Diskussion:Verbindlicher Vorbescheid

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Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ist die Erteilung einer verbindlichen Auskunft in Deutschland ein Tax Ruling? Warum oder warum nicht? Das sollte in den Artikel. --Distelfinck (Diskussion) 13:17, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Heißt es 'tax ruling' oder 'advance tax ruling'? Ruling = Entscheidung, tax = Steuer, advance = Entgegenkommen? (nicht signierter Beitrag von 87.79.234.15 (Diskussion) 14:01, 13. Nov. 2014 (CET))Beantworten
Ich glaube, es ist schlicht schwierig, einen wirklichen Fachbegriff zu nennen. Ich kenne Rulings nur unter diesem Begriff. Tax dient nur der Klärung. Advance wiederum verstehe ich als "zum Voraus", was dem Schweizer Begriff "Vorbescheid" entsprechen dürfte. Ich hätte das Lemma eigentlich nach "Ruling" verschoben, aber dort ist schon der Wein, weswegen ich es hier belassen habe. --TheRealPlextor (Diskussion) 14:09, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Es ist zu klären was der geläufigste Name für das Artikelthema ist. Der scheint mir "Verbindliche Auskunft" zu sein, da Deutschland halt einfach das größere Land ist, und da heißt es so. Sollte das stimmen wäre was aktuell unter "Verbindliche Auskunft" ist nach "Verbindliche Auskunft (Deutschland)" zu verschieben. --Distelfinck (Diskussion) 15:13, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

"Grösse des Landes" ist für mich kein Argument. Da kannst du auch sagen, dass das Ding in den USA grossgeworden ist und daher "Ruling" zu heissen hat oder aber, dass die Schweiz hiermit viel mehr Geschäfte macht als Deutschland und daher der Schweizer Begriff gilt. Ich hätte lieber einen allgemeinen Fachbegriff, aber gerade keine Fachliteratur zur Hand. Zu beachten ist auch, dass es sich bei Rulings eigentlich um nichts anderes als eine Ausprägung des Vertrauensschutzes handelt. Das gleiche Prinzip gibt es auch in etlichen anderen Gebieten, insbesondere im Baurecht. --TheRealPlextor (Diskussion) 15:29, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Für meinen Geschmack ist es auch kein Gewinn, den Artikel in der Form zu verschieben. Zum einen scheint der "Verbindliche Vorbescheid" lediglich die deutsche Spielart des Rulings oder Tax Rulings oder Advance Tax Rulings (noch zu klären) zu sein, zum anderen gibt es keine vernünftige Quelle, die die Verschiebung rechtfertigt. Es gibt nur die Seite der deutschen Behörden, die diese Übersetzung wagt, und dann auch nicht 1:1 denn, hinter Ruling wird in der Quelle zur Absicherung noch der deutsche Terminus (eben Verbindlicher Vorbeischeid) angefügt. Am Besten warten bis jemand eine Quelle zückt. Mein Tipp wäre, der Artikel landet wieder bei Tax Ruling. -- Neudabei (Diskussion) 15:48, 13. Nov. 2014 (CET)15:48, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
+1. Este (Diskussion) 15:50, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Also auf englisch ist es falsch, den Artikel "Tax ruling" zu nennen, da der Artikel lediglich eine Unterform behandelt: "im Voraus" gefällte Rulings. Wenn dann müsste es "Advance tax rulings" heißen. --Distelfinck (Diskussion) 15:58, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Auf Englisch ist es auch falsch ein Mobiltelefon Handy zu nennen. Aber wir sprechen hier ja vom deutschen Begriff. "Ruling" kann im Angelsächsischen sogar "Urteil" heissen, aber wir meinen hier "unser" Ruling und den Begriff habe ich in der Praxis bereits selbst verwendet. --TheRealPlextor (Diskussion) 16:27, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten


Missbrauchspotential[Quelltext bearbeiten]

Der Text zu diesem Abschnitt ist von mir und ich habe zur Kenntnis genommen, dass dessen Neutralität angezweifelt wird. Ich suche derzeit noch Quellen, was allerdings, aufgrund der hohen Verschwiegenheit (siehe Quellartikel aus dem Tagesanzeiger) recht schwierig ist. Ich bin natürlich gerne bereit, über eine neutralere Formulierung zu diskutieren. Allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass dieses Problem lediglich die Schweiz betrifft: Auch in Deutschland (und wohl den meisten anderen Industriestaaten) gibt es sowohl Rulings als auch den Vertrauensschutz. Weswegen sollte sich das Missbrauchspotential also nur auf die Schweiz beziehen? --TheRealPlextor (Diskussion) 14:06, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

PS: Die Luxemburg Leaks, die wohl zu diesem Artikel geführt haben, sind meines Erachtens ein Fall eben dieses Missbrauchspotentials: Luxemburg akzeptiert offensichtliche Briefkastenfirmen, um Steuersubstrat ins Land zu holen und das auf Kosten des Herkunftslandes, wo das Geld dann fehlt. --TheRealPlextor (Diskussion) 14:14, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
dann quelle suchen und schon haben wir einen Abschnitt "Lux". fände länderabschnitte äußerst sinnvoll. -- 87.79.234.15 14:18, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Theoretisch ja. Da sich die Behörden zu diesem heiklen Thema aber gerne ausschweigen, und es schon ein Leak für mehr braucht, denke ich nicht, dass wir da pro Land wirklich genug beisammen kriegen werden, um eine derartige Struktur zu rechtfertigen. Wenn doch: umso besser. --TheRealPlextor (Diskussion) 14:42, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Als Missbrauchspotential wird in dem Abschnitt angegeben dass sich die Steuerbehörden nachdem sie zugunsten des Steuerzahlers entschieden haben, daran halten müssen. Wo liegt da der Unterschied zum Missbrauchspotential des Steuerbescheids? Müssen sich die Behörden nicht auch an den Steuerbescheid halten? Der Abschnitt in aktueller Form zeigt kein zusätzliches Missbrauchspotential durch die verbindlichen Auskünfte auf. Die Schaffung von Rechtssicherheit hingegen ist real und sollte in den Artikel. --Distelfinck (Diskussion) 15:04, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Der Unterschied liegt darin, dass bei Rulings noch keine fixe Situation vorgegeben ist. Wenn du eine Steuererklärung einreichst, wird die subsumiert und es kommt eine Zahl raus, die du zu bezahlen hast - Ende der Geschichte. Ein Ruling ist aber eine Anfrage in der Art von: "Lieber Staat, wenn ich jetzt einen Konzern im Staat X habe und dann Geld nach Y verschiebe und dann (...) wieviel muss ich dann bei Ihnen bezahlen?" Man hat also noch Entscheidspielraum und kann immer wieder (je nach Motivation des Staates) von vorne beginnen. Dies verleitet einerseits zum Shopping (überall anfragen und danach erst entscheiden) und andererseits haben Gemeinden ein Interesse daran, reiche Personen oder Firmen zu sich zu ziehen - hierfür müssen sie denen etwas bieten. Wenn nun Gemeinde X weiss, dass Firma A. einen neuen Standort sucht, Gemeinde Y aber einen günstigeren Steuerfuss hat, kann man recht einfach mit einem Ruling nachhelfen und schon ist der Fall entschieden: Der Angezogene kann sich ins gemachte Nest setzen und weiss, was auf ihn zukommen wird. Bei einem Steuerbescheid besteht das Interesse nicht: Die Firma hat hierfür in jedem Fall schon ansässig zu sein und hat damit keinen Hebel für Verhandlungen.
Einig gehe ich mit dir im Punkt Vorteile. Gerade bei Fusionen oder komplexen internationalen Konzernkonstrukten haben Rulings ihre Berechtigung und sind auch nicht zwangsläufig etwas Schlechtes. Hierzu sollte noch etwas in den Artikel. --TheRealPlextor (Diskussion) 15:24, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Konsequenzen[Quelltext bearbeiten]

Umstrittener Absatz hier her kopiert:

Da der verbindliche Vorbescheid in die unternehmerische Entscheidung über eine Unternehmensansiedlung einfließt und einfließen soll [unbelegt bis hier her (1)] und in einer globalisierten Welt alle potentiellen Standorte um Investoren konkurrieren, [unbelegt, aber nicht angezweifelt (2)] besteht die Gefahr, das Auskunftsverfahren zu Absprachen, mit denen die Steuergesetze umgangen werden, [=illegal?? (3)] zu missbrauchen [=illegal?? (4)] (Luxemburg-Leaks). Diesem Steuerwettbewerb versucht die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, beispielsweise auf dem europäischen Binnenmarkt zu begegnen.

Von offizieller Seite gibt es kaum Auskünfte zu Anzahl oder Art von Rulings.[1] [zumindest für die Schweiz belegt] Eine möglicherweise illegale [sagt wer? Was genau ist illegal und wer hat sich falsch verhalten?] Absprache unter dem Deckmantel des Tax Ruling könnte zwischen dem Staat Luxemburg und dem Unternehmen Amazon getroffen worden sein.[2]

Bitte anständig belegen. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 14:10, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

@1: Das Stichwort heisst Steuerstandort: Berater hierfür, in der Wikipedia, KPMG. Ein Buch, in dem steht: "Als grosses Unternehmen musst du darauf achten, dort zu sein, wo die Steuern niedrig sind", dürfte eher schwierig aufzutreiben sein.
Es geht um den Zusammenhang zwischen Vorbescheid und Unternehmensansiedlung. Die tatsächlichen (physisch existenten) Standorte (!=Briefkastenfirma) sind ja gerade nicht in Luxemburg. Man kann nun natürlich streiten ob das trotzdem als Standort zählt. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 14:56, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich sind das unterschiedliche Gesellschaften bei den Luxleaks. Diese Gesellschaften in Luxemburg sind aber gerade Briefkastenfirmen, die dazu dienen, einen Bezug zum Land herzustellen. Und gerade das ist der Teil des Missbrauchs bei Rulings: Der Staat hat sich so verhalten, als wären die Briefkastenfirmen richtige Unternehmen und damit berechtigt, die per Darlehen erhaltenen Vermögenswerte dort als eigenes Geld zu versteuern. Steuerrechtlich muss immer ein Bezug zwischen Steuerobjekt und besteuerndem Staat hergestellt werden können. Wenn es keine Liegenschaften sind, muss auf ein Unternehmen oder allfällige Betriebsstätten als Inhaber des Vermögens (und damit Steuersubjekt) abgestellt werden - und die sind eine Frage des Steuerstandortes.
@2: Okay.
@3: Kann illegal sein, muss aber nicht. Kommt auf die Konstellation und die Sichtweise an. Der Steuerstandortwechsler kann Steuergesetze am Ort seines derzeitigen Sitzes durch Steuerrecht des Hinverlagerungsortes umgehen (Luxemleaks). Oder aber, wie im Fall mit Amazon, der Staat verletzt - unter der (vermeintlichen) Vertraulichkeit/Nichtöffentlichkeit der Absprache - selbst eigenes Recht. Durch den Amazon-Link und den Luxemleaks Artikel meiner Meinung nach hinreichend dargestellt.
Sollte klarer formuliert werden. Natürlich "umgehe" ich die Besteuerung in einem bestimmten Land wenn ich dieses verlasse. Jedoch kann man "umgehen" auch als Euphemismus für etwas Illegales interpretieren. Wo genau hat Luxemburg denn sein eigenes Recht verletzt? In diesem Fall hätten dann die Finanzbeamten illegal (strafbar?) gehandelt. Vorgeworfen wird Luxemburg allerdings die EU-Gesetzte (Richtlinien?) zu verletzen, genaugenommen das Wettbewerbsrecht. Momentan ist es dem Leser selbst überlassen hier irgendwas reinzuinterpretieren, wer womöglich gegen welche Gesetze verstößt. Etwas mit einem anderen Wiki-Artikel belegen zu wollen ist in gesellschaftlich umstrittenen und aktuellen Themen keine gute Idee. Gerade Lux-Leaks ist qualitativ noch lange nicht auf dem Niveau. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 14:56, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das Steuersubjekt "umgeht" hier Recht, das darauf anwendbar wäre. Man kann vieles als Euphemismus verstehen, aber letzten Endes verwendet eine Enzyklopädie keine Euphemismen und daher ist der Satz so zu verstehen, wie er dort steht - als kollisionsfreies Ausweichen. Luxemburg hat im Amazonfall (mutmasslich) Recht verletzt. Das ergibt sich nicht genauer aus dem zitierten Artikel, aber es ergibt sich daraus. Dafür ist auch nicht wichtig, ob es EU- oder luxemburgisches Recht ist. Selbst wenn die EU ermittelt und nicht der eigene Staatsanwalt, geht es um die Verletzung von Recht, das hätte eingehalten werden müssen. Das ist der Begriffsinhalt von "illegal" und damit ist auch dieser Textteil objektiv wahr.
@4: Besser vielleicht: "verwenden".
Besser. "missbrauchen" ist jedenfalls POV. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 14:56, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Okay.
@Rest: Wird von dir in seiner Bequelltheit scheinbar nicht bestritten. "Nur für die Schweiz belegt" bedeutet "schweizlastig"-Balken drüber, nicht "falsch". Der Amazonteil ist im verlinkten Artikel erklärt. Will heissen, dort steht, wer was getan haben soll und was daran illegal war. Warum also auskommentiert? --TheRealPlextor (Diskussion) 14:25, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich war mal so frei und hab direkt unter die entsprechenden Punkte geschrieben. Zum Rest: Es wird behauptet dass es kaum Auskünfte gibt. So allgemein wie das momentan da steht, im Sinne von "von weltweit allen Staaten die VVs erteilen, erteilt keines Auskünfte" ("...weil das sowieso alles illegal ist." Mag man sich als Leser dazudenken. Belegt nur mit einem einzigen Bericht eines Journalisten der in der Schweiz keine Auskünfte erhielt. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 14:56, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Kein Problem, ich schliesse mich dem an - geht schneller.
Wie schon bei den Euphemismen: Denken kann sich der Leser viel, was da steht ist aber objektiv richtig. Tatsache ist, dass es Teil der Berichterstattung ist, dass man kaum an Informationen zu dieser Form des staatlichen Handelns kommt - und das ist ein belegter Kritikpunkt in vollständiger Übereinstimmung mit WP:Belege. Wenn du der Ansicht bist, dass er lediglich für die Schweiz belegt ist, steht es dir frei, einen Schweizlastig-Balken zu setzen. Allerdings sind Rulings per Definition nicht-öffentliche Verhältnisse zwischen Staat und Privatem. Ebenso wenig wie ein Staat deine Steuererklärung veröffentlichen darf, darf er ein Ruling mit dir veröffentlichen. Das dürfte für alle modernen Rechtsstaaten so seine Gültigkeit haben. --TheRealPlextor (Diskussion) 15:38, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Hallo, Der-Wir-Ing, allgemein Bekanntes braucht in der WP nicht belegt zu werden. Lies bitte die angefügten Quellen, bevor Du mangelnde Belege beklagst, vor allem das verlinkte Merkblatt des deutschen Bundeszentralamtes für Steuern über Sinn und Zweck der verbindlichen Auskunft. Umstände wie die Globalisierung und der internationale Wettbewerb der Unternehmen sind auch nicht zu bestreiten, brauchen deshalb ebenfalls nicht belegt zu werden. Im übrigen sind die verlinkten WP-Artikl zu Steuerwettbewerb und Steuerharmonisierung hinreichend belegt. Die Belege brauchen hier nicht wiederholt zu werden. Ansonsten frage ich mich: "Wo lebst Du eigentlich?" Schau bitte in den Artikel zu dem LuxLeaks, der ja nun ganz eindeutig den Zusammenhang zwischen Vorbescheid/Auskunft und möglicher Steuerumgehung darlegt. Der Vorbescheid ist dabei Mittel zum Zweck. Der entsprechende Abschnitt hier im Artikel ist deshalb nicht "umstritten", sondern scheint Dir aus irgendwelchen Gründen persönlich nicht genehm zu sein. Das ist kein Grund, ihn zu entfernen und der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Deshalb habe ich ihn wieder in den Artikel geschrieben. VG R2Dine (Diskussion) 16:35, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Persönlich zu werden brachte noch niemanden weiter. Da dein Ton sonst sachlich ist ignoriere ich das mal ansonsten. Ich habe festgestellt dass im Artikel Luxemburg-Leaks und Artikeln die im Zusammenhang damit entstanden sind (wie dieser hier) von manchen Benutzern mit Halbwahrheiten und POV angereichert wird (nicht ihr beide. genaue Hintergründe) Deswegen bin ich jedenfalls besonders kritisch was Belege und Aussagen in Artikeln angeht. Allgemein Bekanntes muss nicht belegt werden, aber sobald jemand daran zweifelt muss derjenige belegen der es drin haben will. Ein erster Schritt wäre vielleicht wenn wir uns mal klarmachen worum es in diesem Artikel gehen soll. Die Luxemburger Rulings? Die schweizer Vorbescheide? Oder noch mehr? --Der-Wir-Ing (Diskussion) 16:51, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ein Eintrag zu einem Rechtsinstitut ist nicht viel wert, wenn nicht auch die praktischen Konsequenzen beschrieben werden. Ein Vorbescheid ist kein Selbstzweck, sondern wird eingeholt, um (auch) steuerlich über eine neue Unternehmensansiedlung (mit) zu entscheiden, siehe Bundeszentralamt für Steuern. Alles andere ist Realitätsverweigerung. Das Problem des Steuerwettbewerbs und der Umstand, dass viele Unternehmen durch fragwürdige Aktionen im Ausland sehr viel weniger Steuern zahlen als sie sollten (wenn überhaupt), ist schon länger nahezu täglich in den großen Medien. Die Auskunftsverfahren sind dabei Mittel zum Zweck. Wenn Du das für belegbedürftig hältst, zeigt das ebenfalls, dass Du Offensichtliches nicht sehen willst. Deine mutwilligen Zweifel an offenkundigen Tatsachen sind eine Manipulation. R2Dine (Diskussion) 19:19, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Wo genau verweigere ich mich denn der Realität? Zitiere doch mal eine meiner Aussagen und dann füge einfach einen Beleg an in dem das Gegenteil steht, sowas sollte dann für sich sprechen (und gegen mich). --Der-Wir-Ing (Diskussion) 19:39, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
  1. David Schaffner: Was bitte ist eine Ruling? In: Tagesanzeiger. 22. September 2014, abgerufen am 13. November 2014.
  2. René Höltschi: Vierter Fall eröffnet – EU prüft Luxemburger Steuerdeal mit Amazon. In: Neue Zürcher Zeitung. 7. Oktober 2014, abgerufen am 13. November 2014.

Der Artikel als solcher[Quelltext bearbeiten]

Hallo, zusammen, als deutscher Juristin fehlen mir die klare begriffliche Definition sowie der rechtliche Rahmen, in dem sich so ein ruling in den verschiedenen Ländern jeweils abspielt. Nur einzelne Ländernamen aufzuzählen, ist zu wenig informativ. Erst dann kann man auch ernsthaft etwas über Missbrauch sagen, der doch immer einen Rechtsverstoß impliziert oder zumindest einen Willen, die gesetzlichen Regelungen zu den eigenen Gunsten zu überdehnen. Zu der deutschen verbindlichen Auskunft gibt es ja bereits einen Artikel in der WP, der zur Orientierung dienen kann. Deshalb habe ich mir erlaubt, wenigstens die Einleitung entsprechend abzuändern. Bislang liest sich der Artikel hier nicht wie ein enzyklopädischer Eintrag, sondern eher als Schleichwerbung für Unternehmens- und Steuerberater ;-) R2Dine (Diskussion) 09:15, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Der Artikel wurde im Zusammenhang mit Wiki-Leaks angelegt, vermutlich um die Steuerberater in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Aus Sicht von Unternehmen ist es wohl eher Werbung. Naja, was noch fehlt ist Fachliteratur sowie konkrete Paragraphen. Der ganze Artikel ist insgesamt ziemlich unausgewogen, er besteht im Prinzip nur aus kuzer Definiton und langer Kritik. Vorteile werden anscheinend bewusst verschwiegen. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 13:02, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das stimmt so nicht. Der Artikel wurde - soweit richtig - im Zusammenhang mit den Luxemburger-Leaks erstellt. Da er nach "tolle Methode der Steuereinsparung" klang, habe ich, aus rechtlicher Sicht korrekt, aber halt negativ klingend, die Kritik eingefügt. Steuerrulings sind heutzutage eine Notwendigkeit und haben an sich nichts schlechtes - ich habe schlicht nur den Teil hinzugefügt, der mich gerade interessiert hat. Um eine Ergänzung der Sinnhaftigkeit wäre ich dem gegenüber - siehe die Diskussion oben - ausgesprochen froh. --TheRealPlextor (Diskussion) 14:00, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Was die Neutralität angeht: Wenn eine Steuerbehörde die Ansicht eines Steuerpflichtigen teilt, obwohl diese falsch ist, kann sich dieser in der Regel dennoch auf diese Falschauskunft berufen (Vertrauensschutz). Das ist nicht gerade sachlich distanziert dargestellt. Wer entscheidet eigentlich ob die Ansicht des Steuerplichtigen falsch ist? Sein Steuerberater? Die Mehrheit? --Der-Wir-Ing (Diskussion) 15:05, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Falschauskunft ist im Zusammenhang mit Vertrauensschutz ein juristischer Fachbegriff. Es existiert eine Checkliste mit Kriterien, sind diese erfüllt, kann sich der Anfragende auf die Auskunft berufen. Dies gilt in allen Belangen des öffentlichen Rechts. "Falsch" kann die "Ansicht" des Ersuchenden zum Beispiel sein, wenn er behauptet, dass das Gesetz einen Bereich nicht klar regle, indessen aber eine Rechtsprechung existiert, die keinen Zweifel zulassen würde. Wird dies ignoriert, haben wir die angegebene Konstellation.
Mir ist bewusst, dass die Darstellung dieses Missbrauchspotential nicht schmeichelhaft ist und die ganze Angelegenheit in ein schiefes Licht rückt. Allerdings existieren tatsächliche Fälle, in denen sich dieses Missbrauchspotential bewahrheitet hat (siehe Artikel). Es handelt sich hierbei auch nicht um irgendwelche Verschwörungstheorien, sondern eine effektive Grauzone, die dadurch entsteht, dass ein Amt - das rechtstheoretisch einseitig verfügen müsste - faktisch ein Abkommen mit einem Rechtssubjekt ("Steuerpflichtiger") schliesst. --TheRealPlextor (Diskussion) 15:20, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Dann sollte das auch so in den Artikel rein. Die momentanen Belege sprechen von "gesetzeskonform" und von "Freiräumen" ("angemessene Besteuerung") --Der-Wir-Ing (Diskussion) 15:28, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Habe jetzt mal die "Sinnhaftigkeit" des Ruling herausgearbeitet. Der Artikel überschneidet sich natürlich weitgehend mit der deutschen "verbindlichen Auskunft". Man könnte beide zusammenlegen und den "verbindlichen Vorbescheid" dann an die "verbindliche Auskunft" weiterleiten. VG R2Dine (Diskussion) 18:23, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die VA beschäftigt sich momentan nur mit der Situation in Deutschland. Ich bin mir nicht sicher wie sinnvoll das ist, allerdings größtenteils weil ich mich mit Steuerrecht nur mäßig auskenne. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 18:43, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Regelungen sind wohl in den verschiedenen Ländern sehr ähnlich, werden nur unterschiedlich bezeichnet. Auch der Missbrauch ist bestimmt kein nationales Problem, sondern "globalisiert". Allerdings habe ich persönlich kein Problem damit, wenn es zwei Artikel bleiben. Ich meinte nur mal, weil es doch oben angesprochen worden war. R2Dine (Diskussion) 18:53, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Wie Benutzer R2Dine: Weiterleitung auf Verbindliche Auskunft und dort ggf. einen internationalen Abschnitt anlegen. Der ganze "Interessenkonflikt"-Abschnitt ist Mist. Das ist wieder die typische Newstickeritis im Zusammenhang mit diesen unsäglichen "Luxemburg-Leaks".--LdlV (Diskussion) 16:20, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Der Abschnitt heißt jetzt "Konsequenzen" und geht über kurzfristige Tagespolitik sichtlich hinaus :)R2Dine (Diskussion) 19:41, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten

"Wirkung"[Quelltext bearbeiten]

Zu diesem Textabschnitt:

"Da der verbindliche Vorbescheid in die unternehmerische Entscheidung über eine Unternehmensansiedlung einfließt und einfließen soll und in einer globalisierten Welt alle potentiellen Standorte um Investoren konkurrieren, besteht die Gefahr, das Auskunftsverfahren zu Absprachen, mit denen die Steuergesetze umgangen werden, zu missbrauchen (Luxemburg-Leaks). Diesem Steuerwettbewerb versucht die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, beispielsweise auf dem europäischen Binnenmarkt zu begegnen."

  • Wer sagt das? Bitte präzise belegen. Mit "präzise" meine ich, dass genau dieser Inhalt belegt werden muss.
Die Artikel in der WP sollen eigene Texte der jeweiligen Autoren sein. Fremde Texte nur einzukopieren, ist ausdrücklich nicht erwünscht. Der Absatz ist im übrigen belegt durch den Verweis auf die LuxLeaks und die Verlinkung der weiteren Artikel und deren Belege, insbesondere zum Steuerwettbewerb.R2Dine (Diskussion) 19:37, 25. Nov. 2014 (CET).Beantworten
  • Es gibt kein "Völkersteuerrecht", sondern nur nationale Vorschriften und bilaterale Abkommen, wobei man sich international immerhin auf den Fremdvergleichsgrundsatz bei Verrechnungspreisen einigen konnte. Also: Welche (nationalen) Steuergesetze sollen auf welche Weise umgangen werden oder welche bilateralen Abkommen sollen auf welche Weise verletzt worden sein?
Eben. Es gibt in den einzelnen EU-Staaten viele nationale Steuerrechtsordnungen, die nicht auf einander abgestimmt sind. Grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten mögen daher nach den einzelnen nationalen Steuergesetzen "legal" sein, führen aber insgesamt zu dem nicht gewollten Ergebnis, dass multinationale Konzerne weniger Steuren zahlen als sie sollten (wenn überhaupt - und im Gegensatz zu vielen natürlichen Personen, die sich "ihre" Steuergesetze nicht aussuchen können). Das nennt sich national in § 42 der deutschen Abgabenordnung "Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten" und ist ein auf EU-Ebene politisch klärungsbedürftiges Thema.R2Dine (Diskussion) 20:06, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich mag nicht mehr immer wiederholen. Bitte siehe die aktuelle Diskussion weiter oben, wo wir bereits über diese Punkte diskutieren. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:02, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe die Diskussion gelesen. Du sollst dich nicht wiederholen, sondern diesen Abschnitt, der eine starke Meinungsäußerung darstellt, reputabel belegen. Unbelegte Textteile mit zweifelhaften Aussagen haben im ANR nihcts zu suchen.--LdlV (Diskussion) 17:20, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Diskussion oben stellt pro Satz eine Erklärung dar, wie es um die Belege steht. Eine pauschale Abrede der Richtigkeit des Textes lasse ich damit so nicht gelten. Ich bitte dich, dich mit den vorgebrachten Argument auseinander zu setzen und dich nicht mit pauschalen Vorwürfen zu begnügen. Zudem ist das Hin-und-Her in dieser Form generell nicht zielführend, weswegen ich eine 3M angefragt habe. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:30, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hier machen sich WP-Autoren die Welt, wie sie ihnen gefällt. Die obigen wolkigen Erwiderungen, die mit keinem Worte auf meine Einwäde eingehen, sprechen da Bände. Leute, wir sollen hier nicht unsere Vermutungen/Ansichten/Weltsichten einbrigen sondern etabliertes Wissen. Einem Studeten würde man unbelegten Text wie den obigen in einer Seminararbeit um die Ohren hauen.--LdlV (Diskussion) 20:37, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Du müsstest schon ein wenig von dem Thema verstehen, zu dem Du diskutieren willst, erst recht, wenn Du anderen unterstellst, sie wollten manipulieren und wenn Du Einfluss nehmen willst auf den Text, der veröffentlicht wird bzw. nicht veröffentlicht wird, weil Du Dich aus nicht nachvollziehbaren Gründen sperrst. Und spiel Dich hier nicht als Zensor oder Lektor auf. Dazu hast Du keine Legitimation. Du hast doch so schön über zitierfähige Quellen philosophiert. Die besten Quellen nutzen nichts, wenn man sie nicht lesen will. Und erst recht nicht, wenn man sie nicht verstehen will.R2Dine (Diskussion) 22:30, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Welche Quelle soll ich denn lesen? Der Text ist immer noch unbequellt.--LdlV (Diskussion) 23:18, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Worum geht es hier eigentlich genau?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wurde im Zusammenhang mit WikiLux-Leaks angelegt, damals noch unter "Tax Rulings" und beschrieb eben diese Rulings zunächst kurz allgemein um dann ausführlich auf die Luxemburger Skandale einzugehen. Inzwischen meinen einige dieser Artikel wäre schweizbezogen, was ich inhaltlich nicht erkennen kann. Es handelt sich um eine allgemeine Abhandlung. Daher die Frage: Um was soll es hier gehen? Den schweizer verbindlichen Vorbescheid, die Luxemburger Tax Rulings (die in den Medien teils mit VV übersetzt wurden) oder eine allgemeine Internationale Abhandlung über analoge Konstrukte? --Der-Wir-Ing (Diskussion) 18:36, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Was soll denn Wiki-Leaks mit den Luxemburg Leaks zu tun haben? -- Neudabei (Diskussion) 10:43, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Da anscheinend immer mehr Leute davon ausgehen, dass es hier nur um den scheizer VV geht, warum steht dann die Sache mit Luxemburg überhaupt noch drin? --Der-Wir-Ing (Diskussion) 19:21, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Neue Quelle - Sicht der EU[Quelltext bearbeiten]

Hier ein wenig copy-paste [1] aus einer Pressemitteilung der Europäischen Komission:

"In Steuervorentscheidungen erläutern die Steuerbehörden einzelnen Unternehmen, wie die von ihnen zu entrichtende Körperschaftsteuer berechnet wird. Sie dienen insbesondere der Bestätigung von Verrechnungspreisvereinbarungen, in denen die Preise festgelegt werden, die Tochtergesellschaften eines Konzerns einer anderen Tochtergesellschaft derselben Gruppe für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen in Rechnung stellen. Dies hat Einfluss darauf, wie der zu versteuernde Gewinn auf die in unterschiedlichen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften einer Unternehmensgruppe verteilt wird. Steuervorentscheide an sich sind nicht problematisch.

Im Zusammenhang mit Verrechnungspreisvereinbarungen können Steuervorentscheidungen jedoch staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, wenn diese dazu genutzt werden, um ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe zu begünstigen. Preise für gruppeninterne Transaktionen müssen korrekt und auf der Grundlage der Marktpreise veranschlagt werden. Ist dies nicht der Fall, könnten Unternehmensgruppen ihre zu versteuernden Gewinne zu niedrig ansetzen, während andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anstatt innerhalb der Gruppe kaufen und verkaufen, benachteiligt würden. Dies kann eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellen." (Hervorhebungen durch mich.) Bitte lest auch den Rest des Textes, er könnte helfen den Artikel zu verbessern. -- Neudabei (Diskussion) 10:41, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Praktische Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Umseitig heißt es "Praktisch findet das Ruling vor allem bei der Unternehmensbesteuerung Anwendung". Aus dem zum nachfolgenden Satz angegebenen Beleg lässt sich das nicht herleiten. Ich kenne keine Statistik aus der Schweiz dazu - aber wenn dort die Verteilung ähnlich wie in Deutschland ist, dann ist die Aussage falsch (Themenanteile der Auskunftsanträge an die Hessische Steuerverwaltung 1998: Körperschaftsteuer 8,2 v.H. - Umsatzsteuer 21,5 v.H. - Abgabenordnung 3,6 v.H. - Einkommensteuer 51,6 v.H. - Umwandlungssteuerrecht 5,0 v.H. - Sonstige 10,0 v.H). Bitte belegen oder entfernen. --Rudolph Buch (Diskussion) 18:44, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich verfüge leider über diese Statistik nicht, von daher wäre ich froh, wenn du den Artikel gleich selbst anpassen könntest. Zudem stellt sich mir die Frage, ob es bei deiner Statistik um verbindliche Auskünfte oder Auskunkftsanfragen generell handelt. Dass natürliche Personen wesentlich häufiger bei Steuerämtern nachfragen als juristische erschiene mir noch so logisch. Dass erstere mehr verbindliche Auskünfte aushandeln würden als letztere erscheint mir hingegen seltsam. --TheRealPlextor (Diskussion) 18:54, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das bezieht sich - wie der Artikel - auf förmliche, "verbindliche Auskünfte" im Sinne des Abgabenrechts (die übrigens nicht "ausgehandelt" werden, sondern erteilt). Die Zahlen passen hier nicht in den Artikel, weil sie - wie gesagt - nicht aus der Schweiz stammen. Weil sie aber geeignet sind, die unbelegten Satz in Zweifel zu ziehen, entferne ich ihn. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:12, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Dabei fällt mir auf, dass der zweite Satz zwar bequellt ist, der Beleg aber die Aussage ("Mit der Auskunft will die inländische Behörde einem oft im Ausland ansässigen Antragsteller Rechtssicherheit bei geplanten Investitionen im Inland verschaffen") nicht trägt: Aus dem Artikel ergibt sich weder die über "will" ausgedrückte Absicht der Behörde (mit der Auskunft kommt sie vielmehr einer gesetzlichen Verpflichtung nach) noch ist dort überhaupt von ausländischen Antragstellern die Rede. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:20, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die umstrittenen Steuersparmodelle Luxemburgs für Großkonzerne[Quelltext bearbeiten]

Tax rulings sind Absprachen zwischen einer Steuerbehörde und einem Unternehmen, mit denen die Gewinnbesteuerung auf ein beschämend tiefes Niveau reduziert wird. Die luxemburgische Steuerbehörde spielt bei diesen Absprachen eher die Rolle des Steuerberaters als die des Finanzamts. Nicht umsonst bezeichnete der frühere Chief Tax Officer von Amazon, Robert D. Chance, der den Steuerbescheid mit der hiesigen Steuerbehörde ausgehandelt hat, Luxemburg vor kurzem als guten business partner. → [2]

Luxemburg als Handlanger von Unternehmen wie Amazon, die, von reiner Profitgier getrieben, nicht nur in Deutschland sondern überall auf der Welt ihre Angestellten ausbeuten. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, werden diese Profite nicht etwa dort besteuert, wo sie von den tausenden Angestellten erarbeitet werden und wo sie dann zumindest die nationalen Haushalte finanzieren könnten, sondern sie bleiben dank Luxemburger Steuernischen (tax ruling, patent box, …) praktisch zu 100% auf den Konten der Unternehmen. --91.10.53.140 07:25, 29. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Und was genau wünscht du dir für den Artikel? --Der-Wir-Ing (Diskussion) 12:49, 29. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Inhalt auf die Schweiz beziehen oder Lemma ändern oder Artikel löschen?[Quelltext bearbeiten]

Was machen wir denn jetzt? So kann der Artikel nicht bleiben: "Verbindlicher Vorbescheid" ist keine generische Bezeichnung, sondern ein Schweizer Rechtsbegriff. Die EU nennt es "Steuervorentscheidungen", in Deutschland heißt es (wie im Artikel erwähnt) Verbindliche Auskunft ("Vorbescheid" würde man dort eher mit dem Baurecht als mit dem Steuerrecht assoziieren). Also muss der Artikel sich entweder unter dem bestehenden Lemma auf die Schweiz beziehen (was er derzeit überhaupt nicht tut) oder er wird auf Steuervorentscheidung verschoben (hätte dann aber immer noch erhebliche inhaltliche Lücken). Oder Löschantrag in der Hoffnung, dass sich innerhalb der Diskussionsfrist jemand findet, der das auf steuerrechtlicher Basis solide ausarbeiten kann und nicht nur Snippets aus der Tagespresse dafür verwendet? --Rudolph Buch (Diskussion) 04:34, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Bitte stelle einen Löschantrag. Der Artikel ist in dieser Form untragbar und unrettbar.--LdlV (Diskussion) 07:51, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Erledigt. --TheRealPlextor (Diskussion) 08:19, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Interessanter Text zu tax rulings[Quelltext bearbeiten]

"Denn der Unterschied zwischen den in Deutschland verbreiteten verbindlichen Auskünften des Finanzamtes und den tax rulings einiger ausländischer Steuerbehörden ist, dass tax rulings im Ausland zum Teil das Ergebnis einer Art Verhandlung mit der Finanzbehörde über die steuerliche Behandlung des anfragenden Unternehmens sind und somit einzelnen Konzernen selektive Privilegien verschaffen können. Im Gegensatz dazu dienen die in Deutschland erteilten „verbindlichen Auskünfte” ausschließlich der Klarstellung bestimmter, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelter Sachverhalte im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen. Die verbindliche Auskunft ist ein im Gesetz klar kodifiziertes Institut, das jedem zugänglich ist. Es handelt sich gerade nicht um einen individuellen Deal zur Steuerreduktion zwischen einem einzelnen Steuerzahler und dem Finanzamt." [3] (nicht signierter Beitrag von 81.173.139.154 (Diskussion) 11:29, 24. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Die genannte Quelle steht in Zusammenhang mit der jüngsten Ergänzung des Artikels über die Harmonisierungsbestrebungen der Europ. Kommission (siehe dort EN 13). Soweit es in der Quelle um die deutsche Rechtspraxis geht, wären Ausführungen bei dem entsprechenden Lemma veranlasst, d.h. bei https://de.wikipedia.org/wiki/Verbindliche_Auskunft . R2Dine (Diskussion) 13:34, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:56, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten