Diskussion:Masernparty

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:F1:371C:FF69:B882:C018:C3F3:228C in Abschnitt Wissenschaftliche Meinung
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Doktorarbeit zur Strafbarkeit von Masernpartys[Quelltext bearbeiten]

Ich habe letzte Woche meine Doktorarbeit zum Thema 'Die Strafbarkeit von Masernpartys" veröffentlicht. Ich hoffe, dass diese Arbeit auch wichtige Impulse für diese Seite bietet. Rückmeldung bzw. konstruktive Kritik oder Anregungen sind sehr erwünscht.

Christopher Roth (18:39, 10. Nov. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Und wo kann man diese Doktorarbeit lesen? Ein Link wäre hilfreich. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 19:12, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ist in Arbeit. Grüße (nicht signierter Beitrag von Christopher Roth (Diskussion | Beiträge) 08:36, 11. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Hallo Christopher, unterzeichne Deine Diskussionsbeiträge immer mit --~~~~. Das generiert Unterschrift und Datum. Was ist denn die Quintessenz Deiner Arbeit? Gibt es Urteile? Unter welchen Voraussetzungen ist es strafbar und wann nicht? Du kannst Deine Arbeit auch gerne als Quelle verlinken [1] --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:12, 11. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ab nächster Woche sollte auch eine Onlineversion im Netz stehen; ansonsten ist es überall erhältlich, wo es Bücher gibt. Mein Ergebnis ist, dass sich die Eltern wegen einer gefährlichen Körüerberletzung gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 1 StGB strafbar machen, wobei ein vermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB vorliegt, der zu einer Strafmilderung führt. Schwerpunkt waren unter anderem die Fragen, ob das Verhalten noch als sozialadäquat (Objektive Zurechnung) zu werten ist, ob das Verhalten noch elterlichen Erziehungsrecht erfasst wird (Problem des Kindeswohl) und wie es sich auswirkt, dass sie zum vermeintlich besten des Kindes handeln (Schuldhaftigkeit/Unrechtsbewusstsein). Zudem geht es natürlich um die Frage, ob die MMR-Impfung sinnvoller als die "natürliche Infektion" ist und wie es sich auswirkt, wenn ein Arzt dazu rät.

Zu diesem Thema gab es bislang weder Urteile noch Aufsätze zu dem Thema (was mich sehr verwundert) --84.58.234.118 19:17, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Cool, vielen Dank. Hast du denn Nachweise für tatsächlich stattgefundene Masernpartys entdeckt? Wie oft machen Leute sowas? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:29, 28. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Vor drei Jahren habe ich in einem Internetforum gelesen, wie sich Eltern dafür bedankten, dass andere Eltern ihr "krankes Kind" zur Verfügung gestellt haben. Zudem habe ich selbst mal Nachforschungen angestellt und ich war erschrocken, wie häufig diese Masernpartys durchgeführt werden. Ich hoffe, dass die Arbeit bald auf der Homepage der Uni Gießen frei verfügbar ist. Ansonsten kann man das Buch auch gerne bei Amazon kaufen:) --84.58.234.118 16:56, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich schaffe es grad irgendwie nicht, mich zu verlinken; würde mich freuen, wenn meine Diss in den Quellenangaben zu finden wäre --84.58.234.118 17:05, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Kann ich machen, dazu muss ich sie aber erst angelesen haben. Leider ist sie aktuell wohl noch nicht verfügbar. --Chz (Diskussion) 16:08, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dissertationen sind als Primärquellen bei Wikipedia grundsätzlich verboten. Trotzdem würden mich Literaturhinweise freuen. - Die Arbeit von C. L. Roth ist ja schon angeführt worden. Also erledigt.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:35, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Abkürzung Alt. im zweiten Absatz[Quelltext bearbeiten]

Was könnte das bedeuten? Alternative? Bitte keine unverständlichen Abkürzungen verwenden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:48, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Das heißt in der Tat "Alternative". Wir verwenden hier bei Gesetzeszitaten manchmal die juristische Kurzschreibweise ("§ 224 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB" heißt "Paragraph 224 Absatz 1 Nummer 1 zweite Alternative Strafgesetzbuch" und "§ 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. h IfSG" heißt "Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h Infektionsschutzgesetz"). Ich versuche meist einen Mittelweg zu gehen und die Abkürzungen teilweise auszuschreiben, insbesondere "Abs." und "Alt.". Dazu kommt, dass es unter Juristen nicht einheitlich ist, ob man "Alt." oder "Var." schreiben soll. Wenn du magst, können wir das hier also auch ausschreiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:20, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Als promovierter Volkswirt bin ich auch Schmalspurjurist. Trotzdem war ich am Zweifeln. Also bitte ausschreiben. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:10, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wissenschaftliche Meinung[Quelltext bearbeiten]

Evtl. sollte noch ein Absatz ergänzt werden, der im wesentlichen besagt "Impfen ist nach Meinung der Wissenschaft besser als Masernparty", denn

1. es ist weniger risikoreich

2. es erfüllt den gleichen Zweck (Immunisierung)

Da ich kein Mediziner bin, hoffe ich, jemand kompeteterer als ich kann dies übernehmen

--2003:F1:371C:FF69:B882:C018:C3F3:228C 13:28, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten