hinweis auf die Promotion mit integriertem Masterabschluss, siehe "Zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren" der Hichschulrektorenkonferenz (HRK), Punkt 11. zu sog. Fast-Track-Promotionen. --87.174.8.99 16:30, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Beispiele zur "Fast-Track"-Promotion unter [29] und [30] -- Joerg 130 (Diskussion) 21:00, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

USA/Kanada - Vergleich mit Europa - Quellen?

Hallo,

ich kenn mich mit dem Thema nicht wirklich aus, aber ist es nicht genau anders herum wie in diesem Abschnitt angesprochen? Ich habe schon öfters von Fällen gehört, wo jemand seinen PhD von der University of Podunk in Deutschland eben nicht als Dr. führen durfte - laut dem Abschnitt wäre jeder Titel von einer "herkömmlichen oder mittelmäßigen" (was bedeutet denn hier herkömmlich?) aber gleichwertig mit einem Bologna-PhD. Gibt es da Quellen zu? Ich kenne da so, dass es eine highly research oriented university sein muss. Ob sie das ist, kann man in der im nächsten Abschnitt erwähnten Datenbank nachlesen. Wäre schön, wenn jemand das bequellen könnte - hab's bis jetzt eben nur genau andersherum gehört und würde deswegen gerne durch andere Quellen etwas dazulernen :) --Louisana (Diskussion) 15:51, 15. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Entsprechungen in anderen Ländern - Europa - Italien

Der Abschnitt ist tendenziös und nicht hinreichend belegt.

Der Nachweis für die Aussage "Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der 1980 eingeführte dottore di ricerca (Forschungsdoktor)" besteht im italienischen Wikipedia-Artikel zum dottorato di ricerca. Dass es sich hierbei um ein Äquivalent zum Doktor handelt, geht aus diesem Artikel nicht hervor.

Der Nachweis für die Aussage: "Abgekürzt wird der akademische Grad dottore und seine weibliche Form dottoressa üblicherweise mit dott. / dott.ssa. Mangels gesetzlicher Regelung werden daneben die ebenfalls gängigen Abkürzungen dr. / dr.ssa geduldet, im Gegensatz zum deutschsprachigen Doktor (Dr.) werden aber alle Abkürzungen kleingeschrieben." ist treuwidrig. Zwar erklärt der verlinkte Wikipedia-Artikel tatsächlich, dass die Abkürzung "dr." klein zu schreiben ist. Dies wird aber dort ausdrücklich mit italienischer Grammatik und italienischem Sprachstil begründet. Eine Aussage über die deutsche Schreibweise der Abkürzung für den italienischen "dottore" kann diesem Nachweis nicht entnommen werden.

Der Nachweis für die Aussage "und das italienische Ministerium für Unterricht, Universitäten und Forschung (MIUR) weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei einer laurea verliehenen dottore-Grade nicht mit „Doktor“ oder „Dr.“ verwechselt werden dürfen" ist nicht (mehr) abrufbar.

Der Nachweis für die Aussage "Dieses Anerkennungsverfahren wird zumeist von der Freien Universität Bozen durchgeführt, welche auf ihrer Webseite schreibt, dass auch nach erfolgreicher Anerkennung der österreichische Grad zu führen ist; innerhalb Italiens kann alternativ auch der dottore (dott.) geführt werden." führt auf eine Seite der Freien Universität Bozen, die sich mit dem Thema der Annerkennung von Studientiteln im Allgemeinen befasst. Ein Nachweis für die angeführte Aussage ist dieser Seite nicht zu entnehmen.

Der Nachweis für die Aussage: "Trotzdem ist die Übersetzung von dottore in Doktor eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit – die zwar durch das italienische Recht nicht sanktioniert wird, im Ausland aber bereits zu rechtlichen Konsequenzen geführt hat" ist schließlich auch nicht korrekt. Der verlinkten Presseaussendung des OTS sind keine "rechtlichen Konsequenzen", sondern nur ein Rechtsgutachten eines Österreichischen Ministeriums zu entnehmen. Dieses Gutachten hat auch nicht wirklich den zu belegenden Fall der Nutzung eines italienischen "dottore" in Österreich zum Gegenstand, sondern den Missbrauch der Anerkennungsmechanismen.

Insgesamt scheinen die Autoren des Abschnitts mit Südtiroler Akademikern etwas zu hadern. Eine objektivere Darstellung wäre wünschenswert. --217.92.55.233 11:36, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

ANTWORTEN AUF DIE KRITIKPUNKTE:
Die Aussage "nicht hinreichend belegt" finde ich nicht angemessen, da man sicher lange suchen muss, um einen anderen Abschnitt der Wikipedia zu finden, in dem 16 Sätze mit 8 Fußnoten belegt sind.
Danke für den Hinweis. Es wurde mittlerweile auf die ISCED-Level 5 (Magister, Master, Bachelor, dottore) und 6 (Doktor, dottore di ricerca) zum internationalen Vergleich von Studientiteln verwiesen.
Benutzer 217.92.55.233 fragt nach der deutschen Schreibweise der Abkürzung des italienischen "dottore". Darum geht es ja gerade bei dieser Geschichte. Akademische Grade dürfen nur in der Form geführt werden, in der sie verliehen wurden (siehe auch die unten erwähnten Zitate "Freie Universität Bozen" und "Rechtsauskunft"). Genauso wie es nicht erlaubt ist, "dottore" mit "Doktor" zu übersetzen, gibt es eben auch keine "deutsche" Abkürzung eines italienischen Grades.
Den nächsten Kritikpunkt verstehe ich nicht, da die Seite des MIUR weiter verfügbar ist. Das Zitat, auf welches hier verwiesen wird, wurde nun direkt in die Fußnote eingebaut: "Title: Dottore/Dottoressa, to be shortened to Dott./Dott.ssa. This is a 2nd level academic title not to be misunderstood with the Italian "Dottore di Ricerca" or with such titles as Philosophy Doctor, Docteur, Doctor, Doktor, Doutor, etc. which correspond to 3rd cycle doctorates, and are usually shortened to PhD or Dr.".
Danke für den Hinweis zum Zitat der Freien Universität Bozen. Die Website hat sich offensichtlich geändert. Der Link wurde aktualisiert und das Zitat, auf welches hier verwiesen wird, direkt in die Fußnote eingebaut: "Nach der Anerkennung kann in Italien entweder der ursprünglich erworbene österreichische Grad (z.B. Mag.) oder der entsprechende italienische Grad geführt werden (z.B. Dott.), während in Österreich weiterhin nur der österreichische Grad geführt werden kann. Zu beachten ist, dass der italienische Grad „dottore“ (Dott.) in Deutsch nicht mit „Doktor“ (Dr.) übersetzt werden darf. Der Grad „Doktor“ steht nämlich nur den Absolventen eines Doktoratsstudiums (PhD) zu."
Die Aussage wurde durch Ersetzen von "Konsequenzen" durch "Schwierigkeiten" abgemildert. Ich hoffe, dieser Ausdruck ist für eine Pressemitteilung mit der Überschrift "Hypo Skandal weitet sich aus: Vorstandsvorsitzender X Y führt illegal Doktor-Titel" angemessen. Die Interpretation von Benutzer 217.92.55.233 des mit der Pressemitteilung verlinkten Rechtsgutachtens verstehe ich nicht. Meines Erachtens, treffen gleich mehrere Aussagen aus dem Rechtsgutachten das Thema ganz genau: (1) Studientitel dürfen nur so geführt werden, wie sie verliehen wurden (z.B. Mag.). (2) Wird ein in Österreich erworbener Studientitel von Italien anerkannt, ändert sich der in Österreich zu führende Grad nicht (ein Mag. bleibt also ein Mag.). (3) Auch ein in Italien erworbener Studientitel muss so geführt werden, wie er verliehen wurde, weshalb ein Studienabsolvent die Grade "dottore", "dott." bzw. "dottoressa", "dott.ssa", KEINESFALLS ABER "DOKTOR/IN" BZW. "DR." (wörtliches Zitat) führen darf. Der Verfasser der Pressemitteilung hat das offenbar auch so verstanden und hat sogar den Ausdruck "illegal" verwendet. Im Wikipedia-Artikel wurden solche Aussagen vermieden, um nicht den Anschein zu erwecken, "tendenziös" zu schreiben. Es wird vielmehr von einer "Gewohnheit" gesprochen, um möglichst objektiv den aktuellen Stand in Südtirol zu beschreiben.
Die Aussage, die Autoren dieses Abschnitts würden mit Südtiroler Akademikern etwas hadern, ist nicht nachvollziehbar, da meiner Erfahrung nach sich gerade Südtiroler Akademiker mit diesem Thema befassen, da sie sowohl die verschiedenen akademischen Grade als auch die Lage in Südtirol kennen. Ich weiß nicht, was die Intentionen der anderen Autoren sind, ich jedenfalls halte die Wikipedia für ein gutes Forum, Leute aufzuklären. Ich weiß, dass sowohl im restlichen deutschen Sprachraum als auch in Südtirol viel Unwissen zu diesem Thema herrscht und dieser Wikipedia-Artikel bereits zur Aufklärung beigetragen hat. Nur darum geht es.
--Toommm (Diskussion) 18:10, 26. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

DDR

Im Doktor#DDR Artikel steht, Titel aus der DDR seien mit einem Rautezeichen (#) markiert. Diese wurden aber offenbar oben aus der Liste gelöscht. saemikneu (Diskussion) 00:56, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ist behoben. --Chricho ¹ ² ³ 00:49, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Internationale Entsprechung

Zitat: Zu beachten ist, dass der italienische Grad „dottore“ (Dott.) in Deutsch nicht mit „Doktor“ (Dr.) übersetzt werden darf. Dann wäre es aber erforderlich anzugeben, wie er denn übersetzt werden soll, z.B. "dottore = Master" oder eben irgendwie anders. Natürlich darf in Deutschland nur die "offizielle" italienische Version geführt werden. Aber das ist eben nur die halbe Geschichte. Wenn dem offiziellen "dottore" keine offizielle deutsche Entsprechung beigelegt wird, dann werden die Leute eben einen "dottore" mit "Doktor" anreden, genau so wie den Dr.(H), Dr.(PL), Dr.(RO) etc., und nicht nur anreden, die Leute (von ganz wenigen besonders Kundigen abgesehen) werden auch von einer ungefähren Gleichwertigkeit ausgehen. Im beginnenden Bologna-Zeitalter geht der Trend zu Vergleichen, da internationale Übersetzungen benötigt. Man kann nur dann eine Sache sinnvoll verbieten, wenn man dafür eine realistische Alternative bereit stellt. Macht man sich strafbar, wenn man einen "dottore" mit "Doktor" anredet? Mir kommt diese Diskussion haarspalterisch und vor allem (!) weltfremd vor. --80.131.222.126 15:30, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Anreden kann ich jeden mit "Doktor" ob er nun einer ist oder nicht. Natürlich ist das nicht strafbar. Anders kann es aber aussehen, wenn ich mich mit "Dr. XY" vorstellen würde oder gar den "Dr." auf meine Visitenkarte drucke. --Pelz (Diskussion) 23:42, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Weibliche Form

Es ist falsch, wenn im Artikel steht, die weibliche Form wäre "Doktorin". Doktor (Doctor) ist eines jener lateinischen Wörter, bei welchen die weibliche und männliche Form gleich sind. Die Form "Doktorin" ist lediglich eine Unsitte, die sich in letzter Zeit eingebürgert hat.

Das ist wohl doch falsch. Es gibt die "Doktorin". Im normalen Leben eher ungebräuchlich, eher "Frau Doktor" aber ein Blick in den Duden klärt weiter auf. Quelle: Duden 24. Auflage Seite 327 --Pelz (Diskussion) 23:46, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Die weibliche lateinische Form wäre AFAIK doctrix. Der akademische Grad wird jedoch zumindest in Österreich (an Frauen) ausschließlich in der Form "Doktorin" verliehen. --pep. (Diskussion) 13:48, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Kontrollmöglichkeit

Der Doktorgrad hat etwas Öffentliches, er darf ja öffentlich geführt werden und er soll seinem Inhaber öffentliches Ansehen vermitteln.

Wie kann man als Außenstehender feststellen, ob es ein korrektes Promotionsverfahren gab bzw. wann, wo und worüber Dr. XY denn promoviert hat? Gibt es da so etwas wie eine zentrale Erfassungsstelle? --80.131.222.86 17:45, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten

An der jeweiligen Fakultät ja, für die gesamte Bundesrepublik ist mir so etwas nicht bekannt. --Bahrmatt (Diskussion) 08:23, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Fehler entdeckt

Im Artikel steht geschrieben, daß die Eintragung des Doktorgrades in die Ausweisdokumente freiwillig sei. Im Archiv findet sich eine Diskussion, die schon mal darauf hinwies, daß dies nicht so ist. Der "Newsletter Allgemeine Verwaltung - Pass-, Ausweis- und Melderecht" von rehmnetz sagt ebenfalls: "Kann es sich der Bürger eigentlich aussuchen, ob er seinen Doktortitel eintragen lässt oder nicht? Die für viele überraschende Antwort lautet: Nein, das kann sich der Bürger nicht aussuchen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht sowohl im Melderecht als auch im Pass- und Ausweisrecht die Pflicht, einen rechtmäßig erworbenen Doktortitel (in den Gesetzen durchweg als „Doktorgrad“ bezeichnet) auch eintragen zu lassen. Für das Melderecht ergibt sich das bundesrechtlich aus § 2 MRRG (Pflichtinhalt des Melderegisters) und den landesrechtlichen Regelungen, die diese Vorschrift umsetzen (siehe etwa Art. 3 Abs.1 Nr. 4 BayMeldeG). Entsprechende Regelungen enthalten das Passgesetz (§ 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 PassG) sowie das Personalausweisgesetz (siehe § 5 Abs. 2 Nr.3 PAuswG). Keine dieser Vorschriften lässt dem Bürger eine Wahl. Stets lautet die Vorgabe, dass der „Doktorgrad“ einzutragen ist." Das PDF (Quelle dieses Zitats) kann man selbst durch googlen finden, wichtiger sind aber vielmehr die rechtlichen Erwähnungen, die im Zitat zu finden sind. Wie soll es nun weitergehen? Die Diskussion verlief im Jahre 2004 (!) bereits im Sande, die obigen Aussagen erscheinen mir schlüssig, aber die Verlinkung zur Freiwilligkeit im Text ist ja auch nicht vom Himmel gefallen. Bevor ich also eigenmächtig etwas ändere und einen der berühmten Shitstorms lostrete ...

--92.225.43.105 12:14, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Man wird bei der Beantragung eines Ausweises gefragt, ob man den Grad in den deutschen Pass/Personalausweis eintragen möchte und wird explizit darauf hingewiesen, dass dazu keine Pflicht besteht, so kenne ich es zumindest aus dem Jahr 2010. Offizielle Korrespondenz von Behördenseite (Finanzamt etc.) ist immer mit dem Doktorgrad in Adresse und Anrede versehen, das hat allerdings auch nichts mit dem Ausweis zu tun. --84.157.239.244 13:07, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
IP 92.225.43.105 irrt! Siehe z.B. § 9 Abs. 3 Satz 2 PAuswG: "Die Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freiwillig." --Joerg 130 (Diskussion) 15:19, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Super. Jetzt sind wir so schlau wie zuvor. Während freilich die Aussage von Joerg 130 absolut sinnvoll erscheint, erscheint es mir jedoch gleichzeitig hochgradig unwahrscheinlich, daß die von mir zitierten Verwaltungsexperten völlig danebenliegen. Wie finden wir nun eine Klärung? Die Gesetze scheinen sich ja zu widersprechen (und hier bricht auch nicht Bundes- das jeweilige Landesrecht, denn im PAuswG stehen ja bereits widersprüchliche Aussagen und die jeweiligen Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen gibt es ja auch noch) - wer kann das Ganze also lösen? --92.225.43.105 23:12, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe mir [31] (was offenbar Deine Quelle ist) mal angesehen. Thema des Textes ist überwiegend nicht, ob eine Pflicht, sondern unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Eintrag des Doktorgrades besteht. Die Autoren haben zu dem ersten Aspekt jedoch nicht nur die von mir oben zitierte Stelle aus dem PAuswG, sondern auch "Die fehlende Eintragung eines Doktorgrades, Künstler- oder Ordensnamens führt hingegen nicht zur Ungültigkeit" (Passverwaltungsvorschrift Nr. 11.0.1 c), Satz 3) übersehen. Ich halte für offensichtlich, das sie hinsichtlich der von Dir zitierten Aussage irren. --Joerg 130 (Diskussion) 10:44, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Naja, sie reden zu Beginn schon von Pflicht, nämlich in Form der Pflichteintragungen ins Melderegister, wozu auch der Doktorgrad zählt: "Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht sowohl im Melderecht als auch im Pass- und Ausweisrecht die Pflicht, einen rechtmäßig erworbenen Doktortitel (in den Gesetzen durchweg als „Doktorgrad“ bezeichnet) auch eintragen zu lassen. Für das Melderecht ergibt sich das bundesrechtlich aus § 2 MRRG (Pflichtinhalt des Melderegisters)." Es würde ja keinen Sinn machen, von einer Pflichteintragung zu sprechen, wenn das Ganze doch wieder freiwillig ist. Das Melderegister ist ja die Basis von allem, was das Meldewesen angeht, somit folgt ihr auch das Passwesen entsprechend mit der Ausfertigung eines auf diesen Daten basierenden Personalausweises. Deshalb ist es auch m.E. unwichtig, ob ein Ausweis mit fehlendem Doktorgrad ungültig ist oder nicht. Der Pass oder Ausweis ist ja erst der zweite Schritt, dem stets der erste (Melderegisterangaben) zuvorkommt. Hm. Schwieriger Fall. Wen kann oder sollte man da behördlicherseits fragen? --92.225.45.221 18:17, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Zum Pflichtinhalt des Melderegisters stellt sich die Frage, woher die Meldebehörde vom Doktorgrad weiß. Eine Pflicht, mit der frisch erworbenen Promotionsurkunde zur Meldebehörde zu gehen, ist unter Promovierten zumindest nicht allgemein bekannt (auch wenn vermutlich die Mehrheit den Doktorgrad dort eintragen lässt). Gibt es eine Ordnungsstrafe o.ä. für nicht-Eintragen-Lassen? Was macht die Meldebehörde, wenn jemand erklärt, er habe einen Doktorgrad erworben, aber die Promotionsurkunde verloren? (Muss sie eintragen, weil Doktorgrad erworben, darf aber zugleich nicht, weil Nachweis fehlt?) Eine Pflicht, diesen auch in Personalausweis und Reisepass zu führen, besteht nach den von mir oben zitierten Stellen jedenfalls nicht. (Und was soll dann eine Pflicht zum Eintrag im Melderegister?) Ich habe selbst Ende der 1980-er Jahre auf eigenen Wunsch problemlos einen Pass ohne Eintrag des Doktorgrades bekommen, obwohl dieser im Melderegister eingetragen war. Wenn man eine Behörde fragen will, kommt wohl nur das Bundesministerium des Innern in Frage. --Joerg 130 (Diskussion) 23:59, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Meldebehörde bekommt die Verleihung des Doktorgrades an eine Person durch die Hochschule mitgeteilt, bei Ausfertigung der Urkunde wird die entsprechende Behörde informiert. Man muss dafür nicht mit der Urkunde bei der Meldestelle selbst vorstellig werden. Es gibt darüber hinaus definitiv keine Pflicht, den Doktorgrad in ein Ausweisdokument einzutragen, das kann jeder Promovierte bestätigen, ob das IP 92.255.XX.XXX nun glauben mag oder nicht... --91.19.39.27 08:50, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Aussage, dass der Meldebehörde die Verleihung des Doktorgrades mitgeteilt würde, bezweifele ich. Bei meiner Promotion 1987 war das jedenfalls nicht der Fall. Bei anderweitiger Auffassung nenne bitte die Rechtsgrundlage. --Joerg 130 (Diskussion) 13:06, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hallo 91.19.39.27: Die "Meldestelle" bekommt diesbezüglich gar nix mitgeteilt. Da muss man schon selber hin, und zwar mit der Urkunde im Original. Und es geht auch nicht nur um das Ausweisdokument, wie ich ja bereits schrieb, sondern zuerst einmal um die Meldeamtsdaten. Paß und Ausweis basieren ja darauf. (Und um meinen Glauben geht es schon mal gar nicht :-) --92.225.37.153 01:59, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Aussage auf der von Dir angegebenen Seite ist fragwürdig: Keine dieser Vorschriften lässt dem Bürger eine Wahl. Stets lautet die Vorgabe, dass der „Doktorgrad“ einzutragen ist. Ich zitiere aus PAuswG § 5 (2): "Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhabe: [...] 3. Doktorgrad [...]." Dort steht nur, was der Ausweis enthält, nicht, was er enthalten muß - das ist ein großer semantischer Unterschied. Was verpflichtend ist und was nicht, wird dann, wie Jörg schon schrieb, in § 9 (3) behandelt, dort steht: "In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Person des Antragstellers und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind. Die Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freiwillig." Es gibt hier also keinen Widerspruch, im Gegenteil, die Regelung ist m. E. ziemlich eindeutig.--IP-Los (Diskussion) 23:15, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Pflicht zum Eintrag bezieht sich eindeutig auf die Behörde, nicht auf den Bürger ! Früher konnte sich die Behörde wohl weigern, den Doktorgrad (wir sollten aufhören von "Titel" zu sprechen) einzutragen. Der Text und die Fu0noten / Einzelnachweise geben das korrekt wieder. Auch ein Blick in Namenszusatz hilft. Warum vor dem Hintergrund unseres GG der "Dr" der einzige eintragbare akademische Grad ist, bleibt mindestens so fragwürdig wie die Eintragung als solche. --Güwy (Diskussion) 06:01, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Siehe dazu die Bemerkung dieser Seite: "Der letzte hier bekannte Versuch, das eher unauffällig aus dem Gesetz zu streichen, wurde im Jahr 2007 unter parteiübergreifendem Protest (Promovierter?) aufgegeben." Die Hintergründe sind hier kurz dargestellt, in der Bundesdrucksache 16/5445 heißt es dazu: "Die Abschaffung der Eintragung des Doktorgrades in Personaldokumente ist im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens von der überwiegenden Anzahl der Innenverwaltungen der Länder vor allem unter Hinweis auf Probleme bei der Eintragung von im Ausland erworbenen Doktorgraden gefordert worden. Mit den entsprechenden Änderungen in der Passgesetznovelle wollte die Bundesregierung diesem Anliegen Rechnung tragen. Noch im Innenausschuss des Bundesrates war ein Antrag Bayerns und Thüringens, der auf Beibehaltung der Eintragung des Doktorgrades abzielte, von der Mehrheit der Länder abgelehnt worden. Im Plenum hat sich der Bundesrat mit Rücksicht auf die deutschsprachige Kulturtradition jedoch für die Beibehaltung der bisherigen, jahrzehntelangen Praxis ausgesprochen. Diesem Anliegen soll gefolgt werden. Die fortbestehenden Probleme sollen im Rahmen der ebenfalls zu novellierenden Verwaltungsvorschriften im Zusammenwirken mit den Ländern gelöst werden." Jahrezehntelange Praxis bedeutet übrigens seit 1986 (zur Zeit des Gesetzesentwurfs also gerade mal gut zwanzig Jahre), dort wird der "Doktorgrad" zum ersten Mal erfaßt, 1983 war das noch nicht der Fall. 2011 gab es dann noch einen Gesetzesentwurf der Grünen. Aufschlußreich ist auch diese Statistik.--IP-Los (Diskussion) 14:15, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Danke; bestens erhellend. Sollte m.E. im Artikel eingepflegt werden! Aufschlussreich passend zur letzten Statistik, dass im Bundestag die Abgeordneten grundsätzlich nicht mit ihrem akademischen Grad aufgerufen werden. Ein Aufruf "mit" erfolgt nur, wenn es sich bei dem Grad um den "Dr." handelt. Das könnte einer der möglichen Beweggründe älterer MdB wie v. Guttenberg für die Plakkerei mit einer Dissertation gewesen sein.--Güwy (Diskussion) 20:42, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Letzte Änderungen von Benutzer:Güwy - wörtlich von Zimmerling übernommen

Mag sich wer [32] näher anschauen? Die Formulierungen sind mir zu nah an der Quelle (ohne als wörtliches Zitat gekennzeichnet zu sein). --pep. (Diskussion) 20:27, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten