Diskussion:Kassenbon/Archiv

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Foto

Das Foto Datei:Kassenbon.jpg am Anfang des Artikels von User:Lkawer halte ich für problematisch und meine, es müßte gelöscht und ersetzt werden:

  1. Das Foto ist als gemeinfrei ausgegeben. In der Kopfzeile befindet sich jedoch das Logo des Edeka-Konzerns, das mit Sicherheit nicht gemeinfrei ist. Für die Nutzung auf Wikipedia bräuchte es daher eine Erlaubnis.
  2. Im unteren Bereich befindet sich der abgekürzte Vorname und der vollständige Nachname des Kassierers / der Kassiererin. Zusammen mit der aufgedruckten Adresse, Datum und Uhrzeit sind das personenbezogene Daten, die ebenfalls nicht ohne Erlaubnis der genannten Person hier veröffentlicht werden dürften.
  3. Über den schlechten optischen Zustand des abgebildeten Kassenbons kann man geteilter Meinung sein. Vermutlich ist das Bild repräsentativ, da die meisten Bons nach kurzer Zeit wohl tatsächlich so ramponiert ausschauen, das wäre für mich kein Löschgrund.

Früher gab es meist Kassenbons, die nicht viel mehr als die Einzelpreise und die Summe beinhalteten. Ein solcher Bon wäre unproblematisch. Ansonsten müßte für die Verwendung in Wikipedia eine Erlaubnis eingeholt und auf der Bildbeschreibungsseite angegeben werden. Eine solche fehlt jedoch bei dem aktuell verwendeten Bild.--77.189.39.229 02:34, 9. Feb. 2018 (CET)

Ich habe jetzt noch mal nachgeschlagen, was die Wikipedia-Richtlinien dazu sagen. Die Rechtslage zum Edeka-Logo ist laut WP:Bildrechte#Rechtslage_in_Deutschland bisher noch unklar, für Wikipedia wäre es aber ausreichend, wenn die Bildbeschreibungsseite die Vorlage {{PD-textlogo}} einbindet. Das könnte man bei dem Bild nachträglich ergänzen oder bei einem Ersatzbild gleich mit angeben.

Wenn man das Kassenpersonal wegen des Namens nicht um Erlaubnis fragen kann oder mag, könnte der Name unkenntlich gemacht / geschwärzt werden. Das ginge ebenfalls mit dem Originalbild oder einem Ersatz.--77.189.39.229 02:56, 9. Feb. 2018 (CET)

Zur Info: Ich hatte auf WP:Urheberrechtsfragen#Datei:Kassenbon.jpg und WP:Fotowerkstatt#Kassenbon eine Anfrage gestellt, falls jemand die Antworten nachlesen möchte.--77.190.111.44 03:32, 17. Feb. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 12:11, 17. Feb. 2018 (CET)

Plural von Bon

Kennt jemand die Mehrzahl von 'Bon' oder 'Kassenbon'. Mir kam einmal das graessliche Wort 'Kassenbone' (gespr. wie Bohne) zu Ohren. Googlen hilft auch nichts (vgl. Stati<->Status) (nicht signierter Beitrag von 212.95.122.18 (Diskussion) 16:23, 23. Nov. 2006 (CET))

Das hat bestimmt der gesagt, der die Einkaufswägen geschiebt hat.<scnr>--Mideal (Diskussion) 14:19, 15. Mär. 2016 (CET)
Kassenbons--TheRunnerUp 17:02, 23. Nov. 2006 (CET)
Ich würde stattdessen "Quittungen" sagen. --Trillian4 15:04, 4. Dez. 2006 (CET)
Ein Blick in den Duden hilft: Kassenbons, wie schon gesagt. – 91.4.55.210 02:32, 8. Apr. 2007 (CEST)
<zwischenquetsch> Wie wärs mit Kassenboni? ;-) Sorry, kann ich mir nicht verkneifen. -- Qhx 00:01, 29. Dez. 2009 (CET)

Der Duden ist nur eine Sammlung von Empfehlungen der Duden-Redaktion, und seit der Rechtschreibreform auch nicht mehr die amtliche Rechtschreibinstanz. Das Plural kann man an dieser Stelle so bilden wie es genehm ist, im Schriftdeutschen solle man es einfach umgehen indem man wie schon gesagt von Quittungen "spricht" bzw. gleich von Kassenzettel (Einzahl und Mehrzahl gleichen sich bei diesem Begriff, noch praktischer). 84.155.112.157 19:53, 25. Feb. 2009 (CET)

Plural: [bɔ̃ːs], [bɔŋs] http://de.wiktionary.org/wiki/Bon --79.251.116.248 05:07, 16. Dez. 2013 (CET)
Gemäß WP:Rechtschreibung ist der Plural Kassenbons. Der Begriff ist auch im Wortschatz der häufigste dicht gefolgt von Kassenzettel. Abgesehen davon, dass Quittung etwas anderes ist, ist der Begriff selbst eher abgeschlagen in seiner Häufigkeit. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Wortherkunft

Woher kommt die Bezeichnung "Bon"? Hat das was mit dem französischen "bon" (für "gut") zu tun? Gibt es noch andere Bons, außer Kassenbon? (Wertbon?) --ILA-boy 20:18, 29. Jul. 2008 (CEST)

Aus dem Französischen: "un document, le plus souvent en papier, qui donne droit à quelque chose en échange, voir l'article Coupon. Ein Dokument, zumeist aus Papier, das jemandem als Nachweis eines Tausch- oder Handelsgeschäfts dient, vgl. Coupon" http://fr.wikipedia.org/wiki/Bon Auch bei Coupon erwähnt und zwar gleichbedeutend mit Bon: "Dans le commerce, un coupon ou bon de réduction, est un morceau de papier à détacher et à présenter pour obtenir une réduction sur le prix d'un bien ou d'un service. Im Handel ist ein Coupon oder Bon ein Stück Papier, das eine Preisreduzierung oder eine Dienstleistung dokumentiert und nachweist." http://fr.wikipedia.org/wiki/Coupon Es gehört, Vorredner ILA-boy vermutet es richtig, wirklich zu "bon. gut", allerdings zur Ableitung BONUS im Sinne des Nachweises, des Coupons. http://de.wikipedia.org/wiki/Bonus Zur Frage: Ja, Wertbon darf man sagen, jedenfalls macht man das bei Deutsch-Englisch-Wörterbuch http://www.dict.cc/?s=Wertbon --79.251.116.248 04:55, 16. Dez. 2013 (CET)
Hier meint man, das - wie bon letztlich dem Lateinischen entstammende - BONUS sei über das Englische ins Deutsche gelangt: "über gleichbedeutend englisch bonus aus lateinisch bonus" http://de.wiktionary.org/wiki/Bonus Es ist m. E. völlig korrekt, das Substantiv BON / KASSENBON mit dem für das Französische typischen Nasal als bɔ̃ː auszusprechen: http://de.wiktionary.org/wiki/Bon Damit dürfen wir imho um so berechtigter sagen, das -bon im Wort Kassenbon entstamme dem Französischen (und nicht dem Englischen oder direkt dem Latein). --79.251.116.248 05:05, 16. Dez. 2013 (CET)

Kaufvertrag an der Supermarktkasse

Generationen von Schülern (und Lehrern) stritten und streiten darüber, ob eine rechtsverbindliche Willenserklärung nun mit dem Niederlegen eines Artikels auf dem Band zustande kommt, oder erst, wenn der Artikel mit einem Piepton über den Scanner gezogen wird. Beim Bäcker („Bitte geben Sie mir...“) wäre das klarer einzuschätzen, als die nonverbale Willenserklärung am Kassenband. Eine Kassiererin, die sich weigert, einen nichtgewünschten Artikel auf die Seite zu legen und ihn gegen den Willen des Kunden abkassieren würde, hätte wohl ihren letzten Arbeitstag an der Kasse. Ebenso der Kunde wohl auch seinen letzten Einkauf in diesem Laden. Ich habe auch noch nicht gehört, dass es darüber schon mal ein Grundsatzurteil gegeben hätte. Welchen Sinn hätte es, mit dem Gesetzbuch unterm Arm über eine „Anfechtung wegen Irrtum“ zu streiten?! Also haben wir es hier mit einer Grauzone zu tun, die im Alltag völlig irrelevant ist. Fakt ist, dass der Kasenbon die Rolle einer Rechnung übernimmt; so weit, so gut. Das hier ist vermutlich private Interpretation, zumindest aber im Rahmen dieses Artikels bedeutungslos. Ich setze diesen Teil mal zurück. -- Qhx 21:13, 28. Dez. 2009 (CET)

Der Kaufvertrag kann erst zustande kommen, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Der Supermarkt muss dem Kaufangebot des Kunden zustimmen. Wenn es beispielsweise eine Differenz zwischen der ausgepreisten Ware und dem Preis an der Kasse gibt, liegt nicht automatisch ein Kaufvertrag vor. Die genannten Konsequenzen im Falle einer Anfechtung des Kunden bei einem ordnungsgemäßen Kaufvertrages für Kassiererin und Kunden sind auch sehr spekulativ und zumindest durch Kündigung und Hausverbot nicht durchsetzbar. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Bestimmungen einer Rechnung

Wie kann sich ein Kassenbon an Bestimmungen einer Rechnung richten, wenn die Bestimmungen (§14 Abs. 4 besagen, dass auf einer Rechnung z. B. der Leistungsempfänger mit Namen und Adresse sowie das Leistende Unternehmen mit Vor- und Nachname (bei Firmen, von denen des Geschäfsführers, die auf einem Kassenbon normalerweise nicht zu finden sind) und eine fortlaufende Rechnungsnummer stehen muss? Diese Angaben fehlen meist auf einem Kassenbon. Teilweise steht auf einem Kassenbon nicht einmal der Name des Leistungserbringers. (nicht signierter Beitrag von 89.247.147.22 (Diskussion | Beiträge) 21:52, 31. Dez. 2009 (CET))

Vielleicht sollte der Satz, so wie er jetzt dasteht, ganz raus? So wie er jetzt dasteht, birgt er einen Widerspruch in sich. Könnte es sein, dass er zwar nicht den Anforderungen an eine Rechnung gerecht wird, aber das Steuerrecht hier Rechnung und Bon gleichstellt, sofern bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, z.B. Steuernummer und Name mit Adresse des Unternehmens oder wenigstens Filialnummer zur eindeutigen Zuordnung, so wie es ja auch auf Kassenbons zu finden ist? -- Qhx 21:59, 1. Jan. 2010 (CET)

Ein Kassenbon enthält sehrwohl eine fortlaufende Nummer die den Ansprüchen an eine Rechnungsnummer gerecht wird. Im dargestellten Beispiel befindet sie sich rechts neben der Uhrzeit. -- 89.246.182.182 16:37, 5. Jan. 2011 (CET)


Hinweis auf weiten Begriff


Auch eine Kleinbetragsrechnung nach Abschnitt 33 UStDV ist eine Rechnung i.S.d. §14 UStG. Das gilt auch für die sog. Gutschriften.--5.147.192.63 17:33, 4. Dez. 2014 (CET)

In der Regel werden die Voraussetzungen der Kleinbetragsrechnung bei Kassenbons erfüllt (weder die Angabe des GF auf Seite des Leistenden, noch eine Rechnungsnummer, noch die Angabe des Leistungsempfängers ist notwendig). --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Untermaß?

Was genau bedeutet: "Wobei die Rollen bis zu 0,5 mm auf Untermaß geschnitten werden."? Und warum ist das interessant? -- Mmartin 00:00, 11. Feb. 2011 (CET)

Eine übliche Angabe zum Drucker ist: 57±0,5. Wenn man jetzt weiß, dass die Papierrolle mit dem Normmaß 57mm eigentlich 57-0,5 ist, stellt man fest, dass man auch eine 58mm (58-0,5) Rolle verwenden kann. Siehe auch Toleranz (Technik).-- 88.130.133.80 10:10, 19. Mär. 2011 (CET)

Obligatorisch?

Frage in der Auskunft: Ist er obligatorisch? Nach Recherche würde ich sagen "Nein." Kann das belegt werden und in den Artikel einflissen? Es dankt GEEZERnil nisi bene 16:47, 27. Jul. 2011 (CEST)

Nein, ist er grundsätzlich erstmal nicht. Und: laut BGB kann man dem Kunden für das Ausstellen einer Quittung sogar Geld abnehmen.--Mideal (Diskussion) 14:15, 15. Mär. 2016 (CET)
Allerdings ist der Kassenbon keine Quittung nach dem BGB. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Giftstoffe

Das könnte in den Artikel eingearbeitet werden: Kassenbons laut Studie voller gefährlicher Giftstoffe (nicht signierter Beitrag von 141.72.197.54 (Diskussion) 14:07, 17. Aug. 2011 (CEST))

Das Problem liegt nur bei Verwendung von Thermopapier - und hier auch nicht bei allen - vor. Der Artikel verweist nun auf die entsprechenden Wikipedia Artikel und die möögliche Gesundheitsgefärdung. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

WEEE BattG

Manch ein Kassenbon enthält den Hinweis auf die WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) sowie das Batteriegesetz, dieser hier etwa: http://tcsfreak.de/wp-content/uploads/2012/02/Real-Kassenzettel.jpg Weiß jemand ob das notwendig oder sinnvoll ist oder eher in den Bereich der Kundenfreundlichkeit gehört? Hätte der Bon, es wurde lediglich Waschmittel gekauft, nicht WEEE wie BattG ebensogut weglassen können? --79.251.116.248 04:41, 16. Dez. 2013 (CET)

Die Hinweise sind nur dann notwendig (weil gesetzlich vorgeschrieben), wenn entsprechende Produkte verkauft werden und der Hinweis muss kann auch anderweitig erfolgen, er muss also nicht zwingend auf dem Kassenbon stehen. Bei einem Kauf von Waschmittel ist der Hinweis überflüssig. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

NPOV

Fogender Satz klingt nicht sehr neutral: ... dass man durch Bezahlung und Annahme des Kassenbons stillschweigend den Geschäftsbedingungen des Unternehmers zustimmt, ohne diese eigentlich zu kennen.. Wie ist das im Supermarkt? Müssen die Geschäftsbedingungen aushängen? Gelten Standardbedingungen? Ich vermute der kritische Verbraucher muss die Möglichkeit haben vor Abschluss des Kaufes die Geschäftsbedingungen einzusehen, ohne darum betteln zu müssen. Ich habe aber in Supermärkten noch nicht darauf geachtet. Bei Gaststätten muss ja beispielsweise die Speise und Getränkekarte bereits außen hängen. Weiß jemand näheres? --Suricata 15:26, 4. Aug. 2005 (CEST)

Die andere Vertragspartei muß in "zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB nehmen können". Ob eine Aushändigung auf Nachfrage ausreicht oder ein Aushang notwendig ist - wie auch immer. Der Satz "ohne diese eigentlich zu kennen" sollte auf jeden Fall entfernt werden, da jeder Kunde theoretisch die Möglichkeit hat, die AGB´s einzusehen. Ob er es tut, ist eine andere Frage. --Shiyaki 10:22, 26. Sep. 2005 (CEST)

Hier gilt § 305 Abs. 2 BGB! Im Supermarkt muss also aufgrund des Massengeschäftes mit in der Regel geringwertigen Artikeln ein deutlich sichtbarer Aushang erfolgen. Dazu kommt, dass eine Einbeziehungsvereinbarung erfolgen muss. Es muss also bei Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich auf die ABG hingewiesen werden. Wenn der Kunde sich nun auf den Vertrag einlässt, erkennt er die geltung der ABG an. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Es gibt keinen Kassenbon

Der Begriff beweist kaufmännische Ahnungslosigkeit und er hätte sich nie verbreiten dürfen. Was die Leute eigentlich meinen, jedoch aus Faulheit oder Borniertheit nicht sagen, ist Kassa- oder Kassencoupon. Ein Coupon ist ein Abschnitt und genau darum handelt es sich. Ein Bon ist ein Gutschein, ein Wertpapier. Ein Coupon mit Kassenaufdruck ist ein Beleg, Empfangsschein oder Quittung.

In Frankreich hört man übrigens „ticket“ an der Kasse, genau so falsch. Das englische ticket ist ein Kaufbeleg aus Vorauszahlung, zum Beispiel als Eintrittskarte oder Fahrschein. --Filmtechniker (Diskussion) 12:03, 1. Aug. 2014 (CEST)

Entscheidend ist das, was sich durchgesetzt hat. --Gabbahead. (Diskussion) 20:12, 3. Aug. 2014 (CEST)

Korrekt. Siehe auch unter Coupon. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)

Bonrolle?

Keine Abbildung? Rote Streifen? --Mideal (Diskussion) 14:14, 15. Mär. 2016 (CET)

Die roten Streifen markieren das Ende der Rolle, allerdings hat nicht jede Rolle diese Streifen. Ansonsten, WP:Sei mutig und stelle ein Photo zur Verfügung. --Xipolis (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2016 (CEST)