Diskussion:Nichtbundeseigene Eisenbahn
Beispiele entfernen
[Quelltext bearbeiten]Ich empfehle die wenigen gelisteten Beispiele zu entfernen. Der Verweis auf die sehr viel umfangreichere Liste deutscher Eisenbahngesellschaften ist ausreichend. Die wenigen aufgeführten Beispiele erwecken einen völlig falschen Eindruck hinsichtlich der Zahl de NE-Bahnen. Reinhard Dietrich 15:08, 16. Aug 2006 (CEST)
Der Artikel ist noch relativ kurz und überschneidet sich mit Privatbahn. Ich denke es macht Sinn, beide Artikel zu verschmelzen, oder ? -- Beutler
Übernahme aus Privatbahn
[Quelltext bearbeiten]Text aus dem Artikel Privatbahn übernommen.
33090177 01:43, 13. Jun. 2007 08-15 (Diskussion | Beiträge) (25.532 Bytes) (Übernahme aus Privatbahn) Die Autorenliste findet man hier:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Nichtbundeseigene_Eisenbahn&oldid=64923980
ausgeräumt von --Itu 04:32, 26. Sep. 2009 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.netzwerk-bahnen.de/media/images/Wettbewerber%20Report%202013%202014(1).pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Bahnreform (Deutschland) (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 14:50, 4. Dez. 2015 (CET)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich habe Zweifel, ob der Begriff so wirklich richtig definiert ist. Meines Erachtens müsste es im ersten Satz heißen: "Als nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE, als redundantes Akronym oft auch NE-Bahnen) werden in Deutschland alle Eisenbahnstrecken bezeichnet, die sich nicht im Eigentum des Bundes befinden." --TennisOpa (Diskussion) 15:02, 26. Sep. 2018 (CEST)
- An vielen NE-Bahnen z. B. S-Bahn-Netzen etc. hat die DB weiterhin einen mehr oder weniger großen Anteil. Man müsste also sagen, "Mehrheitlich".--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:43, 12. Jul. 2020 (CEST)
- Hallo zusammen, für meine Begriffe ist die Definition im Artikel schon richtig. Für die konkrete Passage im Artikel ist jedenfalls völlig korrekt das AEG mit § 2 Absatz 15 als Quelle und Rechtsgrundlage angegeben, Zitat: Eisenbahnen oder Unternehmen des Bundes sind Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden. Das hat auch originär nichts mit Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu tun, das ist ein ganz anderer Themenkreis. Nichtbundeseigenene Eisenbahnen gibt es sowohl als Infrastrukturunternehmen als auch als Verkehrsunternehmen. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 20:22, 12. Jul. 2020 (CEST)
Wettbewerg
[Quelltext bearbeiten]Heißt es in der Zeitschrift wirklich „Wettbewerg“? Abtippfehler oder sic? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 23:51, 30. Okt. 2024 (CET)